Skip to main content

Full text of "Verzeichniss der Handschriften der Kieler Universitätsbibliothek, welche die Herzogthümer Schleswig und Holstein betreffen"

See other formats


34 8 (3, 4 



Verzeichnis 

der 



^^^^^^^ 'fs-^ j ^ 



H a n d s c h r i f t e n 



der 



Kieler Universitätsbibliothek, 

welche 

die Herzogthümer Schleswig und Holstein 

betreffen, 

im Auftrag 

Schleswig-Holstein Lauenburgischen Gesellschaft 

Mr 

vaterländische Geschichte, 



herausgegeben 



V 0 II 



H. R a t j e n, 



Doct'»r der Hechte und Philosophie, Professor und Bibliothekar. 

.N.uhlrag oder B. 3 zu dem 1847 — 1854 mit den Nord- 
llbingiscben Studien und 1858 separat erschienenen Verzeichnis». 

Erste A b t he i 1 u ng. 



Kiel. 

In Commission der Akademischen Buchhandlung, 

1865. 



Gesummt! itel, Vorrede und Register foliren mir der zweiten Abtheilung. 



Verzeichniss 

der 

Handschriften 

der 

Kieler Universitätsbibliothek, 

welche 

die Herzogthümer Schleswig und Holstein 

betreffen, 
von 

EL Ratjen, 

Doctor der Rechte ynd Philosophie, Professor und Bibliothekar. 

v • ■* - v. - • 

• • •» 

■ * * 

B. 3. Erste Abtheilung. 



Kiel. 

In Commission der Akademischen Buchhandlung. 

1865. 




Digitized by Google 




I t 



Digitized by Google 



- 



Der 

Kieler Universität 

zum 

zweihundertiährigen Jubiläum. 



Digitized by Google 



% ■ mm | - w* • 



igitized by Google 



S. H. 35 E. 

P r i v i 1 e g i e n 

161 SS. Fol. mit 3 SS. Designation der Urkunden und 
Briefe, so in der Privilegicnlade zu finden. Die Urkunden 
sind in der Designation, im Texte aber nicht numerirt. Die 
Designation nennt 65 Nuramern und schliefst mit des Notarii 
Mich. Schröder Versicherung vom 19. Juni. Hamburg, 1668, 
dass die Rubricken 65 Nummern mit den Ueberschriften der 
in die Privilegienlade gelegten Originale gleich lauten. Vergl. 
Mein Verzeichniss der Handschriften B. 2, S. 171. 

No. 1 — 10, 13 -20 sind die in den von Hegewisch und 
Jensen unter denselben Nummern herausgegebenen Privilegien, 
No. 21 im Druck und der Handschrift mit der irrigen Jahres- 
zahl 1523 statt 1533, als No. 22 ist in dtr Designation die 
Unionsurkunde in Dan. Sprache angegeben, sie fehlt aber in 
der Handschrift wie im Druck. 

No. 11, S. 23. 24. König Christiern's Verpfändung des 
Schlosses zum Kiel an Hans Rantzoven, Schacken Sohn. Sege- 
berg, Allerheyl. 1465. 

No. 12. Dessen Befchlung der Lande an Graf Gerd tho 
Oldenburg, Coldinge am Donnersdage in der Quatertemp. vor 
Weihnachten 1466. 

No. 23—27. 29 sind die bei Hegewisch und Jensen 
gedruckten Nummern. 

No. 28, S. 83. 84 König Christians, Herz. Johanns 
uud Adolphs Schein. Rendesb. am Tage Laurentii J544, dass, 
wo ihr Bruder Friedrich Erzbischof zu Brehmen würde, die 
Landschaft des Huldigungseides erlasseu seyn solle. (Vergl. 
unten S. 3). I 



■2 



No. 30, S. 87 91. Der Ditmarscher Verpflichtung nach 
der Eroberung, Dingslag nach Viti 1559. (Gedr. in ürk. S. 207.) 

No. 31. 32 u. 33 wie in den gedr. Privil. Die n. 33 
ist: Belehnung Friedrichs 11 , Herzogs Johan d. A., Adolphs 
u. Johans d. J. mit Schleswig nach dem Odens. Vertrag vom 
25. Mart. 1579. Odensee, Dinslag nsch Cantate, 3. Mai 1580. 
„aller vier Herren. u (Nonjalb, Sted. 4. 270.) 

No. 34, S. 105 — 109. König Christians IV. Lehnsem- 
pfahung des Herzogthums u. des Landes Fehmarn für sich u. seine 
Brüder, Herzog Ulrich und Johaun. Copenhagcn, 1589, 4. Juni. 

Als Lehnsträger erschienen: Henrich Rantzow , Peter 
Rantzow u. Hans Blohme. (Nordalb, Stud. 4. 228.) 

N. 35. 30 S. 110-112, 118-120 wiein den gedr. Privilegien. 

N. 37. 120-127 wie in den gedr. Privilegien, wo jedoch das 
in der Handschrift befindliche dem Rescript des Königs in- 
serirte Kaiserliche induUum veniae aetatis für Christian IV., 
Prag 26. April 151)3 nicht abgedruckt ist. Christian IV. hatte 
vom Kaiser zur Lehnsempfangung 1589 venia aet. erhalten, 
die 1593 extendirt wurde. (Vergl. Verz. B. 2 S. -84, wo es 
/. 7 v. o. 26. April 1593 heissen soll.) 

N 38, S. 128 131 wie in den gedruckten Privil. 

Die in der Designation angegebenen Nummrrn 39 — 41, 
43- 52, 55-65 fehlen im Text. 

N. 42, S. 131. Versicherung Christians IV., Kiel 
16. Sptb. 1623, dass die auf dem zu Rendsburg im Mai und 
jetzo zu Kiel gehall. Landtage von Präl., Ritt. u. Städten des 
Herz. Schleswig den Ständen Holsteins gegebene Beihülfe zu 
keiner präjudicirlichen Consequenz gegen Schleswig gereichen 
solle, dass das Herz. Schleswig hinführo zur Erlegung von 
Reichs- u. Kreissleuern nicht verbunden, dem Rom. Reich 
nicht unterwürfig. 

N. 53 S. 133, Revers des Herzogs Friedrich. Gottorf Oct. 
trium regum 1636, dass die zu Rendsburg, Schleswig u. Kiel 
auf den Landtagen von Präl. u. Ritterschaft uns. Herzogin. 
Schleswig Holstein elc, aus Devotion bewilligten u. laut Qui- 



Digitized by Google 



3 



lang Umschlag 1631, *635 n. 1636 gezahlten 125,000 Rth. den 
Privilegien unnachtheilig und zu keiner Consequenz gereichen 
sollen. 

N. 54 S. 134—138 Confirmatio Privileg, von König 
Friedrich III. Flensb. 4. Octb. 1648 mit dem unterschriebe- 
nen Eid vom 5. Octb. 1648 wie n. 54 in den gedruckten 
Privil. 

1) S. 139 156. Herzog Johan Adolphs Ratification u. 
Erneuerung des 1533 zwischen dem Reiche Daenemark u. den 
Fürsten thümern Schleswig u. Holstein aufgerichteten Concor- 
dais. Goltorf Septb. 1593. (Vergl. Verz. der Handschriften 
B. 1 S. 293, B. 2 S. 160. 171.) 

2) S. 158. Confirmatio Privileg. Christiani V. Flensb 
May 1671. In den gedruckten Privilegien S. 22t 

3) S. 161. Huldigungsrevers von Präl. u. Ritt, für 
Christian V. als im Herzogthumb Schleswig souverainen wie 
auch im Herzogthumb Holstein rechtmässigen Lehens Successor 
u. Herlzogen. Renssburg May 1671. 

4) Huldigungsrevers von den Städten. Renssburg May 1671. 
Die letzten vier Urkunden sind nicht in der Designation ge- 
nannt. Die Seiten 113—117 nicht beschrieben. 

S. H. 35 F. 

Privilegien. 

225 SS. Fol. Gleich der Handschrift S. H. ;i5 B. (Ver- 
zeichniss B. 2 S. 161). Die Urkunden stehen nicht in chrono- 
log. Ordnung. Nach der Designation von < 5 Urkunden folgen 
auf S. 14 — 47 die in den gedruckten Privilegien enthaltenen 
Num. 9 10 14 19 23 24 25 27 31 35 36 38 1 2 5 6 
7 16. 

S. 48. 49. Christians IV. Belehnung für sich u. seine 
Brüder Ulrich u. Johan mit dem Herz. Schleswig. Copen- 
bagen 4. Jüni 158<>. (Vergl. S. 2 n. 31.) 

S. 50. Erklärung des Königs, des Herzogs Johan u. 

1* 



Digitized by Google 



■1 



Adolph. Rendsb. am Tage Laur. 1544, dass, nachdem Her- 
zog Friedrich das Erzstift Bremen bewilligt, die ihm gethanen 
Eyde u. Pflichten aufgesagt u. verlassen, so er aber zu dem 
Stift Bremen nicht gelaugt, diese Verlassung, als nicht ge- 
schehn anzusehen. (Vergl. B. 1 S. 15, auch S. 25 Bl. 28. 
29. Zeile 10 v. u. soll stehen 1544 statt 1594. B. 2 S. 
162 und 3*6.) 

S. 51 — 54. Erklärung der 18 des Landes Dithmarschen. 
Dinstag nach Viti 1559. (Gedruckt in Michelsen Urkunden- 
buch Dithm. S. 207.) 

S. 54—59. Die gedruckten Privilegien 29 17 18 3 32. 

S. 59. Herzog Friedrichs Revers Gottorf in den acht 
Tagen trium regum a. 1636, dass von Prälaten u. Ritterschaft 
auf den Landtagen zu Rendsburg, Schleswig u. Kiel 125,000 
Rth. in spec. aus Devotion bewilligt u. 163J, 1035, 1636 ge- 
gen Quitungen gezahlt, dass diese Erlegung den Privilegien 
unnachtheilig. 

S. 60 65. Die gedruckten n. 54. 37. 

S. 6ti — 67. Befehlung der Lande an Graf Gerd von 
König Christian. Colding 146b* am Donnerstag in der Quat. 
vor Weyhnachten. 

S. 68 — 75 N. 21 der gedr. Privil. mit der irrig. Jahr- 
zahl 1523, die auch bei J. u. Hegewisch steht. 

S. 76—77 n. 15 der gedr. Privilegien. 

S. 77- 78. Christinns IV. Revers wegen der vom Herz. 
Schleswig dem Fürst. Holstein bewilligten Hülfe. Kiel 16 
Sptb. 1623 wie in S. H. 35 B. N. 33 vergl. B. 2 des Verz. 
S. 163. 

S. 78-95 n. 13. 32. 4. 8.20 in den gedruckten Privil. 

S. 96. König Christians Verpfändung des Kieler Schlos- 
ses an Hans Rantzow. Segeberg 1465. (In S. H. 35 B. n. 39 
Verz. B. 2 S. 161). 

S. 96- 99 n. 26 der gedruckten Privileg. 

S. 100 u. 101 Copia des Bescheides zu Regensburg in 
Sachen Daenemark contra Dänemark wegen der Session. Re- 



Digitized by Google 



gensb. 14. Juni st. n. 1594 (in S. H. :J5 B. n. 41 Verz. B. 2 
S. 162 und Nordalb Stud. 6. 306.) 

S. 102 — 103 Copia dir Rom. Kais. Maj. Schreiben an 
die Commissarien Herzog Heinrich Julius zu Braunschweig u. 
Herzog Ulrich zu Mccklenburch. Regensb. 11. Juli 1594, 
wegen Beilegung der Uneinigkeit des Königs Christians IV. 
und der jüngeren Brüder desselben, (in S. H. 35 B. n. 42. 
Verz. B.2S. 162.) 

S. 103 — 104 Copia des Kais. Responsi Rudolphi II. an 
den Konig zu Daenemark auf unterschiedliche Schreiheu. 
Regensb. 12. Juli 1594 (in S. H. 35 B. n. 43 Verz. B. 2 
S. 162. 163.) 

105 — 112 1) Schreiben der Abgesandten der Ritter- u. 
Landschart Holsteins G. Sehestedt u Emcke von Damm, die 
zu der am 21. Juli in Lübeck angesetzten Commission abge- 
sandt wegen der zu haltenden Verhandlung mit dem Königl. 
Statthalter u. Rathen. — Segeberg 29. Juli 1595 an Rud 
Faust, Königl. H. Statthalters Schreiber u. Notar. 2) Instru- 
mentum actus comparitionis von Joh. Faust, Kais. Notar.. Lü- 
beck 21 Juli 1595. 

3) lnstumentum reservationis et protestationis de conscr- 
vandis immunitatibus et privilegiis statuum Holsatiae. 28. Juli 
1595 von Joh. Faust. Inserirt ist das Requisitionsschreiben 
>on G. Sehestedt u. Emcke von Damm. Perdöhl Freitags 
am Tage Jacobi a. 95 u. die Protestationsschrift von Prälaten. 
Ritter- u. Landschaft gegen den Commissionstag zu Lübeck. 
Flensb. 12. Sptb. 1594, (In S. H. 35 B. n. 44. 15 Verz. 
B. 2 S. 163 u. 281. Vergl. Nordalb Studien B. 6. S. 307). 

S. 113. König Johans Schreiben, Dinstag nach Joh. 
Bapt. 1510 au die Stände, den Lübsrhen Angriff zu wehren. 
(Vergl Verz. B. 1 S. 16). 

S 114-124. Acten des Rendsburger im Mai 1623 
gehaltenen Landtages Proposition 1, Erneuerung der Union, 
2, nach dem Braunschweiger Abschied 360 Pferde u. 720 zu 
Fuss neben dem Geschütz zu stellen, 9800 R. in den Kreis- 



Digitized by Google 



6 



kästen zu zahlen. Das Herz. Schleswig möge mit beitragen, 
3, wegen der seit 60 Jahren wüste gelegten Hufen eine rich- 
tige Designation zu machen, 4, dass wegen des leeren Land- 
kastens etwa 40,000 R. zu zahlen, 5, wegen halbirtcr Tripel 
hülfe in triplo 180 Pferde u. 300 zu Fuss zu stellen, 6, eine 
Commission zu bestellen wegen der Defetision u. Contribution, 

7, dass adel. Güter nicht an Bürgerspersonell zu transferiren, 

8, wegen der Ungleichheit der Ellen, Maass etc., 9, wegen 
weiter Wagen, 10, dass die Stände oder der Ausschuss nicht 
von einander scheiden, bis ein Abschied gemacht. 

S. 125 134. Antwort der Stände. Rendsb. 10. Mai 
1623. 

S. 135 — 140. Erneuerter Unionsvertrag. Copenhagen 
W. Juni 1623. 

S. 141- 142. Bestallung des Landadvokaten Hinrich 

■ 

von Hatten zum Syndikus der Ritter- u. Landschaft von den 
Deputirten des Landtags Paul Rantzow u. Jasper Buchwald. 
Kiel 24.Decb. 1621. (Vergl. Verz. B. 1 S. 17, B. 2 S. 171 ) 

S. 143- 145. Bestallung des Ron. Christian IV. u. 
Herzogs Friedrich für den Canzler Theod. Bussius. Copenh. 
1. April 1624. (Vergl. Verz. B. 2 S. 171). 

S. 446 — 147 . Schreiben des Königs und des Herzogs 
an die Herrn von Sonderburg. Copenhag. 12. Mai 1624 betr. 
die 10*23 bewilligte Contribution, die auf d. Rendsb. Landtage 1623 
dem Nieders. Kreis bewilligten, wozu Schleswig mit beitragen will, 
2 R. a Pflug u. je 1000 R. (Vergl. Verz. B. 2 S. 163 
n 47). 

S. 147—148. Herzog Friedrichs Confirmation der 1533 
geschlossenen Union. Gottorf 20. Decb. 1616. (Verz. B. 2 
S. 163 n. 48.) 

S. 149—152 Register der Privilegien in der Privilegien- 
lade. 

S. 153- 175. Präsentation u. Erwehlung Christians IV. 
u. Herzogs Philipp. Kiel im Sptb. 1588 sampl der Landschaft 
Gravamina 1 — 21 (S. 155- 158) u. Verhandlungen zu Flensburg. 



7 



S. 161. Relationttber den Flensb. Landtag, 11. Mai 1590 „zu 
wissen, dass — u mit Anl. A. Creditiv für die Konigl. Käthe zum 
Flensb. Landtage, Kronen!). 18. April 1590. B. Extract der Su- 
chung der Huldigung für Christian IV. C. Caution der Reichsräthe. 
Kronenb. 21. April 1590. Prod. 13. Mai. D. Proposition von Herzog 
Philipp. Prod. 13. Mai 1590. E. Herzog Johanns Proposition. F. 
Erklär, der Landschaft auf der Dänem. Abgesandten Proposi- 
tion. Prod. 14. Mai 1590. G. Erklär, auf Herzog Philipps 
Proposition. Prod. 14. Mai 1590. H. 21. Gravamina S. 155- 
158. 1. Resolution der Dan. Reichsräthe. Flensb. 15. Mai 
1590 auf die Gravamina. 

Die Beilagen K. Erklär, des Herzogs Philipp auf die Gra- 
vamina. L. Der Landschaft Erklär. Herzog Johann gegeben. 
M. Erinner, auf der Commissarien Erklärung. N. Auf Her- 
zog Philipps Erklär 0. Der Commissarien endl. Erklär. P. 
Resolution des Herzogs Philipp, sind in der Handschrift 
suo lot-o nur dcsignirt unter Verweisung auf Jargows Regalien. 
Die Beil. K. steht aber doch in der Handschrift S. 210- 
212. L. S. 212 214. M. S. 214-216. N. S. 217- 
220. O. S. 220 221. P. S. 222—224. (Vergl Ver- 
zeichniss B. 1 S. 17 u.51, S. 132—133. B. 2 S. 164* In S.U. 
25 stehen die Beilagen A-P. S. 304 359.) 

8. 175 — 180. Christians IV. Reprotestation gegen die 
Protestation der Ritter- u. Landschaft vom 29. Sptb. datirt. 
übergeben 5. Novb. wegen der am 3. Juli zu Copenbagen ge- 
schehenen Verlehnung des Herz. Schleswig an Herzog Johan 
•arr den Erzbischof Johan Friedrich. Coldlngen 2. Oct. 1603. 
(Verz. B 1 S. 17, B. 2 S. 165. Nordalb, Studien B. 6 
S. 314). 

S. 180-184. Johan Friedrichs Erzbischof zu Bremen. 
Schreiben von Vörde 31. Jan. 1604 an die Landschaft, dass 
er wegen seines Streites mit Herzog Johan Adolph in Betreff 
der Erbtheilung sich an den Kaiser und den König gewandt, 
die Landschaft ihm behülflich sein wolle. (Verz. B. 2 S. 
166. 167 ) 



Digitized by Google 



8 



185 — 189. Antwortschreiben von Prälaten, Ritter- und 
Landschaft. Kiel 12. Novb. 1604 an Christian IV., auf des- 
sen Reprotestation. (Vergl. Verz. B. 2 S. 167). 

Nach einer Notiz Christ. Vulteji vom 12. Febr. 1606 ex 
ore Bened. v. Alefeld, Praef. Steinburg, hatte Herz. Joh. Ad. 
sich erst erboten, dies Entschuldig. -Schreiben an den König 
zu schicken, aber sich nachher entschuldigt. 

S. 189—192. Der Landschaft Supplicatio oder Replica 
an die Kon. Maj. durch den Statthalter übergeben wegen der 
Belehnung Johan Friedrichs, da er doch nicht erwählet. (29. 
Sptb. 1603) mit Schreiben ßenedicti von Ahlefeld Sleinburg, 
2. Jan. 1606 an Dr. Christ. Vultejus. (Vergl. B. 1 des Verz. 
S. 17, n. 52, wo die Replik irrig als vom 2. Jan. 1606 
datirt angegeben. Verz. B. 2 S. 168 n. 54.) 

S. 193 -195. Registratur der Privilegien, so die Com- 
missarii 1636 im April aufm Landtag zu Kiel befunden. W. 
v. Buchwaldt, W. Blome, Dan. Rantzow. Jürgen v. der 
Wisch, Clas v. Buchwoldt, Bürgermeister Ericus Moritz im 
Beysein des Syndici H. Joh. Ad. Kielmann. 

S. 196-201. Präl., Ritt.- u. Landschaft Vollmacht 
wegen Bestallung eines Advokaten und Procuratoren in der 
So.iderburg. Sache. Kiel 17. Juli 1634, des Landkanzlers 
H. v. Hatten Revers wegen Bedienung der Sonderb. Sache. 
Kiel 2. Febr. 1636. dass er wegen des Streits der Landschaft 
mit Herzog Johann in puncto Homagii, Contributionis, Fräu- 
leinsteuer, fori cempetentiae 2000 R. Recompens erhalten. Be- 
stallung von Präl., Ritter- und Landschaft auf den Landsyn- 
dikus der Rechte Doctor Johan Adolph Kielmann. Kiel 12. 
Febr. 1636. 

S.201 202. Vollmacht der Ritter- u. Landschaft auf den vom 
Landtag gebilligten Ausschuss, der zur Verhütung vielfältiger 
Landtagsconvocation gewählt worden. Kiel 17. Juli 1634 zur Ver- 
handlung wegen der Defension, der zu Coldingen aufgerich- 
teten Confuderation u. anderer dahero dependirender Handlung; 
jedoch wegen Contribution u. Anlagen wie anderer höchst ira- 



Digitized by Google 



0 



portirender wichtigen Negotien die Resolution auf einen allg. 
Landtag zu verschieben. 

Die Vollmacht ist unterschrieben von Hans Rantzow und 
13 Andern. Bevollmächtigt werden das Kloster Itzehoe, 
Preetz, Uetersen, Capitul zu Schleswig, die säramtl. Königl. 
u. Fürstl. Landräthe, sodann Schack Rumohr, Detlef von 
Ahlefeldt zu Lindau, Paul Rantzow zu Kohövde, Hans von 
Ahlefeldt zu Seegart, Kay von Ahlefeldt zum Schinkel, Hinr. 
BrocktorfT zu Himmelmark, Breide Rantzow zu Nor, Franz von 
Ahlefeldt zu Königsförde, Gösch Wentzien, Christoff Pogwisch, 
Delleff Rantzau zu HelmstortT, Otto Bluhm, Detleff Seestede 
von Perdöhl, Otto Pogwisch, Heinrich von Ahlefeldt, Hiero- 
nimus von Tienen, Joachim Pistorius, Carsten Beyer. Rudolius 
Burenneus, Er. Moritz. 

S. 203 - 204. Vollmacht der Landstände auf Heinrich 
Rantzow, Georg v. Buchwald u. Bürgermeister Moritz Niemann zur 
Annehmung und Bestallung eines Syndikus. Kiel 2?. Sptb. 
1637. Quitung von Benediktus Winckler, Land-Syndikus, für 
die Zeit der Bestallung bis Umschlag 1638 für 3 Monat 
30 Rth. empfangen zu haben. Lübeck 8. Ocl. 1037. 

S. 201. Interims-Quitung des Kaiserl. General-Proviant- 
meisters Joh. Siebers. Hamb I5./28. Decb. 1633, dass S. 
Maj. u. Hzog. Friedrich in Erlegung von 210 Monat Römer- 
zugs von Holstein 128,000 R. auszahlen lassen, wobei 3000 R. 
zur Erstattung des Schadens zurückbehalten. Nach Quitirung 
des Reichspfennigraeister über diese 128,000 R. also über die 
bei dem Prag. Friedensschluss und Collegialtag zu Regensburg 
bewilligte 120 monalfache Römerzug soll diese Interimsquitung 
zurückgegeben werden. (Verz. B. 1 S. 18 n. 62.) 

S. 205 — 206. Fürstl. Reskript wegen des Landsyndikus 
Krauthof. Gottorf 3. Novb. 1612, dass S. F. G. nach ein- 
gereichter Exculpationsschrift vom 23. Sptb. alle widrigen Ge- 
danken fallen lassen, wegen des gravaminis ratione praefectu- 
rarum mit S. K. M. Comraunication pflegen werde auch der 



Digitized by Google 



10 



Concipinut in seiner Bedienung bleiben könne. (Vergl. Verz. 

B. I S. 80 

S. 206—207. Königl. u. Fürs«. Revers über das von Prä- 
laten und Ritterschaft im Jahr 1645 versprochene Donath 
von 200,000 R. in sp., welches in den nächsten Jahren rich- 
tig erlegt worden, unter Vorbehalt der Execution gegen 
diejenigen, welche ihre quotam nicht erleget. Flensb. 15. Juli 
1652. (Verz. B. 1 S. 18 n. 65, S. 87. 90. B. 2 S. 169. 
286 zu S. 90.) 

S. 20S 209. Confirmatio privilegiorum Cbristiani Al- 
berti. Gottorff 2. Febr. 1661. In den gedr. Privilegien 
n. 65. 

S. 210—212. Erklärung Herzog Philipps auf der Land- 
schaft Resolution u. gravamina 1—21. Flensb. 11. Mai 
1590. (Verz. der Handschriften B. 1 S. 17. 52 B. 2. 165.) 

S. 212 — 214. Der Landschaft Erklärung Herzog Johan 
gegeben. Die schriftliche Suchung wegen der Huldigung sei 
ad acta gebracht mit Erbieten auf künftige Vorfälle S. F. G. 
Suchung in gebührender Acht haben zu wollen, die Gontri- 
bution des Fräuleinschatzes gebühre nur den regierenden 
Herren. 

Diese Erklärung ist S. H. 25 S. 342—345 als Beil. L 
zu n. 50. Verz. der Handschriften B. 1 S. 17. 51 G. S. 132 
133 in S. U. 43 C. Vol. I sub. L. Bl. 56b. Verz. B.2. 165. 

S. 214—216. Der Landschaft Erinnerung und Bitte auf 
der Commissarien Erklärung. Flensb. 17. Mai 1590. In S. 
H. 25 Beil. M. S. 345—349. 

S. 217—220. Der Landschaft Erinnerung u. Bitte auf 
Herzogs Philipp Erklärung wegen der Gravamina. Flensb. 
17. Mai 1590. (S. H. 25 Beil. N. S. 350 355.) 

S. 220—221. Der Königl. Commissarien endliche Er- 
klärung 18. Mai 1590 den Landständen übergeben. In S. H. 
25 Beil. O. S. 355 357. Verz. B. 1 S. 17 u. 133. 



Digitized by Google 



n 



S. 222—223. Auf der Landschaft Erinnerung und Bitte 
endliche Resolution des Herzogs Philipp. Flensb. 19. Mai 
1590. Anfangend „So viel den < rsten und zweiten Punkt be- 
trifft inS. H. 25 P. 357- 359, in S. H. 43. C P. Bl. 68. 

223—225. Herzog Philips Confirraation der Privilegien. 
Flensburg, Mittewoch nach Cantate 1590. In den gedr. Privil. 
l. 35. 

S. H. 35 G 

Privilegia der Förstendömen Schleswick und Holstein. 
118 BI. 4. Die Handschrift gehörte früher Professor 
Reyher, dann dem eifrigen Sammler, Antikopernikaner Wedel, 
Besitzer des adl. Guts Freudenholm und dann Viebroock, Be- 
sitzer von Neu-Nordsee, Bürgerin, in Altona. 

Die Nummern in den gedruckten Privilegien : 9. 19- 
14. 23. 24. 25. 27. 21 (ünionsvertrag mit der verkehrten 
Jahrzahl 1523) sind in der Handschrift, da die erste Nummer 
derselben im Druck n. 1 Privileg, v. 14'22, nicht als solche nicht als 
n. 1 bezeichnet ist, n. 1-9. Die n. 4 der Handschrift steht wieder 
als n. 6, es ist die Gonfirmation des Königs Friedrichs I. v. 
1524, gedruckt n. 23. 

Die n. 10 des Ms. ist: Verdrag unde Einigung twischen 
Köninck Christiern unde Hertoch Friedrich 1 im Kloster Bor- 
desholm am Middewecken Laurentii 1524* n. ^ der 
Handschrift sind 31 und 10 der gedruckten Privil., n. 13 S. 81 
Summar. Utoch und Vertecknisse der vornemesten Puncten 
(1 — 18 u. 1—19) aller Privilegien, n. 14 Koningk Frede- 
richs II. Handtfestinge (1—48) uthgegeven 1559 alse sine 
Kon. M. gekronett worden. 

S. H. 35 H. 

Privilegia. 

der Förstendömen Schlesswick und Holstein. 
375 4. Einige Blätter sind nicht benutzt. N. 5 u. 
7 Friedrichs I. Confirmation v. 1524 sind gleich. 



12 



Die Nummern der Handschrift: 

i. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9 
sind in den gedruckten Privilegien 

1. 9. 14. 19. 23 24. 23. 25. 27 

N. 40; 

21 ; II Borsholmer Vordrach twischen Köninck Chri- 
Btiero unnd Hartoch Friederich I. Middewecken Laurentii na 
Christi gebort I524 r > 
12; 

21 ; 13 Summarischer Uthtoch unnd Vortccknisse der 
vornemstenn Punktenn aller Privilegienn, wie in S. H 35 G. 
14 Extract der Bundtnis zwischen dem Reiche Dennemarken 
u. der Furstenthumbe Schlesswigh Holstein aufgerichtet Coldin- 
gen, 12. August 1590. 

15; 

10; n. 16 Bl. 207 335. Präsentation und Erwäblung 
Christians IV. und H. Philippsen beide Hertzogen im Septbr. 
1588 sambt der Landschaft Gravamina (l— 21 j, S. 233— 
239 Bedenken oder Votum der Königl. Statlhalter und Käthe 
betr. die Huldigung, die Aussetzung des Gravamen der freien 
Wahl eines Bischofs zu Schleswig und der Jagd. Es möge 
der erste Punkt bis zu den mündigen Jahren der Ron. Maj. 
ausgesetzt werden, die Königl. und Fürstl. Häuser seien hier- 
über unter sich uneins, auch solle die Kirchenordnung wie 
gebeten revidirt werden. (Vergl. Gemeinsch. Verordn. S. 93) 
sie sei in etlichen Punkten den Privilegien zuwider, in der 
Wahl des Bischofs sei eine Zeitlang der Prälaten und Land- 
schaft Interesse allerdings vorbeigegangen. Wegen der Aus- 
setzung der Jagdfrage solle jedem sein Recht r^servirt und 
jeder im Besitz bleiben. Der Statthalter und die Räthe hoffen, 
Stände werden in die Aussetzung willigen. Statthalter und 
Räthe werden verursacht werden, der Königl. Maj. Unterthanen 
dem vorigen Exempcl nach in Eyd und Pflicht zu nehmen, nn~ 
angesehen dies den Privilegiis zuwider, die Landschaft möge 
sich dem conformiren, um Friede und Einigkeit zu erhalten. 



13 



Wegen der geforderten Fräuleinsteuer, weil K. M. und Her- 
zog Adolph gottsei. Gedächtniss beide gnädige Herren gewesen, 
so werden Stände zu jedes Fräuleins Aussteuer von jeder be- 
setzten Hufe 8 ß künftigen Umschlag bewilligen. (Vergl. B. 1 
des Verzeichnisses S. 51 Zeile 2 v. o. u. S. 132, wo dies 
Bedenken oder Votum copia der Dinge genannt worden. S. 
H.43 C. Vol. 1. Bl. 126 b.) 

S. 240. Relation über den Flensburger Landtag im Mai 
1590 „zu wissen, dass nachdem — ■ u . Mit Anl. A. Schreiben 
der Reichsräthe. Cronenburg 18. April 1590 bei Absendung 
der Gesandten Niels Kaas und Heinrich Ramell zum Flens- 
burger Landtag zur Werbung. B. Extract, was von den 
Königl. Deimern. Abgesandten proponirt worden, 13. Mai 1590. 
C. Caution der Reichsräthe der Landschaft gegeben Cronburg 
21. April 1590 Prod. 13. Mai 1590. S. Schriftliche Pro- 
position so von Herzog Philipp übergeben. Prod. 13. Mai 
1590. £* Herzog Johans Proposition. Auf dem Landtage von 
1564 sei ihm die Erbhuldigung deshalb von Ritter- u. Land- 
schaft verweigert, weil von ihnen nur drei regierende Herren 
erwählet u. denselben allein zu huldigen beschlossen. S. F. G. 
haben sich ihr anererbtes Recht reservirt, sie könnten bei der 
abermaligen Huldigung mit Fug nicht ausgeschlossen werden. 
Obwol S« F. G. der Regierung nicht geneiget noch sie zu 
affectiren gemeint, wollen sich dessen, wozu sie jure agnationis 
befugt, stillschweigend nicht begeben haben, weil S. F. G. 
alle des Rom. Reichs u. Sachs. Kreises etc. als ein gehor- 
samer Stand getragen, sei billig dass, was den andern Herzogen 
zu Holstein widerfährt, nicht geweigert werde, damit künftig 
kein Präjudicium erwachse, also ist S. F. G. Gesinnen, dass 
die jetzt fürstehende Erbhuldigung mit auf S. F. G. Namen 
gerichtet werde. Weil S. F. G. die onera etc. tragen, erfor- 
dert die natürliche Billigkeit, dass S. F. G. von gemeiner 
Landschaft Steuern als ein geborner Herzog zu Holstein nicht 
ausgeschlossen werde, und S. F. G. stehen der Zuversicht 
Ritt.- u. Landschaft werde die Fräuleinsteurr, wie von alters 



Digitized by Google 



14 



her in Holstein bräuchlich, 3, F. G. jetzt und in künftigen 
Fällen nicht weigern - (Vergl. S. H. 43 C Vol. L Bl. 43.) 

F. Erklerung der Landschaft beider Ftirstenth. auf der Kön 
Dänen». Abgesandten übergebenen Extract ihrer zu? orgethanen 
mündlichen Proposition. Prod. 44. Mai 1590. Auf der Ab- 
gesandten übergebenen kurzen Extract, ihre mündliche 
Proposition, belangend die Huldigung und das darin ver- 
leibte Erbieten wegen Confirmation und Renovation aller 
Privilegien, auch der H. Reichsräthe überschickte Caution und 
was wegen der Solennitäten und Eydesformel weiter anhän- 
gig, erklärt sich, zufolge der begehrten Resolution, nächst 
unterthäniger Danksagung wegen des beschehenen gnädiglichen 
Zuentbietens und aller Bereitwilligkeit gebührender Gegenerbie- 
tung, eine ehrbare Landschaft, Städte und Stände dergestalt, 
dass dieselben auf wirkliche Vollziehung und Erfolgung des 
zum Kiel a. 88 im Monat Septbr. durch die damal. H. Königl. 
Abgesandten gethanen mündlichen so wohl als auch fol- 
gends in ferneren der H. Reichsräthe in Kopenhagen 6. Deco. 
88 datirten ganz günstigen Schreiben beschehenen ausdrück- 
lichen Erbietens, ganz unlerthän. willig und bereit, gegen 
Ueberreichung der überschickten Caution. die gesuchte Huldi- 
gung zu thun, alldieweil aber von einer ehrbaren Landschaft 
aus wichtigen Ursachen auch darum, dass bei Zeit K. M 
Minderjährigkeit kein weiter Missbrauch der Landes-Privilegien 
einreissen mögte, etliche Gravamina tibergeben worden, wor- 
auf Erklärung höchst nöthig erachtet; so bittet nochmals eine 
ehrbare Landschaft die H. Königl. Abgesandten wegen solcher 
übergeb. Gravaminum und wie es mit denselben bei Kön. Maj. 
Unmündigkeit hinftihro gehalten werden soll, vermöge und In- 
halts vorgedachtes der Reichsräthe Schreiben, sich ausdrück- 
lich zu erklären u. sich deshalbcr zu vergleichen geruhen 
wollen. Wofern auch die jetzo allhier des Stifts Schleswig hal- 
ber gepflogene Handlung zu solcher Endschaft gerichtet 
wehre, dass die hiebevoi desselben Punkten eingewilligte Aus- 
setzung nunmehro von nöthen sein möfU<- ? so bittet man in- 



Digitized by Google 



15 



siäfldig, die Landschaft im Besten hiemit in Acht zu haben, 
im Fall aber die Nothdurft noch weitere Aussetzung solches 
Punkts erfordert, wird es billig so wohl als auch mit dem 
Punkt der Jagd bei voriger zum Kiel a. 89 der Land- 
schaft gethaner Behebung nochmals gelassen, darauf dann 
ferner eine ehrbare Landschaft mit Leistung der Huldigung 
— sich gemäss zu verhalten willig, 

G. Untertnän. Erklärung der Landschaft auf H. Philipsen 
abergebene gnadige Proposition. Prod. Flensburg 14. Mai 
1590. 

H. Einer ehrbaren Kitter- u. Landschaft 21 artikulirte 
Gravamina, so hiebevor zum Kiel u. ilzo 10. Mai dieses 1590 
Jahrs auf gehaltenem Landtag zu Flensburg repetirt u. über- 
geben worden. 

I. dass das Capitel zu Schlesswig bei der freien Wahl 
eines neuen Bischofs vermöge der Privilegen ungehindert ge- 
lassen und so oft der Bischof Stuhl erledigt, das Stifthaus 
Schwabstedt dem Gapitul zu treuen Händen, wie vor Alters 
gebräuchlich, mögte überantwortet werden, doch I. K. M. und 
der Cron Dänemark u. F. G. Hoheit nichts zu Abbruch oder 
Nachtheil, daneben bittend, dass ein Gapitul mit qualificirten 
Adels und andern Personen, so in diesen Landen erzogen u. 
geboren, mögte besetzet werden, die 1. K. M. u. diesen Landen 
hernach könnten nutzen u. dienlich sein. 

2, dass auch die pacta u. foedera so 1523 (1533) zwi- 
schen der Cron D. und beiden Fürstenth. aufgerichtet, von 
den Reichrätben der Cron D. im Namen K. M. wie auch 
von F. G. Herzog Philipsen von Neuem confirmirt, renovirt u. 
bestätigt werden-. 

3, dass unsere gnädigste u* gnädige Herren keine fremde 
ausländische Amtleute und Vögte hinfürder auf ihren Häu- 
sern, ClÖster u. Aemter haben wollen (Vergl. S. H. 43 
G. Bl. 46-52.) 

J. S. 285. Resolution u. Erklärung der H. Königl. 
Daenem. Abgeordneten Reichsräthe u. Commissarien auf die 



Digitized by Google 



16 



Gravamina, so von einer ehrbaren Landschaft erstlich zum Kiel 
88 im Monat September den dahin Verordneten übergeben u. 
hernach alsbald der erwählten Ron. Maj. ins Reich Daene- 
rnark überschicket worden. Plensburg 15. Mai 90. 

1) „weil man bisher in gütlicher Unterhandlung dieser 
Sache mit Herzog Philipp zur Richtigkeit noch nicht gelangen 
mögen, u. weil hierin anders nicht von Kön. Maj. denn was 
den Privilegien gemäss gesucht wird, so will man sich ver- 
sehen, die Stände werden zu derselben kein Misstraucn u. zu 
dem Vorzug kein Beschwer tragen. — 15, die Abschaffung 
der ungewöhnlichen Accisen betr. wird billig erachtet, u wol- 
len sich die Reichsräthc, wenn Specification einkommt, Ihrer 
Kön. Maj. Theils, sofern über Zuversicht Mangel befunden 
wird, zur Billigkeit erklären. — 17, Herzog Johans Ross- 
dienstleistung und Besetzung der Aemter belangend muss mit 
S. F. G. von den Landständen tractirt werden." 

K. S. 297. Erklärung des H. Philipseu Herzogen zu 
Schi. Holstein auf der ehrwürdigen edlen gestrengen ehren- 
vesten ehrbaren weisen und vorsichtigen H. Prälaten, Ritt., 
Städte u. gemeinen Landschaft Resolution u. Gravaraina. Prod. 
15. Mai 90. 

1, Stände werden sich — was die freie Wahl des Bi- 
schofs zu Schleswig u. die Restitution des Amts Schwabsted, 
betrifft — zu berichten haben, dass zwischen K. M. u. S. F. 
G. dieser Tage von wegen des Stifts Schleswig gründliche 
Handlung fürgewesen, nachdem aber dieselbe diesmal zu ihrer 
gewünschten Endschaft nicht hat können gebracht werden 
sondern von den Fürstl. Mecklenb. u. Landgräfl. Hessischen 
Deputirlen Ünterhandlungs-Räthen auf I. F. G. Relation der- 
gestalt angenommen, dass II. FF. GG. auf Bartholomäi 
nächst künftig sich weilerer Handlung u. Vergleichung zwi- 
schen K. M. u. S. F. G. vornehmen wolle, so kann S. F. G. 
diesen Punkt bis dahin, doch S. F. G. Rechtens nichts be- 
geben, ausgesetzt sein lassen. 13. die Verbesserung fürst- 
licher Wittwen-Leibgeding betreffend, weil solche Verbesserung 



Uigitized by Google 



17 



von Herzog Friedrich als damals regierenden Herrn, vornera- 
lich aus der Ursache geschehen, dass S. F. (in. den jungen 
Herrn Herzog Johann Friedrichen nebenst die Fräulein noch 
etliche viel Jahr mit unterhalten müssen, so werden die Stände 
verhoffentlich damit zufrieden sein. — 19, das Kloster Bordes- 
holm betreffend und weil dasselbe in der Erbhuldigung für 
ein Amt gesetzt und angeschlagen auch über die zuvor ge- 
machte Disposition ein Mchreres schwerlich vertragen kann, 
so werden die Stände hoffentlich damit zufrieden sein. — 
20, die Jagd betreffend lassen sich S. F. Gn. die Aussetzung 
dieses Punkts bis nächster bewilligter Handlung nicht zuwider 
sein, jedoch mit dem Bescheid, dass sich der Amtmann zu Schwab- 
stedt, weil man zu keinen Zeiten dem Bischof zu Schleswig 
oder seinen Beamten keiner Jagd des hohen Wilds geständig, 
immittelst deren äussere und enthalte, ingleiehen auch die von 
Adel sich der Jagd in S. F. Gn. Wildbabn und Gehege gänz- 
lich äussern und enthalten. 

L. (S. 307) der Landschaft Erklärung so Herzog Jo- 
hannes fegeben: 

Dass sie S. F. Gn. für diesmal nicht wilfahren 
können, in sonderbarer Erwegnng, dass solches ohne 
ausdrückliche Verletzung ihrer Privilegien nicht ge- 
schehen möge. — Will aber eine ehrbare Bitter- und 
Landschaft nicht desto minder S. F. G. iibergebeoc 
schriftliche Suchung gebührendes Vieisses ad acta brin- 
gen lassen mit dem unterthänigen Erpieten, dass sie 
auf künftige Vorfclle S. F. Gn. Suchung in gebühren- 
der Acht haben wollen. 
M. (S. 312). Einer ehrbaren Landschaft wollmeintliche 
dienstliehe Erinnerung und Bitte auf der H. Commissarien 
Erklärung in peto Übergeb. Gravaminum Flensb. 17. Mai 90. 

1, Stände lassen es bei ihrer zuvor gethanen und der 
Königl. Commissarieu darauf erfolgten Erklärung mit Bitte, 
wann deshalb Handlung gepflogen werden soll, dass alsdann 
die Landschaft wegen ihres daran habenden Interesses in Acht 

2 



18 



genommen werden möge. — 3, bittet eine ehrbare Landschaft, 
die Erklärung so weit zu erstrecken, dass auch die Gerichte 
mit keinen mehr fremden Rathen als mit teutschen Kanzler 
und nothdürftigen Schreibern möge bestellet und also der 
Punkt auch bei Verordnung der Privilegien gelassen werde. 

N. der Landschaft Erklärung und Bitte auf des Durchl. 
H. Philipsen eingekommene Erklärung in pcto Übergeb. Gra- 
vaminum Flensburg 17. Mai 90. 

8, bittet die Landschaft, weit von Alters her die Huldi- 
gung der regierenden Herren insgemein und zugleich geleistet, 
dass es nochmals bei solchem alten Herkommen auch gelassen 
und die allgemeinen Stände beiden Herzogen zugleich huldi- 
gen, wie a. 64 alhier zu Flensburg in Gegenwart aller drei 
Herren als König Friedrich, Hertzog Johansen und Hertzog 
Adolf! Höchst- und Hochlöbl. Christmilder Gedächtniss wieder- 
fahren, welchem zufolge die Landschaft bittet H. Philipp F. Gn. 
wolle sich mit der Kön. H. Commissarien Resolution confor- 
miren und der Landschaft Sueben statt geben, damit die Stände 
vermöge der Privilegien ungeschieden und un getrennt* bleiben. 

13. betr. die Leibgeding erklärt sich eine ehrbare Land- 
schaft dahin, dass, obwohl Herzog Friedrich zu der Zeit nicht 
regierender Herr gewesen , auch solche Verbesserung des 
Fürstl. Leibgedings vermöge der Privilegien, ohne Vorwissen 
der Landräthe anzuordnen nicht Macht gehabt, dass dennoch 
eine ehrbare Landschaft jetziger Zeit könne geschehen lassen, 
dass es bei solcher Anordnung, bis die junge Herrschaft ihre 
mündige Jahre erreichet, bleibe, jedoch wollen sie sich pro- 
testando reservirt haben, dass es ihnen an ihren Privilegien 
unschädlich sein soll. 

20, die freie Jagd belangend erklärt sich die Landschaft 
dahin, dass sie sich der Herren Wildbahn und der Oerter, da 
sie vor Alters nicht zu jagen befugt, enthalten wollen und zweifeln 
nicht, man werde sie in ihrem alten wohlhergebrachten Ge- 
brauch hinwiederum nicht turbiren, mit Bitte, Herzog Philipp 
wollen sirh der Köntgl. Commissarieii Resolution gemäss und 



Digitized by Google 



19 



dabin erklären, dass Keinraand aus seinem Besitz der Jagd 
ohne Erkenntniss des Rechtes soll entsetzet werden. So viel 
die Schwabstettische Jagd belanget, zweifelt eine ehrbare 
Landschaft nicht, S. P. Gn. werden sich mit den Königl. 
Commissarien, wie es damit soll gehalten werden, wol ver- 
gleichen. 

O. der Königlichen Commissarien endliche Erklärung 
18. Mai 1590 übergeben. Flensb. 18. Mai 1590. 

Weil die Kön. Commissarien sich auf%lle Punkte erklärt, 
wird gebeten, einen Ausschluss zu machen, der mit den König]. 
Commissarien auch Herzog Philipps Fürstl. Gn. wegen der 
Zeit und Ceremonien der Huldigung zu reden. 

P. Endliche Resolution des H. Philipsen Herzogen etc. 
auf der Landschaft Erinnerung. Flensb. 19. Mai 1590. 

13, halten I. F. Gn. derselben H. Bruder Herzog Fried- 
richen in Zeil der geschehenen Verbesserung des Leibgedinges 
vor mundig, wie auch solche Verbesserung mit Wissen und 
Willen I. F. Gn. Landräthe geschehen und von denselben 
mit unterschrieben. 

20, S. F. Gn. Confirmiren sich mit der Königl. Commissarien 
Erklärung. 

Nachdem diese Schrift zwischen den Königl. Abgesandten, 
Herzog Philipp F. Gn. und der Landschaft also gewechselt, 
so haben dessen zu Urkund die Königl. Commissarien so 
wohl auch H. Herzog Philipp mit eigenen Händen nebst 
etlichen von der Landschart dies Alles unterschrieben und ver- 
siegelt. Geschehen Flensb. 19. Mai a. 90. 

N. 17. S. 336. Copia Herzogs Philippusen F. Gn. Con- 
firmatio der Privilegien. Flensburg!], Mittwochen nach Cantate 
im Jahr nach der Geburt Christi 1590. (In den gedruckten 
Privilegien n. 35. S. 203.) 

N. 18. S. 351-361. Proposilionis puncta (1- 9) und 
Resolutiones auf die proponirlen Königl. und Fürstlichen Puncta. 

(Die n. 18. gehört zu den Acten des Flensburger 
Landtages vom November 1620. Lackmann B. 2. 479. 

2* 



20 



Vcrz. der Handschriften B. 2. VI. B. 1. S. 63. S. H. 43 C. 
B. i. Bl. 357.) 

Die Proposition beginnt: Demnach nunmehro eine geraume 
Zeit hero im Werke gespürt und die tägliche Erfahrung gege- 
ben, wie das bei denen in diesen Fürstenlhumb belogenen adel. 
Jungfrauen-Klöstern allenthalben Confusiones und Unordnungen 
fürgelauflen -- so dienlich angesehen, dass die ohnlängsl hic- 
bevor abgefassle Closter- und Polizeiordnung an die Hand ge- 
nommen (Verglr in gemcinsch. V r erordn. S. 305. Closter- 
und Polizeiordnug vom 14. Nvbr 1620). 2, die der Land- 
gerichtsordnung angefügte Constitution von Haubenband — 
rathsam, dass sie in drei Punclen möge geändert und dahin 
corrigirt werden, dass die adeligen Wittwen das vom Sturm- 
winde - (gemeinsch. Verordnung S. 3 13). 3, wie leider die 
HofTart gewachsen - (gemeinsch. Verordn. S. 313). 4, Im- 
gleichen ist wahr, dass etliche Personen sich gelüsten lassen, 
ihre grossen und ritterlichen Güter nicht allein verprassen — 
die Hadersieb. Constit. (ibid. S. 313.) - 5, wie gefährlich 
die Sachen stehen im heil. Rom. Reich eine neue Gontri- 
bulion anzuordnen. 6, S. K. M. u. F. G. lassen notificiren, 
weil zwei Holstein. Fräulein Gottorfer Linie vermählet worden, 
daran zu sein , dass künftigen Umschlag die gewöhnliche 
Fräuleinsteuer von jedem Pflug 1 Reiclisort in jetzigem Valor 
erlegt werden möge (ibidem S. 3 Ii). 7, welchergestalt derer 
vom Adel Jungen mit den ihnen in Verwahrung gegebenen 
Wehren oder Degen — (gemeinsch. Verordn. S. 314). 8, was 
bei den adel. Leichbegängnisseti — (ibid. S. 314. 315). 
9, wie vielfällig das saluberrimum appellationis remedium im 
Fürst. Holstein missbraucht worden. 

Die Resolutiones der Stände beginnen S. 357. 

N. ID. S. 369 — 375. König Christianus quintus hat die 
emeritirteu wohl qualiflcirten Persohnen , so sich um das 
Königliche Erbhaus verdient gemacht, auch umb andere zu 
solchem Eifer aufzumuntern, aus absoluter Souveränität Königl. 
M ich! mit folgenden Privilegien begäbet, welche nach Zeit und 



Digitized by Googl 



21 



Gelegenheit sollen verbessert werden und sind deren Gräften 
zum Besten diese Artikel (1—5) verfertigt 1, weil zu solchen 
hohen Ehren und gräflichen Stand grosse Mittel nölhig. - 

S. H. 43 C. 

Landtagsacten zwei Bände fol. B. 1. 562 Bll. u. 7 Bll. 
Register fol. geht vom Jahr 1588 bis 1638. B. 2. 809 Bll. 
u. 8. Bl. Register fol geht von 1638 bis 1657. 

Die Sammlung ward vom Cammerherrn von Gossel der 
Universitätsbibliothek überlassen. 

Vorbemerkung. 

Vor den Landtagsverhandlungen gingen regelmässig Be- 
rathungen der Landesherrn oder deren Regierungen voran, um 
sich über die den Ständen zu machenden Propositionen zu 
einigen. Vor dem Landtage im September 1588, dem ersten 
dieser Sammlung, musste eine Vorberathung um so nöthiger 
sein, da nach dem Tode des Königs Friedrich H., so wie 
nach dem Tode des Herzogs Adolph — er starb 1586 — 
und des nicht gewählten Herzogs Friedrichs II. — er starb 
1587 — die Wahl von Landesherrn — Christian IV. war 
geboren 1577 und Philipp 1570 — bevorstand. 

Es fand im Juni 1588 in Kopenhagen eine Berathung 
Königlichei und Herzoglicher Räthe statt (vergl. Verzeichniss 
der Handschriften B. 1. S. 127. 128), eine fernere Berathung 
erfolgte in Kiel im Juli 1588 (Verz. B. i. S. 47). Die 
Königlichen Räthe waren der Wahl nicht abgeneigt, aber wohl die 
hessischen Räthe, welche, da dio Mutter des Herzogs Philipp 
eine hessische Prinzessin war, zur Berathung nach Kiel kamen. 
Herzog Philipp submittirtc sich dennoch der Wahl, < s mochte 
die Besorgniss nahe treten, dass man den König allein wähle. 

Ueber den, nach dem im September 1588 gehaltenen 
Wahllandta^e, zu Martini 1588 angesetzten Kieler Landtag, so 
wie über den im Januar 1589 in Flensburg angesetzten Land- 
tag sind, da beide woht nicht wirklich gehalten wurden, nur 



22 



Notizen erhalten. (Vergl. Verz. der Handschriften B. 1. S. 130. 
unten, S. 131 oben. 

In unserer Sammlung fehlen die Acten mehrerer nicht 
unwichtiger Landtage. 

1, die des Flensburger Langlags vom Mai 1592. Hege- 
wisch bemerkt in s. Schi. Holstein. Geschichte, dass von 
diesem Landtage keine Acten vorhanden. Die Kieler Univer- 
sitäts-Bibliothek hat in der Handschrift S. H. 32 (Verzeichnis» 
der Handschr. B. 1. S. 38. 39;, mehrere Aktenstücke dieses 
Landtages. Es ward dem Herzog Johann Adolph gehuldigt. 
Johann d. J. hatte schon auf dem Kieler Landtage im Septbr. 
1588, auf dem Christian IV. und Herzog Philipp gewählt wur- 
den, prolestirt, (vergl. Verzeichniss der Handschriften B. 1. 
S. 49 u. S. 129;, weil er übergangen sei, anf dem Flens- 
burger Huldigungslandtage im Mai 1590 reichte er ohne Er- 
folg eine Proposition zur Huldigung ein ') berief sich darauf, 
dass auf dem Flensburger Landtag im October 1564 2 ) König 
Friedrich 11., Herzog Adolph und Johann der Aeltere die 
Huldigung für ihn (Johann den J.) beantragt hätten. 

Auf dem Flensburger Landtag im Mai 1592 verlangte 
Johann d. J. die Huldigung, berief sich deshalb auf den 
Kaiserlichen Lehnbrief, ein Kaiserliches Mandat und auf Kai- 
serliche Schreiben an den König und den Herzog, die Stände zur 
Leistung des Homagii anzuhalten. Auch wiederholte Herzog 
Johann d. J. die vor zwei Jahren verlangte Leistung der 
Fräuleinsteuer. 



') Verzeichniss der Handsehriften B. I. S. 38 Zeile 14 von 
oben, wo statt *23. Mai 1519 stehen soll 13. Mai 1590. ß. I. 51, 
Zeile 1 und 11 v. u. B. I. S. 133 E. L. Die Proposition des Her- 
zogs Johann de* Jüngeren ist gedruckt in I.ünig coli, nova T. 2. 
S. 960. 

a ) Vergl. Verzeichniss der Handschriften B. I. S. 28. 8. H. 29 
S. 137—146 u. B. 1. S. 46. Z. 8 v. o. 



Digitized by Google 



23 



Die Stände lehnten die Huldigung unter Berufung auf ihr 
Wahlrecht ab. 1 ) 

2, die Acten des Flensburger Landtags vom Sptbr 1593. 
Vergl. Verzeichniss der Handschr. B. I. S. 272, II. 283 u. 
284, wo es Zeile 7 v. o. heissen soll 26. April 1593 nicht 
20. April 1592. Auf diesem Landtage ward die König Chri- 
stian IV. vom Kaiser bewilligte venia aetatis vorgelegt, so wie 
die Königliche Bestätigung der Privilegien. Auch ward über 
die Uneinigkeit der Königin Mütter, welche das Recht der 
jungem Söhne vertrat, mit dem Könige Christian IV. verhan- 
delt. (Vergl. Nordalb. Studien B. 6. S. 300 u. f.) 

3, des 1591 im Sptbr. zu Flensburg gehaltenen Land- 
tages. Dieser betraf die Streitigkeiten des Königs mit der 
verwittweten Königin. Vergk Nordalb. Studien B. o\ S. 307 
und Verzeichniss der Handschriften B. 1. S. 15., B. 2. 
S. 162 u. 284. 

3, die Acten des im Juni 1597 in Kiel gehaltenen Land- 
tages wegen der Türkensteuer und Fräuleinsteuer, die Lübeck 
als in quasi poss. libertatis ablehnte, (Verz. B. 1. S. 40. 
S. H. 32. S. 335 B. 2. S. 284.) 

4, Die Verhandlung ging fort auf dem Rendsburger Land- 
tage im Septmbr. 1598. Vergl. Verzeichniss B. 2. S. 285. 

5, die Verhandlungen des im März 1599 in Kiel gehal- 
tenen holsteinischen Landtages wegen Kreis- und Reichs- 
steuern. Das Convokationspatent vom 19. Febr. 1599 an 
Prälaten, Ritter, Mannen und Städte des Fürstenth. Ho 1 s te i n 
ist gedruckt in den gemeinsch. Verordn. S. 253. 

(Verz. der Handschriften B. I. S. 40 u. S. 53, die dort 
erwähnte Handschrift giebt diesen Landtag irrig als einen 
beiden Herzogtümern gemeinsamen an, Verz. 6. 1, S. 285.) 

6, die Acten des im October 1599 in Kiel gehaltenen Land- 
tages wegen Steucrbcwilligung, Revision der Kirchen- und 



') Vergl. in den Nordalb. Studien B. 6. S. 323 meinen Aufsatz 
Differenz der Landstände u. s. w." 



24 



Landgeru htsordnung. (Vergl. B. 2 des Verz. S. 282 und 
318 unten.) 

Herzog Johann d. Jüngere hatte ein Kaiserliches Pönal- 
Mandat vom 30. Juli 1599 erwirkt zur Leistung der Huldigung 
und der Fräuleinsleuer. Dieses Mandat war im Septbr. 1599 
dem Landgericht insinuirt, und den» Landtage vorgelegt. Die- 
ser inslruirte seine deshalb an den König und Herzog zu 
sendenden Mitglieder. 

7, die Acten des Rendsburger Landtages im November 
1603. Es kam zur Verhandlung die von dem Erzbischol* zu 
Bremen Johann Friedrich verlangte Theilung, welche nach der 
Erklärung der Stande den Privilegien widerstreite. Gegen die 
Prolestation der Stände vom 29. Septbr. 1603 wegen der Be- 
lehnung Johann Friedrichs, die derselbe 3. Juli zu Copeuhagen 
in gebührender Frist gesucht und erhalten, wobei die Stände 
die Johann dem Jüngeren 1580 1 ), 1582 2 ) und 1589 3 ) er- 
theilten Belohnungen anfochten, reprotestirte der König. (Verz. 
der Handschriften B. i. S. 17, B. 2 S. 165. 171. 319 ) 

8, die Acten des Kieler 1604 im November gehaltenen 
Landtages. (Die Stände entschuldigen sich wegen der Prote- 
station in Betreff der Belehnung.) (Verz. B. 1. S. 53. B. 2. 
S. 167, 319.) 

9, die Acten des Kieler Landtages vom Jan. 1609 wegen 
des von Herzog Johann dem J. erhobenen Prozesses, bei dem 
die Stände die Intervention der regierenden Herrn erbaten, 
diese wollten nicht, dass von dem Wahlrecht der Stände die 



') Vergl. Privilegien S. 195, 198 aller vier Herren : FriedriCf.II., 
Johann d. A., Adolph und Johann d. J. Vergl. Nordalb. Studien 
B. 4. S. 225 und 276 

2 ") Nordalb. Studien B 4. S. 226. 

3 ) Nordalb. Studien ß. 4. S. 228. Verzcichniss der Hand- 
schriften lt. 1. S. 15 No. 31. S. 25. Bl. 27. 28. Die Ueberschrift des 
Lehnbriefes bei l.ünig ('oll. n. I. S. 903 wie in den genannten 
Mss. ist nicht richtig. 



Digitized by Google 



Rede sei, gegen eine eventuelle Huldigung für den Fall des 
Abgangs der regierenden Herrn hatten sie nichts zu erinnern. 
(Vcrz. B. 1. S. 54. B. 2 S. 320 322.) 

10, die Acten des im December 1<>16 in Schleswig ge- 
haltenen Wahl- und Huldigungslandt;iges sind in der Hand- 
schrift unvollständig enthalten. Andere fehlende Acten sind 
am betreffenden Orte angegeben, ergeben sich auch, in so fern 
ein Landtag ganz übergangen ist, gleich aus dem Register am 
Schluss des zweiten Randes des Verzeichnisses der Hand- 
schriften und aus der allgemeinen Uebersicht vor Band 2 die- 
ses Verzeichnisses, in welcher Seite I XXXIX der Inhalt 
einer Sammlung von Landtagsacten (S. H. 43 B. B.) die der 
historischen Gesellschaft gehörte, übersichtlich verzeichnet ist. 
Ich habe geglaubt, auf diese Uebersicht verweisen zu dürfen. 
Einzelne in den zwei Cosselschen Bänden fehlende Acten 
ergeben sich mit Sicherheit eist aus der Vergleichung mit den 
in dem Verzeichniss der Handschriften näher gegebenen Nach- 
weisungen. Die im ersten Bande kurzen Angaben habe ich 
durch die Uebersicht vor B. 2 zu vervollständigen gesucht, 
und werde von dieser neu gewonnenen Sammlung etwas aus- 
führlichere Auskunft geben. Die Actenstücke des Landtag» 
von 1588 habe ich zur leichten Autfassung umgestellt. 

S.II. 43 C. B. 1. Bl. 67—79. Versammlung der Rälhe 
auf Einladung des Königl. Statthalters Heinrich Rantzowen. 
(Vergl. B. 1 des Verzeichnisses der Handschriften S. 47.) 

Bl. 67. Schreiben von Heinrich Rantzowen, Kiel 25. Juni 
88 an Herzog Philipsen F. Gn., dass ein Ausschuss von den 
beiderseitigen Rathen, von jedem Theil 2 von Adel und 2 Ge- 
lahrte, etwa 18. Juli in Kiel eintreffen, er (der Statthalter) 
werde wegen des Königl. Theils 2 vom Adel und 2 Gelahrte 
nach Kiel zu kommen verordnen. Darzu der Landcanzler auch 
könnte gefordert werden, z.u berathen wegen der Processe 
wider Hamburg, wegen der Lehnwahr des flerz. Schleswig 
und des Fürslcnthums Holstein. Die beederseits sämmt- 
lichen Räthe wären ohne diess zum 21. Juli beschieden 



26 



und könnte denselben von dem Ansschuss Relation erstattet 
werden. 

Bl. 69b. Relation der fürstl. Holstein. Käthe, was auf 
der Zusammenkunft zu Kiel 19.— 23. Juli a. 88 gehandelt 
worden. Kiel 24. Juli lö»8. (Anwesend waren von fürstl. 
Seite Detlef Rantzowen, Johann von der Wisch, Dr. Hieron. 
Schultz und Dr. Christian Boye, Dietr. Bluhme hatte Leibes- 
schwachheit halber sich entschuldigt; von Königl. Seite Hein- 
rich Rantzow, Haus Bluhme, Amtmann zu Hadersleben, Bene- 
dict von Ahlefeld, Amtmann zu Steinburg, Dr. Veit Winss- 
heimb, Dr. Jonathan Gudlof, Landcanzler, Licentiat Jochim 
Reiche henebenst etzlicher Notarien und Protocollisten. Rück- 
sichtlich der Lehnssaclie des Herz. Schleswig erklärten die . 
fürstl. Räthe, dass der Herzog ein Indult auf ein Jahr unter 
Hand-Siegel des Reiches Dennemark Rathen erhalten, was 
dem Königl. Statthalter und Rathen befremdlich fürgekommen 
und gestanden, dass sie wegen des jungen Prinzen Ansuchung 
gethan, aber noch kein Indult erhalten. Rücksichllich der 
Lehnssuchung Holsteins erklärten die fürst). Räthe, dass sie 
allbereit ein Indult von der Kais. Maj. erlangt, worüber sieb 
der Kon. Statthalter und Räthe noch vielmehr verwundert. 
Die Königl. Räthe wünschen, dass conjuuetim und zugleich 
die Lehn wegen des Herz. Schleswig gesucht werden, und 
wollen ein Goncept des zu erlassenden Schreibens mittheilen, 
wegen des Kaiserlichen Indults mit sämmtlichen Königl. Rathen 
conferiren ; die Königl. Räthe, proponiren, dess wegen des 
Processus nach Speier in beeder Herrschaft Namen Gewalt 
zusenden. Die fürstl. Räthe erinnern, dass die abgestorbene 
Königl. Maj. die Vormundschaft des Herzogs abgeschlagen, 
und dass dieselbe dem Landgrafen Wilhelm zu Hessen als 
dem auch nächsten Agnaten aufgetragen, dass der Herzog das 
18. Jahr complicirt. Die Königl. Räthe erklären, sie müssten 
die Sachen der gemeinen Landschaft und Stände Erklärung 
zustellen, dass die Stände freie Wahl eines regierenden Herrn 
hätten, dass die Vögte und Amtleute schuldig, die Schlösser, 



Digitized by Google 



27 



Aembtcr und Städte zu der Landschaft und gesambthen Rathen 
getrewen Händen zu hallen, die sie denn auch in Verwahrung 
haben, bis ein anderer Fürst erwehlet, dass den 16. Septbr. 
binnen der Stadt Kiel ein öffentlicher Landtag zu hallen, wozu 
10. Aug. die Ausschreiben durch die Deputirtcn der Königl. 
und Fürstlichen Räthe zu erlassen. 

Bl. 153. Der Königlichen Räthe Schreiben au die Reichs- 
rälhe Dennemarks dem Holsteinischen ' tatlhalter und Rathen 
milgetheilt. Ist von den fürstlichen Rathen nicht eingewilligt 
worden d. d. Kiel, Juli 88. 

E. G. erinnern, was wir jüngst zu Rothschild in Kopenhagen 
bei der Königlichen ßegräbniss für Abrede mit Ihnen gehalten 
von wegen der Belehnung des Kürstenthums Schleswig, darauf 
uns zu Abschied gegeben, da wir dem Odenscischen Vertrag 
nach Ansuchung thun würden, dass uns ein gebührender Be- 
scheid gegeben würde, wir aber, Herzog Philipps Gesandte, 
ein Indult erlangt. Nachdem aber in der jetzt gehaltenen 
Zusammenkunft der gesampten holstein. Räthe diese Sache in 
Beratschlagung gezogen, für gut angesehen, dass die Schlesw. 
Lehnssuchung wegen beederseits junger Herrschaft in gesamt 
befördert würde. Also gesinnen im Namen König Friedrichs II. 
und Herzog Adolphs hinterlassenen Söhne an E. G. bittend, 
dass Sie wegen der Cron Dcnnemark jetziger Gelegenheit nach 
der Herrn Minderjährigkeit günstig geruhen, der Belehnung über 
das Fürst. Schleswig auf eine namhafte Zeit, bis so lange höchst 
gemelte junge Herrschaft Ihre mündige Jahre erreicht, An- 
stand zu geben uns auch mittlerweile ein Mulhzettel, dass wir 
I. Maj. u. F. G. wegen in gebührender Frist solche Lehn 
gesucht — . 

Kieler Landtag 1588 September. (Vcrgl. Lackmann 
B. 2. S. 21.) 

Bl. 79. Convokationsschrciben der Königl. Dennemark. 
u. Fürstl. Schleswig-Holstein. Statthalter und Räthe. Kiel am 
Tage Laurentii 1j88 zum 16. September. Diesmal nicht nach 



2* 



Levensau, sondern zum Kiel. (Gedruckt in den gemeinsch. 
Verordn. S. 237.) 

(Die Ueberschrifl lautet in dieser Handschrift wie in S. H. 
36. 37 und 38 Verzeichnis* der Handschriften B. 1. S. 47. 
an die Ritterschaft, das Convokator ist aber in Wahrheit 
gerichtet an die Stände.) 

Bl. 80. Convokator. derselben vom 10. Aug. 1588 an 
den Bischof zu Lübeck, dass derselbe zum Landtage des 16. 
Septbr. aus dero Käthen dieses Fürstenth. Eingesessenen und 
keinen Fremden abzuordnen geruhe. 

Bl. 81. Credenzbrief der Königlichen Wittib an Prälaten, 
Ritter und allgemeine Stände, so jetzt zum Kiel auf dem 
Landtag versammelt. Copenhagen 3 Sptbr. 1588 mit Creditiv 
der Reichsräthe der Cron Dennemark für Breide Rantzow zu 
Rantzowholm und Heinrich Ramel zu Wusterwitz für den Kie- 
ler Landtag. (Vergl. B. 1 des Verzeichnisses der Handschriften 
S. 47. 48. 

Bl. 151b. Schreiben uns. gnäd. Fürstin und Frauen an 
den H. Erzbischof zu Bremen, seine Abgesandten anhero auf 
den bevorstehenden Landtag abzuordnen. Kiel, 3. September 
1588. (Verz. der Handschriften B. 1. S. 48.) 

Setzen in keinen Zweifel, E. L. werden vom Secretär 
Peter Tebsen verstanden haben, was wir zu Reinbeck S. L. 
zu bringen befohlen, ob wohl wir willens gewesen, E. L. ge- 
gen den bevorstehenden Landtang an Uns zu erfordern, auf 
dass wir Uns mit einander ersehen und ergötzen mögen, so 
thut uns doch allerhand Behinderung fürfallen. — 

Nöthig sei, dass S. L., in Gemässheit des Schreibens der 
Regierungsräthe, zu dem bevorstehenden Landtage Gesandte 
senden; Rathsam sei den Amtmann zu Eutin Dietrich Blohme 
und Caspar Hoyer zu senden. An D. Blohme und C. Hoyer 
sei nicht allein ein Creditif an Prälaten, Mannen und Städte, 
sondern auch fordersamst eine Vollmacht zu schicken, dass 
sie sich darüber bereden. Auch dem Kanzler Caspar Koken 



Digitized by Google 



•29 



ist aufzulegen, sieb gegen den 13. September anhero zu bege- 
ben, ihm auch ein Credenz zu ^eben. 

S. H. 43 C. B. 1. Bl. 1 — 8. Protocollum und Verzeinüss, 
was den 14. Septem bris und etzliche nachfolgende Tage des 88sten 
Jahrs (1588; zwischen — Herrn Philipp und den hessischen 
Abgesandten Hans Ludtwiegcn von Harslall, Johann Antrecht 
der Rechten Dr. und Vicecantzlern Reinero Syxtino (Regnero 
Sixtino) der Rechten Dr. und Professori ordin. der Universität 
Marburg, auch fürstl. mecklenburgischen Rähten Joachim 
Krusen und Heinrich von Stralendorf! sampt den fürstl. nieder- 
sächsischen Rathen Otto Lützow und Wilhelm Müller, der R. 
Doctoren, dan auch der gemeinen Ritter- und Landschaft der 
Fürstenthumb Schlesswig Holstein tractiret. (Vergl. Ratjen 
Verzeichniss der Handschriften B. I. S. 37. 47 u. 48. 
S. 128. B. 2. S. 283. 361.) 

Anfänglich hat Herzog Philipp den 17. (?) Sptbr. (14. 
Sptbr.) durch S. F. Durchl. Gantziern den hessischen Rathen 
proponiren lassen, welchergestalt auf gehaltenem Ausschusstage 
die Königl. Dennemark. Stadthalter und Landträthe unter an- 
dern gegen S. F. D. Räthe erwehnung gethan, wie es mit der 
Lehensuchung zu halten und nachdem von S. F. Gn. Räthe 
geantwortet, dass der Lehn halben bei Kais. Maj. und der 
Cro^n Dännemark gewöhnliche Indulta ausgebracht, hätten solche 
Erklärung die Kon. Räthe etwas zu Gemüth gezogen, hätten 
die Königl. unverdunkell lassen mit unterlaufen, dass die ge- 
meine Ritter- und Landschaft von Christiano I. privilegirt, dass 
sie eine freie Wahl des regierenden Herrn und hätten sich 
darauf die Königl. Statthalter und Landrälhe mit S. fürstl. Gd. 
Landräthen zusammen gethan und sich eines Ausschreibens an 
Ritterschaft und Stände auf 16. September verglichen, um zu 
deliberiren, was S. F. Gn. Notturft sein wolte, wider das an- 
geregte Privilegium einzuwenden. - Dass die Königlichen nicht 
bedacht wären, die Wahl in Zweifel zu ziehen. 

Bl. 9 Die Relation über die Verhandlungen 
des Landtages. Weil früher Gebrauch, dass der Bischof 



30 



zu Lübeck wegen Prälaten , Mannen und Städte den Pürtrag 
gethan, ward dessen Canzler Dr. Kock aufgefordert, lehnte es 
aber ab. S. 13b. -15b. Proposition der König!. Abgesandten : 
wollen König Christian IV. hiemit ernennet und den Ständen 
präsenlirt haben, nicht, dass sie gemeinet in ihrer Wahl ftir- 
zugreifen — dass sie erbietens den Ständen dergestalt Caution 
zu thun. — 17b. Die Landräthe Detlef Rantzow, Claus von 
der Wisch, Johann von der Wisch, Dietrich Blum, Siverl 
Rantzow, Paul Rantzow, Henning von Hagen und Heinrich 
Rantzow — hielten dafür, dass es keineswegs rathsam solcher 
Ursachen (wie die hessischen und mecklenburgischen und nieder- 
sächsischen Abgesandten vorgeschlagen) gegen die Stände zu 
gedenken. — 

19b.— 32. Der hessischen Adgesandten 17. Sptbr. Her- 
zog Philipp übergebene Bedenken, dass die Herzöge zu Schless- 
wig Hollstein ohne Wahl succcdircn. (40 Gründe gegen das 
Wahlrecht, vergl. Hegewisch Gesehichle I. S. 483.) Die 
Landräthe widerrathen zum Heftigsten das hessische Bedenken 
Torzubringen, sie ralhen, der Herzog möge, ohne den fürst- 
lichen Beistand, allein mit seinen Hofräthen nach dem Rath- 
hausc gehen. Am 17. September sei Herzog Philipp mit sei- 
nen Land- und Hofräthen auf das Rathhaus gegangen und 
habe durch den Canzler Hieron. Schultz fürtragen lassen : 
Nachdem durch tödlichen Abgang der Fürsten und Herrn 
Adolphs und Friedrichs, Herzogen zu Schi. Holstein — die 
Fürslerithumb Schi. Holstein Gottorf. Theils auf S. Herzogen 
Philipps fürstl. Gnaden und dero unmündige Gebrüdere devol- 
riret und verstammet, als hätten S. F. Gn. notturft zu sein 
erachtet, — Ansuchung zu thun, Sr. F. G. die Huldigung, 
als dero Verfahren besehenen, wiederfahren zu lassen — . 

Der Königl. Statthalter Heinrich Rantzow hat mit den 
Könif,'! Rathen einen Abtritt genommen und nach gehalt. 
Unterredung geantwortet, dass Ritterschaft, Landschaft und 
Städte angehöret, was S F Gn wie sie auch noch sämbt- 



tized by Google 



31 



lieh alle, wenn sie, vermöge ihrer Privilegien, zu der Wahl 
geschritten, beyden jungen Herrn, so sie erwehlen werden, 
gleichermassen als gehors. gelreue unterthanen — auch andern, 
dass gestriges Tages von den Königl. Dennem. Abgesandten 
wegen des jungen Königs ebenermassen auch bei der Land- 
schaft Suchung angestellt, wobei vermeldet worden, im Füll 
wegen des jungen Königs Minderjährigkeit ichteswas angezogen 
werden möchte, das man doch die Sachen dahin richten wolle, 
dass den Landständen durch die Reichsräthe eine solche Cau- 
tion bestellet werden sollte, dass 1. M., wenn sie zu Ihren 
Jahren kernen, die Privilegia confirmiren und bestettigen soll- 
ten und wofern dasselbig von I. M. nicht erfolge, dass als- 
dann I. M. der beschehenen Wahl unfähig sein solten. — 
Die Landschaft bat, S. F. Gn. wolten ihnen eine geringe Frist 
gönnen mit dem Erbieten, sieh gegen S. F. Gn. wieder zu 
erklären. — Der herzogl. Cantzler H. Schultz thäte sich der 
erklärung bedanken und wollten I. F. G. zu Prälaten, Kittern 
und Stedten der Zuversicht sein, sie würden I. F. G. respec- 
tiren, damit die Huldigung geleistet werden möchte, wann sol- 
ches geschehen, sind I. F. G. des gnäd. erbietens, das Regi- 
ment löbl. anzufangen, und zu bestellen, ihnen nicht allein 
ihre Privilegia zu confirmiren, sondern auch, wofern etwas in 
desuetudinem gebracht, zu restauriren. Der Königl. Statthalter 
erachtet die Danksagung vor unnöthig zu sein. 

Der Ftirsll. Cantzler wünschet den Landständen wegen 
F. Gn. zu der Wahl Glück, Heil und Verleihung des heil. 
Geistes und haben F. Gn. damit von den Ständen ihren Ab- 
scheidt genommen und sich auf das Haus begeben, daselbst 
ward von dem Cantzler Schultz den fürst I. Gesandten referiret, 
was auf dem Rathhause vorgelaufen, unter andern aber ent- 
schuldigte er sich, obwohl er kein Befehl gehabt der Restauration 
Privilegiomm, so in Abgangk kommen, item der Wahl oder 
Klcction jetzt erzehlter massen zu gedenken, so hätten ihm 
doch die adel. Landräthc dermassen importunirt, dass er solche 
Worte hätte ausreden müssen. - Zu Nachmittag haben sich 



32 



vorgemeldte Landräthe beim Herzog Philip hoch beschweret, 
als solte die Proposition dem genommenen Abscheid nicht 
gemäss geschehen und übergebracht seien, sonderlich daher, 
dass darin die Verstaramung und Devolution, (dass aber durch) 
der Ritter- und Landschaft freie Wahl auf den einen oder 
andern transferiret aber gar nicht durch die Succession ver- 
erbet oder verstammet würde. Als ihnen wiederumb ange- 
zeiget, dass S. F. Gn. sich nicht zu erinnern wüsslen, dass 
Kitter- und Landschaft sich vor oder nach dem Privilegio 
Christiani I. einer Election gebraucht oder angeinassL, sondern 
immer die Successio und Verstammung in Observanz gehalten 
— S. F. Gn. mögten berichtet sein , wie die vorhabende 
Election und Wahl von ihnen gemeinet, ob dieselbige allein 
von der Regierung solte verstanden werden, oder zugleich mit 
auf die Fürstenthumb, Lande und Leute. — 

Den 18. September (Bl. 32b) haben die Landräthe 
Audienz begehret, als sie eingefordert, haben sie abermal 
Detleff Rantzow fürbringen lassen, dass sie vor. Tags aus 
S. F. G. Proposition hätten verstanden, als solten die Fürsten« 
tliumb uff S. F. Gn. verstammet und devolviret sein. Die- 
selbigen Worte könnten Ritter- und Landschaft nicht gedulden, 
sondern begehrten, die wieder aus dem Protokoll auszulöschen 
und dass S. F. G. derentwegen sich mit der Königl. Propo- 
sition in deren Eingang, die angebohtene Caution ausgeschlo- 
sen, wolten conformiren und vergleichen und also der Election 
mit den Königlichen einig sein , anderer gestalt könnten 
S. F. Gn. zu der Regierung nicht kommen. Derhalben solten 
8. F. G. sich selbst nicht um Land und Leute bringen. — 
(Bl. 33.) Die hessischen Gesandten blieben bei ihrer Erklä- 
rung. — Die Mecklenburgischen und Sächsischen : wenn sie 
betrachten, dass das Fürstenthumb Schlesswig als das grosseste 
und beste Stück von Dennemark zu Lehn rühre und daher 
die Gefahr darauf stünde, da S. F. Gn. sich der Election, 
wie der junge König gethan, nicht submittiren würden, dass 
dadurch S. F. Gn. mit dt r Zeil aus der Belehnung und endlich 



Digitized by Google 



3^ 



auch deren Land und Leute ausgeschlossen werden und die- 
selbigen auf den König allein kommen möchten, demnach so 
hielten sie es dafür, dass aus solchen zween Ungelegenheiten 
die geringere zu kesen, doch dass die vorhabende Wahl der 
Kais. Maj. und Cron zu Dennemark als den Lehnsherrn nicht 
präjudiciren sollte. Ist demnach S. F. G. Cantzler befohlen, mit 
und neben den andern Hofräthen, den anwesenden fürsll. Land- 
räthen zu vermelden, dass S. F. Gn. hätten bewilliget, die 
Wörter verstammet und devolviret aus den Protocollen wie- 
derumb aus zu löschen und dagegen sich mit der Königl. Propo- 
sition im Eingang zu vergleichen, doch der Kais. Maj. und 
Cron zu Dennemark dadurch nichts begeben. 

Worauf dieselben angezeiget, dass sie solche fürst]. Er- 
klärung von S. F. G., doch ausserhalb der Protestation, gern 
hätten vernommen — aber die Protestation keineswegs zu 
rathen — derhalben wollen S. F. Gn. davon abstehen. — 

Als nun solches S. F. Gn. berichtet — ist vor gut ange- 
sehen, man solle es den adel. Landräthen auf guten Glauben 
heimstellen. Wie dan solches ihnen angemeldet worden erst- 
lich durch den H. Cantzler und folgends, als sie begehret, 
solches von S. F. G. selbst zu hören, sein sie zu S. F. G. 
eingefordert — haben die fürstl. Landräthe zween ihres Mittels 
auf das Haus geschicket und bei denselbigen einen Zettel 
S. F. G. durch den Kanzler überantworten lassen dieses In- 
halts: Nachdem allerlei Bedenken der Landschaft furgefallen 
von wegen der beeden Wörter verstammet und devolviret, so 
ist derowegen unser gnäd. Fürst und Herr, H. Philipp, unterlhän. 
angelanget, dass I. F. G. diese Wörter aus dem Protokoll 
wollen auslöschen und dies wiederumb an solche Statt setzen 
lassen, dass S. F. Gn. sich mit der Kön. Maj. die Präsen- 
tation und Forderung belangend vereinigen wollen. 

Darauf bei S. F. Gn. vernehmen lassen, ob sie sich der 
Meinung also könnten lassen gefallen, so sollte die Elertion 
der Regierung auf S. F. G. und den jungen König dirigiret 
werden. Welches S. F. Gn. also haben approbiret. 

3 



Digitized by Google 



34 



Hierauf folget Actus der Wahl junctis gravamioibus vid. 
das Quartbuch Holstein, und Schlesw. Sachen fol. 171. (Der 
Actus fehlt in dieser Handschrift, wie auch die Verweisung 
ergiebt. Vergleiche Verz. der Handschriften B. 1. S. 36 u. 
folg. S. 48 u. 251.) 

Bl. 82b. Protest des Herzogs Hansen an Ritter- und 
Lnndschaft wegen des üebergehens bei der Wahl (vergl. Verz. 
B. I. S. 49 u. 129 und Hegewiach Geschichte der Herzogtümer 
B. 1. S.15.): Eine ehrbare Ritter- und Landschaft bedacht gewesen, 
wiederum!) zu der Wahl anderer Regierungshäupter zu schrei- 
ten und demnach die jetzigen jungen Prinzen und erwählten 
König zu Dennemark und Norwegen Herren Christian IV. und 
H. Philipsen Erben zu Norwegen, Herzogen zu Schleswig 
Holstein unsern gnädigsten und gnädigen Herren benannt. — 
Ob nun wohl S. F. Gn. solche der Ritter- und Landschaft Be- 
denken und Wohl (Wahl) auf sich selbst beruhen lässt, und darein 
nichts einzureden hat, so Jasssen sich doch I. F. G. bedünken, 
dieweil S. F. Gn. gleichwohl ebenmässiger Geburth, Stammes 
und Herkommens, auch in Geblüt und Geschlecht der älteste, 
dass S. F. Gn. nicht so ganz und gar unbegrüsst hätten sol- 
len vorbeigangen werden, die sich jederzeit gegen eine ehr- 
bare Ritter- und Landschaft allergnäd. — damit solche Prä- 
tension S. F. Gn. und derselben jungen Herrschaft künftig — 
unnachtheilig sein möge; so protcstiren und bedingen S. F. G. 
solemniter, dass S. F. Gn. sich in künftigen Fällen in nichts 
versäumt — und durch jetzige Wahl eingewilligt haben wollen. 

Kieler Landtag 1589 Februar. (Laekmann B. 2. S.32. ) 

Bl. 114b. Schreiben der Königl. und Fürst]. Statthalter 
und Rälhc auch der Prälaten, Ritter, und Städte in den 
Fürstenthumbcn Schleswig Holstein etc. Kiel 2. Febr. 89 an die 
Königl. Dän. Reichs-Regierungs-Räthc zur Antwort auf das 
Sehreiben vom 6. Dcbr. betreffend die Gravamina (vergl. unten 
S. 39.) Es wird gebeten, die Entscheidung nicht auszusetzen. 
Wegen des Bisthums sei die Kirchenordnung und das Privileg. 



Digitized by Google 



Christian III. Kiel a. 33 zu beachten. Durch den Odcnseer Ver- 
trag sei die Kirchenordnung nicht geändert. Gewünscht wird, 
die Ausschreibung des Landtages nach Rendsburg zur wirk- 
lieben Vollziehung der Huldigung. Entschuldigung wegen des 
Nichibesuchs des (zum Jan. 1589 angesetzten) Landtages zu 
Flensburg, da wegen der Kürze der Zeit und mangelnder 
Erklärung des Herzogs Philipp der Besuch unmöglich 
gewesen. (Verz. B. 1. S. 49. 50.) 

Bl. 121. Schreiben der Reichs-Regierungs-Räthe an die 
Königl. Holstein. Statihalter uud Rälhe. Copenhagen 8. Marl. 
89, dass die Reichsräthe während der Minderjährigkeil des 
Königs zur Üeneral-Conörmation der Privilegien nicht ein- 
wiegen können. 

Bl. 122b. Schreiben des Herzogs Philipp an die Reichs- 
Regierungsi-Räthe in Dennemark. Goltorf 25. Febr. 89. 

Die Räthe hallen einen Landtag ausgeschrieben, da er auf 
dem Landtage versebien. Herbst mit Christian IV. als regie- 
render Herr angenommen, hätte er (der Herzog) sich nicht 
von der Kon. Maj. separiren können, das Ausbleiben (des 
Herzogs; auf dem (Kieler 1589 im Februar gehaltenen) Land- 
tage sei bei der Landschaft und nach dem angelegten Schrei- 
ben der Kön. u. Fürstl. Statthalter und Räthe, sowie der (von 
Herzog Philipp) ertheilten Antwort entschuldigt. Vor einer 
Zusammenkunft beiderseits vertrauter Räthe könne eine Reso- 
lution nicht gefasst werden wegen der Antwort auf die Grava- 
mina und der zu stellenden Antigravamina. Da die adeligen 
Rälhe zu der Ritter- und Landschaft getreten und also Part 
seien, die gel. Räthe die hochwichtigen Händel sich allein zu 
unterwinden, Bedenken tragen, sei es erwünscht, dass die 
Räthe des Landgrafen Wilhelm zu Hessen und des Herzogs 
Johann (?) zu Mecklenburg abermals Theil nehmen. (Die Anlagen 
fehlen.) 

KielerLandtag 1589 Mai. ( Vgl . Lackraann B. 2. S. 33.) 
Bl. 126b. Der Königl. Statthalter und Räthe Votum oder 
Bedenken belangend die Huldigung und Aussetzung zweier 

3* 



36 



Gravaminum Puncte, der freien Wahl eines Bischofs zu Schles- 
wig und wegen der Jagd. (Verz. B. i. S. 50. 51.) 

Obwohl nichts liebers gesehen, denn dass, der Landschaft 
Begehren nach, das Werk der Huldigung ohne Aussetzung 
jeniger Punkte hätte richtig gemacht werden können, so be- 
finden sie doch aus hochwichtigen Ursachen sonderlich damit 
Fried und Einigkeit erhalten und die Regierung wiederum be- 
stellt werde, am rathsamsten, dass wegen dieser zweier Punkte 
solches werk nicht aufzuhalten, jedoch mit dem Beding, dass 
der Landschaft genügsame Gaution geschehe, dass wenn die 
Königl. Majestät Ihre mündige Jahre erreichet, dass dieselben 
alsdann, vermöge I. Kön. M. und der Regierungsräthe eigenen 
Erbieten, der Landschaft Privilegia in der Form, wie sie von 
I. K. Maj. Herren Vorfahren und sonderlich von derselben in 
Gott ruhenden H. Vater König Friedrich, gnädigst confirmiren 
wollen. Wofern demselben also nicht sollte nachgekommen 
werden , dass die Landschaft ihrer Eyde alsdann wierumb 
erlassen sein sollte. Wegen der freien Wahl eines Bischofs 
sind die beiden Königl. und Fürstl. Häuser unter einander 
streitig, in den Gravaminibus ist gesucht, dass die Kirchen- 
ordnung revidirt werde, weil dieselbe in etlichen Punkten den 
Privilegien zuwider. Wegen der Jagd soll jeder mittlerweile 
in dem Besitz, Gebrauch und exercitio bleiben, darin seine 
Vorfahren und er sich befunden, auch das Recht einem jeden 
Theil reservirl werden. Wegen der geforderten Fräuleinsteuer, 
weil die Königl. Maj. und Herzog Adolph gottsei. Gedäcbtniss 
beide gnädige Herren gewesen , diese Forderung auch den 
Privilegien nicht zuwider, schliessen die Räthe dahin, dass 
man sich dessen nicht weigere und soll zu eines jeden 
Frewleins Aussteuer von jeder besetzten Hufe acht ß auf 
negstkünftigen Umschlag dem Königl. und Fürstlich endazu 
verordneten Secretairen oder Einnehmern entrichtet werden. 
(Vergl. Verzeichniss B. 1. S 51 oben und S. 132, wo nach 
S. H. 41 S. 126 das Bedenken oder Votum irrig Copia 
der Dinge — genannt worden. Wegen der Bischofswahl 



Digitized by Google 



37 



?ergl. die Kirchenordnung in Gemeinschaftlichen Verord- 
nungen S. 93.) 

Schreiben und Verhandlungen betr. die 1588 
von den Ständen vorgetragene Gravaraina, die 
üebertragung der Regierung über d ie fü rstlich en 
Patrim onial-Aemter, Land und Häuser an Her- 
zogPhilipp, Erbhuldigung der Städte und Aemter 
an Herzog Philipp, Zusammenschickung der 
Räthe und L eh n s suc h ung. 

Bl. 83b. Der Landgraf], hessischen Abgesandten Beden- 
ken auf der (scbl.) holstein. Landschaft Gravamina. 

Weil die Königl. Abgesandten sich dahin erklärt, dass sie 
sich auf angedeutete Gravamina weder mit S. F. Gn. noch 
den Landständen auf diesmal einzulassen, nicht befehligt, und 
S. F. G. gar nicht geziemt S. K. Maj. vorzugreifen — . 

Bl. 86b. Antwort des Landgrafen Wilhelm zu Hessen 
an Herzog Philipp. Cassel 19. Mart. a. 89. gegen die 
Wahlberechtigung der Stände , aber für die Zusammen- 
schickung Königl. und Herzogl. Räthe. Wir roögten wünschen, 
dass man die Sache anfangs etwas hitziger zu Gemüth geführt 
und die Importauz der Wahl wohl bedacht hätte. Der Anfang 
beweist genug, indem sich Herzog Hans beschwert, dass er 
mit dem jungen Prinzen zu Dennemark ebenmässiger Geburt 
und hierüber der Aelteste bei der Wahl fürbeigegangen und 
zu verstehen giebt, als wenn den Ständen frei stünde, die 
Fürstenth. diesem oder jenem zu geben. (Vergl. B. 1. des 
Verzeichnisses S. 50. S. H. 36. S. 362. Mit Unrecht ist 
in unserer Handschrift Bl. 88 b. 1589 in 1588 corrigirt.) 

Bl. 89. Schreiben des Landgrafen Wilhelm. Cassel, 
8. Oct. 1588. an die herzogliche Wittwe über den Kieler 
Landtag vom 15. bis 19. Sptb. 1588. Wir vernehmen, wie 
gern etztiche Holsteiner £. L. Kinder ihrer fürstlichen Cron 
beraubet, und das ganze Land auf den jungen König transferiret 
hätten, doch Furcht, er mogte zu gross werden — . Der Landgraf 
bittet, zu berichten, wie der Landtag abgelaufen und den Sohn 



38 



zu ermahnen, — dass er zu keinem Trunk — dass er seine 
Autorität erhalte—. (B. 1 des Verz. S. 49. S. H. 36. S. 283.1 

Bl. 90b. Schreiben desselben an dieselbe. Cassel, 
19. Martü 89. (B. 1. des Verz. S. 50.) 

Dass die dänischen Reichsräthe nunmehr den Sachen ver- 
nünftig nachgedacht, dass sie in ihres jungen Prinzen Minder- 
jähr, nichts, so seiner Kön. Würden auch dem dän. Reich 
beschwerlich, schliessen und die angesetzten Landtage lieber 
unbeschickt vorübergehen lassen wollen. Warum!) die Ktfnigl. 
Wittwe den Rathen einen Landtag auszuschreiben freigestellt, 
können wir eigentlich nicht verstehen. 

Bl. 92. Der Holstein. Räthe Gottorp. Theils Bedenken 
an die Herzogl. Wittwe. Kiel 13. Mai 1588 betr. die 
Uebertragung der Regierung über die fürstl. Patriraonial-Embter, 
Häuser, Land und Leute. 

In Erwägung, dass Landgraf Wilhelm, welchem die KÖn. 
Maj. Lebzeiten (König Friedrich II. starb 4. April 1588) die 
Tutel aufgetragen, Herzog Philipp genugsam zu der Regierung 
qualiflcirt't und pro majorenni erkennete, weil vermöge der 
dän. Rechte S. F. Gn. allbereit ihre mündigen Jahre erreicht, 
die güldene Bulle — wann die Fürsten 18 Jahr compliret und 
erfüllet, (gleich in zwei Monat Frist Herzog Philipp solch 
Alter erlangen wird), ist das Bedenken zu eröffnen 1) oh wir 
derselben Meinung, dass Herzog Philipp die Regierung seiner 
Patrimon. etc. aufzutragen; 2) welchergestalt dann das Regi- 
ment zu bestellen, wem die Inspection; — 3) was für Land- 
und Hofräthe S. F. Gn., bis S. F. G. der ganzen Landes- 
regierung uud Prälaten, Ritterschaft und Städte sich vereinigt, 
zu ordnen sein mögten. 

Die R.tlhc erklä ren, ad 1, dass sie derselben Meinung, 
dass nunmehr keine Fürmünder nöthig, dass S. F. Gn. die 
Regier. Dero Patrimonial - Embter Lande und Leute salvo 
tarnen competenti jure fratrum — aufzutragen; ad 2, dass 
sie Bedenken tragen — der fürstlichen Wittwe als schwachen 
Fürstin so mit vielen Krankheiten — dass eine superior 



Digitized by Google 



39 



inspectio der Majorennität zugegen — dass so oft hochwich- 
tige Sachen — Ihr F. Gn. Mütterliches Bedenken erfordert 
werde, sei billig und hochnöthig — ; ad 3, dass Herzog 
Philipp adeliger, weiser und gel. Leute Rath gebrauche, das 
angelegte Schreiben A, des Landgrafen Wilhelm an Herzog 
Friedrich zum öftern lese und erwäge so wie, B, die Er- 
innerungen, welche Herzog Friedrich zu Braunschweig und Lüne- 
burg, welchen der Historiographus Crantzius den Frommen 
nennet, Herzog Otto gegeben — . Wir erachten, dass ein 
tapferer, alter, ansehnlicher und erfahrener vom Adel den 
Namen eines Statthalters oder Hofmeisters erhalte, hiezu ein 
Cantzler und noch einer vom Adel, der zugleich Amtmann, 
und ein Vicecantzler — , dass Sachen, an welchen der Herr- 
schaft, dero Land und Leute gelegen, im gemeinen Rath der 
sämbtl. Landräthe. • — 

Bl. 99 b. A. Schreiben des Landgrafen Wilhelm. Cassel 
13. Decb 1588 (1586) an Herzog Friedrich. 

Bl. 102b. B. Ermahnungsschreiben Herzogs Friedrich 
zu Braunschweig-Lüneburg 1465 Freitag vor dem Sonntag 
remin. an Herzog Otto, als er das Regiment nach seines 
Bruders Absterben angenommen. (Vergl. ß. 1. des Verzeich- 
nisses S. 46.) 

Bl. 105 — 114. Concept des Schreibens der König!. 
Dennem. Reichs-Regierungs-Räthe an die Holstein. Statthalter 
und Rathe. Gopenhagen 6. Decb. 88 zur Antwort auf das 
Schreiben vom 12. Novmb., dass wegen zwei Punkte der 
Gravamina nemlicb 1, des Stiftes Schwabstedt, worüber die 
Entscheidung im Odenseer Vertrage ausgesetzt worden, und 
dessen Possession bei dem Könige sei; 2, der Grenze der 
freien Jagd, welche in den Privilegien nicht speeificirt, die 
Entscheidung während der Minorennität des Königs auszu- 
setzen. (Vergl. Verzeichniss B. 1. S. 49.) 

Bl. 156. Schreiben des Dr. Hieronimus Schulz an 
Herzog Philipp. Friedenburg Mittwochen in den heiligen 
Ostern 89. 



Digitized by Google 



40 



Weil die Reichsräthe jetzt von der Erbhuldigurig und Dis- 
putation der Gravamina abstehen wollen, bis das auf künftigen 
Trinitatis die Regalien auf das Fürst. Schleswig von der Cron 
Dennemark und auf das Fürst. Holstein von der Kaiserl. Maj. 
empfangen und also die Königl. Würden zu Dennemark und 
E. F. G. zugleich von den rechten und wahren Lehnsherrn, 
von welchen die Fürstentb. Schleswig und Holstein zu Lehn 
herrühren, zu regierenden Landesfürsten confirmirt und bestätigt 
worden, muss ich von meinem vorigen Bedenken auch abtreten 
und nunmehr dahin schliessen, dass E. F. Gn., nebst den 
Rönigl. Reichsräthen sich dahin vergleichen, dass ersten Ta- 
ges die Abschickung an die Kaiserliche Maj. zu Werke ge- 
richtet werden möge, unerwartet, dass die Kais. Maj. der 
König]. W. und E. F. Gn. einen Terminum praefigiren. Ich 
hoffe durch mein Beischreiben am Kaiserl. Hofe die Dinge 
dahin zu unterbauen, dass die Königl. und E. Fürstl. Gn. 
Abgesandte nicht lange aufgehalten werden und noch für 
Johannes zurückkommen mögen. 

BL 151. Coramission der Herzogin Christiana auf 
Detlev Rantzow und die ihm zugeordneten Räthe Kiel 23. April 
158S sich nebst Herzog Philipp nach Eckernförde, — Gottorf, 
Schleswig, Husum, Eiderstcdt, Ditmarschen, Strandt, Tondern 
und aller andern mehr Orten beider Fürstentb. zu begeben 
und von den Unterthanen die Huldigung zu nehmen. (Vergl. 
B. 1 des Verz. der Handschr. S. 46.) 

1) Nachdem der Fürstentümer Schleswig und Holstein 
samt der incorporirten Lande unterthanen eingesessene Bürger 
undBawren, welche der gemeinen Lands-Privilegien unfähig sein, 
durch den tödtlichen Abgang weilandt Dero hochgebornen 
Fürsten Herrn Adolphen, Herrn Friedrichen, Erben zu Nor- 
wegen, Hertzogen zu Schleswig Holstein unsers freundlichen 
herzlieben Gemahls und Sohns, beider Christmilder Gedächt- 
niss, an den auch hochgebohrnen Fürsten H. Philipp, Erben 
zu Norwegen, Herzog zu Schleswig Holstein und Seiner Lieb- 
den unmündige Brüder verstammet und gefallen sein, dass 



Digitized by Google 



41 



wir demnach ansern lieben besondern Detlef Rantzowen samt 
andern zugeordneten Rathen nach Ausweisung eines sonder- 
lichen Designations-Zcttels auferlegt, sich nebst unsern lieben 
Sohn. — 

Bl. 154 Eyd der Amtsunterthanen, Herzog Philipp und 
seinen unmündigen Brüdern den angeborenen Erb-Herrn zu leisten. 

Ich N. N. lobe und schwöre dem Durch). Hochgeb. Für- 
sten und Herrn Herrn Philipp, Erben zu Norwegen, Herzog 
zu Schleswig Holstein etc. und S. F. G. unmündigen Brüdern 
und I. F. G. Erben hold — da ich auch künftig etwas erfahren 
würde, das I. F. Gnaden und deren Erben etwas zu Schaden 
und Nachtheil vorgehabt würde, das will I. F. G. und ab- 
wesens S. F. Gn. dero Amtmann ich getreulich vermelden, 
verwarnen, auch soll und will ich I. F. Gn. in seinem befoh- 
lenen Amt schuldige Ehr, Ehrbietung und Gehorsamb leisten, 
mich derselben nicht widersetzen, sondern mich gegen hoch- 
gedachte meine gnädige Fürsten und Herrn als meine natür- 
liche angeborene Erbherrn und Landesfürsten auch im Fall 
der Noth mit Darstreckung Leibes, Guts und Bluts also ge- 
trewer gehorsamer Willigkeit erzeigen und verhalten, wie sol- 
ches einem getrewen frommen Unterlhanen Eides, Ehren und 
Rechtswegen seinen Herrn und Landesfürsten zu thun wohl ge- 
bührt und anstehet, so wahrlich mir Gott helfe und sein hei- 
liges Evangelium. 

Bl. 145. Concept des Herzogs Philipp abermaliges 
Schreiben an die Reichs-Regierungsräthe in Dennemark wegen 
beederseits vertrauter Räthe Zusammenscbickung. Gottorf, 
19. Jan. 1590. 

Was wir 25. Fbr. 89 (oben S. 35) wegen Zusammenschickung 
etlicher Räthe an Euch gelangen lassen, werdet Ihr im Gedächtniss 
haben, zu mehrerer Erinnerung thun wir Euch Copien über- 
schicken. Als nun Ihr für rathsam angesehen, dass von der 
Rom. Kais. Maj auf das Fürst. Holstein und von der Königl. 
Cron zu Dennemark auf das Fürst. Schleswig die Regalien und 
Lehn gesucht und empfangen werden, so haben wir solch 



42 



Bedenken für erheblich erachtet und alle Sachen bis zu sol- 
cher Verrichtung in Ruhe gestellt, aber weil nun so wohl die 
Kön W. als wir auf uns verstammte Fürstenth. von den 
Lehnsherrn die Belehnung empfangen , als haben wir eine 
Nothdurft zu sein erachtet, abermals um die Zusammenschickung 
der Kon. W. und unserer Räthe anzuhalten. Nachdem wir 
in unserm anererbten Theil der Fürstenth. sitzen, das Regi- 
ment über Bürger und Bawren haben, aber nicht über Prä- 
laten, Ritter und Mannen, so Uns wohl zugleich zuständig, 
doch weil die Uns noch nicht gehuldigel, auch Wir für Uns 
allein ihnen noch nichts zu gebieten haben, dass Uns daher 
nicht allein das Goubernament über Unsere gemeldte Unter- 
thanen sawer und schwer gemacht wird von Etlichen aus der 
Ritter- und Landschaft, die sich zu Uns und Unseren armen 
Unterthanen vielfältig nöthigen — Uns in Unscrn Hoheiten zu 
turbiren — und wir doch denselben leichtsam zu steuern 
wttssten, da wir die Kön. W., als Dero neben Uns die Juris- 
diction über sie mitgebtihren thut, nicht respectiren thäten, be- 
sonders dass Uns vielfältige Klageschriften von friedfertigen 
Ständen des heiligen Rom. Reichs, Ghurfürsten und Städten 
einkominen, in welchen dieselben über Etliche aus der Land- 
schaft sich beschweren und Wir justitiam zu adminislriren 
requirirt werden, welche wir dahin remittiren müssen, dass noch 
zur ZeitdasRegimenl in diesen Fürstenth. unbestellt, auch uns nicht 
zustehe, über den Adel allein, ohne der Kon. W. Zuthun 
einige Justiz oder Execution ergehen zu lassen — wann sol- 
ches der Kön. W. und Uns schimpfliche Nachsage — Wenn 
zu Abwendung solcher Confusionen kein ander Mittel an die 
Hand zu nehmen, denn dass von Bestellung eines bestän- 
digen Gubernaments Dcliberation durch Zusararaenschickung 
der Kön. Räthe und Unserer vertrauter unparteiischer Käthe 
werde angestellt, auch aus den vorigen Actibus leicht abzu- 
nehmen, dass der Kön. Würden und Unser Prälaten, Ritter- und 
Landschaft zu der Erbtheilung (Erbhuldigung) nicht wohl xu ver- 
mögen sein, che zwischen Uns und ihnen wegen der ton ihnen auf 



43 



dem Wahltage Ubergebenen Gravamina Vergleichung getroffen, 
können wir Uns in angedeuteter Deliberation mit Unsern Anti- 
gravaminibus desto zeitiger gefasst machen, solche aus einem 
Monde fürbringen lassen und also in der Uns gemeinen 
Sachen, dem Beispiel Unserer Vorfahren nach, für einen Mann 
stehen. So sein wir der Zuversicht Kön. W., dero und Unsere 
gnädige Fraw Mutter und Muhme auch Ihr werdet mit etwas 
Zurücksetzung anderer Regierungsbürden auf eiHe gewisse Zeit 
und Stätte schliessen und dieselbe Uns zu wissen machen. Als 
wir auch auf der Kön. W. und Eurer Mitbewilligung wegen der 
noch unter Uns währenden Scblesw. Irrungen die Hoch- 
geborenen Forsten H. Wilhelm, Landgrafen zu Hessen, und 
H. Ulrichen zu Mecklenburg Herzogen freundlich belanget, 
sich der gütlichen Handlung zwischen Uns gütlich zu unter- 
nehmen, so habt Ihr aus angefügten Copeyen (Anl. fehlen) 
tu vernehmen, wie gutwillig II. LL. sich zu solcher Handlung 
haben anerboten und stehet es nun hierauf, dass II. LL. 
und Uns von I. K. W. eine gewisse Zeit und Stelle zu sol- 
cher Tractation angesetzet werde. Obwohl von der K. W. 
allbereit Coldingen determinirt, so ist doch dies etwas abgele- 
gen und wollen lieber, dass die Tractation in Flensburg für- 
genommen würde. 

Letztlich, nachdem wir auch mit wenigen Rathen, so zu 
der vertraulichen Deliberation, wie das Gubernament zu be- 
stellen und was dem anhängig, gefasst sein, wie wir in Unserm 
Schreiben, davon Copia subA. (Anl. fehlt), bereits Anmeldung 
gethan haben, stellen wir zu bedenken, ob nicht auch Land- 
graf Wilhelm und Herzog Ulrich zu ersuchen, dass sie deren 
Abgeordnete committiren, solchen Rathschlägen von Bestellung 
eines Gubernaments folglich auch der Handlung zwischen Uns 
und Unsern Prälaten, Ritter- und Landschaft beizuwohnen und 
Uns als angehenden Regenten beiderseits Beistand zu leisten. 

Bl. 137 b. Ungefährlich Bedenken, was mit den Königl. 
Dennem. Abgesandten auf der Stände zum Kiel (1588 Sptbr.) 



44 



übergebene Gravamina (1—21) aueh wegen der Herrschaft 
Antigravamin weiter vertraulich zu reden. 

So viel der Stände Gravamina betrifft, will mit gesammtem 
Rath der Kon. und Fürstl. abgesandten Räthc ferner zu 
erwägen sein, was darauf I. K. M. und F. Gn. den Ständen 
wollen antworten lassen, wäre I. F. Gn. Ermessens, jedoch der 
K. Maj. unvorgreiflich, bei dem Gr. 1, die Bischofswahl zu 
Schleswig betr , für allen Dingen die Kirchenordinanz anzu- 
sehn und was sonst auf dem angesetzten Tage zu Flensburg 
wegen des Stifts Schleswig tractirt und verabschiedet werden 
mag, in Acht zu haben ; 2, betr. die Confirmation der Privi- 
legien und Vereinigung dieser Fürsten th. mit der Cron zu 
Dänemark von a. 23 (1533), der Bitte statt zu geben, jedoch I. K. 
M. und F. Gn. andern von der Kays. Maj. auch der Kön. 
Maj. erlangten Kais, und KÖnigl. Privilegien, Regalien, In- 
vcstiluren, Hoch- und Gerechtigkeit unabbrüchig und unschäd- 
lich ; 3, die ausländischen Amtleute betr., da dieses Begehren 
bei nächst vorhergehender Huldigung K. M. und Herzog Adolphen 
auch fürgebracht, so hätte man die damalige Resolution zu 
erwiedern ; 4, dass die Befehlshaber und Amtleute keine Unler- 
sassen ohne Erkenntnis» mit Gewalt beschweren. Von der 
Herrschaft ist kein Befehl gegeben, dass die Amtleute in den 
Aemtern die Unterthanen überfallen sollen, vielmehr ihnen ge- 
bührt, sie bei Recht zu schützen. Billig, dass auch die vom 
Adel sich aller ungebührlichen Gewalt gegen die armen Unter- 
thanen enthalten ; 5, dass die Klöster in ihrem Stande und 
esse gelassen werden, seind die Herrschaften mit den Ständen 
wohl einig und werden sich auch die Kloster-Personen eines 
christlichen und ehrbaren Lebens befleissigen ; 6, die Ross- 
dienste betr. wäre mit den Königl. Abgesandten zu reden, ob 
nicht rathsam, dass beständige Landregister oder Beschreibung 
der Güter, davon die Rossdienste geleistet werden sollen, auf- 
zurichten ; 7, das Kaufen und Verkaufen mit geistl» und welt- 
lichem betr. kann es bei der Kön. Resolution, so I. K. M. 
den Ständen eingeschickt, verbleiben ; 8, der Städte und Lande 



Digitized by Google 



45 



insonderheit gethane Huldigung betr., weil dieser Punkt in den 
Erbtheiiungen dahin gerichtet auch bis daher so observirt, dass 
Städte und Lande, so einem jeden Herrn insonderheit zuge- 
fallen, auch demselbigen insonderheit gehuldigt auch mit der 
abgestorbenen K. M. und deren Schreiben zu beweisen, also 
bat es Unser gnäd. H. Herzog Philipp bei solchem Gebrauch 
billig gelassen ; 9 und 10, Kirchen- und Landgerichtsordnung 
Rechts- und Quartalgericht betreffend ist leider am Tage, dass 
vielfaltig Gebrechen dabei sonderlich auch der Execution hal- 
ber, weil niemand pariren will. Deshalb K. AI. und F. G. 
bei diesem Punkt gern der Stände Bedenken vernehmen roög- 
ten; Ii, der Städte Privilegien betr. werde nicht unbillig an- 
gesehen, da neue und ungewöhnliche Accisen und andere Be- 
schwerde aufgekommen, abzuschaffen; 12, dass der Unter- 
tanen in Städten und auf dem Lande Ueberfall und Beschwe- 
rung von Etlichen vom Adel zugefügt, auch Bezahlung ihrer 
Schulden verweigert, solche vom Adel billig ernstlich ver- 
mahnet werden, von solchen Beschwerungen abzustehen und 
die Schulden gebührlich zu bezahlen ; 13, Verbesserung des 
Leibgedinges durch weiland Herzog Friedrich geschehen be- 
treffend, sei andern, dass Herzog Friedrich ein regierender Herr 
auch dafür von Rais. Maj. selbst auch von der nächst ver- 
storbenen Kön. Maj , auch Chur- und Fürsten des ganzen 
Reichs gehalten und erkannt und mit Kais. Maj. Indulten und 
unterschiedlichen Schreiben zu erweisen. Dasjenige, so I. F. G. 
der Fraw Mutter an dero Leibgeding verbessert, wird billig 
dabei gelassen, I. F. Gn. haben auch dahin gesehen, dass die 
Fr. Mutter die unmündigen Herrschaften und Frewlein auf 
dem Leibgeding noch etliche viele Jahre unterhalten und ver- 
sorgen muss; 14, die Niederländische Schulden betr. werden 
die Herrschaften mit Promotorialen gern helfen, Repressalien 
sind in den Reichsconstitutionen verboten; 14, da ungewöhn- 
liche Zölle altem Herkommen zuwider erwiesen würden, so 
würden dieselben billig abgeschafft, den Unterthanen aber ge- 
bühre, die Herrschaften in wohlbefugten Zöllen nicht zu 



46 



defraudiren; 16. betriff die junge Herrschaft und werden sich 
K. M. und F. G. gegen dieselben gebührlich zu verhalten 
wissen; 17, ist zuvörderst Herzog Johann d. J. zu hören; 
18, Ist Privatsache; 19, das Kloster Bordesholra ist in der 
Erbtheilung Fürstl. Gn. H Vetter Amtsweise zugefallen und 
da die gemachte Disposition nichts mehr ertragen kann, wer- 
den I. F. G. mit dem Anmuthen billig verschont; 20, die 
Jagd auf den Stifts- und Klostcrgülern anlangend, weil die- 
selbige den Herrschaften in ihrer Erbtheilung auch vermöge 
hergebrachten Gebrauchs von Kirchenordnung vorbehalten und 
zugehörig, wird es dabei billig gelassen ; 21, Lehngüter betr. 
kann nach beschebener Huldigung passirt und zugelassen 
werden. 

Antigravaraina der Herrschaften. 1, Nachdem Etliche des 
Adels allerhand Frevel, Ungehorsam, Muthwijlen und andere 
grobe Excesse mil Mord etc. verübt, und mit ihren Privilegien 
beschönen wollen, als will von nöthen sein, dass mit den 
Königl. Abgesandten tractirt werde, wie solchem Unwesen 
vorgebawet werde, da die Privilegien im Buchstaben klärlich 
mitbringen, dass die Herrschaften alle arge und böse Sitten 
und Gebräuche, so wider Gott, Recht und die Natur sein, 
nach Vermögen abschaffen. Billig sollte Jedermann dem All- 
mächtigen vor die reine Lehre des Evangclii in diesen Landen 
danken und dabin sehen, dass sie der Posterität unverfälscht 
transmittirt werde und dazu Kirchen und Schulen bei Wohl- 
stand erhalten und mit tüchtigen Lehrern versorgt würden, 
befindet sich leider vielfältig, dass die Kirchen hin und wieder 
ihrer Güter und Einkünfte von Etlichen fast entblösst, christ- 
liche Prediger verjagt, übel tractirt und geschlagen worden 
daher zu befahren, dass die Kirchen in Abgang kommen, mit' 
ungeschickten Leuten besetzt worden — wie hievon der Super- 
intendent Eitzen ferneren Bericht thun wird. Daher zwischen 
den Königl. und Fürsll. Rathen zu berathschlagen, wie sol- 
chem landverderblichen Unrath durch Anrichtung einer allge- 
meinen Visitation oder andere Mittel zu begegnen. Befindet 



Digitized by Google 



47 



sich in diesen Landen, dass die Obrigkeit fast verächtlich ge- 
halten wird, wie auch wider die in Gott ruhenden Herrschaften 
in viele Wege gefrevelt, ihre Räthc und Diener bedraut und 
überfallen, in die fürstlichen Häuser, da sie selbst persönlich 
gegenwärtig gewesen, geschossen, Kön. und Fürstl. Fensler 
und Waffen ausgeschlagen, in solchem Muthwillen so weit 
verfahren, dass weiland Herzog Adolphen hochlobl. Gedächtniss 
Ihre Diener in 1. F. G. Essstube erstochen. Neben dem sie auch 
I. F. G. in Ihre Hoch- und Gerechtigkeit, Ihre Wildbahnen und 
Fischereien vielfältig eingegriffen, auch unterstanden, der Herr- 
schaften unschuldige Unterthanen aus der fürstl. Rotmässigkait 
ohne Erlaubnis» mit Gewalt abzuholen, gefänglich anzunehmen 
und zu peinigen und die von Kais, und Kön. Maj. tragenden 
Regalien, Privilegien und Freiheiten geschwächet, dieselbigen 
an ihren Zöllen und Zollgerechtigkeit verkürzt, gemeine Ströme 
zu Verhinderung der Schilffahrt und Fischerei mit Pfählen und 
Zeunen versperrt, üeberdiess auch unterm Schein ihrer Privi- 
legien der Herrschaften, Aemter, Häuser und Klöster an sich 
ziehen — . Weil sie dann auch mit den armen Unterthanen 
derer Aemter und Häuser dermassen umspringen, dieselben 
mit Schätzungen beschweren, dass sie in Armuth stecken 
bleiben und damit sie von Niemand gehindert werden mögen, 
so müssen alle Amtschreiber nicht den Herrschaften, wie 
hiebevor üblich, eidlich verpflichtet, sondern allein ihnen ge- 
schworen sein, daraus Unrichtigkeit in den Rechnungen ge- 
funden und in den Registern raehrentheils von der Aemter 
und Häuser Einkommen das wenigste zu befinden — . 

Auch bei den Unterthanen in den Städten und auf dem 
Lande eine allgemeine Landklage, dass die Unterthanen von 
Etlichen des Adels überfallen werden — . Obwohl für dieser 
Zeit gemeine Landgerichte bestellet, dass es jedoch mehren- 
theils an der Execution gemangelt, derowegen mit den KönigL 
Abgesandten zu berathschlagen, wie, da solche grobe Exccsse 
künftig begangen würden, es sei von wem es wolle, Adel oder 
Unadel zu strafen sein solle. 



>y Google 



48 



Nachdem auch alle Unkosten, so auf die Reichstage und 
andere gemeine Landsachen aufgehen, beneben gemeiner 
Reichs- und Crcissteuern , auch zu Unterhaltung des Kais. 
Kammergerichts bis daher von den Herrschaften aus ihren 
eigenen Tafelgütern allein ertragen werden müssen, unerachtet 
das nicht desto weniger die Herrschaften in ihren Aemtern, 
Häusern, Schlössern, Klöstern und Landen von den Ambtieuten, 
wie oberzählt, verkürzet, so wird mit den König). Abgesandten zu 
reden sein, durch welche Mittel die Stände zu billigermassen 
Contribution, wie im heil. R. R. allenthalben üblich, zu ver- 
mögen sein. 

Flensburger Landtag 1590 Mai. (Lackmann B. 2. 

S. 42. 

Bl. 154b. Huldigungspatent Christians IV. und Herzogs 
Philipp. Datum unter Königl. und Fürstl. Secreten und König 
Christians zu der Regier, verordneten Reichsräthen auch Her- 
zog Philipsen eigen Handzeichen 22. Mart. 90. 

Wir Christian IV. — Wir Philipp auf dem im Septbr. 
1588 zum Kiel gehaltenen Landtage zu Euren regier. Landes- 
fiirsten und Herrn erkoren, die Erbhuldigung aber nicht erfolgt, 
befehlen, dass Prälaten, Ritterschaft, Städte, Bürgermeister und 
Rehte auf Sonntag Jubilate 10. May in Flensburg ein- 
kommen und 11. May auf dem Rathhaus erscheinen — zur 
Erbhuldigung — . 

Bl. 158b. Rudolph II. Mandat an Prälaten, Ritter- und 
Landschaft, auch Landräthen und gemeinen Landständen des 
Herz. Holstein und dessen incorpor. Herrschaften Stormarn 
und Dithm. Prag 10. April 1590. 

Als wir Hertzog Philipp veniam aetatis ertheilt, hernach 
auch 11. Dcb. 89 S. L. sampt Christian IV. mit dem Herz. 
Holstein verliehen und die Huldigung befohlen, dennoch Ihr 
oder Etzliche sich widersetzig zeigen, als ob den Ständen ge- 
bühre, einen regierenden Herrn zu erwehlen, da ihr allbereit 
im Monat Septbr. 88 eine Zusammenkunft nach Kiel ange- 
stellet, und Euch nicht gescheut haben sollt, I. LL. zuzu- 



Digitized by Google 



49 



muthen, sich Eurer Wahl zu submittiren. Wir befehlen, dass 
ihr ohne Verzug euch der Widersetzlichkeit entschlag<t und, 
vermöge uns. Kayserl. Indulten Lehn- und Confirmationsbrief 
und ernstlich angehengten Poenal-Mandatis, König Christian und 
Herzog Philipp als Eure rechte Erbherrn und Landesfürsten 
ohn Widerrede erkennet — . 

Bl. 161b. Kaiser RudolfTs II. Schreiben an Herzog 
Ulrich zu Mecklenburg. Prag 10. April 1590. 

Wir erachten für unnöthig I. L. zu erinnern, was sich 
Präl., Ritter- und Landschaft der Fürstenth. Schi, und Hol- 
stein aus Kraft eines berühmten Privileg», so ihnen weyl. 
Christian I. — gegeben haben soll, mit Ausschreibung eines 
Land- und Wahltages in Kiel angemasst und daselbst beide, 
den jungen erwehlten König zn Denn, und S. L. Herzog 
Philipp zu Holstein als von Uns und dem Reich belehnten 
Herzogen zu Holstein, ihre angefallenen Rechte und Gerechtig- 
keiten der Regierung bemeltes Herzogthums disputirlich zu 
machen und ihnen selbst einen Herrn zu erwählen novo plane 
et pernicioso exemplo unterstanden haben. Sintemal D. L. 
dasselbige Zweifel ohne viel besser alsUnss selbst (da wirs allein 
aus Relation Etlicher in der Nachbarschaft gesessener Stände 
vernommen) bewusst sein wird — ersuchen wir D. L. hiemit 
gesinnend D. L. wolle bei gedachtes Königs und Herzogen L. 
besten Fleisses ermahnen, dass Ihr L. L. solcher bemelier 
Unterthanen Ungebühr und Verwirrung wider vorgegangene 
Belehnunge und mit nichten statt thun, sondern die angemasste 
Wahlhandlung gänzlich ab- und einstellen auch mit vertröster 
Confirmation der Unterthanen Privilegium Unser und des Reichs 
zustehender Recht und Gerechtigkeit nichts Präjudicirliches 
bandeln noch einwilligen. 

Bl. 163. Kaiserl. Maj. Schreiben an den H. Landgrafen 
zu Hessen in simili. (Der Text dieses Schreibens fehlt.) 

Bl. 163. Herzog Philipps Antwortschreiben an die 
Kaiserliche Majestät. 

Was E. Kais. Maj. aus Kaiserl. gnäd. Affection zu mir 



50 



und den Meinen an die hochgebornen Fürsten und Herrn 
Ulrichen, Herz, zu Meckl., und H. Wilhelmen, Landgrafen zu 
Hessen wie dann auch Prälaten, Ritter- und Landschaft dieser 
Fürslcnthumb wegen der Erbhnldigung gnädigst gelangen lassen, 
dass habe ich mit geb. Reverenz empfangen und den Inhalt aus 
den angefügten Copiis vernommen, und gebe £. Kais. Maj. 
nechst unterth, Danksagung — zu erkennen, dass die Sache 
zwischen der Königl. W. zu Denn, und mir an einem der 
ermeld. Präl., Ritter" und Landschaft anders Theils die Hul- 
digung betreff., in Ankunft angeregter Kais« Majestät Schreiben, 
algeredt auf solche Wege sein gerichtet gewesen, dass aus 
sonderlichen Ursachen für rathsam geachtet, mit Ueberant- 
wortung derselben Schreiben noch etwas inzuhalten, wie ich., 
dan auch dieselben in gute Verwahrung hinterlegt und mich 
deren in künftiger Gelegenheit werde zu gebrauchen wissen. 

Bl. 128b. Instruction des Landgrafen Wilhelm. Cassel 
12. April 1590 für seine Abgesandten zum Flensburger Land- 
tage 2. Mai (i 590) in Sachen die Königl. W zu Dennemark 
und Herzog Philipp zu Holstein betr. 

Die Wahl des regier. Herrn von den Ständen , sei unzu- 
lässig und nicht zu acceptiren. Christians I 2 Söhne seien 
ohne Wahl succedirt, König Friedrichs vier Söhnen sei ohne 
Widerrede gehuldigt — dieW'ahl sei gegen Käser Friedrichs JH. 
Urkunde, durch welche Holstein zum Herzogthum erhoben 
worden — , wer dagegen haadle, sei mit der Strafe von 1000 
Mark Geldes bedroht. (Vergl. Falk Samml. der wicht. Ur- 
kunden S. 30.) 

Bl. 149 b. Erklärung Herzogs Philipp. 

Auf dem Kieler Landtage a. 88 sei nur aHein ange- 
muthet, dass I. F. G. die Conürmation dergestalt tbun woll- 
ten, wie von I. F. G. H. Vater, und der nächst abgestorbenen 
Königl. Maj. geschehen, welches also von I. F. G. angenom- 
men, auch gestriges Tages anders nicht verstanden, denn dass 
eine ehrbare Landschaft mit 1. F. G. Erklärung auf die 
Gravamina, alldieweil selbige nach der Landschaft eigen 



Digitized by Googl 



51 



Bt?gehren gerichtet, durchaus einig urid zufrieden. Nun aber 
I. F. Git. in Vorlesung der Landschaft jetzt übergebener 
Copey ihrer bogehrten Confirmation befunden, dass darinnen 
ein Wort gesetzet, alsnemlich: nunmehr erwählter regierender 
Herr. dfcs in vorhergehenden Confirmaiionibus nicht enthalten. 
Derowegen, weil I. F. Gn. hochbedenklich vorfallt, in Minder- 
jährigkeit der Kö'n. Maj. vor sieb allein etwas ungewöhnliches 
einzuführen über und wider das, so in vorigen Conßrmatt. zu 
befinden, so wollen sich I. F. G. zii einer ehrbaren Land- 
schaft ui Gnaden versehen und getrösten, nachdem die Land- 
schaft selbst auf dasjenige, so in diesen Landen altherkommen, 
ihres Theils festiglich zu halten gedenkt, werden sie auch 
I. F. Gn nichts Ungewöhnliches oder Neues allem Herkommen 
zuwider aufdringen, sondern demnach von solcher Newerung 
des Worts: erwählter Herr, abstehen 1 und es bei dem, wie bei 
I. F: G. H. Vatters Zeiten üblich hergebracht, unterthäniglich 
beruhen lassen. 

Bl. 36 — 66. Designation aller Schriften, so uff dem 
gehait: FienssburgiSchen Huldigungstage zwischen der Kön. 
Maj, zu Dennemark abgeordneten Coolmissarien , Hertzog 
PhiJipsen F. Gnaden und den Landständen beider Fürstenth. 
Schlesswig Hollstein hinc inde übergeben worden mense Majo 
1590. Mit Beilagen A— P. (Vergleiche B. 1 des Verzeich- 
nisses der Handschriften S. 51. S. 132. Lackmann 
fi. 2. S. 43.) oder Relation über den Flensburger Landtag, 
der zur Contnmirü. g des Kieler 1589 im Mai gehaltenen 
Landtages* zum 11. Mai 1590 ausgeschrieben. Angelegt A. 
Creditiv des Königl. CauzJer und der Königl. Räthe. Cronen- 
burgk 18. April 1590. B. Exlract, was von den Königl. Ab- 
gesandten proponirt worden 13. Mai 1590 betr. die Sucbung 
der Erbhuldig. Erbietens der Confirmation und Renovation der 
Privilegien — . C. Caution der Reichsräthe prod, 13. Mai 
1590. Dass, wenn der König, zu vollständigen Jahriii ge- 
reicht, die Privilegien nicht bestätige, Stände ihrer gclhanei» 

4* 



52 



Eidespflicht los sein sollen. D. Schriftliche Proposilion, so von 
Herzog Philipsen F. Gn. übergeben worden. Verzeichniss der 
von der Ritterschaft Namen : Heinrich Rantzow, Statthalter etc. 
- der 84ste Name Baltzer Brockdorff. Darauf: Ludwig Neel- 
sen, Eggert von der Herberge, Otto Petersen, de Juensen 
(Jürgensen) Gebrüdern, Christoffer Schacke, Eier Petersen zu 
Norgaard, Sivert Siversen, Caspar Heuer (Hoyer), Heinrich 
Magnussen, Broder Andersen, Andreas Andersen, Jürgen und 
Frantz Poysen, Bartram Pogwisch. 

(Dieselben Namen finden sich auch in andern Mss , so 
der des Grafen Brockdorf, wo I. S. 596 noch am Schluss: 
Fredde Frodsen, Jens Heintzen.) (Vergl. S. H. 32. S. 224. 
Verz. B. 1. S. 38.) 

Bl. 42 b. Benennung der Personen, so aus den Stedten 
der beyden Fürst. Schi, und Holstein auf der Versamml. zu 
Flensb. am 15. Mai 1590 gegenwärtig gewesen. Schlcsswigk 2, 
Flensburg 2, Hadersleben 3, Tündern 3, Kiel 3, Rendesborgh 4, 
Itzehoe 2, Oldesschlo 2, Krempe 2, Wüster 2, Segebergh 2, 
Hilligenhavn 2. Abwesende Stedte in dem Fürst. Schlesswigh : 
Eckernförde, Apenrade. Abwesende Stedte in dem Fürst. 
Hollstein : Oldenburgh, Neyenstedt, Borg auf Vehntern, Plöen, 
Lüdtkenburg, Eutihn. 

E. Herzog Johansen F. Gn. Proposition. Auf dem 
Landtage von 1564 hätten Ritter- und Landschaft die Huldig, 
verweigert, S. F. Gn. sich das anererbte Recht reservirt und 
ad acta bringen lassen. (Vergl. B. 1. des Verzeichnisses 
S. 28 in S. H. 29. S. 137.) Die fürstehende Erbhuldig, 
möge auch auf S. F. Gn. gerichtet werden, die Stände mögen 
in künftigen Fällen die Fräuleinsteuer nicht weigern — . 

F. Bl. 45. Erklärung der Landschaft auf der Kon. Dennem. 
Abgesandten Übergeb. Extract ihrer zuvor getbanen mündl. 
Proposition. Stände erklären, auf wirkliche Vollenziehung und 
Erfolg, des zum Kiel 1588 im Sptbr. mündlichen als der H. 
Reichsräthe zu Copenbagn 6. Dcb. 88 datirten ganz günstigen 
Schreibens, sich willig, gegen Ueberreichung der überschickten 



Digitized by Google 



53 



Cauti in die Huldigung zu leisten. Weil aber etzliche Grava- 
mina tibergeben worden, bittet eine ehrbare Landschaft die 
Ron. Abgesandten zu erklären, wie es mit denselben während 
der Unmündigkeit S. M. gehalten werden soll, wegen des 
Stifts Schleswig wegen der Jagd — . 

G. Bl. 46. Erklärung auf Herzogs Philipp Proposition. 
H. Der Ritler- und Landschaft 21 artikulirte Gravamina, so 
hiebevor zum Kiel übergeben und jetzo 10. Mai 1590 zu 
Flensburg repetirt. 1, Freie Wahl des Bischofs von dem 
Thumcapitel zu Schleswig, Besetzung des Gapitels mit quali- 
ficirten Adels- und andern Personen, so in diesen Landen 
erzogen und geboren. 2, Renovirung der Union. 3, Dass die 
gnädigen Herrn keine fremde ausländ. Ambtieute und Vögte 
auf ihre Häuser, Glöster und Aemter setzen, sondern die vom 
Rittermäss. Herkommen in diesen Landen erzogen und ge- 
boren, imgleichen keine fremden Räthe in und ausserhalb vor 
Gerichten annehmen wollen , sondern die in diesem Lande 
geboren Alles und Jedes Inhalt der Privilegien. 4, Dass keine 
Untersassen ohne Erkenntniss des Rechtens mit Gewalt be- 
schwert, der Spoliirte vermöge der Privilegien und Flensb. 
Abscheids möge restituirt werden. 5, Dass alle die Jungfrauen- 
Clöster, so in diesen Fftrstcnth. jetziger Zeit noch in esse, in dem- 
selbigen Zustand vermöge derPrivil. und des Flensburg. Recesses. 
6, Weil von den Klöstern und den von der Ritterschaft ge- 
kauften Gütern, so unsere gnädigste und gnäd. Herrn unlängst 
an sich genommen, ohne Rossdienst und andere Nothdurft — 
desfalls Anordnung geschehen möge. 7, Dass alle Einwohner 
kaufen und verkaufen mögen mit Geist- und Weltlichen. 8, 
Dass die Stedte, obwohl etliche von Herzog Philipp in Eides- 
pflicht genommen, mit den andern Ständen zugleich ungetrennt 
huldigen. 9, Uass die Kirchen- und Landgerichlsordn. zu revi- 
diren. 10, Dass die Rechts- und Quartalgerichte nach den 
Privilegien, Flensb. Abschied und der Landgerichtsordnung zu 
halten und so viel möglich die regicrerden Herren in eigener 
Person den Rechtstagen beiwohnen. 11, Dass alle die Städte 



Digitized by Google 



.54 



hei ipren Privilegien beschüt&t werden und die ungewöhnliche 
Zoll, Accisen und Beschwerungen, so wohl in Dennemark und 
Norwegen als in diesen Fürsfeiith. abgeschafft werden. 12, 
Dass die Städte geschützt werden wider Ueberfall und Be- 
schwerung vom Adel. 13, Dass ohne Bewilligung der Land- 
rälhe keip Leipgeding gegeben werde , wie Herzog Adolph 
seiner Gcroalin das Ami Apenrade oder Kiel mit Wissen und 
Willen der nächsten Agnaten und Landräthe verschrieben, aber 
von Herzog Friedrich, I. F. Gn. ältestem Sohn, etliche ansehn- 
liche Aemter den Privilegien entgegen, zu dem «erzog Fried- 
rich keine Macht gehabt, weM er nicht erwehlet, ohne Ypjr- 
wissen des Königs eingegepen. 10, Dass wegen der Forde- 
rungen Mehrerer vom Adel gegen Schuldner Mi den Nieder- 
landen JHülfe gegeben werde. 1$, Dass dicupgewöhnljchen Zolle, 
Accisen, ungebührliche Matten und andere Beschwerungen, so 
gegen die Privilegien, abgeschafft werden. Iß, Des Erz- 
bischofs zu ßremen und Administrators zu Lübeck Protestation 
lässt eine ehrbare Landschaft, so viej dieselbe zu Recht gelten 
mag, beruhen, bittet aber, dass I. K. M. und F. Gnaden 
Gebrüder abzufinden. 17, Dass Herzog Hans mit Haltung 
der Rossdienste, Pesejzung der Aemter nach den Privilegien 
verfahre. 18, Dass der £ay Rantzow verliehne Zoll zu 
Hanerau geschützt und fl*er pene Wpg nach PUopaarschen ab- 
geschafft werde. Pass zu dem Unterhalt von 20 Personen 
in Bordesbolm noch 1)0 vop Ade) angenommen werden. £0, 
Dass die Jagd der Ritterschaft ip den Stifts-, Klöster-, der 
Stadt und Domherrn Güter frei, der gnädigen Herren )ViJd- 
bahn dabei gebührlich in Acht zu nehmen. 21, Dass na$h 
der Huldigung die Lehngüter derer Eingesessepen vom Adel 
in Holstein mit Eingreif. in dep Hut verlehnt werden. 

I. Bl. 51 Resolution und Erklär, der Königl. Dennem. 
abgeordn. Reichsräthe upd Commissarien. Flensb. 21. Mai 

Die Erklärung ist meist nachgebend, es solle nach dep 
Privilegien gehalten werden, bej pppkf 7. Bedenkep wegen 



Digitized by Google 



55 



der geistl. Güter, damit die Stift und Klöster bei Macht er- 
halten werden. Bei Punkt 11. die Zölle betreffend, so viel 
Oennemark belangen thut, hat dieser Handlung nichts gemein. 
P. 17 mit Herzog Haas zu tractlren. 18 ist Privatsache. 
Punkt 19 geht uns. gnäd. Herrn gar nicht an. 

K. Bl. 54.. H. Philipps gnadige Resolution. 

Die Resolution ist der Königlichen ähnlich zu Punkt 7. 
wird erinnert, dass wenn geistliehe unbewegliche Guter gemeint 
«eien, dies dem fünften Punkt, oder Erhaltnng der Klöster 
widerspreche; zu Punkt 8. heisst es, die sonderbahre Hul- 
digung der Städte und Lande, so in den Privilegien nicht be- 
griffen, und einem jeden Herrn in der Erbtheilung zugefallen, 
betreffend, bleibt es billig bei dem Herkommen und Gebrauch, 
dass dieselben einem Jeden ihre besondere Huldigung leisten. 
13, Die Verbesserung der fürstlichen Wittiben Leibgeding 
betr., weil solche Verbesserung von weyl. Herzog Friedrich 
als damals regierenden Herrn, vornemlich aus der Ursache 
geschehen, dass I. F. Gn. den jungen Herrn Herzog Johann 
Friedrich nebst dem Frcwiein noch etliche viele Jahr mit 
unterhalten müssen, so werden die Stände verhoflentlich damit 
zufrieden sein. 20, Die Jagd betr. lassen sich I. F. G. die 
Aussetzung dieses Punkts bis zu negster bewilligter Hand- 
lung nicht zuwider sein, jedoch mit dem Bescheid, dass sich 
der Ambtmann zu Schwabstedt, weil man zu keinen Zeiten 
dem Bischof zu Schleswig oder seinen Beamten keiner Jagd 
des hohen Wildes geständig, mittelst deren äussere und ent- 
halte, inigleichen auch vom Adel sich der Jagd in S. F. Gn. 
Wildbahn und Gebegen gänzlich entäussere und enthalte. 

L. Bl. 52b. Der Landschaft Erklärung, so Hansen F. G. 
gegeben. S. F. G. werden sich entsinnen, dass 1. Gn. zu 
der Zeit (1561) dieselbe Huldigung abgeschlagen aus Ur- 
sachen, dnss die Huldigung damals und auch sonsten vermöge 
dieser Fiirslenlhumb erlangten uralten Privilegien Niemandt 
als den regierenden Herren wiederfahren, dass auch die Hul- 
digung von der Regierung niemals getrennet oder abgesondert 



Digitized by LiOOQle 



56 



worden , aus welchen Ursachen sie S. F. Gn , deren sie 
sonst -, für diesmal nicht willfahren können, in sonderharer 
Erwägung, dass solches ohne ausdrückliche Verletzung ihrer 
habenden wohlhergebraehten Privilegien, Gewohnheiten und 
Gebräuche nicht geschehen möge — . Es will aber eine ehr- 
bare Ritter- und Landschaft nichts desto minder S. F. Gn. 
schriftliche Suchung gebührenden Fleisses ad acta bringen 
lassen, mit dem unterthän. Erbieten, dass sie auf künftige 
Vorfälle S. F. Gn. Suchung in gebührender Acht haben wol- 
len. So viel auch die geforderte Contribution des Frcwlein- 
schatzes betrifft, wissen S. F. G. ebenermassen sich gnedigst 
zu erinnern, dass dieselbe Frewleinsteuer niemals Jemandts 
als den regierenden Herren ist gefolget, ohnediess der Land- 
schaft auch ihren gnäd. und gnäd. Herren, von deren Aemtern 
solche und dergleichen Steuern mehrentheils contribuirt wor- 
den, vorzugreifen keineswegs will gebühren. 

M. Bl. 58. Einer ehrbaren Landschaft Erinnerung und 
Bitte auf der Rönigl. Gommissarien Erklärung. Flensburg 
17. Mai 1590. 

Bei dem ersten Punkt belangend das Stift Schleswig lässt 
es eine ehrbare Landschaft bei ihrer und der Commissarien 
Erklärung und bittet, dass wenn deshalb Handlung gepflogen 
werden soll, die Landschaft wegen ihres Interesses in Acht 
genommen werden möge. 

N. Bl. 60. Erinnerung und Bitte auf H. Philipps Er- 
klärung. Flensburg 17. Mai 1590. 

ad 13. Dass, obwohl Herzog Friedrich zu der Zeit nicht 
regierender Herr gewesen, auch solche Verbesserung des Leib- 
gedings vermöge der Privilegien ohne Vorwissen der Land- 
räthe anzuordnen, nicht Macht gehabt, dass dennoch eine ehr- 
bare Landschaft jetziger Zeit wohl könne geschehen lassen — . 

O. Bl. 63. Der Königlichen Commissarien endliche Er- 
klärung 18. Mai 1590. 

P. Bl. 64 Endliche Resolution des Herzogs Philipp auf 
der Landschaft Erinnerung und Bitte. 



Digitized by Google 



57 



Ad 13, Leibgeding betr. die Verbesserung ist mit Wissen 
und Willen 1. Fürstl. Gnaden Landräthc geschehen. 

Bl. 65. Nachdem diese hirbevor gesetzten Schriften 
zwischen der Königl. Abgesandten, Herzog Philipp F. G. und 
der Landschaft gewechselt, so haben dessen zu Urkund die 
Königl. Commissarien, Herzog Philipp nebst Etlichen von der 
Landschaft dies Alles unterschrieben und versiegelt. Ge- 
schehen Flensburg 19. Mai 15UO. 

Bl. 150. Herzog Philipps Fürstliche Gnaden Eydsleistung. 

Wir tuhn hiemit überantworten den Ständen des Fürsten- 
thumbs Schleswig und Holstein die Gonfirmation der Privi- 
legien, geloben dieselben fürstlich und getrewlich zu halten, 
als Uns Gott helfe und sein heiliges Evangelium. 

Der Prälaten und Ritterschaft Eyd und Pflicht. 

Der Königl. Maj. zu Dermeraark König Christian IV. als 
einem Herzog zu Schi. Holstein und derselben Vetter Herzog 
Philipsen, Unsern gnadigsten und gnadigen Herren, gereden 
Wir, getrew und hold zu sein, Ihrer Rom. M. und F. Gn. 
Bestes zu wissen und Aergstes zu wenden und Unsere Erb- 
güter und Lehen nach altem Gebrauch zu verdienen, als uns 
Gott helfe und sein heiliges Evangelium. 

Der Städte Eyd und Pflicht. 

Der Königl. Maj. zu Dennemark und Herzog Philipsen, 
Unsern gnädigsten und gnädigen Herrn als Herzog (Herzogen) 
tu Schleswig und Holstein gereden Wir, getrew und hold zu 
sein, I. Kön. Maj. und F. Gn. Bestes zu wissen und Arges 
zu wenden und Uns als getrewe Unterlhanen eignet und ge- 
bührt gegen unsern gnädigsten und gnädigen Herrn zu ver- 
halten. Als Gott helfe und sein heiliges Evangelium. 

Bl. 172. Flensburger Landtag 1610, Septem- 
ber. Verhandlung über die der Landschaft zu 
machenden Propositionen u. s. w. (Lackmann Theil 2. 
S. 282.) 

Kurtze summarische Relation, was auf H. Johann Adolphen 
Befehl und Instruction auf jetzigem a. 1610 im Sptbr. zu 



58 



Flensburg gehalt. Landtage wir (Nioolaus Junge, Herzogl. 
Canzler und Hieron. Müller) verrichtet. Schleswig, 17. Sep- 
tember 1610. 

Mit den Königl. Abgeordneten Jochim Hübner und Dr. 
Metzner sei am 11. Sptbr. verhandelt. 1, Wegen des hundert- 
sten Pfennings, sei von den Königl. abgelehnt. 2, reductio 
feudorwm, sei abgelehnt, weil a tempore Chrisliani I. keine 
Ratification (IWctifi. ation) der Lehngüter angestellt. 3, Wegen 
WUsteiegmng der Hufen könnte I. M. nicht verstehen, wie 
solches geschehen sollte. 4, Die Canimergerichuntoterhaltung 
sei bei der Contribution mit anzuziehen. 5. Die Justiz betr., 
da von dem einen Herrn die justitia geübt, von dem andern 
gehemmt werde, entstehe Confusion ; gegen Marquard von 
Ahlefeldt hätten F. Gn. die Justiz nicht ergehen lassen — der 
gefangene Joch. Brocktorff werde nicht ausgeliefert werden, solche 
Forderung sei 1. M. unleidlich — , in dem Fürstl. Antheil 
Ditmarschens seien viele Laster im Schwange. I, Die Jagd 
betr., Künigl. Maj. hätten sich nickt zu beschweren. 

Bl. 174. Antwort der Gottorf. Käthe. 

Zur Landschafft Versamml. sei Jochim Brocktorff geführt 
wider ihn und Apollonia Rantzow das sub A. angelegte Urtheil 
gefällt, I. Brodtorff enthauptet, die communicirten Punkte seien 
nach Aul. B. den Ständen durch J. Hüfoner proponirt. C. 
Der Landschafft Erklärung. D. Der Landschaft Bedenken 
wegen der Executionsordnung und wegen der Landgerichts- 
Ordnung. F. Gravamina. G. Der Landschaft Schreiben pro 
Marquard Rantzowen. H. supplicatio Ludolf uff der Heyde. 

Bl. 178. Anl. A. Urtheil in peinl. Sachen Matthias und 
Moritz Rantzowen Ankläger Contra Jochim BrocktofSen, Apollonien 
Rantzowen Angeklagten weg«* Henneken Rantzow zu Rastorff 
mördl. Entleibung auf jetz. allgem. Landtage gesprochen, das« 
J. Br. an Leib und Leben zu strafen, dass App. Rantzowen, 
so alhier nicht erschienen , zu ihres Ehemanns ficnneke 
Rantzowen Entleibung Anlass gegeben und als Meuchelmörderin 
zu verfolgen. Flensb. 11. Sept. 1610. 



Digitized by Google 



59 



Anl. fi. Capita, so im Namen der Königl. Maj. und 
Herzog Joh. AdolfF durch dero Dcpulirte, Stadtnaher, 
Canzler und Käthe 11. Sptb. il 610 proponirt, damit I. K. M. 
ond F. Gn. sonderlich über die ersten finf Punkte, der Ritter- 
und Landschaft Bedenken vernehmen. 1, Ross- u. Mann- 
dieast. 2, Dass die Riitersitze und Landgüter in gewisse 
feuda redigiret. 3, Richtigmachung wegen der wüste gelegten 
fhriej. 4, Wegen der oh n ziem liehen Jagd auf den incorpo- 
rirten ClosAergülarn. (Ei* Marginale über die Jagd stobt 
Bl. 355.) 5. Executionsordnung ,in Criminalibus. 

And. €. Erklär, der RiUer- und Landschaft auf die 
15. Sptb. vorgetrag. Punkte. 1, Von jeden 15 Hufen ein 
Pferd au stellen. 2, Die Lchpssache nach Gewohnheit zu 
lassen. 3, Wüste Hufen in Richtigkeit #u bringen. 4, Freie 
Jagd zu lassen. 5, Wegen der Execution in peinlichen Sachen 
sei eis be*Wkd. äBedeokeo erstattet. 6, t>ie Ritterschaft bietet 
40,000 R., wenn die Gravamiua beseitigt. 

(Die Antwort 4er Regierung steht Bl. d.92 196.) 

Bl, 183 b J). Bedenken wegen der Executicms- 

wdflung in peinlichen FjMlen, so Prälaten und Adelspersonen 
beireffen. 

(Gedruckt in CrosbeJnas Jwtor. Bericht im cotp. staüi- 
toraw £. 17?- 179j> 

Bl. l(84b. Anl. E. Bedenken, wie die Landgerichts- 
prdnung zu corri^iren. 

(Gedruckt in Cron^elm 1. c, S. ,173 — 174, jedoch ohne 
die Taxe der Handschrift ) 

Bl. 187 b. Anl. F. Gravamioa 1-11. exbib. 15. Sep- 
lenzer 1010. 

.(tfargl. B. 1, des Verzeichnisses .0. 50. Die Anll. G. 
und H. fehlen in de* Handschrift ) 

Ki eler Landtag mi März. (Verz.1.57. Lackmann 
31. 1Ä9. Eon, und Fürsil. Proposition wegen der Unions- 
hülfe, *on Herzog Job» Adolff als dieses Jahrs regier. Herrn 
an^sphrieben. 12, Mprz 1611, vorgelegt 14. Mä>z. 



60 



Der Königl. Maj. und dem Reiche mit anderthalb hundert 
gerüsteten Pferden auf 1 Jahr zu dienen, und zur Unterhaltung 
solcher Pferde eine einfache Fräuleinsteuer zu zahlen a Pflug 8 ß. 

Bl. 191. Der Landschaft Resolution wegen der Unions- 
hülfe. Kiel 15. Marl. 1611 

Nachträge zu dem im September 1610 zu Flens- 
burg gehaltenen Landtage. 

1, Bl. 192 Memorial, was auf der Ritter- und Land- 
schaft 1611 (1MO) im Septbr. gehaltenen Landtag zu Flens- 
burg gemachte Erklär, zu repliciren 22. Decb. 1611. 

Die Replik wegen des Punkt 5, die Landgerichtsordn. 
betr. ist gedruckt in Cronhelm 1. c. S. 178— 179. 

2, Bl. 196. Der K. M. und des Herzogs Antwort auf 
die 15. Sptb. 1610 zu Flensburg übergebene Gravamina 1—11 
act. 22. Dcb. 1611. 

1, Dass keine ausländische Amtleute und Räthe, so 1545 
und 1590 mit fürgebracht; soll gehalten werden, wie ge- 
bräuchlich. 2, Reine Untersassen sollen mit Gewalt beschwert 
werden, wenn sie nicht in das Recht der Herrschaft eingreifen. 
3, Die Clöster in esse zu lassen, soll geschehen, jedoch liegt 
K. M. und F. G. ob, darauf zu sehen, dass Zucht und Ehr- 
barkeit erhalten werde. 4, Kaufen und Verkaufen, so weit es 
unbewegliche Güter der Geistlichen betrifft, würde dem Punct 
3 widersprechen. 5, Revision der Landgerichtsordnung ist 
anzustellen. 6, Die in etlichen Städten angeordnete Accise, 
ist anf Anhalten derselben zu ihrer Nahrung gemacht, wegen 
1. F. Gn. Länder und Aemter, so in den Landprivilegien nicht 
begriffen, darüber hat Ritter- und Landschaft sich nichts an- 
zumassen. 7, Wegen der Klage der Lucie von Hagen und 
des Dietr. Pogwisch als Ottos von Qualen Erben ist bekannt, 
dass O. v. Qualen 1598 14. Febr. auf dem Landtag zu Haders- 
leben verurtheilt worden, sich abzufinden, aber er und seine 
Erben hätten zur Schmälerung des Fürst. Schleswig und dessen 
Obergerichts allerhand unziemliche Prozess ausgebracht. 8, 
Wegen Claus von Hagen Klage sei bekannt, dass Herzog 



Digitized by Google 



61 



Jobann AdolfT von Henneke von Hagen Creditorcn das Gut 
NQbel durch gerichtliche Erkenntniss an sich gebiacht. 
9, Wegen der Klage über den Erzbischof zu Bremen betr. 
den Zoll zu Newstadt, der Jagd auf dem Neustedter Felde und 
im Stift Eutin soll der Bericht des Erzbischofs eingefordert 
werden. 10. Dass die Städte in der Conlribution nicht zu 
trennen sei billig, aber Stände und Städte haben sich aller 
Privat- und heimlichen Contribution ohne Consens der Landes- 
herrn zu enthalten. 11. Wegen der entlauf. Bauern. 

(Vgl. Jahrbücher der Landeskunde B. 4 Kiel 1861. S. 353.) 

3, Bl. 198— 209b. Gottorf 27. Jan. 1613. Der Ritter- 
uod Landschaft Deduction und Antwort auf die Resolution wegen 
der Gravamina. 1, 2, 3, Dass durch die eingewill. Intro- 
duetion des fürstl. Freuleins in das Kloster zu Itzehoe kein 
Abbruch der freien W r ahl — dass der Revers von Herzog 
Johann gegeben werde. 4 — 9, 10, Dass keine Privatrontri- 
bution zulässig, darauf zu erinnern, dass der Prozess von 
Herzog Johann am Kaiserl. Hofe viel Kosten gemacht. 
11. Die entlauf. Bauern betr. 

4, BI. 204b. Antwort der Stände auf die Replik über die 
im Sptbr. 1610 ihnen fürgetragene Punkte. 1, Rossdienste; 
2, Lehngüter; 3, Register der Hufen; 4, Jagd; 5, Land- 
gerichtsordn. ; 6, Peinliches Gericht über den Adel (gedruckt 
in Cronhelm I. c. S. 179. 180.); 7, Contribution betr. Aus 
dem Privileg, von 1422 und 1540 erhelle, dass der zwanzigste 
Pfennig allein von den Bauern erlegt worden, nicht von den 
Gütern. 

Haderslebener Landtag 1614 März. 
(Vergl. Verzeichniss der Handschriften B. 1. S. 58. 
Uckmann 2. S. 324.) 

Bl. 209 b. Schliessliche Resolution des Königs Chri- 
stians IV. und des Herzogs Johann AdolfT auf der Ritter- und 
Landschaft eingeschickte Deduction ihrer vermeinten Grava- 
mina 1-11 und Bl. 215b. Replik in betr. der Gegen- 



62 



besohwerung 1 — 6. Itzehoe (5. April 1613. Mitgetbeilf 
28. März 1614 auf dem Hadersl. Landtag. 

Ad gravamen 1. Cessante causa iropulsiva privilegü cessat 
Privileg, der eingebornen Adelspersonen. 2, Bleibt bei voriger 
Resolution, die Ritterschaft hätte nicht nöthig gehabt, ihre 
Privilegien anzuziehen, die ungewöhnlichen Gerichte der Adeligen 
seien in Abgang gekommen. 3, Die Klöster der Herrschaft 
zustendig. 4, Das Kaufen und Verkaufen der Klöstergüter 
würde die Klöster zerrütten, sei nicht in Friderici 1, Privi- 
legium begründet. 5, Verbesserung der Landgerichtsordn. 
betr. (Gedruckt in Cronhelm I. c. S. 180. 181.) 6, Neue 
Zölle sollen abgestellt werden. (In der Handschrift ist nur eine 
Notiz wegen 6.) 7, 8, Gehören nicht anhero. 9, Der Erz- 
bischof zu Bremen sei neue Zölle aufzurichten als abgetheilter 
Herr nicht befugt. 10, Privat-Contributiones und andere Coo- 
venticula nicht zu gestatten. 11, Wegen der entlauf. Bauern, 
das Prälaten und Ritterschaft 1521 eingeräumte Gericht sei 
mit Vorbehalt bewilligt. (Gedruckt in den Jahrbüchern für 
Landeskunde B. 4. S. 355.) 

Zur Gegenbeschwerung. 1, Wegen der Rossdienste ist 
nachzusehen, es sei ungereimt, dass die Aemter, welche eine 
Anzahl Knechte stellen, auch Rossdiensto leisten. 2, Ist nicht 
die Meinung' bona allodialia zu Lehen zu machen, unzweifel- 
hafte Lehngüter sind in alten Stand zu bringen. Ii, Wegen 
der wüsten Hufen ist ein Landregister zu machen. 4, Ist 
klar, dass der Hcrsohafl die Jagd auf den Clustergülcrn zu- 
steht nach der Concession Herzog Adolffs v. 1441, Revers r. 1487 
des Königs Johann Concession v. 1502, Mandat Friedrich II. 
u. Herzog Adolfs v. 1585. 5, Peinl. Gericht. (Gedruckt in Cron. 
heim 1. c. S. ifci. 182.) 6, Contribuüon. Die bewilligten 
40,000 R., für jeden Herrn 20,000, reichen nicht hin; die 
Schi. Holstein. Ritterschaft sei ihres Vermögens wegen be- 
rühmt, Ritter- und Landschaft möge eine ergiebige Landbede 
geben, Prälaten, Ritter, Clöster und Städte den hundertsten 
Pfennig von ihren Gütern und Geldern auf 2 Jahr lang bewilligen. 



Digitized by Google 



63 



fil. 219. Law. Lälius Relation über den 28. Mär? 1614 
zu Hadersleben begonnenen Landtag, wozu L. Lälius nebst 
Heinrich von Afclefeld zu Satrupholm nebsl der Königl. Depu- 
ürten nach AnL 1. (fehlt) beauftragt. Hadersleben 13. April 
1614. 

Nach der Relation ward 28. März I. K. M. und F. G. 
scUiessliehe Resolution« vom 15. April 1613 auf die Oedüction 
v. 2o\ Jan. 1613, abschriftlich mitgetheilt. Die Stände erbaten 
sich bis zum lsten Aprit, während das Holstein. Landgericht 
fortging and das Schlesw. begann, Bedenkzeit. Am 1. April' 
ward die Schrift der Stände, in der auch gebeten, sie wegen 
Herzog Hans impetrtio au vertreten, eingereicht, mit der 
Dr. Metzner zum Könige ging, welcher eine Erklärung auf die 
einzelnen Puncte forderte, diese ward 4. April gegeben an den 
Statthalter Gerhard Rantaowen. Hie nach näherer Berat- 
schlagung vom Könige ratificirte Antwort ward dem Ansschuss 
der Stande am 7. April mitgetheilt, worauf die Stände 8. April 
antworteten, worüber 11. April consultirt wurde. 1, Wegen 
der Rossdienste und Hufen ist Einigkeit. 2, Wegen der 
Lehngftter ist ausgesetzt, weil die Ritt, steh zn den Ross- 
diensten verstehet. 3, Wegen der Jagd ist nachgegeben, dass 
der Adel, so in den Städten wohnt, auf Geistl. und Städte- 
gtilern bis eine Meile Weges von der Stadt jage, der so auf 
dem Lande wohnt, auf Geistl. und Stadtgütern, soweit sich 
das Amt erstreckt, darin sie gesessen, jedoch nicht in der 
Herschaft Wildbab», nicht so fern die Clöster- und Städie- 
güler mit Königl. oder Flirstl. vermengt sind. 4, Execution 
in Criminalibus. (Gedruckt in Grönheim I. c. S. 184-185.) 
6, Wegen der Contribution wird nachgegeben. Zu den 
Gravamtna- 1, Wegen der Aemterbesclzung, dass bei den 
grßssten und Hauptämtern der inländ. Adel vorzuziehen. 

Das zweite Gravamen, dass keiner den andern gewaltsam 
tuvbire, ist überflüssig-. 3, Die freie Wahl der Aebtissin und 
ftwin in den Jungfrauklöstern ist billig gefunden, doch so 
** verlahre«, dass sie sich vor der Herrschaft verantworten 



können, da diese die jura episcopalia und Inspection hat. 
4, Hat die Ritterschaft schwinden lassen. 5, Landgerichts- 
ordnung ist zu rcvidiren. Wegen Punct 6 1 1 ist nichts Neues 
vorgekommen. Herzog Hans hat sich durch seine Gesandten 
angegeben, um Execution der am Rais. Hofe wider die Stände 
erstrittenen ürthel und um Cassation des jüngst hier zu Schlesw. 
vom Landtag ertheilten Bescheids gebeten. (Die in der Re- 
lation erwähnten Anlagen A S fehlen in der Handschrift.) 

Bl. 224. Hadersieb. Recess und Abschied a. 1614 
13. April. 

Der Recess ist abgefasst nach der milden Fassung der 
Relation. (Vergl. gemeinsch. Verordn. S. 266—269.) 

Kieler Landlag begonnen 27. Juni 1614. (Lack- 
raann 2. S. 332.) 

Bl. 228 b. Resolution (Supplication) der Ritter- und 
Landschaft auf den Hadersieb. Recess. Kiel, 28. Juni 1614. 

Kieler Landtag Jan. 1615. (Lackmann 2. S. 312.) 

Bl. 230b. Königl. und Fürstl. Proposition, so der 
Ritter- und Landschaft 18. Jan. vorzutragen. 

Dass der Nachstand der 1610 zu Flensburg bewilligten 
40,000 R. noch während der Prälaten und Ritterschaft Ver- 
sammlung nachzuzahlen, zu erinnern, was im April 1614 we- 
gen des hundertsten Pfennings und auf dem Flensb. und 
andern Landtagen wegen der Gravamina verhandelt. 

Wegen der ausgesetzten 3 Punkte der Jagd, des pein- 
lichen Gerichts über Adelspersonen, der Revision der Land- 
gerichtsordn., ist eine Resolution des Königs und Herzogs Cronen- 
burg 12. Decb. 1614 angelegt. 

Die Landesherrn wünschen, es werde Ritter- und Land- 
schaft nicht allein bei der Entscheidung quiesciren, sondern 
auch sich wegen der Landbede näher erklären. Weil etliche 
von der Ritter- und Landschaft P. Rantzow, O. v. Qualen, 
G. Wensyn , C. v. Ahlefeld, Schröder, Bürgermeister zum 
Kiel 14. Dibr. 1614 an 1. M. und F. G. geschrieben, dass 
Herzog Johann von weg.n der Erbhuldig, und Fräuleinsteuer 



Digitized by Google 



65 



18. Septbr. 1614 ein abermaliges Urtheil wider die Holstein. 
Landschaft nebst Requisitionsschreiben an beide Fürstenthu mben 
ad parendum an Präl., die von der Ritterschaft, Städte und 
Gemeine insinuiren lassen, hätten K. M. und F. G. nach der 
Bitte die Ihrigen deputirt, um zu rathen, mit was hierin zu 
verfahren. Nach dem halberstedtcr Kreisabschied v. 26. März 
1(514 hat jeder Stand des Niedersächs. Kreises mit seiner 
schuldigen Anzahl zu Ross und zu Fuss auf die Tripelhülfe 
sich gefasst zu machen, weshalb mit der Holstein. Ritter- und 
Landschaft zu verhandeln ist. 

Bl. 233 b. Königl. und Fürstl. schliessliche Resolution 
auf die ausgesetzten 3 Punkte. Cronenburg 12. Decbr. 1614, 
übergeben 18. Jan. 1615. (Ueber 1 und 3 ist gedruckt in 
Cronhclm S. 186 -188.) Der 2. Punkt, die Jagd betreffend, 
wird die Jagd auf der Stifte-, Kloster- und Städtegütern, so 
den abgetheilten Herrn nicht zugelegt, bewilligt, doch unsere 
Wildhahn nicht zu berühren und sich unsers Grund und Bo- 
dens mit Jagen zu entschlagen. 

Bl. 235 b. Der Königl. und Fürstlichen Abgeordneten 
Dr. L. Metzner, L. Laelius,, G. Heistermann Relation von 
dem 18. Jan. 1615 und folg.. Tage zum Kiel gehalt. Landtage. 
Schleswig 25. Jan. 1615. (Vergl. Grönheim 1. c. S. 189.) 

1. Sei wegen der Zahlung des Restes der 40,000 R. 
verhandelt, Prälaten und Ritterschaft wollten den Rest zahlen, 
wenn sie wegen der zu Flensburg (Sptbr. 1610.) proponirten 
Grnvamina Gerechtigkeit erlangt hätten. Die Resolution vom 
12. Dcbr. 1614 auf die ausgesetzten Punkte ward mitgetheilt, 
wegen der von Herzog Hans verlangten Huldig, und Fräulein- 
steuer sei restitutio in integrum vergeblich erbeten, dadurch, 
dass Herzog Hans Fräulein mit unverschuldeter und uner- 
kannter Entsetzung der vorigen Aebtissin ins Closter zu Itzehoe 
angenommen, sei Herzog Hans nicht von dem Prozess abge- 
standen. Die Stände hätten gebeten, dass die Landesherrn 
sich der Sache annehmen und deshalb eine Schrift eingereicht. 

Die Stände erklärten, die angebotenen 40,000 R. betrügen 

6 



66 



schon mehr als der verlangte hundertste Pfenning, von 40 
Tonnen Goldes sei der hund. Pfenning 40,000 R., dazu die 
Reichs-, Kreis- und Ttirkensteucr, von jedem Pflug über 11 R., 
die Ritterhülfe zum Schwed. Krieg und die zu dem jüngsten 
Kreistage eingewilligten 200 Pferde, die 2'/ 4 R. von jedem 
Pflug austragen könnten. Die Kön. und Herzogt. Gesandten 
hätten darauf vergeblich gedrungen, sich etwas besser anzu- 
greifen, ausser den 40,000 R. den hundertsten Pfenning zu 
zahlen. Mit der Holstein. Ritter- und Landschaft sei wegen 
der Tripel-Kreishulfe verhandelt. Am 20. Jan. ward die Ant- 
wort und Erklär, der Ritter- und Landschaft übergeben und 
in Betreff des peinl. Gerichts von den Kön. und Fürstl. Ge- 
sandten event. protestirt. 

Bl. 242b. Der Ritter- und Landschaft 20. Jan. 1615 
zu Kiel übergebene Antwort und Erklärung auf die (18. Jan. 
1615) vorgetragene Proposition. 

Dass E. Maj. und F. G. sich auf die 3 Punkte (Pein- 
liches Gericht, Jagd, Verbesser, der Landgerichtsordn.) 
s. d. Cronenburg 12. December 1614 resolvirt, solches habe 
Ritter- und Landschaft empfangen, danken für 2 und 3, bitten 
wegen des peinlichen Adelsgerichts den Privilegien gemäss um 
Gewährung. Die restirenden 20,000 R. sollen gezahlt werden ; 
seit 1602 sei zu Reichs- Creys- und Türkensteuer über 11 R. 
ä Pflug gegeben, zu den 40,000 R. sei über 8 R., zu den 
auf jüngstem Kreistage eingewilligten 200 Pferden 2V 4 R. 
ä Pflug zu zahlen. Dadurch, dass die Herren so viele Güter 
an sich gekauft, viel Klöster an sich gezogen und den abge- 
theilten Herrn zugelegt, sei das Ländlein sehr beschwert, wes- 
halb der hundertste Pfenning nicht bewilligt werden könne. 
Es wird gebeten, wegen des Paritionsurtheils, so Herzog Jo- 
hann vom Kaiserl. Hofe erhalten, Beistand zu leisten. 

Bl. 244. Antwort der Ritter- und Landschaft des Fürst. 
Holstein wegen der auf dem Kreistag bewilligten Tripelhülfe 
übergeben. Kiel 20. Jan. 1615. 

Ritler- und Landschaft erbieten sich, wegen der im Ganzen 



Digitized by Google 



67 



- drei Mann Fussvolk für 1 Pferd gerechnet — verlangten 
200 zu Ross, sich mit 100 Pferden gefasst zu machen, bitten, 
dass die übrigen 100 von den Amtleuten und von den vom 
Adel gekauften Riltersitzen gestellt, und von Städten und 
Aemtern die Zulage zur Besoldung eingebracht werde. 
BI. 355b. — 358. steht ein Schreiben Christian IV. und des 
Herzogs an den Statthalter und Ausschuss vou Präl. und 
Ritt. Holstein. Theils Gottorf 28. Febr. 1615, dass die Hol- 
stein. Ritterschaft 140 Pferde zu stellen, 60 wollen die Landes- 
herrn übernehmen. (Vergl. B. 1. des Verzeichnisses S. 59. 
S. H. 36. S. 1145.) 

BI. 245. Der Königl Maj. und F. Gn. eventualis pro- 
testatio wegen des peinl. Gerichts mündlich vorgetragen. Kiel, 
21. Jan. 1615. 

Schleswiger Huldigungs-Landtag im December 
1616. (Lackmann 2. S. 400.) 

Bl. 246. Gravamina der Ritter- und Landschaft 1—18. 
Den 18. Decbr. 1616 producirt. 

1. Dass wegen der Augsb. Confession keine Reformation 
vorzunehmen. 2. Dass das Stift, Capitel und Stadt Lübeck, 
Stift und Stadt Eulin und das Capitel zu Hamburg zur Eidleist., 
zu Ross- und Mannendienst anzuweisen wegen der im Fürst. 
Holstein gelegenen Güter. 3. Revision der Landgerichts- 
ordnung und Besetzung der Aemter mit Eingeborenen vom 
Adel nach dem Hadersieb. Abschied vom 15. April 1614. 
5. Dass die Städte nach dem Hadersl. Abschied in keinem 
Ding von der Landschaft zu separiren, weil zu Zeiten Herzogs 
Philipp etliche Stedte vor der gemeinen Huldig, in Eid ge- 
nommen. Dass Kiel sich der absond. Huldig, geweigert, habe 
der Herzog ungnädig genommen, es wird gebeten, die Ungnade 
fallen zu lassen, der Städte Gravamina abzuschaffen, und deren 
Privilegien zu confirrairen. 6. Des Erzbischofs zu Bremen 
neuer Zoll bei Newstadt möge abgestellt, dem Adel die Jagd 
im Stift Eutin und auf der Thumherrn und geistl. Lübschen 

5* 



68 



Gütern frei sein nach Suppl. i. 2. (fehlen). 7. Dass die 
Amtsgerichte nach der Landgerichtsordn. zu halten. 8. Dass 
die Hardesvögte nach dem Lowbuch zu sententioniren ange- 
wiesen werden. 9. Dass die Appellation nach dem Lowbuch 
ohne Verbürgung zulässig. 10. Dass die Sün- und Sandleute 
und Reidemänner nach dem Lowbuch zu verfahren. 11. Das 
Göding in Neumünster herzustellen. 12. In Teichsachen nach 
der Landger. Ordn. 1. 5. zu verfahren. 13. Die Gravamina 
des Schlesw. Thumcapitels nach Supplic. n. 3. (fehlt) in Con- 
sideratiou zu ziehen. 14. Die Gravamina des Adels in und 
um Eckernförde abzuschaffen und das Mandat n. 4 (fehlt) zu 
cassiren. 15. Die Supplication von Dietr. Pogwisch, Lucia 
von Qualen und Claus von Hagen berücksichtigt, das Gut 
Rübel (Nübel) reslituirt werde (Anl. fehlt). 16. Dass die 
Andresen und Frozen (vergl. oben S. 52) nach Supplication 
n. 6 (fehlt) nicht vor das Hofgericht zu ziehen, da sie uralte 
adelige freie Lehnbriefe haben. 17. Dass die Accise in Kiel 
und Eckernförde auf fremdes Bier und die Erhöhung der 
Matten abzustellen. 18. Dass die adel. und gel. Landräthe 
zu beeidigen und jährlich im Schleswigschen und Holstein, 
ein Landgericht zu halten. 

öl. 249. Herzog Friedrichs Resolulion auf den 18. Dcb. 
1616 Übergeb. Gravamina. 

1. Bewilligt. 2. Bedarf Communikation mit 1. K Maj. 
3. Ist auch bei K. Maj. zu zuchen. 4. Ist nach dem Hadersieb. 
Abschied zu halten. 5. Bleibt bei demselben Abschied, wegen 
der zugetheilten Städte bleibt es, Kiels Widersetzlichkeit soll 
übersehen, ihre Gravamina sollen untersucht, ihre Privilegien 
wie die der andern Städte confirmirt werden. 6. Wegen des 
Zolls bleibt es bei der gegebenen Erklärung, wegen der Jagd 
sollen intercessionales ergehen. 7. Jährlich wenigstens ein 
Amtsgericht zu halten. 8. 9. 10. u. 12. Bewilligt. 13. Eine 
Kommission soll verordnet werden. 14. Dem Adel ist der 
Vorkauf verboten. 15. Wegen des Guts Nübel ist eine Com- 
mission zu verordnen. 16. Bewilligt. 17. Wegen des Biers, 



Digitized by Google 



C9 



so der Adel zu seiner Notturft bekommt, ist keine Accise zu 
geben, wegen der Matten ist zu erkundigen. 18. Bewilligt. 

Flcnsburger Landtag 1620 Septb. (Novb. (Lackmann 
2. S. 479. Verz. B. i. 63. B. 2. VI.) 

Bl. 357. Puncta, welche J. K. M. und F. G. der Riller- 
und Landschaft 11. September (November) 1620 proponiren 
lassen. 

1. Dass die ohnlängst abgefasste Closler- und Policey- 
Ordnung revidirt werde. 2. Dass die Constit. wegen der 
Haubenbandger. zu corrigiren. 3. Ein Schuldthurm zu bauen. 
4. Dass nach Hannoverschem Creis-Abschied von 1615 die 
Reuter zn behalten. 5. Dass für zwei Fräulein Gottorp« 
Linien die Steuern ä Pflug '/ 2 U. zu zahlen. 6. Wegen der 
im Kiel bei einem adel. Leichenbegängniss verspürten Un- 
ordnung Ordnung zu treffen, dass die adel. Leichen Mittags 
12 Uhr zur Kirche gebracht werden. 7. Wegen des Miss- 
brauchs der Appellation in Holstein zu bestimmen, dass jeder 
Appellant sein inslrurnentum appellationis innerhalb 14 Tagen 
a tempore interpositae appellat. einzuschicken. 

Bl. 359b. Der Landschaft Resolution. 13. Novb. 1620. 

Das Resultat des Landtags ist enthalten in der Closter- 
und Policeyordn. v. 14. Novb. 1620 und Patent v. 22. Deb. 

1620 wegen des Schuldthurms. (Gemeinsch. Verordn. 305 — 318.) 

Kieler Landtag 1621 Juni. (Verzeichniss B. 2. VI.) 

Bl. 252. Extract der Landtagsproposition vom 22. Juni 

1621 pass. 2 die wüsten Hufen betr. (Lackmann 2. S. 506.) 
Die Hufen, so innerhalb 60 Jahr wüste gelegt, sind zu 

besteuern, so ist es auch in den Aemtern zu halten. 

Bl. 252 b. Der Ritter- und Landschaft Erklärung vom 
24. Juni 1621, dass die innerhalb der letzten 30 Jahre wüste 
gewesenen Hufen künftig contribuircn. 

Die Proposition und Erklärung vom 22. u. 29. (24.) Juni 



70 



1621 stehen ausführlicher Bl. 362-382. (Vergl. Verz. B.l. 
S. 63.) Die Proposition betrifft 1. die Tripelhülte; 2. die 
Restanten des 1611 zu Halberstadt und 1619 zu Braunschweig 
beschlossenen Römerzugs; 3. Fräuleinsteuer; 4. die wüsten 
Hufen betreffend; 5. Wegen der Münze (vergl. gemeinsch. 
Verordn. S. 302 und 325.); 6. wegen der Leichbegängnisse und 
Clostcrordnung, der 1620 in Flensb. berath. Punkte; 7. Re- 
vision der Landgerichtsordnung; 8. wegen des jus colleclandi 
über Hamburg und Lübeck. 

Bl. 382. Neben-Recess der Landschaft wegen Herzog 
Johanns restirender Fräuleinsteuer belangend die zugekauften 
steuerbaren Güter, die von der Herrschaft im dritten Propo- 
sitionspunct mit erwähnt, Kiel 24. Juni 1621. Dass adelige 
Güter nur cum onere übergehen, dass Herzog Johann, wenn 
er nicht zahlen wolle, die adel. Güter an Ron. und F. G. 
gegen das Pretium zurückgebe. Sonst die Sache vors Land- 
gericht zu bringen. 

Kieler Ritterschafts-Versammlung 1623 Januar. 

Bl. 253 Capita propositionis 31. Jan. 1623 in Kiel der 
Ritterschaft vorzutragen im Namen KÖn. Maj. und F. Gn. 
(Lackmann B. 2. S. 561. Verz. B. 2 VI.) 

1. Zu delibiriren wegen Renovirung der Union v. 1533 
und nach der veränd. Zeit zu erweitern, dass die Crone den 
Fürstenthümern 600 und die Fürstentümer der Crone 300 
wohl mundirte Cürassire zu schicken verpflichtet, dass der 
assistirende Theil die Besoldung gebe, zu delibiriren, ob ge^ 
worbenes Volk zusammenzuziehen? ob nicht die Hülfe zu 
leisten, wenn nur Gefahr ist, ob wenn die geschickte Hülfe 
ganz oder tbeils umgekommen, die Hülfe zu completiren. 

2. Die Ritterschaft des Fürstenth. Holsteins zu deliberiren, 
da schon Oerter dieses Creises feindlich attaquirt, die Creis- 
versamml. in Braunschweig gehalten wird , was wegen der 
Defension und dessen, was auf dem Creistage bewilligt werde, zu 
thun sei. 



Digitized by Googl 



71 



3. Dass Stege und Wege zu rcpariren. (Gemeinsch. 
Verordn. S. 357.) 

Bl. 256. Der Ritterschaft in dem Fürst. Schi. Holstein 
Resolution auf die Proposition. Kiel 31. Jan. 1623. 

1. Wegen der Unionswerks sei nöthig, das ganze Cor- 
poris, Prälaten, Mannen und Städte, Resolution zu haben, die 
übrigen seien eben so sehr als die Ritterschaft dabei interessirt 
bei der Erweiterung der Union und sei wichtig zu beachten, 
dass durch Exemtion Einiger dem andern das onus accrescire, 
so auch dadurch, dass Herzog Johans Söhne wegen der an- 
getheilten und zugekauften Güter die Last nicht trügen. 
2. Wegen der Creishülfe sei eine Convokation der Ritter- und 
Landschaft erforderlich, es sei nöthig, dass neben den Aemtern 
und Städten auch die vom Adel nicht allein von ihren Pflügen 
prästiren, sondern auch von den darüber habenden Geldern 
ron jedem 1000 R. so viel als von einem Pflug, dass auch 
der Adel in den Städten von je 1000 R. wie von einem Pflug 
zahle. 3. Wegen der Wege ist gegen die Saumseligen zu 
procediren. (Gemeinsch. Verordn. S. 357.) 

Rendsburger Landtag 1623 Mai. (Lackmann 2. S. 576. 
Verz. der Handschriften 2. VI.) 

Bl. 259. Gapita proposilionis am 8. und 9. Mai vor- 
getragen. 

1. Die Union. 2. Die Creishülfe betr., es sei nicht un- 
billig, dass das Herz. Schleswig dem Herz. Holstein unter 
die Arme greife, da beide Fürstenthumbe unter sich unirt, 
Manche auch in beiden begütert. 3. Dass Etliche benannt 
werden wegen des Catalogs der wüsten Hufen, der Rossdienste, 
von jedem adel. Sitze, ob dabei auch keine Hufen, ein Pferd 
Hi stellen, dass die 4 oder 2 oder 1 Hufe haben, zu con- 
jungiren, je 10 Hufen ein Pferd. 4. Der Landkasten sei 
ledig, wegen der Tripel hülfe in triplo, wegen der in den 
Kreiskasten zu Lüneburg geschickten 3000 R. u. s. w. seien 
40,000 R. nöthig, die Tripelhülfe in triplo 3 Monate samt 




14 Monat einfachen Römerzugs mache schon 33,000 R. 

5. Wegen des Nachzugs der halbirten TripelhUlfe in triplo zu 
Uelzen beschlossen. 6. Ob nicht ein Ausschuss zu bestellen 
wegen des Defensionswerks, Contribution etc. 7. Dass adelige 
oder Rittersitze nicht an Bürgerliche transferirt werden, weil 
Confusion entstände. (Gemeinsch. Verordn. S. 339.) 8. Wegen 
Gleichheit der Maasse, Ellen und Gewicht ist es nach dem 
a. 84 Verabschiedeten zu halten. 9. Dass weite Wagen 
% einer lübschen Elle breit zu halten von Pfingsten an, die 
Axen der engern zu zerhauen. (Gemeinsch. Verordn. S. 355 
Anmerk.) 10. Bei den Landtagen ist, weil dabei kein ordent- 
liches Protokoll gehalten wird, desto nöthiger, dass die Stände 
oder der gemachte Ausschuss nicht von einander scheiden, ehe 
ein Abschied gemacht und zu Papier gebracht und neben 

1. M. und F. Gn. Canzleisecreten von etlichen Deputirten der 
Stände besiegelt werde. 

Bl. 267. Resolution der Ritler- und Landschaft auf die 
proponirten Puncto vom 10. Mai 1623. 

1. Die Union betr. (vergl. Sammlung der wichtigsten 
Urkunden mit Einleitung von Falck. Kiel 1847. S. 107.) 

2. Für diesmal will Schleswig gegen einen Schein, dass es zu 
keinem Präjudiz , den Holsteinischen die Hand bieten und 
helfen von jedem Pflug 2 Tbl., von 1000 Th. frei Geld2Thl. 
und von dem, so darunter, oder drüber proportionirlich, in 
2 Terminen, der erste 5 —7 Juni zu Kiel auf dem Rathhause 
zu zahlen, der andere Jacobi. 3. Von 15 Pflügen ein Pferd 
zu stellen. Für das Landregister wird eine Commission be- 
stellt. 4. Eine Commission zu bestellen, es hei der bisherigen mo- 
natl. Besoldung zu lassen. 5. Sie mit dem Nachzug zu verschonen. 

6. Beistimmung. 7. Beistimmend, wegen der Alienation der 
adl. Güter. 8. Maass betr., wie bisher, zu lassen. 9. und 
10. Beistimmend. Städte beschweren sich über die Constitu- 
tion wegen Abschaffung des fremden Biers nach anlieg. Bitt- 
schrift (fehlt). 



Digitized by Google 



73 



Kieler Landtag September 1623. (Lackmann 2. S. 610 

Verz. 2. VII.) 
Bl. 274b. Der Kön. Maj. und Fürstl. Gnaden Eropo- 
sition, i. Da eine newe Ccntribution auf dem Creistage plaeirt, 
so hatten die Stände Holsteins zu bedenken, wie das nöthige 
Geld zu schaffen, Schleswig werde den nachbarlichen Brüdern 
ferner Hülfe leisten. Die Rechnung ist von Deputirten der 
Stände und den Königl. und Fürstl. Rathen nachzusehen. 

2. Ob nicht jeder Bürger in den Städten mit nothdürft. Vor- 
rath an Korn und Victualien auf ein Jahr zu versehen. 

Bl. 277b. Resolution der Stände. Kiel 18. September 
1623. 

i. Des Schleswigschen Fürstentum Prälaten, Ritter- und 
Landschaft consentiren, unter Protestation, noch vor diesmal 
zu helfen, 2 R. von jedem Pflug und von jedem 1000 Thl. 
freien Geldes 2, die Provision an Korn und Victualien auf ein 
Jahr betr. sei unmöglich. 

Kieler Landtag 1624 November. (Lackmann 2. S.715. 

Verz. 2. VII.) 

Bl. 280. Capita propositionis vom 30. Novb. 1625. 

1. Die auf dem Kreistag zu Braunschweig im Mai placirte 
Contribution, wozu 11,100 Thl. monatlich, also für 6 Monate 
66,600 Thl. nöthig. Ausbezahlt seien schon 7000 Thl., resliren 
59,600 Thl., dazu von jedem Pflug Holsteins und von je 
1000 Thl. Baarschaft 4 Thl. nöthig. 

2. Zur Landesdefension 4000 Mann zu Fuss nöthig, jeder 
müsse sich mit guten Reutern versehen. Dazu von jedem 
Pflug und jeden 1000 R. beider Fürstenth. 2 Thl. nöthig. 

3. Da der Herzog zu Mecklenburg Ansuchung gethan, ihm 
beim Angriff nachbarliche Hülfe zu geben, ist deshalb zu 
deliberiren. 

Bl. 283. Der Ritter- und Landschaft Resolution vom 
3. Decb. 1625. 

1. Beistimmend. 2. Die Städte beschweren sich, deshalb 



74 



ihnen frei zu stellen, entweder Volk zu werben oder aus ihrem 
Mittel zu erkiesen, die Stifte Lübeck, Hamburg, Schleswig, 
die Fürsten Sonderb. Linie item die Städte Hamburg und 
Lübeck müssen mit contribuiren. 3. Mit Mecklenburg unter 
Zuziehung Etlicher der Ritter- und Landschaft zu verbandeln. 
4. Da Etliche Privatpersonen aus der Ritterschaft sich beschwe- 
ren über Trangsal der abgelheilten Herrn, wird Intercession 
erbeten. 5. Die Stadt Flensburg beschwert sich, dass sie 
auf 500 Pflüge gesetzt. 6. Die Städte bitten um Aufhebung 
der Bieraccise. 

Rendsburger Landtag 1626 Juli. (Lackmann 3. S. 16. 

Verz. 2. VII.) 

Bl. 288. Instruction statt Proposition 15. Juli 1626 vor- 
getragen. Geben zu Wolfenbtittel 7. Juli 1(>26 unter des 
Königs als dieses Jahrs regier. Herrn Handzeichen. 

Genugsam bekannt, dass nicht allein der Pabst zu Rom 
— in ore omniura et per totum orbem manifestum --. Der 
Kürze halber sei allein Teutschland, unser geliebtes Vaterland, 
zu betrachten. — wir sind entschlossen, Widerstand zu thun, 
haben nicht allein ein gross Theil unsrer Patrimonial- und 
Cammerguter, sondern auch Leib und Leben daran gewagt — . 
Weil ein getreuer Herr und gehorsame und treue Unterthanen 
correlata seien, dass die Stände des Fürst. Holstein daran 
sein, die bewilligte Tripelhülfe in triplo zu leisten ; wenn die 
zwölf Monat erlegt, ferner von Monat zu Monat in unser König 
Christians als Kreisobersten Kammer gebracht, möge von den 
Ständen des Fürst. Schleswig eben dasselbe nebst den resti- 
renden zwölf Monaten erlegt werden, in Betracht dass Dänemark 
und Norwegen ein Grosses gethan. 

Bl. 289. Der Ritter- und Landschaft Resolution auf die 
Instruction d. d. Rendsburg 15. Juli 1626. 

1. Die Ritter- und Landschaft des Fürst. Schleswig 
erklärt, sie habe schon zweimal Assistcuz geleistet, die Korn- 
steuer auf sich genommen, Holstein sei noch dies Jahr mit 



Digitized by Google 



75 



5000 subleriret, dennoch aber will sie zu dieser Lande De- 
fension freiwillig 40,000 Tbl. geben, so dass jetzt von den 
Geldern, so Schleswig in den Landkasten zur Defension ge- 
bracht, 20,000 Thl. entrichtet, die andern 20,000 Tbl, 11 
Tage nach Michaelis zu zahlen und die zur Defension depu- 
tirten Gelder dann ergänzt werden. Holstein hat einhellig die 
Continuation der Tripelhülfe in triplo auf 12 Monat placitirt. 

Rendsburger Landtag 1626 November auf Befehl 

1. Maj. gehalten. (Lackmann Th. 3. S. 88. Verl. 3. VII. 

wo es 27. Novb. 1626 heissen muss.) 

Der Landtag sei mit Zustimmung des Herzogs allein 
vom König berufen, weil S. F. G. einen Anfang zu friedlichen 
Tractaten gemacht und deshalb daran gelegen, dass er keinen 
Verdacht bei dem Gegentheil auf sich lade. 

Dass die Ritterschaft und alle Unterthanen sich auf alle 
Nothfälle bereit halten, es sei mit dem Statthalter deshalb zu 
verhandeln. 

Bl. 295 b. Der Ritter- und Landschaft Memorial 27. 
Novb. 1626 zu Rendsburg gegeben. 

1. Die Ritterschaft ist zum Rossdienst bereit, auch von 
jedem Pflug ein Mann zu Fuss und nothfalls zwei Mann. 

2. Städte bitten, sie mit Einquartirung zu verschonen. 3. Die 
erzbischöfl. Städte conformiren sich, wenn sie durch den Erz- 
bischof aufgefordert würden. 4. Die Fürstlichen Städte eben 
so. 5. Weil wegen der abgetheilten Herrn Sonderb. Linie 
niemand erschienen, sei zu verfugen, dass sie sich conformiren, 
dass Herzog Christian und Alexander auch die unabgelegte 
Contribution zahlen. 6. Bei dem Herzog zu intercediren, dass 
aus dessen Städten, Aemtcrn und Landen Ross- und Mnnn- 
dienst erfolge, auch aus 1. F. G. Frau Mutter Städten und 
Aemtern die Contribution erfolge. 7. Unionshtilfe aus Däne- 
mark. 8 Da Lübeck und Hamburg nach Bericht nicht unge- 
neigt, zu concedircn, dass Ritter- und Landschaft mit ihnen 
tractire. 9. Ob nicht Herzog Friedrich zur Defension das 



Digitized by Google 



76 



Commando übernehme. 10. Dass die ausreissenden Hausleute 
nicht von den Aemtern und den benachbarten Städten auf- 
genuinmen werden. 

Kieler Landtag 1027 März vom Könige berufen 
nach Auftrag des Herzogs, dieses Jahrs regie- 
renden Herrn. (Lackmann Th. 3. S. 118. Verz. 2. VII.) 

Bl. 297. Proposition im Namen der Königl. Majestät 
gehalten lö. März- 1627. 

1. Die Legation nach Hamburg und Lübeck sei ohne 
Erfolg gewesen. Ob nicht rathsam, Volk zu werben, dass 
man etwa auf zwei Bauern auf der Geest und jeden Haus- 
mann in der Marsch einen Soldaten vertheile zum Unterhalt, 
so dass die Leute einem jeden Essen und Trinken und so viel 
Geld als nach Abrechnung der Kost restiren würde, monatlich 
reichen. Die Unlerthanen werden dies onus lieber tragen, als 
selbst dienen, durch dies Mittel könnten etwa fünf Regimenter 
zu Fuss unterhalten werden. Dazu käme dann die Cavallerie 
dieser Lande und die ünionshülfe. Von dem Herzog, welcher 
die vorige und diese Versamml. nicht mit ausgeschrieben, 
habe S. M nicht vermerkt, dass er bei der Resolution der 
Stände Bedenken habe; da aber der Herzog I. K. Maj., die 
Landtagsversammlung zu berufen, Fr. vetterlich aufgetragen, 
so werden S. F. Gn. zustimmen und werde die Resolution der 
Stände gleich an ihn geschickt werden. Bekannt, dass das 
Herzogthum Schleswig ein Lehnstück und Pertinenz der Cron 
Dennemark und I. K. M. respectu desselben nicht allein 
Landesfürst, sondern auch Lehnsherr, derwegen sich die Ritter- 
und Landschaft dieses IK-rzogthums so viel weniger von der 
Resolution, so durch Züthun I. K. M. in der Cron Dennem. 
gefasst, zu separiren. Das Stillsitzen, das Assistiren des 
Feindes hat andern Ländern (Magdeburg, Braunschweig etc.) 
geschadet. Es möge eine Commission zum Defensionswerk 
mit Vollmacht unter Detlev Rantzau zu Panker constituirt wer- 
den, zwei Schanzen seien zwischen Hamburg und Lübeck an- 



Digitized by Google 



77 



zulegen etliche 1000 Tonnen Hocken nöthig. Die Privilegien sollten 
gehalten und möglichst \ermehrt werden. 1 ) 

Bl. 305 b. Der Hilter- und Landschaft Resolution 1627 ^3. März 
(\ergl. Verz. B. 2. S. 340. La< kmaun 3, 131). Die Stände er- 
wiedem, es falle ihnen uniragli h, von einem Marschpflug einen, 
und von zwei Geestpflügen auch einen Soldaten zu unterhalten, sie 
schlagen vier Marschpflüge auf drei, und drei Geestpflüge auf einen 
Soldaten an, nach dieser Taxe würde die Zahl aller gewoibenen 
Soldaten (wenn gleich I. F. Gn. Aemter abgezogen, die Kon. und 
Fürstl. auch Erzbischöfl. in diesen Fürst, belegenen Städte, item das 
Land Fehmarn zu jetzigem Defcnsionswerk nicht getreten) sich auf 
54s6 Köpfe erstrecken. Ist vor gut an^e-ehen, dass ausser den ge- 
worbenen Soldaten Prälaten und Ritterschaft den Rossdienst bereit 
hallen, die ganze Landschaft in Bereitschaft stehe, dass I. K. M. and 
F. Gn. an die abgetheilten Herrn Vorsehung thun, dass dero Aemter 
die gehörigen Pferde, und die gesammten l'nterthanen in Uereil- 
schalt. — Zur Werb- und Unterhaltung der Soldaten muss eine an- 
sehnliche Summe anfänglich beisammen gebracht werden, wozu alle 
und jede, Königl., Erzbischöfl. und ahgctheilter Herren Aemter, 
Stifte, Capilel, Klöster, adel. Güter und Städte eine allgemeine Cou- 
tribution geben, die erste Anlage jeden Marschpflug auf 2 Monat 
9 R. 36 ß also vier Marschpflüge 39 R., drei Geestpflüge auf einen 
Soldaten gerechnet ist jedem oin Monat 2 R. 8 /!>, zwei Monat 4'/ 3 R.j 
1000 R. Baarschaft auf einen Geestpflug gerechnet, SOtO R. drei 
Geestpflügen gleich, geben auf 2 Monat 4 R. 16 fi>. Von der Steuer 
der Baarschaft ist niemand zu befreien, das Geld mag Zinsen tragen 
oder nicht, im In- oder Auslande sein. Alle, so Lohn verdienen 
sollen von diesem, über die haaren Gelder, die sie haben, von jedem 
Mark jährli h 6 ^ contrihuiren, welches vom Lohn zu kürzen ist. 
Pfarrherrn, Capellanc, Rc» tores und andere Schuldiener sollen über 
das, was sie von ihren Baarschaften zu zahlen, jährlich von ihrem 
Salar jeden Mark 6 ^ entrichten. Ausser Franen und Jungfrauen 
und alten abgehenden Leuten, so Widerstand zu thun nicht ver- 
mögend, soll sich niemand aus diesen Fürstenth. ablhun. Frauen, 
Jungfrauen auch Kinder und betagte Leute, so wegziehen, sollen von 
ihren Geldern zahlen. Die geworbenen Soldaten sind bei den Bürgern 
und Bauern nach Anschlag der Pflüge vermöge I. K. M. Ordonnanz 
zu unterhalten und soll ihnen Speise und Trank gefolget, Bürger und 
Bauern über die Ordonnanz nicht beschwert werden, jeder Soldat soll 
monatlich, den Monat zu 32 Tagen gerechnet, fünf Thaler Besoldung 



*) In Londorp Acta publica Th. 3 Frankf. 1668 ist S. 963 ein 
Schreiben des Generals Grafen Tilly, Peina 2. Febr. 1627, an den Her- 
zog, dass der König von Dan. am 28. Novo. 1626 den Ständen mit 
Hindansetzung Kaiserlicher Hoheit eine gefährliche Proposition gemacht. 
Der Herzog wird gewarnt. S. 964 steht ein Schreiben Tillys vom 
3. Februar 1627 an des Herz. Holsteras Ritterschaft und Stände, sich an 
ihr getähriiehes Conclusum nicht zu binden, sich der Armatur zu ent- 
schlagen« 



Digitfzed by Google 



78 



haben. Ueber die Zahl der Marschpflüge soll eine Speetßcation ge- 
macht werden. 

Memorial der Ritterschaft und Landschaft zu der Resolution. 

Drei BeKage anzuordnen. Die Oerter, welche jetzt Einquart. 
haben, sind so lange von Contribution und Einquarlir. der Geworbenen 
frei zu lassen. Da die Ritterschaft wegen ihrer Leute sich angreifen 
muss, so werden K. M. und F. G. von dero Acmtern, wie auch 
Stift Schleswig, Lübeck, Capitel und Klöster, die abgeheilten Herren 
dero Leute halber ein Ebenmässiges thun , wenn Einige von den 
Leuten nicht contribuiren können, muss aus den Gefällen gezahlt werden. 
Alle und Jede in diesen Fürst, belegenen Stifte Schwabttedt, Lübeck, 
Capitelsleute zu Lübeck und Hamburg, die Grafschaft Pinneberg, alle 
und jede, niemand ausgenommen, müssen ohne Consequenz con- 
tribuiren; die Restanten voriger Tripelhülfe sind einzufordern, hin- 
führo muss die Creissteuer uod Tripelhülfe wegfallen. Der Ritter- 
und Landschaft Redenken ist, dass die Officiere und Soldaten auch 
der Ritter- und Landschaft mit Eiden adstringirt werden. Das 
Königreich Dänemark hat vermöge der Union Hülfe zu leisten. Aus 
der Mobilität wieder ein Statthalter von Kön. Maj. zu bestellen, wird 
gebeten, die Braunschweig. Friedenstactaten zu reassumiren, die 
Commerden frei zu geben. 

Rendsburger Landtag 1627 Juli. 

Der Cammorsecretär Preusser hat die Proposition und Erklärung 
des Landtags, der von F. G. nicht beschickt, nicht erhalten können. 
(Lackmann 3. S. 153. 167. Uerz. 2. VII.) 

Itzehoer Landtag 1629 August, zu dessen Convocirung 
S. K. M. sich mi t S. F. G. vereinbaret. (Lackmann 3. 3s6 
und 393. Verzeichniss der Handschriften B. 1. 8. 66. B. 2. VII. 

S. 342-344.) 

Bl. 312. Hauptpuncte der Landtagsproposition. 

Die Ritterschaft dero Fürst. Schi. Holstein habe sich in der 
Versa mtnl. iu Lübeck zur Abdankung der Soldaten zu einer frei- 
willigen Zusteuer erboten, aber, da >iele abwesend, wegen der Er- 
höhung der Summe und Verkürzung der Termine um Convocir. der 
Stände gebeten, diese mögten auch überlegen, wie eine zuträgliche 
Landesdefensiou zu bewirken, die Unterhaltung etzlicher geworb. 
Völker zu bewerkstelligen. "Was in Lübeck wegen Aufrichtung guter 
Justiz verlangt worden, soll beachtet werden. 

Bl. 313. Erklärung der Landschaft, geschehen 27. Aug. 1629 
d. d. Itzehoe 20. Aug. 1629. 

Prälaten und Ritterschaft erbieten sich, trotz der vorhandenen 
Lasten, zu den angebot 100,000 Thl. 25,000 zuzulegen, die Abtragungs- 
zeit so zu antieipiren, dass E. K. Maj. auf künftigen Umschlag in den 
acht Antonitagen 50,000 Tbl., das andere Ziel in den acht Antoni- 
tagen 1631 mit den Zinsen des restirenden Capitals, der letzte Termin 
aber 25,000 Thl. 1632 in den nechst folg. acht Tagen nach Antoni 
una cum usuris illius Ultimi termini. E. K. M. und F. G. werden diese 
petotion zu gnäd. Behebung — angesehen, wir und unsere Angehörige 



Digitized by Google 



79 



nur den vierten Tbeil dieser Fürstenth. ausmachen; würde 
diese Imposition auf die ganze Landschaft gesetzt, so würde 
sie sich fast fünfmal so hoch belaufen, wir bitten, dass nach 
der zu Lübeck übergebenen Resolution die StifTts- und Klöster- 
auch zu gekaufte adel. Güter unter diese Anlage mit begriffen 
werden, dass die in diesen Fürstenth. noch vorhandene Sol- 
datesque abgeführt, Prälaten und Ritterschaft wegen dieses 
Kriegswesens mit keiner weitern Contribution belegt, die Um- 
schlagsgerechtigkeit in vorigen Vigor hergestellt, das Einlager 
gehalten werde, dass das deshalb 1620 0 erlassene Mandat 
herzustellen, keine moratoria anzuordnen. 

Wegen des Punctes der Landesdefension und der Mittel 
zur Unterhaltung etzlichen geworbenen Volks — wird bemerkt, 
dass der Prälaten und Ritt. Güter devastirt, dieser Passus Uns 
anbero beschrieb. Städte nicht concernirt. — Die Impossibili- 
tät der Städte constire, die Klöster Itzehoe, Preetz, die Stadt 
Lütjenburg und andere Städte klagen über die Last der Ein- 
quartir. — Wegen der Restabilirung der Justiz wird gedankt, 
dann, wie schon in Lübeck gebeten, eine Verordnung wegen 
der Immunitäten zu erlassen und da die Münzsorten in Lübeck 
und Hamburg von gering. Werth, als in den Fürstenth., dass 
die Münze in gleichem Valor sei. 

Bi. 317 b. Königl. Replica auf der Landschaft Erklärung. 
Krempe 28. Aug. 1629. 

Königliche Maj. trägt darauf an, dass die Ritterschaft nach 
dem Frieden eine ansehnliche Hülfe gebe. Die Bewilligung zur 
Abdankung reiche nicht hin, die zu Umschlag verheissenen 
50,000 R. seien jetzt aufzubringen. Die Defension sei nicht 
aus den Augen zu setzen, wegen der Privilegien solle eine 
Deputation ernannt werden. 



Es ist wohl die Hadersl. Constitution v. 1. März 1604 ge- 
meint, die am 1. Octb. Iti80 reuowrl wurde. System. Samml. der 
Verord. B. II. Ablh. 1. S. 229-237. 



Digitized by Google 



80 



Bl. 319b. Duplica der Prälaten, Ritter- und Landschaft. 
Itzehoe 29. Aug. 1629. 

Prälaten und Ritterschaft bemerken, dass sie nur der 
vierte Theil der Landschaft, Christ. Rantzau sei nach Hamburg 
geschickt, um 10,000 R. aufzunehmen, die 50,000 R. sei 
nicht möglich zu schaffen, gebeten wird, wieder einen Statt- 
halter aus der Ritterschaft zu bestellen. 

Kieler Landtag 1630 November. (Lackmann 4. S. 74. 
Verzeichniss der Handschriften B. 1. S. 66. B. 2. VII. S. 344.) 

Bl. 322 b— 324. Puncta, so auf dem Kielischen am 
3. November 1630 gehaltenen Landtag zu proponiren I. F. 
Gnaden Herzog Friedrich, Herzog zu Schleswig Holstein, auf- 
setzen lassen. 

• König Christian IV. und Herzog Friedrich erachten, dass 
auch bei der Neutralität zwei Compagnien Reuter, eine vom 
König, die andere v. F. Gn., anzuwerben und zu unterhalten, 
dass zwei Plätze, Rendsburg und etwa Kiel zu befestigen und 
mit Garnison zu versehen, zu berathen, woher die Spesen zu 
nehmen. Dass weil bei den Landtagen confusiones vorge- 
kommen , diese vorher geraume Zeit auszuschreiben, keiner 
ohne Ehehaften wegbleibe, nicht vor Endigung wegziehe, dass 
ein Recess von wegen der Herrschaften und Etlicher der 
Stände zu unterschreiben und zu siegeln. Rathsam, dass aus 
den drei Ständen ein perpeluirlicher nicht zu weitläufiger Aus- 
schluss gemacht werde, da oft Händel ergehen, welche keinen 
Verzug leiden. Zu berathen sei, wie die Glückslädter Garnison 
und daselbst verordnete Orlogsschifle zu unterhalten, der Her- 
zog habe bedungen, dass seine sonderbaren Unterthanen damit 
nicht zu oneriren. 

Bl. 326 - 330b. Der Stände Resolution. Kiel 8. No- 
vember 1630. 

Die Neutralität wird gebilligt. Die Spesen der Unterhandl. 
müssen aus gemeinem Landkasten genommen werden, dann auch die 
abgetheilten Herrn von ihren Gütern item die Grafschaft Schaum- 



Digitized by Google 



81 



bürg, Stift Lübeck und Hamburg beizutragen. Flensburg, 
Hadersleben und Rendsburg glauben ein privileg. immunitatis 
zu haben, denen Prälaten und Ritterschaft rontradicirt ; hundert 
Reuter und Suecurs aus dem Landvolk an der Grenze würden 
hinreichen. Zur Werbung und zum Unterhalt ist von jedem 
Pflug und jedem 1000 R. V 2 R. in Sp. zu zahlen. Stände 
bitten, die Fortification der Kosten wegen zu unterlassen. Wogen 
des Landtags wird gebeten , dass die ohne Ehehaften Aus- 
bleibenden und die vor Endigung Abreisenden dreissig in Sp. 
Thaler an die Armen zu zahlen. Die Recesse von einem 
Prälaten, zwei Rathen, zwei aus der Ritterschaft, einem im 
Fürst. Schleswig, einem in Holstein angesessenen, zwei aus 
den Schlesw., zwei aus den Holstein. Städten zu unterschreiben. 
Sachen, die nicht von Importanz, sind mit dem Ausschuss zu 
berathen. Zu der Glückst. Garnison und Schiffen könne un- 
möglich Geld geschafft werden. 

Kieler Landtag 1631 Juni. (Lackmann Tb. 4. S. 109. 

Verz. 2. MI.) 

Bl. 330b. Königl. und Fürsll. Proposition, so 21. Juni 
1631 geschehen. 

Zur Verteidigung der Grenzen seien 2500 Mann Fuss- 
volk nöthig. 

Bl. 333. Der Ritter- und Landschalt Erklärung 1632 
21. Juni. 

Es wird gebeten, sich mit Hamburg und Lübeck zu ver- 
einigen, die Stände mit Werbung und Unterhalt der 25.000 
Mann zu verschonen. 

Rendsburg er Landtag 1632 April. (Lackmann ö. 4. 
S. 157. Verz. 2. VIII., wo Z. 2 stehen soll: Der folgende.) 

Bl. 334b. Königl. und Fürstliche Proposition 1632. 

Zu erwägen, ob nicht dienlich, die geworbenen Soldaten 
an der Hand zu behalten, sich mit Dänemark in nähere Con- 
juoctur einzulassen, die Pässe an der Grenze zu befestigen. 

6 



82 



Bl. Eifract zweier Schreiben der Kanzler und Räthe 

von 12 und 16. April 1632. Belangend die 125,000 R. 

Bl. 335 b. Der Ritter- und Landschaft Resolution. Rends- 
burg 15. April 1633. 

Vorgeschlagen wird, sich an den Kaiser und den König 
von Schweden zu wenden mit Berücksichtigung des Schreibens 
des Schwed. Residenten Salvii. Zur Unterhaltung der 2400 
Soldatesqne van jedem Pflug und jedem 1000 R. vier ft. zu 
zahlen. Gebeten wird, dass die ahgelheilten Herrn von ihren 
Gütern und Aemtern contribuiren, auch der König und Herzog 
von den zugekauften Gütern beitragen. Die Schlesw. Stände 
bewilligen nur so weit, als die Soldaten zu Vertheidigung der 
Grenze verwandt, nicht ausserhalb Landes geführt werden. 
Wegen der Union mit Dennemark wird gebeten, es bei voriger 
Extension zu lassen. Die Fortification wird abgeralhen. We- 
gen der auch von F. Gn. verlangten 125,000 R., so der Kon. 
Maj. bewilligt, wird von der Ritterschaft gebeten, bis zu er- 
träglicher Zeit Anstand ZU geben. Der Städte Contradiction, 
weil sie 1629, als dem Könige 125,000 R. bewilligt, ver- 
schonet, sei nicht zu beachten. Wegen der Erhöhung der 
Zölle, der ausgetretenen Bauern, der Freihäuser sind die Bitten 
angelegt. 

Bl. 3.)2. Gravamina 15. April 1632. 

1. Die erhöhten Zölle abzuschaffen. 2. Die ausgetretenen 
Bauern zurückzugeben (vergl. Jahrbücher B. 4. S. 357. ü58.) 
3. Die adel. Freihäuser in den Städten von der Einquartir. zu 
befreien. 

Bl. 343. Kön. und Fürstl. Erklärung auf die Resolution 
und die Gravamina. 20. April 1632. Rendsburg 20. April 
1632 (vergl. Verz. B. 1. S. 67 und gemeinsch. Verordn. 
S. 432.) 

Was von denjenigen Gütern, so der Vater der Sonder- 
burger, Herzog Hans, zur Abfindung bekommen, abgetragen 
wird, vermeinen wir, dass solches nicht in den Landkasten, 
sondern uns allein gehöre. Wenn der Ritterschaft Vieh 



Digitized by Google 



83 



veräussert wird s bat der Kaufmann den Zoll zu zahlen. Wenn 
der Adel Häuser der Bürger kauft, muss die Last getragen 
werden. 

Schleswiger Landtag 1632 November. (Luckmann 

4. S. 195. Verz. 2. VIII.) 

Bl. 346. Capita propositionis, 15. Novb. 1632 proponirt. 

1. Die bewilligte Contribution sei verbraucht, und ein 
Ansehnliches vorgeschossen. DieComroissarien müssen die Rech- 
nung nachsehen, die Restanten zur Zahlung angehalten werden. Zu 
überlegen, ob die Soldaten zu entlassen oder zu behalten, im 
letzten Fall müsse für den Unterhalt gesorgt werden. 2. Dass 
die, so Hossdieust zu leisten, sich bereit halten. 3. Wegen 
der Fortiiiration sei zu beratschlagen. 4. Prälaten und Ritler- 
schaft hätten wegen der dem Herzog auf jüngstem Landtage 
bewilligten 125,000 R., die schon 1629 dem Könige bewilligt 
worden, Termine zu bestimmen. 

Bl. 347 b. Der Landschaft Erklärung vom 19. Nvb. 1632. 

1. Wegen der Nachsicht der Rechnungen und der Re- 
stanten beistimmend; die Soldaten zu entlassen. 2. Rossdienst 
solle geleistet werden, die abgetheilten Fürsten hätten den- 
selben von den zugekauften Gütern zu leisten nach Anlage. 
3. Es wird gebeten, den Festungsbau zu lassen. 4. Die 
125,000 R. will die Ritterschaft nur geben, wenn sie mit 
keinen andern Steuern beschwert wird, wenn Capitui und 
Klöster hinzugezogen werden. Mehrere aus der Ritterschaft 
und mehrere Städte haben sich über die Contribution etc. 
beschwert. 

Anl. Designation der Fürstl. Sonderburgcr Schlesw. A emier, 
so in den Landkasten contribuiren auch der zugekauften adel 
Güter. (Vergl. Lackmann 4. S. 103. 104.) 

Bl. 355—383 beaiehen sieb auf die Landtage vom Sptb. 
1610, Jani und Febr. 1615, Septb. (Novb.) 16?0 und Juni 
1621. (Vergl. oben. S. 57. 64. 69.) 



Digitized by Google 



84 



Kieler Landtag 1633 Januar. (Lackmann 11. 4. S. 241. 

Vera. B. 1. S. 68. 2. VIII.) 

Bl. 384. Capita 17. Jan. 1633 proponirt. 

1. Wegen der Abdankung des Militärs nach dem Schles- 
wiger Landtag vom Novb. 1632. 2. Was des Friedens halber 
von den Ständen Holsteins zu thun sei. 3. Wegen der dem 
Herzog zu Rendsburg und Schleswig bewilligten 125,000 R. 
möge die Ritt. Fristen setzen. 

Bl. 3sob— 389. Der Landschaft Erklärung 21. Jan. 1 33. 

Bl. 389. Der Ritter- und Landschaft Anzeige und Bitte 
an die K. Maj. wegen der 1631 ohne Landtagsbewilligung, 
abgeforderten 4 R. Kiel 21. Jan. 1633. 

Bl. 392 b. Herzog Friedrichs Erinnerung vom 23. Jan. 
1633 auf der Landschaft Erklärung. 

1. An F. Gn. 60>5 R. 12 ß 4 Jl, so dieselbe ausgelegt, 
zu zahlen. 2. Nach Lüneburg zum Crcistage einen Gesandten 
zu senden. 

Bl. 393 Der Ritter- und Landschaft Erklärung auf des 
Herzogs Erinnerung. Kiel 24. Jan. 1633. 

Gebeten wird, dass bei den 8025 R. 12 ß 4 abge- 
rechnet werde, was Trillau, Reinbeck, Satrupholm und Dollroth 
restirt, dass der Rest von den Gottorf. Aemlcrn gezahlt werde. 
Die 125.000 R. sollen tt>:U~ 1636 gezahlt werden. Vorge- 
schlagen wird, dass die Ritterschaft bei ihren Stadlhäusern 
ihre Landhandwerker gebrauche. 

Kieler Landtag 1634 April. (Lackmann 4. S 314. 
Verz. B 1. S 69. 2. VIII.) 

Bl. 396 b. Proposition vom 28. April 1631. 

Der Convent zu Halberstadt hat bei Vermeidung militär. 
Execution bestimmt, dass der Niedeisächs. Kreis sich auf ein 
Jahr an Volk mit dem achtzehnten, sonst an Geld mit dem 
zwölffachen Römerzug gefasst zu machen; es sei zu Uberlegen, 
wie dem Ansinnen zu begegnen. 



Digitized by Google 



85 



Bl. 400. Resolution der Ritter- und Landschaft vom 
29. April 1634. 

1. Es sei nicht rathsam, auf den Halberstädtischen Schluss 
sich einzulassen, da man den Lübecker Frieden vor sich hat« 

2. Ob nicht den Friedenstractaten zu inhärircn und es dahin zu 
moderiren, dass die Fürstenthümer in der Neutralität bleiben. 

3. Es sei notorisch, dass die Fürstenthümer keine propor- 
tionirte Defension auf die Beine'bringen können und deshalb 
abzuwarten, bis man sehe, wohin die Friedenshandlungen gehen. 
Etzliche aus der Ritterschaft des Fürst. Schleswig erklären, 
dass sie durch den Halberstädtischen und andere Kreisschlüsse 
nicht gebunden. 

Bl. 40Ab. Königl. und Fürstl. Replique. Christians- 
pries 2<>. April 1634. 

Nothig sei, dass die Ritter- und Landschaft sich mit den 
Pferden parat halte, dass das Landvolk gemustert, eine Con- 
tribution gezahlt werde. 

Bl. 407. Der Prälaten, Ritterschaft und Landschaft Er- 
klärung auf die Replique. Kiel 2. May 1634. 

1. Der friedliche Stand beruhe auf der renovirten Union, 
es sei rathsam, auf gewisse Zeit ein Verbündniss zu errichten, 
dass die alte Union so lange suspendirl werde. 2. Zur De- 
fension von jedem Pflug und jedem 1000 R ein R. in Sp. 
zu erlegen, dass aber ohne der Landschaft oder des Aus- 
schusses Bewilligung nichts von diesem Gelde ausgezahlt 
würde, dass nur die Prediger und Schullehrer von der Con- 
tribution befreit sein müssen. 

Bl. 412. Postulata und Gravamina der Landschaft. Kiel 
2. Mai 1634. 

1. Dass ein Bet- und Busstag gehalten. 2. Ein Land- 
marschall oder Landdrost bestellt. 3. Die Accise in Kiel auf 
fremdes Bier abgeschafft. 4. Eine Taxe bei dem Land- und 
Quartalgericht und den Regierungscanzleien gemacht. 5. Dass 
die den Compactaten mit Lübeck zuwider gefordeten Abgaben 
für in die Stadt geführte Sachen und ausgeführte Waaren 



88 



abgestellt. 6. Dass die entlaufenen Bauern restituirt 
werden. 

Bl 415. Nochmalige Erklärung von Prälaten, Ritter- und 
Landschaft. Kiel 3 Mai 1634. 

1. Von jedem Pflug und jeden 1000 K. Baarschaft sollen 
zwei R.contrihiiirt werden, wenn aberl.K.M u I F G. von ihren 
Unterthanen vier B a Pflug einfordern lassen, so sollen vier 
R bewilligt sein, die Fürstl.* Städte erklären sich, zu thun, 
was F. Gnaden Unterthanen. 2. Zur Verhandlung wegen der 
Union wird der 2. Juni vorgeschlagen, die Stände werden ihre 
Gevollmächtigte (zwei Prälaten, vier Räthe, vier aus der Ritter- 
schaft, vier Bürgermeister) instruiren. 3. Für den gewünsch- 
ten Ausschnss werden ernannt die vier Prälaten, sechs/chn 
von der Ritterschaft und vier Bürgermeister. Die Zusammen- 
kunft möge, wenn nicht der König, und F. Gn. zugegen sein 
würden, in Kiel tanquam loeo ordinario sein. 

Bl. 419b. Königl. Resolution auf die Gravaraina. Kiel 
2. May 1634. 

1. Bettag. (Vergl. gemeinsch. Verordn. S. 443.) — 

Bl. 420 b. Königl. und Fürstl Recess. Priesort 4. Mai 
1634. 

1. Zur Defension müsse die Ritterschaft mit dem Ritter- 
dienst in Bereitschaft sein, das Landvolk gemustert werden, 
im Nothfalle an die Grenze zu legen, Oberst Rant/ow und 
neben ihm ein consilium habe die Generalaufsicht, die* jedes- 
malige Landesherrschaft das Directorium. Im Nothfail sei 
zur Werbung zu schreiten, die bewilligten vier R. sind parat 
tu halten. 2. Wegen der Union wird eine Zusammenkunft in 
Coldingen sein 

Kieler Landtag 1634 Juli. (Lackmarwi 4. S. 402. 
Verz. B. 1. S. 70. B. 2. S. VIII.) 

Bl. 422b. Die Proposition ist nicht schriftlich aufgesetzt 
gewesen. 1. Wegen der Coldinger Tractaten. 1. Des 
Ausschusses. 4. Der Beeidigung desselben. 4 Wegen 



Digitized by Google 



87 

■ ■ 



Begleitung I. Prinzlichen Durch! . Gespons. (Gemeinsch. 
Verordn. S. 445.) 

Bl. 425 Gravamina 16. Juli 1034. 

1. Dass die Säumigen zur Zahlung anzuhalten. 2. Dass 
von Hanerau, wie von Rittergütern, der Rossdienst zu leisten, 
es habe adelige Possessores gehabt, dass die zugekauften 
adel. Güter nicht unter die Aemter zu ziehen. 3. Bieraccise 
in Kiel. 4. Bestellung eines Laiidmarscballs. 5. Wegen der 
Missunder Fähre. 6. Wegen der Verwendung der Gelder. 

Bl. 425 b. Resolution auf die Proposition. 18. Juli 1634. 

1. Bedenken wegen der Culdinger Conjunction. (Vcrgl. 
Verz. B. 2. S. X. und XI. und Falck Samml. der wicht. Ur- 
kunden S. 120.) 2. Wegen der Verpflichtung und der Kosten 
des Ausschusses, wozu ein Eid nicht erforderlich scheine. 

Kieler Ritterschafts-Convent 1635 April. (Lack- 
mann 4. 541. Verz. B. 2. IX.) 

Bl. 429. Memorial, wornach die Proposition verrichtet. 
Kiel 6. April 1635. 

Bl. 432. Resolution. Kiel 10. April 1635. 

Kieler Communicationsconvent oder Ausschuss- 
versammlung 1636 Januar. (Lackmann 5. S. 1. Verz. 

B. 2. S. X.) 

Bi. 440. Königl. und Fürstl. Proposition wegen des 
Kriegswesens. Hadersleben ö*. Jan. 1636. 

Bl. 442. Königl. und Fürstl. Proposition, belangend die 
Bestellung der Justitz in acclesiasticis, criminal- und Civil- 
sachen. Hadersleben 5. Jan. 1636. 

Bl. 444b. Resolution des Ausschusses. Kiel 22. Jan. 
j636. 

Bl. 419 Des Ausschusses Bedenken, wie die in eccle- 
siaslicis, politicis und criminalibus eingerissenen Missbräuche 
zu verbessern. Kiel 29. Jan. 1636. 

(Das ausführliche Bedenken wegen der Landgerichts- 



Digitized by Google 



Ordnung fehlt in der Handschrift, vergl. Grönheim histor. Be- 
richt vor dem corpus Statut. S 200.) 

Kieler Landtag 1636 März und April. (Lackmann 

5. S. 8. Ver*. B. 2. X.) 

Bl 252. Proposition die Defension belangend. Haders- 
leben 30. (3.) Man 1636. 

Bl. 454. Resolution. Kiel 30. März 1636. 

Bl. 455. Keplica im Namen I. K. M. und F. Gn. der 
Ritter- und Landschaft 2. April 163*» zurückgebracht. Citri« 
stianpries 2. April 1636. 

Bl. 462b. Replica der Ritter- und Landschaft in puncto 
defensionis. Kiel 5. April 1636. 

Bl. 461b. Triplica im Namen I M. und F. Gn. der 
Landschaft proponirt. Kiel 5. April 1636. Christianpries 
5. April 1636. 

Bl. 466 b. Quadruplica der Ritter- und Landschaft 
7. April 1636. 

Bl. 470. Kön. und Furstl. Proposition belangend die 
Accise. Christianpries 31. März 1636. 

Durch die Wasserflulheu sei grosser Schaden entstanden. 
Zu den ausserord. Ausgaben wird eine Accise auf Wein, Bier 
und Luxuswaaren nöthig. (Vergl. Landgerichtsordn. P. 4. tit. 27. 
Edict die Licenten belangend 9. April 1636.) 

Bl. 472. Absonderliche Proposition aufm Landtag zum 
Kiel, belang, die Policey-Ordnung und Revision der Land- 
gerichtsordnung 1. April 1636. (Abgedruckt in Cronhelm 
corpus Statut. S. 241.) 

Bl. 474. Kön. und Fürstl. Recess wegen der Landes- 
defension 9. April 1636. 

Kieler Landtag 1636 Odo her. (Lackmann 5. S. 27. 

Verz. B. 2 X.) 

Bl. 476. Königliche und Fürstliche Proposition. Kiel 
29. October. 



Digitized by Google 



89 



1. Zur Unterhaltung von 2000 Mann an der Grenze ist 
(ield herbeizuschaffen. 2. Prälaten und Ritterschaft hab« n die 
Kirchen, da sie jus patiouatus haben, anzugeben, damit in 
denselben die Bekanntmachungen erlassen werden, weil die 
Boten sich verspäten — . 

DI 479. Resolution 31. October. 

I. Die Stände bitten, die 2000 Mann zu entlassen. 

2. Wegen der Insinuation möge es beim Alten bleiben. 

3. Den letzten Passum, die Generalsuperintendenten anreichend, 
mögen solche Visitationes vorgenommen, die in a. 163") (?) 
aufgerichtete Kirchenordnung beobachtet, der neulich ausgegeb. 
Kirchenordn. und den bald zu Übergeb. Gravaminibus Abhülfe 
werden, die Visitationes so anzustellen, dass den Patronis und 
Eingepfarrten keine Unkosten entstehen. 

(Der Passus 3. ist in der Proposilion der Handschrift 
nicht enthalten Es wird in der Resolution, wie die Worte 
zeigen, Bezug genommen auf die 9. April 1638 erlassene 
Constitution betr. die eccles. und Criminalia, die in der Land- 
gerichtsordn. P. IV. tit. 25. § 4 und 8, auch in den gemeinsch. 
Verordn. S. 454 — 458 steht. Darnach wollte jeder Landes- 
herr einen Superintendenten bestellen. 

« 

Flensburger Landtag 1637 März. (Lackmann 5. 
S. 167. Verz. B. 2. X.) 

Bl. 494. Proposition 15 März 1637. 

Die Extensio unionis zu berathen. Die in den Aemtern 
und Städten publicirte Polizei- und Kleiderordnung sei aller 
Orten zur Observanz zu bringen. 

Bl. 487. Resolution. 

Stände bitten, es bei der renovirten Union von 1623 zu 
lassen. Wegen der Polizeiordnung der Kleider etc. wollen 
Prälaten und Ritterschaft dergestalt Zeit und Gelegenheit nach 
an ihren Dienern sich bezeigen, dass K M. und F. G. ein 
Begnügen darob haben werden, sie beschweren sich 1. wegen 
der Licenten und Erhöhung des Zolls ein R. von einem Stück 



90 



Vieh. 2. Die Klöster beschweren sich nach Beilage (fehlt) 
über die neuliche Closlerordnung. 3. Stände bitten, dass ihr 
jus patronatus nicht verletzt werde, dass von dem consistorio, 
wenn es angestellt (constitutio betr. eccles. 8 4.), keine 
Appellation ad camerale judicium zugelassen werde, dass die 
Visüationes ihnen keine Kosten bringen. 3. Dass die Restanten 
zur Zahlung anzuhalten. 4. Dass Vieh bei Missunde über- 
gesetzt werde und nicht nöthig sei, es nach Gottorf zu treiben. 
5. Der Beschwerde der Rentenierer, dass 1000 R. einem Pflug 
gleich, sei abzuhelfen. 6. Abzustellen, dass die Stadt Rends- 
burg den Kaufleuten, so vom Adel Korn und Holz gekauft, 
wehre, solches nach Rendsburg und zu Schiff weiter zu brin- 
gen. 7. Die Ritterschaft beschwert sich, dass in den Klöstern, 
die gleichwohl ganzlich und allein auf die einheimische und 
eingeborene adelige Jungfrauen gewidmet, fremde und aus- 
ländische Expectanz erlangen und zur Hebung gelassen wer- 
den, wie solches insonderheit das Kloster Uetersen klagend 
beigebracht, auch dass die Grällich Pinnebergischen Beamten 
sich unterstehen, die schuldigen Prästationes an Holz und 
sonst zu hinterhalten (Lackmann 4. 114 und 174). 8. Wegen 
der schlecht beobachteten Einlagerverschreibung die Haders- 
lebener Constitution zu observiren. 9. Einen Revers auch 
wegen der 1631 gezahlten Contribution zu geben. 10. Wegen 
der entlaufenen Bauern. 11. Die Städte beschweren sich, dass 
sie zur Werbung beitragen und die Einquartirung tragen sollen. 
12. Dass durch die Polizeiordnung (gemeinsch. Verordn 
g. 476. 522.) das Glorkenläutex» über die Todten beschränkt 
sei, wodurch die Schul- und Kirchendiener und Kirchen litten. 
14. Dass durch die Policeiordnung die Hochzeiten für den 
dritten Stand (Polizeiordn. S. 513.) auf dem Kieler Tanzsaal, 
der für gross Geld von F. Gn. erkauft sei, verboten, wodurch 
der Saal an Einnahme leide. 

Bl. 496. Replica im Namen K. M und F. Gn. 

I. Von jedem Pflug und 1000 R. 4 R. zu zahlen «wich 
im Reiche, die nur zur Union zu verwenden. Die Unionshülfe 



Digitized by Google 



91 



müsse von dem succurirenden Theil unterhalten werden Die 
Landesherrn willigen, dass nach der 1634 zu Coldingen ge- 
schlossenen Union das Reich 3000 Mann zu Hülfe gebe, die 
Fürstentümer dem Reiche 1000 Mann. Wegen Parition der 
Polizei- nnd Kleiderordnung sind R. M und F. Gn. befugt, 
justam indignalionem zu declariren, jedoch zu beachten, dass 
K. M. und F. Gn. jura superioritatis und also condendi e( 
praescribendi leges competire. Es wird Jedem der Prälaten 
und Ritterschaft injungirt, dieser Ordnung bei Pön 2000 R , 
so viel sie und ihr Gesinde betrifft, Folge zu leisten. 

Bl. 500. Duplica der Landstände 21. Märt 1637. 

Weil K. M. und F. G. die Extension der Union für ge- 
deihsam halten, stimmen Stände bei, ratificireo die Coldinger 
Appunetuation. Gebeten wird die Termine der Contribution 
*u prolongiren. Die Ritterschaft habe, der Rechnung nach, 
nunmehr nechst erlangtem Frieden 250.000 R. en particulier, 
und zunebst den andern Ständen noch bei 700,000 R. ohn- 
gefahr contrihuirt. Gebelen wird, die in Replica angedrohte 
Bestrafung der 2000 R. aufzuheben, die Gravamina abzustellen. 
I. Die oft bereits 1614 berührten Licenten abzuschaffen. 
2 Der Städte Beschwerde, dass sie ausser der Verpflegung 
der Soldaten Contribution zahlen sollen, zu heben. 

Bl. 504 b. Supplicatio wegen der ausgetretenen Leute. 
(Jahrbücher der Landeskunde B. 4. S. 364.) 

Bl 505—512. Königl. und Fürstl. Resolution auf die 
Gravamina 27. April 1637. (Gemeinsch. Verordn. S. 568.) 
1. Die Licenten seien den Privilegien von 1524 und 1533 
nicht entgegen, seien 1636 vorgebracht, können zur Zeit nicht 
entbehrt werden. 2. Ist nicht gemeinet, den Pröbsten der 
Klöster etwas zu derogiren, die Aufnehmung der Rechnung des 
Klosters in Pretz durch Beamte soll eingestellt werden. 3. Die 
Visitationen eccles. nach der im April 1636 publicirten Con- 
stitution (Landgerichtsordo. P. IV. lit. 25. <§ 4.) müssen 
bleiben, von jeder Kirche 4 R. zu zahlen — . Wegen der 
Annehmung ausheimischer Jungfrauen in die Klöster, beson- 



Digitized by Google 



92 



ders Uetersen haben Aebtissin, Probate und Priörin selbst die 
füglichsten remedia zu adhibiren, die preces primariae jedoch 
vorbehalten. An die Pinneberg. Beamten sollen Promotorialcs 
ergehen. Wegen der roandirten 4 R. kann kein Revers ge- 
geben werden. 

Kieler Landtag 1637 September. (Lackroann 5. S. 202. 

Ver*. B. 2. S. XI.») 

Bl. 5t 5 b. König!, und Fürstl* Proposition 12. Sep- 
tember 1637. 

Wegen der zu extendirenden Union, da die Räthe gebeten, 
einen Landtag deshalb zu berufen. Nach dem Prager Frieden 
und Regensburger Churf. Collegialscbluss sind 240 Römer- 
Monat zu zahlen. Wegen des Rossdienstes nach der Erklä- 
rung v. 10. Mai 1623 und dem Vorschlag von 1610 zu ver- 
fahren, es sei deshalb eine Commission zu bestellen. 

Bl. 518 b. Erklärung der Ritter- und Landschaft. Kiel 
22. Septb. !637. 

1. Wegen der Unionsextendirung hätten Stände gehofft, 
dass nach altem Herkommen die Notturft bevorab beigebracht 
und sie gehöret worden, dennoch wollen sie die desiderirte 
Subscriptiou so viel möglich maturiren, es wird gebeten, hin- 
führo, wenn etwas zu Aufnehmung dieser Fürslenth. vorge- 
nommen werden sollte, der Prälaten, Ritter- und Landschaft 
Bedenken und Notturft zuvörderst zu vernehmen. Stände 
erinnern wegen des siebenten Punkts der Union. „Nachdem 
über oberwehntes die Königl. Würde und Chron den Fürslen- 
thumben etzliche Jahre 2 ). — Dass dieser Punkt secundum 



') In der Handschrift ist die chronolog. Folge auf S. 512 -515 
nicht beachtet. 

a ) In Falcks Urkunden S. 121 Zeile 2 >. u. steht statt Jahre, 
woh! durch Druckfehler, ihrer. Auch im Punkt 3 i-t, statt die 
Hülffe von dem schickten, zu lesen : die HelfTte von dem geschickten — . 
Der Unions\ ertrag v. I Mai 163? ist in S. R. 3(3, ."J7 u. :W ent- 
halten. Vergl. Verz. B. I. S. 75. 



Digitized by Google 



proportionera der getroffenen Union zu verstehen als, da 
I. K. M. und die Crohn etwa 100 oder 1000 zugesandt, diese 
Förstenth. an Reutern und Fussvolk '/ 2 oder V 3 — zu senden 
gehalten sein. Es wird gebeten, dies durch einen Nebenrevers 
zu erklären , 2. die Fürstl. Städte beschweren sich, dass sie 
nicht bloss die Anlage eingebracht, sondern auch mit Einquartir. 
belastet und dazu neulich 4 R. a Pflug und noch 2 R. an die 
fürstliche Kammer geliefert. 3 Die Holsteinischen Stände 
bitten, sie mit den 210 Rom. Monat zu verschonen, beziehen 
sich was 16 )6 auf dem Communications-Convent vorgebracht, 
dass durch die Zahlung die Neutralität verletzt werde. 4. Oh 
die (Landgerichtsordnung V. tit. V. §. 15.) zehnjähr. Ver- 
jährung auch auf die so ante latam constit. sich unter fremder 
Jurisdiction aufgehalten zu beziehen sei? 

Kieler Landtag des Fürstenthums Holstein 16:58 
Januar. Lackmann 5 S. 292. Verz. B. 2. XI.) 

Bl. 527 b. Landtagsproposition. 

Unverzüglich wegen der gesonderten Römermonate zu 
berathen. 

Bl. 529. Resolution 20. Januar 1638. 

Stände, denen vom Prager Friedensschluss, auf dem die 
exaetio beruht, nichts communicirt worden, bitten, wenn Königl. 
Maj. und F. Gn. den Frieden pure angenommen, zu versuchen, 
ob nicht die Neutralität nach dem Ltibschen Frieden zu erhal- 
ten, event. die Summe in etwas zu erleichtern. Um Abstellung 
der Accisen wird gebeten. 

Bl. 531b. Capita replicationum v. 23. Jan. 1638. 

1. Der Prager Friede sei aeeeptirt, K. Maj. hätte die 
angewandte grosse Mühe nicht wegen des Prager Friedens 
über sich genommen, sondern um Holstein vor Gefahr zu 
sichern. 2. Der König und Herzog würden Gesandte an den 
Kaiser und den Churfürsten Sachsen und an General Gallas 
senden, wegen der Kosten hätten Stände sich tu erklären, so 



* 



Digitized by Google 



94 



wie wegen dessen, was während der Verhandlung mit den 
auf der Grenze liegenden Völker zu thun sei. 

Bl. 535. Erklärung v. 25. Jan. 1638 auf die Replik- 
lebrift. 

Stände bitten, pro re nata Anordnung zu treffen, Prälaten 
und Ritterschaft würden sonst die Cavallerie, Aemter und 
Städte die Infanterie erhalten müssen. Die Kosten der Lega- 
tionen lehnen Stände ab, die Forderung sei gegen das Her- 
kommen, auch bekannt, dass sie an ordin. und eitr. Contribution 
und Anlagen mehr als 900,000 R. fürlengst erlegt. Die Sache 
roncernirte nicht allein Holstein, sondern wegen der nahen 
Vereinigung auch Schleswig, die Abstattung der 240 Römer- 
monate werde Holstein hart drücken. 

Flensburger Landtag 1638 Mai. (Lackmann 5. S. 310. 

Verz. B. 2. XII.) 

Bl. 512. Proposition. Klensb. 2. Mai 1638. 

Mit Gallas sei durch dieser Fürstenth. Eingebornen ein 
Keiess zur Abwendung der Einquartirung geschlossen (der 
Recess fehlt in der Handschrift). Es sollen darnach für die 
Befreiung von Einquartirung die auf Holstein kommenden 
240 Römcrmon. in zwei Terminen, 60,000 R., sobald der 
Recess in des Königs Hände gekommen, 100,000 R. Pfingsten 
gezahlt werden. Wie lange die Befreiung sein werde, sei 
ungewiss. Zu dem Defensionswerk sei ein perpetuus mile« 
Mi ballen. Der Landkaslen sei durch den ersten Termin 
Römerzugs uud Anwerbungsgeld erschöpft. Wegen des letzten 
Termins haben K. M. und F. G. unter Vorbehalt, dass es 
dem Herkommen unabbrüchig, an Holstein mandata de sol- 
vendo publiriren lassen. (Das Mandat, Glttckstadt 21. April 
163b erlassen, 20 R. von jedem Pflug und jeden 1000 R. 
vom 7. bis 10. Mai zu zahlen, fehlt in der Handschrift.) 

Für den Fall sich ein Mangel der Zahlung zeige, ist an 
eine Anleihe zu denketi. Statt des letzten Ziels würden Korn 
und Victuahen angenommen werden. Es ist der K M. und 



Digitized by Google 



95 



F. G. Erachtens, dass Schleswig über seine Quota zur De- 
fension den HoUteinern mit etwa 5 K. a Pflug zu Hülfe 
kämme, da Holstein durch Abslattung des Römerzugs sehr 
abgemattet werde. 

Bl. 538. Erklärung von Prälaten, Ritter- und Landschaft 
3. Mai 1538. 

Von der Baarschaft sei bisher zu den Rcichssteuern nichts 
entrichtet. Die Schlcsw. Stände verharren bei ihrer Weigerung 
der Beihülfc. 

Bl. 515. Königl. und Fürstl. Replica 4. Mai 1638. 

Die Baarschaften müssen zu den Reichssteuern zahlen, 
bis andere Observanz nachgewiesen sei. Aus den Aemtern und 
Städten wolle jeder Landesherr 4000 Mann nehmen, 3000 zu 
Fuss anwerben, die Unionshülfe von Dennemark sei 3000 iu 
Fuss und 600 Pferde. 

Bl. 549. Erklärung der Prälaien, Ritter- und Landschaft. 
Sechszehn R. a Pflug reichen zur Zahlung des Römerzugs, die 
vei langten 20 R. dazu nicht nöthig, 4. tt. von beiden Fürstenth. 
seien zur Defension zu verwenden. 

Bl. 553 b. KÖn. und Fürstl. Quadruplica 6. Mai 1638. 

Der Rossdienst von Prälaten und Ritterschaft sei erforder- 
lich, dazu tüchtige geworbene Knechte nöthig, die Fürsten- 
tümer müssen sich der Cron in numero conformiren, die 
geworbenen 3000 sind aus dem Landkasten zu halten. Wegen 
der IG R. zum Römerzug und 4 R. zur Defension lassen 
K. M. und F. Gn. sich gefallen. Die Schlesw. Stände werden 
nochmals zur Hülfe ermahnt. 

Flensburger Landtag 1638 October. (Lackmann 5. 

S. 638. Verz. 2. XII.) 

Bl. 556b. Königl. und Fürstl. Proposition. 

t. Zur Defension Geld zu bewilligen. 2. Wenn auch 
128,000 R. zur Abtrag der R<knermonate genügen und ein 
error calouli vorgekommen, so wird doch auf die an Gallas 



versprochenen 160,000 R. gedrungen 3. Eine besondere 
Contribution ist wegen der Offizier-Gage zu zahlen. 

Bl. 558—562. Prälaten und Ritterschaft Resolution 
5 October 1638. 

Da die Deputirten befunden, dass von a. 1636 her dem 
Landkaslen salvo errore calculi über 100,000 R. nachständig 
verbleiben und in dem Landkasten üher 30,000 R. vorhanden, 
so sei eine weitere Zulage unnöthig, aber schleunige Execulion 
erforderlich. Wenn dann nach Verbrauch der Restanten und 
der 30,( 00 R. mehr erforderlich, so seien 4 R. von jedem 
Pflug und jed. 1000 R. einzubringen. 

B. 2. von 1638-1657, 809 B II. und 8 B II. Register. 

Bl. 1. Erklärung von den Deputirten der Städte auf den 
ersten Punkt der Landtags Proposition. 

Die Erklärung der Stände, dass erst nach Einziehung der 
Restanten Umschlag die eiwgewilligtcn vier R. gezahlt werden, 
bringe die Gefahr, dass, wenn den Einquartirten das Gebüh- 
rende vorenthalten werde, die Quartiere angegriffen werden. 
Die Deputirten bitten deshalb, dass die 4 R. gleich erlegt 
werden, dass aber mit der Execution der Restanten diejenigen 
nicht zu belegen, welche zur Verpflegung und Unterhaltung 
der Einquartirten die gebührende Anlage verleget. 

Bl. 3 b. Der Landschaft Erklcrung 1. wegen übergebener 
Rechnung; 2. des Grafen Pentzen Ausgabe (20,600 R.); 
3. der Grafschaft Pinneberg Contribution (8000 R.). (Lack- 
mann 5. S. 356.) 

Die (in der Handschrift nicht anliegende) Rechnung über 
wegen Holstein von K. M. vorgeschoss. Gelder 51.197 R , 
deren Ersetzung aus dem Landkasten gefordert wird, betreffe 
Pöste theils zur Defension der Fürstenlhümer nothwendig, 
thrils Holstein allein angehende, theils weder das eine noch 
andere. Stände erachten billig, dass das zu des Landes Noth- 
durft Ausgelegte an die Königl. Kammer ersetzt werde. Da 
Capitän H. v. Ahlefeld und Bilsky nicht zur Defension dieser 
Fürstenth. geworben, so sind Stände wegen dessen, was sie 



Digitized by Google 



975 



empfangen, nicht zu belangen. 2. Dass Graf Pentz an dem 
Kaiserl. Hof der salva guardia wegen zu sollicitiren abgesandt, 
sei den Ständen hiebevor nicht kundig geworden, auch nicht 
hinterbracht, was S. F. Gn. derowegen placidirt ; diese Fürsten- 
thumbe seien unter dem Prager Frieden begriffen, die Erle- 
gung der 240 Römer-Monate habe Holstein nicht geweigert, 
Stände bitten, sie mit den 12000 R. auf Gr. Pentz Rechnung 
wegen des Sollicitirens zu übersehen. 3. Dass wegen der 
240 Römer Monate nach dem alten Anschlag nebst der Graf- 
schaft Pinneberg und Bielenstein (Bielenberg) noch feOOO R. 
zu erlegen, stehen Stände in den Gedanken, es werde in den 
Archivis zu finden sein, dass die Grafschaft und was darunter 
begriffen, Mcmbrum und Partikul des Herz. Holstein jederzeit 
geblieben und derhalben unter dem, was wegen der 240 Rom. 
Monate wegen Holstein entrichtet, mitbegriffen, gestalt in der 
Reichsmatrikel auf Pinneberg und Bielenstein kein absond. 
Anschlag zu finden, sondern wie vor Alters auch annoch unter 
dem Anschlag Holsteins mitbegriffen. (Verz. B. 2. S. XIII.) 
deshalb ist keine Erneuerung noch weniger Separation zuzu- 
lassen. Die aus dem Herz. Schleswig und auch die der Baar- 
schaften erinnern, dass der Passus nicht sie, sondern allein 
die in Holstein würde betreffen. 

Bl. 5 b. Erklärung der Prälaten, Ritler- und Landschaft 
belangend die Tritlauer und Reinbeckischen Unterthanen vom 
6. Octob. 1638. 

Was wegen E. F. G. Frau Mutter Wilthum, Trittau und 
Reinbeck Unterthanen belangend, den Ständen vorgelegt (die 
Anl., ein Schreiben des Herzogs Friedrich. Gottorf 2. Oct. 
1638, fehlt in dieser Handschrift) wegen Erlassung jetziger 
und künftiger Gonlribution, so würden, wenn diesen Unterthanen 
Remission gegeben würde, andere solches pro exemplo anziehen. 

Bl. 6. Der Stände Bedenken wegen der zurückgehaltenen 
3000 R. vor die drei Trittauischen Dörfer. 

Weil I. F. Gn. Frau Mutter drei Tritt. Dörfer ausge- 
plündert und 3000 R. Schaden erlitten, möge die Ersetzung 



7 




Digitized by Google 



98 



aus deti wegen Holstein nach Hamborg gebrachen Römerzags 
Anlagen in Arrest verbreiben, wenn die drei Dörfer unter des 
Herzogthums Holstern Anschlag begrhTen, wegen des RÖmer- 
zugs die Anlage erlegt, auch sie sich nicht selbst den Schaden 

zugezogen. 

BI. 7. König!, utrd Fttrstl. Replicä 9. Oct. 1638. 

1. Die Restanten und Relardaten smtf schleunigst einzu- 
bringen. 2. Martini von 1 jedem Pflug und jeden 1000 H 
zwei R. einzubringen. Die feinrichtung zu treffen, dass die 
Völker sieben bis acht Monate Provision haben. 3. Was 
Elzliehe wegen der Verpflegung verwandt, möge defalcirl wer- 
den, aber Sei nicht auf die jetzige und künftige Contributian 
wegen jetziger Einqoartir. zu erstrecken, sie müsse» sich bis 
zu besserer Zeit gedulden. 3. Was die Erstattung der Ein- 
quartir. wegen der Krön Dännemark betrifft, wollen K. Jjf-, 
naeh geschehener Speeifieation sich angelegen sein lassen. 
4. Die von den Ständen Vorgeschlagene Deputation auf Otto 
v. Buchwald etc. wollen R. M. und F. Gn. sich gefallen 
lassen, so weit sie der Landesfütstr. Supcriorrtät nicht dis- 
reputirlich, Stände mögen die Instruction (vergl. S. 99) ein- 
reichen. 5. Die von dem Kaiserl. GeheraHieut. geforderten 
32,000 R. betr., bleibt es bei der Stände Gedanken bewenden. 
6. Prälaten und Ritterschaft haben der Schlesw. und Holstein. 
Gompagnieen OfGcieren Unterhalt und Gage zu leisten. 

Bl. 9b. Erklärung der Stände auf die Reptica 10. Oclo- 
ber 1638. 

1. Die Restanten sind zu exequiren nach angelegter 
Speeifieation. (fehlt: Fürstl. Schlesw. und Holst. Aemter und Städte 
restiren aus a. 1636 15,2 20R., aus 1637 13,298 R., Fürs«. 
Holstein. Aemter restiren zum Römerzug 8456 R., zur jetzigen 
Landesdefcnsion im' April bewilligten ä Pflug 4 R. restiren 
Fürstl. Aemter und Städte 17,718 R., also restiren Fürst!. 
Aemter, Städte und Marschländer im Ganzen: 54,092 R.) 
Von den Restanten, dem Behält, den bewilligten vier R. 
ä Pflug und jeden 1000 R. und der Baarschaft können die 



Digitized by Google 



99 



Völker 7 oder 8 Monate erhalten werden. Wa« die mit 
Einquartirung Belegten zur Verpflegung gegeben, wird gebeten 
von der bewilligten Contribution zu defalciren. Da die Ritter- 
schaft den Rossdienst zu halten, hat sie diesem widersprochen. 
2. Dass K. M. wegen der Krön Dänemark Einquartirung Vor- 
sehung thun wollen, wird mit Dank angenommen, die Speci- 
fication darüber sei nicht von allen, so nicht von I. F. Gn. 
zu Ahrensböck Abgeordneten, eingekommen. Es wird gebeten, 
zu sorgen, dass der Reichs- und Kriegscommissar ersetze, was 
den Völkern zur Verpflegung — . Die Instruction der Depu- 
taten sei angelegt. 3. Prälaten und Ritterschaft bewilligen 
8 Tage vor Martini a Pflug und jeden 1000 R. 2 R. zu 
zahlen zum Unterhalt der Schi. Holstein. Officiere, doch so, 
dass die, welche schon V/ 2 R. dazu bezahlt, nur ! / 2 R. nach- 
zahlen. Gebeten wird, dass wegen der zugekauften Güter 
auch gezahlt werde. 

Bl. 2. Erinnerung bei vorgeschlagener Deputation zum 
Laadkasten, oder Gapita, worauf die Deputation beim Land- 
kaslen zu richten. Flensb. 6. October 1638. 

1. Da bei dem Land- und Defensionskasten an Einnahmen 
und Ausgaben grosse Unrichtigkeit verspüret, die Deputirten 
darauf gut Obacht haben, wenn jemand mit seiner Angebühr- 
niss nicht zu rechter Zeit einkomme, solches der Herrschaft 
referirt und militärische Execution urgirl werde. 2. und 3. 
Dass von der Defensionscontribution nichts als zur Defension 
verwandt werde ohne der sämmtlichen Stände Einwilligung. 
4. Wenn der Vorrath beinahe consümirt, zu advertiren. 

Bl. 2 b. Königl. und Fürsll. Erklär, belangend die De- 
putation zum Landkasten. 

Die Capita sind theils solche, dass sie durch die Ein- 
nehmer und die bisher dazu adhibirt, verrichtet werden können, 
theils solche, die der K. M. und F. Gn. Süperiorilät dis- 
repulir. und abträglich, weshalb K. M. und F. Gn. solchem 
Suchen nicht zu deferiren. Die einkommenden Gefälle kommen 
meistens ans den Aemtern und Städten. K. M. und F. Gn. 



100 



wollen solche Accoroodirung verfügen , dass die Stände die 
landesväterliche Circumspection zu vermerken und mit Dank 
zu acceptiren mehr Ursache haben, als fernere remonstrationes 
einzuführen. 

Kieler Landtag 1639 Januar» (Lackmann 5. S. 477. 

Verz. B. 2. XIII.) 

Bl. 14. Concept was denen König), und Fürstl. Rathen 
zum Kiel 8. Januar 1639 zu proponiren, nach der Relation 
der zum Greistag nach Lüneburg Deputirten. 

Die Kaiserlichen Commissarien hätten erst verlangt, dass 
der Niedersächsische Kreis von der Gallasschen Armee 16,000 
Mann 5 Monat in Quartir, 3 Monat im Felde unterhalte, dann 
aber 150 Monat Römerzug gefordert. Die Räthe hätten sich 
zu erklären, ob die 150 zu zahlen, ob mit andern Ländern in 
Vereinigung zu treten, ob die exemtion von Kais. Maj. gegen 
Erlegung einer Summe zu erhalten. 

Bl. 16b. Der Königl. und Fürstl. Räthe Gutachten. 
Kiel 10. Jan. 1639. 

Zu hoffen, dass Kais. Maj. mit 50 bis 70 Monat zu- 
frieden, aber zu bedingen, dass in Zukunft nichts ohne allge- 
meinen Reichstag-Consens zu fordern. 

Bl. 23. Proposition auf dem Landlage 10. Jan. 1639. 

1. Es sind Mittel zu schaffen zum Unterhalt der Gewor- 
benen. 2. Für die OfGciere der Schlesw. Holstein. Com- 
pagnien zu sorgen. 3. Die Römermonate würden wohl auf 
der noch conlinuirenden Creisversamml. beliebt. 

Bl. 24b. Erklärung der Landstände. Kiel 22. Januar 
1639. 

1. Restanten einzufordern, aber nicht von den Landen, 
die durch Ueberstürzung des Wassers deteriorirt, der Herzog 
zu Schi. Holst. Sonderburg habe 1634 4 R. gezahlt, die zu 
intimirter Nothdurft nicht gebraucht, die 1636 und 1637 zur 
Defension angesetzten 4 R. habe er binterhalten und eine Pro- 
testation einlegen lassen, es müsste compensirt werden. Die 



Digitized by Google 



101 



Ritterschaft erinnert, von zugekauften Gütern müsste erlegt und 
diese unter die adeligen Pflüge gerechnet werden. Was ein- 
gebracht, aber nicht zur Defension verwandt worden, müsste 
ersetzt werden. Weil die Restanten nicht so schleunig einzu- 
treiben, werden zwei R. a Pflug und jeden 1000 R. zum 
14.— 16. Februar bewilligt. 2. Zu der Schi. Holstein. 
Compagnien Officiere wird von Prälaten und Ritterschaft 1 R. 
a Pflug und jeden 1000 R. bewilligt, auch die Städte, welche 
sich weigern, sind dazu anzuhalten. 3. Stände schliessen sich 
wegen des Römerzugs dem Rath der Räthe an. 

Kieler Landtag 1639 April. (Lackmann 5. S. 496. 

Verz. 2. XIII.) 

Bl. 33 b. Proposition. 

Restanten sollen eingefordert werden, die Kön. und Ftirstl. 
Räthe seien, wie bisher exemt. Damit der Soldat sein Gebühr- 
niss erlange, sind 4 R. a Pflug und jeden 1000 R. zu zahlen. 
Zu dem Unterhalt der Officiere der Sehl. Holstein. Compagnien 
hätten Aemter und Städte keinen Beitrag zu liefern. Jeder 
müsse seine Reuter und Pferde bereit halten, wozu R. M. und 
F. G. visiliren lassen wollen. Zu bedenken, ob die beim 
Lüneburger Kreistage beschlossenen 100 Monat Römerzug, 
unerachtet die andern Kreisstände sich nicht dazu verstanden, 
zu zahlen. Die Kön. und Fürstl. Abgesandten zum Kreistag 
hätten 780 R. Ausgaben gehabt, die Holstein zu ersetzen hat. 

Bl. 38 b. Resolution 1. Mai 1639. 

(Der Extract, auf den Stände sich wegen der Sonder- 
barer Linie Restanten beziehen, ist nicht in der Handschrift.) 
Die Befreiung der Räthe finden Stände nicht begründet. Die 
Reichsanlage müsste auf der Reichsversamml. bewilligt werden, 
weshalb die 100 Monate nicht zu zahlen. Zum Ersatz der 
780 R. wird von Holstein 6 ß des ersten Termins der An- 
lage bewilligt. Dass Hardesvögte den adel. Gütern Pönal- 
mandate auflegen, wird gebeten, abzustellen. 

Bl. 47b. Kön. und Fürstl. Replica. Gottorf 4. Mai 1639. 



Digitized by Google 



102 



Aemter und Städte sind frei vom Beitrag zu den Land- 
compagnien, die Visitation auf den Ritterhöfen ist zur Richtig- 
keit des Rossdienstes nöthig. 

Bl. 52 b. Erklärung von Prälaten, Ritter- und Landschaft 
6. Mai 1639. 

Der Probst zu Preetz hat nach Beilage sich beschwert, dass 
die Matrimonialsachen der Präpositur entzogen worden. (Vergl. 
Gemeinsch. Verordn. S. 585, dass der Probst in Matriraon. 
Sachen keine Cognition.) 

Bl. 5Sb. Ansuchen des Probsten zu Preetz. 

Kieler Landtag 1639 October. (Xackmann 5. S. 522. 

Verz. 2. XIII.) 

Bl. 60 b. Resolution 1 ) der Stände 19. Octb. 

Es wird gebeten, das corpus defensionis zu verringern. 
Wegen der verlangten 6 R. ä Pflug und jeden 1000 R. wird 
auf die Restanten verwiesen und was mehr erforderlich, be- 
willigt. Die von K. M. 1630 bis 1639 zugefertigte Rechnung 
von 51,751 R. 25 ß sei in calculo richtig, reducirt sich aber 
ded. ded. auf 46,539 R. 13 /?, welche Stände refundiren 
wollen, auch die von F. Gn. zugefertigte Rechnung 12,749 R. 
24 ß soll berichtigt werden nach Abzug von 3713 R. 
Stabsgelder, weil kein Stab gehalten worden. Bewilligt wird 
von beiden Herzogth. vier R* a Pflug und jeden 1000 R. 
Die 20,140 R. Römerzug, so Kön. Maj. erlegt, sind 
nachher von den Holstein. Ständen bezahlt und nur 1200 R. 
restant, 15000 R. sind von der gezahlten Summe für beide 
Herzogth. verwandt. Stände haben sich dahin verglichen, dass 
Schleswig einen R. von jedem Pflug, Holstein 1 R. 36 ß 
contribuire. Zu Erstattung der salva guardia wird von Hol- 
stein 1V 2 R- bewilligt. Zu den 1600 R. Officiergeld bewilligen 
Prälaten und Ritterschaft zwei R. k Pflug. 2. Stände bitten, sie 
mit der Lieferung von vivres zum Magazin für die auf der 



*) Die Proposition fehlt in der Handschrift. 



Digitized by Google 



103 

Grenze Hegenden Völker tu verschonen. 3, Die von Kaiserl. 
Maj. und Churfürsten zu Sachsen geforderte Beisteuer wird 
gebeten abzuwenden. 4- Die yacante Gener#lmajorcharge yacaat 
zu lassen. 

Kieler Landtag 16*0 Mai. (Lackmann 6. S. 192. 

Verz. 2. XIII.) 

Bl 72. Proportion 1. W 1^0. 

1. Es werden für die Soldastesqu«, deren Gage grossen- 
theils nachständig, sechs R. ä Pflu$ untf jeden 1000 H. ver- 
langt. 2. Der König verlangt die Uujbopshülfe, 

BJ. 74. Erklerung der Stende J.4. Mai. 

Städte und Klöster bitten, dass alle das onus bospitii 
tragen. Wegen der sechs R., wird bewerkt, die restirende 
Summe betrage 160,000 R,, der restirende Spjd nur 65,000 R., 
die sechs R. werden zu künftigem Jobanni und Jafcobi be- 
willigt. Wegen der Union shijlfe möge der ^Herzog nacb des» 
Vertrag von 16?1 9. Mai die Güte versuchen, Prälaten und 
Städte, welche J638 <Jie Laufplätze für (Jie Unionsbülfe gegeben, 
hätten Ersatz nahen sojlen, zur Erstattung dieser Spesen habe der 
Denaem. Commissar nach dem Anschlag m Rcichsrailntze anstatt 
eines Lübschen Schill, ejnen Reichsschill, prpprie zu reden einen 
Sechsling zahlen wollen. Stände bitten , dass die Zahlung 
nach des Rom. Reichs oder der Lübschen Münze laut der 
Quartierordnung geschehe. 

Kieler Landtag 1640 October (December). (Lack- 
mann 6. 203. Verz. 2, XIIJ. XIV.) 

Bl. 81b, Proposiiioq. Gottprf 5, Octpb. (Pecb.) 
Es werden 10 R. a Pflug gefordert, d* sechs Monat So|d 
hintersteilig sei. 

Bl. .84. Resolution 20. Decb. 

Stände weisen auf die Restanten, einige Güter wie Bülk, 
Knoop, Seekanp hätten, seit sie aus adeligen Händen gewesen, 
ficht bezahlt, £s werde» 6 R. bewilligt. Das Kloster Preetz 



104 



beschwert sich Uber die Last der Einquartirung wöchentlich 
an 200 B., eben so die Städte, das Kloster Itzehoe habe auf 
Heinrich Rantzau's Compagnie 1099V 2 R. verwandt, es bittet 
um Decurtirung. Dagegen wird bemerkt, dass diese Com- 
pagnie von der Krön Denn, geworben sei. K. M. und F. G. 
mögen geruhen, bei der Krön Anerkennung zu machen. 

Kieler Landtag 164i Juli. (Lackmann 6. 448. 

Verz. B. 2. XIV.; 

Bl. 91. Goncept Propositionis 2. Juli 1641. 

Verlangt wird acht R. von jedem Pflug und jeden 
1000 R. Der Rossdienst ist bereit zu halten, so wie der ge- 
wöhnliche Ausschuss von den Städten. 

Bl. 93. Erklerung der Stände. 

Sechs R. werden offerirt, Städte bitten, dass das onus 
hospitationis alle tragen. Die Ritterschaft bittet, dass die 
Präfecturä nicht an Ausheimische zu verleihen. 2. Dass adlige 
Güter nicht an die abgetheilte Herrschaft distrahirt werden, dass 
die Jagd auf den Eutinschen Stiftgülern von dem Herzog Hans, 
Administrator des Lübschen Stiftes, nicht gehindert werde. 
3. Stände führen an: demnach die durch den Todesfall er- 
ledigte Grafschaft Pinneberg jure pactorum diesem Ftirsten- 
thumb hinwiederum zu gemeinem Schutz und Eigenthum in- 
corporirt und inmembrirt worden, also dass die Defensions- 
völkcr nicht weniger zu gemelter Grafschaft als hiesigem 
Fürstenthumb salarirt werden, als hätten gehorsamste Stände 
zu bitten, K. M. und F. G. solche inmembrirte Graf- 
schaft zu gemeiner Landsteuer und Landkasten etc. zu collec- 
tiren und zu gemeiner Bürde, gleichwie sie des gemeinen 
Nutzen geniesset, anzuweisen. 

Kieler Landtag 1641 August. (Lackmann 6. 457. 

Verz. 2. XIV.) 

Bl. 99. Proposition. Husum 28. Aug 1641. 

i. In Regensburg seien 120 Monat Römerzug, 60,000 



Digitized by Google 



105 



gute Gulden, gefordert. 2. Weil K. M. und F. G. ein Lager 
zu formiren Willens, die Soldatesque in den bisherigen Quar- 
tieren Satisfaction schuldig, deshalb sind zu den verwilligten 
sechs R., von denen Mich, drei R. zu zahlen, noch acht R. 
also Mich, elf R. zu geben. Auf die Gravaraina ist die Reso- 
lution zu extradiren. 

Bl. 102. Der Stände Resolution 4. September 1641. 

Die Holstein. Stände bitten, zu vermitteln, dnss sie von 
der Last befreit bleiben. 2. Stände bitten, die kostbare 
Campirung, wenn auch die Hospitation dadurch erleichtert 
würde, nicht eintreten zu lassen, im Fall des Unterbleibens 
der Campirung werden zu Martini drei R. offerirt. Klöster 
und Städte beschweren sich über die Last der Hospitation, 
diese möge so lange auf andere transferiret werden, als sie 
und die Aemter dieselbe getragen ; die Ritterschaft bittet, sie 
nach Herkommen frei zu lassen. 

Stände bitten, die Restanten ohne Ausnahmen einzufordern. 
Die Ritterschaft dankt dafür, dass R. M. und F. G. ver- 
sprochen , eine Constitution gegen die Distraction der adl. 
Güter an die abgetheilten Herrn zu erlassen. (Wegen Pinne- 
berg u. s. w. vergl. Verz. der Handschr. B. 2. S. XIV. XV. 
wegen Befreiung der Räthe von Contribution ist das gegen der 
Stände Bitte erlassene Patent v. 24. Septb. 1641 in gem. 
Verordn. S. 603.) 

Kieler Landlag 1641 Decemb. (Lackmann 6. 474. 

Verz. B. 2. XVI.) 

Bl. 115. Proposition. 

1. Die 120 Monat Römerzug betrügen nicht 60,000 fl., 
sondern 64,000 R., so Holstein zu tragen. 2. Zur Defcnsion 
hat Schleswig a Pflug und jeden 1000 R. acht R., Holstein, 
in Erwägung der Belastung des Römerzugs, a Pflug und jeden 
1000 R. sechs R. zu tr. reg. 1642 zu zahlen. Die grössere Last 
Schleswigs solle nicht zum Präjudiz dienen. 3. Prälaten und 
Ritterschaft haben zur Contentirung der Officiere über die 



106 



Reulerpferde eine Contribution 911 zahlen. Wegen der Relar- 
daten sei die von den Ständen versprochene Desigoaüon nicht 
geliefert, die Execution solle erfolgen ; die gelehrten Käthe, 
die auf den Quartal- und Landgerichten gebraucht werden, 
bleiben frei, wie iß39 bestimmt worden 

Bt. 420b. Schliesslich nachdem die Länder aller Orten 
desotirt und verwüstet also dass eine gelegene academia, wohin die 
Jugend zu Verfügung (Volführung) ihrer studiorum zu verschicken 
k» ganz Teutschland fast nicht zu finden, dcrowegen I. K. M. 
und F. Gn. in den landesväterlichen Gedanken bestehen, dass 
den Ständen und gesampten Einwohnern dieser Fürstenthumbe 
sehr gedeyhsamb und erspriesslicb , in denselben eine aca- 
demiam und Universität zu erigiren und anzurichten, und thun 
demnach auch disfals zu der gehorsamen Stände Deliberation ver- 
stellen, wie zu solches gemeinnützigen höchst gedeyjicben 
Werks Fundation (und; Fortsetzung zu gerathen und wie dieselbe 
zu mittein, dabei anzuwenden, bedacht seyn möchten. 

Bl. 12t. Resolution 8. Deco. 1641. 

1. Wegen der Römermonate wird um Dilation gebeten. 
2. Dank, dass K. M. und F. G. die Landes Reuter zu erlassen 
und die Discarapirung verwilligen wollen. Zu Salarirung der 
Officiere wird ein R. bewilligt, und gebeten, das Feldlager 
total aufzubeben. 3. Zur Defension werden vier R. zu Um- 
schlag bewilligt. 4. Klöster und Städte wollen von dem onus 
hospitationis, so sie allein tragen, frei sein. Die Ritterschaft 
widerspricht, räumt jedoch für jeden Knecht monatlich einen R. 
ein, womit die Städte nicht zufrieden, weil er mit aus ihrer 
eigenen Beisteuer erfolgen solle. 5. Stände danken für die 
versprochene Execution gegen die Restanten und die Im- 
matrikulation der bisher Befreiten, bitten, auch die gelehrten 
Räthe zu besteuern. 

Bl. 134 b. Wann aueh Ew. K. M. und F. Gn. bei 
itzigem Landtage Ihre gnädigste und gnädige laodesväterljche 
Gedanken zu der Ehre Gottes und der lieben Jugend gedey- 
lichem Aufnehmen gelenket, und auch in diesen Fürstentbumben 



Digitized by Google 



107 



ein löbliches Serainarium gelahrter Leute einzurichten, dabin 
als ad ofticinam literariam hey jetzigem arrairten Säculo und 
da die in Teutschland löblichen Academien unter Waffen 
allenthalben ersticket, ihre Zuflucht nehmen können; so er- 
kennen gehorsamste Stände solche E. K. M. und F. Gn. 
gnädigste und gnädige Intention dafür, dass sie auch in sol- 
chem pio Proposito dem lieben Gott zu Ehren, Kirche und 
Regimentern zu Aufnehmen, diesem Fürstenthumb zu beilsamen 
Nutzen ihres unsterblichen Ruhms ein obngezweifeltes Ge- 
zeugniss beylegen werden, und dieser wegen dann auch gehör« 
samste Stande, nechst Anwünschung, dass sie in solchem Pro- 
posito würklich descendireu konnten, Ew. K. M. und F. Gn. 
untertänigsten unterthänigen Dank wissen, weil aber die Waffen 
auch diese Fürstentum be annoch täglich hintergehen und keine 
Spesen ruhen lassen, so hätten gehorsamste Stände unter- 
tänigst unterthänig zu bitten, solches an ihm selbst zwar 
gedeyliches aber kostbares Werk zu besserer Zeit und der 
Stände weiterer Oeliberation zu diiatiren. 

Stände danken für die versprochene Inhibition des Ver- 
kaufs adel. Güter an die abgetheilte Herrschaft, verhörten nicht, 
das Herzog Joachim Ernst mit seinen Protestations~, Contra- 
dictions- und Comminationschreiben die beliebte Constitution 
hintertreiben werde, danken für das versprochene monitor. 
wegen der Jagd, reserviren sich eine Vorstellung wegen der 
Aemter und der Licenten, hoffen Pinnebergs Immatriculirang. 

Bl. 437. Anl. Interims-Quittung vom 15. Decb. 1638. 
über die erlegten 240 Römer Monate oder 128,000 R. von 
denen 3000 zurückbehalten wegen des Schadens der Raiserl. 
Völker. 

Kieler Landtag 1641 December 1642 Januar. 
(Lackmann 7, S. 60. Verz. 2. XVI. XVII.) 

Bl. 138. Proposition 30. Decb. 1641. 
Nach Reichstagssehl uss seien alle Exemtiones, also auch 
die für Holstein, cassirt. Die Kaiserliche Armee sei einzu- 



108 



quartieren, 120 Monat Römerzug zu erlegen, wegen der Re- 
stanten seien Patente publicirt, die in I. K. M. und F. G. 
Aemter, Länder und Städte Gesessene können citra praejud. 
regiae Maj. et seren. Superioritet nicht zu dem Landkasten 
gezogen werden. Die gelehrten Räthe der Land- und Quartal- 
gerichte bleiben exemt. 

Bl. 143. Resolution 19. Jan. 1642. 

1. Den 120 Monaten Römerzug. wenn andere Reichsstände 
dem Postulato folgen, sich nicht zu entziehen. 2. Die Ein- 
quartierungslast neben der Contribution zu tragen, widerspreche 
dem Lübschen Frieden und dem Prager Friedensschluss. Die 
Exemtion sei mit vielen Spesen erworben. Auch sei nicht zu 
ersehen, wie die kaiserlichen Truppen nach dieser peninsulam 
rücken sollten, die Verbindung mit der Kaiserlichen Armee 
widerstreite der Union mit Dennemark. 

Bl. 151. Continuirte Landtagsresolution 25. Jan. 1642. 

Wenn die continuatio unionis nöthig erachtet werde, 
mögte K. M. und F. Gn. mit den andern Herzogen und aus 
Mittel- der Ritter- und Landschaft, wie zuvor in Coldingen 
geschehen, die continuatio negociren. Stände klagen Uber die 
Lasten, im verflossenen Jahr seien 20 R. von jedem 1000 R. 
contribuirt, zur Defension werden 2 R. auf künftigen Laetare 
bewilligt. Das Verhältniss von 1000 R* zu einem Pflug sei 
für Viele drückend, auch drückend, dass die vom Adel in den 
Städten ohne liegende Gründe zu der Gage der Officiere bei- 
tragen sollen, da dies ein onus der adeligen unbeweglichen 
Güter sei. Klöster und Städte, denen für jeden Knecht ein R. 
monatlich bewilligt, bitten, dass sie auch wegen der vergan- 
genen Zeit die Vergütung erhalten, dem die Ritterschaft 
widerspricht. 

Bl. 161 b. Remonstratio et Salvatio jurium privilegiorum 
et contractuum in peto collationis praefecturarum et dignitatum. 
(Vergl. Verz. B. 1. S. 80. B. 2. S. XVIII.) 19. Jan. 1642. 

Bl. 174. Königl. Decret auf vorige Schrift. Christians- 
pries 21. Jan. 1642. 



Digitized by Google 



109 



Bl. 177 b. Fürstl. Gn. auf angeregte Schrift nebst deren 
Zurückfertigung beschehene Reservatio. Gottorf 28. Januar 
1642. 

I. F. Gn. sich nicht verseben können, dass man gegen 
I F. Gn. mit solch einem unziemblichen, anzüglichen und 
injuriösen scripto auftreten — wollen sich die Ahndung und 
Vindication biemit per expressum reserviret und vorbehalten 
haben. 

Bl. 178. F. G. Schreiben an H. Lande anzler mit 
remittirter Schrift und dem Decreto Gottorf 28. Jan. 1642. 

Dass Ihr angezogene Schrift und decretum, so beides 
euch zugefertigt wird, bemelten Prälaten und Ritterschaft, oder 
da dieselbe etwa bereits von einander, hochged. I. K. M. und 
F. G. und unsern eltesten Landrälhen, welche mit subscribiret, 
angesichts nach Empfahung dieses einreichet. 

Bl. 179. Des Licentiaten Kraulhoff supplicatio an den 
Herzog 6. Febr. 1612. 

Es werden sich auch Prälaten und Ritterschaft mit einer 
so guten und gesunden unterthän. Interpretation des seripti 
halber vernehmen lassen, dass E. F. Gn. gnädiges content 
darob haben — bitte E. F. Gn., mich dieser Haft gnädigst 
erlassen — . 

Bl. 180. Christopher Krauthoffs von der Ritterschaft (una 
Landschaft) habende Bestallung. Schlesswig 3. Mai 1639. 

Nachdem wir Gay von Ahlefeldt und Caspar von Buch- 
waldt Ritter, Jürgen von der Wisch, Jürgen von Buchwaldt, 
Schack Rumohr, Detlef Rathlau, Carsten Beyer und Ericus 
Moritz resp. Königl. und Fürstl. Räthe und Ambtieute auch 
Bürgermeister der Städte Flensburg und Itzehoe als dazu von 
der löbl. Riller- und L ndschaft Deputirte — . 

(Unter den Mitgliedern der Ritterschaft, die 1590 gehul- 
digt, Gndet sich Gregorius Rathlow. B. 1. Bl. 41 b. dieser 
Samml.) 

Bl. 182. Des Cantzlers Amtmann Wietersheimb und 



110 



H. Dr. Johann Ad. Kielmans ferner Bericht von dem vorher- 
gehenden. Gottorf 10. Febr. 1642. 

Nach Krauthoffs Gefangennehmung und harter Behandlung 
seien am vierte« Februar Eiliche der Prälaien und Ritterschaft 
erschienen, und hätten erklärt, da die comitia dissolvirt, konnte 
jetzt keine Exculpationsscbrift verfasst werden, sie solle er- 
folgen 

Bl. 191. Prälaten und Ritterschaft Entschuldigung und 
Bitte. Kiel 23. Sptb. 1642. 

Bl. 214b — 215. Erklärung des Herzogs auf die Ent- 
schuldigung. Goltorf 4. Novb. 1642. 

Kieler La ndtag 1642 September. (Lackmann 7. S< 117. 
Verz. B. 2. XVII. Die Proposition fehlt in der Handschrift.) 

Bl. 196 b. Resolution. Kiel 23. Septb. 1642. 

Marlini sollen vier R. zur Defension gezahlt werden, 
Klöster und Städte verlangen monatlich ein R. Vergütung für 
Einquartierung auch pro praeterito und auch für die Unions- 
und Reichsvolker. Zum Abtrag der 120 Römermonale be- 
willigt Holstein Umschlag 1643 vier R und Umschlag 1644 
die andere Hälfte. Zur cöntinuatio unionis auf fünf Jahre 
erklären die Stände sich bereit. 

Bl. 207. Erwiederte Erinnerung auf den Landtagsrecess. 
Kiel 23. Septb. 1642. 

Bevorstehenden Umschlag seien nicht vier R . sondern 
die volle Rata des Römeitzngs zu zahlen. 

Bl. 208b. Duplicirte Resolution der Stände 24. Sep- 
tember 1642. 

Die Ritterschaft bittet durch die Patente wegen der 
vier R., die Martini zu zahlen, zwei für den Ritterkasten 
au&ulegen. Wegen der Canzleitaxe, Licenten, des Verkaufs 
der adeligen Güter, und der Präfectwrcn wird gebeten. 



Digitized by Google 



111 



Kieler Landtag 1643 Februar. (Lackmann 7. 426.) 

Bl. 210. Proposition 20. Febr. 1643. 

Der Landtag habe berufen werden messen, weil der Vor- 
schlag, einem Ausschuss die Entscheidung der Defension zu 
übertragen, nich^ angenommen worden, obgleich Wenige den 
Landtag besuchten. Die bequartirten Aemter, Städte iind 
klösterliche önlerthanen wären mit Einquartirüng belastet, 
wozu Vorschuss gegeben worden. Es sei nöthig, sich über 
die Disproportion eines Pflugs und 1000 R. für die ohne 
Göter allein mit Raarschaft versehene Stände zu vereinigen« 

Bl. 218b. Resolution. 

Bewilligt werden zur Defension in der Woche nach Ostern 
vier R. ä Pfl. und jeden 1000 R., 8. Mai wieder zwei R. 
Es wird, wie oft vorher, gebeten, diejenigen, so sich der 
Collecten entzogen, ohne Ausnahme zur Zahlung zu zwingen. 
Die Ritterschaft sagt, es könne unmöglich den Städten und 
Klöstern wie von diesen vorgeschlagen, monatlich ein R. pro 
hospitatione für jeden Knecht gegeben oder per compensationem 
eingeräumt werden, weil das bei jeder Collection auf vier R-. 
bei 36,000 R. ausmache. Die Prälaten schlagen event. '/ 2 R. 
für jeden Mann monatlich vor. Die Hospitation könne niclK 
auf Aemter und adelige Güter ausgedehnt werde*. Die 
Renleniere seien belastet durch die Gleichstellung eines Pflugs 
mit 1000 R. Die nach Pflügen Contribuirenden bitten um 
eine Reduction, da sie von den verschuldeten Gtftern Zinsen 
und Collecten zahlen müssen. Es wird gebeten, dass die zur 
Einnahme deputirten Landsassen gratis füngiren und in der 
Function abwechseln. 

Bl. 2^8 b. Memorial der Abgeordneten der Städte be- 
farrgend die Hospitation. 

Die Ritterschaft habe erklärt, es sei unmöglich^ dass den 
Klöstern und Städten ein R. monatlich für ein Mann vergütet 
oder corapensirt werde. Wenn der calcohis richtig gemacht, 
so würden nicht vier R. a Pflug, sondern refon R. jährlich die 



112 



Summe von 36,000 R. betragen , die Klöster und Städte 
gönnten , wenn sie der Hospitation geübrigt würden , der 
Ritterschaft den R. monatlich für jeden Knecht gern. Die 
Nobile* brächten zu 36,000 R. jährlich nur V 4 , dagegen 
Clöster, Aemter und Städte 3 Theile beitrügen. 

Versammlung Etlicher der Holst e* n i s c b e n Prä- 
laten, Ritterschaft und Städte 1643 März zu Gottorf. 
(Lackmann 7. S. 436. Verz. i. S. 81.) 

Bl. 229 b. Königliche und Fürstliche Proposition belan- 
gend die Erlegung des andern Ziels vom Römerzug. Gotlurf 
10. März 1643. 

Die Holstein. Stände hätten das zweite Ziel des 1642 
bewilligten Römerzugs Zahlung ein Jahr bis Umschlag hinaus- 
schieben wollen, es müsse Ostern gezahlt und die Anlage von 
vier R. so viel erhöht werden, dass das zweite Ziel des Römer- 
zugs berichtigt werden könne. Da Jemand den Gedanken 
haben mögte, es sei eine Landtagsversammlung nöthig gewesen, 
so solle in den Solutionspatenlen inscrirt werden, dass es zu 
keiner Consequenz gezogen werde. 

Bl. 231 b. Der Holstein. Landstände als Präl. derer von 
der Ritterschaft und Dcputirteu der Städte Erkleruug. 

Offerirt werden drei R. von jedem Ptlug zum Römerzug 
zu nächstem Maitag. 

Kieler Landtag 1643 October. (Lackmann 7. 438. 

Verz. B. 2. XVII.) 

Bl. 233. Proposition. 

Zur Gage der Geworbenen fünf R. ä Pflug zukünftigen 
Martini zu zahlen; statt ein R. sollen zwei $ monatlich für 
jeden Soldaten vergütet werden. Wegen der vergang. Zeit 
soll für 1638 bis 1641 den bcquartirten Ständen monatlich 
a Mann V 2 R. und von 4641 Decb. an bis zur Abführung des 
Regiments 1 R. gezahlt worden. (Gemeinsch. Verordn. S. 615.) 
Zur Revision der Matrikel sollen Comraissarien deputirt werden. 



Digitized by Google 



113 



Die zu dem Landkasten von den Standen zu deputirenden zwei 
adel. Einnehmer sollen nicht befreit sein, gratis fungiren, 
jährlich wechseln, jeder der Landesherrn will einen zur Ein- 
nahme befehlen. Hinführo sollen 1500 R. gleich einem Pflug 
contribuiren (Gemeinsch. Verordn. 614). Von zugekauftem 
Vieh hat die Ritterschaft den Zoll zu erlegen. Den General- 
superintendenten sind die Gebühren zu zahlen. (Gemeinsch. 
Verordn. 613.) 

Bl. 239b. Erklärung der Stände. Kiel 8. Octb. 1643. 

Stände bewilligen vier R. von jedem Pflug und jeden 
1500 R. zur Gage zu Martini. Die Städte bitten, dass 
auch aus ihrem Mittel zum Landkasten Etliche deputirt werden. 
Die Ritterschaft bittet wegen der ausgetretenen Unterthanen 
Mandate zu erlassen. 

SchleswigerLandtag 1645 Octob. (Verz. B. 2. S.XV1I1.) 

Bl. 248. Proposition. Gottorf 23. Octb. 1645. 

i. Wie die F*Urstenth. gegen Einfälle zu sichern. 2. Ob 
die Soldaten abzudanken. 3. Wegen des Umschlags. 4. Er- 
stattung der aus den Kammergülern erlegten Spesen. 5. Wegen 
des vor zwei Jahren mit Hamburg abgeschlossenen Accords, 
wozu K. M. Marschländer 10,000 R. conferiren, 20,000 R. 
von den Ständen zu zahlen. 6. Die Contribution nach Ver- 
mögen zu zahlen. 7. Rechnung über den Landkasten abzulegen. 

Bl. 252. Resolution. 

1. Etwa 1000 Mann im Dienst zu behalten und an die 
Grenzen Holsteins zu legen. Die Noblesse erinnert statt der 
1000 Mann etwa 200 Dragoner zu halten. Städte bitten, es 
bei den 1000 Mann zu lassen, jedoch von denselben etwa 50 
oder 100 zu Dragonern zu machen. Stände bitten mit Hamburg 
und Lübeck zu verhandeln. 2. Sie erbieten sich als freiwillige 
Ergiebigkeit ohne Consequenz 80 (80,000) Thalcr dem Könige 
und 80 (80,000) Thaler dem Herzog in den nechsten 6 Jahren 
zu zahlen. Der Deputirte des Herzogs Joachim Ernst confor- 
mirt sich wegen der zugekauften adel. Güter dem Erbieten der 

8 



114 



80 (80,000) Thaler, hofn aber, weil aus I. F. Gn. Kammer- 
gütern nicht ein Geringes verwendet, die regierende F. Gn. 
werde seinen Herrn der Quota zu den 1. F. Gn. bewilligten 
80 (80,000) Thl. überheben. Die Städte bedingen, dass, wenn 
von den Aemtern und zugekauften Gütern zu den 160 (160,000) 
Thalern nicht gezahlt werde , sie auch übersehen werden. 
Prälaten und Ritterschaft nehmen nach früheren Erklärungen 
an, dass 1. R. M. und F. Gn. von den adel. zugekauften 
Gütern werden conferiren, und so der Vorbehalt des Abge- 
ordneten des H. Joachim Ernst und der Städte Bedingung 
unnöthig sei. 3. Wegen des Umschlags bitten die Stände es 
bei der steifen Haltung desselben zu lassen. 6. Stände bitten, 
es bei dem alten modus collectandi zu lassen, auch dass der 
Renteniere 1000 R. einem Pflug gleich zu achten, aber in 
Zukunft die Decision, dass 1500 Thl. einem Pflug gleich, 
anzuwenden. 7. Wegen der Aufnebmung der Rechnung wer- 
den zehn Herrn (unter denen die Bürgermeister zu Schleswig, 
zu Kiel, zu Rendsburg und Itzehoe und ein Rathsverwandter 
zu Flensburg) ernannt. Die Stände bitten, diese in forma con- 
sueta zu committiren , damit sie sich fördersamst in Kiel 
zusammenthun. Die Klöster und Städte bitten wegen der von 
ihnen getragenen Last der Einquartir. und Durchzüge um 
Ersatz oder Kürzung in den Anlagen, der Deputirte I. F. Gn. 
zu Plön reservirt wegen der Einquartir. die Decourtirung. Die 
Ritterschaft bittet, dass die Völker, welche der Cron Dänemark 
zustehen, abgeführt werden ; die Prälaten bitten , weil die 
klösterlichen Unterthanen und Güter sehr verwüstet und keine 
Anleihe zu machen sei, ihnen wegen des Anerbietens der 
160 (000; Thl. etwas nachzulassen. Es wird gebeten, wegen 
der abhanden gebrachten Sachen Ordnung zu treffen und den 
Gravaminibus abzuhelfen. (Die im Text erwähnten Anlagen 
der Herzöge Friedrich, Philipp und Job. Christian fehlen.) 

Bl. 265. Der Köo. Maj. und F. Gn. Replik. Gottorf 
29. Octb. 1645. 



Digitized by Google 



115 



4. Auf weniger als 2000 Mann könnte die Mannschaft 
nicht beschränkt werden, davon sollten 1500 unterhallen, 500 
Wartogeid haben, wegen der Dragoner würden sich die Landes- 
herrn vergleichen. 2. Prälaten und Ritterschaft würden zu 
Contestirung ihrer Observanz mit einer erklecklichen Ansteuer 
beitreten und eine ansehnliche Summa drei Tage nach Weih- 
nachten zahlen. 3. Wegen des Umschlags zustimmend. 4. Auch 
wegendes modi collectandi, so wie dass diesmal 1000 Tbl. einem 
Pflug gleich. 5. Zu der Aufnahme der Landesrechnung, da 
die Aemter in collectis das Grosseste beitragen, sind den 
Benannten zwei von K. M. und F. G. beizuordnen. 6. Dem 
Commandanlen auf Christianspries sind nach Vergleich 1000 Thl. 
zu zahlen. Wegen der von der Hand gebrachten Sachen, 
Mobilien, Vieh und Fahrniss, wird als alt. terminus vindi- 
cationis praeclusivus Neujahr gesetzt. 

Bl. 269b. Der Stände Duplik. 

1. Sie bitten, es bei den 1000 Mann zu lassen. 2. Prä- 
lateu und Ritterschaft erbieten sich für diesen Fall die ange- 
bogen 160,000 Thl. auf 200,000 Thl. zu erhöhen und die 
200,000 Thl. nebst denen in der Herrschaft Händen befind- 
lichen zugekauften adeligen Güter, ohne Zuziehuug der sehr 
beschwerten Aemter und Städte, in 6 Jahren ohne Consequenz, 
gegen Reversalien zu zahlen, so dass nächsten Umschlag vier R., 
in den nächsten 4 Jahren jährlich sechs R. und das reizte 
Jahr acht Thl. ä Pflug und jeden 1000 Thl. in den Ritter- 
kasten einzubringen. 

Der Abgeordnete des H. J. Ernst wiederholt sein Votum. 

Es wird gebeten, wegen der 200,000 Thl. die Mandate, 
so wie wegen der in den Ritterkasten zu zahlenden vier R. 
ä Pflug und jeden 1000 Thl. zu publiciren, so wie wegen der zu 
Unterhaltung der 1000 Mann und der 1000 Thl. wegen Christian- 
pries zwei Thl. ä Pflug und jeden 1500 Thl. Den Vindi- 
cationstermin wird gebeten bis zum ersten Mai zu extendiren. 



116 



Flensburger Landtag 1646 Januar und Februar. 

(Verz. B. 2. S. XIX.) 

Bl. 277 b. Proposition 30. Jan. 1646. 

1. Es seien 1500 Mann nöthig, 2. mit den benachbarten 
Städten wolle man tractiren. 3. Es frage sich, ob nicht eine 
Fortification auf der Geest anzulegen. 4. Dank an Prälaten 
und Ritterschaft für die jedem Herrn bewilligten 100,000 TW., 
die Abdankungskosten der 60 Compagnien Reuter und Soldaten, 
weshalb auf dem Schleswiger Landtag angehalten worden, 
könnten nicht von dem Donativ abgehen, sonst würde I. R. 
Maj. Quota der 100,000 Thl. absorbirt werden. 5. Die Union 
mit dem Reich in Erwägung zu ziehen. 6. Weil die Hufen 
verwüstet, sei zu erwägen, ob nicht zu dem Consumtiv Mitteln 
zu treten und dadurch die Collecte nach Pflügen zu subleviren. 
7. Ob im Herz. Schleswig zur Minderung der Gontribution 
nach Püügen eine Capitalion auf das Dienstvolk zu legen, wie 
in Dänemark. In Holstein sei dies wegen der Gefahr der 
Ausweichung nicht practicabel. 8. Weil nach der Commission 
der Ocularinspection viele Oerter ruinirt, so sei zu erwägen, 
wie die Billigkeit in Acht zu nehmen. 9. Wie zu remediren, 
dass um sich den oneribus patriae zu entziehen, Ein oder der 
Andere der Noblesse, auch begüterte Damen sich in benach- 
barte Oerter begeben. 

Bl. 282b. Resolution. 

1. Stände bitten nur 1000 Mann zu halten. 2. Die Ver- 
handlung mit den benachbarten Städten fortzusetzen. 3. Die 
Fortification wird widerrathen. 4. Prälaien und Rilterschaft 
hätten jedem Herrn vorigen Landtag 100,000 Thl. zur Ab- 
dankung bewilligt, sie bitten, dass ihnen das zur Abdankung 
Nötbige in den 200,000 Thl. gut gethan werde, die in Ham- 
burg zur Abdankung mutuirten 40,000 Thl. und die von dem 
Bischof zu Lübeck Herzog Hans hergeschossenen 33,o00 Thl. 
mögten von den 200,000 Thl. berichtigt werden. 5. Weil 
die 1043 im Juli in Coldingen auf 5 Jahr extendirte Union 
noch nicht erloschen, die alle, 1623 erneuerte Union 



Digitized by Google 



117 



perpetuirlich bleibt , bitten Stände den Passus auszusetzen. 

6. Der modus collect, von Consumptibilien wird abgelehnt, es 
möge bei der Collection nach Pflug und ßaarschaft bleiben. 

7. Das Kopfgeld in Schleswig wird abgelehnt. 8. Je- 
doch bitten die Klöster, ein Theil der Noblesse und die 
Städte um Vergütung wegen des erlittenen Schadens. Rends- 
burg und Itzehoe bitten auf etliche Jahre um Remission der 
Pflüge, Rendsburg um Ersatz des während der Belagerung 
erlittenen Schadens. Die andern Stände erklären sich dagegen. 
Dr. Fester habe wegen Herzog Friedrich zu Norburg, Philipp 
zu Lüxborg, J. Ernst zu Plön und Job. Christian zu Sonder- 
burg angezeigt, dass I. F. Gn. die Anlagen einbehalten, bis 
sie Ersetzung erhalten wegen der nach dem Frieden einquar- 
tirten Reuter Unterhaltung und Abdankung, und dass I. F. Gn., 
dafern die 200,000 Tbl. nicht zur Abdankung verwandt wür- 
den, von den zugekauften adel. Gütern dazu nicht conferiren 
würden. Prälaten und Ritterschaft haben aber ex replica des 
vor. Landtags erwiesen, dass K. M. und F. G. zugekaufte 
Güter von dieser Anlage nicht eximirt, die 200,000 Tbl. seien 
zur Abdankung bewilligt. 9. Wird gebeten, es bei dem Her- 
kommen zu lassen. Um Abstellung der Gravamina wird ge- 
beten. Generalmajor Bauer habe um 3 oder 4000 Thaler 
restirender Tractamentgelder gebeten. Die Zahlung scheine 
billig. 

Bl. 290b. Replica auf der Stände Resolution. Flensb. 
5. Febr. 1646. 

{. 1500 Mann seien erforderlich, wozu 4V 2 Thl. von 
jedem Pflug und 1500 Thl. zu contribuiren. K. M. und 
F. G. wollen aus dero Amtsunterthanen den Ausschuss wieder 
anordnen, die Noblesse müsse sich mit guten Knechten und 
Pferden zum Rossdienst versehen, die Städte ihre Bürger und 
Einwohner in Waffenübung halten. Die Oerter, denen die 
Hospitation incumbirt, müssen monatlich V 2 Thl. für jeden 
Soldaten geniessen oder decourtiren. Zu 2. und 3. Beistim- 
mend. 4. Ausser dem Donativ von 200,000 Thl., den 



118 



40,000 Thl., die in Hamburg gelteben und den von Herzog 
Hans vorgeschossenen 33,300 Thl. müsste zur Abdankung 
eine Collectation angesetzt werden. 5. Wegen der Union sei 
zu überlegen. 6. Der modus contrib. nach Pflügen und 
1500 Thl. einem Pflug gleich möge nach der Stände Bitte blei- 
ben, jedoch wird vorbehalten, in den Aemteru dergleichen 
Anstalt zu machen, damit die Contribution durch Neben- 
Subsidia möge facilitirt werden. 7. Die Capitation des Dienst- 
gesindes in Schleswig wollen K. M. und F. Gn. nicht im- 
poniren, doch in ihren Aemtcrn sich dieses modi halber nichts 
vorschreiben lassen. 8. K. M. und F. Gn. bleiben bei der 
Meinung, dass ocularis inspectio der eingeäscherten Güter und 
Städte, wie 1629 geschehen, durch Commissarien einzunehmen, 
der Lauf ordentlicher Contribution sei dadurch nicht zu sisttren. 
K. M. und F. Gn. wollen nach erstatteter Relation den Con- 
servirten, Ruinirten und Eingeäscherten eine billige Proportion 
in contribuendo verordnen, die von den Klöstern theils vou 
Adel und Städten und von dem fürstlichen Deputirten Dr. Fester 
prätendirte Refusion wird abgelehnt, wegen der vorgeschossenen 
Abdaiikungsgelder zweifeln K. M. und F. Gn. nicht, es werden 
1. I. I. I. F. F. F. F. G., in Betracht sie bei dem Kriege 
wenig gethan, damit sie zu bessern Zeiten in Ruhe stehen. 
Auch sind K. M. und F. Gn. nicht gewärtig, dass einige 
Possessoren der adel. Güter sich von dem Donativ eximiren. 
Bl. 294. Duplica der Stände. 

1. Sie bitten, dass keiner eximirt werde von den in 
replica genannten 4V 2 Thl. 2. Ein Theil der Noblesse erklärt 
sich gegen % Thl. pro hospitatione, es möge wie in Glück- 
stadt gehalten und dem Soldaten 4 ß an seiner Gage abge- 
zogen werden. Clöster und Städte bitten, es bei dem 1643 
Beliebten zu lassen. Wegen 2. 3. u. 7. danken Stände. 4. Bewilligt 
werden drei Thl. a Pflug und 1500 Thl acht Tage vor künf- 
tigen Michaelis. 5. Wegen der Union wissen Stände zur Zeit 
sich nicht auszulassen. 8. Stände bleiben bei ihrer Ansicht, 
Dr. Fester hat angelogen^ wie seine Principalen keine Ersetzung 



Digitized by Google 



119 



wegen des erlittenen Schadens begehren, aber auch nicht zu 
Ersetzung des Schadens Anderer beitragen, ob sie schon von 
den 200,000 Thl. nichts partieipiren, würden sie dazu auch 
nichts contribuiren , sondern die Einquartirungs- und Ab- 
dankungsspesen decourtiren, so weit K. M. und F. Gn. von 
dero Aemtern und adel. Gütern zu den Abdankungskosten 
würden legen, würden sie ebenmässig conferiren. Die Silber- 
arbeit möge nach Lüb. und Hamburger Probe gearbeitet, des 
Meisters Namen insignirt werden, die neue dän. Mark sei 
denen in Lüb. und Hamburg nicht gleich. (Vergl. gemeinsch. 
Verordn. S. 621.) 

Rendsburger Landtag 1646 October, (Vergl. Verz. 

B. 2. XIX.) 

Bl. 301. Proposition 12. Octb. 1646. 

1. Die auf dem Schleswiger und Flensburger Landtag 
bewilligten 2 Thl. und 2V 2 Thl. seien consumirt, zur 
Entretement der Soldatesque sei Geld nöthig, 6 Thl. a Pflug 
und jeden 1500 Thl., 1 Thl. Martini, 1 Thl. oct. tr. regum, 
2 Thl. Fastnacht, der vierte Termin künftigen Joh. Die Speci- 
fication der Officiere und Knechte zeige das Nähere. 2. Die 
1643 vorgenommene Revision der Matrikel solle vorgelegt 
werden. 3. Erinnert wird die Ritterschaft an die Zahlung des 
ersten Ziels des Donaths, auch die Zahlung des zweiten Ziels 
sei Umschlag mit 6 Thl. zu entrichten. (Die Anlagen: Rech- 
nung und Revision der Matrikel fehlen.) 

Bl. 307 b. Resolution. 

1. Die Restanten liste der 2 und V/ 2 Thl. zeige, dass von 
dem ersten Ziel 59000 Thl. restiren, ohne die, welche Re- 
mission erlangten; gebeten wird, die 1500 Mann auf 1000 
herabzusetzen. Der üeberschuss der Einnahme komme den 
Ständen zu gut. 2. Nach der Matrikel seien ganz wenige 
Ländereien inundirt geblieben, deshalb sei keine weitere Re- 
mission zu geben , unpartheiische Commissarien seien zu 
bestellen. Flensburg sei vor Jahren auf 300 Pflüge gemindert 



120 



und bitte, dabei geschützt zu werden, Hadersleben wünsche 
bei dem 1639 bis 1649 gegebenen Indult zu bleiben ; Rends- 
burg, Oldesloe und Eckernförde hätten über grossen Schaden 
geklagt nach den Anl. (fehlen). Die andern Stände contra- 
diciren gegen die Remission. 3. Viele Güter seien nach der 
commissarischen Ocularinspection ruinirt, es wird gebeten, 
dass zur Zahlung der Restanten der Termin etwas prorogirt 
werde. In dem Patent sei ex errore 1 Thl. mehr intimirt als 
bewilligt. 4. Klöster und Städte bitten von der Anlage der 
3 Thl. billigen Ersatz ihres Schadens oder dass zu ihrer Ent- 
schädigung eine Anlage ausgeschrieben werde. 5. Wegen der 
Union wird um Mittheilung des Vergleichs zwischen König und Her- 
zog gebeten. 6. Der Verbitler des Klosters Itzehoe beschwert sich, 
dass Bürgermeister und Rath die klösterlichen Einwohner in 
der Feldschmiede, in der Freiheit, Höckerei zu treiben, gestört, 
dass sie ihren Aeratern und Schiffern in der Stadt verbieten, 
niemand, so ins Clostergebiet sich gesetzet, ins Amt nehmen. 
Die Regierung wird gebeten, dass Bürgermeister und Rath die 
klösterlichen Handwerker dero Zunftgerechligkeit, wie denen 
aus der Stadt im Klostergebiet wird zugelassen, ungehindert 
geniessen lassen, auch den Höckern nach wie vor ihre Waaren 
von Hamburg kommen zu lassen, frei sei. Die Deputirten 
der Stadt contradiciren, unter Berufung auf die städtischen 
Privilegien, nach denen den ausserhalb der Stadt Wohnenden 
die Gommercien und dergleichen bürgerliche Nahrung untersagt. 
Bl. 316 b. Replica. 

1. Wegen der Restanten sei ein error; nöthig sei zum 
Unterhalt der Soldaten nächsten Martini 1 Thl. und oct. tr. 
regum auch 1 Thl. zu zahlen. 2. Wegen der Capitulation 
bleibt es bei dem Entwurf, wollten Stände mit den Officieren 
wegen der Gage verhandeln, sei es gestattet. Von 2 Com- 
pagnien könnten die Officiere und von jeder 150 Mann ab- 
gedankt werden, wozu Geld nöthig sei, die übrigen 4 Com- 
pagnien, jede 300 Mann, müssen bleiben. 3 Die aus dem 
Landkasten gehobenen und ad alios usus quam destinati 



Digitized by Google 



121 



verwandten Gelder belangend, wollten K. M. und F. Gn. nicht 
streiten, des gemeinen Bestens Beförderung komme mehr der 
regier. Herrschaft als den Ständen bei. Was vor dem Kriege 
aus dem Landkasten genommen, sei wieder einzubringen. Der 
Ueberschuss müsse zur Rechnung verbleiben. 4. Die revidirte 
Landesmatrikel bleibt, bis man sich einer andern verglichen. 
Hans von Ahlefelds Supplication zeige die grosse Ungleichheit, 
worüber Stände zieh zu erklären« 5. Die Dilation wegen des 
Donativs sei nicht zu gestatten. 6. Wegen der 1642 zu Col- 
dingen erneuerten Union sei nichts ohne Vorwissen der Stände 
tractirt. 7. Die von dem Könige dem Landkasten theils wegen 
des Römerzugs vorgeschossenen 1 6,000 Thl. seien zu ersetzen. 
Bl. 320. Duplica auf die Replica. 

1. Gebeten wird, bis die Rechnung geschlossen, sie mit 
weiterer Contribution zu verschonen. Auf dem Flensburger 
Landtag (1646) seien 500 Mann mehr bewilligt als auf dem 
Schleswigschen (1645) und deren Unterhaltung sei erst von 
dem Flensb. Landtag an zu berechnen. 2. Gebeten wird, nur 
1000 Mann zu halten. 3. Prälaten und Ritterschaft haben 
nicht von den gemeinen Anlagen, sondern von ihren propren 
f.ollecten vor dem Kriege verwandt. 4. Die gerechte Pro- 
portion in der Landesmatrikel sobald zu erreichen, sei nicht thun- 
lich. 5. Der Weg dagegen, dass nicht Begüterte in die benach- 
barten Städte ziehen, dürfte sein, eine Constitution* zn erlassen, 
dass denen, welche ohne ehehafte Necessität wegziehen, alle 
Umschlagsgerechtigkeit und Successionsrechte abgeschnitten 
würden. (Vergl. gemeinsch. Verordnungen S. 616. Anm.) 
8. Gegen den Wunsch der Städte rücksichtlich der 3 Thl. 
erklärt sich die Ritterschaft, die Schuld in Hamburg müsse 
getilgt werden. 11. Stände vermeinen, dass sie den Römer- 
zug abgetragen und erinnern sich nicht des Restes der 
16,000 Thl. 

Bl. 327. Königl. und Fürstl. continuirte Landtags 
Triplica 26. Octb. 1616. 

1. Wegen der 1500 Mann sei so lange zu zahlen, als 



122 



sie Dienste gethan. Stände müssten noch nächsten Umschlag 
mindestens i Thl. zahlen. 2. Die Reduction auf 1000 Mann 
wird bewilligt. 3. Ohue Vorwissen I. K. M. und F. G. sei 
nicht das Geringste aus dem Landkaslen zu heben. 4. Wegen 
der Matrikel bleibe bis weiter die alte Pflugzahl. 5. Rück- 
sichtlich der Entzieh, der Umschlagsgerechtigkeit beistimmend. 
(Gemeinsch. Verordn. S. 610, Anmerk.) 6. Nächsten Um- 
schlag 6 Thl. des Donativs zu zahlen. 7. Die 3 Thl. seien 
zur Einlösung der Landschaft Hand und Siegel zu verwenden. 
11. Wegen der 16,000 Thl. soll Königl. Maj. Umschlags- 
Verwalter das Nähere angeben. 

Bl. 333 b. Quadruplica oder endliche Erklärung. 

Der begehrte ein Thl, a Pflug und 1500 Thl. wird be- 
willigt. — Wegen der 16,000 Thl. wird gebeten, diese Sache 
bis zur nächsten Versammlung auszusetzen. 

Schleswiger Landtag 1647 April. (Verz. B. 2. S.XIX.) 

Bl. 339. Proposition. Gottorf 6. April 1647. 

1. Zu Enthebung fern, landtägl. Unkosten so viel zu be- 
willigen, dass die Soldaten können unterhalten werden. 2. Zu 
bedenken, wie dem abzuhelfen, dass Manche ihre haaren Gel- 
der ausserhalb Landes bringen. 3. In dem Kaiserl. und 
Schwedische!» Krieg sei befunden, wie die FortiGcation Breiten- 
burgs nachtheilig, Graf Christian Rantzau habe mit der Reparation 
der Brücke über die Stör angefangen, Stände mögten berathen, 
ob die Wälle zu demoliren. 4. Wegen Erstattung der vom 
Könige vorgesenoss. 16,000 Thl Anstalt zu machen. 

Bl. 351. Interimsschreiben I. H. F. Gn. an Prälaten, 
Ritlerschaft und Städte bei continuir. Landtag zu Schleswig. 
Gottorf 8. April 1657 (1647). 

Durch des Königs teutschen Canzler sei des Königs 
Schreiben eingehändigt, welches den proponendis zu annec- 
tiren. Graf Pentz habe bei den Hamburger Tractaten 
20,000 Tbaler versprochen, für Indemnisirung sei zu sorgen. 



Digitized by Google 



123 



Bl. 351b. König!. M. und F. Gn. zur Proportion ge- 
hörige Erinnerung. Gottorf — April 1647. 

Konigl. Maj. hätten 16.000 Tbl vorgestreckt, von denen 
10,000 an den General-Kriegscommissar Cay von Ahlefeld zur 
Bezahlung der Soldaten gegeben. Diese 16,000 TM. seien mit 
Zinsen nächsten Mich, oder doch Martini zu ersetzen. 2. We- 
gen der Union zu berathen. 

BI. 343 — 350. Erklärung auf die proponirten Capila. 

1. Zum Unterhalt der Soldaten von jedem Pflug und 
1500 TM. vier Tbl. zu zahlen in 2 Terminen 14 Tage vor 
PBngsten und Michaelis. Es wird gebeten , Edictalcitationen 
bei Verlust der Umscblagsgerechtigkeit gegen diejenigen zu 
erlassen, die wegziehen, aber ihre Geldmittel im Lande lassen. 
(Gemeinsch. Verordn. S. 616. Anm.) 2) Wegen der gekün- 
digten Capitalien wird gebeten, es bei dem Beschluss des 
Schlesw. Landtags von 1645 und der Undgericfatsordoung zu 
lassen. 3. Der Streit des Grafen Rantzau mit Itzehoe sei ad 
forum zu remittiren, wegen der von Graf Rantzau eingewilligten 
Dcmolirung der Wälle sei er nicht mit Kosten zu belegen. 
Die Itzehoer Deputirten erklären sich in der anlicg. Erinnerung, 
dagegen. 4. Wegen der 16,000 Thl. könne, da Cay von 
Ahlefeld abwesend, noch nicht entschieden werden. 5. Wegen 
der Union wird, da ausser Graf Pentz die Königl. Landräthe 
nicht erschienen und nur geringe Frequenz beisammen, um 
Aufschub gebeten. 6. Wegen der Hamburg. 20,000 Tbl. ist 
m Umschlag 1648 von jedem Pflug und J500 Thl. ein Thl. 
zu zahlen. 6. Klöster und etliche Städte verlangen Ersatz 
wegen der bezahlten Abdankungsgelder, wogegen die Ritter- 
schaft sich erklärt, da durch die 200,000 Thl. alles abgehan- 
delt sei. 7. Der Probst des Itzehoer Closters hat sich be- 
schwert, dass Itzehoe suche, das Kloster vor das Amtsgericht 
tu ziehen, das sei auch bei bevorstehender Reparirung der 
Hilligenstedter Brücke zu besorgen. Itzehoe contradicirt. 
8. Wegen der Colludirung der entwichenen Bauern mit den 
Städten beschwert sich die Ritter- und Landtschaft, die Städte 



124 



berufen sich auf die Constitution wegen der Haubenbands- 
gerechtigkeit. (Tandgerichtsordnung P. IV. tit. 5 § 15.) 
Stände bitten um Abhülfe der Gravamina. 

Bl. 352b. Notdurft der Stadt Itzehoe ad tertium caput 
der Proposition 8. April 1647. 

Am 3. Jan. 1646 sei ihr der König!. Befehl geworden, 
zu vigiliren, wenn die Brücke über die Stör bei Breitenburg 
wieder gebaut werde, dass die Stadt keinen Nachtheil erleide. 
Vor 1621 sei nur eine Fähre gewesen, durch die Brücke sei 
die Schiffahrt nach Kellinghusen und Wildenscharen gehemmt, 
auch sei die Brücke im Schwed. Kriege sehr nachtheilig ge- 
wesen. Die Stadt wolle sich mit Graf Rantzau nicht in einen 
Process einlassen, stelle es der Landesfürstl. Obrigkeit anheim. 

Bl. 354. Notdurft der Stadt auf des Verbitters Gram- 
men in puncto commercii und anderer bürgerlicher Nahrung. 
(Rendsb. Landtag 1646 Octob. S. 120 oben.) 

Das Kloster möge die Klage in petitorio anbringen, die 
Stadt sei in possessione. 

Kieler Landtag 1648 Umschlag. (Verz. B. 2. XIX.) 

Bl. 355. Proposition. Flensburg 31. Decb. 1647. 

I. Von den bewilligten vier Thl. restirten Viele. 2. Stände 
haben für weitern Unterhalt der Soldaten zu sorgen. 3. Die 
Einnehmer haben, ehe sie von einander gehn, die Restanten 
an die Regierung zu melden und auf den Landtagen Rechnung 
abzulegen. 4. Zur Hebung von den Baarschaften ist ein 
besond. Kasten einzubringen, die Namen der Zahlenden sind 
zu specificiren ; dass jeder Landesherr zu dem verschloss. 
Kasten einen Schlüssel erhalte. 5. Wegen der Defensions- 
gelder sollen von den Landesherrn Commissarien ernannt 
werden. 6. An die nöthige Defension, den doppelten Ross- 
dienst der Noblesse, die Benutzung der Union zu denken, ob 
das Defensionswesen nach Art der in Dänemark gemachten 
Verpflichtung anzunehmen. 7. Den Rossdienst zum dritten, 
vierten oder halben Theil zu distribuiren. 8. I. K. M. u. F. G. 



Digitized by Google 



125 



Landkanzler sei vergang. Sommer und zuvor '/ 2 Jahr ^zu 
Münster und Osnabrück gewesen, wegen der Unkosten sei 
Anordnung zu treffen. 9. Ein Theil des Adels habe über die 
rigeur der Creditoren geklagt, dass von diesen die Gelder ohne 
Ursach gekündigt, sie genöthigt würden, die Güter für die 
Hälfte izu verkaufen, dass die Gelder ausser Landes gingen, 
es sei deshalb zu deliberiren. 10. Was zum Römerzug und 
1643 vorgeschossen, und die 10,000 Thl. zu der Stände 
Völker vorgeschossen, ist zu ersetzen, ohne Zinsen sei die Summe 
22,072 Thl. 11 ß. Die Holstein. Stände müssten ersetzen, 
was zum Römerzug vorgeschossen, insgesammt Stände, was 
auf die Soldaten aus der KÖnigl. Kammer vorgeschossen. 

Bl. 358. Resolution der Stände. Kiel 20. Jan. 1648. 

Ad 2. Viele seien ausdrücklich mit Exemtionen begna- 
digt, die Königl. und Fürstl. angekauften Güter, die doch 
cum onere übertragen, restirten , die Königl. und Fürstl. 
Aemter seien rückständig, auch würden auf Königl. und Fürstl. 
Befehl, ohne Mitwissen der Nebengeordneten, die Contributionen 
nicht in den Landkasten gezahlt; durch besondere Assignationes 
würden, wie die Städte sich beschweren, die Anlagen anti- 
cipando gehoben. Wenn die Pflugzahl in den Aemtern minuirt 
werden sollte, würde mehr Unordnung entstehen. Die Inhaber 
von Baarschaften suchen durch Translation sich dem onus zu 
entziehen. Stände bitten, keine Exemtion zu bewilligen, bitten, 
dass alle Contribution in den Landkasten gebracht werde, die 
Landesrechnung in Gegenwart von den von den Ständen er- 
nannten Abgeordneten, ehe neue Collecten angestellt werden, 
geschlossen, die Restanten jeder Art eingebracht, dass zur 
Einnahme und Ausgabe zwei oder mehr Termine angesetzt 
werden. Für den Landkasten und dessen Einnahme hätten 
Stände ihres Mittels wieder gewählt von Prälaten und Ritter- 
schaft Caspar v. Buchwald, Jürgen v. d. Wisch oder, so der 
behindert würde, Probst Otto v. Buchwaldt, abseiten der Städte 
Joachim Pistorius, Adolph Wildhagen, resp. zu Schleswig und 



126 

Rendsburg Bürgermeister. Aus der 1648 (1646) 12. Novb. 



communicirten Ordre sei zu ersehen, dass 



1 Capitain 


40 


Thl. 






l Lieutenant 


94. 






V 




17 


n 


16 


11 


1 CapiUin des armes 


6 






»1 


3 Sergeante 


16 


ii 


42 


»1 


Fourier, Muslerschreiber und Feldwebel 


13 


ii 


24 


»1 


3 Corporale 


11 


ii 


12 


11 


12 Gefreite 


45 


ii 




»1 


3 Spielleute 


11 


ii 


12 


•1 




185 


Thl. 


10 





Dann auf 272 gemeine Knechte Servicen mit eingerechnet 

816 R. 

monatlich 1001 R. 10 ß 
auf 4 Compagnien, 1200 Mann gerechnet, giebt in 12 Monaten 
48,058 R. 

Von wenigstens 16,000 Pflügen seien vorigen Umschlag 
6 R. bewilligt, macht 96,000 R., also die Notturft eines Jahres 
für die Soldaten doppelt. Also, wenn die bewilligten vier R. 
eingehen , werde hinreichend Geld vorhanden sein. Städte 
linden jedoch billig, dass zum Unterhalt der Soldaten von- 
Neuem zwei R. a Pflug und jeden 1500 Thl. collectirt werden. 
Die Übrigen Stände contradiciren zwar nicht, bitten doch, dass 
die Ablegtuig der Rechnung vorher ergehe. 3. Dass ebenfalls 
Refehl an die Amtleute erfolge wegen der Einschickung der 
Rechnungen. 4. Dass auch den Ständen ein besonderes 
Schloss und Schlüssel zum Kasten der Baarschafl vergönnet und es 
milder Einnahme und Ausgabe, wie bei dem gemeinen Landkasten 
der zugeordneten deputirten Landeseinnehmer halber gehalten 
werde, dass die Städte bei ihrem modus contribuendi gelassen 
werden. 5. Dass uebst den Königl. und Fürstl. Commissarien 
auch die in der Stände Namen zu dem Landkasten verordneten 
zu der Rechnungsablage admittirt werden. 6. Wie die 



i 



Digitized by Google 



127 



Verpflegung in Dänemark beschaffen, davon hätten sie keine 
umständliche Wissenschaft, neue Verfassung, uniones und wie 
es Namen haben mag, mögten vielmehr neue ombrages als 
Sicherheit geben. Die Duplicirung des Rossdienstes sei der 
Ritterschaft unmöglich, wenn aber der übrige Landausschuss 
sich herbeithut, wolle die Ritterschaft ihre Schuldigkeit thun. 
?. Gehofft wird, dass es bei dem Herkommen auf den vierten, 
dritten, zweiten oder halben Theil bleibe. 8. Wegen der 
Legations-Kosten zu Osnabrück haben die Schleswigscbe 
Ritterschaft und Städte eingewandt, dass sie als Pertinenz des 
Reichs und der Krone Dänemark mit denen zu Osnabrück 
umgehenden und Teutschland samt andern im Krieg implicirten 
Landen allein concernirenden Tractaten keine Verwandschaft 
hätten, und darnach mit Refusion dieser Spesen unbeladet zu 
sein, solenniter protestiret. Holsteinischen Theils sind Prälaten, 
Ritterschaft und Städte in den Gedanken, dass solche Kosten 
je und allewege von der Landesobrigkeit, ohne der Unter- 
thanen Zutbun, sind ausgerichtet. 9. Von der rigueur der 
Creditoren hätten Stände keine Nachricht. Dass die Creditoren 
nach Umschlagsrecht ihr Geld fordern, können Stände für kein 
unchristlich Werk achten. Stände bitten, es beim Umschlag»- 
recht zu lassen. 10. Wegen des Römerzugs hätten die An- 
wesenden im November 16 43 ihre (Quoten bezahlt, und er- 
innerten sich keines Nachstandes, es sei denn bei den Aemtern 
und zugekauften Gütern. In diesem passu und wegen der 
10,000 Thl. sei mit Zuziehung der Stände Liquidation zu 
machen. 

Bi. 367 b. Der Generalwachtmeister Hans Rantzau von 
Putlos habe in einem Memorial vorgebracht, dass er in seiner 
mit den Rosenkranzischen Erben abgeurteilten Sache de 
novo aus der Kammer zu Speicr mit Processen molestirt 
worden und dabin getrachtet würde, wie die Sache unter dem 
Deckmantel einiger Nullitäten contra jura imperii Romani, 
welche in causis capitalibus keine Reduction gestatten, an das 
Kammergericht gezogen werde. Prälaten und Ritterschaft 



128 

■ ■ ■ 



finden, dass die von den 12 adel. Rathen gesprochene Ur- 
thel (vergl. gemeinsch. Verordn. S. 207.) keiner Nullität zu 
beschuldigen, dass der Kammer Jurisdiction nicht fundirt sei, 
so vielmehr, weil die citirten judices theils in Schleswig ge- 
sessen. K. M. und Hochf. D. werden gebeten, solch prä- 
judicirlichem Werk nicht zu deferiren. 2. Die Gevollmäch- 
tigten der Norgesharder (Nordergoosharde ?) Vögte, Amts 
Flensburg, haben sich beschwert, dass sie wegen vieler nicht 
mehr vorhand. ausgedeichter Ländereien halber mit militär. 
Execution angefochten worden , es sei die Commission ins 
Stocken gerathen. Stände bitten, eine Commission zu er- 
nennen. :t. Deputirte des Südertheils Ditmarschens haben 
angezeigt, dass sie laut Schein zu den 30,000 R. Hamburg. 
Transactionsgelder bereits 4000 R. erlegt, aber dennoch den 
auf dem Schlesw. Landtag zu diesen Geldern bewilligten 
ein Thl. gezahlt. Sie bitten um Refusion des indebite Ge- 
zahlten. Auch die Wüster- und Cremper-Marsch haben ein 
Ebenmässiges einzuwenden. Stände haben, sich darauf einzu- 
lassen, nicht schuldig erachtet. 4. Von der Stadt Hadersleben 
ist angebracht, dass Herzog Johann d. A. 1571 die Schule 
zu Hadersirben mit 4500 R. dotirt, welche die Conservatores 
der Schule einem Dännem. von Adel geliehen, bis 1643 
inclusive hätten sie die Zinsen empfangen. Bei der Kündigung 
des Capilals sei die exceptio der Verjährung opponirt, unter 
dem Vorwande einer in Schleswig nicht promulgirten Con- 
stitution über Renovirung der Obligationen. Stände hoffen, 
K. M. würden die pia causa nicht hülflos lassen. 5. Städte 
wiederholen ihre beim Schlesw. Landtage vorgebrachte Be- 
schwerde wegen der Hospitationes-, Service- und Abdankungs- 
gelder d. a, 1645 (1643), sie bitten um Zurückzahlung. Prä- 
laten und Ritterschaft contradiciren. Stände bitten um 
Abschaffung der Licenten und Abstellung der andern Gravamina. 

Bl. 371b. Anzeige auf der Stände Erklärung. Kiel 
22. Jan. 1648. 

Die Resolution der Stände sei erst gestern Abend spät 



Digitized by Google 



129 



dem Landkanzler extradirt und erinnert, dass die Stände 
mehrentbeils aufgebrochen. Den Ständen sei kutid gemacht, 
dass nach Befinden der Resolution eine Replik erfolgen werde. 
Der K. M. und F. Gn. sei durch die Resolution keine Satis- 
faction geschehen, es sei ein anderweitiger Landtag nöthig. 
Stände müssen vor dem neuen Landtag ihre Meinung der 
Regierungscanzlei einschicken. 

Rendsburger Landtag 1048 Mai. Verz. B. 2. \X.) 

Iii. 372. Hochprinzliche und Fürstliche Proposition. 

Friedrich III. zu Dennemark etc. erwählter Prinz und 
Herr, wir auch der Durchl. Fürst, H. Friedrich, Erbe zu 
Norwegen, beide Herlzoge zu Schi. Holstein, Stormarn etc., 
unser gnädigster Prinz --da fast alle capita in suspenso un- 
erörtert geblieben, so sei die jetzige Corivokation — . 

I. Stände müssen Specification derer, die nicht gezahlt, 
geben. 2. Von den angekauften Königl. und Fürstl. Gütern 
sei die Contribution zu erlegen. Stände haben sich zu erklä- 
ren wegen des Vorschusses der weiland Kön. Maj. 3. u.4. Aus 
den Aemtern seien grossentheils die Zahlungen erfolgt; damit 
die Bequarlirten nicht zu Grunde gerichtet würden, seien, wenn 
im Landkasten kein Vorrath, die Contribution aus den Aemtern 
für die Soldaten verwandt. Die allgemeinen Landesanlagen 
sollen hinführo in den Landkaslen gebracht werden, die zur 
Defension verordneten Collecten sind in gemeiner gangbarer 
Müntzc zu zahlen, die übrige Contribution, nach wie vor, in 
Tbl. in specie. 5. Wegen der extraordinären Assignation und 
der Anticipation, welche die Städte erwähnt, müsse .nähere 
Erklärung gegeben werden. 6. Wenn die Zahlcommissare 
sich mit dem Landgerichtsnotar berechnet und die Designation 
der Restaulen eingeschickt worden, solle die Execution er- 
folgen. 7. Die Commissaricn sollen wegen der inundirten 
Ländereien ihre Relation bei beiden Regierungen einbringen. 

8. Aus den Aemtern soll auch von den ruinirten Pflügen 
die Contribution entrichtet werden , dasselbe liegt Prälaten, 

9 



1 



130 



Rillerschaft und Ständen ob. 9. Bei der Zahlung von den 
Barschaften soll die Ablegung des vorgeschriebe Eides de 
novo vorgeschrieben worden. 10. Diejenigen, welche sich 
cximirt, tnüssten in spccic genannt werden. Die revidirte 
Landesrnatrikcl solle den Ständen vorgelegt werden. 11 Zu- 
träglich sei, dass beim Landkasten beständige Einnehmer und 
dass nahe bei und in Kiel gesessene Adelige und andere dazu» 
erwählet werden. Die vorband. Völker mögen in vier Com- 
pagnien vertheilt, zwei Gapitäne entlassen werden, dem ge- 
meinen Soldaten sind monatlich, die Service eingeschlossen, vier R. 
zu bezahlen. Die miiitär. Execution zeige, dass das Geld 
nicht reiche, es seien vier R. von jedem Pflug und 1500 R. 
zu zahlen. Dem petilo -1 und 5 der Stände wird deferirt ; zur 
ti. und 7. Proposition soll die Noblesse mit dem doppelten 
Rossdiensl übersehen werden, aber der gewöhnliche in Bereit- 
schaft sein. & Notorisch ist, dass die Legationskosten in ganz 
Teutschland von den Ständen abgehallen werden. 9. Stände 
mögen deliberiren, wie dem Kündigen der Capilalien, wodurch 
theils die Güter veräussort, theils die Gapitalien ausser Landes 
gehen, zuvorzukommen. 10* Wegen des Vorschusses des 
Römerzugs soll Rechnung zugelegt, die Restanten angehallen 
werden. Wenn dies nicht hinlänglich, werden Stände zu der 
Refusion und des Vorschusses von 10,000 R. zu dem Buch- 
waldschen Regiment nebst Zinsen Mittel schaffen. 

Wenn Hochprinzl. Durchlaucht von dem Obliegen im 
Reiche Dennemark etwas expedirt, werden sie von den Ständen 
die Homagialpflicht annehmen. 

Bl. 390. Der Stände Erklärung caput 1. 

1. Was die Specification der adeligen Wittwen, Jung- 
frauen, Pupillen, welche keine Contribution gezahlt, betrifft, so 
ist dies am besten zu erreichen, wenn die Einnehmer beim 
Landkaslen, der Landgerichtsnotar, die Amtleute und Bürger- 
meister und Räthe in den Städten eine Designation der 
Eximirteri oder siih Eximirenden einschicken. 2. Wegen der 
zugekauften Güter bitten Stände , dass die (Kommission mit 



Digitized by Google 



131 



den Deputirten der Stände beeilt werde , wo möglich zum 
20. Juni. Stände sind des Erbietens, was des Vorschusses 
zum Römerzug und der 10,000 R. halber zu entrichten ist, 
compensatis compensandis zu zahlen ; dass die Restanten der 
Aemter in den Landkasten eingebracht werden sollen, dafür 
danken Stande. Der Herzogl. Holstein, von Plön abgeschickte 
Dr. Fester hat bei Restirung der Ilochprinzl. und Fürstl. 
Güter sich der seit jüngsten Michaelis restirenden 2 R. er- 
innert und angezeigt, dass f. F. Gn. solchen Rest förderlichst 
einbringen würden. 6. Stände bitten, dass auch ihnen ein 
Exemplar der Designation der Restanten gegeben werde. 
Ad 7 und 8, bitten Stände, dass die Commission wegen der 
überschwemmten und reducirten Ländereien beeilt werde. 9. Den 
Eid we^en der Contribution von den ßaarschallcn auf die in 
Ungewisshcit und auf Hoffnung stehenden Geldversprechen aus- 
zudehnen sei nicht rathsam, aber der Eid auf alle in parato 
habenden Gelder, nur was zur Abtragung der Schulden nöthig 
abgezogen, zu richten. 10. Wegen der bisher frei Gesessenen 
wird auf no. 1 verwiesen, Prälaten, Amtleute, die Städte 
müssten der Herrsch, die Designation senden. Gegen die 
Absentes sei bei Verlust der Umschlagsgerechtigkeit zu ver- 
fahren. Wenn perpetuirlich zu continuirende und salarirende 
Einnehmer vorgeschlagen, so meinen Stände, dass der modus 
alternandi weniger kostbar, auch die Rechnung richtiger sein 
werde, wenn sie de manu in manum tradirt werde. Ritter- 
schaft und Städte haben sich verglichen, dass ihres Mittels 
zween den Terminen beiwohnen und jährlich abwechseln ohne 
Rccompens nur mit Erstattung nöthiger Zehr- und Reisekosten. 
Stände bitten, dass der üeberschuss der in propositione be- 
rührten 4 R. ad communem cassam abzuliefern. 

Ad caput 2 und 3 danken Stände, dass von zwei Com- 
pagnien die Officiere cassirt werden. Stände meinen, der 
Soldat könne mit drei R. zur Löhnung und ein Service 
und Schlafgeld (welches die Städte bisher auf V 2 R geschätzt) 
sich begnügen. Wenn auch nach Ausweisung des jüngsten 

9» 



132 



Landtags drei R. auf ein ganzes Jahr genügen, so bewilligen 
doch Stände zur Defension vier R. a Pflug und 1500 R. in 
zwei Terminen 14 Tage vor Jacobi und Michaelis. 8. Wegen 
der Legationskosten bewilligen Stände Holstein. Theils ohne 
Präjudiz ein a Pflug, unter der Voraussetzung, dass dieses 
Fürslenthura kein höheres (Kontingent als demselben nach Pro- 
portion des Römerzugs und nach der Reichsmalrikul zukommt, 
erhalte. 9. Die Umschlagsgerechtigkeit sei aufrecht zu halten. 
10. Wegen der an Römerzug und sonsten vorgeschossenen 10,000 R. 
bemerken Stände, dass 1646 der Umschlagsverwaller Johann 
Boysen mehr denn 20,000 R. (28,000) erhalten, womit die 
zu Hamburg noch jetzt unbezahlten 27,045 R., (wofür aus 
Prälaten und Ritterschaft Etlicher Hand und Siegel ausgestellt 
behalten wird; hätten abgeführt werden können, und hoffen, 
dass sie nunmehr werden abgetragen werden , damit jeder 
seine Verpflichtung wieder erhalte und liquidirt werde wegen 
des Restes vom Römerzug. 

Die Erbhuldigung betreffend hat Herzog Joachim Emst 
(Bl. 400 b.) durch seinen Rath vortragen lassen, dass den 
Ständen erinnerlich sein würde, wasmassen weyland Herzog 
Johansen zu Holstein etc. mit ihnen am Kays. Hofe vor lan- 
gen Jahren wegen der Erbhuldigung in Rechtfertigung gerathen, 
welche S. F. (in. Succcssores H. Friedrich, H. Philipp, H. 
Joachim Ernst und H. Johann Christian , alle Herzogen zu 
Hollslein, continuiret und deshalbcr verschied. Process, Man- 
data auch letzlich 1631 aretiores annoch erhalten, wie auch 
jetzt gemelte H. Kläger mit denen regierenden Landesherrn 
an der Regierung keinesweges zu partieipiren suchen, beson- 
dern nur allein die Huldigung, damit Sie als gebohrne Reichs- 
fürsten auch in ihren Fürstenthumb respectirt werden, der ge- 
ringen Fräuleinsteuer, so in 5 Jahren nur 7 Ohrt Thaler 
anliefen, geniessen und der Succession pro posteris versichert 
seyn mögten, mit angehefftem Gesuch, der Erbhuldigung sich 
nunmehr gewirrig zu erklären und dieselbe künftig bei der 
Huldigung ihrer 1. Hochf. Durchl. willfährig zu erstatten cum 



133 



oblatione alles gnädigen comportements. Stände haben 
1. P. G. abgeschicktem Rath durch Abgeordnete ihres Mittels 
zur Antwort gegeben : Nachdem die Sache in lite pendente 
und zwar in peto. commissionis zur gütlichen Handlung aus- 
stünde, dieselbige commissio auc h noch nicht ihre Wirklichkeit 
erreichet, bis dahin aber der Process in suspenso nebst den 
die Lnndesregierende Herrschaft propter consortiura litis inter- 
ressirt und also Stände ohne vorgehende unterthän. Relation 
etwas darin zu determiniren und gleichsam der ganzen Sache 
einen Finalausschlag zu geben, nicht geziemen wolle, dero- 
halben werden 1. F. Gn. auch bis zu anderer Zeit gnädig in 
Ruhe stehen, Dero sie sich zu unterthänigsten und befehligen (ge- 
fälligen) Diensten sich ausserdem willig offeriren und erbieten, 
welches der H. Abgeschickte ad referendurn genommen. Die 
Stände haben darauf den schliesslichen Hauptpunkt vorgenom- 
men und der hochprinzl. Erbhuldigung halber sich dahin 
unterthän. resolvirt und erklärt, alldieweil I. H. Durchl. ein 
Herr von hocherleucht. Verstand mit allen Hochprinzl. Höcht. 
Qualitäten von dem lieben Gott stattlich und mildiglich begäbet 
und deswegen einen weltkundigen und hochrühmlichen Namen 
allbereit acquiriret und erworben, löbl. Stände auch keinen 
Zweifel haben, gleichwie von I. D. hochgeehrten Ahn- und 
Vorherrn die Regierung dieser Fürstenth. und Lande mit 
unsterblichem Ruhm, Dexterität und Gelindigkeit jederzeit ge- 
führet also auch Sie unter 1. Uochf. Durchlaucht Schutz und 
Regiment sich eines ehrbaren, ruhsamen und goltsel. Lebens, 
auch Handhabung der heilsamen Justiz und alles Wohlergehens 
genugsam können versichert halten, und wissen ; dass sie dero- 
wegen und solchemnach die anberegte Erbhuldigung und 
Horaagialpflicht deroselben zu prästiren eine obliegende Schul- 
digkeit befunden, wären auch dieselbige, wenn I. H. Durchl. 
ihnen dem Herkommen nach ihre von Zeiten Christiani I. 
hochsei. Andenkens von landesregierenden Fürsten zu Fürsten 
je und allerwege confirmirte Privilegia confirmiren benebenst 
auch denen von etzlichen Jahren hero dawider eingerissenen 



134 



Missbräuchen und Gravaminibus (worunter die Licenten und 
neue Zölle nicht die geringsten seien) gnäd. und abhelflioher 
masse geben werden, alsdanu zu prästiren unterthän. Er- 
bielens --. 

Datum Rendsburg 3i. May 1648. 

Kay von Ahlcfeldt, Wolff Blohme, Daniel Rantzow, Otto 
von Boockwolt, C. G. Pentz, Christian Rautzow, Glaus von 
Quahlcn, Paul von Buchwalt, Reuentlau (E. Reventlau), Detleflf 
Brorkdorff, Franz Rantzow, Breide Rantzow, Paul Rantzow, 
Joachim Pistorius, Evert Vctte, Job. v. Lengerkcn, Adolph 
Wildhagen. 

Flensburger Landtag 1648 September. (Verz.2. XX.) 

Das Ausschreibungspatent wegen der Erbhuldigung, Copen- 
hagen 25. Juli, zum Landtag. 

„Dass Ihr 26. September in Flensburg einkommet und 
folgenden Tag auf dem Rathhause erscheint, den wahren Erb- 
huldigungseid „Uns König Friedrich, als Eurem regierenden 
Landesfürsten und Herrn Königlicher Linie — prästirt — sind 
bereit, Euch bei Euren Privilegien. Gerechtigkeiten und Ge wohn- 
heiten zu schützen, u fehlt in dieser Handschrift. (Vergl. 
Verz. B. 1. S. 82.) 

Bl. 402 b. Königl. und Fürstl. Proposition 24. Sptb. 
1648 gehalten zu Flensburg 28. Sptb. 1648. (Vgl. S. H. 38. 403.) 

Diese Handschrift enthält in der sehr ausführlichen Pro- 
position ein grosses Lob auf den verstorbenen König, der 
seine Devotion mit Andacht gesucht , dem publico exercitio 
relig. und Concionen beigewohnt — in Administration der 
Justiz keine Person angesehen ~ post occasum solis — die 
morgenröthige Aurora herantritt — I. K. M. dero H. Vater 
zum wenigsten aquivaliren, wo nicht, superiren — dannenhero 
wir uns aus Grund unsers Herzens zu exhilariren, zu con- 
gratuliren und das vive le roi Fridrich troisieme vivat rex 
Fridericus III. Glück zu dem König Friedrich III. zu accla- 
miren — . Da die löbl. Stände sich anhero in guter Frequenz 



Digitized by Google 



135 



eingefunden, so thon I. K M. .sich nochmals erklären, die 
Inbl. Stände hei der wahren und reinen Religion, wie solche 
in den prophetischen und apostolischen Schriften begriffen, 
auch in der Augsb. Kaiser Carl V. a. 1630 (1530) übergebenen 
Confession enthalten und in formula concordiae erwiedert, 
ungeändert zu lassen, einem jeden Justiz und gleichmassiges 
Recht — . 

In dieser ausführlichen Proposition, wie sie in dieser Hand- 
schrift steht, fehlt dennoch der in andern Mss. enthaltene 
Punkt der Deroolirung von Christianspries. Die Zustimmung 
der Stande zu diesem Punkt ist in deren Resolution auch in 
dieser Bandschrift enthalten. (Vergl. B. 1 des Verz. S. 83 
und B. 2 S. XX.) Es herst in andern Mss. so: 

1 Dahin entschlossen und mit Kürstl. Durch), verabredet, 
Christianspries. ungeachtet die Einrichtung I. K. M. geliebten 
Vater mehr den 10,000 R. gekostet, zu deraoliren, wozu die 
Stande von jedem Pflug und 1500 R. 5 Ohrt R. künftigen 
Maitag zu zahlen, die von den zu der Vestmrg gehörigen Güter 
Restanten sind zu remittiren. 

Bl. 408b. Der Stände Resolution. 

Die Demo Irrung Christianspries sei ein land >sfi)rstl. und 
väterliches Werk. Das 2. und 3. Gravamen lautet Bl. lt 4: 
Weil auch die resp. Stifter, Capitula und Stadt Lübeck, Hain- 
burg und Eutin sich der schuldigen Huldigung und Eides- 
leistung, nicht weniger ihnen als andern Holstein. Ständen ob- 
liegenden oncra und Contrihutionen , Ross- und Manndienst 
annoch beharrtich entziehen und eximiren wollen , so wird 
1. K. M. und Hochf. D., welehergestalt dieser beharrlichen 
Entziehung zu begegnen, bei 'der ihren hiebei periclitirenden 
Landesobrigkeitlichen Superiorität und zu Erspriesslichkcit der 
sämptlichen dieser Lande ohne das mit dergleichen Last über- 
häuften eingesessenen treuen Unterthanen, Ihnen von selbst 
gelassen angelegen sein, wie dan auch desfals auf die abge- 
theiite Herschaft Sunderb. Linien, damit nicht durch ange- 
masste derselben Verwiederung, zumahl auch nicht vermerket 



Digitized by Google 



1 

I 



136 



worden, dass dieselbe wegen ihrer zugekauften adeligen Güter 
zu der Huldigung ciliret, tractu temporis in einem und andern 
passu einig Kecht sowohl den regierenden Fürsten dieser Lande 
als den löbl. Ständen und Unterthanen zum Präjudiz, Be- 
schwerde und Nachtheil all mahl ig anwachsen und post vulne- 
ratam causam erstlich mit den remediis desto beschwerlicher 
aufzukommen sein möge, ein gnäd. wachendes Auge und Ab- 
sicht zu führen höchst nöthig ermessen wird. 3. Und weil 
löbl. Stände vernommen, was jetzt hochermelte atigelheiile 
Herschaft bei gegenwärt. Landtage wegen der Erbhuldigung, 
welche, dem Fürgeben nach, hiesiger Fürstenthumb Stände 
ihnen weniger nicht als einem regier. Landesfürsten zu prästi- 
ren schuldig sein sollen, an I. K. M. und Hochf Durchl. an- 
maasslich gesehrieben und gelangen lassen ; so thun gehors. 
Stände sich des beschehenen solchen Schreibens Communication 
unterth bedanken und weil hochbesagte Herschaften in Mei- 
nung begriffen, ob wäre die einmal erkannte Kaiserl. Com- 
mission (worauf das ganze Werk guten Theils haltet und be- 
ruhet) mortc caesarea nec non regiae majest. erloschen, auch 
auf die Vollstreckung des 1628, da die Kaiserl. Maj. in offenen 
Krieg begriffen, sub. et ohreptitie erwürkten rescripti vielmehr 
als urthels noch fast stark andringen thun, so dennoch durch 
voranberührte Kaiserl. Commissio ohne das suspendirt, hiebei 
aber nicht allein der löbl. Stände und Unterthanen, sondern 
auch J. K. M. und H. D. eigenes und in actu deducirtes 
hohes Interesse mitwaltet; so ersuchen Dieselben dero getreue 
gehorsame Stände unterthänig, Sie geruhen, für diesmal er- 
wehntes F. Schreiben der gebühr ausführ- und gründlich ab- 
zulehnen, und pro irapetranda renovatione commissionis, wie 
auch sonsten, in fernerer Ausführung der Hauptsache nach 
als vor, allermassen die p. t. regier. Herschaft sich derselben 
allewege mit angenommen, denen löbl. Ständen wohl bey der 
Kaiserl. Maj. als anderer Orth und Ende, wie auch in ipso 
processu gn. und höchstvermog. zu vertreten. (Vergl. wegen 
er vorgebrachten Gravamina 1 — 8 Verz. der Handschriften 



Digitized by Google 



137 



B. 2. S. XX. und wegin Grav. 7. Gemeinden. Verordn. S. 625.) 
Die Stände berufen sich bei Gr. 7. auf die Criminalconslitution 
von 1636 und Mynsiger abservationes. 

Bl. 422a. Anl. A. Schreiben der Stadt Lübeck an Bürger- 
meister und Rath zu Wüster, v. 16. Jan. 1639, worauf Stände 
bei Gravamen 6. Rücksicht nehmen, um zu zeigen, dass Hane- 
burg und Lübeck das jus retorsionis gebrauchen wegen der 
seit 1630 sine consensu der Stände angeordneten Licenten, 
Zoll und Accise. Die Stadt Lübeck antwortet an Wüster, von 
Lübeck sei an K. M. und F. Gn. um Abstellung der neuen 
Licenten gebeten, es sei keine Antwort erfolgt und da die 
Lübecker im Holstein. Zölle geben müssten, so hätte Lübeck 
nicht umhingekonnt, von den Holstein. Unterthanen den ge- 
wöhnlichen Zoll zu fordern. 

Bl. 423 b. Anl. B. Memorial der Städte hiesiger Fürstenlh. 
Schi. Holstein v. 30. Septb. 1048. 

Weil die Städte privilegirt, dass gewisse Meilen Weges, 
auch in den Vorstädten kein Brau- oder Malzwerk, Herberg 
oder Handwerk, Handel und Wandel sollen getrieben werden 
— dawider aber Neuerung eingeführt — wird gebeten, dass 
die Städte bei ihren Privilegien geschützt werden. Als auch 
in den Städten viele von den Anlagen besondre exempliones 
prätendiren, aber jeder gehalten, die onera mit abzutragen, so 
wird gebeten, jeden zur Abhaltung gemeiner Stadt- und Land- 
bürden anzuweisen. 

Bl. 424. Lil. C. Memorial der Städte dieser Fürstenlh. 
30. Sptb. 1648. 

Weil die Städte der bürgerlichen Nahrung gewidmet auch 
derowegen auf so hohe theils zu 300, theils 200 zu 100 und 
mehr Pflügen in der Landesmatrikel angeschlagen, dahingegen 
theils derselben nur etwa 5 oder 6 Hufen baulichen Ackers, 
theils gar keine einzige Hufe in Besitz haben, sie jedoch durch 
andere in den Vorstädten oder in der Nähe und in den Dör- 
fern herum wohnende nicht wenige solcher den Städten allein 
beikommenden bürgerlichen Nahrung und Gerechtigkeit beein- 



Digitized by Google 



138 



trächtiget werden wollen Unmöglichkeit, die Landesonera 
pro rata ihrer Pflüge zu tragen, i. Aber Städte für andere 
privilegirt. 2. Besage des in Holstein üblichen Sachsenrechts 
III. 66, jeder Stadt auf einer gewissen Ziel Weges einigen Markt 
zu nahe zu hauen, Handel zu treiben, untersagt. 3. Durch 
die Constitution vom 4. Juni 1623 (gemeinsch. Verordn. S. 360) 
bestimmt ist, dass den Städten die bürgerliche Nahrung nicht 
abgestrickt oder limilirt werde, auch kein Stand dem andern 
seine Nahrung abschneide, der Bauer seines Ackerbaus warte. 
4, Städte nicht den lOten oder 20sten Theil des pfluglichen 
Ackers possidiren, daher dan, wenn ihnen an ihrer bürger- 
lichen Nahrung von den iu den Vorstädten oder sonst in der 
Nähe auf den Dorfschaften Wohnenden Eintracht geschehen, 
billig heissen sollte, deflcienle causa deficiat effectus und ihnen 
die der bürgerlichen Nahrung halber obliegenden Landesonera 
inskünftig pro rata ihrer Pflüge zu tragen, unmöglich, — ge- 
langet an I. K M. die Bitte, die Städte bei der ihnen allein 
beikommenden grösstenteils in Handel und Wandel, Maltzen 
und Brauen, sodan in Handwerken beruhenden bürgerlichen 
Nahrung zu schützen 

Die Anl. B. C. werden in der Resolution Bl. 421 b. ge- 
nannt; Prälaten und Ritterschaft erklären, diese Gravamina der 
Städte nicht g< sehen zu haben, etliche von Prälaten und Ritter- 
schaft contradicireri, wenn etwas ihnen Präjudicirliches in den 
Memoralen enthalten sein sollte. (Vergl. B. 2. des Verzeich- 
nisses S. XXI. 

Bl. 426 b. I. K. M. und H. D. Replica. Flensburg 
3. Oct. 1648. (Vergl. Verz. B. 2. S. XXI.) 

Ad 3. In specie aber die in tertio gravamine von denen 
H. Hertzogeu Sunderb. Linie prätendirten Erbhuldigung be- 
rührend sind J.K. M. und H. D., um Verhütung befahrenden 
Nachtheils, denen gehorsamen Ständen zum Besten alle Königl. 
und Fürstl. Vigilanz zu adhibiren erbötig, hinwieder aber den- 
selben obliegt und gebühret, die dazu gehörigen nothwendigen 
Spesen und Unkosten zu ertragen und herbei zu geben. 



Digitized by Google 



139 



Ad 7 ist abgedruckt in geuieiiischattl. Verordn. S. 625. 
Bl. 430. Der Stände Duplica. 

1. Stände berufen sich wegen des ersten Gravamen — 
der Verleihung der Aemter an Eingeborene vom Adel — auf 
das Privilegium Christians I. (Hegewisch und Jensen S. 51. 52.) 
Friedrichs I. von 1524 (I. c. S. 147). 2. Wegen der Zölle 
und Lieenten auf Christians III. Confiiujation (1. c. S. 166). 
Sie bitten, das Gravamen vor der Huldigung abzustellen. Die 
Städte inhäriren ihrer Bitte, bezichen sich auf die Constitution 
v. 1623 (gemeinschaftl. Verordnungen S. 360). Prälaten und 
Ritterschaft behalten sich dagegen ihre Nothdurfl vor, rück- 
sichtlich der Commercien. 

Stände hätten aus des Statthalters Relation vernommen, 
dass K. M. Bedenken trügen, den von dero Vorfahren prästir- 
ten Eyd wirklich und öffentlich zu prästiren, weil R. M. in 
dem Erzstift, zu dem Sie raediante electiotie gekommen, 
keinen Eyd geleistet. Stände bitten, dass der Eyd, dass sie 
die Privilegien stet und fest halten wollen, so wahr sie Gott 
helfe und sein heilige* Wort, der auszureichenden Confirmatio 
Privilegiorura möge inserirt werden. 

Bl. 434. I. K. M. und H. D. Triplica und finajis reso- 
lutio zu Flensburg 4. Octb. 1648. 

1. Rücksichtlich des ersten Gravamen werden sie sich 
den Privilegien gemäss bezeigen. 2. Wegen des Eydes haben 
K. M. das juramenlum placidiret, es stehen K. M. darüber an, 
ob es schriftlich oder mündlich zu geschehen. 3. Der Städte 
Beschwerde muss hinstehen bis auf künftigeu Landtag, da 
Prälaten und Ritterschaft contradkiret. 4. Was die Abstellung 
der Licenten, Zolle und Accisen angehet, da erscheint fast 
befremdet, dass die Stände nach der gegeb. Erklärung mit 
dem Homagial- und Erbhuldigutigswerk cunetiren, angesehen 
keine abschlägige Resolution ertheilt, sondern bis auf nächsten 
Landlag suspendiret. Stände habe" keine Ursache, sich über 
die moram zu beschweren, sondern zu erwegen , was vor 
Nachdenken der auf den 30. Septb. präligirle Homagial- und 



Digitized by Google 



140 



Erbhuldigungsvcrzug werde eausiien, zumal ihnen bereits 
alle Königl. und Fürstl. Gnade in elTect demonstriret. K. M. 
thun sieh der Homagi.il- und Erbhuldigungspflicht übermorgen 
Vormittags und deshalb der Prälaten und Ritterschaft Ein- 
findong auf dem Königl. Schloss um 7 Uhr frühzeitig, der 
ehrbaren Städte Erscheinung eadem hora vor der Kirchen 
gnädigst und unfehlbar versehen, nicht zweifelnd, sie werden 
darauf nunmehr acquiesciren, immassen I. K. M. u. I. F. D. 
es bei dieser gn. Erklerung endlich bewenden lassen und keine 
fernere Instanz können und werden admittiren. 

Die Relation über die Huldigung an Friedrich III. am 
6. October 1648 fehlt in der Handschrift. Nach andern 
Mss. (vergl. B. I des Verz. S. 83.) hielt Kanzler Reilicking 
eine Rede, der Stalthalter Christian Rantzau antwortete. 
Der Kanzler überreichte dann im Namen des Königs die 
schriftliche Confirmatio privilegiorum. (Vergl. Hegewisch und 
Jensen Privilegien S. 214 — 217.) Der Kanzler las dann dem 
Stalthalter den Homagialeid vor, den dieser knieend leistete. 
Der Statthalter las den Prälaten und Ritterschaft, von denen 
jedesmal vier vor I. K. M. erschienen, den Eid vor. Der 
Slädte-Eyd ward etwas mutirt vorgelesen und geleistet. Der 
Statthalter hielt dann eine Rede an den König, er möge ge- 
ruhen, diejenigen vom Adel, welche Lehngüter haben, diese 
nach altem Gebrauch nach Angreifung des Huts zu confirmiren, 
so wie diejenigen zu bestätigen, welche binnen Jahr und Tag 
es begehren. 

Darauf redete der Statthalter den Adel an, den Hut an- 
zugreifen, nicht über vier griffen an. 

Kieler Holsteinischer Landtag 1649 Januar. 

(Verz. B. 1. S. XXI.) 

Bl. 435 b. Königl. und Fürstliche Landtags-Proposition 
im Umschlag zum Kiel 15. Jan. 1649. 

Ist ohne das offenbar, welchergestalt von der Krön 
Schweden Völker dem Fürstenthum Holstein des General-Major 



Digitized by Google 



141 



Müller Regiment und der halbe Theil der Artillerie, wie auch 
monatlich zum Generalstabe 210 R. assignirt — ist allbereit 
auf der Grenze — Kön. Maj. und Hochf. D. zu den Gedanken 
getreten und zur Holstein. Stände Beirats verstellen, dass die 
Völker nach Proportion und Anzahl der Pflüge auf I. K. M. 
und H. D. Aemter und Städte auch Prälaten und Ritterschaft, 
wie nicht weniger I. H. D. Herzog Joachim Ernst Autheil 
einzulegen, und jedweder sein Quotam zu sich zu nehmen und 
mit Entretement und and. Nothdurft zu unterhalten. 

Bl. 437b ist bemerkt: auf diese Proposition hat der 
Landkanzler geschrieben folg. Worte : die Resolution ist mir 
nicht zukommen. 

Landtag beider H erzogt hümer zu Schleswig 1649 
März. (Verz. B. 2. S. XXII) 

Bl. 437 b. Proposition. Gottorf 2. März 1«49. 

Aus was sonderbaren Motiven K. M. und H. D., ohne 
Indiclion einer landtäglichen Convokation, die Beisammcn- 
bringung der der Krön Schweden im ganzen R. Reich be- 
willigten Salisfactionsgelder ergehen lassen, ist offenbar, wie 
I. K. M. und H. D. ungern ausser der Stände unterlhän. 
Kinrathen in gemeiner Vaterland concernirenden negotiis treten, 
darum jetziger Landlag abermals angesetzet. 1. Zu expectoriren, 
wie der Schwedischen Völker Verpflegung proportionaler ein- 
gerichtet werden könne, so dass kein Queruliren inacqualitatis 
entstehe. 2. Zur Gage der geworbenen Völker ist eine Collccte 
nölhig und, da Holstein mit Verpflegung der Schwed. Völker 
onerirt, so ist vor gut befunden, dass die Schlesw. Stände 
diesmal unverlangt a Pflug und 1500 R. vier R. in den Land- 
kasten bringen, die Holsteiner bis künftigen Jacobi jetzigen 
Jahrs tibersehen worden und dann vier R. zahlen. 3. Da 
I H. D. ältestes Fräulein despondirt und K. M und Hochf. 
D sich vereinigt, so werden Stande sich der Beliebung gemäss 
bezeigt-ti. 4. Um Refusion der Vorschüsse wird gebeten, die 
Resignation sei bei frühern Landtagen übergeben. 5. Die 



142 



Commissare zur Revision der Matrikel sollen nach dem Landtage 
hier in loco zusammen treten, wer ein Gravamen habe, möge 
sich hei der Commission melden, gestalt am erstkünftigen 
Landgericht endlicher Entscheid erfolgen soll. 

fil. 440. Unterth. Erklärung auf die K. und H. Pro- 
position des Landtags zu Schleswig dero Fürst. Schi. Holstein, 
geh. Stände. 

1. Nach eingebrachter Beschwerung wird gebeten: 1. Weil 
die Klöster Itzehoe, Preetz und Uetersen nach ihren Pflügen 
auf die Hälfte der Artilleriepferde Hafer, Heu und Stroh, 
inhalt der Commissarien Ordinanz, verschaffen, das Geld, so 
die adel. ihnen zugelegte Pflüge conferiren sollen, weit weniger 
austrägt; so wird gebeten, dass was sie mehr an Fourage 
prästiren, von den adel. Gütern erstattet werde. 2 Dass das 
Kloster Uetersen von den neu eingekommenen zwei Compagnien 
dem Kloster Itzehoe und Preetz gleichmässig annoen zugetheilten 
103 Pferden dem Kloster Itzehoe V 3 abnehme oder unter 
beiden Klöstern eine Gleichheit nach Proportion gemacht, und 
weil bereits des Klosters Itzehoe Pflüge mit i Plcrd belegt, 
die lOit Reuter in Wirthshäuser vertheilt, und deren Ver- 
pflegung an Geld, Hafer und Rauchfutter von den adel. Gütern 
möge gut gethan werden, sie aber zu mehr nicht, als zu der 
Hospitation und Service gehalten sein. 3. Die Commissarien 
mögten bald nach geend. Landtag mit den Offerieren nach der 
Kammerordnung eine Capitulation machen , was wegen der 
Reuter-Verpflegung a Moifat an Geld, Haber und R^uchfutter 
und sonst zu fordern. 4. Dass innerhalb 8 Tagen die ander- 
weitig angesetzten vier R. eingebracht und gegen die Säumigen 
manu militari exequirt werde. Der Probst zu Uetersen prote- 
stirt dagegen, dass Uetersen dem Kloster Itzehoe V 3 von den 
zwei Hammersteinischen Compagnien neu zugelegten 103 Pfer- 
den soll abnehmen, weil Uetersen nur mit 29 V 2 unter den 
Holstein. Fürst, gelegen, die übrigen in dem Pinnebergschen 
Bezirk seien. 

Die Städte haben angezogen, dass sie höher, als ihnen 



Digitized by Google 



148 



nach Pflugzahl beikommt, belegt, über die Hospitation und 
Service den Reutern, auch Essen, Trinken, Hafer, Futter 
reichen müsse«, für eine Mahlzeit etwa 1V 2 ß wieder erhalten, 
besonders beschwert sich Oldesloe, weil sie als die schwedi- 
schen Reuter angekommen, bis sie verlegt, 4 Compagnien, 
8-^8 Pferde unterhalten, was über 737 R. gekostet. Segeberg 
klagt, es bebe bis zum 29. Jan. 448 _# Kosten gehabt, Lütjen- 
burg habe noch 60 Pferde und nur 3~> Pflüge. Hilligenhavn 
beschwert sich, Kiel beschwert sich über 206 Pferde etc., zu 
deren Unterhaltung sie nur 395 Pflüge zu Hülfe hätte ; Olden- 
burg, das 40 Pfl., Neustadt 25 PtL, jede mit einer ganzen 
Compagnie von 206 Pferden belegt, so bis auf den 11. Marl. 
*>lOO R. gekostet, aus den zugelegten Oertern seien nur 
4463 Va R conferirt. Es wird gebeten, die Reuter zu de- 
logiren. Crempe beschwert sich, dass ihr der halbe Stab 
zugelegt, dB doch auf deren Pflüge nur \ kommen könnte. 
Da die von König!. Städten und Aemtern zugelegten 2770 '/ 2 
Pflüge ihre Quotam nicht werden einbringen, wird gebeten, dass 
sie angetrieben werden, innerhalb 8 Tagen nach Crempe ihre 
Coflapetens einzubringen. 

II. Stände bitten, da sie meinen, wegen der im abge- 
wichenen Jahr bewilligten vier R. sei noch Vorrath, zur Auf- 
nahme der Rechnung Commissarien zu ernennen. Die aus den 
Schlesw. Städten bitten um einen Revers wegen der Sublevirung 
für Holstein rücksichtlich der Zeit, dass dies nicht in con- 
sequentiam gezogen werde, dass die vier R. reducirt, die 
solutio auf 2 Termine, Pfingsten und Johanni extendirt werde. 
Holstein. Prälaten und Ritterschaft bitten, dass sie mit Ein- 
bringung der vier R. nach Mich, oder Martini tibersehen werden, 
die Holstein. Städte ebenmässig und dass die Anlage auf zwei, 
höchstens drei R. bestimmt werde. Gebeten wird um Ab- 
dankung der Völker. 

III. Der Observanz zufolge werden als Fräuleinsteuer 
12 jj von jedem Pflug bewilligt; gebeten wird, in Erwägung 
der beschwerlichen Leufte etc. und da der Herzoge Sünder- 



144 



burgischer Linie Anmassung noch in Ute, die Stande mit einer 
höhern Anlage zu übersehen. 

IV. Wegen des Vorschusses sei keine Berechnung vor- 
gewesen, es wird gebeten, Commissarien zu verordnen und 
wenn ein Nothslaml, die Zahlung aus den 1643 intiinirlen Re- 
stanten, so viel 1000 R betragen, eintreiben zu lassen. V. Wegen 
der Revision der Matrikel bitten die Stände, weil alle zur Re- 
vision Deputirte nicht erschienen, der Termin auch zu der 
interessirenden Notiz nicht habe gelangen können , unter den 
Dcputirten keiner aus der Ritterschaft benennet, einen 
andern Termin und bequemen Ort nemlich in Kiel an- 
zusetzen auch Hans von Ahlefeld zu Seegaarden aus dem II. 
Schleswig und Theod. BrocktorfT zu Hornstorff aus dem II. 
Holstein durch öffentliches Patent mit zu verordnen. 

Weil der Stände Deputirte referirt, dass £. U. D. auf die 
Bitte um Abhelfung der auf dem Flensburger Landlag in 
suspenso gebliebenen Gravaminum erklärt, mit K. M. zu 
t ommuniciren, so bitten Slände, dass solches ehester Möglich- 
keit möge bewerkstelliget werden. Die aus den Städten haben 
hiebei erinnert, ob wohl das auf dem Flensb. Landtag ange- 
führte (iravamen der Beeinträchtigung der Commerden in der 
gestrigen überreichten Supplik aus sonderbaren Bewegnissen 
nicht gedacht, sie sich desselben nicht wollen begeben haben. 

Bl. 447 b. Unterth. Suchen und Bitten der sämptlichen 
Landstände der Fürst. Schi, und Holstein. 

Als I. K. M. und H. D. auf verwichenen Flensb. Land- 
tag sich belieben lassen, die Abstellung der Accisen, Zölle 
und Licenten bis auf den jetzigen Landtag zu verschieben, auf 
welchem ein solches Expediens zu finden sein würde, darob 
die Stände verhoffentlich unterthän. contento erlangen sollten, auch 
in Triplica repetirt, dass das Gesuch keineswegs abgeschlagen — ; 
so sind die Stände der Cohfidenz, 1. K. M. und H D. werden 
dieses Gravamen halber bei jetzigem Landtage eine Abstellung 
aller neuen Zölle, AccistM, Liccnicri gnäd erhören — . 

Ray von Ahlefeld, Wulff Blohtnc, Daniel Rantzau, Otto 



Digitized by Google 



145 



v. Boockwolt, Casper v. Boockwolt, Paul Ran(zow, Heinrich 
Blohme, Fr. v. Ahlefeld, Friedrich v. Boockwolt, Heinrich 
v. Boockwolt, Heinrich Rumohr, Breide Rantzow, Theod. Brock- 
torff, Johann BrocktortT, Frantz Rantzow, Bertram' Rantzow, 
Gerdt Phil, v, Ahlfeld, Hans Rumohr, Kay von Ahlfeld, Gosche 
v. Tynen, Job. Ad. Becker, Euert Fette (Vette), Heinrich 
Holst, Ertcus Moritz, Hans Groling, Thomas Andersen, Martinus 
Steinhaus, Johannes Thalhaenius, Johann Kiekestehn. 

- 

Landtag zu Schleswig 1649 Mai. (Verz. der Hand- 
schriften B. 2. XXII.) 

Bl. 449. K. und F. Proposition. Gottorf 12. Mai 1649. 

1. K. M. und H. D. nicht gemeint gewesen, auf den 
nechstangestelUen Provincial-Convent einen andern so kurz 
wiederum zu indiciren, als aher nicht ohne I. R. M. u. H. D. 
Displicenz die Stände am nächsten Landtag zu Schleswig sich 
in so geringer Anzahl eingefunden , auch Anwesende ohne 
völlige Abhandlung tractandorum und I. K. M. und H. D. 
fernere. Erklärung unerwartet von einander gerücket, wodurch 
dieser jetzige Landtag — ernste Meinung, dass sich die Stände 
in mehr Frequenz einstellen und bis zu völliger Abrichtung 
sich beisammen halten — , 2. I. K. M. und H. D. hätten 
erwartet, dass Stände auf verwichenem Landtage zum 
Unterhalt der eigenen Defensionsvölker vollige vier R. 
einzuwilligen kein Bedenken gehabt, da die drei R. nicht 
ausreichen, — begehren demnach, die Stände sich zu dem 
noch übrigen vierten R. auf künftigen Jacobi in den Legekasten 
einzubringen resolviren. Es wird nach der Abrechnung sich 
zeigen, dass die vier R. noch nicht hinreichen. 3. K. M. 
und H. 0. vermerken, dass aus Mittel der Prälaten und Ritter- 
schaft wegen Erlegung des einen R. Fräuleinsteuer Difficultäten 
vorgefallen, weil aberK M. glorwürdiger Recordation dies freund- 
vetterlich placidirt. Nach den I. H. D. den Ständen, insonderheit 
Prälaten und Ritterschaft erwiesenen Gnaden- Bezeigungen — 

10 



Digitized by Google 



146 



werden sie sich unverzüglich zur Exsplvirung sothanen ein R. 
Fräuleinsteuer entscbliessen. 

4. Wenn die Holstein. Stände sich wegen der Hospitation 
und Verpflegung der Schwedischen Völker während des Landr 
tags nicht einigen, so sollen die Generalcoramissarien vor Aus- 
gang des Landtages es zur Conforraität bringen. 

5. Die General-Commissarien haben für der Cron Schwe- 
den Stab und Stahspersonen Geld aufgenommen — - .zur Legation 
nach Minden an des Generalissimi Durchl. Unkosten verwandt, 
Hans Christoph von Bülau an Königsnark geschickt, es ist 
eine besondere Collecte nöthig, die Designation soll extradirt 
werden. 

31. 451b. Anhang vorher gesetzter Propositon. Gotlorf 
22. Mai 16i9. 

A,ls na,cfc vollzogener Proposition der Comraissaricn Re- 
lation wegen Rjngeruog der Pflüge in Nordesharde und dessen 
Interessenten von dem Hardesvogt und Gevolknächtigten zu 
Bredstcdt (Vergl. oben S. 128.) eingebracht, wird die Relation 
exhibjrt, ob einige Retfuclion angestellt werden könnte oder es 
bis zur Revision der Matrikel zu suspendiren. 

Kl. 452. Fernerer Anhang. 

Ist befohlen, die Originalschreiben der Schwedischen 
OfGeiere wogen der ünterhaltungsgeldcr den Holstein. Ständen 
zu extradiren, ob die Verpflegung auf den ersten April oder 
weiter zu extendiren. 

Bl. 45:2b. Der gesamten Stände beeder Fürst. Suppli- 
catio an den Durchl. Fürsten, und Herrn Friedrich. Schleswig 
23 Mai 

Der König habe auf dem Flensburger Huldigungslandlag 
die Erfüllung der Bitte um Abstellung der eine Zeit hero ein- 
geführten Zöl|e , Accisen und Licenten aus Mangel der dazu 
pöthigen Communication mit I. H. D. bis zum folgendeu Land- 
tag differirt — nun halten wir ausser Zweifel gesetzt, es werde 
solchem Gravamini, KönjgK uiul Fiurstl. Promission zum Erfolg, 
beim nächsten Landtag alugeUoIfcn oder wenigstens im Eingang 



Digitized by Google 



147 



zum jetzigen — bitten, Sie geruhen nunmehr, die mehr- 
besagten Zölle, Accisen und Licenten in Gnaden abzuwenden, 
allenthalben zu cassiren und aufzuheben, sodann unserer wohl- 
hergebrachten Freiheiten und Gerechtigkeiten in hoc passu als 
ebenmässig, was wegen der Aemter und deren Besetzung mit 
Eingebornen von Adel hiebevor nicht weniger gnädig veran- 
lasset, wirkliche Geniess und Effect dermaleins in Gnaden 
empfinden lassen. — In fester Hoffnung einer gewierigen 
Erklärung hierauf, damit wir zu der Hauplconsultation desto 
eher schreiten können — . 

Bl. -154b. Der Hochfürstl. Durchlaucht Antwort auf 
vorhergesetzte Supplication. Gottorf 24. Mai 1649. 

1. Bekannt, welchergestalt bei diesen turbulentissimis 
temporibus die Regierung mit den ordinariis sumtibus bei 
weitem nicht kann geführt werden, zu Legationen, Correspon- 
denzen und andern extraordinären Beyfällen sind immense 
Impensen nothwendig, zu deren Ertragung I. K. M. u. H. D. 
Cammergüter allein nicht sufficient — um so weniger, weil 
notorisch der Aemter Intraden täglich mehr verschwächet 
werden — I. Kais. Maj. selbst in dero Erblanden wie nicht 
weniger in allen Königreichen , auch im ganzen Rom. Reich 
gelegenen Chur- und Fürstenth. . Ländern , Städten , auch 
fremden Republiken hergebracht, dass die Stände extraord. 
sumtus abhalten; so erachten K. M. u. H. D. nicht unbillig, 
dass, in Betracht die Stände sothane Kosten abzuführen, 
diflicultiren, die Zölle, Licenten und Accisen kein Gravamen 
präbiren können, zumal dieselben von Kais. Maj. ex certa 
scientia an diesen Orten approbirt. Wenn die Stände sich zu 
den extraord. Spesen verstehen oder auch ein anderes Ex- 
pediere zu I. K. M. u. H. D. Sublevirung gedenken, bitten 
I. K. M. u. H. D. solches in Gonsideration zu thun, setzen 
immittelst zu der Prälaten und Ritterschaft Nachdenken, ob 
ihnen solche mit einer gewissen Summe Geldes von jedem 
Pflug und jeden 1500 R. baar zu erlegen, abtuhandeln oder 
von andern auf-sich zu transportiren belieben mögten. 

10* 



148 



2. Wegen der Aemter beziehen sich I. K. M. und H. D. 
auf die Resolution des nächslgehaltenen Flensburger Landtags, 
weil dieselbe theils schon effectuirt auch den Standen auf 
etliche wenige Jahre hoffentlich nicht beschwerlich sein kann, 
so werden sie darauf acquieseiren und sich aus erheblichen 
Considerationen, welche einem Theil ihres Mittels nicht unbe- 
kannt sind, patientiren. 

3. Die Stände haben Mittel herbeizubringen, dass die 
wegen der Cron Schweden Stab und Stabspersonen von den 
Generalcommissarien aufgenommenen Gelder gezahlt werden — . 
Wird zu der Stände Deliberation verstellt, ob der jetzige Con- 
vent zu Nürnberg durch eine Lagation zu beschicken oder 
andere praesentes zur Beobachtung des Fürst. Holstein Er- 
spriesslichkeit und Verhütung alles Widrigen zu vermögen oder 
gänzlich einzustellen. 

B. 457. Der Schi. Holst. Stände Resolution. Schleswig 
26. Mai 1649. 

1. Obwohl Stände vorgestern sofort zur Gonsultation der 
capita propos. schreiten sollten und wollen, weil jedoch der 
Punkte etliche zu erledigen bereits bei dem Flensb. Iluldigungs- 
tage versprochen, bis dato noch unabgeholfener Gravaminum 
insonderheit die höchst beschwerlichen, höchst präjudicirlichen 
überaus schädlichen und landverderblichen Zölle, Accisen und 
Licenten betreffend in jetziger Proposition nicht nur nicht an- 
gereget, viel weniger zu der Stände contento, wohin gleich- 
wohl die Flensb. Erklärung zielet, abgethan, so haben Stände 
vorhero um die wirkliche Abstellung solches Gravaminis unterth. 
suppliciren und eine gnäd. Antwort darauf gehorsam erwarten 
müssen, hatten sich einer gewierigen, erfreulichen Resolution 
versehen. Nachdem aber I. K. M. und H. D., Inhalt gestriger 
vernommener Erklärung, zu der Realabschaffung wegen auf 
Legationen und Cnrrespondenten gehende Spesen sich nicht 
verstehen wollen ; so können Prälaten und die von der Ritter- 
schaft aus zumal betrübten Herzen (inassen sie dan aus dem 
so unvcrniuthlieh continuirenden Verzug nicht wenig conlus 



Digitized by Googl 



149 



und irre geworden). I. K. M. u. H. D., jedoch mit zierlich- 
stem Vorbehalt alles obliegenden Gehorsams schuldiger Vene- 
ration und Respect gegen dieselbe, als von wannen sie im 
Geringsten nicht abzuweichen gemeint, unterth. und gleichsam 
in compendio nochmals zu remonstriren nicht umhin. 1. Dass 
gleichwol solche Beschwerde ohne Zuziehung vielweniger mit 
Consens und Volbort der Stände eingeführt. 2. Den hellen, 
unverschlagenen Buchstaben gemeiner Landesprivilegien schnur- 
gleich entgegen, folglich ipso jure ganz unbegründet und in 
keinerlei Weise viel weniger durch des Heil. Rom. Reichs in- 
oder ausheimische exempla zu justificiren. 3. Solcher halben 
auch die Abschaffung und Rcmedirung nicht allein durch gnäd. 
ohne einige Exeption zu Flensburg beschehene und hoch 
betheuerte Confirmatio der Privilegien sub generali denomina- 
tione implicite und an ihnen selbst kräftig genug, auch 4., wie 
gehorsame Stände hierumb bewegliche Instanz gethan, in 
specic und expresse gnädigst versprochen, und 5. Die wirkliche 
Abschaffung mit dem actu homagiali als einer Gondition und 
Präjudicialstück (massen die Landesprivilegia sua natura fun- 
damentalsatzungen und uttiusque obligatoria sind) selbst con- 
nectiret und verbunden worden, dass 6. dies Gravamen also 
gewandt, dass es nicht allein Adel und Unadel, Bürger und 
Bauern im Lande drücket und lenta quasi tabe quadam er- 
mergelt, sondern auch 7. indem die benachbarten Städte 
Lübeck und Hamburg in jure retorsionis sich eines Über- 
mässigen Vortheils gebrauchen , und 8. wie von Seiten der 
Ritterschaft sonderlich erinnert, die vorangezogene extraordinarie 
zur Einquarlirung gehörige Legationes ja ohne das, jetzt ver- 
standener Meinung nach, von den Ständen sollen bezahlet 
werden . die Correspondenten (Correspondenzen) aber allein 
so hoch sich nicht erstrecken können. 9. Dass auch die von 
der lobl. Stände Vorfahren durch stattliche merita theils mit 
Gut und Blut theuer erworbene Privilegia de novo gleichsam 
zu redimiren propter conseq. sehr bedenklich, der Posterität 
unverantwortlich. — Solchem nach wollen Prälaten und Ritter- 



150 



sehaft (von denen sich die ehrbaren Städte, obschon derselben 
in gestriger Resolution keine erwehnung geschehen, dennoch 
als Mitglieder ejusdetn corporis und eorundem jurium ac pri- 
vilcgiorum nicht weniger fähige Mitstände quoad hurte passum 
nicht zu separiren wissen, noch separiren lassen können), und 
den also geh. löbl. Stände insgesamt ihre vorgestrige Bitte 
unterth. Fleisscs hiemit wollen repetiret und I. K. M. und 
H. D. alles schuldigen Gehorsams instanter und instantissime 
noch und aberiuahlig gesucht und gebethen haben, selbige in 
gnäd. solchen Motiven Erwägung und über das aufs Wenigste 
aus tragender Königl. und F. Huld und Gnade gegen dero 
getreue Unterthanen dero zu Flensb. herausgelassenen Kö». 
und Fürst). Wort nunmehr seine Kraft und Effect zu geben 
und mehrbesagte Zölle, Accisen, Licenten ohne einige Gegen- 
beschwer aufzuheben und zu cassiren, geruhen. 

Weil pro secundo I. K. M. sich wegen Besetzung der 
Königl. Amthäuser in diesen Fürst, gegen Prälaten und Ritter- 
schaft so gnädig erwiesen, und darin bereits Wandel geschafft, 
massen die löbl. Ritlerschaft sich dessen unterth. bedanket 
und es I. K. M. zu unsterblicher Glorie nahzurühmen hat, so 
ersuchen I. F. Durchl. Prälaten und Ritterschaft abermahlen, 
da>s selbige ebenmässig zu wirklicher Abstellung solches Gra- 
vaminis unverlangt. — 

Gehorsame Stände wenden sich ad resolutionem jetziger 
Landtags-Proposition ad cap. 1. Stände bewilligen zum Unter- 
halt der Defensionskncchte einen R. vom Pflug und 1500 R., 
und zwar Schlesw. Theils auf Jacobi, Holstein. Seilen eher 
nicht den so viel die jüngst verwilligten drei R. betriff, selbige 
auf Michaelis und den jetztverwill. einen R. auf Martini alle 
nächst künftig abzutragen — mit Beding, dass für annahenden 
termino Jacobi zur Abrechnung des Empfangs und Ausgabe 
wie auch zur Designation und Execution der Restanten ge- 
schritten mit Zuziehung der Stände Deputirleo, wozu die Prä- 
laten den Probsten zu Preetz A. v. Buchwald, die von der 
Ritterschaft die Hofräthe Paul v, Buchwald zu Sierhagen und 



Digitized by Google 



151 



Harts v. Ahlefeld zu Seegaarden., die Staate vier Bürgermeister 
Joachim Prstorius zu Schleswig, Eberhard Feite zu Flensburg, 
Sebastian Goldschmidt zu Rendsburg und Ericum Moritzen zu 
Itzehoe nahmkundrg gemacht, ungesäumt verfahren und Richtig* 
keit getroffen werde, da, ehe solches geschehen, lobl. Stände 
an obgethanes Erbieten nicht wollen gehalten noch verbunden sein. 

Ad eap. 2. Anlangend die von F. D. proponirte Fräulein- 
steuer mögtön Stände wünschen, dass die Zeiten — das Land 
fast allenthalben ermergelt, auch die Cousequenz fast grosse 
Inconvenienzen und Besergliehkeit nach sich ziehet, anerzogen 
nicht allein die abgetheilte Herrschaft, fals dieselbe in ihrem 
mit den Ständen habenden bekannten Homagial-Streit pros- 
perum litis eventum, qni Semper dubtus esse censetur, dermal 
eins gewinnen solle, ein nachtheiliges zu der Stände Be- 
schwerden zielendes Exempel for sich haben, sondern auch, 
wenn einmal von der alten Norm sollte abgesehritten werden, 
das Quantum desfaüs immerdar fluctuiren — * Stünde setzet! 
Zu I. F. D. das Vertrauen, Selbige werden sie mit einer sol- 
chen Neuerung nicht belegen, hingegen man das gewöhnliche 
Quantum nembHch eines Orths R. vom Pflug auf vorhergehende 
gewöhnliche Inlimirung einzubringen» erbötig und in diesem 
Punkt haben auch die ehrbaren Städte, obschon ihren in 
pröpositiooe gleich beim vorigen Capite keine erwähnung ge- 
than, sich dennoch denen H. Prälaten Und den Von der Ritter- 
schaft mit ihren votis assoeiiret abermals feierlichst bedin- 
gende, dass sie sowohl in diesem als vorigen Capite, au» 
denen bereits vorangezögenen Erheblichkeiten, steh vom corpore 
der IHfeKcAeiJ Stände nieht trennen wollen oder könnten. 

Ad cap. 3. Die Distribution der Schwedischen Völker in 
Holstein betr., stellen Stände anbeim, »b den deshalb geführten 
Querelen per viam commissionis oder sonst abzuhelfen. 

Ad cap. 4, Des Fürst. Holsteins Stände haben des Vorschusses 
halber sich mit Cay v. Ahlefeld und Christoph H. v. ßülau 
besprochen, die Summe salvo calculo 2871 R. 24 ß befunden, 
zur Entrichtung wird y 2 R, v. Pflug 26. Juni einzubringen 



Digitized by Google 



I 



152 



bewilligt, weil dies auf 3906 R. sich erstreckt, ist der Ueber- 
scbuss von 1094 R. 24 ß zu Gay von Ahlfeld und H. v. Rülau 
aoderweite Berechnung zu verstellen. Die Zahlung der 900 R. 
Legationskosten, die nicht der Landesobrigkeit regalia noch des 
gemeinen Fürst, jura betreffen, sondern eines jedweden Standes 
Conservation principaliter concerniren, sollen für andere Fälle 
kein Präjudiz bilden. 5. Der Schwed. Völker Provision betr. 
halten Stände dafür, dass zuvörderst Prälaten und Ritterschaft 
ein jeder Theil an seinem Ort Liquidation zulege und, was 
die Nothdurft erfordert, per mandata injungirt werde. K. M. 
und H. D. mögten sich angelegen sein lassen, die baldige 
Entledigung dieser Bürde zu bewirken , hernach sei eine 
Generalberechnung anzustellen. 6. Der Schwedische Oberst 
Lindemann hat sich mit einer gültigen Assignation zu legi— 
timiren. 7. Stände können eine besondere Abschickung nach 
Nürnberg nicht approbiren, stellen anbeim, ob nicht die Nothdurft 
mittelst Schreiben zu wahren oder eine dort anwesende quali- 
ficirte Person zu committiren. 8. Der Ockholmschen und 
Nordeshardschen Vogtei Ansuchen und die Relation der 
Commissarien sind zu erwegen. Stände denken, dass, was 
selbigen Orts von 30 und 40 Jahre her an Ländereien 
inutidirt, in so weit die Vogtei zu subleviren und nach Pro- 
portion die Pflüge zu mindern. Um die Maturirung der Re- 
vision der Matrikel wird gebeten. 

9. Was J. Boysen aus dem Landkasten vor etlichen 
Jahren erhoben, sei nicht wieder eingebracht, die Obligation 
der Prälaten noch in Hamburg. Zur Liquidation ist Jemand 
zu committiren, da die Stände nichts lieber als gute Richtigkeit 
wünschen. 

10. Frau Anna Rumohr, Schack Rumohrs Wittwe, hat 
nach Anlage gebeten, für sie zu intercediren wegen Verstopfung 
des Schleistroms, Stände zweifeln nicht, dass I. H, D. der 
Frau Wittwe Anliegen sich gnädig bezeigen werden, auch in 
regard der andern bemeldten Stromes aecolarum, dass dem 
Strom sein ungehinderter Lauf gelassen werde. 



Digitized by Google 



153 



11. Mehrere der Ron. Städte in Schlesw. und Holstein 
haben sich beschwert, dass sie, ungeachtet sie die zu der 
Christianpriesschen Demolirung bewilligten % R. ihres Orts 
abzutragen gemeint, mit dem Ausschuss nach Gluckstadt, bis 
die Demolirung vollzogen , entbothen und so mit zwiefacher 
Last gravirt würden, sie bitten nach der Anlage (fehlt) es bei 
der Geldhiilfe bewenden zu lassen, und ihnen vor andern 
Ständen keine mehrere Beschwerlichkeit aufzubürden. 12. Prä- 
laten und Ritlerschaft und aus den Städten etliche bitten wegen 
abermaliger verlegter Mahlstadt des Landtags nach Schleswig 
sowohl der Theurung als and. Incommoditäten halber, dass 
die Landtage hinführo mehrmalen zum Kiel mögten angestellt 
werden, wo mehrere ihre eigenen Wohnungen, an Futter und 
Victualien Abundanz und wohlfeiler, hoffen um so mehr, dass 
solches in gnädigster Obacht gehalten werde, weil der Obser- 
vanz nach mehrentheils so gehalten und von den Schlesw. 
Ständen, ausserhalb etlicher Städte, diesem Gesuch nicht 
contradicirt worden. 

Weil viele adel. Unterthanen entwichen, so ist der Stände 
Bitte, dem anlieg. Gesuch zu deferiren. 

Bl. 468. An die Königl. und Pürsll. H. Statthalter 
Amtleute, Ritter- und Landschaft nothwendige Bitte der Frau 
Anna Rumohr sei. Schack Ruraohrs Wiltwe. Schleswig 
24. Mai 1649. 

Zwischen den fürstlichen Beamten und den am Schlei- 
stroin Gesessenen vom Adel sei der frühere Streit durch eine 
fürstliche Resolution von 1(325 so sojiiret, dass zwischen dem 
Norder- und Süderzaun 40 Faden freien Stroms gelassen werde, 
auch der Süderzaun nicht weiter extendirt werde Gleichwohl 
sei im vergang. Jahr von den Amtsinspectorn dawider gehan- 
delt zum Nachtheil der Anlieger, besonders des Gutes Olpenitz, 
von dem ein gut Theil sei durch Gewalt des Wassers abge- 
schnitten worden, der Fischerei geschade!. Die Intercession 
der Stände wird erbeten. 

Bl. 470b. Unterth. Supplication der gehorsamsten Land- 



1 



154 



sassen sämmtlicher \ oti Adel der Fttrstenthümber Schleswig 
Holstein. (Vcrgl. Jahrbücher der Landeskunde B. 4. 8. 3(56, 
wo der Antrag wegen der Leibeigenen angegeben ist.) 

Flensburger Landtag 1649 October. (Vergl. B. 2 
des Verzeichnisses S. XXII. Hegewisch Gesch. der Herzog- 

thümvr 2. S. 37.) 

Bl. 472 b. Proposition. Flensb. Octob. 164». 

1. K M und H. D. hatten sich versehen, Stände wür- 
den solche gnädige Reflection als eine zu unterthän. Dank- 
nehmigkeit proponirte Occasion mit besserer Devotion agnoscrrt 
haben — , incivil, wie in nächster Landtags Resolution bei 
dem Passu der Accisen zu befinden begegnet, indem I. K. M. 
und Hochf. D. dasjenige, so Ihro niemals in Gedanken ge- 
treten, aufgebürdet werden wollen und selbiger Aufsatz mit 
solcher Intemperanz angefüllet, das» wohl I. K. M. und 
H. D. selbigen den Ständen alsobald wieder zurück zu schicken 
und einfertigen zu lassen gar gewilligt gewest, jedoch solches 
suspendiret, zumal die Stände ihren Unfug nunmehr hoffentlich 
von selbst vermerken — K. M. und H. D. haben, so vieJ 
thunlich, sich der von Gott untergebenen Land und Leute 
recommandirt sein lassen und gar keine Gedanken geführet, 
selbige mit Gravaminibus zu bedrücken, vielweniger lenta quasi 
tabe zu ermergeln wofern I. K. AI. und H. D. den Ruin 
ihrer Land und Leute pracaviren wollen, waren sie genöthigt, 
solche extraordinäre Spesen, davon die Stände nicht den ge- 
ringsten Heller erlegt, anzuwenden — dass die Stände hin- 
führo in ihren Aufsätzen sich des der Landesfürstl. Obrigkeit 
von ihren Unterthancn gebührenden von Gott selbst gebotenen 
Respekts sollen gebrauchen. 

2. Wegen des quanti der Fräuleinsteuer, wogegen aus 
Mittel der Stände in ziemlicher Anzahl remonstrirt, da in 
favorem der regierenden Landesfamilien die Fräuleinsteuer 
angelegt, und seit ersteigerter Münze nach jetzigem Vator der 
bei solcher Zeit angesetzte Orthsthaler wohl einen R., wo nicht 



Digitized by Google 



155 



böber austrägt, zu geschweigen, dass die Zahl der Pflege 
grösser gewesen, so theils eximirt, tbeils eingezogen - da 
es allein 1. H. D. als des regierenden Herrn Fräulein con- 
cernirt, so nunmehr keine Difficultät. — 3 Bei der % Jahr 
conlinuirten Einquartirung etc., dass daher ohne Consequenz 
ein Indult bis Umschlag 1651 zu geben, der gesicherte Cre- 
dilor sich mit den Zinsen begnUge mit Abführung der Haupt- 
gelder bis künftigen Umschlag in Ruhe stehe. 4. Dass bei 
der Unruhe in England Königl. Maj. securi decoilirt, ist weit- 
kundig. An I. K M und H. L>. hätte die jetzt succedirende 
Maj. eine ansehnliche Arabassade durch dero Generalissimum 
H. Marquis de Montrose abgeschickt und Assistenz gesucht, 
ohne der Stände Gutbefinden etwas zu bewilligen, ist Beden- 
ken getragen. 5. Auf dem im Juli und August zu Braun- 
sebweig gehaltenen Kreistag ist ein Monat Römerzug, der für 
das Fürstenthum Holstein auf 700 R. sich erstreckt, bewilligt, 
die Hälfte in einer halben Sächsischen Frist, das residuum auf 
nichstfolg. halbe Sachs. Frist zu Hamburg oder Nürnberg. 
Da der Termin verflossen, so haben Holstein. Stände ohne 
Cunctation solche 700 R. in den Landkasten zu zahlen. 0 Zur 
Erhaltung der Festungen Glütkstadt und Tönningen haben 
Stände eine Zulage zu geben. Stände werden ermahnet, ehe 
Alles adjustirt, nicht von einander zu lassen. 

fil 480b. Der Stände Exculpation und Entschuldigung 
wegen des in vorgesetzter Proposition angesuchten ersten Punktes. 
Fltnsb. 12. Octob. 161». 

Stände bitten, die Erklärung dieses Punktes in der Reso- 
lution als ein zu k. M. und H. I). genommene unterth. Zuflucht 
zu interpretiren. 

Bl. 485. Der Stände fernere Erklärung auf die nocl» 
übrigen Punkte. 

2. Wegen der Fräuleinsteuer haben K. M. und H. D. es 
den Prälaten und der Ritlerschaft auf die aus den Patenten 
erhellende Freiwilligkeit verstellet; es wird gebeten, dass, ob 
etwa einer oder der andere über das Gewöhnliche ni«ht 



156 



eingebracht, oder einbringen würde, es nicht allein für dies- 
mal bei solcher eines jeden Freiwilligkeit, sondern auch in 
Zukunft bei dem gewöhnlichen Quanto zu lassen, massen die 
Städte es auch mit ihnen als benebst den übrigen Ständen sub 
iisdem privilegiis begriffene Mitglieder also gnädigst zu hal- 
ten, und hinführo zu lassen, bitten. 3. Stände bitten, nach 
der Erklärung des grössern Theils derselben, die jura obstagii 
und in specie die Hadersieb. Constitution bei Vigor zu erhal- 
ten, auch die von der Ritlerschaft haben dafür gehalten, dass 
um Etlicher wenige ihres Mittels debitoren willen das in 
commune omnibus gedeihliche Umschlagsrecht nicht nieder- 
zulegen. 4. Stände widerrathen die von der jetzt succedir. 
Königl. Maj. in England erbetene Hülfe, von den Englischen 
Parlamentariis sei Nachtheil zn besorgen etc. 5. Zur Er- 
stattung der bei dem Braunschweig. Kreistage beliebten Le- 
gationskosten werden von den Holstein. Ständen 5 /? a Pflug 
bewilligt 6. Stände bitten, sie zu verschonen, die mehrberegten 
Zölle und Licenten aufzuheben, die noch übrigen Defensions- 
Völker abzudanken. Da die bei den Klöstern vorhandene 
Rechnung wegen der auf die Schwedische Artillerie verwandten 
Ausgaben, noch nicht abgelegt, wird gebeten, zur Ablegung 
derselben aus Mittel der Holstein. Ritterschaft eine Commission 
anzuordnen, die Execution wider die Restanten zu verhängen, 
dass die, welche aus dem Landkasten etwas erhoben, Rech- 
nung ablegen. 

Von Bürgermeister und Rath der Stadt Kiel ist durch 
dero Deputirle eingebracht, (fehlt), dass obwohl 5 Reichsthaler 
Ohrt zur Demolirung von Christianpries eingebracht, auch der 
nach dem hohen Lande belegene Wall etwas niedergebracht, 
wasserwärts die Wälle und die von den Schweden erbaute 
Brücke noch im Stande begriffen, und zu besorgen, dass es 
den benachbarten Gütern und Kiel nachtheilig, so wird um 
Intercession zur Demolirung gebeten. Stände bitten um 
Demolirung, das Gesuch wegen der Brücke remittiren sie als 
anhero nicht gehörig. 



Digitized by Google 



157 



Wegen der von Joh. Boysen aus dem Landkaston er- 
hobenen nicht wieder eingebrachten Gelder, weshalb sub nono 
capite resolutionis beim jüngsten Landtag gebeten , haben 
Prälaten und Ritterschaft angeführt, dass ihre Obligation 
und Hand zu Hamburg noch ausgesetzet und haben um Zah- 
lung gebeten. Um Liquidation dieses Punkts wird wieder 
gesucht. Um Beförderung der Revision der Matrikel wird 
gebeten. 

ßl. 494. Königl. und F. Replica. Flensburg 16. Octo- 
ber 1649. 

1. K. M. und H. D. lassen es bei dem ersten Punkt 
(der Zölle) bewenden. 2. Verbleiben bei der Forderung der 
Fräuleinsteuer. 3. Wegen des Umschlags soll nur auf ein 
Jahr erstrecket werden. 4. und 5. Wird acquiescirt, jedoch 
dass vigore juris superioritalis et territorralis K. M. und H. D. 
von sich selbst befugt, ohne fremde Zuziehung, foedera et 
societates aufzurichten. Die Holstein. Stände müssen zur 
Abführung des einen Monat Römerzugs von jedem Pflug 6 ß 
in 6 Wochen einbringen. 6. Können K. M. und H. D. 
sich nicht dazu verstehen, die Festungen bloss zu lassen, die 
Licentirung der Soldatesque wird abgelehnt, sonst müsse der 
Rossdienst und Ausschuss prästirt werden. Die Licenten betr. 
wird bemerkt, K. M. und H. D. contribuiren etwa von 13,000 
die Stände nur von 4000 Pflügen, die Kammergüter seien 
erschöpft. Stände mögen sonst auf ein Levamen bedacht sein, 
K. M. und H D. setzen zu der Prälaten und Ritterschaft Option, 
ihres Theils und apart semel pro Semper mit 120,000 R. 
unter die Arme zu greifen. 

Wegen der auf die Schwedische Artillerie verwandten 
Ausgaben mögen Holstein. Stände gewisse Personen zur Auf- 
mat hung der Rechnung denominiren. K. M. und H. L). we r- 
den noch vor Schliessung der Duplik sich wegen Demolirung 
von Christianpries und der Brücke daselbst erklären. 

WVgen Johann Boysens Gelder, der nicht eingelösten 
Ritterschaft Obligation in Hamburg haben K. M. wegen des 



158 



verlegten Römerzugs und Vorschusses an die Soldaten eine 
Gegenforderung, die Liquidation soll erfolgen, es werden Cay 
v. Ahlefeld, Amtmann zu Hadersleben, und Jacob Steinmann, 
Auitsverwalter zu Steinburg, dazu ernannt, Stände mögen aus 
ihrem Mittel welche adjungiren. 

Die zur Abdank- und Abfuhrung der Schwedischen Völker 
spendirten und noch aufzuwendenden Gelder betr. wollen K. M. 
und H. D. diese dem Fürst. Holstein zum Besten vorschiessen, 
begehren aber, dass zur Refusion aus dem Holstein, a Pflug 
in 6 Wochen zwei collectiret werde, Rechnung soll wegen 
der Ausgaben, wozu sie employiret, gegeben werden. 

Die Revision der Matrikel wird künftigen Umschlag von 
der bestellten Commission expedirt werden. (Gemeinsch. 
Verordn. S. 613. Anmerk.) 

Hl. 499b. Der Stände Duplik. 

1. Stände haben die Diät nicht ohne Beschwerde abge- 
wartet, wegen des hohen Gewässers hahen Etliche der Ritter- 
schaft und Städte -Deputirle aus ehehafter Ursach abreisen 
müssen. 

2. Wegen der Fräuleinsteuer haben ein gut Theil frei- 
willig aus Devotion das Verlangte erlegt, werden auch etliche 
der übrigen — es wird gebeten, es bei der Freiwilligkeit zu 
lassen und künftig bei dem Herkommen, welches von Anfang 
her, da der R. 2 Lüb. galt, 8 ß oder ein Rehhsorth ge- 
wesen, auch bis data ein mehreres nicht erfordert worden, 
bewenden zu lassen. 

3. Stände repetiren wegen des Umschlags ihre Bitte. 

4. u. 5. Wegen des zu Braunschweig gewilligten Römer- 
zugs wird gebeten, das Oblatum der 5 ß a Pflug anzunehmen 
in Erwägung, dass damit die Summe von 700 R. überflüssig 
erreicht werde. Zu der Schwedischen Abdankung wird V 2 R. 
bewilligt, was ausreichet, da von den bei jüngstem Landtage 
wegen Chr. H. v. Bülau Rechnung bewilligten ] / 2 R. 1094 R. 
übrig, auch von den Schwedischen Satisfactionsgelder etliche 
1000 R. übersehiessen. 



Digitized by Google 



159 



6. Stände bitten, ihnen wegen der Festungen keine An- 
lage anzusinnen. 

7. Wegen der Zölle bitten Stände, bei dieser aufgehenden 
ßlülhe des Friedens das Gravanien zu heben. Prälaten, Ritter- 
schaft und Städte als gcsamoote Stände — massen dieselbe in 
den uralten Privilegiis und verschiedenen Landtagsrecessen 
diesfalls conjungirt — erbieten sich nach ihrem Vermögen mit 
einem hesondern Donativ I. K. M. und H, D. unter die Arme 
zu greifen, haben sich deshalb bei der mit S. Excellenz dem 
Künigl. Statthalter und den beiden König!, und Fürstl. Can- 
cellariis gepflugenen Gonferenz condi bona Hier herausgelassen, 
hoffen K. M und H. D. werden, da Stände mit dem, was bis 
künftigen Umschlag nachstehen wird, in diesem Jahr im Hol- 
stein, zwischen 40 bis 50 Ii., im Schleswigschen etwas weniger 
vom Pflug erleget, dem Gesuch deferiren. Anhäugig bedanket 
sich die Ritterschaft der gestrig verstandenen Resolution wegen 
der Jagd, bittet die Commission nicht allein auf die Jagdpfahle, 
sondern auch auf alle andern Oerter, wo die Rittorschaft vor 
diesem zu jagen befugt gewesen, gerichtet werde. Namhaft 
gemacht werden Holstein. Theils Obrist DetlefT v. Ahlefeld 
und DetlefT v. Brockdorf, aus dem Schlesw. Obristlieut. Fr. 
v. Buchwald zu Priesort und Breide Rantzau zu Noer, dazu 
wögen Kon. und Fürstl. Commissarien denominirt werden. 

Bl. 505. Memorial der Stadt Rendsburg. 

König Christian IV. habe 1616 der Stadt Rendsburg die 
Licenten nachgegeben, da nun bei jetzigem Landtage von den 
Ständen dahin gearbeitet wird, wie sie der Licenten erlassen 
werden, bittet Rendsburg, sie zu solcher Anlage nicht zu ziehen. 

Rendsburger Landtag 1619 November. (Verz. der 
Handschriften B. 2. S. XXIII.) 

Bl. 505 b. Proposition. Flensb. 12. Novb. 1649. 
K. M. und H. D. habon mit Unmuth abermals erfahren, 
dass Staude sieh auf dein vorigen Landtag zu Flensburg in 



160 



anbefohlener Numerosität nicht eingefunden , auch die Com- 
parirten dem Ausschreiben zuwider schnurstrax abgereist. 

1. Als Fräuleinsteuer l R. zu zahlen. 2. Wegen des ein 
Monat Römerzugs seien 5 ß nicht genügend, sondern 6 ß 
zu zahlen, wegen der Schwedischen Völker zwei vor Christ- 
feiertag einzubringen, wegen Licentirung der Völker könne zur 
Zeit nicht weiter gegangen werden. 

3. Die Licenten, Zölle und was dem anhängig, sollen 
erlassen werden, wenn aus dem Schleswigschen 16 R., im 
Holstein. 14 R. von jedem Pflug erlegt werden, doch so, dass 
auch die Schleswig, und Holstein. Städte 16 R. erlegen. K. M. 
und H. D. hoffen, Stände werden, es bei jetzigem Landtag so 
einrichten, dass von I. K. M. und H. D. Obligationen sie 
auf künftigen Umschlag so viel, als dasselbe Quantum und 
dann das noch restirende Donativ austrägt, auf sich Irans- 
portiren und damit I. K. M. und H D. davon abgebürdet und 
entladen, sich assigniren lassen. 

4. Zu der Commission wegen der Jagd werden nominirt 
die Landräthe Cay v. Ahlefcld und Dr. Reimer Dorn samt 
dem Jägermeister Joh. Blücher, denen die von den Ständen 
Ernannten zu adjungiren. 

5. Dass das jus repraesentaliones, dass mit Brüdern und 
Schwestern demselben Kinder zugleich ab intestato im Schles- 
wigschen succediren, sei billig (vergl. Gemeinsch. Verordn. 
S. 026.) 

Bl. 508b. Resolution v. 29. Novb. 1649. 

K. M. und H. D. werden sich gnädig erweisen, wenn sie 
betrachten welchergestalt dero Landräthe und Beamte mehrenthcils, 
wie auch andere aus der Nobilität und Ritterschaft derzeit in 
F. K. M und H. D. Diensten, sodan des Fürstenth. Holstein 
Angelegenheiten occupirt gewesen theils Gegenwärtige wegen 
des grossen Wasserschadens abzueilen genöthigt worden. 

i. Stände bitten nochmals, die Grösse der Fräuleinsteucr 
bei der Freiwilligkeit zu Ussen und mit Einbringung des ge- 
wöhnlichen Quanti zufrieden zu sein und hinlühro sämmtliche 



Digitized by Google 



161 



Stände also auch beider Fürstenthümer als sub iisdem privi- 
legiis consistirende und fast aller Nahrung entblösste Städte 
darüber weiter nicht zu beschweren. 

2 Die verlangten sechs ß und zwei werden bewilligt, 
jedoch um Rechnungsablage gebeten, auch dass der Landkaslen 
wieder in Stand gesetzt werde mit 3 Schlössern und Schlüs- 
seln einen für K. M., einen für H. D., den dritten für Ritler- 
schaft und Städte und dass nichts ohne Beisein H. 0. v. Huch- 
waldt, Probsten zu Preetz, und Breide Rantzau zu Nöer und 
des p. t. anwesenden Bürgermeisters zu Kiel gehoben und 
bezahlet werde, die Matrikelrevision und die Abrechnung beeilt 
werde. 3. Staude bitten, das von den aus Prälaten, Ritter- 
schaft und Städten Deputirlen beim Flensb. Landtage dem Herrn 
Statthalter und Canzler eröffnete oblatum von jedem Pflug 8 R. 
anzunehmen und dagegen 1. die hohen Zölle, Licenten, Accisen 
und was dem anhängig, sofort durch maudata abzustellen 
(Verz. B. 2. S. XXI1L). 2. Dass der Verheissung zufolge, 
wofür Prälaten und Ritterschaft danken, die Präfecturen und 
Aemter keinen als eingeborenen Adeligen hinführo commiltirt 
auch die mit andern annoch besetzten Aemter ehester Zeit 
verändert werden. 3. Dass den Ständen die Beschwerde der 
unterhaltenden Völker aufs Längste gegen erstfolg. Ostern ab- 
gebürdet. 4. Die Jagd, wie von Alters her, frei gelassen und 
die zu nah gesetzten Pfähle an gehörigen Ort collocirt. 5. Dass 
wider die Privilegien laufende Neuerungen künftig nicht wieder 
eingeführt. 6. Dass die Stände bei den von I. K. M. und 
H. D. glorreichen Vorfahren wol erlangten Privilegiis aller- 
seits steif und fest unverbrochen geschützt. 7. Dass allent- 
halben mit gnädig veranlasstem und neulich zu Flensburg ge- 
botenem und übergebenem Revers (S. 165.) Königl. und Fürstl. 
versichert und verwahrt werden soll. 8. Der vorspeeificirten 
Freiwilligkeit und Abführung halber Stände nicht gefordert 
werden mögen, ehe a) die hiebevor bewilligten Donativgelder 
gänzlich abgetragen; b) so diese Fürstenth. mit Reichs- oder 
andern Steuern sollten belegt, oder durch allgemeinen 

- 

11 



m 

Lano>cbaden verhindert, würden, dje, Abstattung. dieser Gelder 
cessire und suspendirt bleibe.. 9. Dass dieselben (angebotenen 
8 R.) in 2 Jahren jedes Jahr auf Umschlag 4 R. abgerechnet 
gezahlt und k^iri, Stand, für den andern gravirt werde, dass 
Stände mit Revers verwahret werden. 

4. u, 5. Stände danken wegen der Jagdcommission, die 
Einführung des jus repraesentalionis in Schleswig wird dem 
Landesherrn anheira gestellt, es sei im Rom, Reich eingeführt. 

6. Von Theils Ständen ist beschwerlich angezogen, dass 
diese Fürslenth. mit feinen Münzsorten überhäuft, die Species- 
thajer denselben entzogen wurden. Stände bitten dem Land- 
gerichtsnotar und Einnehmer zu befehlen, dass die Defensions- 
gelder in landgängiger Münze anzunehmen. 

Daniel von Buchwajdt zum Schirensee hat mittelst Me- 
morials angegeben, dass er seiner dem Fürsten zu Mecklen- 
burg zufolge gegebenen Verschreibung sich ins Einlage/ be- 
geben, der Fürst aber ihm. mit Schulden verhaftet, dessen 
Bürgen sich zum Einlager verschrieben , was in Mecklenr 
bürg nicht auszuführen gewesen, das jus retorsionis müsse, 
ihm (D. Buchwa|dt) zu statten kommen, zumal nach Chri- 
stian III. Privileg, v. 1534 Sonntag trinitatis (Vergl. Privi- 
legien v. Hegewisch und. Jensen S. 162, 103). Stände hoffen, 
K. M. und H. D. werden ihn nicht enthören. 

Die Stadt Rendsburg habe angezeigt, dass sie von den 
Licentcn eximirt, und gebeten, sie mit Erlegung ihrer quota* 
des bewilligten quanti zu Ubersehen. 

Bl. 517. Kön, und F„ Replica. Rendsb. 30. November 
1649. (Vergl. Verz. B. 2. S. XXIV.) 

1. Die Fräuleinsleuer betr., ein Reichsorth sei ein debi- 
lum, keine Freigebigkeit, statt des. Reichsorts sei dem valor 
nach ; ein R. schuldig, das Residuum des einen R. sei vor 
Christfeiertag bei dem Landgerichtsnotar zu zahlen, und bin- 
führo bei Aussteuer der regierenden landesrürstl. Fräulein eben 
so, zu hallen. 2 f Die bewilligten 6 ß Römerzug und 2 Jj> 
wegen der Schwedischen Völker sind am 20., 21>, 22. Pcb. 



Digitized by Google 



163 



zu zahlen. Wegen Einrichtung des Landkastens wird zuge- 
stimmt. 3. Wegen der Zölle etc. wird von Schleswig die 
baare Abführung von 12 R., von Holstein wegen der Ein- 
quartirung und Saüsfaclionsgelder 10 K. , von den Städten 
durebgehends 12 R. verlangt, wenn die Zahlung nicht auf 
einmal erfolgen könne, so können 2 Termine eintreten. Die 
gesuchte Assecuration zu der Stände Contentirung wird hiebei 
copeylich übergeben mit dem Erbieten, selbige nach erfolgtem 
Schluss originaliter zu extradiren, massen, so viel die Be- 
setzung und in specie I. F. D. Aemter betrifft, dieselbe sich 
schon zuvor zu der Stände aeeeptirter Annehmlichkeit resolvirt. 

In den Conditionen der Stände werden den Privilegien 
zuwiderlaufende Neuerungen errichtet, K. M. und H. D. wis- 
sen sich deren nicht zu entsinnen, sie sind deshalb zu be- 
nennen. Amplectiren Stände den Vorschlag wegen der Licenten 
nicht, so werden die Licenten, Accisen und Zölle continuirt, 
und wollen K. M. und H. D. nicht, dass dieses hinführo pro 
gravamine angezogen werde. Die angebotenen 8 R, und die 
weiten Termine sind zu keiner Proportion zu redigiren. 

4. Die Commission wegen der Jagdpfähle soll zum Effect 
gebracht werden. 5. Das jus repraesentatiouis in Schleswig 
betr. , stehet der landesherrlichen Obrigkeit das jus legum 
condend. unzweifelhalt zu, es ist deshalb als sanetio pragmatica 
promulgirt und der Landgerichtsordnung einverleibt, K. M. und 
H. D. reüccliren nicht auf das, was anderer Orten eingeführt, 
sondern allein auf die Billigkeit (vergl. Gemeinsch. Verordn. 
S. 626). 6. Kleine Münze haben K M und H. D. nicht 
schlagen lassen, deshalb also kein Gravamen zu adduciren. 

Bei Herzog Friedrich von Mecklenburg wollen Landes- 
herrn intercediren. K. M. und H. D. ist befremdet vorgekommen, 
dass die Stände den Umschlag sicco pede vorbeigegangen. 

Bl. 522 b. Anhang v. 11. fersten) Dcb. 1649. 

Zur Gage der geworbenen Völker sind 2 R. vom Pflug 
und 1500 R. fördersamst in den Landkasten zu zahlen. 

Bl. 523. Der Stände Duplica. Rendsb. 1. Dcb. 1649. 

11 * 



164 



1. Wegen der Präuleinsteuar wird gebeten, was über das 
gewöhnliche Quantuni eingebracht, als Freiwilligkeit anzu- 
nehmen, der Unvermögenhcit beizumessen , wenn jetzt welche 
nicht höher als nach altem Quanto mit ihrer Angebührniss 
einkommen, auch Sampt und sonders Stände und also mit 
denselben die lobl. Städte, als ungezweifelte Mitglieder und 
Genossen dieser Fürstenthumb gemeiner Privilegien, bitten, sie 
inkünftig mit höherer Anforderung zu übersehen und sie aller- 
seits in diesem kundbaren Herkommen verbleiben zu lassen, 
massen Prälaten und Ritterschaft ihre vorige Bitte wiederholen, 
dass nemlich die löblichen Städte von ihnen nicht mögen ge- 
trennt, weniger höher als sie beschwert werden. 2., 3. Be- 
langend die Abschaffung der alten und neuen hohen Zolle, 
Accisen und Liccnten, Erlassung der Defensionsvölker , Be- 
setzung der Aemter mit adeligen Eingebornen erkennen Stände 
K. M. und H. I). Erklärung — . Prälaten, Ritterschaft und 
Städte wollen statt der 8 R. nun 10 R. von jedem PÜug 
durchgehends auf Maass und Weise , wie in der Resolution 
enthalten, geben, dass 1. zuvörderst der Revers nach der Stände 
Project werde vollzogen. 2. Die Zölle, Accisen und Licenten 
sofort abgeschafft. 3. Von unterhaltenden Völkern von jedem 
Herrn jelzo eine Compagnie entlassen, sie auch mit der übrigen 
Verpflegung nicht länger als bis Ostern beschwert 4. Der 
Unterhaltung wegen ein Ueberschlag gemacht. 5. Wann die 
termini donativi abgelaufen und die Fürstcnth. in jetzigem 
Stand verbleiben, mit neuen Auflagen nicht wieder belästigt, 
oder wenn sie gemeinen Landschaden empfinden sollten, dass 
alsdann von den 10 R. in dem erstfolg. Umschlag vom Pflug 
;i R., ferner iu succedir. Umschlag abermals 3 R. und end- 
lich auf nächsten Umschlag 4 R. abgelegt werden. 6. Dass 
Keiner für den andern darin gravirt werde. Stände bitten 
dies freiwillige Oblatum zu aeeeptiren. 

Wegen des Umschlags möge es bei der Observanz bleiben. 
Nach dem calculo seien drei R. zur Unterhaltung der Defensions- 
völker hinreichend Da aber zu den drei R. nachgehends noeb 



Digitized by Googl 



165 



eio R. bewilligt, da die vier K. nunmehr werden eingebracht 
sein, so erachten Stande, wenn die Rechnung zugelegt und 
die Restanten eingetrieben, müsse genug in residuo sein, dass 
iur Zeit eine Collecte nicht nöthig. 

Da Etliche aus der Ritterschaft Holsteins erwähnt, dass 
Differenzen wegen der einquartirten Schwedischen Artillerie 
und Völker Verpflegung abgestatteter Anlagen, so wird eine 
Commission vorgeschlagen, welche die von den Klöstern nicht 
abgelegte Rechnung aufnehme und die Differenzen hebe. Der 
Verbitter Daniel Rantzau bemerkt, dass vom Kloster Itzehoe 
die Rechnung aufgenommen. 

Bl. 528. Kön. und H. Revers oder Assecuration belang, 
der Stände Gravainina. Die Herrschaften versprechen die 
1630 eingeführten Zölle, Accisen und Licenten abzuschaffen, 
ohne Consens der Stände künftig keine einzuführen. 2. Die 
Defension so einzurichten, dass Stände sich nicht zu beschweren. 
3. Deshalb keine fernere Collecte ohne Einrath der Stände 
aufzulegen. 4. Die Aemter mit Eingebornen nach den Privi- 
legien zu besetzen. 5. Die Jagden nach den Privilegien zu 
lassen. Plensburg 12. Novb. 1649. (Der Revers ist nach 
den Verhandlungen nur als Project für den Fall der Einigung 
anzusehen.) 

Kieler Landtag 1650 Januar. (Vergl. Verz. B. 2. 

XXIV. XXV ) 

Bl. 530 b. 1. Die Völker zu licentiren, ist noch nicht 
ralhsam, deshalb auf künftigen Faslenmarkt 2 R. a Pflug und 
1500 R. zu zahlen. 2. Nach Erledigung des Landtags ist 
die Revision der Matrikel zu effectuiren, die Rechnung bei 
jetzigem Umschlag abzulegen, die Restanten sind einzutreiben. 

Bl. 533b. Erklärung der Stände. Kiel 22. Jan. 1650. 

Nach der Proposition des Flensburger Landtags vom 
28. Mai 1618 sollten zwei Compagnien entlassen und vier im 
Dienst bleiben, nach dem Calculus des Schlew. Landtags vom 
April 1647 erhellt, dass ein Mehreres bis künftigen Ostern 



166 



zum Unterhalt nicht nöthig. Es wird um Liquidirung gebeten, 
wenn dann sich ergiebt, dass zu den 4 Gompagnien a 250 
Mann bis Ostern kein Geld vorhanden, sollen 2 R. gezahlt 
werden. 

Wegen Revision der Matrikel sei von Mehrern gebeten, 
den Termin weiter hinauszuschieben, nach dem Schlesw. Recess 
v. 1649 solle die Matrikel vorher publicirt werden. 

Die Bitte um Remedirung der vorigen Landtag einge- 
brachten Gravamina wird repetirl. Stände haben 6 ß a Pflug 
zur Advokaten (Syndici) Gebühr beliebt, bitten, die gewöhn- 
lichen Patente zur Zahlung zu erlassen. Wegen der ent- 
weichenden adeligen Unterthanen wird ein Patent erbeten 
insonderheit, dass die Schiffer sich der Gollusion enthalten. 
(Vergl. Jahrbücher für Landeskunde B. 4. S. 368.) 

Bl. 538. „Die replica ist nicht in die Kammer geliefert. 

Bl. 538. Der Stände Duplica 28. Jan. 1650. 

1. Zum 4. und 5. März wird ein R. zur Defension be- 
willigt, der zweite R., wenn es nach abgelegter Liquidation 
nöthig. Wegen Ansetzung des Termins der revidirten Landes- 
matrikel wird gedankt und um Publicirung gebeten, so wie 
um Erlassung der diplomata wegen der mentionirten 10 ß ') 
ä Pllug, wovon 4 auf die Aemter mit zu schlagen, zu erlassen. 
(Vergl. Gemeinsch. Verordn. S. 628.) 

Rendsburger Landtag 1650 Juni. 

Bl. 541. Proposition 11. Juni 1650. (Verzeichniss 
B. 2. XXV.) 

1. Nach Beschluss bei den Friedenstractaten zu Nürnberg 
ist zur Evacuation der fremden Völker von Holstein 1 R. ä Pflug 
13. — 15. Aug. zu zahlen. 

») Die von Prälaten, Ritterschaft und Städten zu erlegenden 
10 ß müssen in der nicht in der Handschrift enthaltenen Replik 
näher angegeben sein. Das Zahlpatent in den gemeinsch. Verordn. 
giebt nichts Näheres über die 1« ß. 



Digitized by Google 



_J67 

2. fcur *Defensionscontiiiuation fö'rdersamst rlrei R. von 
jedem Pflug und jeden 1500 R. zu zahlen in den Legekas'ten 
zu Kiel. 

3. Detlev Revenklaw zu Preetz, Ziesendorp ünd tfutler- 
kamp, 'hat äieh beschwert, dass, bbwbHl er in diesön Fürst, 
nicht mehr 'ilomicilirt, wegen seiner Hausfrauen bäarschäft zür 
Contribütitfn gezogen und denen Restanten connumerirt, den 
Ständen äoll copeylich Apertur geschieh. (Die Cripie fehlt.) 

4. Die Revisiöh der Matrikel ist in Cotisideration zu 
Ziehen. 

Bl. 545. Der Stande Erklärung. Rendsburg 12. Juli 
(20. Juni) 1650. 

Prälaten und Ritterschaft hätten gern gesehen, rJass ihres 
Mittels Mitstände in grösserer Ffe^üenZ anwesend, und die 
Consultation bis gestern verschoben. 

1. Nach dem Cdlculo erstreckt sich der 'Beitrag von Hol- 
stein bei weitem nicht auf tfÖOO R., und, da Holstein 8Ö00 
cöntribüaWe Pflüge hat, reicht >/ 2 R. vollkommen mis. Sollte 
dies nicht mit K. M. und H. D. CalcuTo concordiren, so 
bitten Stände, ihnCn das nach der Reidhtfmafrikel zu zählende 
zu determirriren. 2. Prälaten Und Ritterschaft honten, dass 
K. M. und l H. D. dero Stände mit der Unterhaltung der Sol- 
daten übersehen, nach den Privilegien und den Gesuchen auf 
den Landtagen ■-- und da die bitter schafft nicht weniger als 
dfe Aemter erschöpft, Vota 'detn Dohativ noch nächsten Um- 
schlag 8 R. vom Pflüg zu zahlen. Sollte zü de*r 'Soldaten 
Gage etwas fehlen, so mögte naidh Prälaten und Ritterschaft 
Meinung dies aus den Restanten, die nach der Relation der 
Commissarii v. 24. März 87^000 tt. betragen, genommen und 
damit die Volker abgedankt werden. t)ie Städte halten dafür, 
aass zu Unterhalttrng der Sbldatesque 2 R. Vom Pflüg in den 
octävrs nach Bartholom, zu bewilligen in der Intention, dass 
rtfit nächsten Michaelis dies onus gänzlich 'fcessir'e. 3. Stände 
sind allerseits einig, dass des gewesenen Cänzlers ftevetikläuen 
petlto wegen der ängezttgebeti tätiohes Zu de'fe'rireh. 4. Wegen 



168 



der Matrikel bitten Stände es bis zur endlichen Regulirung bei 
der 1043 18. Sptb. eingebrachten Relation zu belassen. 

Bl. 551b. Replica. Rendsburg 20. Juli 1650. 

1. Der angebotene '/ 2 R. ist nicht zuträglich, da in Hol- 
stein keine 8000 Pflüge, und Viele in Rückstand bleiben, zu 
dem bestimmten termino sind wenigstens 3 Reichsort in den 
Landkasten zu bringen semel pro Semper. Was übrig, soll 
den Ständen zum Besten bleiben. 2. Bedenklich ist jetzt zur 
Licentirung zu schreiten, die löbliche Noblesse hat keine Ur- 
sache, sich bei Einbringung der 2 R. von den löblichen 
Städten zu separiren, zumal die Noblesse sich sonst mit dem 
Rossdienst parat zu halten. Deshalb die 2 R. von jedem Pflug 
und 1500 R. octavis Barthol. zu zahlen. Gegen die Retar- 
daten soll verfahren werden. 

Bl. 552b. Der Stände Duplica 21. Juli 1650, 

1. Stände bitten, es bei y a R. zu lassen. 2. Prälaten 
und Ritterschaft wiederholen ihre Motive gegen die fernere 
Unterhaltung der Soldatesque, erbieten sich zum Rossdienst, 
so oft derselbe erforderlich. Die Städte wiederholen besonders, 
weil tertius evaculationis terminus im Reich noch unerledigt, 
ihr Erbieten, jedoch dass die Mitstände durchgehends ein 
Ebenmässiges erstatten, wegen Total-Cessirung der Soldaten 
sind sie einig. 

Stände, Prälaten und Ritterschaft bitten, weil diese Be- 
tagung in der Erndtezeit und sie in geringer Anzahl anwesend, 
das nicht ungnädig aufzunehmen, und wenn es nöthig zu ge- 
legener Zeit eine andere Gonvokation anzustellen. 

Rendsburger Landtag 1650 September. 
(Verz. B. 2. S. XXV.) 

Bl. 555. Proposilion. Glückstadt 20. Aug. 1650, Rends- 
burg 13. September 1650. (Das in der Handschrift nicht ent- 
haltene Patent vom i. Aug. 1650 droht, wenn die Stände 
wieder in Paucität erschienen und vor dem Schluss wie meh- 
rere der Noblesse sich entfernten bei voriger Contumacia 



Digitized by Google 



169 



verblieben, R. M. und H. D. zur Beibehaltung des Hesperts 
zu andern Mitteln greifen und die Notwendigkeit per mandata 
und deren Execution verfügen würden.) 

1. K. M. und H. D. hatten erwartet, dass Prälaten und 
Ritterschaft sich in Zahlung der 2 R. zur Defension den 
Städten conformiret. Damit nicht sobald wieder eine Con- 
vokation nöthig, werden 4 R. verlaugt. 2. Wegen der Re- 
stanten sind Mandata erlassen (Gemeinsch. Verordn. S. 634.) 
3. Da die Wölfe besonders auf der Geest vielen Schaden an- 
richten, ist eine Wolfsjagd anzustellen, wozu Prälaten und 
Ritterschaft das Nöthige zu beobachten. 4. Wegen der nöthi- 
gen Besserung der Wege und der Scpulturen der verschuldeten 
Adeligen sind diplomata erlassen, wornach sich zu richten. 
(Gemeinsch. Verordn. S. 630. 633.) 

Bl. 558 b. Der Stände Resolution 14. Splb. 1650. 

1. Auf dem Flensburger Landtag 1619 October seien 
schliesslich zur Defension 2 R. bewilligt, dennoch oflFeriren 
Prälaten und Ritterschaft sich zu den von den Städten be- 
willigten 2R., Stände insgesamt bitten, dass damit dies Gravamen 
erledigt sei, in Erwägung, dass ein adeliges Gut nach dem 
andern den Creditoren müsse überlassen werden, welches auch 
die Städte ratione bürgerlicher Häuser angezogen , auch sei 
der grosse Misswachs dreier Jahre zu consideriren , die 
Ritterschaft sei noch mit einem Termin von 8 R. — bei 
dessen Abstattuns der Revers erbeten wird — die Städte mit 
3 R. Donativ-Gclder nächsten Umschlag und mit noch 3 R. 
übers Jahr obligirt. Deshalb wird gebeten, sie nunmehr zur 
Respiration und zum Gebrauch der Privilegien kommen zu 
lassen, zumal mit jetzt bewilligten 2 R. innerhalb eines Jahrs 
insgesamt 3 R., welches bei 50,000 R. beträgt, einkommen, 
da vermöge der eingeschickten Relation von 1646-1648 
50,344 R., sodann von 1649 21,778 R., an Restanten hinter- 
stellig also 72,120 R. Viele zu der Soldatesque bewilligte 
Summen seien anlicipaudo erhoben. Die Stadt Schleswig habe 
pränumerando über ihre Quota bezahlt etc. Um Remcdirung 



170 



wird gebeten. Bis tut Erledigung der Matrikel-Revision möge 
es bei der von 1643 (Gemeinsch. Verordn. S. 610) bleiben ; 
die Stadt Flensburg erklärt sich dagegen, weil sie durch Ur- 
theil und Recht Moderation auf 300 Pflöge erhallen. 3. We- 
gen der Wolfsjagd wird zugestimmt, sie sei am Besteh im 
Winter practieabel. 4. Die Cremper und Wilstermarsch haben 
per memoriale eingebracht, dsss sie zu den $643 beliebten 
Hamburg. Tractationsgeldern ihre 6000 R. laut Quittung ge- 
zahlt und dennoch sei zu den übrigen 20,000 R. (so den 
andern Ständen, (Süderdfthmarschen ausgenommen, welches 
4000 R. erlegt) allein abzuführen obliegt) 1 R. v. Pflug ge- 
fordert und sie inter restantes aufgeführt, sie bitten, sie damit 
zu verschonen. Per majora sei von den Ständen entschieden, 
dass die Cremper und Wilstertnarsch sich an die Latides- 
herrschaft wenden mögen. 

Nicht allein im Namen des Statthalters Kay von Ahlefeld 
nebst Ray v. Ahlefeld zu Seestermühe und Obrist Detlef 
v. Ahlefeld sei wegen der Güter Colmar, Haselau, Haseldorf 
und Seestermühe, sondern auch wegen der H. Prälaten und 
etlicher Städte sei erinnert, dass sie bei der Einquartirung 
prägravirt, und bitten um Contentirung, die übrigen von der 
Ritterschaft contradiciren. 

Gebeten wird um Abstattung der Gravamina und Zahlung 
der in Hamburg restirenden Gelder, wofür etlicher Prälaten 
und Ritterschaft obligationes noch nicht eingelöst worden. 

ßl. 565. K. und H. Reptica 15. Sptb. 1660. 

1. Die 2 R. Defensionsgelder sifid 14 Tafce nach Micb. 
zu zahlen. Der Rest der Völker ist pröpter publicam safütefm 
noch nicht zu entlassen, wodurch den Privilegien nicht dei*o^ 
girt wird ; wenn das totüm pericHtirt, nützen die privilegia 
nichts, besser ein Geringes aufzuwenden, als der ganzen Hab- 
seligkeit halber in periculo zu schweben , deshalb besser sich 
zu den 4 R. zu resolviren. Die Restanten werden langsam 
exsolvirt; deshalb wird die Uritertialtung der Vöfter fateititfrt, 



Digitized by Google 



171 



iwenn die 4 R. gezahlt werden, wenn auch nicht 14 Tage 
nach Mich., jedoch in diesem Jahr. 

Wegen des Donalivs soll der Revers dem Gebrauch nach 
erfolgen. 

Bl. 569. üuplica der Stande 15. Sptb. 1650. 

Stände willigen zur Defension Umschlag 1 R. zu zahlen, 
gebeten wird um Licentirung der Völker, um Gcnernlrechnung, 
wenn sich dabei zeige, dass der 1 R. nöthig, solle derselbe 
Umschlag gezahlt werden. 

Bl. 571. 1. K. M. und II. D. Schreiben an Hamburg 
und Lübeck separatio!. Gottorf 19. Oct. 1650. wegen der 
Wolfsjagd, die im Monat Decerober in anrührenden Oerlern 
ebenmassig anzurichten, gebeten wird. 

t 

■ 

Schleswiger Landtag 1650 December. 
CVerz. B. 2. S. XXV.) 

Bl. 572 b. Propositiou. 

Die Totallicentirung der Völker sei nicht möglich, von 
den bisherigen 1200 Knechten solle ein Theil entlassen 
werden. Prälaten und Hitterscbaft, in einem corpore mit den 
gesamten Eingesessenen begriffen, hätten sich reliquis membris 
nicht zu entziehen, das Goniingent der Prälaten und Ritterschaft 
sei nur V 3 , Städte und Aemter confefiren mehr als das duplum, 
major pars ziehe billig minorem nach sich. 

Bl. 578. Resolution der Stände 14. December 1650. 

Etliche der Ritterschaft hätten wegen der Aufwartung bei 
nächst abgelegtem fürstlichen Beilager nicht erscheinen können. 

Stände hätten schon vor einem Jahr im October beim 
Flensfocrrger Landlage geglaubt, dass die Zahlung zur Defension 
Ostern dieses Jahrs ende, und diesem beim Rendsburger Land- 
tag im Juli dieses Jahrs inhärirt sich aber den 14. September 
zu Rendsburg zu einer Anlage bequemt, in der Hoffnung. 



Digitized by Google 



172 



dass dergleichen Anmuthung vollends erledigt. Es sei im 
nächstverblichenen Jahr von jeden) Pflug in die 50 R. con- 
tribuirt, und es sei noch ein ansehnlicher Kest des donativi sampt 
den gemeinen Landesausgaben im Umschlag zu erlegen, des 
Kayserlichen Satisfactionsg* Ides zu geschweigen. Stände be- 
willigen mit Beschlicss- und letzlicher Dargehung 2 R. vom 
Pflug und von 1500 R. in 2 Terminen Ostern und Johannis 
künftigen Jahrs. 

Zu der Stande Ausgabe sind 6 ß vom Pflug und von 
1500 R. beliebt, worauf, die Zahlungsmandate zu geben, ge- 
beten wird, dass die Summe in oct. trium regum beim Land- 
gerichtsnotar zu zahlen. Stände bitten um gänzliche Erlassung 
des oneris der Defensionsstcuer. 

Bl 581b. Kön. und H. Replik 15. Decb. 1650. 

Die allerunt. Resolution ist fast befremdet vorgekommen, 
da Stände der Völker gänzliche Dimission, und sie des alten 
ruhigen Standes geniessen zu lassen, urgiren. Bis der Friedens- 
schluss mehr firmirt, könnten die Völker nicht entlassen wer- 
den, sie sollten bis auf 800 Mann in 4 Compagnien reducirt 
werden, zur Abdankung von 400 Mann sei baare Zahlung 
nöthig, aus der Abrechnung sei zu ersehen, dass den Völkern 
noch über 34,666 R. in residuo nachständig. Prälaten und 
Ritterschaft hätten den Rossdienst bereit zu halten. Die be- 
willigten 2 R. auf Ostern und Joh. werden in so weit accep- 
tirt, auch sollen wegen der 6 ß und des vorigen Landtags 
bewilligten noch rückständigen 1 R. Mandate ergehen. 

Bl. 587. Duplica der Stände 15. Dcb. 1650. 

Rönigl. und Hochf. Durchl. Vorfahren hätten den löbl. 
Ständen die Unterhaltung der Garnison in den besondem 
Vestungen nie angemuthet. — 

Die Völker könnten aus den Restanten bezahlt werden. 
Nach der Commissarien Relation seien 8000 R. in Rest. Der 
auf jüngsten Landtag bewilligte 1 R. sei event. eingewilligt 
praevia liquidatione. 



Digitized by Google 



173 



Kieler Landtag 1651 Januar. (Verzeichnis» 
B. 2. S. XXV. XXVI.) 

In dem Convokationspalent vom 14. Jan. 1651, (welches 
in dieser Handschrift fehlt,) heisst es, ob wir wohl zur Con- 
tinuation des Schlesw. Landtags eine allgemeine Bei- 
sammenkunft der Staude auszuschreiben gemeint gewesen, da 
aber die aus Mittel der Prälaten und Noblesse jetzo ihre 
ordinäre Umschlagsfrequenz celebriren, in grösserer Numerosi- 
tät, denn auf den Landtagen erscheinen, und sich die aus 
den Städten auch meist einfinden, so auch um der Spesen zu 
entheben, wird die Convokation zum 16. d. M. zum Kiel 
intimirt. 

Bl. 599. Proposition 16. Jan. 1651. 

Es sei nothwendig, eine erträgliche Anzahl Völker auf 
eine Zeit zu entretcniren, dass die Stände sich nirgends zu 
verstehen wollen, gebe beschwerliche Nachrede. Wenn gleich 
auch wider Verhoffen die landesväterlichen getreuen demonstra- 
tio!) es und considerationes beim Stand der Prälaten und von 
der Ritterschaft nicht sollen verfangen und von denselben 
attendirt werden, da verbleibt es doch andern, dass die ehrb. 
Städte a reliquo corpore sich gar nicht haben abzusondern 
communi unzweifelhaft zu conjungiren — . Wenn Prälaten und 
Ritterschaft sich separiren, würde dies ein unversöhnliches 
Misstrauen operiren — K. M. und H. D. mehr gemeint die 
Privilegien zu vermehren, als abzubrechen ; wenn das totum in 
Noth geräth, wird es durch die Einrede der Privilegien nicht 
gefreit werden. Von den auf den Beinen habenden 1200 Mann 
sollen 400 entlassen werden und nur 800 bleiben. Die Y ür ~ 
schützung der Restanten kann hierin nicht zu statten kommen, 
da die Peräqualionscommission gezeigt, dass den geworbenen 
Völkern noch zwischen 30,000 und 40,000 R. hinterstcllig 
verbleibt. Sollte die landesväterliche Vorsorge nicht attendirt 
werden, wollen K. M. und H. D. hiemit öffentlch protestirl 
haben. 



Digitized by Google 



174 



Bt 603b. Resolution 17. Jan. 1651. 

Stände bitten, sie mit Anmuthung des fortgängigen 
Unterhalts der Soldatesque zu übersehen. Da die Peräquations- 
commission nicht die gesamrnte Einnahme und Ausgabe be- 
trifft, sondern I. K. M. und H. D. Interesse unter sich, so 
bitten Stände um Ablegung der Defensionsrechnung. 

Der letzte Terminus des von der Ritterschaft gewilligten 
donativi ist verflossen und theils eingebracht, es wird um den 
versprochenen Revers gebeten. 

(Der in andern Handschriften befindliche fürstliche Be- 
scheid loco replicae, dass zur Generalrechnung eine Com- 
mission deputirl, und dazu aus Mittel der Prälaten und 
Ritterschaft möglen Etliche adjungirt werden, fehlt in der 
Handschrift.) 

Landtag in Schleswig lb'51 Juni gehalten. 
(Verz. B. 2. XXVI.) 

Das Convokationspatent vom 24. April zum 10. Juni fehlt 
in dieser Handschrift. 

Bl. 607. Proposition. 

1. Man hätte grössere Frequenz erwartet, weil aber aus- 
gesprengt, dass der Landtag verschoben, so solle es dahin 
gestellt sein. Von jedem Herrn solle noch eine Compagnie 
licentirt werden mit dem Beding, dass Stände den Verlag 
vom 24. Märe dieses Jahrs und dann die zu Schleswig 
14. December vor. J. eingewilligten 2 R. in den Landkasten 
bringen, und dadurch die Dimission der Compagnien ermög- 
lichen. 2. Die vier röckständigen Compagnien betr., da es 
noch an einer beständigen Consolidation fehlt, so können sel- 
bige Compagnien zur Zeit nicht abgestellt werden, und haben 
Stände für die Verpflegung zu sorgen. 3. Die Restanten sind 
einzuzahlen. 4. Die Reparation der Wege ist, da das Gewitter 
favorabel, zu beschaffen.' (Gemeinsch. Verordn. S. 641. 
Mandat auf 2 R. zur Lirentirung von 2 Compagnien, zur Zah- 
lung der Restanten, Besserung der Wege.) 5. Wegen der 



Digitized by Google 



1:75, 



Beschlüsse des, Nürnberger Convents, zur Evacualion der 
fremden Völker, haben Holstein. Stände, denen die Erinnerungs- 
sebreiben der Kreisfürsten vorzulegen, (fohlen) sieb zu erklären. 

Bl. 614 b. Der Stände Resolution W. Juni lbol. 

Weil aus der in propositione berührten Ursach tbeils aus 
Leibesschwachheit und andern Ebehaftcn Stände in weniger 
Anzahl beisammen, uns schliesslich auszulassen fast bedenklich, 
so haben wir doch, soweit dies ohne Präjudiz, der Abwesenden 
und der bei den jüngsten Landtagen einmüthig gefassten Mei- 
nung, denen v<oi> und nachstimmenden in so weit conformirt 
und erklären U ob wohl wir rücksichtlich der verwiegten 
2 R. keine ander« Meinung* als dass damit der Unterhalt 
erledigt, weil aber die 2 — ausser von Etfichen der Städte 
- rückständig, sich nach der Rechnung ein residuum von 
18,776 R. %. ß 6 4 bis auf 24. März befunden, dass fürerst 
zur Ablegung des residui 1 R. angewandt, der andere R. zur 
Abdankung der zwei Gompagnien verwandt werde, und wenn 
das residuum erlegt, die 2 Gompagnien contentirt werden. 
2. Stände Ubernehmen die Unterhaltung der übrig bleibenden 
4; Gompagnien auf 3 Monat, und bewilligen dazu 1 R. 3. We- 
gen der Restanten bitten die Deputirten der Städte, dass, was 
wegen tempore pacis erlittener Hospitation damals decourtirt, 
nicht unter die Restanten gezogen werde, sondern es bei: den 
Abschieden v. 1637, 38, 41, 42, 43 und 46 verbleibe, was 
die»Slädte nach der Specialrechnung noch restiren, sei entweder 
einzubehalten oder zu refundiren. Die übrigen Stände wider- 
sprechen dieser Erinnerung als zu frühzeitig. 4. Beistimmend. 
5. Was andere niedersächsische Kreisstände annehmen, dessen 
muss Holstein pro rata Über sich ergehen lassen, es wird 
gebeten, bis zu weiterer Resolution mit der Ezigirung zu 
warten. 

Bl. 617. Kön. und D. Replica. 

Da. am 24. März von den zur Gontentirung der Soldaten 
18,7 hi K. 2 ß 6; ^ hinterslellig, worauf noch keine Anlage 
gemacht, so ist, monatlich 5847 R. gerechnet, für 3 Monate 



176 



17,541 R. nöthig, zu den noch übrigen 4 Compagnien haben 
Stände hiebevor sub conditionc jetzt pure 2 R. bewilligt, wenn 
der Rest der 18,776 R. nicht erklecklich genug, so ist noch 

1 R. zu erlegen auf Maria Heimsuchung. Sobald es sich thun 
lässt, soll die weitere Reduction und gänzliche Licentirung 
erfolgen. Auf die von den Städten erbetene Decourtirung 
könne jetzt nicht eingetreten werden. Zur Abdankung der 

2 Compagnien wird eine Gommission ernannt. 

Bl. 621. Duplica der Stände. 

Ein R. wird zum Unterhalt der vier Compagnien be- 
willigt, wie in der Resolution geschehen. Da nach der Kieler 
Abrechnung 18,776 R. 2 ß G <% restiren, zu fernerer Unter- 
haltung der Soldaten bis zum 28. Juni 17,511 R. nöthig sind 
zusammen 36,317 R. ; da die Herzogthümer 18,399 Pfluge 
haben, so würde ä Pflug 2 R. also 36,798 R. ergeben, und 
481 R. mehr Einnahme sein, der Baarschaft und des daher 
rührenden Zuwachses zu geschweigen, also 2 R. vollkommen 
ausreichen. Die Deputirten der Städte willigen zu der Ein- 
bringung der 2 und 1 R., bitten, dass diejenigen, welche in 
vorigen relationibus nicht als Restanten angegeben, auch nicht 
als Restanten anzusehen, die Kieler Abrechnung beginne erst 
mit 1646. 

Die Designation der nach dem Friedensschluss zwischen 
Dänemark und Schweden zur Dcfension seit 1646 bis dato be- 
willigten ausgeschriebenen Contributionen, so wohl was K. M. 
u. H. D. auf dero Compagnien aus den Contributionsgeldern 
zu fordern und sonst zu der Stände Nutzen verwandt worden, 
fehlt in dieser Handschrift. (Vgl. Verz. B. 1. S. 86. B . 2. S. XXVI.) 

Nach der Rechnung sind seit 1646 bis 1651 zur De- 
fension ausgeschrieben 21 V 2 R. macht von 18,399 Pflügen 

395,578 R. 24 ß 
von Baarschaften 9.493 „ 32 „ 

405,072 „ 8 „ 
davon sind verwandt 21,370 „ — „ 

383,702 R. 8 ß 



Digitized by Google 



177 



K. M. und H. D. haben zu fordern vom 15. Aug. 1645 
bis 25. März 1651 für Unterhalt, theils 1500, theils 1200 
Mann und Stab 402,478 K. 10 ß 

also noch zu fordern 18,776 R. 2 ß. 

Kiel 24. März 1651. 

Landtag gehalten zu Schleswig 1651 September. 

(Verz. B. 2. XXVI.) 

Bl. 626 b. Proportion 26. Sptb. 1651. 

1. Die Holstein. Stände haben innerhalb 3 Wochen zur 
Frankenthalschen Evacuation 1 R. zu zahlen. 2. Nach der 
Designation ist vom Donativ ein Rest von 26,424 R. rück- 
ständig, Prälaten und Ritterschaft haben diesen Rest in oct. 
tr. regum zu zahlen. * 3. Da die Völker noch nicht entlassen 
werden können, ist für deren Unterhalt noch etwa auf 2 Jahr 
zu sorgen und sind ä Pflug und 1500 R. 3 R. zu zahlen, zu 
keinem Abbruch der Privilegien. 4. Da von den Restanten, 
die zur Contentirung der alten Officiere und Knechte dienen 
sollten, viel Tausend abgehen, so werden die Stände Mittel 
ergreifen. 5. Johann Meyer sind wegen seiner Bemühung 
über die Verfertigung dieser Ftirstenthümer Landch.irten aus 
den Aemtern und Städten auf K. M. und H. D. Verantwortung 
12 ß von jeder Hufe bewilligt und er selbiges auch im 
nächsten Landgericht von den Prälaten gesucht, aber auf den 
Landlag remitlirt, und erwartet die Recompens auch von Prä- 
laten und Ritterschaft. K. M. und H. D. ersuchen Prälaten 
und Ritterschaft a Pflug 12 ß dem Landgerichtsnotar 
einzubringen. 6. Generallieutenant Bauer verlangt wegen seiner 
Dienste den Rest seiner Forderung, wozu K. M. und U. D. 
in evenlum ohne Präjudiz gewilligt und in den Aemtern Befehl 
gegeben. 7. Die Stadt Oldesloe bittet um Refusion des Vor- 
schusses an die Soldaten. 

Bl. 630. Resolution der Stände. Schleswig 29. Sep- 
tember 1651. 

1. Holstein. Stände bewilligen 1 R. zu Martini. 2 Zum 

12 



178 



Donativ seien 1615 200,000 R. in sechs Jahren tu zahlen 
bewilligt so, dass jeder nicht weiter als seine Quota hafte, 
wenn jeder diese gebracht, würde die Summe toll seih. 
3. In Hoffnung der nunmehrigen Erledigung werden gegen 
Austeilung eines Reverses, dass Stände nunmehr nicht weiter 
mit Unterhaltung der Soldatesque belegt und gänzlich davon 
entfreit seien, tu Anton! 16&2 2 R. Von jedem Pflug Und 
1500 R. bewilligt, Stände bitten vor Ausstellung des Reverses 
kein Patent zur Zahlung zu erlassen« 4. K. U. und H. D. 
hätten die Restanten aeeeptirt, Prälaten und Ritterschaft sind 
der Zuversicht, dass sie mit der Zahlung an die alten Officiere 
und Knechte nicht belegt werden, in Betracht sie auch deshalb 
das Donativ von 200,000 R, bewillig^ wovon der letzte Ter- 
min 1651 oct. tri reg. abgetragen. Saramtliche Stände er- 
innern, dass sie wegen der tempore pacta sustinirten Ein* 
quarlirung und Abdanktihgsgelcrer, zufolge verschied. 1637, 
1638, 1641, 1642, 1643, 1646 erfolgter Decrete, den Re- 
stanten nicht mögen annamerirt werden. 5. Prälaten und 
Ritterschaft bitten, sie mit ioh. Meyers Forderung zu über* 
sehen. 6. Für General Bauer wird 1 £ ohne Coosequenz 
bewilligt. 7. Der Ritterschaft Meinung geht wegen Oldesloe 
dahin, dass, weil ea Mv eigen Volk gewesen, ihr solche 
Erstattung nicht beikomme, Prälaten, Etliche ans der Ritter- 
schaft und sämtliche Städte hoffen, dass der Stadl Oldesloe 
wogen der nach dem Frieden zur Abdankung vorgeschossenen 
Gelder, als auch wegen der vor und nach dem Schwedischen 
Krieg an Verpflegung restirenden Summe Satisfaction gebühre. 

Es fehlt in dieser Handschrift (vergl. Verzeichniss B. i. 
S. 86.) der Befehl vom 25. NOvb. 1651 aus beiden Fürst. 
2 R. — wegen des Reverses soll auf nächstem Landtage eine 
Erklärung erfolgen «*- zur Defension, 1 $ zu General Bauers 
Contentirung 17., 18. und 19. Jan. 1652 rn zahlen; Holste» 
wird nochmals erinnert, den Martini zum Contmgent der 
Frankenlhal. Evacuation zu zahlenden 1 R. einzubringen, Prä- 
laten und Ritterschaft haben nach Vereinbaroug derer ©epütirten 



Digitized by Google 



179 



den Rest des residui vom Donativ 1 R. 16 ß ä Pflug und 
1500 R. oct. tr. regum 1652 zu zahlen. 

Es fehlt in der Handschrift das Mandat v. 6. März 1652 
zur Zahlung der Restanten. 

Flensburger Landtag 1652 Juni. (Verz. B. 2. 

XXVI. XXVII.) 

Bi. 640. Proposition. Flensb. 8. Juni 1652. 

1. Zur Verpflegung der Völker, die noch nicht abgedankt 
werden können, dieses und für künftiges Jabr 2 R. a Pflug und 
1500 R. zu zahlen. 2. Nach der Relation der Malrikel- 
commission haben die Güter des Stifts Eutin, des Dorncapitels 
zu Lübeck, S. Job. Clostcrs und heil. Geistes und Calands 
für 601 Pflüge zu steuern , aber in den Landkasten nichts 
inferirt. Stände mögen berathen, wie dem zu remediren. 
3. Zur Gontcntirung der alten Offleiere und Knechte reichen 
die Restanten nicht. 4. Aus retroactis erhellt, dass wegen 
Abstellung der Zolle und Accisen verschiedene Instanzen ge- 
than. Wenn Stände sich verstehen, das 1649 gemachte 
oblalum von 10 R. auf 14 R. zu steigern und in einem Jahr 
abzuführen, sollen Zölle und Accisen cessiren. 5. Holstein. 
Stände haben ihr Contingent zum Unterhalt der Fechtischen 
Garnison zu zahlen. 5. Ob Holstein, sich mit den übrigen 
Ständen im Ober- und niedersächsischen Kreise in eine nähere 
Conjunctur zu begeben, ist zu überlegen. 7. Wegen der 
Wolfsjagd. 

BI. 645. Resolution der Stände 12. Juni 1652. 

1. Wegen der Reversalien sei keine Meldung geschehen, 
aber eine weitere Zulage gefordert, es wird um Ausstellung der 
Reversalien gebeten. 2. Niemand der Stände erinnere sich, dass 
von den bemeldeten Oertern in den Landkasten gezahlt wor- 
den, es wird gebeten anzugeben, zu welcher Zeit sie anhero 
conlribuirt. 3. Im Jahr 1643 seien an K. M. und H. D. die 
Restanten zu Contentirung der Ofhciere cedirt. Stände bitten 
sie, von dem Ansinnen zu absolviren. Die Ritterschaft behauptet 

12* 



180 



wegen des Donativs liberirt zu sein. 4. Stände bitten, wegen 
der vielen Lasten die Zölle und Licenten ohne weiter Entgeld 
fahren zu lassen. 5. Was die mitverwandten Kreis-Stände 
leisten, wollen Stande auch über sich ergehen lassen. 6. Stände 
reserviren sich bis zur nähern Information ihre Erklärung. 
7. Die Wolfsjagd bis zum harten Winter auszusetzen. 8. We- 
gen des Donativs wird um Quitung gebeten. Wegen der von 
J. Boysen gehobenen nicht wieder bezahlten Gelder, weshalb Einiger 
der Ritterschaft Hand und Siegel zu Hamburg stehen, wird ge- 
beten, sie von der Verpflichtung in Hamburg zu liberiren. 

Bl. 654 b. Kön. und Fürsll. Replica. Flensburg 12. Juni 
1652. 

1. K. M. und H. D. wollen nicht die Privilegien schwä- 
chen, besonderer Reversalien bedarf es nicht. Die auf vorigen 
Landtag bewilligten 2 und die jetzt geforderten 2 R. sind 
Jacobi zu zahlen, Prälaten und Ritterschaft haben nur etwa 
4 bis 5000 Pflüge, 1. K. M. und H. D. Aemter, Städte und 
adel. Güter mehr als 12,000, also haben Prälaten und Ritter- 
schaft sich nicht zu sejungiren, sie haben den Rossdienst 
absque cunctatione zu leisten. 2. Wegen Retablirung der 
eximirlen Pflüge soll Nachricht gegeben werden. 3. Wegen 
der übernommenen Restanten wird von sämmtlichen Ständen 
eine Collecte 1V 2 R. vom Pflug nölhig, das Donativ sei vor 
der Cession bewilligt. Es ist billig, dass dem Kloster Itzehoe 
die vermöge transactionis behandelten 1600 R. von den 
übrigen Prälaten und der Noblesse refundirl werden. 4. We- 
gen der Abschaffung der Zölle und Licenten soll es bei der 
Observanz bleiben. 5. Wegen der Fechtiscben Garnison sollen 
wegen Holstein Mandata ergehen. 

Die Quitung des Donativ soll erfolgen. Die Erstattung 
der von I. Boysen aus dem Landkasten erhobenen Gelder soll 
erfolgen, wenn die Holstein. Stände, was an I. K. M. wegen 
des praeeipui und Römerzugsgelder rückständig, zahlen. 

BL 656. Duplik der Stände 14. Juni 1652. 

1. Stünde können sich zur Unterhaltung der Garnison in 



Digitized by Google 



181 



die Festungen nicht obligiren, wollen aber als freiwillige Land- 
bede sub conditione reversal. die auf dem Schlesw. Landtage 
bewilligten 2 R. zahlen , so weit sie noch restiren mögen, 
Bartholom., die jetzt geforderten 2 R. oct. tr. reg. abtragen 
gegen Revers. Die Ritterschaft will beim Generala«fbot den 
Rossdienst leisten. 2. Bleibt es bei der Replik. 3. Wegen 
der Cession der Restanten beziehen sich Prälaten und Ritter- 
schaft auf das Donativ, durch welches sie von allen die Re- 
stanten betreffenden Prätensionen befreit. Die Erbstädte be- 
willigen 1 R. v. Pflug mit Ausnahme der Kieler Dcputirten, 
welche propter defectum instruetionis und schlechten Zustandes 
sich diesem Voto nicht conjungiren, vielmehr der Ritterschaft 
couformiren, jedoch sich von den Städten nicht gar separiren, 
sondern es ad referendum nehmen wollen. Die von der Ritter- 
schaft bewilligen zur Abtragung der mit Itzehoe transigirten 
1600 R. und andern Ausgaben 24 ß vom Pflug. Diejenigen 
Städte, welche ratione praenuraerat. keine Erstattung erhalten, 
bitten darum ; 0. v. Buchwaldt bittet wegen des Klosters 
Preetz um Liquidation. 4. Wegen der Zölle insistiren Prälaten 
und Ritterschaft ihrer vorigen Erklärung, obwohl die Erbstädte 
als communi jure ac privilegio munitae in so weit einig, dass 
sie der Licenten gern entfreit sein mögten, so haben sie doch, 
ohne Entgeld damit fort zu kommen, nicht getraut, wollen 
10 R. a Pflug in 5 Terminen, alle Jahr Umschlag einen Ter- 
min zahlen gegen den Revers, dass mit Zahlung des ersten 
Termins die Zölle cessiren, Rendsburg bezieht sieb auf die 
Exemtion, die Kieler Deputirten nehmen die Sache ad referendum. 

8. Wegen der in Hamburg stehenden Obligationen bitten 
die Holstein. Stände das an dem Pracipuo Rückständige ein- 
zufordern, damit die Willigen nicht mit der Last der Unwilligen 
onerirt werden. 

Bl. <>55. Königl. und Fürstl. Triplica. Flensburg 
15. Juni 1652. 

1. Die schon vorigen Landtag bewilligten zum Theil noch 
rückständigen 2 R. sind 2.-4. August zu zahlen. 3. K. M. 



182 



und II. D. bedanken sich bei den Städten wegen des be- 
willligten 1 R M können nicht absehen, woher die von Kiel 
eine eigenwillige Separation zu inachen, sich gelüsten lassen, 
sind der Zuversicht, dass Prälaten und Ritterrchaft in hoc 
passu keinen Absprung nehmen, daher werden Stände insge- 
sammt dahin collimiren Umschlag 1 R zu zahlen. 4. Wegen 
der Zölle bleibt es bei der replica, der Kieler Singularität 
wollen K. M. als ungewöhnlich und ihnen unanständig vor 
diesmal dahin verstellet sein lassen. 

Benedix Bioin hat gebeten, Neu- und Kaltenhof auf 
51 Pflüge zu reduciren, die Sache kann in Eile nicht erörtert 
werden. 

Bl. 665. Quadruples der Schi. Holstein. Ritterschaft 
exhibirt 15. Juni 1652 unterschrieben von Kay von Ahlefeldt, 
Caspar von ßockwolt, Claus von Quahlen, Hinrich Blohme, 
Friedrich von Ahlefeit. 

Wir haben befunden, dass so wohl die Prälaten als die 
von der Ritterschaft schon gestern (in der Hoffnung E. K. u. 
H. D. würden an dero Erklärung gnäd. Vergnügen geschöpft 
haben, auch der Landlag gestern spät ausgeblasen) verreisst, 
da wir wegen der geringen Anzahl zu keiner Consultatiou 
schreiten können, so bitten wir diese Entschuldigung gnädigst 
anzunehmen. 

Bl. 667b. Quadruplica der Schleswig-Holstein. Städte. 
Flensburg 16. Juni 1652. 

Die noch anwesenden von Prälaten und Ritterschaft be- 
ziehen sich auf die Duplik und auf die besondere Supplicalion. 
Die Städtedeputirte erklären und bitten, ohne Absonderung von 
den übrigen Ständen, de quo solemnissime et saepius iterando 
protestati sunt, indem sie bei 2 und 5 acquiesciren, ad 1. dass 
die Zahlung der jetzt bewilligten 2 R. möge bis Umschlag 
oder doch bis Martini ausgesetzt werden, ad 3. Es bei 1 R zu 
lassen, da der Prälaten und Ritterschaft Quota, welche nach 
dem Landtage von 16-41 und mehr. Recesscn auch dazu ge- 
halten , ein Ziemliches beträgt. Etliche interessirte Städte 



Digitized by Goc 



183 



bitten um Ersatz der Hospitation»- und Abdankungsgelder. Die 
Kieler Deputaten bitten bei Caput 3 und 4, ihre Erklärung nicht 
als Singularität aufzunehmen Die Städte hoffen, dass auch 
die Ritterschaft dem geschehenen oblato wegen der Zölle sich 
conformire. 

Conti nuirter Flensburger Landtag 165S Juli, be- 
rufen durch Patent Glückstadt 24. Juni 1652. 
(Verz. B. 2. S. XXVII. XXVIII.) 

Bl. 069b. Proposition (sich bez. auf die vorige Du- u. Triplik.) 

Ad 1. Wegen der bewilligten 4 R. sind die Patente zur Zah- 
lung ergangen. 3. Wegen der cedirten Restanten isl 1 R. 
zu zahlen, Prälaten und Rittersohaft werden sich nicht ab- 
sondern. 4. Wegen der Accisen etc., da von der Oblation 
zurückgetreten, bleibe es bei der Resolution. 5. Wegen der 
Fechtischen Garnison wollen K M. und H. D. achten, dass 
die Holstein. Stände nicht prägravirt werden. 6. Auf dem 
Conyent eu Münster und Osnabrück sind 100 Römermonat 
bewilligt, wozu die Holstein. Stände, wenn die übrigen 
Nied er sächs. Kreisstände es approbiren, zu zahlen haben. 

Da die Laufte immer gefährlicher werden, haben Stände 
deshalb zu deliberiren. 

Wegen der Quilung donativi und abseiten I.K. M. quoad 
refusionem der aus den Landkasten erhobenen Gelder, so möge 
die Quilung im Project entworfen und zur Revision übergeben 
werden, rücksiebtlich der Refusion soll es so dirigirt werden, 
das« die Stände die Wohlgewogenheit I. K. M. deprehendiren. 

Hl. 673b. Resolution 15. Juli 1652. 

1. Die jüngst erbetenen Termine wird gebeten zu be- 
willigen. 3. Prälaten und Ritterschaft repetiren ihre Motive, 
wollen jedoch t R. nächsten Oct. zahlen gegen Reversalien. 
Die Städte bitten wegen der erlittenen Hospitation und der 
vorgeschossenen Gelder um Decurtirung. Von den von Prä- 
Uten und Ritterschaft bewilligten V 2 R. ist 1 zur Trans- 
aclion mit dem Kloster Itzehoe wegen der Einquartirung 



184 



bestimmt, die Holstein. Prälaten und Ritterschaft haben den 

I $ allein zu tragen, die übrigen 8 ß sind zu der Stände 
Ausgaben bestimmt und von heider Purst. Stände samt den 
Städten zu zahlen. 4. Prälaten und Ritterschaft bitten um 
Abstellung der seit 1636 eingeführten Zölle und Licenten, die 
Städte, Rendsburg ausgenommen , welches entfreit, offeriren 

II R. in 4 Terminen unter der Bedingung, dass der erste 
Termin 8 Tage vor Mich., der andere Oct 1654 und die zwei 
folgenden in folgenden 2 Jahren im Oct. zu zahlen, dass alle 
Zolle, Licenten und Accisen mit Ende dieses Landtags auf- 
hören zu ewigen Tagen und deshalb Reversalien gegeben wer- 
den, dass die Gonstitutio von 1623 in favorem coramercii 
reducirt werde, Bürger und Kaufleute in den Städten die Frei- 
heit allenthalben auch von den Waaren, die sie ausser den 
Fürstenth. erhandelt, gemessen (Gemeinsch. Verordn. S. 360), 
dass ferner, da Holstein. Seils eine oder andere neue Be- 
schwerde wegen Römerzüge oder anderer Collecten während 
der gesetzten Termine aufkommen sollte, solche Termine pro- 
longirt werden. 

Wegen der fast täglich gefährlich ausschlagenden Revo- 
lution wird gebeten, den Mittelweg zu halten ; rathsam sei, 
dass die nöthige Versicherung mit eigenem Landvolk geschehe, 
die Ritterschaft sei mit dem Rossdienst bereit, die Städte mit 
deren Ausschuss. 

Das Concept der Quitung des Donativi werde präsentirt. 
Die Stadt Hadersleben habe querulirt, dass sie in der reviri. 
Matrikel wieder auf 50 Pflüge erhöht, die ertheilte Concession 
erstrecke sich noch auf 8 Jahre, die Stadt habe. gebeten, sie 
bis zum Ablauf der Zeit in der indulgentia zu lassen. Wegen 
General Bauer bitten Prälaten und Ritterschaft, dass, da der 
auf vorigem Landtag bewilligte 1 jfc sparsam einkommt, die 
völlige Auszahlung Umschlag geschehe. 

Bl. 680. Königl und H. Replica. 

1. Die erbetenen Termine der 4R. würden gern bewilligt 
werden, aber die diplomala seien schon erlassen, die Völker 



Digitized by Google 



185 



hätten nichts mehr zu leben. K. M. und H. D. können nicht 
absehen, wie bei diesem passu Rcversalien erbeten, anerwogen 
sie sich mittelst Kön. und Fürstl. Parole in öffentlichen 
Landtags-Recessen ausgelassen, auch die Unterthanen zur I)e- 
fension verbunden auch seit 1636 hergebracht. 3. Wegen 
Abgang der Hospitationsexpensen sei 1 It. künftigen Mich, zu 
zahlen, wegen des abermalig erinnerten Reverses wird auf die 
vorangedeutete Meinung verwiesen. Von dem noch restirenden 
'/ 2 R., der Umschlag zu zahlen, mögen Stände, wenn die 
Jtzehoer Klostergelder berichtiget, den Ucberschuss verwenden. 
4 Wegen Aufhebung der Zölle, da Prälaten und Ritterschaft 
sich dazu nicht verstehen , die Städte Conditioncn machen, 
bleibt es beruhen. K. M. und II. D. sind von Kais Mtj. 
nicht allein bei Confirmation der revidirten Landgerichtsordnung 
mit solchen Zöllen versehen, sondern auch nachgehends dero 
Investitur und Lehnbrief einverleibt und rciterirt 6. und 7. 
K. M haben in dero Aemtern den Ausschuss bereit, I. D. 
werden Anordnung treffen. Prälaten, Rillerschaft und Städte 
haben den Rossdienst und Ausschuss parat zu halten. Da 
mit dem Ausschuss wenig zu verrichten, wird von den noch 
habenden Völkern jede Compagnie etwa auf 100 Mann zu 
verstärken sein, daher nothwendig, dass die Stände sich zu 
einer Collecte etwa 5 R. a Pflug und 1500 R. einzubringen, 
veranlassen , wenn Stände hierüber difticulliren , prolestiren 
K. M. und H. D expresse, dass sie vor Göll, der ehrbaren 
Welt und der Posterität entschuldigt sein und die Verantwort- 
lichkeit bei den Ständen. 

Die revidirte Quitung donativi wird nachiichtlich com- 
municirt mit dem Erbieten sie zu vollziehen, gegen die Retar- 
daten des donativi wird die Exccution reservirl. 

Wegen der Malrikelbeschwerde von Hadersleben und 
Lütjenburg bleibt die Resolution suspendirt. 

Bl. 685. Der Stände Duplica. Plensburg 18. Juli 1652. 

1. Die Urgirung des Reverses sei in legibus et excmplo 
raajorum begründet, die Bitte wegen der Termine der 4 R. 



Digitized by Google 



186 



wird wiederholt. 3. Wegen des Hub nom. des Abgangs der 
Hospilationsgelder noch geforderten in triplieis nicht erwähnten 
V<2 R. wird gebeten, dass darauf nicht weiter gedrungen werde, 
wegen des sub conditione bewilligten 1 R. möge es bei dem 
Uinschlagslerrain bleiben. 4. Wegen der Zölle beliehen Stände 
sich auf die Privilegien, und die gotbanen Promessen, sie 
wiederholen ihr desiderium. 7. Stände vermeinen, selbst das 
Ihrige so gut wie geworbene Völker zu prästiren, Städte, Aemler 
und Ritterschaft werden das Ihrige leisten. Mit dem revidirten 
Concept der Quitung des donativi erklären sich Prälaten und 
Ritterschaft beistimmend. 

Bl. 690. Entwurf einer Kön. und H. Quitung über das 
Donativ nach gewöhnlicher Form. 

(Irrig ist in der Quitung in dieser Handschrift das Dona- 
tiv als 1654 bewilligt angegeben, es wurde 1645 von Prälaten 
und Ritterschaft bewilligt 200,000 R. vergl oben 8. 115.) 

Bl. 690b. Der gesammten Schi. Holstein. Städte Ab- 
geordneten allerunterth. Bittschrift in puncto comraerciorum. 

Die Städte sind zu hoher Pßugzahl angesetit, obgleich sie 
theils nur 5 oder 6 Pflüge Ackerlands besitzen, sie seien vor 
andern auf Handel und Wandel, Malzen und Brauen, Hand- 
werke und bürgerliche Nahrung gewidmet, und können sonst 
nicht subsistiren. Jedoch eine Zeit her sei in solche bürger- 
liche Commerden eingegriffen , die Nahrung abgezwackt, sie 
beziehen sich auf die Constitution vom 4. Juni 1623 (Vergl. 
gemeinsch. Verordn. S. 360.) von der ein Extract anliege, 
darin enthalten, dass den Städten, da sie sonst die Landesonera 
Reichs-, Kreis- und andere Steuern in die Harre nicht würden 
ertragen, die bürgerliche Nahrung bevorab im Bierbrauen, als 
darin ihre besto Nahrung bestehe, dessen Verführ- und Ver- 
zapfung und Ausschenkung in die Aemter nicht limitirt werde, 
— sie bitten, die Städte bei ihrer Gerechtigkeit zu erhalten. 

Bl. 693. Extract Königl. und Fürstl. Constitution vom 
4. Juni 1623. 

Bl. 694. Supplication von Bürgermeister und Rath 4er 



Digitized by Google 



187 



Stadt Haderslebcn betr. die Verhöhung der Pflugzahl selbiger 
abgebrannter Stadt. 

Nach Begnadigung vom 18. Octb. 1649, die zu Rendsburg 
23. Fbr. 1653 bei den Revisoren der Matrikel prodacirt, solle IIa- 
dersleben, von 1650 Jan. an, 10 Jahre bei voriger Zahl der 50 Pflüge 
bis 1660 bleiben, auch notorisch, dass die Stadt durch Brand und 
Kriegsbeschwerung fast ganz ruinirt, die beste Nahrung wegen 
Einäscherung des Kön. Schlosses bei dem Schwedischen Kriegs- 
überzug aufgehoben , und da etwa nur zehn wohlhabende 
Personen in der Stadt Botmässigkeit wobnon, ist die Stadl mit 
Schulden überhäuft. Wenn wir die Nachricht erlangt, dass in 
der zu Glückstadt dieses Jahrs gedruckten revidirten Matrikel 
Hadersleben mit 50 Pflügen erhöht sei (Geroeinsch. Verordn. 
S. 617: Hadersleben 100 Pflüge) — . Es wird gebeten, die 
abgebrandte Stadt gleich andern, so Brandschäden erlitten, die 
zehnjährige Coucession zu mauuteniren. 

Bl. 696b. Copia I. K.M. Friedrichs III. ertheilter Cou- 
cession "auf 10 Jahr usque ad a. 60 ä 50 Pflüge von der 
abgebrannten Stadt Hadersleben die Landesonera abzutragen. 
Flensburg 18. Octb. 1649. 

Kieler Lan dtag 1653 Januar. (Verz. B. 2. XXVIII.) 
Bl. 698. Proposition. 

Zur Ersparung der überflüssigen Kosten sei der Umschlag, 
wo die Stände ihre ordinäre Zusammenkunft jährlich halten, 
zum Landtag gewählt. 

1. Auf dem Kreistag zu Lüneburg sei das Quadruplen 
des Contingents für Holstein, 120 zu Boss 240 .zu Fuss, be- 
schlossen, wozu die Werbungsgelder von Holstein jetzt zu 
zahlen, und hinführo solches quadruplum der 2800 R monat- 
lich abzuführen. 2. Auf demselben Kreistage ausserdem be- 
schlossen, dass zur Bezahlung der Kreisämter und Bedienten 
restirender Salaria in 6 Monaten 2 Monat Römerzug in 2 Ter- 
minen, der erstcre in den nächsten 3 Monaten, der andere in 
den nachststebenden drei zu zahlen, die Summe der zwei 



Digitized by Google 



188 



Monat erstreckt sich auf 1400 R. 3. Nach dem Kreisabschied 
ist das Landvolk in Ordnung zu bringen, Prälaten und Noblesse 
haben deshalb den Rossdienst parat zu halten, es wird eine 
Musterung fördersarast vorgehen. Die Holstein. Stande haben 
zur Contentirung der Officiere Mittel zu schaffen. 

4. K. M. und H. D. halten dafür, dass die Holstciner des 
Proviants und der Artillerie Erleichterung erlangen , dass 
Schleswig, wegen ebenmässiger Gefahr und der Nachbarschaft 
wegen, den Holsteinern citra consequentiam unter die Arme 
greife, zumal da Holstein bei Demolition von Christianspries 
Beihülfe gegeben. Das Geld zu der Landesdefension absonder- 
lich der geworbenen Völker reicht nicht weiter. Die Schleswig. 
Stände mögen zur Partikulardefensions-Fortsetzung 21. - 23. 
März — weil die Holsteiner mit der Kreisverfassung beladen 
% R., die Holsteiner 1 R. vom Pflug und 1500 R. zahlen. 
Was von den im Juni und Juli zu Flensburg und auf dem 
nächsten Schlesw. Landtage bewilligten 2 R. noch rückständig 
ist, wie die auf verschied. Flensb. Landtagen consentirlen 
2 R. und wegen Ccssion der Restanten 1 R. zu zahlen, die 
Patente sind publicirt. 5. Die Wolfsjagd betr. — 

Bl. 702b. Resolution der Stände. Kiel 26. Jan. 1656. 

1. Ob wohl mehrere Glieder des Niedersächsischen Kreises 
dem Kreistage nicht beigewohnt, auch nicht gewiss, ob der 
Reichstag es dabei lasse, wollen Stände, da K. M. u. H. D. 
den Beschluss angenommen, sich conformiren, bitten jedoch, 
behutsam zu sein und nicht vor der Nothdurft zur Armatur 
schreiten. Bewilligt wird von Holstein zum 24. — 26. Febr. 
V 2 R. per PQug zur Werbung und Aufbringung der Reuter 
und Knechte. Mehrere bei dem Krieg hergekommene Officiere, 
welche Reuter und Knechte zu liefern erbietig, haben sich 
gemeldet, jedoch soll K. M. und II. D. nicht vorgegriffen 
werden. Gebeten wird, dass zu den K. und F. Commissarien 
auch der Landschaft Deputirte hinzutreten, um mit den Offi- 
cieren wegen der Werbung und Tractement zu capituliren. 
2. Zur Abstattung der 1400 R. werden von jedem Holstein. 



Digitized by Google 



189 



Pflug 9 ß bewilligt. 3. Da Holstein unter der Dcfension des 
Creisschlusses begriffen, der Ausschuss aus den Städten nicht 
mit gefordert ist, Prälaten, Ritterschaft und Städte, die bei dero 
Rossdienst und Ausschuss behuögen Officiere selbst unter- 
hallen müssen, bitten Stände, die Stellung und Musterung, so 
lange möglich, zu verschieben. 

4. „Wenn aber die löbl. Schlesw. Stände bei dem Passu, 
dass sie die Holstein, mit Proviant und Artillerie subleviren 
und erleichtern mögten, betrachten, was gestalt sie unter mehr- 
besagtem Niedersächs. Creisschluss und dessen Defension 
anuoch zur Zeil nicht begriffen auch sonst in andern, gegen 
dass die Holst. Stände ihnen etwas beigetreten , sich hin- 
wiederumb wilfährig bezeiget, als bitten dieselben, E. K. M 
und H. D. nicht ungnädig wollen vermerken, dass sie hierüber 
gewierig sich nicht ausgelassen. 4 ' Betreffend die jetzigen 
Defensionsvölker, inhäriren Stände den frühern Bitten, sie 
nach den Privilegien zu übersehen ; obwohl die aus den Städten 
von der Prälaten und Ritterschaft abermaligen Bitten und 
Suchen sich nicht wissen zu separiren, weil in diesen Lauften 
Ew. K. M. und H. D. nicht so gar aus der Hand könne ge- 
gangen werden, so wollen sie doch, wenn Prälaten und Ritter- 
schaft ihre Rata erstatten, annoch 1 R. vor diesmal couferiren. 
Da aber Prälaten und Ritterschaft angeführt, dass sie nicht 
allein mit dem Donativ von jedem Pflug 38 R. 16 ß erlegt, 
sondern auch für andere mit Ausgaben beschwert gewesen, 
so hoffen sie, K. M. und H. D. werden dem petito deferiren. 

Der Verbitter Daniel Rantzau hat angezeigt, dass die 
1600 R , die das Kloster Itzehoe an Schwedische wegen der 
vom Adel zugelegten Einquarlirung vorgeschossen, noch nicht 
bezahlt und das Kloster das dazu aufgenommene Geld ver- 
zinsen müsse, der bewilligte 1 nicht ausreiche. Es wird 
gebeten, dass dem Closter die 1600 R. mit 2 Jahr Zinsen 
von dem intimirten V 2 R. voraus bezahlt werde. Da der für 
General Bauer bewilligte 1 die zu des Landes-Advokalen 
und Ausgabsgelder bewilligten 8 ß noch nicht von Allen 



190 



abgetragen, *ird gebeten, Patente zur Zahlung 8 Tage nach 
Laelare zu erlassen. 

Bl. 70<>b. Rcplica. Kiel 29. Jan. 1653. 

I. Das Kreisconclusum sei per majora beschlossen, der 
Termin der Bereitschart der Völker sei bis 1. März prorogirt. 
Die Einbringung der Werbungsgelder nicht bis 24. — 26. Febr. zu 
verschieben, der dazu bewilligte '/ 2 R. ist ohne Verzug zuzahlen. 
Wenn den Ständen damit gedient, sei beim Kreisobersten zu 
suchen , ob statt eines Pferdes drei Knechte zu stellen. 
Deputirte der Stände können adhibirt werden. 2. Die 9 ß 
24. 26. Febr. zu zahlen. 3. Prälaten und Ritterschaft haben 
sich mit dem Rossdienst, Städte mit dem Ausschuss in Bereit- 
schaft zu stellen. In K. M. und F. Aemtern wird der Aus* 
schuss eben wohl gefasst sein. 4. „So viel das vierte capul 
angehet, vermerken I. K. M. und H. D. ungern, dass die 
löbl. Schlesw. Stände in Beitrelung und Erleichterung der 
Artiglerie und Proviant sich den löbl. Holstein. Ständen in 
etwas schwierig einlassen, leben aber dennoch der aller- und 
gnäd. Zuversicht sie, die Schleswigschen , werden in Wohl- 
erwägung der Sachen (der nahen) Anvcrwaridniss und beeder 
Fürstenth. Correspomlenz, Parität der Gefahr und beeder Pro- 
vincien situirter ConnfxitSt und Continentie, auch, dass es 
denen löbl. Holst. Ständen sonst Überschwer, nicht austreten 
nicht so gar beharrlich auf selbige Erklärung bestehen, son- 
dern zumal I. K. M. und H. D. sothanc Sublevirungf not- 
wendig befinden, deroselben salvo praejudirio darüber zu 
Händen treten, um so viel desto mehr, aldieweil dieselbe 
inskünftig auf zutragender Begebnus eine reeiprocirende 
Beneficirung in andern Angelegenheiten von der Holstein, 
haben zu erwarten, wie dann I. K. M. und H. D. sich da- 
neben aller- und gnäd. auslassen, der löbl. Schlesw. Stände 
Defension landesväterlichc Vigilanz und Sorgfalt anzuwenden." 
5. Da wegen der Parlikulardefcnsion im Kreissi hluss verordnet, 
dass die Völker aufzubringen, die festen Plätze und Städte so 
zu versehen, dass keine Gefahr entstehe ; so haben die Schlesw. 



Digitized by Gc 



191 



zun 21.-23. Mär* 2R., Holstein aus angezog. Motiven 1 R. 
zu zahlen, der Städte 1 R. wird aeeeptirt in Hoffnung, dass 
die übrigen Stünde sich mit 2 und 1 K. einfinden. 

Wegen der Erstattung an das Kloster Itzehoe, General 
Bauer ^ und wegen des Landadvokatengeldes sollen die Patente 
ergehen» 

Bl. 714. Der Stände Duplica. Kiel 30. Jan. 1653. 

1. Es wird wieder gebeten, den wegen des Kreisschlusses 
bewilligten V 2 R. zu nichts andern* zu verwenden, zu der 
Werbung nicht ehe zu schreiten, als die benachbarten Kreis- 
stände, dass die Reuter eine, die Knechte auch eine Compagnie 
bilden, ad Mit der Musterung sie so lange möglich zu 
übersehen» 4. „Obwohl die Schlesw. geh» Stande beim vierten 
capite angeführt, wasgestalt sie mittelst eines sonderbaren Kon. 
und F. s. d. Kiel 1623 16. September ertheilten Reverses 
stattlich und kräftig verschen und verwahret, dass sie mit 
einigen dem Fürst. Holstein, und Niedersäehs» Kreise zu- 
stossenden Beschwerden nicht beleget werden sollen und des- 
halb ihrer bei nächster Resolution angeführten Erklärung noch- 
mals inhären '). Da auch I. K. M. und H. D. aller- und 
gnädigst ermessen und befinden werden, dass dero Fürstenth. 
Schleswig ohne einig Präjudiz in Niedersächsischen Crais 
Alliance Und Schutz eingenommen und beschlossen werde und 
solches auf solch erachten zu erhalten sein möchte, so werden 
geh. Schleswigische Stände sich demselben zu conformiren 
und den Holsteinischen beizutreten nicht unterlassen, in Ent- 
stehung dessen aber gerohen I. K. M. und H. D. nicht un- 
gnädig zu vermerken, dass sie von voriger Erklärung nicht 
wissen abzugehen." 

5. Wegen der Partikolardefension bitten Stände um Ver- 
firehonung; da die Holstein, duplici onere belegt würden, die 



') Auf dorn Kieler Landtag Ifi'i.'J September bewilligten die 
Srhlcswi'jer Hülfe für Holstein unter Reservation. Vergl. Verz, 
B. f. S. VI. V«. und oben S. 73. 



Digitized by Google 



192 



Schlesw. Stände, dass sie von Unterhaltung der Festungs- 
Völker eximirt. „Die aus den Städten bitten, ihr in resolu- 
tione conditionirtes oblalum, dass nemlicb Prälaten und Kitter- 
schaft ratara würden auch conferiren, dem Buchstaben nach 
aller- und gnäd. zu verstehen und sie weiter nicht als andere 
Stände, zumalcn sie unius corporis et integri vermöge gemeiner 
Landcsbeneücien und Hecesse unablässliche und unzertrennliche 
Gliedmassen und Partes sein, zu bebürden, besondern der alten 
wol und stattlich fundirten mittelst (mildesten) Begnaduogen 
aller- und gnäd. ebener gestalt gemessen lassen. u 

Prälaten und Ritterschaft bitten, da sie besondere Landes- 
ausgaben haben, in die Patente einzurücken, dass von jedem 
der Prälaten und Ritterschaft Pflüge 10 fi 24.-26. Februar 
einzubringen. 

Kieler Landtag 1653 Juni. (Verz. B. 2. XXVIII.) 

Bl. 7ii)b. Proposition 7. Juni 1653. 

1. lieber das Conclusum des Creisabschiedes ist nicht 
weiter zu deliberiren, als Termin der Einscbickuug der Speci- 
(ication der Mannschaft au den Kreisobersten war der lste 
März bestimmt. Holstein. Stände müssen zum Unterhalt des 
Contingents sich mit 2800 K. gefasst machen und Provision 
machen, dass selbige jeden Monat können entrichtet werden, 
2. Wegen des mit Abstattuug des sich 1400 R. erstreckenden 
zweimonatlichen Römerzugs zu dem Sold der Kreis-Aemter 
und zu anderen Ausgaben wird es seine Richtigkeit haben, 
was des Fürst. Holstein. Contingenl halber davon abgeführt, 
ist ferner in den Kreiskasten zu exsolviren. 

3. Die Musterung ist bisher suspendirt) der Termin wird 
gesetzt werden. 4. Soviel das Begehren an die Schlesw. 
Stände mit Beitretung von Proviant und Artiglerie an die 
Holstein, belanget, werden I. K. M. nicht allein aus den in 
jüngster Landtagsproposition und replicis enthaltenen, sondern 
auch aus andern mehreren Angelegenheiten bewogen, solches 
nochmals an die Schlesw. Stände zu rcileriren, zumahlcn es 



Digitized by Google 



193 



nicht auf einem necessario und Schuldigkeit beruhet, sondern 
als ein charitativum subsidium noch dazu absque praejudicio 
et consequentia propter continentiam et vicinitatem locorum et 
consanguin., affinitatis et inde dependenlis mutuae propensionis 
vinculum und dass dieselbe derogestalt situ locorum con- 
nectirt, dass was einem Gefährlichkeit dem andern auch Be- 
schwerlichkeiten attrahiren möchte, gefordert wird — . 5. We- 
gen der continuandae particularis defensionis patriae verbleiben 
K. M. und H. D. bei ihrer Meinung — weil nach nächstem 
Landtag fast ein Halbjahr verflossen, sind von den Schlesw. 
ungesäumt 3 R., von Holstein ob memor. causam 1 l / 2 R. von 
jedem Pflug und 1500 R. zu conferiren, das von den Städten 
geschehene oblatum des 1 R. ist pure angenommen. 

6. Wegen der Restanten soll der Landgerichtsnotar die 
Specification exhibiren. Es wird zu der Stände arbitrio ver- 
stellt, ob nicht auch vor diesmal citra consequ. eine geringe 
Anlage zu der Unvermögenden Suble\irung anzuordnen. 

Bl. 724. Resolution. Kiel 10. Juni 1653. 

1. Wenn K. M. und H. D. die Werbung bis zur höch- 
sten Gefahr differiren, wollen Holstein. Stände in den nächsten 
2 Jahren a dato jährlich 4 R. in 4 Terminen, und also in 
zwei Jahren 8 R. in 8 Terminen einbringen, jedoch wenn 
K M. und H. D. dies oblntum unter dieser Condition anzu- 
nehmen nicht genehm halten, sondern gleichwohl zur wirk- 
lichen Werbung schreiten müssen, dass dan dieses Jahr- 
Oblatum aufgehoben sei, auch sobald die Werbung angehen 
sollte, diese versproch. freiwill. Beisteuer und was der Zeit 
noch Rest sein möchte, cessire und aufhöre, wie denn Hol- 
stein. Städte bitten, dass der bei vorigem Landtag ad contin. 
part. defensionem sub conditione gewilligte ein R. unter 
obiger anstatt der in primo capite begriff. Craisverfassung 
und in cap. 5 enthaltenen Partikulardefension abseilen der Städte 
gemeinter Oblation der auf 2 Jahr offerirten 4 R., zusammen 8 R., 
mitgerechnet sei, auch denen, die schon gezahlt, ihr Contingent 

13 



194 



decourtirt werde» 2. Di« Relardaten der 1400 R zu zwei 
Monat Römcreug würden wohl eingekommen «ein. 3. Stände 
bitte«, sie mit Musterung und Ausschuss bis zur äussersten 
Gefahr zu übersehen. 4. Schlesw. Stäade inhäriren ihrer 
frühem ablehnenden Ansiebt. 5. Betr. die Partikulardefension 
inhäriren Stände dem frühem JBescbluss, da sie im ersten 
caput sich so angegriffen haben , dass — obwohl die 
Schlesw. Stände in diesem Passu mit den Holstein, einig, und 
das bei ca©. 1. Angeführte wollen repetirt haben ; so wollen 
sie doch K. M. und H. D. diesergestalt beitreten, dies Jahr 
in vier Zielen % H., die übrigen zwei ebenfalls io vier Zielen 
nächstes Jahr einbringen dergestalt, wie die Holstein. Stände 
sich anheischig gemacht, dass wenn, ehe die Termine et? 
spiriren, zur Werbung geschritten werden müsse, die von dm 
vier R. restirenden Termine cessiren, da die Holstein. Städte 
gesucht, dass der bei dem ersten capite propos. conditionaliter 
bewilligte 1 R. wegfalle, so bitten Schlesw. Stände, dass sie 
nicht allein mit dem einen R. übersehen, sondern wenn 
etliche auf die ausgelassenen Mandate Zahlung gethan, sie 
selbige in den jetzt bewilligten 4 R. zu geniessen haben. 
6. Wegen der Restanten sei billig, dass jeder seiue Rata trage. 

Bl. 728b. K. und H. Replica 10. Juni 1<>53. 

1. Die Werbung könne nicht verschoben werden, wegeu 
der in % Jahren bewilligten acht R. müssen Holstein. Stände 
in hoc conventu sich eines gewissen Tages post denunciationem, 
die Völker zu sistiren , auslassen. 2. Wegen der 1400 R. 
Römerzug soll die militärische Execution ergehen, damit auch 
in hoc passu dem Creisschluss nachgelebt werde. 3. Wegen 
des Rossdienstes und Ausschusses und Musterung wollen 
K M. und H. D, nach Befinden Vergebung thun. 4. An- 
gehend der Schleswig. Charitativum an die Holsteinischen 
beruhet gleichermassen auf der an 1. K.. M. und 
H. D. abzustattenden alier- und untertänigsten Relation. 
5. Betreifend die Partikulardefension, ist mehrfach prä- 
sentirt, dass, wenn das Publicum, wegen niebt Darieichuug 



Digitized by Google 



195 



benöthigter Subsidien, nothleidet und abgeht, die Privilegien 
und deren Effect damit zugleich zu Boden fallen — . A defen- 
sione patriae als in jure naturali fundirt adeoque necessaria, 
von welchem Casu kein einziges Wort in Privilegiis enthalten 
viel weniger davon disponirt, ist niemand zu eximiren — • 
Der löbl. Holstein. Stände in resolutione heschehencs Erbieten 
wegen Abführung der acht R. in 2 Jahren, wann es universal 
und durchgehend, imgleicben der Städte ein R. halber ob- 
beregter masscn in so weit ad referendum angenommen. Dic- 
weil aber 1. K. M. und H. D. die in der löbl. Schlesw. 
Stande Erklär, befindliche Disparitaet und Ungelegenheit, indem 
dieselben nur zu dem Halbscheit und noch dazu in ihnen selbst 
onerosen Terminen sich exsolviren, sich vernehmen lassen, 
sehr befremdet und nachdenklich vorkommen auch nicht ab- 
sehen werden, warumb dieses Letztere dermassen eingeschränket 
und die Scbleswigische sich melioris conditionis als die Hol- 
stein, erachten wollen, da jedoch K. M. und H. D. davor 
ästimiren, dass deroselbeu die Schlesw. aus besondern Con- 
siderationen zu einem Mehrern verbunden, dannenbero wollen 
die Schi. Stände anoocb bei jetzigem Landtage zu einem an- 
dern und willfärigen zum wenigsten den Holst. Ständen glei- 
chen oblato schreiten und sich damit den Holstein, gewiss 
durebgehends conformiren. 6. Es wird gehofft, dass die 
Stände aus Condolenz der unvermögenden Restanten halber 
sieb zu einer geringen Anlage (lectiren lassen. 

Bl. 732. Der Stände Duplica 11. Juni 1653. 

1. Die Völker können, wie die Holstein. Stände sagen, 
zu des Niedersächs. Kreises und zu dieses Fürst. Defension 
a die iosinuarionis in 14 Tagen zusammengebracht werden; 
die Holstein. Stäode wiederholen ihren Antrag, sie, wenn zur 
Werbung geschritten werden müsse, und diesen Fürst, andere 
Beschwerungen auf den Hals gesetzt werden, sie des in 
resolutione gethanen oblati entfreiet sein zu lassen und sie auf 
sothane Fälle zu besagtem freiwilligen oblato nicht verbunden. 
2., 3., 4. Stände werden sich der aller- und gnäd. Verordnung 

13* 



19b' 



gehors. conformiren, die Stände wiederholen was wegen der 
Musterung gebeten, wie auch Schlesw. Stande beim dritten 
Punkt insonderheit erwähnet. 5. Slände bitten und Oehen 
nochmals - wie auch Schlesw. Stände ihr grosses Unvermögen 
anführen und dass sie zu des Niedersächs. Kreises Börden 
nicht gehalten, besondern ex mcra liberalite so ansehnlich 
oflferirt, sie bitten, ihr oblatum in Gnaden anzunehmen und sie 
mit weiterm zu übersehen, sie auch des im vorigen Gebetenen 
und Reservirten geniessen zu lassen. Beider Fürstenlh. Städte 
bitten, sie mit dem in resolutione angezogenen ein R. und dem 
per mandata weiter Geforderten zu verschonen. 6. Slände 
inhäriren ihrer Resolution. 

Stände bitten, unter Anleg. von A) Cay von Ahlefeld's 
Bitte und B) Ansuchen der Stände wegen C. v. Ahlefeld, dass 
die 1645 von Lucas von Spreckelsen in Hamburg zur Ab- 
dankung hcrgelieh. 30,000 R., die auf Prälaten und Ritterschaft 
Schadlosverschreibung hergeliehen und von dem Statthalter 
und C. v. Ahlefeld im vorigen Umschlag wieder bezahlt, er- 
setzt werden. I. K. M. und H. D. H. Vatter glorwürd. An- 
denkens habe sothane >on der Landschaft wieder conferirte 
30,000 R. aus dem Landkasten erheben und I. K. M. bei 
nächstem Flensb. Landtag der Wiederbezahlung Verheissung 
thun lassen. Jochim v. Damm habe sein Unvermögen in einer 
Schrift angebracht, die Überreicht werde. 

Beil. A. BI. 735. Erinnerung. Anzeige und Bitte, an- 
statt S. Ilochgräfl. Excellenz, des H. Statthalters, (Christian 
Grafen zu Rantzau,) von C«y v. Ahlefeld Ritter, Amtmann an 
samtliche löbliche Stände beider Fürst. Schi. Holstein. 

Im Jahre 1645 seien der Statthalter und Cay von Ahle- 
feld von den gesammten Ständen inhalts dero Deputirte unter- 
schriebenen Vollmacht bevollmächtigt, Geld zur Abdankung 
der Völker und Reuter zu leihen und am 2. Decb. 1045 sei 
eine Obligation so wohl an die Stadt Hamburg als L. v. Spreckel- 
sen auf 30,000 R. gegeben und von den Deputirlen, sowie 
dem Statthalter und Bittsteller unterschrieben. Auf geschehene 



Digitized by Google 



197 



Loskündig. sei die Schuld von dem Statthalter und Gay 
v. Ahlefeld im verwichencn Umschlag zurückbezahlt Stände 
mögen bei diesem Landtag sorgen, dass, was von den Geldern 
restirt, praeter propter 28,000 R., bevorstehenden Umschlag 
mit Zinsen und Kosten bezahlt werde. 
Beil. B. fehlt. 

Bl. 736 b. Im September 1653 eingesandte allerunt. und 
unterth. Bittschrift derer im Fürst. Schleswig Eingesessenen 
von der Ritterschaft und Städten. (Vergl. Verz. B. 1. S.88. 
B. 2. S. XXIX.) 

Wir erinnern uns der von Alters her zwischen beiden 
Kürstenth. Schleswig Holstein eingeführten nahen Verwandniss 
und sonderbaren Correspondenz ganz wohl, können und wollen 
auch in keiner Abrede sein, dass kraft derselben zwischen 
uns und den Holstein. Ständen verschied. Conjuncluren pro 
communi interesse nützlich geschehen und beede Theile sich 
dabei gut befunden, gleichwie aber sothane Conjuncluren alle- 
wege ein gemeines Interesse präsupponiren, also ist auch, 
massen wir uns auch nicht weniger erinnern, dieser Unter- 
schied allemal dabei observirt, dass unter und in des Heil. 
Rom. Reichs aparte emergirendcn Sachen das Schlesw. Fürsten- 
thum, wie ebenmässig zu andern das Fürst. Schleswig ins- 
besondere concernirenden Angelegnussen die lob!. Holstein. 
Stände hinwieder nicht sein beschweret noch beleget worden, 
ein welcher Unterschied, da er nicht allein an für ihm selbst 
billig, sondern auch erspriesslich, höchslnöthig und in politica 
ratione daher fundirt, dass sonsten ex quavis promiscua con- 
junctione allerhand inconvenientia — weil nun die von den 
Holstein. Ständen bewill, acht R. aus einem Niedcrsächs. per 
majora gemachten Kreisschluss zur Fortsetzung des Dcfensions- 
werks einig und allein hertliesscn, wie aus dem Recess er- 
hellt, indem die Holst Stände nicht allein von solchen acht R . 
im Fall binnen 2 Jahren zur wirkl. Werbung geschritten wer- 
den müsste, die alsdann etwa noch hinlerslelligen Termine 
einzubehalten gemeint, sondern sie auch, in regard ihrer 



198 



quoad hunc psssum besehen, gewier. Erklärung, mit der von 
1. K. M. und H. D. bisher urgirten dieser beeden Fürstenth. 
Particular-Landesdefension ganzlich zu verschonen und dadurch 
zu eximiren gebeten ; so ist uns bei dem jüngsten Landtage 
höchst bedenklich gefallen, gleichsam extra limites zu schreiten 
und in re et causa prorsus aliena etwas zu resolviren, hoffen 
auch nicht, dass uns darumb einiges ungeziemend Vornehmen 
oder gesuchte Separation darumb mag beigelegt werden, be- 
vorab da wir unsers geringfügigen Verstandes nicht begreifen 
und absehen können, wie ohne Präjudiz des Fürstenth. Schi, 
und I. K. M. und H. D. selbst wir uns zu dergleichen Con- 
tribtitionen sollen einlassen können, als dadurch wir uns dieses 
Fürsterithumbs des Niedersachs. Creises recessibus, dessen 
wir doch kein Stand oder Mitglied sein, ohne einige Re- 
monstrirung communis necessitatis et utilitatis unterwürfig und 
anbQndig machen würden — , Ersuchen E. K. M. und H. I)., 
sie geruhen 7u erkennen, dass wir mittelst angewendter Ent- 
schuldigung und Ablehnung mehrbesagter Kreissteuer keine 
unziemliche sejunctur gemacht, sondern dem Herkommen nach 
distinguenda distinguirt, dabei unsers geliebten Vaterlandes — 
immassen wir — , unangesehen ob Holstein. Stände Seiten dazu 
noch nicht verstanden, unsere Devotion mit Einbringung von 
4 R. erwiesen — die Holstein. Stände nicht mehr als die 
Schlesw. privilegirt, einer gleich dem andern zur Landes- 
defcnsion verpflichtet, sie (die Schlesw.) unter Vorwand der 
absonderlichen Reichs- und Greissteuern von dieser Lande ge- 
meinen Anlagen noch niemals sein gefreiet worden. Als bitten 
wir gehors., K. M und H. D. wollen uns wider alles Her- 
kommen mit einer frembden obligade nicht belegen, sondern 
bei uns. auf jüngsten Landtage zu Ablehnung des Defensions- 
wesens freiwilligen oblato acquiesciren, präsentirte 4 R., damit 
auch derei: Landtage in bisherigem Vigor und Kraft gelassen 
und ohn gemeines conclusum keine Geldactiones zur 
Execution gebracht werden, ein Mehreres von uns nicht er- 
heischen. 



Digitized by Googl 



199 



Diese Bittschrift ist Von sieben Ahlefeit, zwei Humohr, iwei 
Brocktorff, ein Blohmö, ein v. d. Wisch, ehi Pogwisch, «in 
H. von WolffensdÖrff, Jochim Pistorius und Thora. v. d. Wet- 
tering wegen der Stadt Schleswig und Flensburg unter* 
schrieben . 

Bi. 741. Kön. u. H. hierauf erfolgte Resolution. Gottorf 
24. Seplb. 16S3. 

Die in vier Terminen eiogewilligte Pflugsteuer ist »Hein 
Eur Contenlirung der vier geworbenen Compagnien also de- 
fensive beider Fürst. Sehl. Holstein anzuwenden, ininassen 
auch das, was Bartholomäi den ersten Termin fällig und ein- 
gebracht worden an die Zahlconimisearien ausgezahlt werden, 
au die Restanten des ersten Termins werden Mooitoria ergehen. 
Zu der beliebten Niedersayns. Creisverfassung ist von Holstein. 
Ständen absonderlich R. bewilligt. 

■ 

Fleusburger Landtag 1654 April. (Verz. B. 2. XXIX.) 
BI. 744. Proportion 6. April. 

1. Ob die 1643 erweiterte Union zwischen den Fürstenth. 
and Dänemark tu verlängern. 2. Zu dem vom Regcnsb. 
Reichstage beschlossenen Rcwaerzug 100 Monat, und dem Be- 
richt nach noch 50 Monat hat Holstein monatlieh 800 11. 
msgesanunt 80,000 R. (?) zu zahlen. Zur Evacuation der 

vom Herzog zu Lotbringen im heil. Rom. Reich einhabenden 
Plätze ub4 Festungen sind 300,000 R. eingewilligt, wozu 
Holstein. Stände ibr Gontingeut zu zahlen, 3. Als Nachstand 
der Schwedischen Satisfactiontgelder bat Holstein seine Quota 
2311 R. zu erlegen, und 1. K. M. und H. D. den Vorscbuss 
mit Zinse» zu ersetze*. 4. Zur Fechtisihen Verpflegung hat 
Holstein 3U£ fl. 34 Kreuzer oder 2229 R. 2 ß und 35 R. 
Zinsen zu zahlen. 9. Die Ofücierc haben um Bezahlung 
ihres NacbsUndes gesucht, von den Restanten ist wenig 



») Der zweite Passus fehlt in der Proportion dieser Handschrift, 
in der Äesoluliou der Staude ist er erwähnt. 



200 



eingenommen und unter andern I. K. M. und H. D. H. Vettern 
Sunderh. Linie I. F. H G. in grossen Retardaten begriffen, es 
würde dienlich sein, etliche aus der Ritt, zu deputiren, so wegen 
I. K.M. u. H D. bei 1. 1. !. I. F. F. F. F. G G. G. G. um unverlangte 
Abstattung inständig suchen. 6. Wegen Einbringung und Exem- 
tion der Retardaten zu berathen. 7. Wegen des Vorzugs der 
adeligen Frauen bei Concursen und 8. Wegen der Closter- 
jungfrauen, so sich verheirathen , ob sie dotem zu fordern. 
(Vergl. Gemeinsch. Verordn. S. 662, wo die Proposition und 
Resolution des Passus 7. und 8 gedruckt ist.") 

B. 746b. Resolution. Flensburg 7. April 1654 
1. Die 1533 getroffenen und 1623 renovirte Union sei 
unverbrüchlich zu halten. Bei der 1637 1. Mai extendirte und 
1613 zu Coldingen auf fünf Jahr prolongirten Vereinbarung 
haben sich verschiedene Beschwerungen ereignet, es sei nichl 
angegeben, auf welche Conditioncs die begehrte Erneuerung 
zu richten. 2. Wegen des Romerzngs bitten Stände um Nach- 
richt, wann andere des R. Reichs Stände zur Zahlung anstalt 
machen. 3. Wegen Evacuirung der Plätze von dem Herzog 
von Lothringen, weshalb vom Niedersärhs. Kreise an I. K. M. 
Regierung zu Glückstadt geschrieben, bitten Stände Ubersehen 
zu werden, bis Kundschaft erlangt, was ChurfOrsten und Stände 
weiter angeordnet. 3. Den Holsteinischen Nachstand von 231 1 R. 
zur Schwedischen Satisfaction betr. bitten Stände, dass Commis- 
sarien die Einnahme und Ausgabe der dazu bewilligten Anlage nach- 
sehen, dass die Restanten einzutreiben, der dann sich ergebende 
Rest soll gezahlt werden. 4. Zu der Vechtischen Verpflegung 
wird von Holstein 1 a Pflug genügen. 5. Weil F. G. 
Sonderburg. Linie sich zur Zahlung der Retardaten erklärt, 
wird Liquidation zuzulegen sein. 6. Stände bitten, es wegen 
der Restanten bei dem bisherigen modus zu lassen, aber die 
Execution v iter nicht als gegen die wegen der verwilligten 
Anlagen Si nigen zu erstrecken. 7., 8. (Vergl. gemeinsch. 
Verordn. S 662.) 

Prälat« ii und Ritterschaft bitten wegen der von dem Statt- 



Digitized by Google 



201 



halfer Christian Grafen zu Rantzau und H. Cay v. Ahlfeld 
bezahlten Spreckelsen 1645 geliehenen, Umschlag 1653 zurück- 
bezahlten Gelder. Prälaten und Ritterschaft mitten diese Summe 
1646 conferirt, sie wäre aber von K. M: H. Vater gegen 
Einlieferung der Königl. Zahlungsversicherung aus dem Land- 
kasten erhoben, es seien bisher mehr nicht als 3026 R. wieder 
abgeführt. Sollte die geliehene Summe nochmal von Prälaten 
und Ritterschaft zusammengebracht werden, so würden viele 
Wittweii und Waisen leiden. K. M. wird gebeten zu sorgen, 
dass die Auszahler (Graf Christian zu Rantzau , und Cay 
v. Ahlefeld) Capital und Zinsen ersetzt erhalten und K. M. 
Umschlagsverwalter Christoph Gabel der nächstem Umschlag 
im Original vorgezeigten Versicherung befreit werde nach der 
H>52 auf dem Landtag eröffneten Königl. Verheissung. 

Weil die zu des Landsyndici und anderer Nothdurft be- 
willigten 10 ß 6 3i ä Pflug intimirt, aber nicht voll gezahlt 
worden, bitten Stande Otto v. Buchwald, Probsten zu Preetz, 
H. v Ahlefeld, Ritter und Obristlieut resp. zu Muxfelde und 
Lehmkuhlen, so dann Cl. Gude Bürgermeister zu Rendsburg 
und Wilh. Willensen, Rathsverwandten zu Schleswig zu coro- 
mittiren , um nach Benachrichtigung des Landgerichtsnotars 
wegen des Landsyndici und and. Partikularausgaben die Rech- 
nung aufzunehmen und wegen der Restanten Exccution nach- 
zusuchen. 

Heinrieb von Wulframstorff zu Lundsgaarde hat sich be- 
schwert und um Intercession gebeten nach anliegender Bitte, 
K. M. und H. 0. werden auch ohne Prälaten und Ritterschaft 
aller- und unterlh. Bitte, was den Rechten nach — . 

Wegen der Beschwerden über ausgetretene Bauern dürfte 
aal Kosten der Interessirten eine Deputation an benach- 
barte Fürsten zur Restitution rathsam sein. (Vergl. Jahrbücher 
der Landeskunde 4. 368.) Dass von Fischen, so aus diesen 
Fürst, auf Itzehoe nach Hamburg gehen, eine gewisse Abgift wider 
Herkommen gefordert, ist anzuziehen begehrt, Stände bitten, 
K M. und H. D. wollen es bei der uralten Freiheit lassen 



202 



und alle alte und neue dawider laufende Beschwerden ab- 
schaffen. 

Bl. 753 b. Gehorsame und unterdienstliche Bitte an die , 
zu Plensburg auf allgemeinem Landtag Anwesende Schi. Hol- 
stein. Stadthalter, Gräften und Ritterschaft, Heinrich von 
WulframstortT zu Lundsgarde Erbgesessen. 

„Gebe zu vernehmen, dass der Durchl. Hochgeb. Fürst 
und H. Philippus, Erbe zu Norwegen, Herlzog zu Schi. Hol- 
stein, mir diu Jagd auf dem Doldcruper Felde erst durch ein 
Schreiben streitig machen wollen, dann haben dieselben von 
K. M. durch ein scharfes Pönalmandat cum event. citatione 
an das Landgericht die Jagdgerechtigkeit inhibiren lassen, auch 
verklagt, ob hätte ich in dero Geheg ein Stück Wild schiessen 
lassen — . u 

Bl. 755. Prälaten und Ritterschaft Beschwerung wider 
das Kloster Itzehoe (nach andern Handschriften und nach dem 
Worte der Beschwerung selbst Preetz) die Hospitation sgelder 
belangend. 

Prälaten und Ritterschaft Holsteins haben sich beschwert, 
dass an sie auf Anhalten des Klosters Preetz Mandate er- 
lassen wegen prStendirter Hospitationsgelder, weil aber sie 
über die Liquidation nicht gehört, wird um Suspendirung 
gebeten. 

Bl. 755. Kon. und F. anderweitige Proposition bei 
continuirendem Landtage zu Flensburg 80. April 1654. 

i. Wegen der 1533 perpetuirlich errichteten, 1593 er- 
weiterten, 4623 erfrischten, 1634 und 1643, mit einem 
Augmente auf gewisse Jahre, erstreckten Union wollen K. M. 
und H. D. Räthe nach ( .'o Idingen deputiren, und bitten, dass 
auch die Stände Deputirte schicken. 2. Wegen des von den 
Holstein. Ständen erbotenen Goiitingents zum Römerzug wer- 
den Mandate zur Zahlung ergehen. 3. Wegen der Lotbringi- 
schen 300,000 R. wird das Fürst. Holstein seine Quota zu 
zahlen haben. 3. W r egen der Schwedischen Satisfaction ist 
eine Deputation aus den Landrälhen, Prälaten und Ritterschaft 



< 



203 



und den Städten 24. April in Kiel zusammen zu kommen be- 
ordert. 4. Wegen der Fechtischen Gelder sollen Patente, 
1 .$ 29.— 31. Mai zu zahlen, ergehen. 5. und 6. Wegen 
der abgetheilten H. Sunderb. Linie und gemeiner Restanten 
wird Versehung beschafft werden. 7. Wegen der Präferenz 
bei concursibus nobilium. (Vergl. gemeinsch. Verordn. S. 605. 
Bey dem 7limo capite— .) Nicht weniger verbleibet es wegen 
des Ultimi der Klosterjungfr. dotem. (Gemeinsch. Verordn. 
S. 665.) 

Wegen der der Resolution der Stände annectirten Gravamina. 

1. Wegen der Refusion der von I. K. M. böchstrühml. 
Memorie aus dem Landkasten erhobenen Gelder wollen K. M. 
und H. D. dem Hofzablmeister Job. Boysen Befehl geben, mit 
den Deputirtcn der Stände das Liquidum zu formiren, wenn 
etwas rückständig soll solutio erfolgen. 2. Wegen des Land- 
syndici Salat wird die Relation der ernannten Cuuimission er- 
wartet. 3. Wegen H. von Wulframstorff soll die gebührende 
Justiz nicht derogirt werden. 4. Wegen der ausgetretenen 
adel. Untergehörigen sind die Oerter zu benennen, wohin die 
Deputirten zu senden. 5. Dass von den Zöllnern zu Itzehoe 
von verkauften adeligen Fischen eine Abgift erhoben, soll Er- 
kundigung eingezogen werden und Verfügung erfolgen, dass 
sich der Adel mit Fug nicht zu prägraviren. Die in andern 
Handschriften enthaltene Nebenproposition vom 1. Mai 1654 
fehlt in dieser Handschrift. (Vergl. Verzeichniss B. 1. S. 8».) 
Die Nebenproposition will 1. dass zur Subscription der bei 
Veränderung der Regierung zu renovirenden Union Etliche 
von den Ständen zum Subscribiren deputirt werden. 2. Wegen 
der vom Kloster Preetz geforderten I f / 2 R. Hospitationsgelder 
»oll die Execution suspendirt werden, es haben Patheien sich 
beim Landtag zu vergleichen, wo nicht, sollen Coramissarii 
ernannt werden. 3. Die Wolfsjagd betr. 4. Weil auf I. K.M. 
ond H. D. Befehl Etlichen aus den Holstein. Ständen in der 
Enge etwas von dero Carizlem anzubringen, so wollen selbige 
zwei oder drei verordnen — . 



204 



Bl. 760. Der Stände anderweitige Resolution 3. Mai 
1654. (Vergl. Verzeichniss B. 1. S. 89.) 

t. Von der 1533 errichteten, 1H23 perpetuirten Union ist 
nichts abzubrechen, die Extension von 1634 und 1643 sei 
wohl zu bedenken und nicht zu präcipitiren. Sollte aber K.M. 
und II. D. auf eine Deputation beharren, so ist hochnöthig, 
dass so wobl der Gravarninum halber, welche aus^ vorigen 
unionibus sich ereignet als was sonst zu beratschlagen, eine 
ausführliche Conferenz und Consultation gehalten werde, ge- 
slalt wir uns den Ort CoJdingen allerunth. belieben lassen, 
ratione teraporis wird um einen bequemen Terminus gebeten. 
Es werden zur Conferenz ernannt der Probst von Preetz 
O. v. Buchwaldt, von der Ritterschaft sechs, von den Erb- 
städten die Bürgermeister und Rathsverwandte zu Schleswig, 
Flensburg, Kiel und Rendsburg. 2. Wenn wegen des Römer- 
zugs und der Lothringischen Gelder der Benachbarten Com- 
portement erfahren und ein Reichsschluss ergangen , möge 
auf 7717 V 2 Holstein Pflüge peräquirt werden. 3. Aus der 
Relation wegen der Schwedischen Salisfaction wird erhellen, 
dass nicht allein der Rest grösstentheils von den Königl. und 
Fürstl. Aemtern, sondern auch selbiger mitgerechnet eine Summe 
ungefähr 92,000 R. entspriessen wird, da das Schwedische 
Contingent sich auf irgend 72,000 R. nur beläuft, weshalb 
von uns nicht mehr kann erfordert werden, sondern wir hätten 
zu bitten, solhanen sich an 20,000 R. erstreckenden Ueber- 
schuss uns in den künftigen Römermonaten gemessen zu lassen. 
4. (oben S. 200.) Wird gebeten, den Termin 14 Tage länger, sechs 
Wochen a dato, zu extendiren. 5. Wegen des Erbietens 
rücksichtlich der Sonderburg, und anderer Restanten wird ge- 
dankt. ,, Bitten jedoch aller- und unterthän. sämtlich, dass 
so viel die Stände betrifft, solche Executiou über und 
ausser dem, was vorher landtäglich gewilliget, in specie wir. 
des Fürst. Schleswig Gehörige, auf die von verschienenem 
Jahr prätendirte, aber von uns nie eingewilligle 4 R. nicht 
möge erstrecket noch darunter wider das alte Herkommen zu 



Digitized by LaOOglC 



aor> 



Ein- und Abbruch der allgemeinen Landtage getreten werde. 
7. und 8. Wegen der Präferenz in coneursibus und die dos 
der Klosterjungfrauen möge die decisio promulgirt werden. 

Wegen der Gravamina 1, der Hamburg. Gelder wird ge- 
dankt und um baldige Abhülfe gebeten. 2. und 3. wird ge- 
dankt, die Restanten des Advokatengeldes seien in beilieg. 
Designation enthalten. Es wird um Execution gebeten. 
4. Wegen der ausgetretenen Bauern. (Vergl Jahrbücher der 
Landeskunde B. 4. S. 369.) 

Wegen der Nebenproposition. 

1. Die Renovation der Union von 1623 betr. werden zur Mit- 
suhscribirung deputirt der Verbitter Daniel Rantzau und vier 
Adelige ingleichen die zu der Unionshandlung Deputirte und 
Ernannte aus den Städten. 2. Wegen des Klosters Preetz ist 
zum Vergleich wenig Apparenz, beide Theile, jedoch K. M. 
und H. D. Commissarien unvorgreiflich, meinen ihre Gerecht- 
same via juris ordinaria auszuführen, es wird gebeten, dem 
Recht seinen Lauf zu gönnen. 3. Wolfsjagd. 1. Wegen 
dessen, was der Landkanzler in der Enge eröffnet ist eine 
sonderbare Erklärung verfasst, welche verschlossen Uberreicht 
werden soll. 

Der Verbitler Daniel Rantzau (vergl. B. 1 des Verzeich- 
nisses S. 8i>.) hat fürgetragen, es lasse sieh ansehen, als 
wolle das Kloster ans königliche Amtsgericht gezogen und 
demselben keine Appellation ans Landgericht verstattet werden. 

Wie wir nun des Verbitters desiderium, bevorab man 
prima instantia observirt, den Landesrechten in specie der 
Landgerichlsordn. gemäss (ausgenommen Itzehoe und etliche 
Städte so dissentiren) erachten, so — . Der Verbitter hat 
ru erkennen gegeben, wie dass die eingepfarrte Stadt Itzehoe 
sich zur Mitabstattung etlicher Priester expensen nicht ver- 
stehen wolle und das Hofgericht wider Gewohnheit hiesiger 
Fürslenth. ein dem Kloster widriges Urtheil gesprochen, dem- 
selben die Expensen allein zuerkannt - er bittet, 1. K. M, 
wolle ein ehrwürdiges Kloster auch in hoc passu bei dem 



206 



bcneficio appellationis schüren, und weil die Sache nicht ad 
eccles., sintemal sie in judicio saeculari als in dem Hofgerichl 
und nicht in consistoriali traclirt, juxta procedendi moduin in 
judicio appellatorio auszuführen möge vcrstattol werden, wofern 
solche actio ad jura episcop. gehöre, ex capite nullitatts ad 
judicem compet. und de novo traclirt werden. Die Stadl 
Itzehoe widerspricht dem Anbringen und ist ihre Nothdurfl 
beigefügt. 

Schliesslich hat Philipp von Ahlefeld eingebracht, dass er 
in der Landesmatrikel mit 2 Pflügen, die Hans Rumohr von 
Rundhof gekauft, und besitzt auch davon contribuirt, angesetzt, 
von denselben also zweimal contribuirt werde — . 

Bl. 767 b. Memoriale seu contradictio et petilio juncla 
eventuali protestatione et reservatione der Stadt Itzehoe contra 
des adeligen Jungfrauen-Klosters Verbitter daselbst. 

Das Kloster sei Kläger wegen der Expensen dreier ad 
partoratum präsentirter Personen, actor sequilur forum rei. 
Die Stadt bittet, der Landtag möge die Sache abweisen. 

Bl. 768. An die zu Dennemark Norwegen, wie auch die 
zu Schleswig Holst, regierende H. D. der löblichen Stände 
des Fürst. Schleswig aller- und unterth. Supplic. Flensburg 
5. Mai 1654,. 

— Können nicht umhin, zu hinterbringen, wasmassen 
gestern von dem Landkanzler unter andern angedeuteten Punk- 
ten auch der bei dem 5ten und Oten capite propositionis 
erwähnten als ein Gravamen berührten und deprecirten vier R. 
gedacht, und dass 1. K. M. und H. D. von deren Exigirung 
nicht abstehen wollen, erwähnt, gestalt die Patente darauf sel- 
bigen Abends noch zu fertigen, Anstalt gemacht. Obwohl 
wir gehofft I. K. M. und H. D. würden, da selbige Anlage 
nie gewilligt, uns solcher Anforderung erlassen haben, dero- 
wegen nochmals bitten, — uns die anberegten 4 R. zu erlassen. 
In dieser Handschrift fehlt der Befehl d. d. Flensburg 10. Mai 1654 
an Holstein zur Fechtischen Evarualion 16/?, zu gemeiner Holsteiu. 
Fürstentums Ausgaben 20 ß 3. 5. Juli zu zahlen, so wie an beide 



Digitized by kjOOQle 



207 



Fürslenth- zu des Landesadvokaten salario den Rückstand zu 
zahlen. Jn demselben Patent wird auf ein Patent vom 29 Juni 
1653 verwiesen, in welchem die Einzahlung von acht R. be- 
fohlen worden, worauf Schleswig aus Separation nicht gezahlt 
habe. En wird befohlen am 3.-5. Juli zwei Termine von 
den 8 R. zu zahlen, so wie dass alle von jetzigem Jahr 1Ö54 
vier R., 2 Bartholomaei und 2 Martini einzubringen. 

Gleichfalls fehlt der Befehl, Gottorf 2. Oclob. 1654. dass 
Holste« zum Röraerzug in 3 Terminen 3 R., 2 R. 12 /? und 
2R. zahle. Ebenso fehlt die copia reversi Rendsburg 15. Juli 
1652 wegen des MM5 von Prälaten und Ritterschaft bewilligten 
donativi von 200,000 R. Ein Entwurf dieses Reverses steht 
schon Bl. 690, nur dass daselbst die Nachforderung gegen 
die Säumigen nicht Teservirt ist. (Vergl. Verz. B. 1. S. 90.) 

Kieler Landlag 1655 April. (Vera. B. 2. S. \\\\.) 
Bl. 709 h. Proposition. 

1. Bei den beschwerlichen Aspecten sind die geworbenen 
Völker zu verstärken. Weil aber Stände sich beschwert, s'n 
soll es bei den noch, auf den Beinen habenden sein Bewenden 
haben, aber diese können nicht eutlasseu werden. 2. Da das 
periculum commune für beide Fürstenth., so müssen beide 
dazu contribuiren. 3. Auch zu der Forlification, Magazin und 
und Artillerie, ausser welcher keiue Defension Consistenz er- 
reichen kann. 4. Zur Continuation der Völker Entretemenl 
sind die Schleswiger wegen der situatio locorum so wohl als 
die Holsteiner uacb wie vor vineulirt und überdies wegen 
Forlification, Magazin und Artillerie die Ilolsteiner vermöge 
Lüneburg. Creisrecess de a. 1052 und des vorigen Jahrs 
Braunschweig. Creisrecesses und Regensburg. Reichsabschiedes 
adstringirt. 5. Da das periculum commune, eines Fürsten- 
thums Gefahr des andern Unheil nach sich fuhrt, so werden 
die Schleswiger, wenn auch durch Reichs- und Kreisschlüsse 



208 



nicht gebunden, cilra conseq. zahlen. 7. Wegen der hundert 
Monat Römerzug haben, da Monitoria eingegangen, Holstein. 
Stände auf ihr Competent ihres residui sich gefasst zn halten. 
8. Nöthig, dass Rendsburg, welches im Schwedischen Kriege 
ansehnliche Dienste geleistet, als Vormauer des Fürst. Schles- 
wig wieder befestigt und mit Garnison versehen werde. 9. We- 
gen der Restanten, worüber die Liste des Landgerichtsnotar 
mitgelheill wird, sei militärische Execution nöthig. 10. Weil 
bei dem Kreistage als gemeinnützig angesehen, der Lohn des 
Gesindes gestiegen, und das Gesinde sich auf eigen Hand 
setzet, so wird ein Extract des Kreisschlusses mitgelheill und 
das Gutachten der Stände gefordert. 11. Wege, Stege und 
Brücken sind zu unterhalten. (Gemeinsch. Veordn. 8. 673.) 
12. Wegen Maass, Ellen und Gewicht sei 1584 eine Con- 
stitution publicirt und 1636 10. Dcb. (Gemeinsch. Verordn. 
S. 232 und 560.) renoviit, da dagegen gefehlt werde, werden 
dio Obrigkeiten an die Haltung erinnert. 13. Weil die Brauer 
ein Gewächs, Post genannt, beim Brauen verwenden, haben 
die Obrigkeiten auf Abstellung desselben zu dringen und gegen 
die Uebertheuerung des Brods einzuschreiten. 14. Wegen der 
Zigeuner ist auf dem Braunschweigischen Kreistage beschlossen, 
sie nicht aufzunehmen. Stände haben sich darnach zu richten. 
(Gemeinsch. Verordn. S. 672.) 

Bl. 774. Der Stände Resolution. Kiel 28. April 1655. 

Stände danken, dass der Landtag altem Herkommen nach 
an diesen bequemen Ort verlegt. 

1. Wegen der Soldaten Bei- und Unterhalt wiederholen 
Stände ihre Remonstrationen. 3. Wegen des Kreisschlusses 
sei die Intimation des Kreisobersten abzuwarten. Des Fürst. 
Schleswig Stände, obwohl sie die in cap. 2 et 5 beregte 
Vicinität und gemeine Gefahr erwogen, da sie den Reichs- 
und Kreisschlüssen nicht unterworfen, wie mit Berührung 
I. K. M. und der Cron Dennemark eignen auch I. H. D. 
Interesse angeführt worden, bitten sie zu verschonen, erklären 
sich zu gemeiner Landesdefension bereit. Stände wollen, trotz 



Digitized by LjOOQle 



209 



der Wolfeilheit des Getreides etc , aus Devotion die in cap. 6. 
propositionis benannten vier R. in 2 Terminen Martini dieses 
und Ostern künfl. Jahrs zahlen, zumal die ehrbaren Städte 
wegen des noch bei ihnen haftenden donativi und anderer 
Beschwerden ehe nicht dazu gelangen können, jedoch ohne 
weitere Verbindlichkeit und Präjudiz und sub hac conditione, 
dass löbliche Stände bei solchen Terminen mit andern Reiths- 
und Kreisoneribus übersehen werden. Die übrigen in cap 6. 
erwähnten 3 R. wegen Magazin etc. wollen Stände hiemit 
deprecirt haben. 7. Wegen abermaliger Anregung der 
Römermonate , da dieselben weder universali concluso ge- 
willigt, noch das Quantum delcrminirt, bitten Holstein. Stände, 
sie bis zu einem festen Reichs- oder Kreisschluss zu verschonen 
und das etwa schon Bezahlte refundiren oder decourtiren zu 
lassen. 8; Die in Gott ruhende letztverstorbene Majestät habe 
zwar auch dergleichen Intention (Befestigung Rendsburgs) 
gehabt, aber damit nicht verfahren, weil auch nach der Com- 
missarien Annahme die Situation beeder Fürslenth. nicht so, 
dass sie mit Festungen zu beschliessen, wie die um Rends- 
burg gelegene Ritterschaft und Städte erfahren, Rendsburg in 
specie ist i. nicht in confinio fremder Herrschaft, sondern 
respectu totius in meditullio corporis. 2. so sittfirt, dass wer 
Meisler in der Campagne ist, auf 2 bis 3 Meilen ungehindert 
passiren kann. 3. Das Herzogthum Schleswig hierdurch nicht 
zu verwahren steht. 4. Das Fürstenthum Holstein ausser 
aller Defension. 5. Eine solche Festung wegen der Unter- 
haltung etc. eine Unausträglicbkeit ist. Deshalb depreciren die 
Stände. 9. Was wegen General-Major Bauer bewilligten 1 
restirt, muss manu militari eingetrieben werden. Stände 
sind der in propositione berührten Designation gewärtig. 
10. Dass ein gleichmässiger Gesind- und Tagelohn bestimmt 
werde, sei dienlich etc. 11. Die Wegebesserung bis Johannes 
zu verschieben wird gebeten Mit 12 , 13., 14. einverstanden. 

Wegen der Hamburg. Spreckelschen Gelder wird, da 
nach der dabei interessirten Ritterschaft die Anforderung 

14 



210 



liquide, wie der gewesene Umschlagsverwalter Boysen selbst 
atlestiren wird, erinnert. Prälaten und Kitterschaft klagen, dass 
ihnen durch Werbungen ihre Unterthancn, auch Diener und 
Knechte abgespannt werden, was den Constitutionen zuwider, 
tiebeten wird um Abstellung der alten und neuen Gravamina, 
insonderheit der neuen Licenten, wodurch besonders die Städte 
gravirt. Da zur Zahlung des Advokalengeldes eine Collecte 
von 8 ß erforderlich, wird um Erlassung der Patente gebeten 

Bl. 779 b. Königl. und Fürstl. Replica 29. April 1655. 

Die in der Proposilion enthaltenen capita bezeugen die 
landesväterliche Sorgfalt und sind in den Reichs- und Kreis- 
abschieden so fundirt, dass zu Verhütung unziemlicher Censur 
auch Nachtheils und Dcspects darin zu gehelen gewesen — 
aus der überreichten Resolution ist mit Befremden ersehen, 
dass Sie zu ihrem wolgemeinten Ziel so nicht würden gelan- 
gen, deshalb diese kurze Replik nöthig. I. R. M. und H. 0. 
hätten gern gesehen, dass zur Verhütung ungleichen und dun- 
keln Verstandes dem ordini propositionis nachgegangen und 
inhärirt wäre, sind gewärtig, dass in Zukunft — . 

1. Es wäre erwünscht, dass die Zeiten so beschaffen, 
dass man aller Verfassung ohne Gefahr entrathen und die 
Stände und Eingesessene der entspringenden Beschwerden, 
deren grossester Antheil auf I. K. M. und H. 1). Aeoiter, 
Lande und Unterthanen redundirl, entheben könnte, weil aber 
die Zeiten gefährlich, so müssen die Mittel zur Conservalion 
des Vaterlandes gegeben werden. 2. Aus nicht Beantwortung 
des cap. 2. wird geschlossen, dass die Stände das commune 
periculum beherzigt und solche raliones, wie bei dem vierten 
membro responsionis ad cap. 8. inouiret, angenommen. Auf 
die responsio ad cap. 3. wird bemerkt, dass I. K. M und 
H. D. Meinung von den Ständen nicht recht eingenommen, es 
ist nicht das Absehen gewesen, dass die Kreishülfe sofort ein- 
gebracht werde, sondern allein, dass nach <lcn Reichs- und 
und Kreisschltissen die Garnison mit Unterhalt, die Festungen 
mit Ammunition versehen werden, zumal die Beibehaltung 



211 



I. K. M. und H. D. freiem Ermessen weniger, von der 
löblichen Stände arbitrio gar nicht dependirt, sondern ein 
allgemeiner Reichs- und Kreisschluss geworden , es werden 
Stände nebst dem Unterhalt der Soldaten, die in den Kürst, 
vorhandenen, und einzurichtenden Zeughäuser, Magazine und 
Artillerie helfen einrichten, da sonst keine Landesdefensiou 
subsistiren kann, wozu dieses Fürstenlhums Holstein Stände 
nach klarem Buchstaben des Reichs- und Creisabschiedes, von 
denen Extracte anliegen, vineulirt, des Fürst. Schleswig Stände 
aber als membra unius capitis ad identitatem inevitabilis peri- 
culi, wie solches bei cap. 8. remonstrirt worden ist, hätten 
dies billig in Deliberation nehmen und sich etwas besser zum 
Werk legen sollen, da solches ohne Präjudiz und citra conseq. 
begehret worden ist. 

K. M. und H. D. aeeeptiren das bei cap. 6. gemachte 
oblatum der vier R. zur Unterhaltung der Soldaten, jedoch ohne 
angehängtes Reservat und müssen die in propositione gesetzten 
Termine bleiben. Die zur Unterhaltung der Festungen, Maga- 
zine und Artillerie begehrten 2 R. betr. hätten die Stände, 
zumal die Holstein., denselben nicht so gar aus den Händen 
geben sollen, da sie sich den Reichsplacitis zu opponiren 
nicht berechtigt. Was für Reputation, wenn von ihnen mit 
scharfen Zwangsmitteln extorquirt werden sollte, wozu sie in 
Gebühr nicht disponirt werden können, gestalt denn solch 
exempluin executionis vor wenigen Jahren in einem nah gren- 
zenden Fürstentum für die Hand genommen worden ist. 
K. M. und H. D. wollen Stände ganz treulich ermahnt haben, 
Sie zu Ihnen selbst unannehmlichen Mitteln nicht zu veranlassen. 

Bei cap. 7. wegen der Römermojiate haben K. M. und 
H. D. bessere Erklärung erwartet, da dieselben vor diesen 
von den Holstein. Ständen aeeeptirt, theils der Anfang mit der 
Zahlung gemacht. Das erste Ziel ist bei Vermeidung der 
Execution einzubringen. Dass Stände die bei cap. 8. ange- 
muthete Fortification der Stadt Rendsburg so difficultirei», mag 
dahin stehen. Stände haben bei ratio 4 das commune periculum 



212 



nicht diffitiren können, K. Bf. müssen diesen importanlen Ort 
aus landesvät. Fürsorge versichern, sind geneigt denselben mit 
dero Reichsvölkern zu besetzen und in Defension bringen zu 
lassen. 9. Die Designation der Restanten wird hiemit über- 
geben. 

Wegen der Reparation der Wege beistimmend, Stände 
haben zu berathen, ob auch weiter, als an das Domcapitel zu 
Lübeck und an die Städte Lübeck und Hamburg zu schreiben. 

Bei 10., 12., 13. Die Bürgermeister und Räthe in den 
Städten haben innerhalb Monatsfrist die Anordnung zu treffen. 
14. Das herumstreichende Gesindel ist nach Befinden fussfest 
zu machen — . 

Wegen der annectirten desideria 1. mag Jemand von der 
Ritterschaft deputirt werden. 2. Auf Bericht soll wegen der 
Werbungen die GebUhrniss erfolgen. 3. Was die Licenten 
angehet, so ist K. M. und H. D. noch in Gedanken, wie 
oft Sie den Ständen deswegen die Gnadenthür eröffnet, wie 
wenig Sie ausgerichtet, ja dass dadurch veranlasst, dass sel- 
bige durch der Stände widrige Bezeigung fast härter ver- 
schlossen und verriegelt worden sei , jedoch der Weg zur 
gütlichen Verhandlung — . Wigen der Advokatengebühr und 
dergl. sollen die Patente ergehen, da Etliche der Ritterschalt 
sich beschwert, dass die Ausgaben höher als gewöhnlich, ist 
die per commissarios aufgemachte Rechnung beim Landgerichts- 
notar einzubringen, damit dieselbe den aus der Ritterschaft und, 
die es sonst begehren, kann communicirt werden. 

Die Anlagen: Eitracte aus dem Reichsabschiede 1654 
12. Mai und Creisabschiede 4 Dcb. 1654 fehlen in der Hand- 
schrift. Vergl. Verz. B. 1. S. 90. 

Bl. 785. Aller- und unterth. auf vorhergehende Replic er- 
folgte Bericht und Supplic der anuoch in geringer Anzahl an- 
wesenden Stände von der iöbl. Ritterschart und Städten. Kiel 
30. April 165&. 

Dass die Resolution nicht zu allergn. Contento angesehen 
worden, haben wir aus der heut erfolgten Replic verspüret. 



■ 

Digitized by Google 



213 



Stände haben sich dessen im allerwenigsten aber der ver- 
merkten sonderbahren Empfindlichkeit so wohl ob den forma- 
libus als materialibus resolutionis nicht vermuthen können — 
haben sich dermassen rasonnabel erwiesen — wegen der 
Saatzeit und weil communis rumor keiner Replik erschollen, 
seien Mehrere gestern aufgebrochen vor publicirter Replic und 
öffentlichem Trompetenschall — weil durch diesen Abzug der 
noch Anwesenden Anzahl gering, kann dies dem ganzen 
corpori statuum nicht präjudiciren. Wenn wir Gegenwärtige 
für unsere Person uns ermächtigen wollten, würde dies ohn- 
verbindlich , ohne Effect und Wirklichkeit sein , bitten die 
allerunt. Entschuldigung allergnädigst wohl aufzunehmen. Die 
bei der Hamburgischen Schuld interessirten Stände betr., sind 
zu deren Liquidirung Cay von Alefeld, Amtmann zu Haders- 
leben und Hans von Ahlefeld, Verbitter ernannt mit Vorbehalt, 
sich der liquiden Obligation nicht zu begeben. 

Die Zahlungsmandate vom 4. Juni und 14. Sptb. 1655 
fehlen in der Handschrift. Vergl. Verz. B. 1. S. 90. Ersteres 
verlangt zum 10. und 11. Juli 2 R. und Martini 2 R. von 
jedem Pflug und 1500 R. zum Unterhalt der Soldaten, das 
zweite verlangt von Holstein Erlegung dessen, was von den 
3 R. des Martinitermin 1654 rückständig, in vierzehn Tagen nach 
nächsten Mich. 15.— 17. Oct., den andern Ziel 2 R 14 /?, 
vierzehn Tage nach erstkommenden Martini, 26.- 28. Novb., 
den dritten (zwei R.) 1656 Montag bis Mittwochen nach 
Invocavit. 

Rendsburger Landtag 1656 April u. Mai. (Verz. 

B. 2. S. XXX.) 

Bl. 787. Proposition. Copenhagen 29. April. 

1. Für die Defensionsvölker, deren Vergrösserung not- 
wendig geworden , sind dieses Jahr vier R. in 2 Terminen 
Trinitatis und Martini zu zahlen, da die hiebevor bewilligten 
vier R. vergriffen. 2. Zur Fortification, Magazin, Artillerie, 
und dazu gehör. Personen , wozu der Reichsabschied und 



Digitized by Google 



214 



Kreisschluss von 1654 wie zu der in Garnison liegenden 
Völker Unterhalt verpflichtet, haben Stände 2 R. in obigen 
2 Terminen zu zahlen. 3. Wegen des 1642 bewilligten 
Römerzugs sind viele Restanten, die 9. — 11. Juni einzubringen. 
4. Prälaten, Ritterschaft und Stidte Holsteins haben das resi- 
duum der Schwedischen Satisfaction zu zahlen. 5. Zur Hal- 
tung des Kammergerichts hat Holstein die alten restirenden 
und neuen Ziele zu zahlen, das Contingent wird hiebet 
communicirt (fehlt). 

Bl. 789. Der Stände Resolution. Rendsburg 30. April. 

1. Da kein Krieg, nur etliche Chur- und Fürsten am 
Rhein zur Vergrösserung der Soldatesque geschritten — 
dennoch werden 3 R. in 2 Terminen zu Mich, und Ostern als 
freiwillig, subsidium bewilligt, so fern diese Lande in Ruhe 
bleiben und keine neue Reichs- und Kreissteuern zu zahlen. 
2. Wegen Anlegung und Unterhaltung ein oder anderer 
Festung, Artillerie und Magazin wird um Erlassung gebeten, 
was deshalb auf Reichs- und Kreistagen resolvirt sein mag, 
muss hiesiger Fürstenth. Special-Freiheiten und Privilegien 
unnachtheilig verslanden werden, auch zu vermuthen, da bei 
den Reichs- und Kreisschlüssen solche Privilegia in Betracht 
gezogen, darauf Reflexion wird genommen und, wie mit dem 
obstagio, eine Clausul eingerückt sein, auch in benachbarten 
Fürst, würden keine neue Festungen fundirt etc. Bekannt, 
welchergestalt das Fürst. Schleswig dem Reich und dessen 
Schlüssen in keinem Wege unterworfen, sondern ein« Pertioens 
und Stück der hochlöblichen Krone Dennemark, so können 
selbiges Fürst. Stände nicht befinden, wie sie zu ex decretis 
et recessis imperii herrührenden Punkten schuldig und ver- 
bindlich gemacht werden, beziehen sich auf den Kieler Land- 
tag; was ihre Schuldigkeit vermöge der Union und nachbar- 
liche Vertraulichkeil erheischt, bereit — . 3. Die Execution 
wegen der Römermonate und anderer liquider Restanten möge 
geschehen, doch nur wegen dessen, was bei gehaltenen Land- 
tagen unanimi consensu von den Ständen resolvirt, und weiter 



Digitized by "Goo 



215 



nicht extendirt werden, auch nicht, wie zuweilen geschehen 
ante teuninum conventum procedirt, auch die, so per com- 
pensationeiD abgefunden oder sonst befreit, nicht mögen gravirt 
werden. 4. Wenn wegen der Schwedischen Sati.sfaition und 
Frankeithalschen evacuation etwas hinterstellig, möge exequirt 
werden; sollte ein error calculi sein, das bewilligte zum 
vollen Abtrag des Holstein. Contingents nicht reichen, so wer- 
den Deputirte zur Richtigmachung vorgeschlagen. 5. Keinem 
ist erinnerlich, dass jemals etwas zum Kammergericht gefordert 
worden. Um Erledigung der Hamburg. Spreckelschen Geld- 
sache wird gebeten, so wie um Abstellung der fremden Wer- 
bungen, der Entweichung der Bauern, was wegen Abstellung 
der ab a. 1636 neu eingeführten Zölle und mehrerer Grava- 
mina gesuchel worden. 

Bl. 794. Kön. und Fürstliche Replica. Rendsburg 
U. Mai 1656. 

Es wäre lieb und angenehm gewesen, wenn Stände ihre 
toties offerirte Devotion in Wirklichkeit mit Mehrerem conteslirt 
und sich so ausgelassen, dass zur Replica zu schreiten un- 
nöthig gewesen. 1. Mit Vergrösserung der Defv nsionsvölker 
wollen K. M und H. D. die Stände für diesmal übersehen. 
i. Die Necessitäl erfordert die 4 R. in den in proposilione 
enthaltenen Terminen. Wegen Anlegung neuer Festungen ist 
in der jetzigen Proposition keine Anregung geschehen, aber 
der bereits zu Stande gebrachten Fortiöcationen, Magazinen, 
Artillerie und dazu gehöriger Personen Unterhalt ist in Reichs- 
und Kreisabschieden fundirt und nothwendig, also sind von 
jedem Pflug und 1500 R. 2 R. wenigstens zu contribuiren. K. M. 
und H. D. sind der /»versieht, es werden des Fürst. Schi. 
Stände, dass sie als in eadem navi et communi periculo mit ihren 
Brüdern und Freunden begriffen, consideriren, also zu deren 
Sublevirung und Abweudung gemeinschaftlicher Gefahr denen 
landesväterlichen beim Ruder sitzenden archilhalassis hierin 
hören und nicht aus den Händen gehen. Wegen des 
cap. 3 wird die Execution zur Hand zu nehmen sein, 



216 



jedoch mit Billigkeit. Stände haben sich wegen der erwähnten 
Cnmpensation und Befreiung deutlich zu erklären. 4. Am 
9. Juni könne in Kiel eine Comroission zusammentreten, 
o. Den Holstein. Ständen ist bekannt, dass in K. M. und 
H. D. Macht nicht besteht, einen Reichsschluss zu ändern, 
jedoch wollen K M. und H. D. die fälligen Kammergerichts- 
zieler bis ad publicationem des Reichsschlusses über sich 
nehmen und daher die Stände entheben, welche die a tempore 
publicationis fälligen abzustatten haben. 

Wegen des Punkts (der Spreckelschen Gelder) soll 
an I. K. M. referirt werden, wegen der Werbungen soll Ver- 
fügung erfolgen, wegen der Licenten, Zolle und Accisen ist 
den Ständan das fundamentum beim vorigen Landtage abunde 
zu Gemüth geführt, auch unverborgen, wie oft die Gnadenthür 
zu gütlicher Handlung eröffnet, stehet auch noch zu der Stände 
Beliebung, ob sie, wie Etliche andere dieser Fürst. Einge- 
sessene sich annehmlich zum Ziel legen und erklären wollen. 

Wegen der ausgetretenen adeligen Unterthanen (vergl. 
Jahrbücher der Landeskunde B. 4. S. 369. 370.) 

Bl. 798 b. Der Stände Duplica. Rendsburg 2. Mai 165(5. 

1. Stände wollen sich in Landesnothfällen mit Rossdienst 
und Ausschuss bereit zeigen. 2. Zu den in Resolutione be- 
willigten drei R noch einen R. also im Ganzen vier R. be- 
willigen unter seihiger Gestalt, wie in resolutione bedungen 
nur ratione terminorum 3 R. Johanni, i R. oct. nächsten 
Kieler Umschlag. Stände wiederholen die Bitte, die Execution 
nur auf das, was landtägig bewilligt, auch auf das Gewilligte 
nicht anticipando, wie Etlichen widerfahren, ergehen zu lassen, 
weil sonst dem Herkommen auch den Landesprivilegien würde 
abgebrochen werden. 3. Wegen der erwähnten Compensation 
ist bekannt, dass Klöster und Städte wegen erlittener Prägra- 
virung bei vergang. Hospitation liquidirt, des liquidi Com- 
pensation erhalten darauf auch quitirt, also Klöster und Städte 
wegen dessen, was sie zu decurtiren befugt, keine Restanten. 
4. Wegen der Commission hat seine Richtigkeit. 5. Holst. Stände 



Digitized by Google 



217 



acquiesciren salvis privil. bei dem Unterschied, doch dass sie 
nicht über ihre Rata zu tragen haben. 

Stände danken wegen der Massregeln der entwich. Unter- 
thanen, bitten um Abstellung der übrigen Gravarniua. Die 
Ritterschaft sei benachrichtigt, dass das Domkapitel zu Lübeck 
wegen der Jagd in den Stiftsgütern etwas habe publicircn 
lassen, sie bittet, die Jagdgerechtigkeit des Adels zu schützen 
und Stände bitten um eine Commission wegen der Advokaten- 
gelder. 

Bl. 801. Frey willige Convention und Beliebung der löh- 
lichen Ritterschaft wegen deissiger Besuchung der Landtage. 
Kiel Ii. Jan. 1657. 

Die Convention ist gedruckt in den gemeinsch. Ver- 
ordnungen S. 679. Es sind genannt sieben Landräthe, die 
Pröbste von Itzehoe und Preetz, und vier und zwanzig Adelige, 
unter denen sieben Ahlefeldt, vier Rantzowe. In der Hand- 
schrift ist ausser den zwei von Thienen oder Tynen, die in 
den gemeinsch. Verordnungen gedruckt sind, noch ein dritter: 
Hans von Tynen. im Ganzen also fünf und dreissig Ritter- 
schaftliche. In den sonst mit Sorgfalt redigirtcn gemeinsch. 
Verordnungen von Michelscn und Johannsen steht gewiss 
Commes Rantzow statt Tönnies Rantzow. Aus der Einleitung 
der Convention sieht man, dass ein allgemeiner durchgehender 
Beschluss wegen der Abwesenden nicht hatte gefasst werden 
können. „Obwohl zu wünschen gestanden, es würde bei 
jetzigem conventu der löbl. Adel vollkommentlirh oder je in 
der grossesten Anzahl sich eingefunden haben — ." i Es war 
vor dem Convent ,,um Erlaubniss desselben bei der Landes- 
regierung Kön. und Pürstl. Herrschaft supplicirt. die dann 
dazu condescendirt und die gesuchte Zusammenkunft von der 
Cantzel öffentlich publiciren lassen. u Der Consensus regio- 
ducatis war 13. Novb. 1656 ertheilt. (G< meinsch Verordn 
S. 678 und Verz. B. 2. S. XXX. XXXI.) 

Schon 1623 ward deshalb verhandelt und 1630 ward von 
den Ständen ein Antrag gemacht wegen des bessern Besuchs 



218 



d«r Landtage (vergl. gemeinsch. Verordn. S. 683 Anm. (wo 
statt Strafe von 10 R. stehen muss. Strafe von 30 R.) Verz. 
der Handschr. B. 2. S. VII. und oben S. 72 u. 80.) Spä- 
tere Beschlüsse siehe Verz. der Handschriften B. 1. S. 99. 
B. 2. XXX. S. 475 und 178, es wurden 1052 und 1664 
100 R Brüche angedroht. 

Flensburger Landtag 1657 März. (Verz. B. 2. 

S. XXXI.) 

Bl. 804 b. Proposition 16. März. 

Zur Defension bei den gefährlichen Lauften fünfzig R. 
a Pflug und 1500 R. in Terminen, den ersten Termin zehnR. 
5. -7. April zu zahlen. 

Bl. 80Ub. Resolution vom 18. März. 

1. Die Stände oflferiren sechszehn R. in vier Terminen 
unter den Bedingungen, 1. dass sie von aller Einquartirung 
und aller militärischer Beschwerde frei bleiben, was Prälaten 
und Ritterschaft urgiren und dem die Städte aus dem Grunde 
zustimmen, dass oft erklärt, keinen Stand für den andern zu 
beschweren. 2. Oass sie unterdessen mit keinen andern 
Steuern, wie sie Namen haben mögen, beschwert werden, und 
wenn ein Kloster oder Stand mit Einquartirung belegt würde, 
sie solches an dem bevorstehenden Termin abziehen, dass die 
Städte und Aemter, was sie auf die Zahlmandate v. 13. Febr. 
und andern Datis dieses Jahrs anticipando gezahlt, decourtiren. 
3. Oass der auf das Korn gelegte Beschlag aufgehoben werde 
und das Commercium frei sei. 4. Dass die angeworbene den 
Ständen zugehörige Unterthanen restituirt werden. 

Die Holstein. Stände erinnern, dass sie vor den Schlesw. 
prägravirt, seit dem letzten Frieden mit Schweden 84 R. vom 
Pflug gezahlt, dass sie bei K. M. und H. D. absonderlich 
einzukommen sich reservirt haben wollen , wogegen Schi. 
Stände ihre Gegennothdurft reserviren. Da in propositione 
auch die Baarscbaft, 1500 R. einem Pflug gleich, genannt, 
was bei solchen Anlagen sonst nicht geschehen und allein 



Digitized by Google 



219 



den Adel meist treffen würde, der für seine Unterthanen allein den 
Verlag thun muss, da ohnehin bei jetzigen Lauften wohl keine 
Zinsen zu hoffen, wird um Erlass der Baarschaften gebeten. *j 

• • 

Wegen der spätem Landtagsverhandlungen darf ich auf 
das frühere Verzeichniss B. 2. S. XXXI. besonders ver- 
weisen, and auf S. H. 43. D. 43 K. B. 3 und 4. 
Bekanntlich ward der letzte Landtag 1675 gehalten , den 
spätem Bitten um Haltung von Landtagen wurde nicht ent- 
sprochen. Baron Görz erklärte 1706, ein Landlag quadrire 
nicht ad praesentem statum, die Landesherrn seien in viel- 
jähriger Possession, Contributiones und Collecten auszuschreiben. 
Durch den Vertrag von 1709 mit seinen geheimen Artikeln 
einigten sich die regierenden Landesherrn keinen Landtag, 
sondern nur Prälaten und Ritterschaft zu berufen, was 1711 
und 1712 geschah. Vergl. Ratjen die Uneinigkeit und Einig- 
keit der regierenden Höfe in Nordalb. Studien. B. 5 S. 304. 

S H 43 D. 

Verhandlungen aus den Jahren 1711 1723. Vol. 1 von 
denen Landtages und Laudesactcn und Schriften, welche tnense 
Junio 1711, da der Landsyndikus Job. Koltcmaun diese Charge 
angetreten, angefangen und bis den Monat October 1716 con- 
tinuirt worden 1234 SS. fol. Vol. 2. Von denen Landcsacten 
vom Monat Nvb. 17 1 6 bis den Monat Juli 1723. Von S. 1235 2151. 

Beide Bände sind, wie 43 C. von dem Rammerherrn von 
Cossel der Kieler Universitätsbibliothek überlassen. Eine dem 
ersten Bande ähnliche Sammlung ist näher angegeben in 
meinem Verzeichniss der Handschriften B. 1. S. 106 157 
und B. 2 S. 206-210. Ucber den Inhalt des ersten Bandes 
dieser Sammlung vergl. Nordalbingische Studien B. 5. S. 313. 
Durch den bekannten Altonaer Recess von 1709 , / v August 
iFalck Sammlungen zur näheren Kunde B. 1. S. 287.) hatten 
sich der König Friedrich IV. und der Vormund des jungen 

l ) Die Replik, Du- und Triplik fehlten in dieser Handschrift. 



Digitized by Google 



220 



Herzogs Carl Friedrich, der Bischof Christian August, zum 
Nachtheil der Herzogtümer geeinigt, von Prälaten und Ritter- 
schaft pro praeterito achtzig Thaler a Pflug zu fordern, auf 
Muthung der Lehngüter zu dringen , die Besserung der Wege 
zu befehlen, die Handwerker auf dem Lande zu beschränken, 
die Formalität eines Landtags nicht zu gebrauchen, sondern, 
wenn Prälaten und Ritterschaft auf Convokation eines Landtags 
insistiren sollten, einen Ausschuss von Prälaten und Ritter- 
schaft zur Erstattung eines voti puri consultativi nach einer 
Stadt des Herzoglhuras Schleswig zu berufen, dabei die Land- 
räthe jedes regierenden Herrn bei solcher Convokation zu ad- 
moniren, wider ihres Herrn Jura nichts vorzunehmen. 

Es wurden am 24. und 27. März am 8., 13., 20., 
27. Aprli, 27. Mai, 1. Juni gemeinschaftliehe Verordnungen, 
dem Altonacr Recess entsprechend, 80 R. in Kronen Ostern 
zu zahlen, oder eine obligatio sub hypotheca bonor. wegen 
der Zahlung der Hälfte Umschlag 1712 und der andern Hälfte 
Umschlag 1713 mit 6 % auszustellen, wegen der Wege- 
besserung, der Jagd und der Lehngüter, der Auslieferung der 
einseit. Unterthanen , der Wahl der Klosterpröbsle erlassen 
(vergl. gemeinschaftliche Verordnungen S. 779 — 799). Am 

4. und 11. Mai war den an die Landesherrn gesandten De- 
putaten der Prälaten und Ritterschaft, welche auf Hallung 
eines Landtags gedrungen und Gravamina vorgebracht hatten, 
eröffnet, dass der Landtag zu weitläuftig fallen würde, zur 
Bezeugung des für Prälaten und Ritterschaft noch immer bei- 
behaltenen allergnäd. Andenkens könnten Prälaten und Ritler- 
schaft entweder in corpore oder durch einen Ausschuss vor- 
tragen, wozu Commissarii ernannt werden sollten, die Ver- 
sammlung solle in Schleswig, einer dem damals regierenden 
Herrn gehörigen Stadt, sein. (Gemeinsch. Verordnungen 

5. 796 Anm. Verz. der Handschriften B. 2. S. 207.) 

Durch ein gemeinsch. Patent vom 12. Mai 1711 wurden 
Prälaten und Ritterschaft aufgefordert, am 17. Juni in Schles- 
wig ihre Gravamina entweder in corpore oder durch einen 



Digitized by Googl 



221 



Ausschass den landesherrlichen Commissariis (von Königl. 
Seite drei, von Herzoglicher drei, unter den letzteren Georg 
Heinrich von Schlitz, gen. von Goerz) vorzutragen. 

Vol. 1 der Verhandlungen. 

S. 1 - 10. Landtagscommission in Schleswig 
1711 Juni- Septbr. (Vergl. Verzeichniss der Handschriften 
ß. 1. S. 106. B. 2. S. 208. Dahlmann, Darstellung der dem 
Schi. Holst. Landtage zustehenden Steuerbewill. Kiel 1819 S. Stf.) 

Relation von demjenigen, was hei der 1711 mense Juni 
zu Schleswig angefangenen und fernerhin continuirten Com- 
mission vorgetragen , tibergeben und resolvirt cum annexis. 
S. 10 — 11t). Der Relation sind dreizehn Anlagen angehängt. 
I. Deduction der hauptsächlichsten Gravamina cum petito bei 
der Commission 17. Juni 1711 absciten Prälaten und Deputirle 
der Ritterschaft hiesiger Herzogthümer Schi. Holstein. Es 
wird um einen Landtag zur Huldigung, um Bestätigung der 
Privilegien gebeten, und unter Bezugnahme auf die citirten und 
dem Inhalt nach angegeheneii Anlagen der Deduction A — X 
(van denen D — X Erklärungen der Landesherrn zu Gunsten 
der Berechtigungen des Landes vom J. 1422 - 1708. Privilegien 
v. Hegewisch und Jensen S. 2: „nener Bede — u 1459 I. c. 
S. 36 „dat sodane Bede — tt 14601. c. 47 „neue Schatting " 
1498 1. c. S. 97 „welker Beede — w 1708. Falck, Samml. 
2ur nähern Runde B. 1. S. 281. Die Anlagen selbst fehlen 
in der Handschrift.) nachgewiesen, dass den Regenten kein 
beliebiges Recht, Steuern zu erheben, zustehe. II. Erklärung 
der Commissarien vom 20. Juni, ad specialiora zu gehen. 
Hl. Anzeige einiger special, gravaminum 23. Juni 1711 über- 
geben grav. 1. dass kein Landtag berufen ; 2. dass als extra- 
ordinäre Anlage 80 R. gefordert, wogegen eine Supplik in 
Kopenhagen und Gottorf übergeben worden sei, es werden zu 
der ordinären Contribution 40 R. a Pflug extraord. nicht in 
Kronen, sondern in Cour. Münze offerirt mit der Bitte, die 
schon ausgestellte Obligation Etlicher auszuhändigen, so wie 



222 



mit der Bitte, die Klöster zu schonen und der Bitte um Aus- 
lieferung eines Reverses und der Erklärung, dass künftig we- 
gen der ordinären und extraord. Contribution ein Landtag zu 
berufen. IV Bescheid der Commissarien vom 26. Juni 1711, 
die Privilegien zu produciren, sich vor Erstattung der Relation 
an die Landesherrn verbindlich zu machen die onera des Lan- 
des pro rata zu tragen, Mittel zur Hebung des Credits anzu- 
geben. * V. Bitte der Oeputirten übergeben 30. Juni die 
angeführten Privilcgia sollen zur Einsicht producirt werden, 
auch würden sie im Archiv sein, nach dem Patent vom 
12. Mai sei die Darlegung der Giavaraen mit einer Erklärung 
zu erwarten, der Credit würde hergestellt werden, wenn die 
exlraord. Contribution gemindert und in Zukunft wegen der 
Contribution auf Landtagen deliberirt und daselbst ein Schluss 
gemacht werde. VI. Der Prälaten und Depulirten der Kitter- 
schaft Vorstellung einiger weiterer Gravamina. 3. Wegen der 
Handwerker auf dem Lande betr. das Mandat vom 18. April. 
4. Wegen der W r egebesserung betr. das Mandat vom 13. April. 
VII. Grav. 5. Wegen der Jagd. 6. Wegen der Lehngüter 
mit Supplica wegen der Lehngüter mit Anl.: Erklär, von Her- 
zog Christian Albrecht Gottorf 23. Novemb 1674. Grav. 7. 
Dass nach Verordnung vom l. Juni mit Ausnahme der Laiid- 
räthe auf diejenigen, welche in Kön. oder Ftirstl. Diensten 
stehen, bei der Wahl eines Verbitters oder Probston nicht zu 
reüectireu. Es wird um freie Wahl ohne Ausbringung der 
Confirmation gebeten. Gr. 8. Dass es ratione mandalorum 
poenal. bei der Landgerichlsordnung P. III. lit. 2 § 5 mit 
der clausula justitic. zu lassen. Gr. 9. Gegen das Mandat 
vom 27. Mai wird gebeten, dass, wenn einseitige Unterthanen 
auf Prälaten und Ritterschaft Güter in delicto flagr. begriffen, 
sie nicht abgefordert, sondern in loco delicti untersucht 
werden. 10. Wird gebeten, dass über die zu erlassenden 
gemeinsch. Verordnungen vorher mit Prälaten und Ritterschaft 
conferirt werde. VIII. (S. 96.) Bescheid der Commissarien 
v. 6. Juli, dass, ehe die Stiftungen der Klöster producirt, 



Digitized by t^OOgle 



223 



keine Resolution wegen der 80 R. erfolgen werde. IX. Be- 
scheid derselben vom 6. Juli wegen der Lehnbriefe X. Be- 
scheid derselben v. 6. Juli wegen der PriviJegicnproduction. 

XI. Der Bescheid vom 12. September 1711 über sieben Punkte 
ist gedruckt in gemeinsch. Verordnungen S. 807 — 815. 

XII. Bitte von Prälaten und Ritterschaft, die Mandate wegen 
der restirenden Anlage zu renoviren, und Mandate zur Zah- 
lung nach den von den Deputirten zugesandten Rechnungen 
zu erlassen. XIII. (S. 113.) Gemeinsch. Zahlungsmandat vom 
18. September 1712. 

Landtagscommission in Rendsburg 1711 October 
und November. Vergl. Verz. der Handschriften B. I. 

5. 106. B. 2. S. 208- 209 und Dahlmann Darstellung des 
dem Schi. Holst. Landlage zustehenden Stcuerbewilligungs- 

reehtes. Kiel 1819 S. 62.) 

S. 117- 126. Proponirt wird 14.0t. 1711 I. die erste Hälfte 
der im April ausgeschrieb. achtzig Thaler in acht Tagen zu zahlen, 
die andere Hälfte 1712 in gangbarer Münze, die ausgestellten 
Obligationen sollen dann zurückgegeben und wegen der Cronen- 
zahlung 2 % gut gethan werden ; die Klöster Itzehoe, Preetz 
und Uetersen haben 26% R. als ersten Termin Ausgang 
October, den Rest nach geschehener Untersuchung zu zahlen. 
II. 1. Ueber eine neue Clostcrordnung das Bedenken zu erstat- 
ten. 2. Ueber eine Verordnung wegen des übermässigen Spielens. 
3. Ueber eine Moderation der Gerichts- und Advokaten- 
gebühren. 4. Ueber Introducirung eines Schuld- und Pfand- 
protocolls und Wechselrechts. 5. Wegen der Lehngüter. 

6. Ueber eine Verordnung der Decimatioii über die aus dem 
Lande gehenden Güter. 

S. 126 — 187. Erklärung von Prälaten und Ritterschaft 
übergeben 19. October 1711. 1. Gebeten wird um Min- 
derung der extraordin. Anlage, die Klöster Proetz und Uetersen 
offeriren die Hälfte vom ersten Termin zu Umschlag, Itzehoe 
und S. Jon. entschuldigen sich mit Unvermögen. Dann 1. rück- 



224 



sichtlich der Kloslerordnung wird um freie Wahl des Ver- 
bitters und Pröbste nach dem Hadcrsleb. Recess von 1614 
(gemeinsch. Verordn. S. 268) und der Closterordnung (ibid. 
S. 540) gebeten. 2. Wie 1636, Prälaten und Ritter- 
schaft mit der Polizei- und Kleiderordnung zu verschonen. 
3. Beistimmend. 4. Schuld- und Pfindprotokoll wird ab- 
gerathen, auf die Nachricht seien Capitalien gekündigt, weil 
man nicht wünsche, dass aus dem Protokoll die Capitalien 
ersichtlich würden. 5. Es möge wegen der Lehen bei der 
alten Einrichtung bleiben, event. die Lehnsdocumentc aus dem 
gemeinsch. Archiv herzugeben. 6. Die libertas emigrandi möge 
geschützt, die Decimation nicht auf die von Fremden ein- 
gebrachten Gelder zu extendiren. Gravamen 1. Es wird um 
einen Landtag und 2. um Gonfirmation der Prälaten und Ritter- 
schaft und Ständen verliehenen Privilegien gebeten. 3 Con- 
tributionsforderungen dem Landlage vorzulegen, wodurch der 
Gredit gesichert werde. 4. Dass die abgetheilten Herrn, die 
Stifter Heil. Geist S. Joh. Dörfer und alle, so vor diesem 
contribuirt, zahlen. 5. Die Klöster zu schonen. 6. Die freie 
Wahl des Verbitters und der Pröbste zu lassen. 7. Gegen das 
übermässige Spiel eine Constitution zu erlassen. 8. Auch 
wegen des gleichen Maasses und Gewichts. 9. Gebeten wird, 
grobe Münze schlagen zu lassen ; da die Hamb, und Lübecker 
Münze nicht von gleicher ßouite, wie die hiesige, mit diesen 
Städten zu" verhandeln. 10. Die Taxen bei dem Landgericht 
und Canzleigericht zu moderiren , adelige so gul wie gel. 
Landräthe zu den Commissionen zu ziehen. 11. Dass ein 
gemeiner Schuldthurm zu errichten nach der Hadcrsleb. Con- 
stitution von 1604 ersten März und der Renovation vom l.Oct. 
1630 Landgcr.Ordn. IV. 11. 15. 12. Wegen der Pönalmandale. 
- 13. Die Ritterschaft des Herzogthums Schleswig bitlet um 
die Freiheit der testamenti factio. 14. Bei Besetzung der 
Aemter auf die Landsassen vor andern zu rellectiren. 15. Die 
Visitatioussebühr und Ordinationskosten zu ordnen. 16. We- 
gen der entwichenen Leibeigenen. 17. Die bei dem Druck der 



Digitized by Google 



225 



Landgerichtsordnung von 1701 enthalt. Annotationes über die 
Lehngüter nicht pro authenticis zu achten 18. Jährlich einen 
Landtag, Quartal- und Landgericht zu halten. 19. Vertreibung 
der Zigeuner. 20. Die Güter au der Obereider klagen über 
die Insolentien der Prahmführer. 21. Dass bei Contracten und 
Processen zwischen Prälaten und Ritterschaft und einem Bür- 
ger oder Landmann erstere vom Stempelpapier frei. 22. We- 
gen der Handwerker auf dem Lande. 23. Die Possessorcs 
der an der Schley beleg Güter stellen vor, dass den dortigen 
Schilfern verstattet bleibe, ausheimische Waaren und Korn in 
die Fürstl. Aemter und Städte zu bringen. 24. Die Ausfuhr 
des Korns zu gestatten. 25. Zu bestimmen, welche Landräthe 
sich wegen der Verwandschaft mit den Partheien des Votirens 
zu enthalten haben. 26. Wegen der Jagd auf den Stifts-, 
Klöster-, Thumherrn- und Stadt-Gütern. 27. Bei dem Her- 
zog von Plön zu bewirken, dass die alte Landstrassc zu 
Gröneberg bei Slahwedder bleibe. 2b. Dass der in Lübeck 
und Hamburg geforderte Zoll, Accise und Wegegeld abgestellt 
werde. 29. Dass den klösterlichen Unterthanen in der Feld- 
schmiede in Itzehoe der Storstrom zum Gebrauch frei stehe, 
dass dem Kloster Itzehoe und den Gütern an der Stör frei 
stehe , ihre Waaren nach und von Hamburg ohne Zoll zu 
bringen, dass die in der Fcldschmiede wohnenden Handwerker, 
da sie bürgerliche onera tragen und den sechsten Theil der 
Einquartirung tragen, in Itzehoe Zunftgerechtigkeit erhalten und 
die Stör benutzen können. 

Friedrich Reventlau, DetlelT Brocktorff, Wulff Blome, 
Benedict von Ahlfeldt, Friedrich Rantzau, Detlef Reventlau, 
Job. G. Grat von der Nalt, Gay von Thienen, B. B. von 
Buchwaldt, J. L. von Qualen, Nicol. Rumohr, Gay Friedr. 
Schack, Reicheribach, Lilienkron, Lewenburg, Korff. 

S. 188. Extr. protocolli d e r L a i> d ta g s c o in m i s- 
sion. J. J. v. Wassmer, H. Stryck. Rendsburg 
20. O et ob er 1711. 1. Ist bei der Commission vorgekommen, 
dass bei dem Landtage und sonst Viele in numerum nobilium 

15 



Digitized by Google 



226 



recipirt werden wollen, dass abgeredet sei, in dreissig Jahren 
nicht zu recipiren. Es sei zum Despect der Herrschaften, 
dass die Noblesse ihren Landesherrn Vasallen erwählen wolle, 
da doch deren einige gar keine adel. Guter besässcn. Der 
Ritterschaft zu declariren, dass sie sich dessen hinführo zu 
enthalten, weil K.M. und H. D. Keinen, so wenig derjenigen, so 
jetzo recipirt als derjenigen, so hinführo recipirt werden möchten, 
wo sie es nicht vorher zu concediren vor gut befunden und 
er ein adel. Gut in diesen Herz, besässe, der Privilegien des 
Landes zu geniessen, resolviren würden. 2. Der Noblesse zu 
declariren, dass man über die Antwort der Noblesse, wenn 
diese nicht beisammen bliebe, mit Deputirten derselben com- 
municiren wolle. 3. Dass die Klosterrechnungen von den zwei 
letzten Jahren bei der Commission einzugeben. 4. Die fun- 
dationes und statuta jedes Klosters einzubringen. 

S. 10O— 196. Exculpationsschrift, die Ritterschaft habe 
von uralten Zeiten her Einige vom Adel, auch Kön. und 
Hochf. Ministri, die in hiesigen Herzogin. Güter, oder mit 
hiesigen Adeligen alliirt, recipirt, Reichshofrath Baron von 
Reichenbach sei vor vielen Jahren für ein Mitglied erkannt, 
die. Reception des Geh. Raths Baron von Lilien krön bis zum 
Landtag diflerirt. Landrath Levezau und Obristl. von Lewenberg 
seien possessionis, Obrist von Holstein habe spem proximam 
zu dem Gut Fresenburg, die Gebrüder von Negendank hätten 
Capitalien im Lande und sind resolvirt, Güter in den Herz, zu 
kaufen, diese fünf seien in Königl. Diensten gewesen und jetzo 
noch in Fürstl. Diensten, auch in den Herz, verheirathet. Es 
ist beliebt, in dreissig Jahren keinen zu recipiren, jedoch ist 
diese Belicbung salvo jure tertii multo magis principis zu ver- 
stehen , auch uns dadurch die Hände nicht gebunden. Es 
wird gebeten, das Recht der Vorfahren, ohne Concession zu 
recipiren, da auch den Städten und andern Gollegiis dasselbe 
zusteht, zu lassen. 

S. 197-208. Vorläufige Resolution der Landtags- 
Commission Uber die »bseiten Prälaten und Ritterschaft 



Digitized by Google 



227 



übergebene Antwort und Erklärung Rendsburg 29. OcL 1711 
von Jessen, Gocrtz, Neve, Callisen , von Wassmer, Stryck. 
1—29. ad 13 wollte die Comraission auch bierin einige Ver- 
anlassung von der Ritterschaft erwarten, dass die höchste und 
hohe Herrschaft durch würkliche Bezeugung der so oft con- 
lestirten Devotion, I. K. Maj. und F. Gnade der Ritterschaft 
zu continuiren — , bewogen werden mogle. (S. 206.) Die 
favorable Erklärung durch Devotionsbezeugung zu befördern 
wird der Ritterschaft an heim gegeben. 

All. S. 20*— 227. Bedenken über die Klosterordnung, 
wie solche bei deren Erneuerung in einem und andern zu 
erlassen sein möchte. Zu der Prälaten Bedenken mitgetheilt 
S. 217. A) Extracte Kön. und Fürstl. Antwort auf der Stände 
Gravamina da a. 1611 22. Decb. (vergl. B. 1 des Verz. S. 57.) 
dass Zucht und Ehrbarkeit in den Klöstern zu halten. B) S.229. 
Künigl. und Fürstl. (Christian und Joh. Adolph) Vergleich 
wegen Prälaten in den Klöstern, Kopenhagen 24. Jan. 1612, 
dass die geistl. Beneficia und Prälaturen von den regierenden 
Herrn per vices conferirt werden sollen, wie denn für diesmal 
von König Christian die Abtei zu Itzehoe unserer Muhme 
Fräulein Marie zu Schi. Holstein conferirt. C) S. 230. Extr. 
Kön. und Fürstl. End- und schliessl. Resolution v. 15. April 
1613, der Kön. und Fürstl. Gnaden gebührt die Inspection 
der Klöster, sie wollen dahin sehen, dass solche Häupter für- 
gesetzt werden, dass sich die Ritterschaft dieser wegen nicht 
zu bemüheti noch zu beklagen. D) S. 233. Extr. Hadersieb. 
Abschieds v. IS. April 1614 (Gemeinsch. Verordn. S. 268 
vom vierzehnten April datirt) dass die freie Wahl der Aebtissinnen 
und Priörinnen beim Convent salvo jure superioritatis zu ver- 
bleiben, und Bedenken zu geben über die Entwürfe der Ver- 
ordn.: E) wegen des Spiels etc. F) S. 238. Der Polizei. 
G) S. 244. Der Canzlei- und Advokatengebühr. H) 8. 251. 
lieber die raliones pro introducendo protocollo. I) S. 259 Den 
Entwurf wegen der Decimalion. K) und L) S. 262. Wegen 

15* 



228 



der Lehngöter. M) S. 264. Extr. Königl. und Fürstl. Resolution 
vom 15. April 1613 wegen Besetzung der Aemter (Verz. B. 1. 
S. 57 und S. 107) NJ S. 272. Extr. Königl. und Fürstl. 
Resolution vom 15. April 1013 wegen der Jagd. 

S. 276. Memorial abseilen Prälaten und Ritterschaft pro 
declaralione. Rendsburg 3. Novb. 1711. Wegen der in fine 
der vorläufigen Resolution erwähnten Devotionsbezeugung be- 
klagen Prälaten und Ritterschaft, dass die Commission sich 
nicht etwas deutlicher explicirt 

S. 280. Extr. protocolli, Rendsb. 4. Novb. 1711, der 
Ritterschaft communicirt. (Vergl. B. 1 des Verz. S. 108.) 

S. 281. Proposition der Königl. Gommissnrien. Einen 
Vorschuss von 400,000 R. zu geben gegen Versicherung des 
Einkommens in Süderdithmarschen. 

S. 282. Proposition der Hochf. Commissarien. (Vergl. 
B. 1. des Verz. S. 108.) Fürstl. Commissarii werden gern 
bereit sein, falls nur so etwas suppeditiret wird, welches statt 
der sonst etwa in jure fundirten rationes bei der gnäd. Herr- 
schaft eine Motive fourniren könnte, in dasjenige zu consen- 
tiren, welches nur bloss allein von der Gnade dependiret — . 

S. 283. An die Königl. Commissarien Vorstellung ab- 
seilen der Ritterschaft auf die wegen des Vorschusses gethane 
Proposition. Rendsb. 13. Novb. 1711. Die Mittel der Noblesse 
seien erschöpft durch Aufbringen der 40 R. Conlribution, die 
Fremden würden, wenn die Proposition eclalirt würde, ihre 
Capitalien kündigen, ein grosser Theil der Noblesse hätte vor 
zwei Jahren einen ansehnlichen Vorschuss gethan, die Re- 
venuen der Güter reichten nicht aus, wenn die zweiten 40 R. 
nicht zu depreciren seien, um so weniger wenn das Schuld- 
und Pfandprotokoll, die Rcgulirung der Lehngüter etc. — . 
Wenn sie die bei dem Landtage erbetene Gnade erhielte, 
offerirt die Ritterschaft gegen Verhypothecirung der Hebungen 
Süderdithmarschens, 200,000 R. Cronen, die Hälfte Job. 1712, 
die andere Umschlag 1713, zinsbar anzuleinen, ein jeder pro 
rata der in Besitz habenden Pflüge, dergestalt, dass gegen 



Digitized by Google 



229 



Morosos executive verfahren werde, immassen dann dieses 
von den anwesenden Senioribus einer jeden famillc eigenhändig 
unterschrieben. 

S. 2iM. Vorstellung abseilen der Bitterschaft an die 
Hochfurstl. Commissarien zur würklicheu Bezeugung der De- 
votion. Bendsb. 13. November 1711. Wenn auf die beim 
Landtag speeificirten Punkte eine gnädige Resolution erfolge, 
so wolle die Ritterschaft, wenn nach geleist. Kön. Vorschuss 
drei Jahre verlaufen, I.H.D. gegen Versicherung 200,000 R. Cronen 
in 2 Terminen zinsbar anleinen, jeder pro rata der Pflüge etc. 

Fried. Reventlau , Detleflf Brocktorff, Friedrich Rantzau, 
O. Fr. v. Buchwaldt, B. v. Alefeld, Nie. Buraohr, Wulff Blome, 
Gay v. Tienen, v. Lewenberg. 

S. 299. Erklärung und wiederholte Bitte, abseiten Prä- 
laten und Bitterschaft. Bendsb. 13. Novb. 1711 in Bezug auf 
die vorläufige Resolution (S. 226.; Gebeten wird 1. um Ge- 
währung des Landtags, Confirmation der Privilegien etc., um 
Erlass der Hälfte der zweiten 40 R., so dass nur zwanzig, 
die eine Hälfte 1 7 12, die andere Umschlag 1713 zu zahlen. 
:>. Die Remission von 33 Pflügen des Klosters Preetz noch 
einige Jahre zu gestalten etc. mit Beilage 1. S. 327. Be- 
denken über die pro introducendo protocollo angeführten 
rationes. 2. S. 336. Bitte des Verbitters Friedrich Beventlau 
auf Niendorf? wegen des von den Unlerthanen des Klosters 
Itzehoe geford. extraord. Anlage Bendsburg 11. Novb. 1711. 
3. Bitte der Bilterschafl Rendsb. 11. Novb. 1711 wegen der 
extraord. Anl. der 40 R. und desfals an die Oberkriegs- 
Commissarios abzulassenden Mandati in Betr. der in Cronen 
bezahlten Contribution. (Die andern Beilagen fehlen.) 

S. 340 — 341. Extr. protocolli bei der Landtagsvcrsamml. 
zu Bendsburg 16. Novb. 1711 auf Begehren den Deputirten 
communicirt. 1. Ein Doualiv von 100,000 B. vor jeden 
Herrn. Worin 2. 100,000 B. vor I. Kön. Maj. in dem offerirten 
Anlehen gekürzet werden sollen. 3. Die Zahlung von dem 
Donaliv vor I. K. M. bevorstehenden Umschlag. 3. Fürstl. 



230 



Seite wolle man sich nicht nur rat. terminorum sodann finden, 
sondern auch dabei das Anleben fahren lassen. 5. Doch wird 
expresse verlangt, dass morgen früh hierüber eine cathegorische 
Resolution erfolge, und 6. im Fall solche nicht gewieriger 
massen gegeben werden sollte, wird so wohl Kon. als Pürstl. 
Seits das Totum des oflferirten Anlehns reservirt, auch 7. eine 
nähere Erklärung ratione terminorum desiderirt insonderheit 
Königl. Seite. 

S. 341-342. Extr. prot. 17. November 1711 Commis- 
sarii inhäriren ihrer gestrigen Insinuation, wenn die Ritter- 
schaft sich dazu verstehet, wollen commissarii favorab. refe- 
riren von allem, was gesucht, auch wegen der restirenden 
40 R. sich bestreben, wenn Umschlag 20 R., nebst dem 
100,000 R. Donativ vor I. K. M. (welche in dem Vorschuss 
decourtirt werden sollen) abgetragen worden, sodann wegen 
der andern 20 R. leidliche termini bewilligt werden mögen. 
Wenn diesen Nachmittag zulängliche Erklärung erfolgt sein 
wird, so ist bis auf 14. Decb. c. a. die verlangte Dilation 
damit verstattet. 

S. 343. Auf diese beiden Extr. protocolli und zwar auf 
den erstem ist nacbfolg. supplique per majora beliebet und 
übergeben, wie solches pag. 344 zu ersehen. Wenn aber 
Verschiedene damit nicht einig gewesen, sind dieselben mit 
nachfolg. Memorial eingekommen. Bitte abseilen Prälaten und 
Einiger der Ritterschaft wegen der ratione doni gratuiti und 
sonsten gethane Proposition. 

Es wird gebeten, da die Ritterschaft nur in geringer An- 
zahl zugegen, sie auf drei Wochen zu dimittiren, damit sie in 
grösserer Frequence sich entschliessen könne. 

S. 344. Abermal. Erklärung und wiederholte Bitte ab- 
seilen Prälaten und Ritterschaft wegen der oflferirten Anleihung 
und dagegen verlangten Donativs. Rendsburg 17. November 
1711. 

Die Ritterschaft bleibt bei der bedingten Offerte der An- 
leihe von 200,000 R. an I. K. und einer gleichen Summe 



Digitized by Google 



231 



an H. D. ; es wird gebeten, sich damit zu begnügen. Wenn 
nicht, sie drei Wochen zu dimitliren, um in grösserer Frequenz 
zu überlegen. Ehe und bevor wegen der Bitte um die Ein- 
nehinung der Huldigung, Confirmation der Privilegien und der 
specificirten Passus gnäd. Resolution gewährt, sei kein fremder 
Credit zu erlangen. Es wird deshalb gebeten, sie zu erhören. 

S. 347. Memorial auf den letztern Extract oder Bitte 
ratione dilationis wegen der Umschlag 1712 auszuzahlenden 
100,000 R. Rendsb. 18. Novb. 1711. 

Von dem glücklichen Ausgang des Landtags, der gnäd. 
Resolution auf die vorgetrag. Passus hängt das Wohl des 
Landes ab, sie ist das einzige Mittel zur . Bezeug, der De- 
votion. Prälaten und Ritterschaft bedingen, dass sie nicht 
anders, als wenn K. M. und H. D. ihnen wegen der bei 
diesem Landtage vorgestellten Punkte dero Kön. und Hochf. 
Gnade accordirt, sich zu etwas heraus lassen können. Es 
sind jedoch Prälaten und Ritterschaft in solcher ungezweifelter 
Hoffnung des unterlh. Erbietens, dass sie 1. K. M. und H. D. 
auf die anzuleinen versprochene Summe in nächstem Umschlag 
1712 gegen Ausstellung der offerirten Versicherung 100,000 R. 
anleihen wollen. Commissarii mögen die favorable Relation 
erstatten, bis zum 14. Dcb. Dilation geben, damit Prälaten 
und Ritterschaft nach erfolgter gnäd. Resolution mit den jetzt 
abwesenden der Noblesse sich vereinbaren können , ob die 
übrigen 100,000 R. als Donativ oder Anleihe und in welchen 
Terminen gezahlt werden sollen. 

S. 352. Drei Constitutiones wurden 16. November der 
Noblesse communicirt, um ihr Bedenken zu geben. 1. O. We- 
gen der entwichenen Leibeigenen von Christian August. 
2. P. Wegen der Wege. 3. Q. Wir Friedrich und Wir Carl 
Friedrieh etc. wegen der Ccssion der Obligationen — . 

S. 365. Bedenken über die drei Constitutionsentwürfe. 



232 



Reassumirte Landtagscommission in Rendsburg, 
da durch Extr. protocolli vom 17. November 1711 
Dilation bis zum 14. December 1711 bewilligt 
werden. (Verz. B. 1. S. 109.) 

S. .377. Sehreiben der Commissarien Jessen und Neve, 
Rendsburg 11. December 1711, an den Verbitler, dass die 
Versammlung bis zum 18. Decb. ausgesetzt; weil die Konigl. 
Resolution noch nicht eingegangen. Antwort des Verbitters 
v. 12. Dcb., ob nicht die Konigl Resolution abzuwarten und 
erst dann mit den Hochf. Commissarien wegen des Termins 
zu vereinbaren. 

Extr. prot (S. 382), was 19. December 1711 proponirt 
und beschlossen, dass Prälaten und Ritterschaft nach {/e- 
schehener Notification sieh am 4. oder 7. Jan. 1712 in corpore 
und mehr. Frequenz einfinden. Schreiben vom 22. December 
1711 (>. 386), dass die Konigl. Resolution der gnäd. 
Propension eingegangen, die Versammlung 29. December zu 
reassumiren. 

Reassumtion der Versammlung 30. December 1711. 

(Verz. B. 1. S. 100.) 

S. 389. Extr. protocolli 30. Decb. 1711. 

Die Commiss. erwarten zulängliche Erklärung Uber den 
Vorschluss und Donativ, um die Commission in den Stand zu 
setzen , die Ron. und Fürstl. Resolution bekannt zu machen. 
Bitte der Ritterschaft 3t. Decb. 1711 pro dilatione etwa bis 
lt. Jan. 1712. Vor Publikation der Resolution sei kein Cre- 
dit zu finden. Wenn auf die gestellten Punkte die Kon. und 
Hochf. Gnade bewilligt, so werden zu Umschlag für Kon. 
Maj 115,000 R. nach Pflugzahl und Joh. 1712 35,000 R. 
Anleihe auch 50,000 R. Donativ gegeben, wegen des modus 
collect, dei letzten Summe sei Vereinbarung zu treffen, I. H.D. 
soll, wenn \icr Jahre Geduld gegeben, ein Donativ von 50,000 R. 
gegeben werden. 



Digitized by Google 



233 



Kieler Reassuintion der Versammlung Ii. Jan. 
1712. (Verz. B I S. HO. ß. 2. 8. 209.) 

S. 394. Das Angeborene sei bei weitem nicht zureichend, 
statt 115,000 R. wenigstens 150,000 R. diesen Umschlag und 
Joh. 50,000 R. aufzubringen ; als Donativ 100,000 R , die 
eine Hälfte Joh., die andere Umschlag 1713 zu zahlen. An 
Fürstl. Durch I. ein Donativ von 100,000 R. Umschlag 1714 
zu geben. S. 397. Bitte der Ritterschaft vom 16 Jan. 1712 
pro communicatione der gnädigsten Resolution, sodann wegen 
des Vorschusses und Donativs. S. 104. Extr. protocolli, 
Kiel 18. Jan. 1712, es sei nicht abzugehen von dem, was am 
14. Jan. commissarii vorgetragen, die Rittorschaft habe heute 
die Erklärung zu geben. S. 405. Finale Erklärung von Prä- 
laten und Rittei schalt wegen der Anleihe und des Donativs, 
nach vorgäng. Communication der Resolution, Kiel 19. Januar 
1712. Zur Accordirung der Gnade werden oflferirt als Anleihe 
an den König 100,000 R. gegen die otTerirte Sicherheil, in 
fürwahr. Umsehlag, als Donativ 100,000 R. und zwar 15,000 
in diesem Umsehlag, und 85,000 R. Umschlag 1713, an Hochf. 
D. nach vier Jahren ein Donativ von 100,000 R. Es wird um 
Communication der Resolution gebeten, und dass von der Con- 
tribution der 80 R. 20 R. erlassen werden, dass die freiwillige 
Anlage nicht in Consequenz gezogen, den Privilegien nicht 
verfänglich werde. S. 408. Bitte Verschiedener von der Ritter- 
schaft betr. den roodum collectandi wegen der extraord. auf- 
zubringenden Gelder. Es wird, wenn gleich majora dawider 
gemacht werden könnten, gebeten, dass die zu zahlende Summe 
nach früherer Observanz so wohl auf die Capitalien als die 
Pfluge repartirt werde, da auch kein Einziger in societate 
contra placita majorum et decisiones pragmaticas majorum sich 
graviren zu lassen schuldig, vielmehr pro suo jure zu sprechen 
auch allein berechtigt. Nebst zwei Formularen über die Ca- 
pitalien S. 416 Beantwortung von den übrigen Prälaten und 
Ritterschaft auf die vorhergehende Supplique, die von einigen 



Digitized by Google 



234 



Wenigen der Noblesse ohne Mitwissen und Deliberation mit 
dein übrigen gesammten Corps eingegeben. Es wird gebeten, 
es bei dem bisherigen modo collectandi zu lassen, die Capi- 
talien nicht heran zu ziehen. S. 422. Bitte von Prälaten und 
Ritterschaft vom 23. Januar auf die communicirte König), und 
Fürstl. Resolution so nachgehs erst 25. Jan. subscribirt. 

S. 436—413. Der Königl. und Fürst!. Landtagscommis- 
sion Resolution über die von Prälaten und Ritterschaft bei 
bisdaheriger Landtagsvcrsammluug angebrachten Puslulate bis 
auf I. K. M. und 1. H. D. binnen vierzehn Tagen zu ver- 
schaffende Ratification, Kiel 25. Januar 1712. Jessen, Neve, 
v. Goertz, Callissen, Stryck. (Gedruckt in den Privilegien 
S. 225-235.) 

S. 431—436. An S. K. M. Bitte und Erklärung abseiten 
Prälaten und Ritterschaft wegen Accordirung der bei der 
Landtagscommission mit gebetenen Kön. Gnade. Kiel 26. Jan. 
1712. (Verz. B. 1. S. Iii. B. 2. S. 209.) Dass sie auf 
verschiedene Punkte keine zulängliche Resolution erhalten, dass 
die Privilegien confirmirt, die Contributionen auf einen leid- 
lichen Fuss gesetzt, durante hoc hello keine weitere extraord. 
Anlage ausgeschrieben werde, wegen des Passus feudor. etc. 

S. 449. Der Commissarien Jessen und Neve Vortrag, 
Kiel 25. Januar 1712, dass nach Königl. Ordre Magazine io 
Flensburg etc. zu errichten. (Vergl. Verz. B. 1. S. 110. 111.; 
Erklärung von der Ritterschaft 26. Januar 1712 und Formular 
der Quitung über den Vorschuss von dem Oberkriegscommissar 
Schräder vorgängig bis zur Auslief, der Königl. Obligation 
ausgegeben. 

S. 452. Bitte und Erklärung der Prälaten und Ritter- 
schaft an Hochf. Durchl. wegen Accordirung der bei der 
Landtagscommission miterbetenen Gnade, Kiel 26. Januar 1712. 
Da keine zulängliche Resolution erfolgt, wird um Confirmation 
der Privilegien etc. gebeten, wie in der Bitte an den König 
vom 2b\ Januar 1712. Anzeige und Bitte von Prälaten und 
Ritterschaft an die Commissarien vom 27. Januar 1712 wegen 



Digitized by Google 



235 



Beförderung einer gnad. Resolution. Es ward gebeten, eine 
fernere favorable Relation zu befördern, es möge nicht zuwider 
sein, dass sie (Prälaten und Ritterschaft) der Kön. Maj. und 
H. D. immediate durch zwei deputati ihr Vermögen vorstellen 
und die erbetene Gnade erbitten. 

S. 459 — 476. Verhandlungen im April und Mai 
1712 (wie im Verz. B. i. S. III.) und weitereVcrhand- 
lungen der Jahre 1712 und 1713. 

S. 477. Schreiben der Commissarien, Rendb. 23. April 
1712 fordcrsamst sich zusammen zu thun , und Einige ihres 
Mittels zu bevollmächtigen wegen der Überlieferung der Königl. 
und Fürstl. Ratification, wegen Satisfaction der Gegenprästanda 
und der noch mangelnden Versicherung im Namen des ganzen 
Corps. Beil. S. 488 — 490. Versicherung sub obstagio et 
hypotheca bon. Umschlag 1711 100,000 R. Donativ zu zahlen. 

S. 479. Erklärung der Commissarien, Rendsb. 23. April. 
Königl. Seiten wird als Conditio sine qua non verlangt, gleich 
es auch den Deputirten zu Coldingen declarirt worden. 1. Da 
in dem mit Ausgang Januar Zu zahlenden Vorschuss von 
100,000 R. noch 34,838 R. ermangeln, dieser Rest ohne An- 
stand an die Kriegskasse in Rendsburg zu zahlen. 2. Das 
Donativ von 100,000 R. künftigen Jacobi ohnfehlbar zu zahlen 
und darüber eine bündige Versicherung und Obligation im 
Namen gesammter Prälaten und Ritterschaft auszustellen. 
S. 480. Schreiben an die Commissarien, Kiel 29. April 1712. 
dass zum zehnten Mai eine Conferenz der Ritterschaft, die nicht 
früher zusammenkommen könne, angesetzt sei. S. 482. Con- 
vokatorium der Ritterschaft, Kiel 1. Mai 1712 zum elften Mai. 
S. 484. Schreiben der Commissarien, Rendsburg 30. April 
1712. Die Documente von der gnäd. Herrschaft seien ein- 
gegangen, dass Deputirte der Ritterschaft, wenn ein Ausscbuss 
nicht bereits gewählt, mit Vollmacht versehen werden. (Verz. 
B. 2. S. 210.) Königl. Resolution d. d. Coldingen 30. Jan. 
1712 ad mandatum r. maj. Wiebe auf das Memorial vom 
26. Januar. 



Digitized by Google 



236 



S. 490. Ordre Friedrichs IV., Coldingen 27. April 1711 
(1712), «in den Oberkriegscommissär Lohemaitn *egcu Heu- 
lieferung nach Bramstedt, Schuby mit Designation der Güter, 
denen der Befehl zu intimiren. Rendsburg 1. Mai 1712. 
Befehl der Generale en chef J. Schölten , E. M. Numsen, 
Hauptquartier zu Pinneberg 5. Mai 1712 an da» Gut Caden, 
fünf Puder Heu ä .)00 Ä nach Bramstedt in sechs Tagen zu 
liefern. S. 496. Bitte von Prälaten und Ritterschaft an den 
König, 13. und 17. Mai 1712, um Erlass der befohlenen Heu- 
lieferung. 

S. 500. Bitte von Prälaten und Ritlerschaft, Rendsburg 
l. Juni 1712, wegen Remittirung der Eintreibung des rück- 
ständigen Vorschusses und der des Donativs halber geforderten 
Obligation. Dass die Güter der abgctheillen Herren mit in 
Ansehlag zu bringen, auch die Pflüge der Kon. und Fürstl. 
zugekauften adcl. Güter, eine gnädige Resolution wegen der 
Passus des Landtags zu ertheilen , die Obligationsausstellung 
wegen des Donativs zu erlassen. S. 506. Bitte an Horhf. 
Durchl. wegen des Donativs, desfalls gemachter Repartition 
und vorgängig geforderter Obligation. 

S. 512 — 517. i. Copia diplomatis regii, Coldingen 
27. April 1712. 2. Copia ratiGcationis regiae, Coldingen 
27. April 1712. 3. Copia ratißcalionis ducis, Gottorf April 
1712. 4. Copia diplomatis ducis, Gottorf April 1712. (Alle 
vier gedruckt in den Privilegien S. 235—240. Vergl. Verz. 
B. 1. S. 112.) 

S. 527-539. Bitte von Prälaten und Ritterschaft, Rends- 
burg 2. Juni 1712, wegen der ihnen copeylich communicirten 
conlirmationes pmileg. und ratifleationcs der bei der Landtags- 
versammlung ertheilten Coraniissionsschlüsse und Resolutionen. 
(Wie in B. 1. S. 113.) 

S. 540. Berechnung v, 3. Juni 1712. Weil nach Ar- 
tikel 5 des Travendahler Friedens de a. 1700 jede Herrschaft 
6000 Mann haben soll , welche die Stände beider Herzogin, 
zu unterhalten schuldig, würde deren Verpflegung, 1000 Mann 



Cavallerie und 8000 Mann Infanterie gerechnet, nebst Gencral- 
commissariat , Justiz, Forlification, Artillerie und andern Be- 
dienten jährlich zu stehen kommen summa summarum 
1,129,040 R. Diese Summe über beide Herz, reparliit, so hat 
jeder Pflug Ol V 3 R. jeder Herrschaft zu zahlen. I. K. M. Aemter 
und Städte Pflüge, der abgestellten Herrn AemU*r und Städte 
eingerechnet im H. Schleswig 4139 Pfl., Holstein 3128, zu- 
sammen 7267 Pfl. ä 61V 3 R =445,709 R. 16 ß. I. Durehl. 
im Herz. Schleswig 4602 '/ 2 Pfl., in Holstein 1697V 2 Pfl., zu- 
sammen 6300 Pfl. ä 6 1 ! / 3 R. == 386,400 R. Prälaten und 
Ritterschaft haben im Herz. Schleswig , Prälaten 88, Ritter- 
schaft 1825 Pfl., zus. 1913 Pfl , in Holstein Prälaten 198 V t , 
Ritterschaft 2433'/ 2 Pfl., zus. 2932 Pfl. Im Ganzen Prälaten 
und Ritterschaft 4845 Pfl. a 6ty 3 R == 297,160 R. Summa 
aller Pfluge 18,412 a 61 */, R. = 1,129,269 R. 16 ß. 

S. 544 550. Erklärung und Bitte von Prälaten und 
Ritterschaft an I. K. M. und H. D. Rendsburg 4. Juni 1712. 
Wegen der communitiiten Confirmation und Ratification und 
dcsfalls gebetener Erklärung. Unterschrieben von drei Revcnl- 
lau, sechs Brocktorff, drei Ahlefeldt, einem von Thienen, einem 
Rantzau, einem Reichenbach. 

Die Unterzeichneten bitten , die Contribution nach her- 
gestelltem Frieden zu mindern, was die extraord. Contribution 
in Kriegszeiten betrifft, zu erklären , dass die der Ratification 
inserirte Clausel nicht so zu verstehen, als ob hinführo kein 
Landlag zu halten, sondern nur, wenn in Kriegszeiten schleu- 
nige Hülfe nötiiig und die Zeit nicht verstatle, Prälaten und 
Ritterschaft zu convociren , dass es bei den Privilegien sein 
Verbleiben habe. In dieser Versicherung (Voraussetzung) 
versprechen die anwesenden Prälaten und Ritterschaft jedoch 
nur pro rata ihrer Pflüge, wozu sie sich anheischig gemacht, 
zu prästiren Gebelen wird, dass gegen Zahlung des Donativs die 
erbetene Erklärung ertheilt werde. (Vergl. Dahlmann, Steuer- 
bewilligungsrecht S. 75.) 

S. 550. Erklärung der Commissarien. Rendsburg 4. Juni 



238 



1712. (Vgl. Dahlmann I. c. S. 73. Mein Verz. der Handschr. 
B. t. S. 113.) 

S. 553. Bitte an den König und Herzog von Prälaten 
und Ritlerschaft. Rendsburg 4. Juni 1712. Wegen Declarir. 
des neulich erricht. Rendsb. Vergleichs, dass die siebzehn 
Pflüge in der Feldschmiede zu Itzehoe nicht dem Kloster da- 
selbst, die Horster 28 Pflüge nicht dem Kloster Uetersen ent- 
zogen werden, dass sie wie auch 3V 2 VVarleberger von Knoop 
gekaufter Pflüge mit nicht mehreren oneribus , als die adel. 
Pflüge belegt und der dagegen geschlossene Rendsburger Ver- 
gleich nicht ausgeführt werde. 

S. 556. An die Commissarien Anzeige und Bitte der 
Possessoren au der Obereider grenzender adel. Güter, Rends- 
burg 4. Juni 1712, um Remedirung einiger von den Rends- 
burger Schiffern oder ihren Leuten verübten und noch zu be- 
sorgenden Excessen und Schadens. 

S. 563. Bitte an den König, Rendsburg 4. Juni 1712, 
wegen der Heulieferung. Bitte an den Herzog, Rendsburg 
4. Juni, wegen der Jagd auf Klösterl. Gütern und der ge- 
setzten Jagdpfähle. 

S. 569. Formular des Reverses, welcher von I. H. D. 
wegen des Donativs verlangt wird, worin von dem Einzelnen sub 
obsl. et hyp. hon. versprochen wird, a. 1714 oct. trium 
regum die Quote des Donativs von 100,000 R. zu zahlen. 

S. 569. Friedrichs IV. und Carl Friedrichs Befehl, 
Glückstadt 2">. Juni 1712, dass Satjewitz, als Lehngut, nicht 
ohne specialen Consens zu veräussern. 

S. 571. An den König Bitte von Prälaten und Ritter- 
schaft, 5. Juli 1712, wegen der Declarirung der 25. Januar 
ertheillen Landtags-Resolution betr. die Erleichterung der Con- 
tribution, des Donativs, der Lehngüter und sonst, i. Es sei 
erklärt, im Frieden die ordinäre Contribution nicht zu erhöhen, 
noch in Kriegszeiten ohne unumg. Nolhwendigkeit auszu- 
schreiben, fals nicht Prälaten und Ritterrchaft zu einer Land- 
tagsversammluiig eonvocirt worden. Gebeten wird um Mil- 



Digitized by Google 



239 



derung der ordin. Crontribulion und dass es bei Auschreib. 
einer extraordin. Contribution nach den Privilegiis verhalten 
werde. 2. Wegen des Jacobi zu zahlenden Donativs von 
100,000 R., die Güter der abgetheilten Herrn, die von K M. 
und H. D. zugekauften Güter, auch die Pflüge der Klöster 
müsstrn beitragen. Gebeten wird, eine Erklärung zu geben, 
dass das Donativ nicht in Consequenz gezogen werde. 3. We- 
gen des Vorschusses, worüber der Oberkriegscommissar freilich 
quitirt, die versprochene Obligation zu geben. 4. Die noch 
restirenden 10 R. der Anlage von 80 R. zu erlassen, 5. Die 
Ausfuhr des Korns frei zu lassen. 6. Wegen der Lehngüter. 

S. 550. Bitte von Prälaten und Ritterschaft, 5. Juli 
1712, wegen Declarirung der Landtagsresolution betr. Er- 
leichter, der Contrib., Differirung und Reparlirung des Donativs, 
auch die Lehngütcr und sonst, an den bochwürd. Bischof. 
Im Ganzen desselben Inhalts, wie die Bitte an den König, 
jedoch 2. Bitte, das Donativ bis 1716 ruhen zu lassen, des- 
halb keine Obligation zu fordern, da der Landtagsschluss ver- 
bindlich. 

S. 588. Erklärung König Friedrichs IV. Itzehoe 19. Juli 
1712. (Vergl. die gedruckten Privilegien S. 241) und Dahl- 
mann Steuerbewill. S. 76, 77.) 

S. 591 — 597. Befehle und Schreiben, wie in B. 1 des 
Verzeichnisses der Handschriften S. 115 vom 27., 25., 28., 
4. Juli 1712 verzeichnet. S. f>98. Königl. Declaration vom 
27. Juli 1713 wegen Horst, das im Rendsburger Recess der 
Königl. Alaj , Warleberg, das des Herzogs Jurisdiction, die adel. 
Häuser in den Städten der Jurisdiction des Landesherrn, in 
dessen territorio sie liegen , unterworfen j dass dies auf die 
onera ohne Einfluss sein solle etc. S. 600. Mandate und 
Schreiben, wie in B. 1 des Verzeichnisses S. 115 verzeichnet, 
?om 7., 14., 18., 19., 21. 3 Schreiben vom 26. Januar, 9. und 
10. Februar 1713. 

S, 629. Memorial der Noblesse an Graf Steinbock wegen 
des 9. Januar 1713 erlassenen Patents, dass sämmtliche vom 



240 



Adel 60 R. ä Pflug, die in Königl. Diensten siehende Bediente 
100 R., die in Hochfürstl. Diensten 30 R. ä Pflug zu zahlen, 
die Noblesse sei ein unzertrennliches corpus. Das Memorial 
soll durch den Obristen v. Dewitz auf Schönhagen und von 
Thienen auf Güldenstein übergeben werden. Antwort des 
Grafen Steinbock, Husum 21. Januar 1713, dass ohne Unter- 
schied 60 R. ä Pflug zu zahlen binnen drei Wochen. 

S. 636—64/). Ein Schreiben o. D. wegen der Instruction 
der Depulirten an Gr. Steinbock, drei Schreiben, Lübeck 
13. Jan., 26. Jan., 27. Jan. 1713, von Einigen in Lübeck 
anwesenden Mitgliedern der Ritterschaft Quitungsformular über 
erlegte 15 R. a Pflug. Schreiben einiger in Hamburg an- 
wesenden Mitglieder der Ritterschaft, vom 19. Januar betr. 
eine Anl. von 4 R. ä Pflug und die von Steenbock verlangten 
100 R. von dem Adel in Kön. Diensten, 30 R. von dem in 
Fürstl. Diensten, 60 R. ä Pflug von denen ohne Dienst. 
(Nordalbing. Studien B. 2. S. 13.) 

S. 616 650. Zwei Schreiben der Possessores der bei 
Lübeck und Kiel beleg, adel. Guter eins an den König, eins 
an Piatcn, Lübeck 14. Februar 1713, wegen des Befehls des 
Generalkriegscommiss. Platen , Proviant von Lübeck nach 
Rendsburg zu fahren. (Verz. B. LS. llo.) Platens Schreiben 
vom 17. Februar 1713. 

S. 651. Patent von Christian August, Gottorf 7. Januar 
1713, dass Jeder zur Sicherheit seine Gelder nach Tönningen 
bringe. 

S. 652. Bitte an den König wegen Protection wider die 
über die Ostsee durch die Schwedischen Caper besorg, feind- 
liche Excursiones und Invasiones. S. 655. Mandat König 
Friedrichs IV., Husum 2. Mart. 1713, an den Verbitter zu 
Itzehoe und Probaten zu Uetersen Rcventlau, W. Blome Prob- 
sten zu Preetz, D. Reventlau Probsien zu S. Jnh. 1. Wir 
haben Euch 18. Februar angezeigt, dass, wider Vcimuthen und 
öftere Versicherungen , Tönningen den Schweden eingeräumt. 
D.is fürstliche Haus hat alle Tractaten gebrochen, wir 



Digitized by Google 



241 



inhibircn , die dem Fürst). Hause im vorigen Jahr auf der 
Rendsburger Landtags- Versammlung zugestandene Donativ von 
100,000 R. an das Haus Gottorf zu zahlen, befehlen, dies 
Donativ künftigen Umschlag an Uns zu entrichten, da das 
Fürstl. Haus seiner jura verlustig. (Vergl. Nordalbing. Studien 
B 2 S. 7 u. folg.) 

S. 658—678. Schreiben von F. Reventlau und J. Buch- 
waldt, die an den König deputirt. Husum 3. April 1713. 
Drei Bitten an den Konig. Schreiben von Prälaten und Ritter- 
schaft, Kiel 5. April 1713, an die an den König nach Husum 
deputirten Herrn. Bitte an den König vom 5. April 1713. 
Schreiben an die in der Ritterschaftl. Versammlung nicht An- 
wesenden, Kiel 4 April 1713. (Vergl. Verz. B. 1. S. 116.) 

S. <579 6 95. Schreiben des Verbitters Reventlau an 
Sleenbock, Lübeck 10. Januar 1713, und an Christiao August 
wegen der von Sleenbock vom Kloster Itzehoe verlangten 
80 R. a Pflug Schreiben an Geh. Rath (Gön), Lübeck 
18. Jan. , wegen der SO R , an den G. Sleenbock, an den 
General-Major - . Lübeck 18. Januar 1713, an die Oberhof- 
meist*»rin (Dühring), an Christian August 27. August 1713, 
wegen der von Sleenbock unter der Drohung der Feuer- 
verheerung geforderten 80 R. a Pflug. (Nordalbing. Studien 
B 2. S. 13. u. Verz. B. 2. S. 210.) 

S. 695. Schreiben Friedrichs IV. an Priörin, und Prob- 
sten und Convent zu Uetersen, Itzehoe 19. Juli 1713, dass, 
da von den 1711 ausgeschriebeneu 80 R. ä Pflug bedingte 
Remission gegeben, jedes Kloster zwei adelige Fräulein, eine 
auf des Königs und eine auf des Herzogs zu Gottorf Präsen- 
tation annehme, es wird befohlen Jungfrau Charlotte A. v. Redern 
aufzunehmen. Schreiben des Königs, Husum 8. Juni 1713, 
wegen restirender Contribiilion , des Kriegscommissars Lohe- 
mann. Rendsburg 21. Juni 1713. H. C. Platen, General- 
commissar, Marschroute, Gotlorf 6. Juli 1713. Bitte an den- 
selben, Kiel 1. August 1713. Kitte an den König 1. August 
1711 wegen Einquartirung, an denselben 14. August 1713 

16 



Digitized by Google 



242 



wegen der Cöntribntion und Üonativ, die vom Ktosler Itiehoe 
und Uetersen verlangt worden. 

S. 717—720. Schreiben (von W. Blome, Probaten tu 
Proelz), Kiel 11. August 1713, die Ritterschaft in Districte 
zu theilen und filr jeden District einen Deputaten tu wählen 

S. 721—735. Schreiben an den Gen erat- Kriegsoomniissar, 
Kiel Ii. August 1713, von Platen 23. und 24. Januar, an 
Geh. Rath Reventlau vom 17. August. Rescript des Königs 
an Platen, Gottorf 19. Aug. MiUheilimg desselben 21. August. 
Schreiben des Königs , Friedrichsburg 10. Juli. Lohemanns 
Schreiben an den Verbitter, Rendsburg 9. (nicht 19.) Aug. 
An Lohcmann und von demselben, Rendsburg 31. Aug. 1713 
(Vergl. Verz. B. 1. S. 118.) 

S. 735—742. Convokation des Verbitters, Niendorf 
23. August 1713, zur Ritterschaftl. Versammlung am 31. Aug. 
Vorschlag zur Eintheilung der Güter in Districte. Extr. 
prot. 1. September 1713 mit W. Blomes Aufsatz Ober die 
D i »tri c ts eintheilung und der Wahl der Dislrrctsdeputirten. 
(Verz. B. 1. S. U&) 

S. 743—766. Bitten an den König vom 1. und 2. Sptb. 
Sehreiben an Lohemann vom 2. September, an der» König 
v*>m 2. September. Schreiben an die Deputirte« des Schwan- 
sencr, Dan. Wohlder und Oldenb. Distr. v. 21. Septb. 1713. 
Bitte an Se. Maj. Oldesloe 22. Septbr. 1713. Schreiben des 
Königs an den Verbitter, Gottorf 18. Septto. 1713, mit Copia 
eines Schreibens von Steenbock an den König, zu befehlen, 
dass die von den Abgeordneten v. Dewitz und v. Thienen 
versprochenen 10,000 R. gezahlt werden. Ordre des Quartier- 
meisters Hartmann, Neustadt 3. Oct. 1713) Lohemanns Rendsh. 
20. Septb. (wie Verzeichnis* B. 1. S. llt>.) 

S 767—778. Schreiben der Rentekammer Adler etc. 
Copenhagcn 7. Oct,, an den Bürgermeister Bock zu Itzehoe 
brtr. die freie Ausfuhr des Korns. Bitte an den König, 
12. Oct. 1713. Schreifeen der Depnlirlen <fcs Kkter Dist*. 
vom ll.Octb. an Syndietrs- Kol lern ann. Antwort Koltcmanns, 



Digitized by LaOOQle 



24^ 



Itzehoe !& Oct. 1713. Ordre des Schwedischen General- 
kriegscorain. Malmberg, Husum 21. Jan. 1713, wegeu Lie- 
ferung vom Gute Randhof. (Vergl. Vers. B. 1. S. 119, 120.) 

S. 779—780. Nochmaliger Befehl Friedrichs I V. an die 
Prälaten, Copenhagen 21. Oct. 1713, das Doriativ dem fürst- 
lichen Hause nicht zu zahlen, sondern an S. Maj. 

S. 781—782. Schreiben, Kiel Noteniber 1713, betr. 
die Reception des H. v. Dewitz auf Scharnhagen. 

S. 783—790. Schreiben an Geh. Rath — und Bitte an 
Se. Maj., beide vom 30. October 1713, wegen des dorn Fürst- 
lichen Hause versprochenen Donativs, worüber bei angedrohter 
Execution Obligationen sub obstagio et hyp. bonor. ausgestellt, 
die 100,000 R. Umschlag 1714 an das Förstl. Haus zu zah- 
len, die Obligationen seien cedirt. 

S. 790-799. Vollmacht und Instruction für den Obersten 
Christian Rantzau, mit Stecnfcock zu unterhandeln 27. und 
29. October. . . 

S. 800—801. Schreiben Lohemanns, Rendsb. 2. Dcb.; 
Rt-aeript Friedrichs IV. an die Prälaten, Copenhagen 5. Dcb. 
1713, dass das dem Fürstlichen Hause versprochene Donativ 
im Umschlag, unter Königl. Garantie uud Schadlosballung 
gegen das Haus Goltorf, an den König zu zahlen. 

S. 805 — 840. Schreiben Lohemanns, ty. Deoemher 1713. 
Convokation der Ritterschaft, Kiel vom 9. zum 21. December, 
zur Berathung Wegen des Fürstl. Donativs. Schreiben an 
Lohemann, Kiel 9. Decb. 17(3. Schreiben der Possessores 
adel. Häuser in Kiel an die Deputaten zum Feld-Etat-General- 
Cammissariat, Kiel 12. Decb. , um Befreiung Kiels von der 

* 

Einquartir. während des Umschlags. Bitte an den König von 
den mit Schulden ouerirlen und diesen Umschlag hart be- 
drängten begüterten Landsassen , den Effect der Hadersieb. 
Constitution und anderer harten Execiitionsmillel während des 
Krieges und bis auf wenige Jahre nach dem Frieden i\\ cJis- 
peasiren. Zwei Rescripte Friedrichs IV. au die Regterungs- 
CantzelJegr «i Glücbstadt. Copeirhagen 23. December 1713, 

16* 



Digitized by Google 



244 



Ein Königl. dem Wunsch der Bittsteller entsprechendes 
Rescript zu erlassen, wenn nicht Bedenken dagegen seien. 
Entwurf eines Rescripts, Glückstadt — . Relation der Glück- 
städt. Regierung an den König 29. December „gegen die 
usuraria pravitas, aber bedenklich wegen der Suspension des 
jus obstagii." Gegen-Nothdurft und Bitte der gesammten Prä- 
laten und einiger der Ritterschaft wider das Gesuch einiger 
Unbenahmten der Ritterschaft um Suspension des jus obstagii. 
Recommandationsschreiben an Geh. Rath von Sehestedt, Kiel 
4. Januar 1714. 

S. 841 --855. Rescript Friedrichs IV. an die Prälaten, 
Copenhagen 13. December 1713, zur Dispensation von dem 
Befehl, das Fürstl. Donativ Umschlag an die Königl. Gasse zu 
zahlen, jedoch bei Strafe doppelter Zahlung Umschlag nichts 
von dem Donativ an das Fürstl. Haus Gollorf, welches als 
feindlich zu consideriren, oder dessen cessionario abzutragen. 
Formular einer Obstagialverschreibung vom October 1712, den 
Antheil des Fürstlichen Donativs Umschlag 1714 zu zahlen. 

S. 865—865. Anderweitige Vorstellung vom 9. Decb. 
1713, die dem Vernehmen nach nicht abgesandt, in Betreff 
einer Verordnung über die usuraria pravitas. Bitte der Prä- 
laten und Ritterschaft an den König, Kiel 9. Deccmb. 1713, 
wegen der Reuterpferde. Schreiben von Lohemann an den 
Verbitter, Rendsburg 13. Decb. 1713. Antwort. 

S. 865. Schreiben des Grafen Schack an - Gram 
12. December 1713, dass seine Familie vor langer Zeit auf- 
genommen, und dass bei der Ritterschaft!. Versammlung die 
Resolution ausgewirkt werde, dass er und seine Familie ohne 
Contradiction vor reeipirt gehalten werde. 

S. 867- 881. Bitte von Prälaten und Ritterschaft an den 
König, Kiel 22. Dcb. 1713, dass zur Aufrechthaltung des Credits 
und der Ehre der Befehl v. 5. Decb., das Fürstl. Donativ an die 
Königl. Gasse zu zahlen, aufgehoben werde, auch sei gegen 
das Versprechen des Donativs von 1. Durchl. dem Bischof für 
sich und seinen Vetler die Conärmation der Privilegien pro- 



Digitized by Google 



245 



roiltirt. Schreiben an Excell. — Kiel 22. December 1713, 
zur Unterstützung der Bitte. Schreiben der Hochfürstl. 
Camrnerräthe J Clausen und D. Kayser au Geh. Rath Ver- 
bitter — Lübeck 5. Januar 1714, mit einem der Noblesse zu 
communicirenden Patent, die versprochenen Gelder an den 
jetzigen Briefinhaber zu zahlen (das Patent fehlt). Antwort 
des Verbitters, Kiel 8. Januar 1714, ,,es werde mir nicht 
angemuthet werden, dass ich des H. Landgerichtsnotarii Func- 
tion übernehme und die Patente zur Publikation und Insinuation 
befördere, es ist bekannt, dass der Landger. Notar dafür seine 
Gage bekommt. Ich ersuche, sich nach altem Landesgebrauch 
wegen der hierbei remittirlen Patente an denselben zu 
addressiren." 

i 

■ 

Verhandlungen derPrälaten und Ritterschaft mit 
dem Könige, dem Bischof Christian August, mit 
den Königl. Commissarien Geh. Rath Jessen, 
Baron Joh. Ludwig von Königstein, der reeipirt 
zu werden wünschte und Justizrath Thomsen. 
(Vergl. Verzeichniss der Handschriften B. 1. S. 121- 127.) 

S. 882-1181. Dem König ward 23. Januar 1714 von 
der Ritterschaft die Wiederbezahlung des gemachten Vor- 
schusses von 100,000 R. remittirt, der Vorschuss also als 
Donativ behandelt. Der Bischof Christian August hatte seine 
Forderung auf das Fürstliche Donativ von 100,000 R. cedirt. 
Der WolfenbUtt. Hofjude Alexander David Fürst wandle sich 
an die Ritterschaft, der König erliess, Copenhagen 22. Decb. 
1714, ein abermaliges Inhibitorium, der Bischof hatte 31. Oct. 
1711 befohlen, das Donativ an den Hannov. Hofjuden Michel 
David zu zahlen. Die Ritlerschaft versprach 27. Jan. 1714 und 
21. Jan. 1715 dem Bischof, das Donativ nach Herstellung des Frie- 
dens oder nach aufgehob. Inhibitorio zu zahlen. Von Königl. Seile 
wurde (S. 918) 13. August 1714 verlangt, dass von jedem 
Pflug 30 R , die eine Hälfte im September, die andere im 
November zu zahlen, dass 2 pr. C. von freien Mitteln und 



Digitized by Google 



Capitalten nach eidlicher Bescheinig, gezahlt werden. I>w 
Ritterschaft versammelte sich ein und dreissigsten August 
1714 (S. 925) verhandelte mit den Commissarien und bat am 
ersten und sechsten September und 19. Oclober den König 
(S. 9:10, 939, 943, 850) um Erlassung der zwei ProcenU 
statt der verlangten dreissig wurden erst 12, dann zwanzig R. 
ä Pilug oflerirt, und um die geringere Summe deshalb ge- 
beten , weil 1711 achtzig R. extraordinäre Contrib., nachher 
100,000 R. als Donativ und 100,000 R. (ä Pflug 28 R.) 
Vorschuss, der in ein Donativ verändert, an den König ge- 
zahlt sei. Es ward um Aufhebung des Salzmonopols gesucht, 
um Haltung des Landgerichts mit Zuziehung adeliger Land- 
räthe, dass die klösterlichen und adeligen Unterthaoen (8. 911) 
nicht von den Amtmännern taxirt werden, dass diesen Leuten 
(8. 941) die zwei Procent erlassen werden. Wegen der 
Landräthe, wegen des Salzmonopols ward Hoffnung gemacht, 
die Taxation der Amtm&nner am 24. Decb. 1714 aufgehoben 
(979), die angebotenen zwanzig statt der dreissig R. wurden 
angenommen, die Klöster Preetz und Uetersen sollten nur die 
Hälfte, Itzehoe ein Drittel davon zahlen, die zwei pro C. wur- 
den nicht erlassen. Wegen^Zahlung der noch restirenden 
2 p. C. ward am 15. (13 )" Januar 1715 (S. 996) an die 
Possessores der in den Oldenburger, Preetzer und Angelscben 
Districte belegenen adeligen Güter geschrieben. Die Ritter- 
schaft wandte sich zur Unterstützung ihrer Bitten wiederholt an 
Geh. Rath von Holsten (nicht Holstein), auch an Wiehe und 
Sehestedt ward geschrieben, ob bei dem Fricdenscongress in 
Braunschweig, wie 1696 hei den Pinnebergischen Traclaten 
geschehen, Depulirte der Noblesse erscheinen dürften. 

Für das Jahr 1715 wurden durch Befehl des Königs vom 
lö. April 1715 (8. 1015 und 1033) an die Commissarien 
J. B. von Jessen auf Nienhof und J. L. Baron von Königstein 
auf Oche und Dollrot als extraordinäre Contribution 25 R. 
ä Pflug und 2 pro C. von freien Mitteln und Capitalien ge- 
fordert und verlangt, dass die unter Klösterl, und adel. 



Digitized by Google 



247 



Jurisdiction Nahrung Treibenden zum vierten Theil ihrer Nah* 
rung angesetzt werden. Die am 14. Mai 1715 oflferirten 12 R. 
a Pflug wurden nicht hinreichend gefunden , aber durch Re- 
Script des Königs Gottorf 22. Mai (S. 1052) an die Prälaten 
F. Revcntlau, W. Blome und D. Reventlau bestimmt, dass 
20 R. ä Pflug und 2 pro C. von den freien Capitalien zu 
zahlen oder 25 R. a Pflog, wobei die 2 p C. erlassen sein 
sollten. Durch Rescript, Gottorf 10. Juni 1715, ward (S. 1058 
1063, 1078) bestimmt, dass für theils nach Lübeck, theils 
nach Flensburg zu liefernden Hafer (50,000 Tonnen) a Tonne 
32 ß Lüh. von der Contribution abzuziehen, dass die 2 p. C. 
von Capitalien erlassen sein sollten. Wegen der Haferliefcrung 
ward eine Deputation an den König geschickt, die nach ihrem 
Schreiben von Stralsund eine Versammlung der Ritterschaft 
am 13. August wünschte. Durch Rescript Friedrichs IV. aus 
dem Hauptquartier zu Ketlenhagen vor Stralsund vom (30. Juli) 
1715 ward (». 1093) bestimmt, dass nur 5896 Tonnen Hafer 
gegen 32 ß Lob. ä Tonne Kürzung in der ausserord. Con- 
tribution unverzüglich zu liefern , die ausserord. Contribution 
in drei Wochen eu zahlen sei« Der König verlangte im Aug. 
1715 durch Schreiben an den Verbitter, der zugleich Probst 
in Uetersen war (S. 1097), dass zwei Töchter, des Königl. 
Generalmajors von Ingcnhaven, obgleich von auswärtiger Fa- 
milie, ins Kloster zu Uetersen aufzunehmen, wogegen erinnert 
wurde, dass nach Rescript Friedrichs III. 10. Mai 1661 und 
des Herzogs Christian Albrechts vom 17. December 1663 an 
das Kloster Uetersen Einheimische vorgehen sollen. Am 
10. October 1715 wurden (S. 1117 und 1120) erinnert, dass 
die unter klösterlicher und adeliger Jurisdiction Nahrung Trei- 
benden, l7 den vierten Theil ihrer Nahrung entrichten sollen. (( 
Hiergegen wnrde 8. October 1G15 (S. 1121) eine Vorstellung 
gemacht, die Nabrongssteuer sei voriges Jahr nicht gefordert, 
die Vermögenssteuer der Untergehörigen habe wenig ergeben. 
Der König rescribirte 14. December 1715 (S. 1130) auf 
Interzession des Königs von Grosßbritannien^ dass das Fürst* 



Digitized by Google 



248 



liehe Donativ von 100,000 R an den Hof- und Kammeragenten 
Michel David als cessionarium Umschlag 17 IH zu zahlen und 
die erlassenen Inhibitorien aufgehoben seien. Von der Ritter- 
schaft ward (S. 1147 — 1155, 1165) um Aufschub der Zah- 
lung gebeten, zumal die Privilegien nicht völlig confirmirt, das 
Rescript erst kurz vor Umschlag bekannt gemacht sei. Durch 
Rescripl vom 3. März 1716 verlangte der König (S. 1168), 
wie im Jahr 1715, ausser der ordin. Contrib., als Extra- 
ordinarium 20 R. a Pflug, wovon jedoch die Klöster Preetz 
und Uetersen nur die Hälfte, das Kloster Itzehoe ein Drittel 
in 3 Terminen Mai, Juni, August zu zahlen, das Joh. Kloster 
und graue Kloster frei sein sollten , mit den 2 pro C. von 
Capitalien wir „Euch für diesmal (1716) verschonen, „wir 
jedoch die bemittelten und Nahrung treibenden Unterthanen, 
welche nach der vorigen Taxation auch dieses Jahr bezahlen 
sollen, darunter excipirt haben wollen. 4 * Von den adel. Hol- 
ländern und Müllern wurden von 100 Kühen 3 R. verlangt, 
weshalb Vorstellung gemacht wurde (S. 1175), dass sie nur von 
ihren Capitalien 2 pro G. zahlen mögten, auch ward gebeten, 
dass die Cpntribution nicht in dänischer Münze gefordert, in 
landüblicher Münze gezahlt werden dürfe. Durch Rescript 
vom 7. April 1716 wurden Maytag, Jacobi und medio öctob. 
als Zahltcrmine bestimmt. 

• 

Verhandlungen besonders über das cedirte 
Fürstliche Donativ. 

S. 1182—1234. Rescript Friedrichs IV an die Prälaten. 
Rendsburg 27. April 1716. Da durch Beschwerde des Gross- 
britannischen Churf. Braunschweig Lüneb. Hof- und Kammer- 
agenten Mich. David erfahren, dass das Fürstliche Donativ an 
ihn, als den Cessionar, nicht bezahlt und der König von 
Grossbrit. abermals intercedirt , einzurichten, dass M. David 
längstens künftigen Umschlag klaglos gestellt werde. Bitte 
nomine M. David zu Hannover v. J. B. Hemme, Kiel 16. Juli 
1716 an die Prälaten , um Resolution wegen Zahlung des 



Digitized by Googl 



249 



Donativs. Schreiben an die Deputirten der sieben Districtc, 
Kiel 7. Juli 1716, dass über die Rechnung des Landrath» 
Detlev Reventlau zu referiren, damit die H. Gude und Scriver 
and andere Creditoren auch der Landsyndicus contentrirt wer- 
den können. Sehreiben von Prälaten und Ritterschaft an General 
Bülau, das Fürs«. Donativ solle Umschlag 1717 gegen Quit- 
tung gezahlt werden, wenn, wie versprochen, Herzog Carl 
Friedrich die Privilegien confirmirt haben werde, da der Ge- 
neral stattliche Güter in Holstein habe, werde derselbe sich 
für die confirm. privileg. und die Sicherheit der Ritterschaft 
interressiren und die bitte an den König unterstützen. Bitte 
von Prälaten und Ritterschaft, Kiel 14 August 1716, an den 
König wegen des Fürstl. Donativs, Besetzung des Landgerichts, 
Declaration des Salzedicts vom 9. August 1712, Annehmung 
der gangbaren Gourant-Münze bei Zahlung der ordin. und 
extraordinären Gontributinn. Der Administrator Christian August 
werde, da derselbe an die Landrathe geschrieben, ihre Be- 
schwerden einzugeben , die Administration aufgeben , und sei 
zu besorgen , dass der Herzog Carl Friedrich keine Quitung 
geben, das Donativ noch einmal gefordert werde, es müsse 
vor der Zahlung die confirmatio privileg. von H Carl Friedrich • 
erfolgen. Der König ward um Hülfe desfalls ersucht. Das 
Landgericht möge in gleicher Anzahl von Landrathen und 
andern Rathen, wie früher, bestellt, und die Räthe von der 
Herrschaft defrayirt, nicht von den Partheien Diäten der Räthe 
gefordert werden. Durch das Salzedict würden auch Prälaten 
nnd Ritterschaft unter die Licenten, gegen die bestätigte Frei- 
heit vom 12. November 1649 und das im April 1712 erthciltc 
Diplom, gezogen; dass der Oberkriegscommissar Lohemann 
angewiesen werde, die Contribution nicht in Dan. Münze, son- 
dern im Lande gangbarer Cour. Münze zu fordern. Antwort 
von Bülau, Hannover 20. August 1716, mit Intercessions- 
schreiben des Königs Georg von Hannover 21. August 1716 
an den König von Dänemark für Mich. David. Schreiben von 
Prälaten und Ritterschaft, Kiel 17. September 1716, an den 



250 



General B., das Donativ solle gegen Quilung und Confirmation 
der Privilegien gezahlt werden , die Deputaten der Districle 
könnten nicht wegen des Donaths exequirt werden. Bitte von 
Prälaten und Ritlerschaft an den König, Kid 17. September 
1716, wegen des Fürstl. Donatus, Besetzung des Landgerichts. 
Dcclaration des Salzedicts vom 9. August 1712, Annehmung 
der gangbaren Courantmünze bei Zahlung der Contribution, 
wie am 14. August 1716 gebeten worden. Rescript Fried* 
richs IV., Gudenhagen 28. September 1716, an die Prälaten. 
Befohlen wird, das Donativ zukünftigen Martini spätestens Um- 
schlag 1717 zu zahlen. Zwei Schreiben des Generals Bülau, 
Hannover 2. und 3. October 1716, an die Prälaten. 

S. H. 43 D. Vol. 2. 

S. 1235—2051. Verhandlungen aus den Jahren 

1716-1723. 

S. 1235-38. Schreiben des H. J. H. w. Ahlefeld an 
die Prälaten , betr. die unzulässige Aufnahme eines Fräuleins 
v. Bonenburg in Itzehoe an die Stelle des auf Königl. An- 
sinnen aufgenommenen Fräuleins von Holsten, nachher GräGn 
von Callenberg. 

Verhandlungen besonders über Zahlung des 
Fürstlichen Donativs. 

S. 1239—1351. Schreiben vom VcrbiUer Fr. RevenUati 
und Probsten, betr. die Zahlung des Fürstl. Donativs an den 
Cessionar Michel David, an Joh. Georg Grafen von der Natt 
auf Sierhagen und Hohenfeld, Hoch f. Landralh und Amtmann, 
Nachricht zu geben über die Mündigkcitserklärung des Herzogs 
Carl Friedrich, von Prälaten und Ritterschaft an den Gross- 
britann. General Baron Bülau, Kiel 30» Novb 1716. Rescript 
von Christian August, Hamburg 7. Januar 1717, dass Berend 
Heymann, Bevollmächtigter von Michel David, zur Quilirung 
des Donativs beauftragt. Schreiben des Statthalters Ca. Ahle- 
feld, Gravenstein 16. Janaar 1717, zur Mittheilung der Königl. 



Digitized by Google 



251 



Ordre, Copenhagen 12. Januar 1717, dass das Donativ an 
Mich«! David zu zahlen, wenn derselbe in Kiel im Beisein des 
Statthalters, der drei Prälaten und des Residenten Hagedorn 
geschworen, dass weder der Gottorfische Hof noch einige 
Schwedische Minister etwas von dem Donativ gemessen sol- 
len etc. Schreiben Lohemanns an die Prälaten F. Reventlau, 
W. Björne und D. Reventlau, Kiel 18. Januar 1717, über 
Quitungen wegen gelieferten Korns. Schreiben von General 
Rülau an die Prälaten, Hannover 18. Jan. 1717, mit Schrei- 
ben des Königs Georg an den König von Dänemark 4 / I5 . Jan. 
1717 und mit Schreiben desselben vom 4 /, 5 . Januar 1717 an 
den Hannov. Gesandten von Bothmer in Kopenhagen wegen 
schleuniger Zahlung des Donativs. Erklärung von Mich. David 
und seines Gevollmächtigten B. Heymann, Kiel 18. Januar 
1717, an Prälaten and Ritterschaft. Schreiben an den Statt- 
halter Ahlefeld, der durch Krankheit nach Kiel zu kommen 
behindert, Kiel 19. Januar 1717. Formular der Ritterschaftl. 
Dratrictsdeputirten über den Vorschuss des Landratbs Dellrf 
Reventlau, Kiel 20. Januar 1717. Schreiben von Prälaten und 
Ritterschaft an die Rentekammer in Kopenhagen, Kiel 21. Jan. 
1717, wegen Kornlieferungen. Rescript Friedrichs IV. an den 
Statthalter Ahlefeld, Kopenhagen 2& Januar 1717, dass das 
Donativ nach der befohlenen Eidesleistung zu zahlen. Voll- 
macht M. Davids für B. Heymann zur Ableistung des Eides 
mit QuiUtogsformular. Schreiben an D. Reventlau und T. 
Rantzau betr. die Zahlungen des Vorschusses vom 27. Januar 
1717. Schreiben von Prälaten und Ritterschaft an den König, 
Kiel 29. Januar 1717, dass nur dreijährige Zinsen des Dona- 
tivs zugestanden, die Zahlung nicht eher, als drei Monat nach 
der IntimatioD, au beschaffen sei. Schreiben der Rentekammer, 
Copenhagen 26. Januar und Lohemanns, Rendsburg 30. Jan 
an die Prälaten und Schreiben derselben, Kiel 1. Februar 
1717, an die Rentekammer und Lohemann wegen Qiiitungcn 
über Kornliefentngen. Gopia zweier Schreiben des Geh. Rath 
von Sehestedt an den Residenten Hagedorn, Kopenhagen 



Digitized by Google 



252 



2. und, 6. Febr. 1717 mit zwei vom Freiherren von Bothmer 
nach Kopenhagen gesandten und in der Knnigl. Rathsstubc 
approbirten Erklärungen Mich. Davids vom 30. Januar. Befehl 
Friedrichs IV., Kopenhagen 1. Februar 1717, an die Prälaten 
wegen Verhöhung der ordinären, Zahlung einer extraord. Con- 
trihution und anderer Schätzungen (S. 1339). (Der Befehl 
ist gedruckt in Histor. Nachricht vom Nordischen Kriege. 
Sechste Fortsetzung, Freystadt 1719. S. 521 und folg., wo 
auch die nähern Zahlungsbefehle, für 1717 in Schleswig 3 R , 
in Holstein 1 R. monatl. Cnntribution zu zahlen, und dass in 
beiden Herzogth. Prälaten und Ritterschaft, wie 1716, 20 R. 
a Pflug die Aemter und Städte 12 R. extraord. Contribution, 
dass Prälaten, Ritterschaft und übrige ünterthanen 2 pro C. 
von freien Capitalien , dass eine Kopfsteuer oder Rangsteuer 
(erste Classe der Mann 100 R., Frau 60 R., jedes Kind 35 R ), 
und eine Carrossensteucr zu zahlen.) 

S. 1342-1351. Protokoll, Hamburg 11. März 1717, 
über die Eidesleistung von Jos. Metz vor dem Verbitter 
F. Reventlau, dem Residenten Hagedorn im Beisein des jüdi- 
schen Rabbi und B. Heymann. Schreiben von Sehestedt an 
Hagedorn, Kopenhagen 16. März , mit Quitung des Herzogs 
Carl Friedrich 5. December 1715 über das Fürstl. Donativ. 

Steüerverhandl un gen. 

S. 1351—1446. Befehl Friedrichs IV., Kopenhagen 
1. Mai 1717, wie der Befehl vom 1. Februar 1717, und Be- 
fehl der Rentekammer vom 23. März 1717 wogen der Kopf- 
Carossen- und Pferde-Steuer. Bitte von Prälaten und Ritter- 
schaft, Kiel 12. April 1717. Es werden 25 R. a Pflug ge- 
boten in der Hoffnung, dass sie von den übrigen Anlagen 
befreit werden, nach den Resolutionen vom 25. Jan., 27. April 
und 29. Juli 1712 solle die ordinäre Contribution im Frieden 
nicht erhöht, extraord. Contribution ohne speciellc Convokation 
nicht ausgeschrieben werden , wenn nicht pressante Casus 
wären. Gebeten wird, die zwei % Steuer zu erlassen, wie 



Digitized by Googl 



die Kopf-Carossen- und Pferdesleuer, da die übrigen Unter- 
tbanen nur 12 R. extraord. Conlribution zu zahlen, wird ge- 
beten von Prälaten und Ritterschaft 25 R. anzunehmen und 
sie von der Kopf-, Carossen- und Pferdesteuer zu entfreien. 
Schreiben der Ritterschaft an den Statthalter Ahlefeld , Kiel 
2. April 1717, wegen Absendung zweier Depulirten an den 
König wegen der Steuerverltältnisse uud an Lohemaun vom 
2. April 1717. Schreiben der Depulirten Friedr. Rantzau und 
J. Reventlau, Kopenhagen 13., 17., 20., 24., 27. April an 
F. Reventlau, W. Blome und D. Reventlau, Verbitter und 
Probsten der Klöster Itzehoe, Uetersen, Preetz und S. Job. 
Schreiben der Rentekammer, Copenhagen 27. April, dass die 
Klöster die für das Jahr 1717 ausgeschriebene Conlribution 
von 20 R. ä Pflug nur auf dem Fuss von 1715 und 1716 zu 
zahleu. Schreiben der Deputirten, Copenhagen 4. Mai, der 
Rentekammer, Copenhagen 21. Mai, an die Deputirten, den 
Präsidenten Rantzau und Obersten Reventlau, dass S. Maj , 
wenn Prälaten und Ritterschaft 26 R. a Pflug in drei Terminen 
1. Juni, 1. August und 1. October und 2 pro C. Vermögens- 
steuer von ihren Mitteln zahlen, die Verhöhung der ordin. 
Conlribution , so wie die Kopf- , Carossen- und Pferdesteuer 
ccssiren. Schreiben der Rentekammer an Lohemann, Copen- 
hagen 22. Mai 1717. Schreiben Lohemanns an die Prälaten, 
Rendsburg 26. und 27. Mai 1717, dass diejenigen, welche 
ein R. Verhöhung der ordinären und die extraordinäre Con- 
lribution schon gezahlt, andere Quitungeu erhalten sollen. Dass 
Prälaten und Ritterschaft im Ganzen 120,096 R. nemlich 26 R. 
ä Pflug und 2 pro C. von Capitalien zu zahlen. Schreiben 
der Renlekammcr vom 25. Mai an Lohemann, Schreiben des 
Gcneral-Conimiss. vom 21. Mai an Lohemann, dass Prälaten 
und Ritlerschaft an extraordinären Abgiflen im Ganzen 120,096 R. 
*u zahlen, nemlich, dass es mit der ordin. Contrib. verbleibe 
wie es gewesen, die extraordin. 26 R. a Pflog und 2 pro C. 
von Capitalien zu entrichten , mache im Ganzen 120,096 R , 
dass Prälaten und Ritterschaft von der Kopf-, Familien-, 



254 



Carossen- und Dienstleute-Schatzong frei bleib«« Zwei Schrei- 
ben des Verbitters, F. Reventlao , Itzehoe 4. Juni, an den 
Probsten W. Blome und die Distr. Deputirten betr die Con- 
vokation der Noblesse zum 10. Juni. Schreiben Lohemanns 
an die Prälaten vom 9. Juni, dass der erste Termin von 
120,096 R. am IS. Juni zu zahlen, nemlieh x / 3 der aass. 
Contribution, 8% R., und von den 2 pro C. Kriegssteuer der 
freien Capitslien, im Ganzen 40,032 R. Schreiben der Rente- 
kammer an Lohemann^ Copenhageii 5. Juni, dass die 120,096 R. 
von Prälaten und Ritterschaft in drei Terminen Juni, August, 
October zu zahlen, dass darunter die Vermögenssteuer von 
19258V 3 R- schon begriffen, dass die Vermögens- und 
Nahrungssteuer der adel. Unterthanen in der Summe nicht mit 
verstanden. Schreiben der Rentekammer vom 5. Juni, Schrei- 
ben an Lohemann, Kiel 11. Juni, Schreiben an die sieben 
Districtsdeputirte, kiel 11, Juni, Exlract Schreibens der Land« 
Etat-General -Cumm. an Lohemann 12. Juni, Schreiben Lobe- 
manns 18. Juni wegen promter Zahlung Sehreiken von 
F. Reventiau und fl. v. Holsten, Flensburg 28. Juni, an die 
Prälaten, dass die Nachricht gekommen, die Adeligen in den 
Städten sollten auch die Kepf- und andern Steuern bezahlen, 
deshalb sei eine Vorstellung an den König zu richten 

das Kloster Itzehoe betr. 

S. 1447 — 49. Rescripts Friedrichs IV. an das Kloster 
Itzehoe, Kopenhagen 11. Juni 1717, dass zur künftigen 
Aebtissin die älteste Prinzessin des weyland Hersogs Friedrich 
Wilhelm zu Augustenburg Charlotte Maria erwählet nor- 
den möge. 

* * 

Fernere S te u e r v er h a o d 1 uo g en. 

S. 1449 79. Schreiben von JJ. Rumohr und Negendank 
an Prälaten und Doputirta, Schleswig 27. Juni 1717, dass sie 
als Mitglieder der Ritterschaft von den personellen onera, der 
Kopf-, Carossen- und l'ferdesfceuer befreit bleiben. Bitte an 



255 



dun König Juli, um die Verfügung, das* nach der Resolution 
vom ltt. Mai aueh von den adel. Personen , welche in den 
Stadien woUoeu, keine Kopf-, Carossen- und Pferdesteuer 
gefordert werden solle. Antwort von Prälaten und Ritterschaft, 
Kiel 6. Juli, an den Qbristcn von lieraohr und Gust. Ad. 
Negendank, Hochfürstl Stallmeister in Schleswig. Schreibea 
an die sieben Districtsdeputirlen , Kiel 7. Juli, riass 2 
a Pflug zu zahlen. 

Die wiederholt gesuchte Reception des Barons 
von Königstein betreffend. 

S. 1480—83. Schreibe« von Königstein an die Prä- 
laten, ihn zu reeipiren vom (>. Juli. Antwort vom 7. Juli. 

Steuern und Kornlieferungen betr. 

S. 1483 — 1524. Schreiben und Verhandlungen vom 
14. Juli— 1(h September 1717 betr. die Frage, ob die unle- 
gierten in den Städten wohnende Adelige von der Kopf- etc. 
Steuer frei seien, da sie zu den 2 % von Capitalie», deren 
Ertrag nach dem Jahre 1711 zu 19,258V 3 R. berechnet, bei- 
tragen, da&s die Unterbauen , so unter adel. Jurisdiction 
wohnen, die Kopf- etc. Steuer zu zahlen haben. 

S. 1524-31. Schreiben von D. B. Kayscr, Hamburg 
2. September, im Auftrag des Administrators Christian August, 
das» für zwei Monate einige Güter noch 138 R. restiren mit 
Reacript von Christian August, Hamburg M. August 1717. 
Verbot Friedrich» IV., 25. September, Contribution an den 

S. »5.U 36. Schreiben vom 25. September, 4ass die 
Prediger, Kirchen- und Schulbedienten in den adel. Distr. die 
2 pro C. Steuer nach gewissenhafter Angabe an Eydes Statt 
zahlen, vom 13. October, dass die Damen und Cavalierc 
der Ritterschaft vou ihren Gapitalien 2 % nach eidlichem 
Schein zahlen zu dem extraord. der 12(X09b* U., worunter der 
2 % Ertrag, nach dem J. 1714, zu 19,238 Va berechnet 



256 



worden. S. 1544—50. Schreiben an den Geheime Raths- 
präsidenten Wedderkop, an die Distr. Deputirtcn vom 16. und 
18. November, die 2% zu zahl™ un d i Decb. zur Versamml. 
zu kommen. 

S. 1536 — 43. Schreiben an die Landetat-Generalcommis- 
sion von Prälaten und Ritterschaft 16. Novb. um Remission 
der 25. October befohlenen 2 Tonnen Rocken und 2 Tonnen 
Hafer von jedem Geestpflug, 2 Tonnen Rocken und 4 Tonnen 
Hafer von jedem Marschpflug in drei Wochen zu liefern. 
Abschlägige Antwort vom 2t. November S. 1551 54. Bitte 
vom 3. Decembcr an den König um Remiltirung der aus- 
geschriebenen Kornlieferung, oder doch das für 1718 aus- 
geschriebene Korn bis Ostern oder Fastnacht zu verschieben. 

S. 1555 91. Schreiben vom 6. Decb. an die Destricts- 
deputirten, dass zur Complclirung der zu 19,258V3 R. be- 
rechneten 2 % Steuer 1 R. 24 ß a Pflug zu zahlen, an 
H. Landrath v. Rumohr in Dresden, Kiel 6. December 2 ü / 0 
von s. Gapitalien im Lande zu entrichten. Schreiben von 
Prälaten und Ritterschaft an den König pro mandalo poenali 
gegen die mit der 2 % Steuer Säumigen. Mandat, Glückstadt 
9. Decb. 1717, Einwendungen, Bitte um ein zweites Mandat. 
S. 1589- 91. Schreiben an Herzog Philipp Ernst zu Glück- 
burg, Kiel Jan. 1718, von seinen Gütern Blandsgaard, NQbel, 
Unewatt und Norgaard zum Salar des Syndici und andern 
Schulden 1 V 2 a Pflug von 42 Pflügen, also 63 R. zu zahlen. 

S. 1592-96. Bitte der bei dem 1710 dem Könige ge- 
machten Ctipitalvorschuss Interessirten pro mandato an den 
Oberkriegscommissar Lohemann wegen Bezahlung derO. T. R. 
fällig gewesenen Zinsen. S. 1690-94. Eine ähnliche Bitte 
Kiel 5. Juli und Antwort 12. Juli 1718. S. 1701 1703. 
Eine ähnliche Bitte 1. September 1718, vgl. S. 1732 u. 1733 
und S. 1744—49, 1787. 

S. 1597—1611. Bitten, wegen der reslirenden Anlagen 
Mandate zu erlassen, Einwendungen vom 29 Januar, 1., 2. 
und 10. Februar. 



Digitized by Google 



257 



Die für 1718 zu zahlenden Steuern betr. 

S. 1612—1689. Befehl Friedrichs IV., Copenhagen 
5. April 1718, an die Prälaten, statt der Steuern des Jahrs 
1717, da die von der Ritterschaft Pflögen 96,746 R., von den 
Klösterlichen 4091 R. 32 ß betrugen, für 1718 a Pflug 40 R., 
also 14 Thlr. mehr als 1717, welches, da die Klöster Itzehoe, 
Preetz und Uetersen mit darunter begriffen, 155,134 R. beträgt 
und ausserdem an Vermögenssteuer für 1718 von Prälaten 
uud Ritterschaft 20,165 R. 6 ß in drei Terminen 1. Mai, 
1. Juli und 1. September zu zahlen. Die Bedienten und 
Uoterthanen der Klöster und Güter haben die Vermögens- und 
Nahrungssteuer, auch Kopf-, Carossen- und Pferdesteuer apart 
zu zahlen. Der König wolle sich an das ganze Corps halten, 
die Ritterschaft möge, wie voriges Jahr, unter sich repartiren. 
Schreiben von Jessen und Königstein, Gottorf 11. April, nach 
Befehl zu zahlen. Bitte von Prälaten und Ritterschaft an den 
König, Kiel 22. April 1718, um Milderung der den 5. April 
ausgeschriebenen extraord. Contribution, Remtttirung der 2 p. C. 
Vermögenssteuer event. derselben Repartirung und Eintreibung 
nach altem der Landesmatrikel entsprechenden Modus. Schrei- 
ben wegen derselben Sache vom 22., 25. April. Schreiben 
und Mandate wegen der Restanten vom 22 — 25. April, 9. u. 
10. Mai. Schreiben der an den König Depulirten, Copen- 
hagen 14. Mai und Resolutionen vom 24. und 25. Mai, dass, 
statt 40R., 35 R. a Pflug in 3Terminen 1. Juni, 1. August, 
1. October zu zahlen, dass 20,165 R. Vermögenssteuer er- 
lassen, 2 pro C. Capitalsteuer nach eidlicher Angabe zu zahlen. 
Bitte an Se. Majestät wegen der Restanten, die zum Abtrag 
der von der Ritterschaft angeliehenen Capitalien noch nicht 
beigetragen, vom 26. Mai. Form der eidlichen Angabe, welche 
bei Einzahlung in den verschlossenen Kasten zu geben (ohne 
Summenangabe). S. 1671 - 74. Schreiben der nach Copen- 
hagen Deputirten, Copenhagen 27. Mai 1718 an die Prälaten. 
Schreiben Lohemauns, Rendsburg vom 16. Juni 1718, um 

17 



Digitized by Google 



258 



Designation der zu der Noblesse Gehörenden, Klagen gegen 
Restanten und Bitten desfalls. Schreiben an die Rentekammer 
vom 5. Juli 1718. 

S, 1694 — 1700. Schreiben Lohemanns vom 11. und 
21* Juli wegen Restanten. ; 

S. 1704—1764. Schreiben Lohemanns, 6. Oct. 1718,dass 
die Vermögenssteuer von 20,165 R. erlassen, die 2 % nach 
dem Formular einzubringen, die eitraord. Contribution von 
den Restanten zu zahlen Sitte vom 14. October, dass die 
Kornausschreibung cessire, Bitte vom 14. October wegen der 
Restanten, Befehl vom 1& October, Vorstellung dagegen vom 
7. November. Schreiben Lohemanns vom 24. November 
wegen Kornlieferung pro 1719 mit Patent vom 8» November 
1718, von jedem Geestpflug 2 Tonnen Rocken und 2 Tonnen 
Hafer, vom Marschpflug 2 Tonnen R. und 4 T. Hafer zu 
liefern. Bitte vom 16. December 1718 an die Land-Etat- 
General-Comraission in Copenbagen, dass bei der Kornlieferung 
nicht das dän. Maass zu gebrauchen. Bitte wegen der Restan- 
ten 27. Jan. 1719. Bitten (S. 1757) vom 31. Januar 1719 
um JErlass der Capilalsteuer. 

Die für die Jahre 1719 und 1720 zu zahlenden 

Steuern betr. 
S. 1765 1944. Rescript Friedrichs IV, (S. 1765), Copen- 
bagen 11. Fbr. 1719, dassfürl719, wie für 1718 nach Patent vom 
O.April 1718, zu steuern, 40 R. a Pflug, Vermögenssteuer, nach 
Anschlag vom Jabr 17 1 7, 20, ! 65 R. , dass die Bedienten und Unter- 
tanen die Vermögens- und Nahrungs-, Kopf-, Carossen- und 
Pferde-Schatzung zahlen. S, 1770. Ritte um Milderung der 
am 11. Februar befohlenen Contribution von 40 R* auf 25 R. 
ä Pflug, vom Kloster Itzehoe, wie 1717, nur 20 R., von Preetz 
und Uetersen nur 10 R. ä Pflog zu fordern , das Kloster 
S.Johannis frei zu lassen, die 20,165 R. zu remittiren, die Be- 
dienten und Unterthanen vom Kopfschatz und Pferdesteuer zu 
befreien. Absandung zweier Deputirten (S. 1791> Schreiben 



Digitized by Goo 



259 

wegen rcstiretidon Magazinkorns, wegen der Deputirten. S. 1809. 
Sehreiben der Rentekammer 16. Hai 17 19, dass es mit der 
Schauung wie 1718 zu halten, 35 IL a Pflug extraord. Con- 
tribution 1» Juni, 1. August, 1. October, das Kloster Itzehoe 
zwei Drittel, Preetz und Uetersen die Hälfte von 35 R. zu 
zahlen, S. Job. frei bleibe, die Vermögenssteuer, wie 1713 zu 
zahlen, durch tecte Einzahlung in den verschlossenen Kasten. 
Schreiben vom 6. Juli 1719 an den beauftragten Secrelär 
Esmarch in Copenbagen. S. 1843. Bitte vom 30. Mai, die 
extraord. Contribution , die 2 % Steuer, die Korniieferung 
für 1719 zu erlassen. Schreiben vom 5. Februar 1720 an 
die Prälaten, dass die Salzcommission wieder eingesetzt und 
die Salzverpachtung statt finden werde. S. 1856. Befehl 
Friedrichs IV. 6. Februar 1720, dass die Steuern für 1720 
fortgehen, von Prälaten und Ritterschaft statt der Verhöhung 
der ordinären und der extraord. Contribution, der Kopf-, Ca- 
rossen- und Pferdesteuer a Pflüg 40 R. und 2 pro Cent Ver- 
mögenssteuer zu zahlen, dass die Bedienten und Unterthanen 
die Vermögens- und Nahrungs-, Kopf-, Carossen- und 
Pferdesteuer zahlen. Dass die Klöster zahlen, wie 1719. 
S. 1867. Bitte vom 23. Februar 1720 um Remittirung der 
extraordinären Contribution von 40 R. und dir 2 pro C. 
Instruction für den Syndikus Koltemann vom 24. Febr , am 
29. Febr. bei der Salzcommissioa in Schleswig zu erscheinen 
und wegen der Lüneburg. Salzoctroy zu beantragen, dass 
Prälaten und Ritterschaft nach Privilegien vom 12. November 
1649 und der Königl. Confirmation der Privilegien vom 
27. April 1712. licentfrei, zu beantragen, dass das Salzedict 
vom 9. August 1712 aufgehoben werde, dass es frei sei, das 
auf den Höfen und Gütern zu brauchende Salz nach besserer 
Bequemlichkeit anzuschaffen. S. 1902. Nachricht der Depu- 
tirten, Copenbagen 3. April 1720, dass von der extraord. 
Contribution 5 R. remittirt, die adel. Unterthanen und Bedienten 
von der Kopf-, Carossen- und Pferdesteuer frei, die 2 p. C» 
cessiren, dass die Restirende» voll zahlen« S. 1907. Besehwerde 

17* 



260 



über die Zollbediente zu Heiligenhafen 7. Juni 1720. S. 1923. 
Bitte an den König vom H. December 1720, dass nicht, wie 
befohlen, die Teichcommission die klösterlichen Rechnungen 
gegen die Klosterordnung von 1630 $ 40 untersuche wegen 
der 1711 auf 80 R. ä Pflug ausgeschriebenen Contribution 
und des Donativs (zusammen angeblich restirend 21,164 R. 
16 ß.) 

S. 1945—1950. Vorstellung der Gebrüder von Wedderkop. 
Kiel 20. Jan. 1721. Wegen des 1709 recipirten Magnus 
von Wedderkop. Adelsdiplom von 1687. 

S. 1950-57. Bitte an den König wegen des nicht zu 
ertheilenden und event. aufzuhebenden Moratorii und wegen 
zu erlassenden Patents, dass auf klare Hand und Siegel 
executive zu verfahren, die Obstagialverschreibungen gehalten 
werden sollen, 

S. 1957 — 73. Schreiben des Itzehoer Convents 28. Juni 
1721 und Rescript Friedrichs IV. wegen Aufnahme des Fräu- 
leins A. C. von Eckstein. Bitte derselben an den König, 
Itzehoe 19. Mai 1721. Bitte von Prälaten und Ritterschaft 
gegen die Aufnahme. 

S. 1973-80. Bitte des Klosters Uetersen an die Prä- 
laten, für das Kloster zu intercediren. Dass der Landdrost der 
Herrschaft Pinneberg die klösterl. U uteri ha neu beschweret, des- 
halb eine Kommission ernannt sei. Bitte deshalb an den 
König. 

Huldigung am 4. September 1721 von Prälaten u. 
Ritterschaft, auch denjenigen, welche adelige 
Güter im Herz. Schleswig inne haben. (Vgl. Falcks 
Gutachten. Kiel 1861. S. VIII.) 

S. 1980 —2016. Acten Uber die nach Patent vom 
22. August 1721 am 4. September erfolgte Ableistung des 
Eides der Treue für I. K. M. als nunmehro alleinigen sou- 
verainen Landesherrn und daran geknüpfte Verhandlungen. 



Digitized by Google 



261 



S. 1980. Formula juramenli. S. 1987. Allerunterth. 
Anzeige und Bitte abseilen Prälaten und Ritterschaft des Herz. 
Schleswig, Gottorf 4. September 1721, wegen der in precibus 
specificirten fünf Passus* (Vergl. Falck das Herz. Schleswig 
S. 90.) 1. Auch hinführo in diesem Herz. Landtage aus- 
schreiben zu lassen nach dem am 25. Januar 1712 abge- 
gebenen und 27. April 1712 ratificirten Landtagsschluss. 
2. Dass alljährlich ein ordentliches Quartal- und Landgericht 
gehalten werde. 3. Dass nach der revidirten Landgerichts- 
ordnung etc. nach als vor erkannt werde, es auch bei den im 
Landgericht abgesprochenen Urtheilen ohne Appellation, Suppli- 
catioo, Reduction, restitutio in integrum, querela null, oder 
wie dergleichen remedia sonst Nahmen haben, ganzlich gelassen 
werde. 4. Eine Constitution zu erlassen, dass der Ritterschaft 
des Herz. Schleswig freistehe, testamente nach ihrem Willen 
zu machen und donationes zu errichten. 5. Um Milderung der 
ordinären monatl. Contribution. S. 2003. Resolution des 
Königs, Gottorf 17. September 1721. (Vergl. Verz, B. 1. 
S.22. Falck das Herz. Schleswigs. 92.) 1. „Wenn Sic (K.M.) 
die Conjuncturen von der Beschaffenheit finden sollten, dass 
einen Landtag in den Herzogtümern auszuschreiben die Not- 
wendigkeit erfordern werde, Sie alsdann fernerweit dero 
allergn. Resolution dieser wegen dero getreuen Prälaten und 
übrigeu von der Ritterschaft kund thun und solcherwegen das 
Benöthigte verfügen lassen. 2., 3., 4. Wollen solhane Frei- 
heit allergnädigst verslatten. 5. Da I. R. M. nur eine so 
kurze Zeit aus diesem beschwerlichen Kriege gerathen — so 
können Prälaten und Ritterschaft leicht ermessen, dass — Sie 
bei so bewandten Umständen selbige und alle übrigen Unter- 
tanen von der ordinären monatl. Contribution nicht befreyeti." 
S. 2011. Danksagung und Bitte vom 19. September 1721, 
welche nach I. K. M. Abreise dem Conseil Ubergeben worden. 
(Die citirten Anl. Privilegien-Confirmation vom 27. April 
1712 etc. fehlen.) Dass nach der 1712 27. April ertheilten 
Confirmation es auch bei den klösterlichen Freiheiten sein 



Digitized by Google 



262 



Verbleiben habe. Dass hiebevor bei den Erbhuldigungen die 
Landesprivilegia conflraairt — . Damit denen Fremden alte Bei- 
sorge benommen und sie au Anleiben auimirt werden , wird 
gebeten, eine Declaration zu ertheilen, dass Sie nunmehr als 
alleiniger souverainer Landesherr bei angesogener Corifir- 
mation und crtheilten diplomate auch fernerbin uns in Königl. 
Gnaden zu mainteniren geruhen. Dass Sie die am 17. Septbr. 
ertheilte und auf die übrigen drei Punkte verhoffte Resolution mit 
Königl. Handzeichen bestärken mögen. 

S. 2016. Supplica, Gottorf 3. (Sptbr.), wegen »llergnäd. 
Reraedirung der annocb beigefügten Passus. 6. Da die Speciea 
und Gronen so gestiegen, dass 30 bis 31 und 13 bis 14 
pro Cent Lage darauf gegeben werden raus», dass dieser Con- 
fusion vorgebeugt werde. 7. Das Honorar der Commissarten 
zu gewissem Quantum anzusetzen, die Geriobtasporteln, des 
Landgerichtsnotar Gebühr, der Advokaten salaria zu deter- 
miniren. 8. Dass die wegen gleicher Maasse, Ellen und Ge- 
wichte 1584 errichtete am 10. December 1636 und 20. Mai 
1668 renovirle Constitution renovkt werde, wie 29. October 
1711 resolvirt worden. 

» 

Steuer- und andere Verhältnisse betreffend. 

S. 2024—2037. Schreiben des Kriegs-Commissars Lohen- 
daM, Rendsburg 20. September 1721 , wegen Restanten und 
ähnliche Schreibe». S. 3034. Schreiben, Copenhagen 23. Sep- 
tember 1721, wegen der zugesandten Königl. perpetuirten 
Lotterey- Loose — . 

S. 2038. Intimation des Hochfürstl. Kriegscommis- 
sariats 8. December 1721, dass die Klöster, Itzehoe 6760 R , 
Uetersen 760 R., Preetz 714)6 R. 32 ß restiren von den 1711 
ausgeschriebenen 80 R. ä Pflug, welche bei militär. Executions- 
vermeidung zu zahlen. Verstellung und Ritte an den König, 
dass die Klöster deshalb nach Rescripl vom 19. Juli 1712 
nicht gedr ingt werden. Bitte vom 30. Januar 1722 an den 
König we^en des Solls z» Ulzburg. Bitte wegen der agio 



Digitized by Google 



263 



bei Species und Cremen, Bitte der Prälaten an Graf Hdlstein 
vom 3. (30.) Januar 1722 wegen der Zellfreiheit. 

S. 2062—72. Lobendabis Schreiben — Februar 1722 
wegen Restanten. Bitten an den König deshalb. 

8. 2073. Bitte an den König, Kie» 7. Juli 1722, wegen 
Haltung des Quartal- und Landgerichts im Herz. Schleswig so wie 
sich mit des Herzogs von Holstein Durchlaucht dahin zu ver- 
einigen, dass in beiderseits Namen ein Quartal- und Land- 
gericht in Holstein zu halten. Bitte an den Herzog K. Höh. wegen 
des Holstein. Quartal- und Landgerichts. S. 2097—99. Ant- 
wort, Moskau l / 20 . Aogusl 4722. S. 2078. Bitte vom 8. Juli 
1722 an den König von Prälaien und Ritterschaft des Herz. 
Sehl., dass, wie 19. September 1721 gebeten, eine Resolution 
wegen der Landesprivilegien tu erlassen, dass es bei der 
27. April 1712 erfolgten Confirmation der Privilegien im Herz. 
Sehl, sein Verbleiben haben soll. S. 2081. Bitte von Prä- 
laten und Ritterschaft wegen der Zollfreiheit. 

S. 2082. Schreiben an den Probsten wegen der von der 
Königin gewünschten Aufnahme des Fräuleins von Kleppingen 
in das Job. Kloster. Kiel 8. Juli 1722. 

S. 2084. Bitte (Koltemanns) von 1723 um Entlassung 
vom Landsyndikat) wozu er 1714 gegen 600 R. Gehalt bestellt 
worden. Bestellung des Dr. Koltemann, Kiel 25. Februar 
1711 zum Landsyndikus statt des Df. Th. Fr. Volckmar. 

S. 2094. Genehmigung mehrerer Mitglieder der Ritter- 
schaft wegen des im Joh. Markt Beschlossenen, dass in Zu- 
kunft eine ordentliche Convokation erfolge, Eckernfdrde 3. Aug. 
1722. 

S. 2099. Bitte an den König, Kiel 20. März 1723, 
wegen des Quartal- und Landgerichts, testanientifactio, der 
Maasse und Gewichte, der Sportein, wegen Declarirung, dass 
es bei der Privilegienconßrmation auch im Herz. Schleswig 
sein Verbleiben haben solle, wegen der Zollfreiheit und 
Münze. 

S. 2105. Bitte an den König, Kiel - 1723 derjenigen 



Digitized by Google 



264 



von der Noblesse, welche I. K. M. 4710 einige Capitalien 
(204,500 R. Cronen) gegen eine Verschreibung von 0. T. R. 
1710 vorgeschossen. Schreiben deshalb. Antwort S. 2121. 

S. 2111. Supplica von Prälaten und Ritterschaft Hol- 
steins pro Rescripto an Lübeck wegen entwichener Leibeigenen. 
S. 2114. Bitte um Convokation der Ritterschaft vom 3. Juni 
1723 zum Joh. Markt, Convokation, Uetersen 15. Juni 1723 
zum 6. Juli. 

S. 2110. Schreiben des Herzogl. Kriegscommissariats 
Heclau und Meyer. Kiel 7. Juni 1723. die 1711 ausge- 
schriebenen 80 R. von den Klostern Itzehoe, Preetz und Ueter- 
sen zu zahlen. S. 2123. Bitte der Klöster Itzehoe, Preetz 
und Uetersen an den Herzog 2t. Juni 1723. (Vgl. S. 2149.) mit 
Rescript König Friedrichs IV., Itzehoe 19. Juli 1712, dass die 
80 R. für die Klöster theilweise remittirt gegen das Versprechen 
der Aufnahme eines Fräuleins in jedes Kloster auf Verlangen jedes 
Landesherrn, weshalb I. Christine von Holsten in Itzehoe 
aufzunehmen. 

S. 2134 - 2148 Bitte der Prälaten und Ritt., Kiel 7. Juli 
172:1, an Hochfürstl. Durcbl. den Bischof zu Eutin, für dero 
Güter Münch-Neverstorff, Stendorf, Lensahn und Schlammin, 
zusammen 84 Pflüge, die restirenden Anlagen zu zahlen. 
Schreiben zur Absendung von zwei Deputirten an den Bischof, 
Kiel 7. Juli 1723. Schreiben von Clausenheim, Hamb. 6. Juli, 
wegen der den Klöstern rücksichtlich der achtzig R. ertheilten 
Resolution, dass Preetz und Uetersen nur ein Drittel zu zahlen, 
Itzehoe einstweilen zu übersehen, so wie wegen des Rescripts 
vom 19. Juli 1712. Antwort, Uetersen - Juli 1723. 

S. 2149—2151. Rescript Carl Friedrichs, Hamburg 
16. August 1723, dass die supplicirenden Klöster vors erste 
nur ein Drittel der 80 R. in vier Wochen zu zahlen. 



Digitized by Google 



265 



S. H. 43 E. 

Ritterschaftliche Acta der Jahre 1745 und 1746. 

380 SS. fol. 

S. 1— 13. Schreiben vom 23. August 1745 zur Ver- 
sammlung vom 13. September wegen Beglückwünschung 
S. Kaiserl. Hoheit nach erhaltener Majorennitätserklärung und 
Vermahlung mit einer Prinzessin aus dem Hause Anhalt-Zerbst. 
Schreiben an den Hofkanzler Westphalen, Kiel 13. September 
1745, zur Entschuldigung wegen der Form der Convokation. 

S. 13—201. Verhandlungen von 1746, den Konig und 
den Grossfürsten wegen der Hornviehseuche um Erlass der 
Contribulion zu bitten (S. 28), sich deshalb (S. 50 u. 57) an 
den Coadjutor Friedrich August, Statthalter, zu wenden, eine 
Deputation an den Königl. Statthalter, Markgrafen zu Branden- 
burg (S. 111, 136), zu senden zur Intercession. Nachsieht 
der Gompactata von 1470 in der im Hamburger Domkapitel 
befindlichen Privilegienlade (S. 119, 139, 181-185) zur Ab- 
wehr des Lübschen Zolls. S. 147 -171. Rechtfertigung der 
Compactata gegen die Lübschen Einwendungen. 

(Die Compactata oder Segeberger Concordate von 1470 
sind gedruckt in: Abdruck der das Recht der freien Städte 
Lübeck und Hamburg auf Fortdauer des zollfreien Transit- 
Verkehrs etc. s. I. 1838 4. S. 57. vergl. S. XVI.) 

S. 187. Verhandlungen bei dem Regierungsantritt 
Friedrichs V. 1746. Absendung von Deputaten. S. 225— 
26. Memorial an den König pro confirmatione privileg. 
S. 202. Instruction der Deputirten an den König. S. 263. 
Memorialcntwurf vom 25. November über fünf Passus. 
S. 328 - 375. Geändertes Memorial vom 9. Deebr. 1. wegen 
Besetzung der Aemter und Landrathsstcllen. 2. Aufhebung 
des 1737 angeordneten Landaussehusses für Schleswig. 3. We- 
gen der Zölle. 5. Wegen Haltung des Landgerichts, dass im 
Herz. Schleswig die Vormundschaftssachen von Prälaten, Ritter- 
schaft und anderen Possessores adel. Güter bei dem Land- 



Digitized by Google 



266 



gericht zu verhandeln, die Vormünderverordn. vom 19. März 
1752 zu ändern. 6. Den am 27. Juni 1732 anerkannten nexus 
socialis zu bestätigen. 

(Vergl. Dahlmanns Darstellung des Steuerbewilligungs- 
rechts, Kiel 1819 S. 93, 94. Auch König Friedrich V. be- 
stätigte die Privilegien , die Confirmation vom 28. November 
1746, welche Dahlmann nicht kannte, ist gedruckt in der 
Sammlung der wichtigen Actenstücke der Angelegenheiten der 
Ritterschaft, so wie der übrigen Gutsbesitzer, Kiel 1842. 
S. 260.) 

S. H. 43 F. 

Ritterschaftliche Acta de a. 1750. 200 SS. foi. 

Bitte der Ritterschaft an den Grossfürsten und Herzog, 
Kiel 22. Februar 1750, pro confirrnatione privileg., an den 
König 1750 wegen zehn Passus, wegen des Landgerichts, des 
Vorrat! nderwesens, des Landausschusses, der Jagd, des Band- 
holzes (Verordo. von 1748.), des Decems gegen die Verord- 
nung vom 18. Septbr. 1736 (gemeinsch. Verordn. 8. 856), 
der Zölle etc. S. 83—129. Bitte an den Grossfürsten März 
1750 wegen sechs Passus. S. 139. Nachricht, dass nach 
GrossfUrstl. Patent S. Kais. Hoheit den actum confirmationis 
vorzunehmen bereit. 

S. 147. Gegenvorstellung an Friedrich Ernst, Markgrafen 
zu Brandenberg, Königliehen Statthalter, wegen der von Eckern- 
forde zur Abschaffung der Handwerker und Nahrung Treiben- 
den auf dem Lande gethaner Vorschläge. S. 157-204. 
Gegenvorstellung an den König wiefer Bürgermeister und Rath 
der Stadt Eckernförde betr. die von letzterer wegen der 
Handwerker und Nahrung Treibenden auf dem Lande s. w. d. a. 

S. H. 43 G. 
Ritter sc h. Acta des J* 1751. 233 SS. fol. 

S. 1 — 174. Verbandlungen von Januar— Juai wegen 
der Armenrersorgung. Dass zu den Cooventen die nicht Re- 
eipirten ein Mitglied der Ritterschaft committiren (S. 3. 175, 



267 



181, 184, 187.) S. 188-226. Vorstellung in den König 
wegen der Jagd auf den Manggü lern, Mai 1751 mit antieg. Gesuch 
in derselben Angelegen heil, Kiel 25. Januar 1745, mit Ver- 
zeichnis» der Manggüter und S. 226—229. Reacript Chri- 
stians V., Itzehoe 28. Juni 1684, das« S. Maj. nach 'Patent 
vom 90. Mai veranlasst worden „des Herzogs Christian 
Albrechts zu Schi. Holstein Lbden A ritheil im Herzogtbum 
Schleswig einzuziehen und mit dem unsertgen zu vereinigen. 
Wann nun darauf die Aemter und Städte ermeJdten eingezogenen 
Antheils den Eid der Treue an Uns als ihren alleinigen sou- 
veränen Landesherrn abgelegt, dass Prälaten, Bitterschafl und 
diejenigen, so adelige Güter in mehrbemcldtcm Schleswigschen 
Anthett inne haben — sich auf den 9. Juli — auf Gotlorf 
einfinden, den Eid der Treue au Leisten, wohingegen ihnen samt 
und sonders ihre wohlhergebrachten Freiheiten, Rechte und 
Gerechtigkeiten confrmirea — . (Vergl. Vera, der Bandschr., 
B. 1. S. 270, 271. Nordalbing. Stadien 4. S. 1*>2.) Schrei- 
ben an Bernstorf und Antwort 23. Oct. 1751. 

S. H. 43 H. 

Rillerschaftliche Acta de a. 1752. 116 SS. fol. 

S. 9 -43. Factum abseilen Prälaten und Ritterschaft 
Citanten wider Magistrat und Brücken-Inspectores der Stadt 
Eckertiförde Citaten in puncto turbatae possessionis vel quasi 
der freien Ab- und Zufuhr, welche die Besitzer adel. Güter 
an ihrem Vorstrand haben. S. 431 — 54. Verhandlung darüber. 
S. 51—115. Absendung von Deputirten zur Beglückwünschung 
wegen Wiedervermählung des Königs. 

S. H. 43 I, 

Ritters ch. Acta de a. 1753. 173 SS. fol. 

Verhandlungen über den Modns der Convokation, über 
die Restanten der niewt Recepti , den LiVbecker Zoll etc. 
Sehreiben der Ritt. Deputirten ans Kopenhagen 20. Pbr. S. 34— 
42. Resolution Friedrichs V. auf das von Prälaten und Ritter*- 
schalt 28. Januar 1751 eingesandte allernnterth. Memorial. 



Digitized by Google 



268 



(Gedruckt in Privilegien S. 260). S. 43—75. Vorstell, und 
Bitte, mit erfordertem Bedenken des Probsten zu S. Johannis 
Ahlefeld auf Lindau, wegen einer auszulassenden neuen Schul- 
ordnung für das Herz. Schleswig nach der Schulordnung für 
Holstein vom 3t. December 1747. S. 75 — 106. Wegen der 
Restanten. S. 83-106. Königl. und Hochfürstliches Mandat 
wegen der restirenden Landesanlagen, Gottorf 18. September 
1711. Bitte an den König, wegen der zur Landesnothdurft 
beliebten Anlagen, weshalb 1705 an den Landgerichtsnotar 
Henning Wedderkopp ein Mandat erlassen. Gemeinsch. 
Rescript vom König Friedrich und Herzog Christian Albrecht, 
Gottorf 22. December 1668, wegen restirender Anlagen für 
des Landsyndjkus Besoldung etc. S. 107 — 140. Beschwerden der 
Besitzer adel. Güter im Oldenburger District über die Stadt 
Heiligenhaven. S. 141 — 157. Vorstellung dieser Possessores 
an den König, Kiel October 1753, mit Anl. : Rescript 7. Aug. 
1686. S. 161 — 167. Bitte an den Grossfürsten und Herzog, 
Kiel 23. October 1733, um Aufhebung des 1749 ergangenen 
Verbots, aus den Holzungen und Hestern, insonderheit Birken 
keine Bande zu fabriciren, noch solche ausser Landes zu ver- 
fahren. Bescheid vom 2. November 1753, der Bitte wird 
grossfürstl. Seits deferirt. S. 167 — 76. Bitte wegen restirender 
Landesanlagen an den König, die Säumigen vors Landgericht 
zu ziehen. 

S. H. 43 K. 

Land ta gsa cte n un d Ve r h a n d I u n g e n derLandtags- 
commission. F ü n f B a n d e f o I. 

B. i. 441 Bll. v. Jahr 1588-1635. B. 2. 461 Bll. 
und ausserdem vorn 2 Bll. mit chronologischem und am 
Schluss 8 Bll. mit alphabetischem Register v. J. 1636 — 1649. 
B. 3. 344 Bll., von denen 6 mit aiphabet. Reg. und ausser- 
dem 1 Bl. mit chronol. Reg., befasst die Jahre 1650 — 1657. 
B. 4. 488 Bll. und ausserdem 1 Bl. mit chronolog., 8 mit 
aiphabet. Reg. v.J. 1660 1675. B. 5. 317 Bll., ausserdem 



Digitized by Google 



269 



2 mit chrono!., 5 mit alphab. Reg. vom Jahr 1711 October 
bis 1712 Juni. In den einzelnen Bänden sind mehrere HU. 
unbeschrieben. 

■ 

Verhandlungen im J. 1588. (Vergl. oben S. 29.) 

B. 1. Bl. 1 — 31. Protocoll oder Verzeichnis», was den 
14. September und etliche nachfolgende Tage des Jahrs 1588 
zwischen Herzog Philipp und den Fürstl. Landgräflich Hessi- 
schen Abgesandten Hans Ludwig von Harstall, Johann Antroeht 
der R. Dr. und Vicecanzler, Reiner Sixtino, der R. D. und 
Prof. ord. der Universität Marburg (Bl. 16—25 Bedenken der 
Hessischen Abgesandten gegen die Wahl), auch Fürstlich 
Mecklenb. Rälhen Joachim Grüsen und H. von Stralendorf 
samt den Fürstl. Niedersächsischen Rathen O. Lützau, und 
Wilh. Müller der R. Dr., dann auch der Ritt. u. Landschaft 
der Fürstenth. Schi. Holstein tractiret, fürgelaufen und end- 
lich beschlossen und verabschiedet. 
• 

Flensburger Landtag 1590 Mai. (Vergl. oben S. 48.) 

Bl. 32 — 58. Designation aller Schriften, so auf dem 
Flensburgischen Huldigungstage zwischen der K. M. abgeord- 
neten Commissarien, Herzog Philipp und den Landständen hinc 
inde übergeben worden. 

< » 

Nachträge zu den Verhandlungen vom Jahr 1588. 
Convokation zum Kieler Landtage 1588. Schrei- 
ben die Gravamina betr. 

Bl. 59, 60. Schreiben des Statthalters H. Rantzau an 
Herzog Philipp, Kiel 25. Juni 1588, betreffend eine Zusammen- 
kunft beiderseitiger Räthe zum 18. Juli in Kiel 1. wegen der 
Processe wider Hamburg, auch wegen Delmenhorst. 2. und 
3. Die Belehnung Schleswigs und Holsteins betreffend. (Vgl. 
oben S. 21, 25.) 

Bl. 61—66. Relation der Fürstl. Holstein. Räthe dessen, 



270 



so auf der Zusammenkunft mm Kiel 19. Juli gehandelt wor- 
den. Kiel 21. Juli 1588 (oben S. 26). 

Bl 67. Königl. Dännem. und Fürstl. Schi. Holstein. 
Statthalter und Räthe Schreiben an die Ritterschaft (Stände), 
15. September zum Kiel anzulangen, 16. September auf dem 
Rathhause zu erscheinen zum Landtage. Kiel am Tage Lau- 
rent» 1586. (Gedruckt in gemeinsch. Verordn. S. 237.) 

Bl. 68. Derselben Schreiben an den Bischof zu Lübeck, 
Kiel 10. August 1588. Einladung zum Landtage 16. Septb. 
(Vergl. oben S. 28.) . , . 

Bl. 68-72. Der Königl. Wittwe Sophia Schreiben» 
Copenhagen 3. September 1588, an Prälaten, Ritterschaft und 
allgemeine Stände, auf dem Kiel anwesend. Creditiv der 
Reichsräthe, Copenhagen 3. September 1588. (Vergl. oben 
S. 2a) Herzog Hans Protestation (oben 8. 34). Der Hessi- 
schen Abgesandten Bedenken auf der Landschaft übergeben« 
Gravamina (oben S. 37). 

Bl. 73-86. Landgraf Wilhelms Antwort an Herzog 
Philipp, Cassel 19. März 1588, dessen Schreiben die Ritter- 
und Landschaft betr. an die verwittwete Herzogin , Cassel 
8. Oct. 88. Schreiben desselben an dieselbe, Cassel 19. März 
1589. Der (zehn) Gottorf. Räthe Bedenken, Kiel 3. Mai 
1588, dass Herzog Philipp die Regierung seiner Palrimonial- 
güter einzuräumen. Schreiben des Landgrafen an Herzog 
Friedrich, Cassel 13. December 1588 (1586), enthaltend Er- 
mahnungen und Wünsche bei dem Regierungsantritt. Abschrift 
des Schreibens des Herzogs Friedrich zu Br. Lüneburg an 
Herzog Otto. (Vergl. oben S. 37—39.) 

Bl. 87 — 99. Der Dännem. Reichs- und Regierungsräthe 
Schreiben an die Statthalter und Räthe in den Fürstenth. 
Copenhagen 6. December 1588 zur Antwort des Schreibens 
vom 12. November betr. die Gravamina der Stände, die Aus- 
setzung einiger Punkte. Schreiben der Königl. und Fürstl. 
Statthalter und Räthe neben Prälaten, Ritterschaft und Städten 
in den Fürst, an die Königl Dän. Reichs-Regierungs-Räthe, 



Digitized by Google 



271 



Kiel 2. Februar 89 zur Antwort auf das Schreiben vom 
December. Antwort der Reichsregierungsralhe, Copenfaagen 
8. Märt 89. (Vergl. oben S. 39.) 

Bl. 99 b. Schreiben Herzogs Philipp an die Reich s- 
Regterungs» Käthe, Gottorf 25. Februar 89, wegen Zusammen- 
Schickung der Käthe. Bedenken oder Votum der Königl. Statt- 
halter und Räthe, belangend die Huldigung und Aussetzung 
zweier Gravaraina, das Stift Schleswig und die Jagd betretfi nd. 
(Oben S. 35.) , - , 

Flensburger Landtag 1590 Mai. (Vergl. oben S. 48.) 

Bl. 105 — 119. Instruction des Landgrafen Wilhelm für 
seine Abgesandten zum Flensburger Landtage, Cassel 12. April 
I5y0. Ungefährlich Bedenken, was mit den Königl. Dan. 
Abgesandten auf der Stände zum Kiel nbergebene Gravamina, 
auch der Herrschaft Antigravamina weiter zu reden. 

Bl. 119 b — 124. Herzog Philipps Schreiben an die 
Reichsräthe, Gottorf 19. Jan. 90 wegen Ziisammenschirkung 
beiderseits vertrauter Räthe. Erklärung desselben an die 
Stände. (Oben S. 50.) 

Bl. 124. Eid des Herzogs Philipp der Prälaten und 
Ritterschaft, der Städte. , 

Bl. 129 b. Huldigungspatent. Dalum uns. K. und F. 
Secreton und unser K. Christians zu der Regierung verordneten 
Reicbsrälhen. Auch unser Herzog Phillipp Handzeichen ?2. März 
90 zum 10. Mai in Flensburg zu erscheinen. 

Huldigung der Städte und Aemter an Herzog 
Philipp 1588. Acten betr. den Kieler Landtag im 
September 1588, die Bclennung Holsteins, 
Kaiserl. Schreiben. 

Bl. 124—125. Commission zur Bin nehmung der Huldi- 
gung für Detlev Rantzau von der Herzogin Christiana Kiel 
23. April 1588. (Oben S. 40.) 

Bl. 125-128. Schreiben der verwittweten Herzogin an 
den Brzbischof zu Bremen, Gevollmächtigte zum Landtag 



272 



abzuordnen. Kiel 3. September 88. Der Königl. Käthe 
Schreiben an die Reichsräfhe der Crone betr. die Aussetzung 
der Belehnung Schleswigs. Den Holstein. Statthalter und 
Rathen mitgetheilt, Kiel 7. Juli 88. (Ist von den Fürstlichen 
Rathen nicht eingewilligt worden.) Eid der Amtsunlerthanen. 
(Oben S. 41.) 

Bl. 129 b. Des Fttrstl. Kanzlers Hier. Schulz Schreiben 
an Herzog Philipp. Friedenburg Mittwochen in den beiligeo 
Ostern 1589. Betr. die Abschickung von Abgesandten an den 
Kaiser wegen der Belehnung Holsteins, (oben S. 40.) 

Bl. 131 -136. Rudolphs II. Mandat an Prälaten, Ritter- 
und Landschaft auch Landräthen und gemeinen Landständen 
des Herz. Holstein, Prag 10. April 1590, enthaltend einen 
Tadel der Berufung des Kieler Landtags 1588 September, 
Uefehl, von der Widersetzlichkeit abzustehen. Desselben Schrei- 
ben an Herzog Ulrich in Mecklenburg, Prag 10. April 1590, 
dahin zu wirken, dass nichts dem Reich Präjudicirliches vor- 
genommen werde. Herzog Philipps Antwort an die Kaiser- 
liche Majestät, das Kaiserliche Se.hreibeu sei nicht überant- 
wortet, sondern in Verwahrung hinterlegt. (Oben S. 48, 49.) 

Flensburger Landtag 1610 September. Verhand- 
lungen von 1611, 1613 und 1614 über die Proposi- 
tionen und Gravamina dieses FTensburger Land- 
tages. (Vergl. oben S. 57.) 

Bl. 140—161. Relation des Herzoglichen Canzlers Nico- 
laus Junge und Hier. Müller, Gottorf 17. September 1610, 
über den Flensburger Landtag, die Verhandlung mit den Be- 
auftragten des Königs, Jochim Hübner und l>. Metzner mit 
Anl. A. Urtheil contra Jochim Brocktorff und Appollonia 
Rantzau, Flensburg II. September 1610. B. Sechs capila 
propositionis , Flensburg II. September 1610, Rossdienste, 
Feuda, wüste Hufen etc. C. Erklärung der Ritter- und Land- 
schaft 15. September. D. Bedenken der Landschaft, wie es 
in peinliehen Fällen sowohl bei dem Prozess, als Strafen auch 



Digitized by Google 



273 



auch der Execution mögte gehalten werden. E. Bedenken, 
wie die Landgerichtsordnung zu corrigiren. F. Elf Gravamina 
15. September 1610. (Oben S. 59.) 

Bl. 166—169. Replica vom 22. December 1611 auf der 
Landschaft Erklärung vom 15. September 1610. 

Bl. 369b. Marginale. 

Bei diesem vierten Punkt (der Jagd) ist anzuziehen der 
Vertrag zwischen König Johann und Herzog Friedrich auf- 
gerichtet, darin versehen, dass die Herren, der Gasterei und 
Jagd halber, die Klöster unter sich getheilt, derowegen die 
Herren und nicht die Ritterschaft solche Jagd auf den Kloster- 
gütern — welches auch erscheinet aus des Klosters zu 
Ahrensböck Reverse von 1487, dass die Herrschaft dem 
Kloster zu Gnaden sich der Gerechtigkeit des Jagens begeben. 
Item befindet sich in dem Bordesholmer Regislranten sub 
n. 90, dass Hei zog Adolff zu Schleswig 1441 dem Kloster 
Bordeshnlm auf allen ihren Gütern die Jagd gegönnet, wie 
auch solches von König Johann a. 1502, laut dessen Gon- 
firmation sub n. 92, geschehen, wegen der Jagd auf des Stifts 
und Gapitels Gutem ist zu sehen die Kirchenordnung item 
König Friedrichs und Herzog Adolffs a. 1585 publicirtes 
Verbot. (Vergl. oben S. 59 und 62.) 

Bl. 169b— 195. Kön. u. Förstl. Antwort v. 22. Dcb. 1-611 auf 
die elf Gravamina. Deduction und Verantwortung der Stände 
auf die Königl. und Ftirstl. Resolution wegen der elf Grava- 
mina, Gottorf 27. Januar 1613. Schliessliche Resolution des 
Königs und Herzogs, Itzehoe 15. April 1613. Bl. 203—208. 
Recess und Abschied, Hadersleben 14. April 1614, wegen 
der auf dem Flensburger Landtag 1610 gemachten sechs Pro- 
positionen und der elf Gravamina. Demnach 11. September 
1610 zu Flensburg proponirt 1. dass der Ross- und Mann- 
dienst in Ordnung gebracht. 2. Dazu die adel. Güter in 
formam feudorum redigirt. 3. Richtigkeit wegen der wüst 
gelegten Hufen gemacht. 4. Jeder mit der Jagd auf dem 
Seinen verbleibe. 5. Ein« Executionsordnung , wie es in 

18 



274 



peinlichen Sachen mit Adelspersonen zu halten, gemacht. 
6. Eine ergiebige Landsteuer zu geben. Darauf aber 15. Sep- 
tember die Stände nebst ihrer Erklärung auf die eapita pro* 
positionis sambt Bedenken wegen der Etecutionsordnung Gra- 
vamina übergeben lassen 1. dass wir keine ausländische 
Amtleute und Vögte auf unsern Häusern, Cloßtern und Aemtern 
haben, auch keine fremde Käthe in und ausser den Gerichten, 
sondern die von gutem rittermässigera Herkommen in diesen 
Landen erzogen und geboren. 2. Dass die Befehlshaber und 
Amtleute keine Untersassen ohne Erkenntniss des Rechtes mit 
Gewalt beschweren. 3. Dass die JungfraUen-Clöster in esse 
gelassen werden. 4. Dass Jeder kaufen «nd verkaufen möge mit 
Geist, und Weltlichen ohne der Herrn Verbot. 5. Dass die hiebevor 
revidirten Puncta der Landgerichtsordnung inserirt. 6. Die unge- 
wöhnlichen neuen Zölle, Licertten, Matten und andere Beschwerun- 
gen abgestellt. 7. u. 8. Dass die Lucie V. Qualen, D. Pogwisch und 
0. v.Qualen eingezogene Güter wieder gefolget, der Streit wegen 
des Gutes Nübel durch den Weg der Union zwischen Ulis Herzog 
Jon. Adollf und Claus von Hagen decidirt. 9. Dass der von dem 
Erzbischof zu Bremen zu Neustadt angestellte neue Zoll abgeschafft 
werdet, die Jagd auf dem Nebstädter Felde und im Stift Eutin und 
der Stadt Lübeck Güter, in Holstein gelegen, dem Adel frei bleibe. 
10. Dass die Städte von der Ritterschaft und Landschaft in 
Gontrib. und sonst nicht separirt werden. 11. Dass die aus- 
getretenen Bauern in den A emiern nicht gelitten werden. 

(Die Hauptpunkte der Entscheidung des Hadereleb. Re- 
cesses vom 13. tU. April) 1614 sind gedrückt in den 
gemeinsch. Verordnungen S. 26o— 269.) 

Bi. 203—210. Resolution der Landsonaft* Kiel 28. Juni 

1614, betr. das peinliche Gerieht, die Jagd^ die Landgerichts- 
ordnung. S. 215—217. König!, und Fürstl. schliesslich« 
Resolution, Cronenburg 12. December 1614 übergeben 18. Jan. 

1615, auf der Ritter- Und Landschaft Stepp lieattoü und Reso- 
lution vom 23. Juni 1614 wegen Besetzung des peinlichen 
Gerichts, der Jagd, Verbesserung der Laniigerichteordnung. 



Digitized by LjOOQle 



«75 





Kieler Landtag 1611 Mir«. (Vergl. oben S. 59.) 

Bf. 102— 165. Proposition vom 14. März 1611. Reso- 
lution der Stände vom 15. März 1611 wegen der UnionshUlfe. 

Handerslebener Landtag 1614 März. (Vgl. oben S. 61.) 

Bl. 196—202. Laur. Lälius Relation vom 13. April 1614 
Ober den Landtag, zu dem vom Herzog L. Lälius und Hinrich 
von Ahlefeld verordnet, der eröffnet wurde durch den Statt- 
halter Gerdt Rantzau und Dr. Leonhard Metzner. 

Kieler Landlag 1614 Juni (vergl. oben S. 64 u. 274). 
Kieler Landtag 1615 Januar. (Vergl. oben S. 6i.) 

Bl. 211—214. Fünf capita proposilionis der Ritter- und 
Landschaft vorzutragen. 1. Wegen des Nachstandes der be- 
willigten 40,000 R. 2. Der drei Punkte in der Resolution 
der Landschaft vom 28. Juni 1614. 3. Ucber die Landbeda 
sich an erklären. 4. Betr. das Schreibeu Paul Rantzaus, 
0. v. Qualen, G. Wensin, Cay von Ahlefeld and Hans Schrö- 
der vom 14. Dccember 1614, rückaichtlich des abermaligen 
Urtheila vom 18. September wider die Holstein. Landschaft 
wegen der Erbhuluiguog und Fraukinateuer für Herzog Hans 
und rücksichtlich de* Requisitionssebreibens an beider Fürst. 
Prälaten, Ritterschaft und Gemeinen ad parendum binnen zwei 
Monate, Stände Drögen ihr Gutachten und etwas an die Hand 
geben, wie diesen Dingen zu helfen. 5. Wegen des Halber* 
Stadt, am 26. März 1614 errichteten Abschiedes. 

BL 217 b— 22*. Der Äönigl. und Fürall. Abgeordneten 
L. Metzoer Dr , L. Uiins D., G. Heystermann Dr. Relation 
ton dem 18.-21. Januar 1615 zum Kiel gehaltenen Land- 
tag«. Schleswig 2£. Januar 1615. Mit Bl. 228b— 229 an- 
gelegter eventualis protestatio der Abgeordaeten wegen des 
peinlichen Gerichts über Prälaten und Adelspersooen 21. Jan. 
161*. 

Bl. 225—228. Der Ritter* und Landschaft Erklärung 
auf die Propositioo übergehen 20. Januar 1615 und Antwort 

18* 



27$ 



der Holsteinischen Ritter- und Landschaft übergeben 20. Jan. 
1615 Abends um 5 Uhr, wegen der auf dem Kreistage be- 
willigten Tripelhülfe ; statt der verlangten 200 zu Ross werfe» 
100 offerirl. 

Bl. 370—371. Schreiben Christians IV. und Jph. Adolffsi 
Gotlorf 28. Februar ltf!5. Auf dem Kieler Landtage habe 
sich sie Holstein. Ritterschaft wegen der im Creisschluss ge- 
forderten Tripelhälfe zu 100 Pferden erboten, die übrigen 
hundert seien von (Jen Aemtesn und lugekauften Ritjersitzen 
zu leisten. Der Anschlag sei nicht zu billigen, die Ritterschaft 
müsse 140 Pferde stellen , .,woIteri sechszig Pferde auf Uns 
nehmen" (vergl. oben S. 67). ' A 

Schleswiger Landtag 1616 Decbr. (Vgl. oben S. 67.) 

Bl. 230- 237 „Nachdem der Durchlauchtigster Fürst Chri- 
stian IV. -- „Intimation Königs Christian IV. Datum auf unserm 
Königl. Schlosse Schewenburg (Schanderburg) 25. October 
1616, dass zur Lebnssuchung in Coldingen der zweite Decbr. 
bestimmt, Stände zur Leistung des homagii in Schleswig 
8. December einkommen. Königl. Creditiv für den Canzler 
Christian Friese etc. Coldingen 3. December 1616. Königl. 
und Fürstl. Proposition, so mündlich geschehen — . Bl. 238 — 259. 
Vota, anderweit. Vota, Erklär., Resolution, Vota, anderweit. Erklär. 

(Die Handschrift stimmt im Ganzen überein mit dem im 
Anhang zu dem Erbfolgerecht Herzogs Friedrichs VIII. Kiel 
1865. 4 enthaltenen Druck, jedoch folgt in der Handschrift 
S. 250 - 259 bei n. 14 „Traget Bedenken — erfolgen 
würde" eine nähere Ausführung des Wahlrechts so beginnend : 
„Und also auch diss jus eligendi für sich, Ihren Erben und 
Nachkommen den Einwohnern dieser Lande, Ihre Nachkommen 
und Erben bei Ihren Kön. und Fürstl. Ehren, Trewen und 
Glauben stete fest und un verbrochen trewlich und ewig wobl 
zu halten mit Hand und Insiegel sich verpflichtet auch mit ihren 
Eyden befestiget haben. Immassen hievon und von andern 
uhralten vorigen Confirmationen die Originalia in der Land- 



Digitized by LjOOQle 



2?7 

schaft Archivis noch vorhanden und zu jeder Zeit producirt 
werden können. Äthane Privilegia juris eligendi und viel- 
feltigen beeidigten Conßrmationen zufolge auch die pro tempore 
regierende Herren dieser Lande sich allerwege gemäss be- 
zeiget — . u Dann stimmt das Manuscript überein mit dem 
Druck auf S. 25 — 31 und schliesst: „mehr dan zu schwach 
erkennete einzulassen*.) 

Bl. 260 — 266. Achtzehn Gravamina der Ritter- und Land- 
schaft auf dem Landtag zur Huldigung 1616 18. September 
vorgebracht. (Vergl. oben S. 67.) Bl. 263b. Herzog Fried- 
richs Resolution auf die Gravamina. (Oben S. 68.) 

I • « 

. — . 

Bl. 371b — 75. Wegen der Acten des Flensburger Landtags 
1620 Sptbr., Bl. 266b- 67 und 376—86 des Kieler 1621 Juni, 
Bl. 2b7 -76 der Ritt. Versammlung 1623 (irrig in der Hand- 
schrift 1628) Januar, Bl. 277—91 des Rendsburger Landtags 

1623 Mai, Bl. 291 b -297 des Kieler 1623 September, 
Bl. 297 b -306 des Kieler 1625 November und Decemher, 
Bl. 306-10 des Rendsburger 162ö Juli, Bl. 310b— 314h 
des Rendsburger 1626 November, Bl. 315-3311) des Kieler 
1626 März, vergleiche oben S. 69 — 73, wo Z. 17 v. u. statt 

1624 November stehen soll 1«25 November, u. S. 74-76.) 

Rendsburger Landtag 1627 Juli (vergl. oben S. 78). 

Bl. 331 b. So der Cammersecretär Preusser mit eigner 
Hand geschrieben : Im Juli 1627 ist zu Rendsburg ein Land- 
tag gehalten, weil aber derselbe von F. Gn. nicht beschicket, 
habe ich die beschehene Proposition und Erklärung weder 
beim Landkanzler noch dem Syndico der Ritterschaft mächtig 
werden können, wie dann eben bei solcher Landtagsversamm- 
lung der General Tilly mit seinem Volk hei der Lauenburg 
über die Elbe gesetzet und deshalber solcher Sachen so genau 
acht damals nicht gehabt worden. 

Bl. 332—368. Wegen der Landtage vom 1629 Aug.— 
1632 November vergl. oben S. 78—83. 



Digitized by Google 



278 



Bl. 369. Anlage tum S c h le 0 w ig er Landtag 1632 Notb. 
Designation der Fürst!. Sonderburgischen Scbleswigschen Aemter, 
so in den Landkasten contribuiren, dann auch der zugekauften 
adeligen Guter (vergl. oben S. 83) bei vorgesetztem Landtage 
übergeben : 

Glücksburg gehöret HerUog Philipp, 

Sonderburg HerUog Alexander F. G. Wittiben, 

Oehe Hertzog Christian, 

Norburg Hertzog Friedrich. 



zugekaufte adelige Güter, 



Bülk 
Seekamp 
Knoop 

Rathmannsdorff 
Clausdorff 
Wandsbeck 
Brahmstette 
Hann er au 
Rolufsstorff 
Sarihusen 
Satrupholm 
Büllscbubygarde 
Büllsbüll 
Arnewatt 
Hoyerswort!) 
Roselau 
Schlammin 
Lassbeck 
Nübel 
Eilgart 
ünewaft 
Nortgart J 
Norbuy ~ Hertzog Alexander 
Rethwisch — Joachim Erust 



1 
1 

} 



Ihro Königlichen Majestät gehörig. 



Hertzog Friedrich regierende 
F. Gn. zuständig 

Der forstlichen Wittib 
dem Herrn Erzbiscbof zuständig. 



Herzog Philipp 



Digitized by Google 



279 



Wal storflf j ebener Gestalt den 

Wulffefelde 
Thumenberg 



j Sunderburger Fürsten zuständig. 



Bl. 389 -441. Kieler Landlag 1633 Jan., 1634 April, 
1634 Juli, der Ritterschaftliche Convent 1635 April. Vergl. 
oben S. 84—87. Die Acten der Ausschussversammlung 
1636 Januar fehlen in dieser Handschrift. Wegen Bl.369b— 
388 dieser Handschrift B. 1 siehe oben S. 273, 276, 277. 

S. H. 43 K. B. 2. 

Bl. 1—54. Kieler Landtag 1636 April, (der Kieler 
1636 October fehlt), Flensburger 1637 Marz, Kieler 1637 
September. Bl. 41 — 47. Union von 1023 und von 1637. 
(Der holsteinische Landtag 1638 Januar fehlt), Flensburger 

Lindtag 1638 Mai, vergl. oben S. 88—94. 

• * 

• - 

Flensburger Landtag 1638 October. (Vergl. oben 

S. 95-100.) 

• * 

61. 55—56. Präposition. 

1. Zur Unterhaltung der Völker Geld zu bewilligen. 

2. Mit dem Kaiserlichen General Grafen Gallas sei durch Kay 
von Ahlefeld und Marquard Rantzow verabredet, dass Holstein 
von Einquartirung frei bleibe gegen Erlegung von 160,000 R. 
Die Gesandten hätten mehr nicht, als den doppelten Römerzug 
m doplo bewilligen sollen. Bei der Ratification sei der error 
calculi reservirt, es sei der doppelte Römerzug nach Maass 
des Prager Friedens für Holstein nur 128,000 R , die gezahlt 
worden, der Rest von den 160,000 R., nämlich 32,000 R. 
würde nachgefordert. Stande müssten sich darüber erklären. 

3. Wegen der restirenden Gage der Oficiere bei den Schi, 
und Holstein. Compagnien müsse eine sonderbare Gontribution 
in den Landkasten conferirt werden. 

Bl. 57—71. Prälaten, Ritterschaft, Städte und sämpt* 



280 



lieber ') Landstände der Fürstentümer Sehl. Holstein Erklärung. 
1. Da von 11)36 her dem Landkasten 100,000 R rückständig, 
30,000 K. baar vorhauden, so ist für jetzt eine Zulage zur 
Unterhaltung der Milice unnöthig. Wenn die Rückstände durch 
militärische Execution eingefordert , mit dem Vorrath der 
30,000 R. verbraucht worden, so werden für diesen Event 
von jedem Pflug und jeden 1000 R. vier R. zu Umschlag 
bewilligt. Da beliebt, dass was auf den Unterhalt der Ein- 
quartirten verwandt werde, an der Gontribution zu defalciren 
sei, so versehen sich diejenigen , welche die Einquartirurig 
ausgestanden, dass sie in so weit mit der militärischen 
Execution zu verschonen. Gebeten wird, dass die Qomraissare 
des Reichs Denneniark, wo die Völker der Crone einquartirt 
gewesen , Zahlung für diese Einquartirung leisten , und dem 
Landkasten Ersatz geben. Stände ernennen zwei Deputirle, 
damit sie, wenn K. M. und F. D. deren Instruction genehmigt, 
auf den Landkasteu und die Defension achten. 2. Wegen der 
vom Grafen Gallas annoch prätendirten 32,000 R., indem die 
240 Monat Uömer/ug salvo errore calculi zu 160,000 R. be- 
rechnet, so bitten Stände, dass der prätendirte Rest abgewandt 
werde. 3. Wegen der Officiergage bestehen Prälaten und ein 
Theil der Ritterschaft darauf, es müssen die Officiere der 
Reuterei und die des geworbenen Fussvolks von den gesammten 
Ständen, also von der Aemter und Städte Zulage zugleich 
unterhalten werden, nach dem Herkommen werde, wenn der 
Rossdienst aufgeboten, auch der Ausschuss aufgefordert. An- 
dere aus der Kitterschaft, deren Vermögen in Baarschaft be- 
steht, auch die aus den Städten bemerken, es sei auf nächstem 
Landtag anders beschlossen, sie hätten nicht bloss die Sammel- 
und LaulplHtze, Durchzüge und Einquartirung ertragen, sondern 
auch den Ausschuss in Bereitschaft halten, sie hätten in Eile 
eine grosse Mannschaft sampt dabei gehörigen Offleieren auf- 



») Oben Bl. 97 Z. 3 v. o. steht irrig: Prälaten und Ritterschaft 
Resolution. 



4 



Digitized by Google 



281 



bringen und unterhalten müssen. Es wird um Abstellung der 
Gravamina, besonders der Licenten gebeten. 

Bl. 61b— 63. Der Städte Nebenerklärung auf den ersten 
Punkt der Proposition. Es sei zuerst von den Ständen beliebt, 
dass drei Tage vor Martini von jedem Pflug und jeden 1000 R. 
vier R. zur Unterhaltung der Völker in den Landkasten zu 
zahlen. Nachher sei in der ad subscribendum exhibirten Er- 
klärung der Beschluss geändert, dass zuvörderst die Restanten 
einzutreiben und dann erst auf Umschlag die vier R. erlegt 
werden. Städte können von dem ersten Beschluss nicht ab- 
gehen , weil wenn den einquartirten Völkern die Gebührniss 
zurückgehalten werde, sie die Quartierwirthe angreifen und 
disordre entstehen mögte. Die Restanten seien einzufordern, 
doch nicht von denen, welche auf Befehl zur Verpflegung der 
einquartirten Völker die Anlage erlegt. 

Bl. 63—65. König], und Fürstl. Replica (vergl. oben 
S. 98j. Prälaten und Ritterschaft haben die Offitiere der 
neiden Schi. Holstein. Reuter-Compagnien mit Gage und 
Unterhalt zu versehen. 

! Bl. 66-70. Duplica der Stände auf die Replica. Flens- 
burg 10. October 1038 (oben S. 98). 

Bl. 70—72. Verzeichniss, was I. Kön Maj. wegen des 
Fürstenthums Holstein so wohl zu Unterhaltung der Soldatesque 
als auch sonst vorgeschossen anno 1038: 
Zum ersten Termin so die Kaiserlichen we- 
gen des Röraerzugs empfangen 8000 R. — ß. 
Dem Zollschreiber, der die Gelder an den 
Kaiserlichen Hof gezahlt, Reisekosten nach 
Gottorf und von da mit dem Gelde nach 
Hamburg I ■(•'; 63 R. 32 ß. 
17. Mai. Kay von Ahlefeldt zu des Obristen • 
Plessen Regiment aus 1. M. Kammer 
empfangen ' . 1500 R. — ß. 



r» ..' i 



9563 R. 32 ß. 



282 

i 

Transport 9563 R. 34 ß. 
Wie auch selbiges mal zu Axel Kuppen 

Regiment 8000 R. — fi. 

31. Mai. Kay von Ahlefeld iu Axel Ruppen 

Regiment 2000 R. — fi. 

Capitain Heinrich von Ahlefeit zu acht 

Knechten 13 R. 16 ß. 

Capitain Bilskj zu vierzehn Knechten 20 R. 20 fi. 

Kay von Ahlefeld zu Rendsburg aus I. Maj. 

Kammer zu erheben assignirt 15. Septbr. 8000 R. — ß. 
Noch hat der Fürstl. Holstein. Commissarius 

Christoph Hans von Bülow Assignation zu 

Rendsburg aus I. M. Kammer erhoben 3000 R. — fi. 

welche I. Maj. von |. Fürstl. Gn. Antheil 

aus dem Landkasten bezahlt werden sollen. 
Noch hat Graf Pentz neben gefügte Rechnung, 

so er wegen des Landes an dem Kaiserl. 

Hofe verunkostet, eingegeben auf 20,600 R. — ß. 

51,197 R. - fi. 

welche 1. K. Maj. mit gebürliehen Zinsen aus dem Land- 
kasten müssen bezahlt werden. Flensburg 4. Oct. 1638. 

Extract, was I. K. Maj. zu Diensten des Landes vor- 
geschossen : 

Für die Exemtion des Fürstenthums Holstein, dass 
dieselbe in tali forma et clausulis, herausgebracht, 
maassen ich sie dreimal umbfertigen lassen 
müssen, worüber ich mit meiner suite Uber acht 
Wochen und mehr aufgehalten, Item dass I. F. 
Gn. Herzog Friedrich ebener massen, so wall 
zur Erhaltung der Copien der Gallasscben In- 
struction und and. Nachrichten ist I. Maj. auf 
das geringste Unkosten gemacht und spendirt über 12,000 R. 
welche 1. Maj. bei dem Landkasten wieder zu 
erheben. 

12,000 R. 



Digitized by Google 



283 



Transport 12,000 R. 

Wegen der 240 Römermonat nach dem alten An- 
schlag, als wonach die Gesandten geschlossen 
und Gallas gerechnet benebenst den Grafschaften 
Pioneberg und Bielenstein, als welche Holstein 
vertritt, müssen annoch dem Reiche erlegt wer- 
den, wie aus dem £xlract der Kaiserl. Hof- 
kammer Registratur, so beigelegt, tu ersehen 8000 R. 

Diese 8000 R. müssen I. K. M. auch wieder 
erlegt werden. 

facit 20,000 R. 

Hieiu gerechnet 3 pro Cent Wechselgeld 600 R. 

Belauf also, was I. M. in diesem Passu wegen 
des Landes vorgeschossen und aus dem Land- 
kasten zu erheben haben, ohne was die Inter- 
essen tragen werden. 

20,600 R. 

Glückstadt 14. Juni 1638. Christian Pentz. 

Bl. 72b— 74. Der Stände Erklärung auf die von Königl. 
Maj. repetirten 51,197 R. 10. October 1638 (vergl. oben 
S. 9«). 

Bl. 75. Recess mit dem H. Grafen Generallieut. Feld- 
marschall Matthias von Gallas aufgerichtet von den Abge- 
sandten Kay von Ahlefeld und Marquard Rantzow. 

Das Herzogthum Holstein wird der wirklichen Einquar- 
lirung, ausser was noch durch einen absonderlichen Abge- 
ordneten bei I. Kb'n. Maj. diesfalls gesucht werden mögte, 
enthebt. Hingegen wollen I. Kön. Maj. die zuverlässige Ver- 
ordnung thun, dass die auf besagtes Herzogthum kommenden 
zwei hundert und vierzig Monat Römerzug zu Unterhalt und 
Remittirung obgedachter Regimenter an baarem Gelde in zwei 
Terminen, 60,000 R. alsobald nachdem dieser Recess 1. Ron. 
Maj. zu Händen gekommen durch richtigen Wechsel auf • 
Hamburg, 100,000 R. kommenden Pfingsten in Hamburg oder 
Lübeck zu Händen dessen, welchen man hiercu benamett 



Digitized by Google 



284 



wird, erleget werden, worüber den Ständen selbiges Herzog- 
thums Quitung ertheilet, auch sie auf wirklich erfolgte Befah- 
lung ferner darum nicht gemahnt werden sollen. Unter diesem 
Vergleich werden ganz keine andern Stände des Rom. Reichs 
begriffen — . Wobei H. Generallieut. sich erboten, solche 
gute Bestellung zu thun, dass den Commerden ihr freier Lauf 
gelassen — die landverderblichen Streifereien und Plünderungen 
mit höchster Schärfe nach* bestem Verstand und Vermögen 
verhütet werden sollen. 

Bl. 76. Capita, worauf die vorgeschlagene Deputation 
beim Landkasten zu richten. (Oben S. 99.) 

Bl. 72. An I. F. Gn. der Landstände Erklärung be- 
langend Trittauischer und Rcinbeckischer Aemter Unterthanen. 
Flensburg 6. Oct. 1638. Der Stände Erklärung wegen der 
Trittauschen Dörfer durch die Gallasschen Völker erlittenen 
Schadens von 3000 R. (Oben S. 97, 98.) 

Bl. 79. Copia Herrn Grafen Gallas Schreibens an I. K. 
Maj. zu Dennemark. Im Velde bei Strelitz 15. Aug. 1638. 
In dem Vergleich ist ganz keine Reflexion weder auf den 
ersten noch den letzten Anschlag der Reichsmatrikel gemacht 
besondern sich im Pausch um die Summe der 160,000 R. 
so wohl zu Abtragung des 240 monatlichen Römerzugs als 
Befriedigung derer auf das Herzogthum Holstein gewiesenen 
Regimenter vereinbaret, und dadurch consequenter weder 
E. Maj. noch dem Herzogthum Holstein noch derer succedi- 
renden Posterität das geringste Präjudiz nicht zugezogen wor- 
den — . Ich lebe der unterth. Zuversicht, E. Kön. Maj. 
werden die Verfügung thun, dass die Bezahlung der letzten 
versprochenen Summe der letzten 100,000 R. erfolge und 
was etwa E. Maj. desfalls für Versicherung zu Verhütung 
allerhand besorgenden nachtheiligcn Consequenzen begehren 
zu anderweitiger Kaiserl. Declaration ausgestellt bleibe. 

Bl. 80b, 81. Schreiben des Königs und Herzogs, Flensburg 
6. Oct. 1638, an 1. Fürstl. Gnaden zu Ahrensbök um Ab- 



Digitized by Google 



285 



Schaffung des Viehzolls zu Rothenkreuz und der Sperrung des 
Weges. 

Bl. 81b— 82. Kön. Dennem. Schreiben an Chursacbsen, 
Qlückstadt 27. Juli 1637, zur Antwort auf ein Schreiben, 
Dresden 28 t Juxri. Gebeten wird, von dem Rückstand der im 
Pragischen Kriedensschluss bewilligten 120 Monat abzusehen, 
weil die Lande zu Wasser und zu Lande sehr exponirt ge- 
wesen. Ew. werden selbst erachten, dass Uns die Mittel zur 
Oefension unserer Land und Leute gelassen werden. s 

Bl. 87 — 123. Kieler Landtag 1639 Januar, Schleswiger 
1639 April vergl. oben S. 100 und 101. 

Kieler Landtag 1639 October.') 

Bl. 124. Proposition 1639 11. October. 1. Wegen des 
turbullentissimus Status können die Völker nicht licentirt wer- 
den, es sind sechs R. ä Pflug und jeden 1000 R. Martini zu 
zahlen sub poena dupli gegen die Nachlässigen. 2. Weil in 
der Nachbarschaft allerlei Unruhe verspüret, sind Kön. Maj. 
und F. Gn. gesinnet, die Völker auf die Grenze legen zu 
lassen, dazu ist nothwendig, auf die Grenze bei Oldesloe für 
die Völker Proviant zu schaffen. 3. Die Holsteinischen Stände 
haben zu bedenken, ob nicht, wie auf vorigem Landtage ange- 
tragen, nach abermaligem Schreiben des Churfürsten zu Sach- 
sen, der Kaiserl. Majestät mit einer Erträglichkeit zu will- 
fahren. 3. Ob, weil der Generalmajor über die Cavallerie 
verblichen, die Stelle mit Dittrich von Ahlefeld einem alten und 
wohl versuchten Officier und dieser Fürstenthümer Originarius — . 

Bl. 127. Resolution der Stande 19. October 1630, siehe 
oben S. 102. 

Bl. 139. I. K.M. und F. Gn. Replica 2 ) auf der Stände 


') In der Handschrift S. II. 43 C. B. 2 fehlt die Proposujon 
des Kieler ir>39 im October gehaltenen Landtages. Vgl. obenS. 102. 
*) Die Replica fehlt in S. H. 43 C. B. 2 BL 72. vergl. oben 



Digitized by Google 



2S6 



Resolution. I. 1. Die Compagnien sollen auf 900 Köpfe 
reducirl, mit den Ofßcieren eine billigere Capitulation ge- 
schlössen werden 2. Zur Deputation wegen der Restanten 
Specification werden Schack Rumohr und Härder Vaek 
Kieler Syndikus ernannt, dass sie mit den Einnehmern 
nach der Resolution des vorigen Landtags und Vereinbarung 
der Landesherrn ein richtiges Verzeichnias formiren. Darauf 
soll die Exemtion erfolgen Von den auf letztem Landtage 
bewilligten vier R. ist wenig gezahlt, es sollen Mandate er- 
gehen. Von dem Vorschuss des Königs von 51,711 R. 
(51,751 R.) 25 ß können, wenn Herzog Friedrich Aemter 
den Rest abführen, 1723 R. 36 ß, die auf K. M. Aemter 
nachständig, abgehen. Die 3000 R. Wcrbegeloer sind Um- 
schlag wie der ganze Rest zu zahlen. 4. Wegen der Städte 
Postulatum die Refusion von 1631 herrührender vier R. bleibt 
es bei der früher gegebenen Erklärung. *5. S. F. Gn. lassen 
es wegen des liquidirten Nachstandes der 12,974 R. 24 ß 
bewenden, erwarten in antretenden octavis die Adnumeration 
mit Zinsen. 6. Die Edicta zur Einbringung der Anlagen sind 
publicirt, nach Uebereinkunft zwischen K. M. und F. D. sind 
die zugekauften adel. Güter nicht zu eximiren. II. Die An- 
stellung der Magazine auf der Grenze ist zur Zeit zu suspen- 
diren. III. Wegen der von den Holstein. Ständen an Kaiserl. 
Maj. zu zahlenden Ergiebigkeit wollen, da Stände bei ihrer 
Meinung beharren, K. M. und F. Gn. auf allen Event ent- 
schuldigt sein. IV. Wegen der Bestellung D. von Ahlefeldts 
wird der Stände Motiven nachgegeben. Die Mittheilung der 
revidirten Matrikel kann erst nach der Conferenz der Herr- 
schaften erfolgen. 

Kieler Landtag 1640 Mau 
Bl. 143 — 150. Proposition und Resolution vergl. oben 
S. 103. 

Bl. 151. Resolutio parlicularis ') wegen der klösterlichen 

> ' 

») Fehlt in S. H. 43 C. B 2. 



Digitized by LjOOQle 



287 



Eicesse 1610 Mai betreffend die Custodia und Alimentation 
der austretenden ConVentualinnen. 

Bl. 152—169. Kieler Landtag 1640 December, und 
1641 Juli siehe oben S. 103 und 104. 

Kieler Landtag 1641 August. 

BL 172—184. Proposition, Gottorf 28. August, Reso- 
lution der Stande 4. September siehe oben S. 105, 106. 

Bi. 184b— 185. 1. K. Möj. und F. Gn. Resolution ») 
auf die dem ehest verliehenen Landtagsrecess im Juli 1641 
einverleibten Gravamina. Gottorf 28. August 1641. Wegen 
der Licenten, Besetzung der Aemter, der Jagd, dass Pinnebeng 
Landsteuer zu zahlen. 

1. Die zwei erbetenen Termine der sechs It. werden be- 
willigt. 2. Die Retardaten soll eine Commission untersuchen. 
3. Wegen des Rossdienstes und Ausschusses soll Nachricht 
gegeben werden. 4. Wegen der Hospitation soll Erleichterung 
erfolgen. Dass die Städte , etliche der Klöster und Stände 
sich über das Kflnigl. Leibregiment gravirt, hätten K. M. nicht 
erwartet. 5. Die Licenten können in jetzigen Zeiten nicht 
abgestellt werden. 6. Wegen der Aemterbesetzung. Es soll 
bleiben, wie es vorher gehalten, die vornehmsten Aemter mit 
inländischem Adel besetzt werden, aber I. K.M. künden sieb 
nicht so auf eine gewisse Zahl verbinden, dass sie nicht soll» 
ten befugt sein, meritirte und qualißeirte Personen, die sich 
auch hernach in diesen Fürst, häuslich niederlassen mögten, 
wie solches vorher wohl geschehen, zu befördern. 6. Wegen 
Verkaufung adel. Güter an die abgetbeHten Herrn seilen Pa- 
tente ergehen, dass solches binführo nicht geduldet werde. 
8. Die Jagd auf de« Eutinseben SÜftsgütern betr. wollen 
K. 11. und F. Gn. mit Herzog Hans reden lassen , dass es 
bei der alten Observanz bleibe. 9. Betr. die Incorporirung 

.Ii ■ ■ - 

') Fehlt in der Hamlschrifl S. H. 43 C. B. 2. Vergl. Verz. 
B. I. S. XV. 



288 



der Pinneberg. Aemter, dass die Defensionsvölker davon, wie 
von andern, salarirt, auch die übrigen Contributionen in den 
Landkasten mit gebracht werden, lassen K. M. und F. G. 
geschehen, wenn Stände die Gelder so darauf schon erlegt 
und noch erlegt werden müssen, zahlen. 

Bl. 185b— 207. Kieler Landtag 164t November und 
December. (Von den Acten des Kieler Landtags 1642 Januar 
ist in dieser Handschrift nur ein Extract der Resolution der 
Stände und der continuatio derselben, so wie des Kanzlers 
Anton von Wietersheim und Joh. Ad. Kielmanns Bericht von 
vorigen Handeln mit Licent. Krauthof Landsyndikus. Siebe 
oben S. 105—110. . , i , 

• • *« •.«»!. .. .• 

Kieler Landtag 1612 September. (Vgl. oben S. HO.) 

Bl. 208 -214. Proposition '). Hadersleben 10. Septbr. 

1. Bei jetziger Zeit sei es gefährlich, sich von der De- 
fension zu entblössen, Stände mögen Vorschläge zur Minderung 
der Kosten der Defension machen. 2. Die auf dem Regens- 
burger Reichstage gewilligten 120 Monate Römerzug müsse 
Holstein, wie schon auf früheren Landtagen verhandelt, zahlen, 
künftigen October laufe der Terminus ab, die Holsteinische 
Quota sei Sachsen assignirt und 50,000 R. an K. Maj. trans- 
portirt, diese Summe müsse in einem kurzen Termin solvirt 
werden. 3. Unter Vielen beschweren sich die Amtsunter- 
gehörigen über die- hergebrachten Anschläge nach Hufen, in 
benachbarten Oertern werde ohne Lamentiren grössere Last 
getragen. Statt der Pflüge müsse eine andere via, wie 
anderswo, getroffen werden. 4. Die Unionseinigung sei ab- 
gelaufen, zu berathen wegen der Erneuerung. . » . 

Bl. 224 - 232. Resolution des Kieler Landtags lb42 
vom 23. September. Bl. 216-221. Duplicirte Resolution, 
Kiel 24. September. Bl. 212—215. Der Noblesse Declaration 
wegen der Krauthofschen Schrift oder Contestation-, Declaration- 

l ; Fehlt in S. H. 43 C. B. 2. 



Digitized by Google 



289 



und Exculpations-Schrift oder Prälaien und Ritterschaft Ent- 
schuldigung und Bitte an Hochf. Durcbl. wegen der hiebevor 
ubergebenen Schrift in puncto collationis praefectur. Kiel 
23. September 1642, und Bl. 222—223. Erklärung des 
Herzogs, Goltorf 3. November 1642 auf die Exculpation, siehe 
oben S. 9. 110. ' 

Bl. 232-429. Kieler Landtag 1643 Februar, die Ver- 
sammlung der Holstein. Stände 1643 März, Kieler Landtag 
1643 October, Schleswiger 1645 Oclober, Flensburgcr 1646 
Januar und Februar, Rendsburger 1646 Obtober, 16 17 April, 
Kieler 1648 Januar, Rendsburger 1648 Mai, Flensburger 1648 
September und October, der Holsteinische 1649 Januar, der 
Schleswiger Landtag 1649 März und Mai, der Flensburger 
1649 October siehe oben S. 111-159. 

Kendsburger Landlag 1649 November. Oben S. 159. 

Bl. 430—432. Proposition. 432 b. Kurzer Bericht,') 
was für eine Bewandnis es mit dem Hospitationswesen von 
Anfang bis hieher habe mit Anl. A und B. Die anno 1636 
veranlasste Defensionsverfassung bestund theils in Reichs-Unions, 
theils in eigenen geworbenen und Landvölkern. Die Unions- 
volker wurden gemeiniglich den Königl , die eigenen den Fürstl. 
Städten und den Klostern promiscue, so diese, so jene, zu- 
quarlirt. A. 1638 im October ward verordnet, dass den Be- 
quartirten für jeden Knecht wöchentlich .sechs ß aus dem 
Landkasten gut gelhan werde, mit den sechs Schill, waren die 
Bequartirten nicht zufrieden. I. K. M. und F. D. resolvirten, 
die Völker zu campiren, dazu hatte die Ritterschaft kein Be- 
hagen. Verglichen sich im December 1541 (1641) (oben 
S. 106 vom December und 1642 Januar) mit den Bequartirten 
auf einen R. für jeden Knecht monatlich. Die aus der Rilt. 
bezogen den Vergleich allein auf die hospit. fuluras und auf 
die rigenen Völker. K M. befahl (Anl. A) 1. Februar 1642 



•) Der Berit hl fehlt in S. H. 43 C. B. 2. 

19 



290 



den ScbaUeinnehmern , ein gewisses liquidum und deren 
Zahlungsart mit den Städten qnd Aemtern zu bestimmen. Am 
14.0ctober 16M3 bcfaWen (Anl. B.) beide Herrschaften, dass 
bis zum Vergleich ein R. Vergütung passire. Die Frage ward 
im Märe 1643 (oben S. 111) verbandelt. K. M. qnd F. D. 
decidirten, dass von 1638 bis 1641 DecemUer '/ a R., von 
1611 bis zur Abführung der Volker ein ganecr R. auf joden 
Knecht monatlich bezahlt und dazu eine Cellecte angestellt 
werde; wegen der künftigen ward decidirt,. dass jede Herr- 
schaft ihr Regiment an gelegene Oerter locire und für jeden 
Knecht monatlich zwei gegeben werde;. Stände placidiren 
monatlich '4 R. Nacb Endigung der Sehwedischen Unruhen 
bestimmten die Herne haften 1646 zu Flensburg in replica 
V 2 R. monatlich für jedem Knecht, 

Bl. 436-410. Resolution. Oben S. 160, 161. 
Bf. 44*. K3n*gl. und Fürstl. rXeversentwurC De* Revers 
stimmt nicht ganz mit der ip S. H. 43 C I. S. 528 (oben 
& 165) enthaltenen Fassung überein. Rücksichtlicb der De- 
fension wird Si. 441 versprochen, dass jeder Herr eine Com- 
pagnie Keentiren lasse und die Stände mit der Uebrigen Unter- 
haltung weiter nicht als bis Ostern beschwert werden sollen. 

Bl. 442-448. Duplica 1. December 1649. Replica 
30. November. Oben sl 162, 163. 

Bl. 450—461. Haupt-Relation der Commissarien regio- 
dueal wogen renavjrtc* Land«MaArikul de a. 1643 18. Oct. 
nebst Neben-Reration der Commissarien. Kiel 19. October 
1643. i 

In don gern ein ach. Verordnungen S. 610 ist die Inlimation 
vom 14. Aug. 1643 wegen einer zur Rnvidirung der Landes- 
matrikel abermals angeordneten Gommission abgedruckt. In 
dieser Inlimation sind dieselben zu Commissarien ernannt, 
welche diese Relation unterschrieben haben. Eine Relation 
vom 25. Februar 4(i52 von einer zur Revision der Matrikel 



») Fehlt in S. H. 4.3 C. B. «. 



291 



angeordneten Commission hat Falck in seinen Samml. zur 
nähern Kunde B. 2. S, 06 abdrucken lassen. Nach der Re- 
lation von 1643 ward der Abgang im Herz. Schleswig 
s. errore calculi auf 996 1 / 2 Pflüge gesetzt, das Domkapitel 
sonst 356, später 348 Pfltige Schwabstadt seit der In- 
undation von a. 1634 60 Pflüge weniger, Amt Husum 53Pfl. 
weniger, Amt Norburg steht 356 V 2 , zahlt nur für 303V 2 Pfl., 
Stadt Flensburg in der alten Matrikel 600 PG\, seit 1634 nur 
300. Das Gut Norby steht mit 8 Pfl. in Matricula, hat, unter 
dem Prätext, dass Norby unter dem Amt Sonderborg begriffen, 
nichts bezahlt. Seegard auf Pelworm bat in Matrikel 6 Pfl., 
seit 1634 wegen der Inundation nicht bezahlt, muss hiernächst 
contribuiren. Amt Rendsburg hat Wandags 490 Pflüge con- 
tribuirt, steht aber in Matricula mit 530 Pflüge, es ward dabei 
präsentirt, dass Rendsburgs Wandages mit 484 Holstein, und 
mit 25 Schlesw. Pflügen in den alten Registern gedacht, weil 
aber wir dessen gar keine NachriohU H. Christian Rantzau 
auch beständig aaäcrirt, dass der prätendirte Ueberschuss nicht 
in rcrum natura, so wird es bei der Pflugzahl der 530 Pfl. 
bis ein Mehreres erkundigt, gelassen. Stadt Segeberg vor* 
mahlen 60 Pfl. zu 30 reducirt Wegen Contribuüou der 
zinsbaren Getdev wird erinnert, dass die Königl. und theil» 
Fürst I. Städte ihre Baarschaften verschossen, aber die Stadt 
Kiel von ihrer Bürger zinsbaren Gelder keine Contrihution in 
den Landkaslen liefere, darum* die Stadt Kiel , wie andere 
Könw und Fttrstl. Städte, zu Verscbossung der zinsbaren Gelder 
anzuweisen — . 

Die Nebenrelation vom 19. October bezieht sich auf 
mehrere (nicht anliegende) Gesuche um Minderung der Pflug- 
zahl, auf ein Gesuch von Kay von Ahlefeld wegen Schwab- 
stedt, von den Städten Rendsburg, Oldesloe, von Paul Rantzow 
wegen Bienebeck, weil es auf 13 Pflüge gesetzt sei, da es 
früher nur zu 12 gestanden. Die Ritterschaft habe eingewandt, 
dass bei dorn Kriege adelige Güter durch Niederreissung ihrer 
Hufen und der Untergehörigen Wohnhäuser über die Massen 

19* 



292 



ruinirt, viele Hufen wüste seien, die Collecten für die Hinter- 
sassen seien erlegt, aber davon könne nichts wieder erlangt 
werden. * 

S. ü. 43 K. B. 3. 

S. 4—09. Kieler Landtag ') 1650 Januar, der Rends- 
burger 1650 Juni und September, der Scbleswiger 1650 Dcb., 
der Kieler 1651 Januar, der Schleswiger 1651 Juni u. Sptbr. 
siehe oben S. 165-179. 

Bl. 100—108. RelaÜo commissariorum regio-ducaliura 
wegen der Landes-Matrikel. Rendsburg 25. Februar 1652, 

Diese Relation ist abgedruckt in Falcks Samml. zur Kunde 
B. 2. S. 66, sie nimmt Bezug auf die oben S. 290 erwähnte 
Relation vom 18. October 1643. Bl. 105b: „Das Amt 
Rendsburg hat contribuirt für 530 Pflüge. Davon geben ab 
13 Pflüge wegen Benzen (soll wohl Rensing heissen, bei 
Falck irrig Stensing) und Mühlenbarbeck, welche ich Christian 
Graf zu Rantzau (der erste unter den zwölf Commissarien) von 
E. K.M., als das Haus Breitenburg erhandelt, erhandelt, behält 
demnach das Amt Rendsburg 517 Pflüge." — „Stadt Kiel bat 
bisher erleget für 200 Pflüge, ist aus bewegenden angeführten 
Motiven reducirt zu 160 Pfl. tt Die nach der Relation von der 
Commission angefertigte Matrikel fehlt in der Handschrift und 
bei Falck. 

In dem Abdruck bei Falck werden manche Druckfehler 
oder Schreibfehler sein, so S. 70, bei Herzog Joachim Ernst 
Besitzungen, Claretz statt Clevetz, Parmen statt Peemen oder 
Pehmen, Schuhuygaard statt Seebyegaard oder Söebyegaard u.a. 

Bl. 210—213. Den Flensburger Landtag 1652 Juni und 
Juli, den Kieler Landtag 1653 Januar und Juni, der Flens- 
burger 1654 April, den Kieler 1655 April, den Rendsburger 
1656 April, siehe oben Seile 179—218. 



>) Die Replik dieses Landtages fehlt In S. H 43 C und K. 



Digitized by Google 



■- 



293 



Flensburger Landtag 1657 März. (Vgl. oben S. 218.) 

S. H. 43 R. Bl. 3t3b-320 Proposition v. 16 März 
u. Resolution vom 18. März siehe oben S. 218. Die Replik 
und Duplik fehlen in dieser Handschrift wie in S. H. 43 C. 
Die Replik vom 19. März erklärt nach andern Handschriften, 
dass die, statt der verlangten 50 R., angebotenen 16 R. nicht 
sufßcient, es werden zum Unterhalt der Völker 40 R. von 
jedem Pflug verlangt, 5.-8. April acht R. , in den 
folgenden 2 Monaten 20 (12) R., die übrigen 20 R. in zwei Ter- 
minen alle 2 Monate 10 R., und zwar die Schi. Stände in 
Rendsburg bei dem Zahlverwalter, die Holstein, in Grempe bei 
dem Landschreiber einzubringen. Mit der Einquartirung wollen 
K M. u. F. D. die Stände möglichst übersehen, auch konnten die 
etwa belegten Städte in der Contribution nach geschehener 
Liquidation decourtiren ; auch könne gekürzt werden , was 
Aemter und Städte antieipando bezahlt. Zur Beförderung des 
commercii wird der Beschlag auf das Korn relaxirt, jedoch 
ist kein Haber aus dem Lande zu führen. Die Werber sollen 
sich der Stände Untergehörigen äussern. In der Duplik vom 
20. März bewilligen Stände 24 R. semel pro Semper, 8 R. 
im nächsten 6.-8. April, die übrigen 16 R. 26.-28. Juli, 
26.-28. October und 26.-28. Januar künftigen Jahrs jedoch 
1. feindliche Einfälle ausbeschieden. 2. Dass die Abstattung 
Fürst!. Schi. Holstein. Theils, so viel die Aemter und Städte 
betritt, nicht zu Crempe, sondern zu Kiel oder Gottorf ge- 
schehe. 3. Dass die Bequartirten oder künftig zu bequar- 
tirenden Klöster oder Städte, was sie zu liquidiren oder 
antieipando gezahlt, kürzen mögen. 4. Die Ritterschaft wieder- 
holt die Explication, dass sie kraft ihres Erbietens der 24 R. 
aller Hospitation entfreit sei und bleibe, da es jeder Zeit so 
gehalten, im Widrigen würde sie ein zwiefaches onus tragen, 
auch die Unterthanen entlaufen. Dieses Desideritim wird auch 
von den Prälaten und Städten, wie in resolutione, repetirt. 
Gebeten wird, dass das Commercium mit Haber frei sei; 



Digitized by Google 



294 



Holstein. Stände wiederboten, dass sie prägravirt, die Sehlen»', 
wiederholen ihr Reservat. Um Befreiung der Baarschaften 
von dieser Steuer wird wieder gebeten. 

Bl. 328. Kön. und Fürstl. Triplica. Flensburg 21. März 
K. M. und H. D. acquiesciren bei den angebotenen 24 R., 
jedoch so, dass 6. April 8 R., die restirenden 16 R. in vier 
Terminen Juni, August, October, December zu zahlen. Dass 
der Haber ausgeführt werde, sei nicht erspriesslich. 

Bl. 329. Diese Triplica bat der Landkanzler 21. März 
16*57 den noch anwesenden Ständen übergeben und keine 
quadruplica darüber annehmen wollen, sondern ex speciali 
jussu damit die Stände dimittirt, aber mündlich angezeigt, dass 
die Herrschaften sieb wegen des Orts, wo die Gelder sollen 
erlegt und quitirt werden, als eine die Stände nicht angehende 
Sache besprechen werden — . 

Bl. 333— 339. Braunschweig. Abschied dictatum 10. No- 
vember 1654. Bl. 333b. Beide Fürstl. Holstein. Linien in 
simplo zu Boss 40, zu Fuss 80. Der Niedersächsische Kreis 
in simplo 279 V 2 zu Ross, 1089 >/ 2 zu Fuss, in duplo 559 zu 
Uoss, 2179 zu Fuss. An Reuterei werden weniger nicht als 
600 Pferde aufgebracht, dem duplo fehlen an 600 noch 41 
zu Ross, von der Mannschaft zu Fuss 3 Mann gegen ein 
Pferd gerechnet, werden 123 zu Fuss abgezogen und dadurch 
der Anschlag zu Ross supplirt. 

S. H. 43 K. B. 4. vom Jahr 1660—1675. 

Bl. 1—3. Befehle und Patente vom J. 1660. (Vergl. 
Verz. B. 2. S. 172.) Königlicher Befehl. Glücksladt 1. Sptbr. 
1660. Aus hoher Landes-Fürsllicher Macht und Gewalt wird be- 
fohlen, dass zur Verpflegung der Soldaten von jedem Pflug vor- 
erst auf einen Monat drei R. binnen vierzehn Tagen zu zahlen. 
Mandatum regio ducale. Glückstadt 8. October 1660. Zu 
einem Landtag sei vor Erlassung des Befehls vom ersten 
September keine Zeit gewesen, monirt wird, die berührten 



Digitized by Google 



295 



drei Thaler von einem Monat innerhalb vierzehn Tagen bis 
zum Landtage monatlich doefc citra conseq. von jedem Pflug 
zu zahlen. Der verwittw* Herzogin Maria Elisabeth Intimalioti, 
TÖuningen 11. August 1659, das* Herzog Friedrich nach drei 
und vierzigjähr. Regierung gestern verschiede«, das» die 
Glocken, bis der Körper zur Ruhestatt gebracht, geläutet 
werden etc. 

■ ■ • 

Huldigungslandtag zu Schleswig 1061 Januar. 
(Vcrgl. Vcrz. B. 2. S. XXXI und S. 173.) 

Bl. 4—6. Gemeinschaftliches Patent, Gottorf 16. Septbr. 
(Dccb.) 1660, am 25. Jan. 1661 zum Landtage in Schleswig 
zu erscheinen zur Huldigung und zu der auf den 31sten Jan. 
angesetzten Sepultur. Proposition, Gottorf 23. Januar 1661, 

1. F. D., welche die wohlhergebrachten Privilegien zu con- 
firmiten und zu vermehren bereit, sind der Erbhuldigung am 
ersten Febr. gewartig. 

Bl. 9 13. Resolution 4er Stände, Schleswig 26. Januar 
1061. f>ie Stände Condomen, danken für das Erbieten der 
Confirmation der Privilegien etc. Weil von Alters her üblich, 
dass ehe man ad bomagium geschritten, gemeine Landes- 
beschwerde vernommen and in den nächst verstrichenen vier 
Jahren weder Landtag noch Landgericht gehalten und viel 
Unordnung gewesen, so werde« 1. H. D. nicht entgegen noch 
missfällig sein lassen > dass Gravamina allegirt werden, 1. die 
Regierung auf altem Fuss bei Gleich und Recht zu halten. 

2. Der Stände und gesambter Einwohner Unvermögen ist so 
gross, dass es mit keiner Feder zu beschreiben noch mit 
Zungen auszusprechen. Was die geanefhe Landschaft conccmirt 
und von Alters her und nach den Privilegien zUr Communica- 
tion und Beratschlagung 4er Stände gehört, ist ohne Ver- 
einigung mit den Ständen nicht zu publiciren nach Anl. A. 
Extr. privilegii Christiani I. zu Ripen 1460 (Privilegien von 
Jensen und Hegewisch S. 47). Da die Friedenszeit, worauf 



296 



die Stände oft remittirt, nunmehr erblickt, wird gebeten, dass die 
Collecten zu der Land-Gasse eingebracht und von denen aus 
Mittel der Stände verordneten Landcommissarieu die Einnahme 
und Ausgabe zu mehrerer Richtigkeit beobachtet werde. Die 
Prälaten remonstriren und bitten, das onus hospitationis, womit 
sie bisher übermässig beleget, ihnen abzunehmen, den Klöstern 
zu besserer Verpflegung darin vorhandenen jungfräulichen 
Adels alle Gnade zu beweisen. Die Städte reserviren ihr 
desiderium wegen erlittener Hospitalion und Prägravirung zu 
mehrgelegener Zeit. 3. Stände erinnern, dass vor Alters die 
Stifter Lübeck, Hamburg und Eutin nicht allein zur Huldigung 
citirt, sondern auch zu Mittragung der onera angehalten, weil 
aber davon jetziger Zeit keine Nachricht, so wird dies zu 
gnäd. Beobachtung gestellt. 4. Wie imgleichen die zwischen 
der abgetheilten Fürstl. Herrschaft und den Ständen annoch 
in commissione schwebende Streitigkeit zu Vigor und Bei- 
behaltung E K.M. und H. D. eigenem beitretendem Interesse 
auch gemeiner Landeswohlfahrt zu gnäd. Obachtung hiemit 
unterth. Wohlmeinung erinnert und den Ständen auf alle be- 
gebende Fälle darin Kön. und Fürstl. Assistenz zu leisten 
gebeten wird. 5) Nach Anl. B. (Privilegien von Hegewisch 
und Jensen S. 62.) soll die Landesmünze der Lüb. und 
Hamburger gleich sein, aber seit etlichen Jabren ist die Land- 
münze diesen ungeroäss. 6. Die 1630 eingeführten Accisen, 
Zölle und Licenten sind abzuschaffen. Die Städte ziehen als 
Gravamen an, was neulichst wegen des gestempeilen Papiers 
publicirt worden. Obwohl die Ritterschaft versichert, dass 
dies sie nicht concernirt, so wird doch in allerseits Namen 
um Aufhebung gebeten. 7. Das Jagdrecht in dem Stift Lü- 
beck, Eutin auch der Domherren und anderen geistl. Gütern 
betr. 8. Da der jüngste Kieler Umschlag seinen Verlauf nicht 
gehabt wird nach Anl. C. (dat ock alle islike Schulde, 
de de Kon. Würde — Privileg, von Hegewisch und Jensen 
S. 161. Die Handschrift giebt in Anl. C. Christian I. Privil. 
UÖOKiel an, es ist die Confirmation Christians III. von 1533 



Digitized by Google 



297 



gemeint) um Haitang des Kleinods, welches durch die 
Hadersieb. Constitution und den Osnabr. Frieden anerkannt, 
gebeten. 9. Die Anl. D., (Privilegien von Hegewisch und 
Jensen S. 59) keinen Krieg anzufangen ohne den Rath der 
Räthe und Mannschaft, zu beachten. 10. Die vom Adel am 
Schleistrom bitten, es bei den Bescheiden zu lassen, wobei 
die Stadt Schleswig ihre Nothdurft reservirt. 11. Die Prälaten 
bitten der Klöster, die Städte ihre Privilegien zu confirmiren. 
Anhang: Stände haben sich wegen einer Anlage vereinigt, 
Klöster und Ritterschaft einen R., die Städte ein $ zwischen 
Jacobi und Mich, zu zahlen. Um Erlassung der Mandate wird 
gebeten. 

Bl. 14—17. Replica. Gottorf 29. Jan. 1661. 1. K.M. 
und H. D. wollen samt und sonders bei Gleich und Recht 
fernerweit schützen. 2. Die extraordiriaire Collecte ist durch 
Notwendigkeit veranlasst. 3. So viel thunlich soll den Stän- 
den Erleichterung gegeben und der Klöster und Städte, so mit 
der Hospitation belegt, Beschwerden zu Herzen genommen 
werden. Stände werden sich ihrer Angebtihrniss erinnern, 
nach nunmehr erlangtem Frieden wird alles in die alte Gleise 
kommen. Ad 3 , 4., 5. wird auf die 1648 in Flensburg bei 
der Huldigung gegebene Erklärung Bezug genommen. (Verz. 
der Handschriften B. 2. S. XX. XXI ) HinfUhro soll die 
Landmünze, die kleine Sorte, davon nur nach Nothdurft wenig 
zu prägen, nach des Reichs Schrot und Korn geprägt werden. 
6. lieber die Zölle, Licenten und Accise werden K. M. und 
H. D. nach geschehener Gommunication sich so erklären, dass 
über die Uribefugsamkeit sich niemand zu beschweren. 6. Das 
Stempelpapier beschwert die Armuth nicht, sondern die Liti- 
girenden und Begüterten , ist auch in andern Reichen und 
Republiken. 7. Wegen der Jagd bleibt es bei der Resolution 
in der Replik so 1618 bei der Huldigung gegeben. 8. Wegen 
des Umschlags wollen K. M. und H. D. communiciren. Stände 
müssen die Zeiten vernünftig unterscheiden, was aus Unver- 
mogs.imkeit der Herrschaft entstand, nicht dem Willen, sondern 



I 

298 



iujuriae temporum beilegen. 9. Die Landesdefension ist ge- 
bührlich zu beobachten. 10. Auf Anrufen soH unpartei- 
ische Justiz adrainistrirt, auch den Klöstern und Städten 
ihre wohl hergebrachten Privilegia bestätigt werden. Auf das 
angehängte Gesuch sollen Mandate ergehen. 

Bl. 17—22« Duplik, Schleswig 30* Jan. 1661, wegen 
1. danken die Stände; 2. bitten die im abgewichenen Jahr 
gemachte Forderung von drei R. monatlich mit dem ver- 
strichenen December zu cassiren, da sie nicht von den Ständen 
gewilligt worden, da auch F. D. dushalb bei K. M. intercedirt. 
Prälaten und Stande wiederholen ihre Bitte wegen der Hos- 
pitation. 5. Auch die kleine Münze ist nach dem Privilegium, 
das nicht unterscheidet, nach Lüb. und Hamburg. Schrot und 
Korn zu prägen. 6. Stände bitten der Erbstädle Spccial- 
Gravamen wegen des gestempelten Papiers, welches gegen 
commune Privilegium, auch die Armen, welche der Hülfe be- 
dürfen, trifft, zu beachten. 7. Die Ritterschaft danket wegen 
der Jagdresolution. 8. Die Bitte wegen des Umschlags wird 
wiederholt. 9. Stände bitten, da Holstein und per connexita- 
tem regiminis und situationis zugleich Schleswig des deutschen 
Reichsfriedens Schutz haben, die erschöpften Lande mit be- 
sonderer Defensionsverfassung zu verschonen. 

Es wird gebeten, vor der Huldigung die Gravamina ab- 
zustellen. 

Die vom Adel an der Schlei Gesessenen wollen sich nur 
ihre Nothdurft reserviren gegen die Schleifischer. Die Stadt 
Rendsburg und etliche vom Adel, die da herum wohnen, 
bitten um freies commercium. O. v. Buchwaldt zu Hoisbüttel 
hat sich nach anl. Memorial (fehlt) beschwert, dass er nach 
Hamburg ad mcompetens forum ciürt. Die Ritterschaft bittet 
Assistence. 

Bl. 22b -24. Triplica. Gotlorf 2. Februar 1661. Dass 
Stände fast Priora repetirt, ist K. M. und H. D. unvermuth- 
Jich vorgekommen. K. M. und H. D. versichern, die Be- 
schwerden sollen nach gepflogener Communication beherzigt 



Digitized by Google 



299 



werden, die köoigl. Commissare wollen fav#rabilrter rr#eri#eti. 
I R M. und H. D. geteben der Zuversicht, zumal von 
S. F. D. die gesuchte Cftfifftruatio Privileg, bereite in Präsenz 
zweier Landräthe vollzogen , dass Stände hiebei acquiescircn, 
sieh gegen halb acht auf Gottorf eur Erbhuldigung einfinden, 
auch aus ihrem Mittel zwei Marschälle und iwölf vom Adel 
zur Tragung des Himmels denominiren. 

Landtag 1661 September und Oc tober zu Schleswig 
gehalten. (Verz. ß. 2. S. XXXII. und 174.) 

Bl. 24b— 28. Convokatorium. Gottorf 6. August 
1661 zum 26. September. Proposition 25. September 1661 
1. dass Stände noch auf zehn Monat von Juli d. J. an bis 
April 1662 monatlich 3 R. a Pflug, zu Kon. Maj. Autheil 
1 tt.. zu Fürstlichem Antheil 2 Ii., mit Ausgang jeden Monats 
zahlen. 2. Der Rest der 1057 zu Flensburg bewilligten 24 R. 
ä Pflug zu zahlen. J. F. 0. haben von diesen 24 R. zu ihrem 
Antheil nichts empfangen, reserviren sich die dieser wegen 
zustehende Befugnis*. 3. I. F. D. Herr Vater hat bei dem 
deutschen Frieden aur Beförderung des Abmarsches der ein- 
quartirten Schwedischen Völker in Hamburg etliche tausend 
Thaler den Ständen vorgeschossen , ein ziemlicher Rest ist 
Dicht wieder erstattet, der von den Ständen abzutragen« 
I. K. M. reserviren sich, was sie den Ständen vorgeschossen. 

BI.28b-34. Resolution vom 27. Sptbr. Stände, durch 
den Krieg entblösst, bitten, sie mit den zehnmonatlichen dreiR. zu 
verschonen, offeriren jedoch als freiwillige Beisteuer vom ersten 
Juli an in vier Terminen Sptbr. das erste Viertel 7'/ 2 R., oct. tr. 
reg. 1662, Johanni und 1. Oet. auch 7Vs R. Gebeten wird, 
dass denen, welche schon drei R. bezahlt, dies im ersten 
Termin gut gerechnet werde, dass die Bequartirten, wie das 
Kloster Itzehoe, der Einquartirung enthoben werden, die Fürstl. 
Städte, welche bei den zur Unterhaltung der Garnison aus- 
geschriebenen zwei R. vertröste!, bitten,, sie bis Mich, mit 



300 



Anlagen zu verschonen und von den neulieb ausgeschriebenen 
sechszehn Thalern zu befreien. Die Schlesw. und ein Theil 
Holstein. Stande bitten, dass ihre Pflugzahl verringert werde 
und sie, von den wüsten Hufen nicht zu contribuiren, schuldig. 
2. Wegen der 1657 bewilligten 24 R. ist billig, dass die, 
welche die erste Hälfte der angesetzten 12 R. nicht völlig 
abgeführt, zahlen, dass die, welche mehr als 12 R. baar oder 
an Einquartirte abgestattet, Ersatz erhalten. Die 2i Thl. seien 
nur bedingt bewilligt, dass die Einquartirung wegfalle und 
keine andere Steuer eintrete. Gebeten wird, von der zweiten 
Hälfte der 24 R. abzusehen. 3. F. D. mögen das schuldige 
Quantum angeben und warten bis zum Abtrag der bewilligten 
Contribution. 

1. Die Fürstl. Sunderburg. Ministri und Deputirten des 
Städtlein Sunderburg haben ein Memorial eingereicht ihres 
beim Krieg erlittenen Schadens und jetzigen Beschwerung 
wegen E. K. M. daselbst stehenden Völker, sie bitten, sie 
derselben zu entheben und mit fernerer Contribution zu ver- 
schonen, des Städtleins Pflüge zu reduciren. Wegen I. D. zu 
Norburg ist fast Gleiches angeführt und gebeten. 2. H.Sehe- 
stedt zu Beckhof beschwert sich, dass ihm in der revidirten 
Matrikel vier Pflüge angesetzt, die er nie gehabt, dass er bei 
dem Hof weder Bauern noch Land oder Saat habe, er bittet 
um eine commissar. Untersuchung. 3. Das Job. Kloster klagt 
über den schlechten Zustand, in den es durch den Krieg 
gesetzt, es bittet um eine Gommission. 4. Die bei Oldesloe 
Güter Habenden bitten um Remission ihrer Pflüge. 5. Das 
Gut Fresenhagen klagt, dass seine Bauern entwichen, bittet 
um Hülfe. 

Bl. 34b— 36. Replica 1. October 1061. 1. Stände 
sind nach Reichs- und Kreisabschieden zum Unterhalt der 
Milice verpflichtet, die Termine werden so weit aeeeptirt, dass 
vor Ausgang April alles bezahlt wird. In der Einquartirung 
solle Erleichterung erfolgen, F. D. wollen die Fürstl. Stände 
über die im September verwichenen Jahrs ausgeschriebenen 



Digitized by Google 



301 



im Juli d. J. continuirten 1 V 2 R. nachgehende Mich, ange- 
setzten zwei R. nicht beschweren, wenn sie innerhalb 14 Tagen 
den Rest einbringen und in den Übrigen sieben Monaten jedes- 
mal drei R. zahlen, wegen der den 30. August ausgeschrie- 
benen für die Staude erlegten und an andere bezahlten 16 R. 
vom Pflug lassen I. F. D. es bei dem diploma. Wegen des 
Vechtischen Contingents haben F. D. nachschlagen lassen, es 
restiren Capital und Zinsen 24128 R., so Umschlag zu zahfen. 
K. M. reservtren sich die Rechte wegen des für die Stände 
Vorgeschossenen. K. M. geleben der Zuversicht, das* August 
die übrigen 12 R. von den 1657 bewilligten 24 R, bezahlt 
werden, der Krieg sei der K. M. nicht zu imputiren. Wegen 
der wüsten Hufen, Reduction der Pflüge, der entlaufenen Unter- 
(hanen wollen die Deputirten favorabel an die Landesberrn 
referiren. Wegen der zu gemeinen Landesausgaben angesetzten 
1 R. für Klöster und Ritterschaft, 1 für die Städte ä PUug 
sollen iterata Mandata ergehen. Binnen drei Wochen sind die 
tum Ausmarsch der alliirten Völker vorgeschossenen und schon 
intimirten Proviantgelder 1 R. .12 ß ä Pflug zo zahlen. 

Bl. 37-40. Duplica 2. Oct 16IH. Stände bitten, 
die Zahlung der zehn Monate so anzunehmen, dass die beiden 
ersten Ziele der Stände beachtet und der dritte Termin Ostern, 
der vierte Jacobi sei. Stände bitten F. D., den Termin der 
vierzehn Tage zu dilatiren, da dann jeder den Rest derlV 2 R. 
und 2 R. einbringen wird. Die Deputirten aus F. D. Städten 
klagen, dass sie wegen des Kriegsdrucks die ausgeschriebenen 
1« R. nicht zusammen bringen können, die Stände ersuchen 
F. D., diese Städte mit den 16 R. zu übersehen und sie für 
andere Stände nicht zu beschweren. Weges der Restes der 
Vechtischen Gelder sind die Restanten zur Zahlung anzuhalten, 
die Schlesw. Stände erinnern, dass solche des Rom. Reichs 
Anlagen sie nicht concerniren. Wegen der 24 R. wieder- 
holen Stände ihre Bitte, sie mit den noch übrigen 12 R. zu 
übersehen. Die Städte, welche nicht allein die 8 R. u. 4 R k , 
sondern auch die andern 12 R. und mehr durch die Ein- 



302 



quartirung getragen, bitten, dass ihnen der Ueberschuss gut 
gethan werde. Die 4 R. 12 ß Proviantgelder sind tu zahlen 
von denen, dl« nicht durch Einquartirung gehindert, die Städte, 
so hequarkirt gewesen, sind nicht darunter in fliehen. 

Bl. 4Qb- 41. * Triplica 4. October. 1. Die monat- 
liche Anlage drei R. a Pftug ist für 1 drei Monate gleich vor 
Ausgang April das ganze antieipando zum Unterhalt der Gar* 
□ison cm zahlen. & F D. wollen zu dem gesetzten Termin 
von vierzehn Tagen acht Tage zu legen. 3. Von den ver- 
langte* 16 R. sind für F. D. nächsten oet. tr. reg. acht R. 
und im folgenden Jabr 8 R. zu zahlen. 4. Die erste Anlage 
wegen des FechtiscberJ Gontragents reicht wegen der auf- 
geschwollenen Zinsen nicht hin , das Ganze nvnmehr abzo- 
teage*. «k Wegen der zu Flensburg bewilligten noch resti- 
r enden zwölf R. können die Deputaten des Königs nach ihrer 
Instruction sich nicht gewierig erklären, werden referiren, 
wiederholen das Reservat wagen des vom Könige gemachten 
Vorschosses, Die Proviaotgelder 1 R. 12 ß vom Pflog sind, 
wie in reptica bestimmt worden, au zahlen. 
• . . ■ • . • • 

Rendsburger Landtag 1662 Mai. (Vergl. Verz. 

B. 2. XXXII. 174.) 

. * I* • 

Bl. 42 — 44. Proposition, Copenhagen 29. April 1662. 
1. K. M. und H. D. leben der Zuversicht, dass Stände 16 ß. 
in einem Jahi, monatlich 1% «. vom Pflug zahlen. 2. Den 
Ständen^ ist kundig, dass von etlichen saeculis her der hohen 
Obrigkeit nach fürgegangener Fehde ein Donativ abgerichtet 
worden, so sind narh dem Kaiserlichen Kriege von Prälaten 
und Ritterschaft jedem Herrn 125,000 R. und 1645 nach 
dem Schwedischen Kriege 100,000 R. (Verz. B. 1. 66, 67, 
80. B. 2. 78, 115) gezahlt, die Herrschaften zweifeln nicht, 
dass Prälaten und Ritterschaft sich mit einer erklecklichen 
Ergiebigkeit von 50,000 R. (150,000 R.) für jeden Herrn 
herauslassen weiden und monatlich neben den I V* R dieses 



Digitized by Google 



303 



Jahr noch 1 R Donativ, und nach Ablauf dieses Jahrs wenig- 
stens 1 R. abtragen. 3. Die 1657 den Könige bewilligten 
24 R. a Pflug seien wider Verhoffen nicht abgetragen. 4. Zw 
dem Vorschuss S. F. D. rücksichtlich des Fechtischen Con- 
ttngents und den wegen des Abmarsches der alliirten Völker 
ausgeschriebenen i R. 12 ß Tora Pflug sei wenig bezahlt. 
Die Restanten sind innerhalb 14 Tagen zu zahlen. K. M. 
resevviren sich das Recht wegen des gemachten Vorschusses, 
F. D. reserviren ihre Befagniss wegen der 24 R. a Pfluge 
5. Mit Disctplenz ist vermerkt, dass die Wege und Stege nicht 
dem Mandat gemäss reparirt. 6. Der Graf zu Crohnsfeld hat 
wegen Kaiserlicher Maj. an K. M. und F. D. als Herzogen zw 
Holatein um Geldhülfe wider die Türken geschrieben, Stände 
haben deshalb zu deliberiren, . • 

Bl. 44—49. Resolution, Rendsburg 7. Mai 1662. Stände 
erinnern an die Drangsale des gewesenen Kriegs, der Ritt. 
Güter stunden beinahe zum vierten Theil feil, die übrigen so 
sich durchgedacht, müssen, damit die Unterthanen nicht ver- 
schmachten, das tägliche Brodkorn ans Hamburg und Lübeck, 
dahin man bevor Getreide verführte, um für die Landesonera 
Geld zu erhalten, holen. In den Städten stehen viele Häuser 
wüste. Nach dem Frieden seien Stände mit Anlagen nicht 
verschont, in 20 Monaten seien Über 60 R» vom Pflug bereits 
contribuirt, der Credit sei geschwächt, das Umschlagsrecht fast 
untergegangen, t. Stände bezieben sich auf die Landes- 
privilegia, weigern die Contribntion zum Unterhalt der Gar- 
nison. 2. Die Ritterschaffl offerirt nicht zur Sastentirung der 
Garnison, sondern als freiwilliges subsidium innerhalb Jahres- 
frist vom Isten Mai d. J. bis ersten Mai künftigen Jahrs in 
drei Terminen zwölf R. von jedem Pflug. Die Städte, welche 
das zweite caput nicht berührt, offeriren ihres Orts 3 R. per 
Pflug in gleichen Terminen aber in kleiner Münze, sämpUicbe 
Stände bitten um Zahlong in derselben Münze. 3. Wegen 
des Restes der 24 R. zeigt die Resolutio und DupJik dos 
Flfnsburger Landtags von 1657, dass die zweite Hälfte anders 



304 



nicht bewilligt, als dass das Land ohne feindlichen Einfall 
conservirt bliebe, bei bald erfolgtem Schwedischen Einfall 
weide daher billig wegen der zweiten zwölf R. keine Execulion 
erfolgen und, was über die erste Hälfte bezahlt, gut gethan 
werden. 4. Wegen des Vechtischen Contingents und restiren- 
der Proviantcollecte müsse vor der Execution commissarische 
Liquidation erfolgen, wozu ein Prälat, einer aus der Ritter- 
schaft, einer aus den Städten zu nehmen. Die Clöster Itzehoe 
und Preetz müssen wegen erlittenen Feuerschadens und Ruin 
noch Dilation haben. 5. Wegen der Wege zustimmend. 6. Die 
Türkcuhülie betr. — wozu die Schleswigschen als extra iimites 
imperii sich nicht obligat ermessen — kann Holstein sich dem 
nicht entziehen, was der Scbluss des bevorstehenden Reichs- 
tages bringen wird, doch hat seit dem Osnabrücker Frieden 
kein deutsches Land so viel gelitten als Holstein, was die 
König!, und Fürstl. Abgeordneten zum Kreis- und Reichstag 
zu allegiren, luslruirt werden mögen. Die Städte wiederholen 
die auf dem Schleswiger Landtag (oben S. 206) vorgebrachte 
Bi:te wegen des Stempelpapicrs. Den Städten, so nach dem 
Frieden mit Hospitalion belegt, möge die ErgötzJichkeit ge- 
währt werden, damit sie nicht mit duplici onere beschwert 
werden. Beiläufig hat die Ritterschaft bemerkt, dass zwischen 
dem Verbitter und etlichen Conventualinnen des Klosters 
Itzehoe an einem und der Aebtissin andern Theils sich Spaun- 
und Irsal erhoben, so per commissionem oder gerichtlich xu 
decidiren. Es wird gebeten Caspar von Buchwaldt etc. m 
commitüren. Gebeten wird zum Einbringen des Advokaten- • 
geldes Prälaten uud Ritterschaft 1 die Städte 4 ß a PÜug 
Patente zu erlassen, dass diese Summen nicht nach den Stän- 
den unwissend erhaltener Reduction, sondern nach den Pflügen 
der Landesmatrikel zu zahlen. Durch die Reduction seien der 
Herrschaft von den 1657 bewilligten zwölf R. über 40,000 R. 
abgegangen. Die reducirten Städte bitten, dass ihnen 
dies nicht präjudicirlich sei. Tondern bittet um Fort- 
setzung des Vierstädtegerichts, gesammte Stände um Hal- 



Digitized by Google 



305 



tung des Quartal- und Landgerichts, weil viele Sachen stecken 
gebliehen. 

Bl. 49b-53. Replik 8. Mai. 1. K. M. und H. D. 
kommt es befremdet vor, dass Stände sich unter dem Schein 
des privilegii dem Unterhalt der Garnison wider Reichs- 
abschiede und Rreisconstit. entziehen wollen. Privilegia con- 
cerniren jura privatorum, Reichs- und Kreisgesetze sind leges 
fundamentales totius imperii et jura publica, auch sind con- 
cessiones contra salutem publicam non obligatoria „das Fürst. 
Schleswig ist durch die generalis ratio und aller Völker Recht 
gebunden. u Die verlangten 16 R. zum Unterhalt der Miliz 
werden jedoch zu 12 R. gemindert in vier Terminen Joh., 
Mich., Weihnachten und Ostern. 2. Die Commiscirung des 
Donativ und des Geldes zur Unterhaltung der Garnison in der 
Resolution der Stände ist nicht statthaft. Der vierte oder 
dritte Theil kann in kleiner Münze gezahlt werden zum gering- 
sten in Dütgens. 3. Wegen der gesuchten Remission der 
1657 bewilligten restirenden 12 R. soll Ron. Maj. Resolution 
erfolgen. 4. F. D. gesinnen, dass das Vechtische Contingent 
nunmehr binnen sechs Wochen gezahlt werde 8 ß ä Pflug, 
zur Liquidation kann immittelst von den von den Ständen 
vorgeschlagenen Commissaricn und dem Landgerichtsnotnr 
Kohlblatt das Liquidum formirt werden. Die Proviantgelder 
1 R. 12 ß vom Pflug sind innerhalb 14 Tagen zu zahlen. 

5. Wegen der Ttirkensteuer wollen K. M. und F. D. sorgen. 

6. Auf die Bitte der Städte wegen des Stempelpapiers und 
der Service kann nicht eingegangen werden. Der Streit des 
Verbilters und der Priorin gehört zur allgemeinen Regierung. 
Wegen des Advokatengeldes beistimmend. Was wegen der 
Reduction der Pflüge angeführt worden, so werden dadurch, 
dass K. M. und F. D. aus Mitleid einem etwas erlassen, die 
andern nicht gravirt. Wegen des Quartal- und Landgerichts 
soll den Ständen genügt werden. 

Bl. 53b~59. Duplica (vergl. Verz. B. 2. S. 175). 
t. Die gemeinen Landesprivilegia befreien vom Unterhalt der 

20 



Digitized by Google 



306 



Garnison, die Privilegia sind ihrer eigentlichen Art nach 
publicae conventiones, die Reichsgesetze gelten nur salvo jure 
tertii, die Privilegia sind von K. M. and F. D. confirmirt. 
2. Die Ritterschaft offerirt wieder 12 R , davon mögen 8 R. 
als Donativ gerechnet werden, die Städte wollen zu den offe- 
rirten 3 R. noch 1 R. legen , den ersten der vier Termine 
wird gebeten bis Jacobi zu exiendiren. Die Schlesw. Stände 
wiederholen ihre Verwahrung wegen der Reichs- und Kreis- 
schlüsse. 3. Stände danken wegen der 1657 bewilligten 12 R. 
für die versprochene favorable Relation, bitten um Recommao- 
dation. 4. Zum Vechtischen Contingent werden Commissarii 
benennet, die in den nächsten sechs Wochen das Liquidum 
zu ermitteln, vorher wird gebeten-, keine Execution zu ver- 
hängen, und die Commission auch auf das Proviaotgeld zu 
extendireu, wozu noch Benedix Blohm und Bürgermeister 
Kirchner zu aajuugiien. o. Wegen der versprochenen Sorge 
in betr. der Türkeosteuer wird gedankt. Die Schlesw. Stande 
erinnern, dass sie tanquam jure et re ipsa separati, zumal die 
Union beider Fürsten thümer allein ad defensionem und auf 
die Türkensteuer nicht zu appiictren. Die Städte wiederholen 
ihre Bitte wegen des Stempelpapiers, sie und die Klöster 
die Bitte wegen der Hospitation. Die Ritterschaft erinnert, 
dass die Reduclion der Pflüge Einiger den Andern nachtheilig, 
wenn eine gewisse Summe aufzubringen. Bei den adeligen 
Pflügen beträgt die ReducÜÄö mehr denn 600 Pflüge. Weil 
bei verschiedenen Landtagen die Ritterschaft verspüret, dass 
ihres Mittels oft eine geringe Anzahl sich einfindet, die eio- 
gefundenen vor Schluss abreisen, haben Anwesende nöthig 
befunden, dass ein conclusum gemacht werde, und hioführo 
Niemand der Ritterschaft bei Strafe von 100 R. denen gemeinen 
Consultationibus und Landtagen sich entziehe oder davon ab- 
halten lassen wolle noch möge ausser erheblichen und ernaess- 
lichen Ursachen, welche der aussenbleibende jedoch in termino 
angehenden Landtages allemal unfeilbar einschicken und im 
Fall Zweifels der p. t. regierenden Landesherrscfcaft Decision 



307 

ob deren Validität gewärtigen solle, I. K. M. und H. D. bit- 
tend, diese Convention und Beliebung darch landesobrigkeitliche 
Autorität zu corroboriren. Die aus der Ritterschaft, welche 
bei den Spreckelscben Geldern iuteressirt, bitten, weil sie die 
ganze Summe bezahlt und so viele Jahre wegen Wieder- 
bezahlung sollicirt, das« die Sache zu endlicher Richtigkeit 
gebracht werde. Gebeten wird auf Wunsch des Verbilters, 
(Anl. A. B., die fehlen), dass der Streit mit der Priörin per 
commissionem nicht per erdinarium processum erledigt werde. 
Der Probst des Klosters Preetz klagt über Prägravirung durch 
die Hospitation und die Exaclion der monatlichen 3 K., und 
bittet um Befreiung von der Einquartirung und Dilation der 
Zahlung, eben so bittet das Kloster Itzehoe. 

Bl. 60 61. Triplica 10. Mai 1662, 1. K M und 
fl. D. nicht gemeint, sich wegen der Kreisconslilutiones in 
Dispüt einzulassen — die von den Ständen angezogene Con- 
firmation wird auch zu weit extendirt, die Landesbede ist in 
den Privilegien begründet. K. M. UBd H. D. wohl befugt 
bei voriger angesonnener Summe zu beharren, wollen mit 
125,000 R. für jede Herrschaft friedlich sein, so dass in vor- 
gedachten vier gleichen Terminen 12 R., in folgenden Jahren 
eben so zu zahlen. 4. Wegen des Vecbtischen Kontingents 
und der Proviaatgelder sollen Commissarii ernannt werden. 
Wegen des Verbitters soll gesehen, was sich gebührt, wenn 
die Bitte an die Regier. Canzlei kommt. Wegen der Spreckel- 
schen Gelder und des Beschlusses der Ritterschaft in betr. des 
Besuchs der Landtage wollen die Kön. und Fürstl Comrois- 
sarien referiren. 0 



») Die Quadrupllca oder Supplik vom 10. Mai 1602 fohlt in 
dieser Handschrift. Vergl. Verz. B. 2. S. 175. Die Commissaricn 
halten keine Quadruplio annehmen wollen, weshalb SiJinde in der 
Supplik sieh rechtfertigen . 



20» 



Digitized by Google 



308 



Landtag zu Kiel gehalten 1663 Juni. (Vcrz. B. 2. 

XXXII und 176. 

» • , .i • 

Bl. 62—64. Proposition, Gottorf 24. Mai. 1. Zum 
Unterhalt der Soldaten sind 2 R. monatlich vom Mai an zu 
zahlen in vier Terminen 1. Juli, Mich., Weihnachten und 
Ostern in jedem Termin 6 R. ä Pflug, gegen die Morosi wird 
militär. Execution auf das duplum ergehen, der sich, wie ge- 
schehen, in Zukunft Niemand zu widersetzen hat. 2. Als 
Donativ werden 150,000 R. für jede Herrschaft gefordert, es 
sei 1624 (1629) und 1645 ein Donativ resp. von 125,000 und 
100,000 R. gegeben, jetzt sei zur Behaltung der Umschlags- 
gerechtigkeit, zur Abführung der Kammerschulden eher viel 
mehr erforderlich, Stände werden deshalb 150,000 R. für 
jede Herrschaft, Joh. Bapt. zur künftigen Umschlagszahlung 
anzuweisen, bewilligen. Das Geld soll nur zum Abtrag der 
Kammerschulden verwandt werden. 3. Von dem Vorschuss 
I. F. D. wegen des Vechtischen Contingents restirt noch ein 
Ziemliches, K. M. reservirt sich wegen des von demselben 
gemachten Vorschusses das Recht. 4. Die Proviantgelder sind 
nicht völlig erlegt. Von den bewilligten Römerzugsgeldern ist 
ein Rest nicht bezahlt. 

Bl. 64 b— 71. Resolution, Kiel 14. Juni. Was dero 
zu Dann. Norwegen Königl. Maj. und zu Holstein regier. 
Hochf. Durchl. — Stände hätten die Remedirung der 
Gravamina erwartet, sind bestürzt über die in der Proposition 
gestellten Forderungen, sowohl Uber das Quantum als auch 
den modum exigendi, dass gleich Termin und militär. Execution 
auf das duplum gegen die morosi gesetzt worden. 1. Prälaten 
und Ritterschaft haben rücksichtlich cap. 1 u. 2 sich zu 6 R. 
erklärt, thun das auch hiemit, sind erbötig, wofern das Vater- 
land in Frieden bleibt und sie, was Holstein betrift, mit den 
besorgenden Römermonaten und Türkenhülfe verschonet wer- 
den, die Summe in 4 Terminen Jakobi, Martini, Weihnachten 
dieses Jahres und 1. Mai 1664 zu zahlen in der Hoffnung, 



Digitized by Google 



309 



dass dies freiwillige abermalige subsid. der Ritterschaft in 
(inaden angenommen und zur Erhaltung des Umschlagsrechts 
employirt werde. Die Städte haben sich, in Betracht sie, was 
sie im verflossenen Jahre ihres Orts bewilligt, nachgehends 
dreifach und also, der Ritterschaft gleich, 12 R. vom Pflug 
abgetragen, für diesmal zu 4 R. auf die von der Ritterschaft 
erklärten Termine und Maasse resolvirt. 

Das die Städte nicht angehende caput donativi betr. ist 
bei jüngstem Landtage in resolutione et duplica das Unver- 
mögen und die onera vor Augen gesteilt, durch die Register 
beim Landgerichtsnotar sei erweislich zu machen, dass seit 
1659 Uber 32 Monate 72 R. vom Pflug gezahlt, was die 
Restanten mitgerechnet auf beinahe 1,300,000 R. sicherstreckt. 
Dergleichen Summe in so kurzer Zeit wohl in keinem Chur- 
und Fürstenthum zumal im Frieden aufgebracht worden, dass 
die Iöbl. Fürstenlh. exemplum sine exemplo. Stande und die 
Ritterschaft in specie hofft mit einigen donativis, bevorab weil 
nach jüngst erlittenem Krieg, wie sonst bei gewilligten Dona- 
liven nicht geschehen, andere extraord. subsidia in locum 
donativorum succedirt und theils ohne Landtagsschluss exigirt. 
nicht beschwert zu werden. 3. Wegen des Vechtischen Con- 
tingents und der Proviantgelder ist keine Designation der Com- 
missare gegeben. 

Stande bringen Gravamina vor, i. die Kanzleitaxe sei über- 
mässig, bei Goncursen würden die Sportein nach den Summen 
der Crcditoren verlangt. 2. Die Kosten der Commissionen 
seien zu hoch. 3. Der kleinen Münze sei zu viel, sie sei zu 
mindern, wegen des Schrots und Korns sei mit Hamburg und 
Lübeck zu conferiren. 4. Wegen der ausgetretenen adel. 
Unterthanen. 5. Pröbste und Ritterschaft beschweren sich 
über die Städte wegen der Handwerker und des Brauens, die 
Städte reserviren ihre jura. 6. Heinrich von Sehestedt hat 
sich beschwert, dass er in der Matrikel zu 4 Pfl. wegen Becke 
gesetzt, seit undenklichen Jahren sei keine Contribution für 
Becke gezahlt, nur der Rossdienst geleistet, er bittet die Pflüge 



Digitized by Google 



310 



zu deliren, was die Stände billig- finden. 7. Das S. Joh. 
Kloster bittet um Reduction der Pflöge, was die Stände billigen. 
8. Die Hadersieb. Constitution wegen des Einlagers sei aof- 
recht zu halten. 9. Die Spreckelschen Gelder zu erstatten 
10. Die Stadt Schleswig bittet um Verringerung der Pflugzahl 
nach anlieg. Memorial (fehlt). Ii. Es wird gebeten, Patente 
zu erlassen wegen des Advokatengelds Prälaten und Ritterschaft 
2 die Erbstädte 10 ß, jedoch sei vor Verwendung des 
Geldes Rechnung abzulegen, wozu Commissare ernannt werden. 

Bl. 71 b— 76. Replica, Kiel 16. Juni. K. M. und H. D. 
haben von der Landtagsgewohnheit nicht abgehen wollen, ab- 
seiten P. D. hätte man Ursache circa formalia empfindlich zu 
vermerken, dass dero zustehender Titul des Herzogtums 
Schleswig in initio der Resolution von den Ständen in allen 
Exemplarien übergangen und ausgelassen worden, weil aber 
sie wohl erachten, dass solches incoria scribentis geschehen — 
jedoch hinführo behutsam — . i. Was zum Unterhalt der 
Soldatesque erfordert, ist dies kein subsid. volnnt., sondern 
necessarium. Wegen der Exeeution bleibt es bei der Be- 
stimmung, gegen diejenigen, so sich der Exeeution widersetzen, 
solle die Contravention geahndet werden. Die offerirten 6 R. 
zu dem Unterhalt der MiHee reichen nicht aus, 1*4 R. monat- 
lich werden Stände sich nicht entbrechen in den in propo- 
sitione benannten Terminen zu zahlen, und durch einfallende 
Römerznganlagen sich nicht rerooviren. Weil die Städte mit 
Prälaten und Ritterschaft in einem cotlegk), so werden die- 
selben sieb in hoe passo nicht separiren können, sondern 
gleiche Bürde tragen müssen, es wäre denn, dass die Städte 
einige Separation belieben und urgiren wurden, auf welchen 
Fall I. K. M. und F. D. nach beschehener Anzeige gehörige Ver- 
ordnung dieser wegen werden ergehen lassen. Der Revers, 
welchen Stände hierbei angeregt, wird nicht allein zu früh, 
sondern auch wider das Herkommen gesucht, zu diesem un- 
ziemlichen Petito können K. M. und F. D. nicht condescen- 
diren. 2. Wegen des Donativs oder de? Landbede können 



Digitized by Google 



311 



K. M. und F. D. nicht absehen, wie Prälaten und Ritterschaft 
den calculum auf 1,300,000 R. für sieb machen können, da 
sie kaum den vierten Tbeil entrichtet, das Uebrige von den 
Aemtern und Städten contributrt sei. Prälaten und Ritterschaft 
werden, die in propositione begehrte Summe zu zahlen, sich 
erklären, die Gelder sollen zu Abtragung der Kammerschulden 
als Beibehaltung der Umschlagsgerechtigkeit verwandt werden. 
3. Wegen des Fechtischen Contingenls und der Proviantgelder 
wird die Relation der Gommission erwartet, ist das Quantum 
nicht genügend, so ist eine anderweitige Anlage nöthig. Die 
Restanten des Römerzugs sind beim Landgerichtsnotare zu 
ersehen, müssen binnen 6 Wochen gezahlt werden. 

Rücksichtlich der Gravamina 1 und 2 soll remedirt; 

3. kleine Münze soll in den ersten Jahren nicht geprägt; 

4. und 5. soll abgeholfen werden. 5. Ist anhero nicht ge- 
hörig. Wegen 6. 7. 9. wollen die Commissare, so hierauf 
nicht instruirt, favorabel refertren. Wegen des Advokaten- 
geldes sollen Patente ergehen, ab Fürstl. Seite will für fremd 
vernommen werden, dass man der Stadl Kiel Gravamen wegen 
neu angelegter Festung Priesort der Landtagsresolotion nicht 
anfügen wollen, angesehen das Werk auf dem 1648 gehaltenen 
Landtage, davon I. F. D. nicht abweichen können, von den 
gesammten Ständen gleichfalls debattirt. Auf KÖn. Seite wird 
diesem vermeinten Gravamini als unbegründet widersprochen 
and dafür gehalten, dass diese Sache vor die löblichen Stande 
nicht gehörig — Stände sind nicht befugt zu graviren, in An- 
merkung, jeder souverainer Potentat und Herr in Sachen, so 
ku seines Etats Königreichen und Lande Versicherung ohn ent- 
behrlich und höchstnöthig, in seiner Souveränität Grund und 
Boden gelegene Forten und Schanzen zu ädißciren und zu 
hauen nicht bemächtigt sein sollte, ohnerachtet die Festung 
vorhin auf der Stände Bitte demolirt aber nach Enderung der 
Laufte zu reädifierren nicht befugt sei» seilen, Ist hinterbracht, 
dass in der Holzung des Klosters Preetz von den Unterthanen 
das Holz devastirt wird, das ist zu remediren. 



312 



Bl. 76 b — 83. Duplica 18. Juni. Stände, bitten es bei 
dem alten modo excquendi praeviis monitoriis absque executione 
dupli zu lassen, die militärische Execution nicht durch Heuler, 
sondern Musqueliere zn bewirken, sorgen zu lassen, dass da- 
bei keine Insolenz vorkomme, worüber die Frieshagische Vor- 
münder geklagt, üeber die qualitas der subsidia, ob voluntaria 
oder necessaria , wollen Stände schuldigen Respects willen 
nicht dispuliren, lassen die controversia salvis privilegiis ruhen, 
durch die Reichsschlüsse achten Schlesw. Stände sich nicht 
gebunden, zu der Unterhaltung der Garnison können Stände 
nicht in infinitum verpflichtet sein, in benachbarten Fürsten- 
thümern wird der Ueberfluss abgethan, in vorigen friedsamen 
Zeiten wurde die Garnison mit höchstens 4 R. vom Pflug das 
ganze Jahr gehalten. Stände bitten es bei 4 R. zu lassen. 
Die Städte haben sich rücksichtlich des cap. 1 nicht separiren 
wollen, sondern weil in cap. 2 von der Ritterschaft separatim 
ein Donativ gefordert worden und dieselbe ad utrumque caput 
6 R. offerirt, hat man sich zu dem ganzen Quanto, worin das 
Donativ mit begriffen, nicht resolviren können, K M. u. H. D. 
wollen ihnen keine Separation beimessen. Gesammte Städte 
wollen sich, so viel die 6 R. Garnisonsgelder betritt, nicht 
separiren. 2. Das Donativ, sagt die Ritterschaft, ist merum 
voluntarium, ist nicht weiter im Herkommen begründet, als 
wenn man anderer onerum und Collecten erledigt, und befreiet 
gewesen, „weil aber jetzt solche onera nicht allein continuiren, 
sondern von Jahr zu Jahr vergrössert werden, so werden 
K. M. und H. D. von selbst zu ermessen haben, wie beschwer- 
und unmöglich es der Ritterschaft fürstehet v sich bei so be- 
wandten Umständen zu mehrern freiwilligen subsidiis zu erklären, 
sie wolle desto weniger nicht zu desto klärerer Darlegung 
ihres unterth* guten Willens und Devotion für die in pro- 
posilione benannte Summe eins für alles, und deshalb nicht 
ferner angesirenget zu werden, so ferne anch das Land in 
Ruhe bleibt und die besorgenden Römermonate zurückgehalten, 
über das wegen des nachfolgenden oblati, wie in dergleichen 



Digitized by Google 



313 



Landbeden üblich und vorige Reversales bezeugen, die not- 
wendigen reversales ausgegeben werden, es bei den in resolu- 
lione erbotenen 6 R. für diesmal citra omnem consequentiara be- 
wenden (zu) lassen und offeriren über solches unter den berührten 
annexis beständigen Friedens, cessirender Römermonate und 
ausgegebener Revcrsalen semel pro semper (auch dass bei dem 
Legekasten, ausser welchem keine Oerter zu assigniren ab- 
seiten der Städte gebeten wird, keine im Lande gangbare 
kleine Münze geweigert, noch deshalb die Quitungcn difficultirt 
werden) zur Erledigung gänzlicher Abthuung des donativi hie- 
mit annoch 6 R. und zwar in den hiebevor ermeldten Terminen 
Jakobi, Martini, oct. tr. regum dieses und 1. Mai künftigen 
Jahrs einzubringen. Weil sie ein Melires über sich zu nehmen 
nicht vermögen, werden K. M. und H. D. die Stände damit 
in Gnaden erlassen und in sie weiter nicht dringen." Bei dem 
in resolutione erwähnten calculum der 1,300,000 R. seit 
1659 haben Stände auf die Prästationes beider Fürstenth. auch 
deren Pflüge in matricula ihr Absehen gehabt. 3. Wegen des 
Pechtischen Contingents, des Proviantrests der etwa noch 
restirenden Römermonate mögen Befehle ergehen, für das 
Versprechen der Remedur der Gravamina wird gedankt. Die 
Stadt Flensburg bittet, sie bei der Reduction der Pflüge zu 
lassen, Crempe bittet um Minderung, sie habe 1627 120 con- 
tribuable Häuser durch Brand verloren, die Nahrung ziehe 
nach Glückstadt, Crempe könne nicht für 60 Pll. contribuiren. 

Löbliche Stände haben ganz ungern verstanden, welcher 
gestalt bei dero zu Schi. Holstein regier. H. D. ihrem gnäd. 
Fürsten und Herrn befremdlich vernommen worden, ob hätte 
man der Stadt Kiel GravameB wegen neu angelegter Festung 
Priesort der Landtagsresolution nicht zufügen wollen, da doch 
das Werk a. 1648 beim Landlage von gesammten Ständen 
eben so wohl debattirt worden, nun erinnern sich löbl. Stände 
nicht, dass sie bemeldte Stadt in ihrem desfals gehabtem 
Gravamine von der landtägl. Resolution sollen abgewiesen, 
noch ihnen ihre Fürbitte verweigert haben, halten vielmehr 



314 



dafür, dass sie als eine Stadt uod Mitglied des Landes ihre 
Beschwerde gleich andern Landständen zu allegiren wohl be- 
fugt, massen denn lob). Stände solches in so weit beherzigen 
und das Werk mittelst Anziehung des 1648sten Jahrs Hul- 
digungsrecessus deutlich genug berührt, können auch nicht 
umgehen in diesem recessu dasselbe nochmal dahin zu be- 
richten, wie die Stände allerseits der untertb. Hoffnung ge- 
tanen, weil die Stadt Kiel hiebevor bei stehender Festung 
nicht allein in ihrem commercio — Kön. Maj. haben 1648 
zu Flensburg solche rationes der Niederlegung der Festung 
erheblich geachtet, den Standen bewilligt, es werden K. M. 
die mit einem onere von l'/ 2 R. redimirte Gnade nicht ent- 
ziehen. Die Kön. Landräthe und Städte consentiren nicht, 
(vergl. Verz. der Handschriften 2. XX. und 176). Die 
Städte beschweren sich über die Hospitation, die Ritterschaft 
über Störung der Jagd. 



Des Fürst. Holstein Landtag zu Kiel 1664 Januar. 

(Verz. B. 2. XXXIII. 177.) 

Bl. 88 90. Proposition, Kiel 16. Januar. Auf dem 
Regensburger Reichstag ist gegen den Erbfeind des christ- 
lichen Namens Mahoroet IV. Tripelhülfe beschlossen, die 
Kreisstande in Braunschweig haben sieb dem confirmirt und 
annoch ein Triplum an Mannschaft beschlossen, ein simplum 
im Februar und darnach ein simplum monatlich ad cassam 
zu bringen, von jedem Pflug Holsteins sind 3V 2 R. 2. und 
3u Februar zu zahlen, nachgehends monatlich 1 R. a Pflug. 
Die vom Kreistage zurückgekehrten Deputirten werden mit der 
Stände Abgeordneten conferiren. Der Extrat des Kreisschlusses 
liege an (fehlt). 

Bl. 92— U7. Resolution. Kiel 19. Januar. 

i. Die erforderte Werbung nebst nolhiger Artillerie 
würde zwölf Tausend und etliche hundert R. austragen, zu 



Digitized by Google 



815 



deren Aufbringung »ich Stände erklären und zu zwei R. a Pfl. 
semel pro Semper sich auslassen; nach dem Anschlag der 
Matrikel bat Holstein, über 7700 Pß., darin die Stadt Rends- 
burg 20 über die Eider im Schleswigschen belegene Pflöge 
zu gemessen, macht a Pflug 2 R. Summa 15,400 R. Gebeten 
wird, die auf resp. 50 R. und 12 R. angesetzten Werbungs- 
gelder zu redociren, und die Stände mit keiner höhern Summe 
als 2 R. a Pfl. zu belegen. 2. Wegen des im Februar zu 
zahlenden simpli sollen 4 ß 6 a Pflug praevia intimatione 
gezahlt werden. 8. Zum Unterhalt von sechs Compagnieen, 
was auf 4200 R. sich beläuft, werden 32 ß ä Pflug monat- 
lich, die von 7700 Pfl. über 4900 R. ergeben, von Martini 
an oflferirt. Stände hoffen, dass das Reservat des vorigen 
Landtags bei nunmehr entstandenem Event beobachtet und 
Stände von de» noch restirenden Contributionsterminen von 
Mai an befreit werden, und dass dahin gehandelt werde, dass 
das Land vor Binquartirung, Durchzüge und Kriegspressuren 
gesichert sei. 

Gravamina 1. die Ilmschlagsgerechtigkeit, das jus obstagii 
aufrecht zu halten. 2. Dem Mangel der groben Reichsm&nze 
abzuhelfen. 8. Die Ritterschaft bittet, durch Patente die 
fremden Werbungen, durch welche die Höfe Öde würden, ab- 
zustellen. 4. Dass die Kanzleitaxe beachtet, bei Concursen 
nicht nach angegebener, sondern wirklicher Summe die Taxe 
erhoben werde, dass vor Umschlag die Sachen erledigt werden. 
5. Patente zu erlassen wegen des bei letztem Landtage ein- 
gewilligten noch restirenden Advokatengeldes von Prälaten und 
Ritterschaft 2 von Städten 10 ß. 6. Stände bitten, dass, 
wenn wegen des auf 1467 R. 20 ß sich belaufenden restiren- 
den Vecht. Contingents Zweifel vorhanden, eine Commission die 
Sache untersuche. 7. Prälaten und Ritterschaft bitten, dass 
wegen Discordia im Kloster Itzehoe eine Commission ernannt 
werde, wozu zwei ihres Mittels zu zuziehen. 8. Um Abtrag 
der Spreckelschen Gelder wird gebeten. 

Bl. 98—99. RepHca 20. Januar. 1. Zur Werbung und 



316 



Artillerie sind 17,588 R. erforderlich also ä Pflug von 7700 
Pflüge 2 R. 14 /?, da aber einige Baarschaft in Cassa nöthig 
so haben Stände 3 R. zu zahlen 1. — 3. Februar, so wie die 
zum Unterhalt offerirten 2 ä Pflug, wie auch das in reso- 
lutione enthaltene simplum. Was das Reservat des vorigen 
Landtags betrifft, so können die Vestungen nicht entblösst 
werden. Die Gravamina betr. ad 1 — 5. zustimmend, ad 6. 
F. D. haben die Wiederbezahlung des vorgeschossenen Vech- 
tischen Contingents längst erwartet, der calculus soll den 
Ständen vorgelegt worden. 7. Wegen des Itzehoer Klosters 
wird der zu Rendsburg 1662 10. Mai (S. 305) übergebenen Replik 
inhärirt. Wegen der Spreckelschen Gelder soll an K. M. 
referirt werden. 

Bl. 100-102. Duplica. 1. Stände wollen pro hac vice 
3 R. zahlen. 2. und 3. im Februar ad cassam bringen, die 
erwähnten 4 ß 6 «3l und 32 ß monatlich sollen gezahlt 
werden. Wegen des Reservats, den Erlass der vorigen Land- 
tag bewilligten Contribution, wird die Bitte widerholt. Wegen 
des Vechtischen Contingents, 1654 in Flensburg zu 3343 fl. 
24 Kr. oder 2229 R. 2 ß angesetzt, ist befunden, dass nicht 
bloss der ganze Vorschuss wieder bezahlt, sondern ein Ueber- 
sebuss vorhanden, der FUrstl. Rentmeister werde deshalb 
referiren. Dass die Itzehoesche Kloslersache ad forum com- 
petens verwiesen, dabei müsse es sein Bewenden haben, die 
Ritterschaft wiederholt ihre Bitte um Remedur der Dissordres, 
die commissio sei nur ad referendum nicht decidendum er- 
beten. Stände bitten, dass das Gesindel von Zigeunern und 
Bettlern aus dem Lande geschafft werde. (Gemeinsch. Verordn. 
S. 695. Verordn. 22. Mai 1664.) 

Landtag bei der Herz og t Ii. zuRendsburg gehalten 
1664 Mai. (Vcrz. B. 2 S. XXXIII und 177.) 

Bl. 104—107. Proposition, Copenhagen 5. Mai. 1. Zu 
den auf vorigem holsteinischen Landtag zur Werbung bewilligten 



Digitized by Google 



I 



317 



3R. sind noch 2 R. 9 ß 6 *3l a Pflug zu zu legen in 14 Tagen, 
das Restirende des vorigen Landtagsschlusses anticipando für 
3 Monate zu zahlen, zum Unterhalt der Volker monatlich 
45 ß einzubringen. 2. Die Holstein. Stande haben 50 Römer- 
monate zu zahlen, wenn sie nicht durch bewegliche Motive 
können abgelehnt werden. 3. Als auch in Sachen der abge- 
theilten Herzoge zu Holstein Sonderburg. Linie wider die 
Holstein. Stande und Landschaft in pcto. der gesuchten Erb- 
huldigung, Fräuleinsteuer und Incompetenz ein präjudicirliches 
Decretum, so in copia beiliegt (fehlt), ergangen so haben I. K.M. 
D. F. D. denen Holstein. Standen davon Nachricht geben wollen, 
setzen ausser Zweifel, dass sie diesen, wie obigen, passum 
reiflich überlegen. 4. Da der Termin der auf vorigem Land- 
tage zum Unterhalt der Miliz hiesiger Lande verstrichen, wird 
an die Zahlung erinnert, der bewilligte 1 R. reicht aber nicht, 
vom Mai an sind \ V 2 R. monatlich zu zahlen. 5. Die resti- 
renden Proviantgelder sind in 14 Tagen zu zahlen. 6. Die 
Aemter siud theils durch die Seuche, theils durch den Krieg 
an Menschen und Mitteln entblösst, die Hebungen in Abgang, 
nichts als das wahre Unvermögen hat I. K. M. und F. D. 
dem Umschlagsgebrauch allerseits und völlig nachgehen zu 
lassen abgehallen, Stände mögen überlegen, und auf Mittel 
wie der Umschlag in vorige steife Observanz zu setzen, es sei 
per capitationem oder sonst, bedacht sein. Königl. M. und 
F. D. verbotTen, die löbl. Schlesw. als mit den Holsteinischen 
in einem corpore gleichsam begriffene Stände werden sich der 
Aequität nicht entziehen, sondern ein Gleichmässiges zu Bei- 
behaltung der Umschlagsgerechtigkeit und dessen Schulden- 
abführung über sich nehmen. 

BL 108 -116. Resolution, Rendsburg 14. Mai. 1. Stände 
glauben, dass die zur TürkenhUIfe bewilligten 3 R. genügen 
und die Zulage nirht nöthig sei, auch nicht die zum Unterhalt 
verlangten 45 ß monatlich, sondern 36 ß genügen, gebeten 
wird um eine Conferenz von vier benannten Ständemitgliedern 
mit den, so dem Creistage beigewohnt. 2. Gebeten wird, zu 



318 



sorgen , dass die 50 Römermonate noch zurück gehalten 
werden. 3. Anreichend das ex aula caerarea in favorem Fürstl. 
Sonderburg. Linie gar neulich 6. März d. J. emanirte decre- 
lura sind Stände für die Mittheilung obligirt, bitten, dass K M 
und H. D. sich der Sache annehmen, zuvörderst dahin trach- 
ten, nachdem von Jahren her das Werk per raodum commis- 
sionis zu helfen für das bequemste rc med iura geachtet, wie 
die in dem gemeldeten Decret aufgehobene Commission auf 
einen oder andern Chur- oder Fürsten des Reichs renovirt und 
reassumirt, event. zugleich die in 4 Monaten circumscrihtrte 
Nothdurft in pcto. intcrventionis gebührlich möge beobachte 
und darin nichts zu noch mehrem Präjadiz der Sache unter- 
lasseo werden, dazu I. K. M. und I. H. D. dero als allein 
regierender Herrschaft dieser beiden FUrstenth. eignes hohes 
mitwaltendes Interesse so viel mehr antreiben wird, als emsiger 
und eifriger ab Fürstl. klagender Seite der Prozess wieder rur 
Hand genommen, urgirt und getrieben wird. Stände bitten, 
K. M. und H. D. wollen sich zusammenthun, sich ex actis 
referiren lassen, warum die regierende Herrschaft bei sothaner 
wider die Holsteinischen anfangs allein erhobene nachgeheods 
auch auf die Schlesw. Stände extendirte Klage interessiret sein, 
und die angestellte Intervention, bevorab omni alio deficiente 
r emedio, zu prosequiren belieben wollen, ailergestait die Stände 
die behufigen litis expensas zu I. K M. und I. H. ü. mtih- 
sambe Erleichterung nach wie vor über sich zu nehmen und 
darzuschiessen erbietig sein. 4. Die zum Unterhalt dieser 
beiden Fürstenthümer Garnison de novo proponirten 18 R. 
betreffend, so wollen Stände, obgleich, wie bevor, vier R. 
genügen , 6 R. vom Pflug präsentiren, gebeten wird darai' 
zufrieden zu sein, da Holstein. Stände mit Reichsoneribus be- 
bürdet und nach einlaufenden Nachrichten ein anderes Triplum 
abermals gefordert wird. 5. Die Restenten der Proviantgelder 
sind einzufordern, wenn das nicht zureicht, erklären Stande 
sich zu dem fehlenden, nur dass 1. die alten Zinsen den 
Morosen zufallen. 2. Die Proviantcommissare ihre Rechnung 



Digitized by Googl 



319 



im Beisein der von den Ständen benannten Herrn beeidigen, 
und diejenigen Städte, welche entweder von Anfang an befreit 
gewesen, als Schleswig, Rendsburg, Crempe, Itzehoe, die ein 
besonderes Memorial übergeben, und Wüster oder auch Über 
das gelieferte Proviant den Ausmarschirenden ein Mehrere« 
prästiren müssen, wie Oldesloe, Eckern forde, auch Kiel, auch 
Mehrere aus der Ritterschaft in billige Consideration zu 
ziehen. 6. Bei des Umschlags Conservation sind Prälaten und 
Ritterschaft zwar hoch interessirt, die Königl. Landräthe haben 
rationes vorgestellt auch für ihre Person zu einem Douativ, sei 
es per capitationem oder anders, oder auch particulier schrift- 
liche Erklärung sich gern verstanden haben, als dann übrige 
von der Ritterschaft ihr Unvermögen, und sonderlich, wenn 
amore et veneratione gegen ihre Landesherrschaft etwas solle 
beliebt werden, dennoch ipsa praestatio unmöglich fallen — 
in Erwägung gestellt, bitten K. M. und H. U. auf andere 
bequeme Wege bedacht zu sein, wie des Umschlags Recht 
und Credit bei Flor möge sustinirt werden. Die Städte haben 
ihr Weniges darunter versirendes Interesse bei etlichen ihre 
grossen Schulden angezogen und daher mit den Majoribus der 
Ritterschaft sich zu conformiren Ursach befunden. Des Schlesw. 
Fürstenth. Stande haben sich diesem passu auch allerseits 
conformirt. 

1. Verlesen ist, was K. M. wegen Bezahlung der WiUwe 
des Königl. k Obersacbwalters Meinarls geforderten 334 R. 
denen Königl. Geh. und Lasdrathen mandirt, und ist zu Be- 
zeugung schuldigen Respects beschlossen, auf das Königliche 
Mandat bedacht zu sein , dass die Wittwe gütlich contenürt 
oder die Zahlung an die, welche sie concernirt, verwiesen 
werde. 

2. Wenn der Rest des Vechtischen Contingents durch 
Zinsen angewachsen, so müssen die morosen Debitores dieses 
tragen. 3. Kön. Maj. und H. D. mögen befehlen, dass die 
kleine Münze bei den Collecten anzunehmen. 4. Verschiedene 
der Ritterschaft haben über die Entweichung der Unterthanen 



320 



geklagt, es wird gebeten, in den Fürst, und in Danemark 
Anstalt zu treffen und Promotoriales nach Churbrandenburg, 
Mecklenburg und andere angrenz. Orten ergehen zu lassen 
zur unweigerlichen nnentgeldlichen Extradirung der Ent- 
wichenen. 5. Die Siadte beschweren sich über das Stempel- 
papier, durch welches sie prägravirt. 6. K. M. und H. D. 
werden von der Ritterschaft gebeten wegen der disordre, die 
durch Nichthaltung der Klosterordnung im Kloster Itzehoe 
entstanden, zur Conservirung dieses Klosters Anstalt zu machen, 
und wenn via commissionis gewählt wird, aus Mittel der Ritt. 
Jemand zu conjungiren. 7. Die Stadt Kiel habe abermals 
beigehendes Memorial (fehlt) eingebracht wegen neugebauter 
Vestung Priesort und die Stände gebeten, dies als commune 
gravamen zu urgiren und in resolutione zu berühren. Die 
Königl. Landräthe wollen nicht einmal einig gravamen, als 
welches nicht ex praesenti , sondern allein ex futuro prä- 
supponirt würde, gestehen, haben ausdrücklich bezeugt und 
prolestirt, dass sie sich zur Approbirung begehrter Insertion 
dieses Ihres allergn. Königs Hoheit und Regalia betreffenden 
Puncts, viel weniger zur Assistenz mittelst reccssus Subscription 
nicht wollen verstanden haben; die Stadt Kiel führt an, dass 
das malum valde verisimiliter futurum pro praesenti zu halten. 
Es haben die Königl. Landräthe und Städte sich ünaliter auf 
ihre vorm Jahr auf dem Kieler Landtag in duplica gethane 
Con- und Protestation rcferirt und bezogen, die von der Ritt, 
und Fürst!« Städte ihre damals geführten vota und Meinung 
sampt angeheftetem Gesuch wiederholt. 8. Wegen des auf 
vorigem Landtag beliebten Advokatengeldes, das nicht bezahlt, 
wird um Execution gebeten, da die, welche Vorschuss gethan, 
Ersatz desselben haben müssen. 9. Wegen der Spreckelschen 
Gelder ist so oft Erinnerung gethan, die Bitte wird nochmals 
repetirt 10. Die Stadt Schleswig bittet nach Anl. Ohll) 
wegen der Pflugzahl, die andern Städte reiteriren ihre Bitte 
um Reduction. 10. Das Kloster Preetz hat beweglich remon- 
Itrirt, dass die Uoterlhanen durch Kaiserliche Einquarlirung 



Digitized by Google 



321 



und durch ab- und anraarschirende Königl. Dennem. und 
Holland. Auxiliarvölker in betrübten Stand gerathen, wie in 
frühern Supplicationen vorgestellet und um Reducirung der 
Pflöge gebeten worden, weil keine Antwort erfolgt, sei die 
Bitte um Consideration repetirt, da sonst das Kloster mit 
seinen lotraden nicht bestehen, viel weniger die Landesonera 
tragen könne. Obwohl bei diesmaliger Proposition der regie- 
renden Herrschaft Unterschrift nicht zu befinden gewesen, so 
versehen doch löbl. Stande, als die sich keines Widrigen 
schuldig wissen, sich aller- und untcrthän. bestendigen kein, 
und Fürstl. Gnade — . 

Bl. 117-122. Replica 16. Mai 1664. 

1. Zur Gonferenz mit den Holstein. Ständen wegen der 
nach dem Reichs- und Kreisschluss nöthigen Anlage sind die 
Räthe deputirt, das Gonlingent ist in grober Reicbsmünze in 
den proponirten Terminen zu zahlen. 2. Kön. Maj. u. H. D. 
wollen alles anwenden, dass die Holst. Stände der Römer- 
monate enthoben werden. Falls hierin keine Exemption zu 
erreichen, erbieten sich doch I. K. M. und H. D. 3. die 
Herzoge Schi. Holstein. Sonderburg. Linie betr. praevia com- 
municatione gehörige Ordnung zu .verfügen, dass die von den 
Ständen verlangte renovatio commissionis auf Chursachsen 
gesuchet und, da immer thunlich, erhalten werden möge. 
4. Die zum Unterhalt der Miliz offerirten 6 R. reichen nicht 
aus, daher K. M. und H. D. insonderheit zu den Schlesw. 
Ständen , welche mit den den Holsteinischen obliegenden 
Reichsanlagen Ubersehen, sich einer mehr zulänglichen Reso- 
lution versehen hätten, begehren, dass die Schlesw. a Pflug 
15 R., die Holstein. 12 R. (welche Kön. und F. üeputirte, 
wie wohl, wider ihre Instruction, zu verantworten getrauen) 
antieipando in 4 Terminen einbringen und keine Instanz des- 
halb thun, noch zu tripliciren Anlass geben. 5. Zur Execution 
der eingewilligten nachsländl. Proviantgelder 1 R. 12 ß a Pflug 
soll Anstalt gemacht werden, wegen dessen, was dennoch 
fehlen sollte, dazu wird eine besondere Anlage nöthig, damit 



Digitized by Google 



die ProviantcommiSBar* *egen ihres Vorschusses contentirt 
werden. Die Stände, welche Ihr Contingent an Proviant in 
natnra geliefert^ sind von den 1 R. 12 ß e*imirt. *. Wegen 
der Umscblngsgerechtigkeit hätten Stünde da« geineine Interesse 
nachdrücklicher erwägen sollen, gehofft wird, dass Stände 
sich entschlossen worden, wie die gemeine Wohlfahrt requiriret. 

1. Da die vom Adel In Kiel Häuser habenden der Con- 
tribution halbe? mit der Stadt in Hie gewesenen sich erklärt, 
der Wlttwe des Anwalds das nachstandige Salar 334 *. zu 
zahlen, lassen K. M. und H. D es dabei bewenden. 2* We- 
gen des Vorschusses der F. D. zu dem Vechtlsehen Gontingenl 
hätten H D. gehofft, das» Sie nicht an die Morosos verwiesen 
wären, was von den Restanten nicht zu erheben sein wird, 
müssen Stände einbringen . 3. Die nicht ins Reich gehenden Con- 
tributionen können zur Hälfte in kleiner gangbarer Münze gezahlt 
werden. 4. Die Akte wegen entwichener Untertbanen wollen 
die Deputirten recom dienet ren. 5. Wegen des gestempelten 
Papiers werden Städte in K. M. und H. D. bei jetzigen 
Lauften nicht* dringen, sieh der Observanz in Dennemark, 
Chur- und FürstenthuMaern cönformiren. 6. Wegen des Klo- 
sters Itzehoe sollen Couimfasarii deputirt werden. (Gem*inseh> 
Vcrordn. S. 698.) H* Wegen des Gravamen der anzulegenden 
fortalit. Christiänsprles hätten K. M. Sieh dessen zu den Stän- 
den so wenig versehen als Sie solches ihnen anständig zu sein 
erachten, auch hinfuhro mehr geständig sein Wollen, beziehen 
sich zu Behauptung Ihrer ßefagniss auf das in replica hei 
dem voriges Jahr mense Junio zu Kiel Angeführte, wohingegen 
1. Hochf. I). dem Öravaniini defieriren, auch dem gedachter 
replica annectirten Protestatfon allerdings inhäriren. & Wegen 
des Advokatengeides ist zuvörderst die Rechnung behn Land- 
gerichtsnotar einzubringen und den Interessenten zu com- 
municiren. 8. Wegen der Spreckelscfcen Gelder sind die- 
jenigen, welche die Zahlung haben thun »össen, zn indemnisiren, 
gesammte Stände müssen deshalb atif zftlfinglrehe Mittel be- 
dachtsein. iO. Wegen de* Ätödt Schleswig wie des Klosters Preetz 
i 



Digitized by Google 



323 



iibergeblrie Mctooriales soll zur Beförderung einer gewierigen 
Resolution an K. M. und H. D. referirt werden. Dass unter 
detr Originalproposition da» Konigl. Handzeichen nicht zu be- 
find*», werden löbl. Stände der finge der Zeit beilegen. 

BL 123—128. Duplica der Stande 17. Mai. i. Die in 
propositione zur TQrkenbQlfe geforderten 2 R. 9 ß 6 •& gehen 
aber das nolhige Quantum, bei einem R. werden noch 1708 R. 
itöerschiessert, Stände bewilligen 1 R. Zum Unterhalt der 
Hungarischen Völker gentigen, statt der designirten 7220 R. 
tilttO R. und wenn diese auf 7700 Holstein. Pflüge repartirt 
werden, sind a Pflug nur 39 ß bis 40 ß nöthig. So wohl 
in Propositione als resolutione sei irrig Angenommen, dass zu 
den 2 monatlicher Verpflegung noch 4 ß 6 «3i eingewilligt, 
was nur auf den ersten Monat eingewilligt worden ; die, welche 
für die folgenden Monate mehr bezahlt, müssen rompensiren. 
L Stände danken für die versprochene Verwehdung wegen 
der 50 Römer monate und für die Erklärung in der Sonder- 
borger Sache. 3. Zum Unterhalt der Garnison bleiben Hol- 
stein. StSnde bei der in resolutione offerirten 6 R. als frei- 
williges Subsidium in den in propositione bestimmten Terminen 
Joh., Mich., Weihnachten und 1. Mai, die Schlesw. ofTeriren 
0 R. a Pflug als freiwil). Subsidium ohne Präjudiz. 4. Wegen 
des Proviantgeldes lassen Stände es bei der replicirten Er- 
klärung, jedoch, dass der Eid, wie in resolutione vorgestellt, 
ron den Commissaren geleistet werde. 5. Wegen der Um- 
«thlaäsge'reohtigkeit hätten Stände gern ein Subsidium bewilligt, 
die Unmöglichkeit sei dargelegt. 

1. Wegen des Vechtischen Contingents bleibt es bei der 
Resolution. 2. Stände bitten, dass die inländische Contribution 
in kleiner gangbarer Münze angenommen, dass die vorige 
Ordnung, wornach der Stände Deputirte beim Landkasten 
admitlirt werden, hergestellt werde. 3. Wegen der entwichenen 
Unterlhanen wird die Bitte wiederholt. 4. Städte wiederholen 
die Bitte wegen des Stempelpapiers. 5. Die Ritterschaft bittet, 
dass der Commission wegen des Itzehoer Klosters einer ihres 

II« 



324 



Mittels zugeordnet werde. 6. Die Stadt Kiel dankt wegen 
Priesort I. II. D. wie auch der grossere Tbeil der Ritterschaft 
und die Fürstlichen Städte; die Königl. Landräthe und Städte 
repetiren ihr voriges dawider. 7. Da das Advokatengeld, 
nemine contradicente, auf Landtagen bewilligt, wird um Er- 
lassung der Patente gebeten, auch die Wittwc des Advokaten 
soll daraus befriedigt werden. 8. Zur Zahlung der Spreckel- 
schen Gelder haben 1. K M Herr Vater und K. M. selbst 
sich bekannt und erboten auch die Zinsen abgetragen, Stände 
können nicht adslringirt werden, was einmal in den Land- 
kasten bezahlt, anderweit zu zahlen. Die Zahlungsbitte wird 
wiederholt. Das A Kloster Preetz und die Stadl Schleswig 
wiederholen ihre Gesuche, auch die Städte repetiren ihre in 
resolutione vorgetragene Bitte wegen der Proviantgelder. 

Jetzo anwesende, so wohl aus Mittel der Prälaten und 
Ritterschaft als Städte haben (vergl. B. 2. S. 178) bei jetzigem 
und vorigem Landtage wahrgenommen, dass der wenige Theil 
sich zu den landtägigen Versammlungen gemeiniglich einfindet, 
oft auch, sobald sie Nachricht von den capitibus deliberandis 
erreichet, wieder abziehet, was dem lieben Vaterland schädlich 
wie I. K. M. und H. D. zur Missfälligkeit gereicht, die Gegen- 
wärtige sind per majora dabin schlüssig geworden, dass jeder 
Stand, Prälaten, Landräthe und Landsassen zu allen Landtagen, 
jedoch aus den Städten kein Stadtsecretarius oder anderer 
Bedienter, sondern allein aus Mittel des Raths zu rechter Zeit 
nicht allein erscheine und sich daran durch nichts als Gottes 
unabwendliche Gewalt oder andere erweisliche impedimenta, 
wovon den Comparirenden zeitige Nachricht zu geben, abhalten 
lasse, sondern auch bis zu Ende bleibe, und ehe nicht als 
bis der letzte Recessus vollzogen, aufbreche oder verreise, 
bei Vermeid ung von 100 R. Strafe, so die Herrschaft unver- 
wcilt exigiren und Über diesen Schluss Verordnung ergehen 
lassen wird. 

ßl. 129. Appendix der Duplik. Auf Veranlassung der 
Königl. und Fürstlichen Deputirten ist wegen der bewilligten 



Digitized by Goo 



325 



1 R. TürkenhUlfe und der zum Unierbalt der Garnison von 
Holstein ofTcrirten 6 R., von Schleswig 9 R. weitere Con- 
sultation gehalten, rücksichtlich des 1 R. bleibt es bei dem 
frohem Beschluss bis zu anderweitiger Information, nicksicht- 
lich des zweiten Punkts bewilligen Stände ein Augment Hol- 
stein zu den 6 R. noch 2 R. vom Pflug, also 8 R. zusammen, 
Schleswig ofTerirt 12 R. statt der erst beschlossenen 9 R. 
Rücksichtlich der Termine bleibt es bei Jacobi (Job.), Mich., 
Weihnachten und 1. Mai. 

(Das Zahlungspatent v. 12. Juni 16<>4, welches andere 
Zahltermine, als bewilligt worden, setzte, fehlt in dieser Hand- 
schrift, eben so fehlen die Bitten, gegeu die nicht bewilligten 
Termine. Vergl. Verz. B. 2. S. 179.) 

* 

Kieler Landtag 1665 April. (Verz. B. 2. S. 180.) 

Bl. 131-134. Proposition. Goltorf 3. April 1665. 
1. Holstein habe wegen der TürkenhUlfe die Martini fällig 
gewesenen 2% R., die nicht von Allen abgeführt, fördersamst 
zu zahlen, die Truppen sind im December zurückgekehrt, 
haben aber für Januar noch gagirt werden müssen. 2. Nicht 
ohnbekannt, dass Herzog Joachim Ernst sich nicht allein aller 
Gontribution zu entbrechen bemüht, sondern auch in peto der 
Prauleinsteuer , Erbhuldigung, exemtionis fori und was dem 
anhängig am Kaiserlichen Hofe mit Nachdruck treiben lässt, 
weshalb I. K. M. und H. D. bewogen, 2 Räthe und 2 Ad- 
vokaten zu bestellen, dass sie die Sache ponderiren, fürerst 
haben Stande 1 R. a Pflug zu den Spesen zu bewilligen, wegen 
der pratendirten Exemtion ihre Meinung zu erklären. Wenn 
S. L. bis zum Austrag der Sache mit ihrem Gontingent zurück 
bleiben sollten, würde solcher Abgang den andern Ständen 
zuwachsen. 3. Zum Unterhalt der Soldaten sind vom Mai an 
l f / 4 R. a Pflug monatlich pracise einzubringen. 4 Die 50 
Römermonate abzuwenden, ist unmöglich gewesen, Holstein 
bat ehestens zu zahlen. 5. Die Legations- und andere Kosten 



326 



haben Stände zu ersetsen. 6. Dag 1660 den ausmarschirten 
Alliirteri \orgeschossene Proviant ist zu refundiren, wie schon 
auf früheren Landtagen vorgelegt worden. 

Ül. 134b. Propositionis annexum. Kiel 13. April 1665. 
]. K. M. älteste Prinzessin Anna Sophia ist mit Hans Georg, 
Ghurprinz zu Sachsen , bereits im vorigen Jahr despondirt, 
Stände haben 1 R. Fräuleinsteuer zu zahlen. 

Bl. 135-139. Resolution 14. April. 1. Die Türken* 
hülfe, da mit Ende Deeember die Völker abgedankt, ist nur 
bis dahin zu zahlen, von den eingewilljgten 2'/ 2 R. müsse ein 
üeberschuss sein, der zu decurtfren. 2. Die Wachsamkeit 
und verspürtes Anerbieten in Herzogs Joachim Ernst Sache 
rühmen Stände, werden sich nicht «ntbrechen, nach ex actis 
beschehener Relation, in was terminis die Sache sowohl quoad 
merita causae als in processu beruhet, das Bedenken einzu- 
bringen. Auf 1 R. ä Pflug haben Stände die Spesen nicht 
anzuschlagen gewusst, die Holsteinischen Stände finden V 4 R. 
fürs Erste mehr denn genug) sie gewärtigen Rechnung der 
Gelder, zweifeln nicht, dass aus den Königlichen und Fürst- 
lichen Aemtern mit beigetreten und commune onus commuoi 
sumtu soutenirt werde. Wie wohl die Schlesw. Stände, da 
sie dem Rom. Reich und dessen Kammer-Junsdiptioa und 
Execution nicht unterworfen , sich von dem jetzigen processu 
und dessen Kosten eximirt halten , darüber auch feierlichst 
protestirt, so haben Holstein* Stände solchem Intent coatra- 
dicirt, und dass sie propter initium et coonexitaleui wie auch 
identitatem juris dahin mit gehörig, entgegen gesetzt. 3. Ob- 
gleich Stände durch den Krieg, Misswachs und Viehsterbeu 
gelitten, so bewilligen sie doch als freiwilliges subsidium 6 R. 
anders nicht, als in vier Terminen Joh., Mich., Weihnachten 
und 1. Mai 1606, Stände bitten dagegen, alle uiebevor ge- 
klagte Gravamina in specie die schädliche kleine Münze gänz- 
lich abzuschaffen, die Ritterschaft wegen der entlaufenen Unter- 
thanen zu assistiren. 4. Stände wiederholen die Ritte pro 
declinando et intercedendo der Kürnermon,a.te, zumal da diese 



Digitized by Googl 



327 



vn «He RcaJassistenz der Türken hülfe verwandolt worden. Stände 
bezeugen, dass sie, wenn die RÖraermonate nicht wegfallen, 
weder eins noch andre gewilligtcr subsidiurum zu erstattten 
vermögend. 5. Legations* und dergleichen Kosten sind vor 
diesem von den Ständen nie gefordert, sondern von der Herr- 
schaft abgerichtet als Ann ex um lartdesfurstl. Hoheit, Stände 
bitten, sie nicht mehr zu bebtirden. 6. Die Nichtabtragung 
der Restanten an Proviantgelder liegt an der begehrten körper- 
lichen Eidesleistung gewesener Proviant Commissare, H F D. 
werden ersucht, sie zur Prästirung des Eides anzuhalten. 
8. Stände wünschen Glück zu dem Heirathswerk etc. 

Bl. 139b U2. Replica 14. April. 1. K.M. u H D. 
hatten nicht gehofft, dass die Holstein. Stande, die vom Januur 
restirenden 40 ß ä Pflug TUrkenhälfe einzubringen, geweigert. 
Die meisten hatten den Martinitermin der %>f^ R. a Pflug völlig 
entrichtet, die übrigen hatten ia 14 Tagen das residuum zu 
zahlen. 2. Was vor und nach 1634 auf die Sache wegen 
Herzog Joachim Emst verwandt, ist hinreichend bekannt, die* 
jenigen, so Mühe und Fleiss daran gewandt, sind dafür ge- 
bührlich anzusehen, mit dem dblato ist nicht auszureichen, 
sondern 1 R. vom Pflug zu zahlen. 3. Zum Unterhalt der 
Soldaten sind 1 R. 4ß ß monatlich noth wendig in 4 Terminen 
Mai, August, November und Februar künftigen Jahrs, der halbe 
Theil kann in kleiner Münze, doch nicht geringer als Dütgens 
aeeepttrt werden. Zu gänzlicher Abschaffung der kleinen Münze 
und Herausgebung der adeligen Untertbanen soll ein Expediens 
gesucht werden. 

4. Wegen der Römormonete sei nur erreicht, dass statt 
80 nur 30 Monate zu zahlen, die andern Stände des Reichs 
hatten ihr Contingent gezahlt, Holstein. Stande müssen nun- 
mehr aof eheste Einbringung bedacht sein. Gar fremdlich 
wird K M. and H. D. ftirkommen, dass Holstein. Stände 
gegen Aaszahlung dieses Contingenls mit ihren andern Ge- 
bohrnissen zurück zu hallen, sieb vernehmen lassen, da Kön. 
Maj. und H. D. Anlagen mit den Kais. Maj. zukommenden 



Digitized by Google 



328 



Römermonaten keine Verwandniss haben. 5. Wegen des zu 
allgemeiner Wohlfahrt geschehenen Vorschusses werden Stände 
ihre Devotion mit Ergiebigkeit so contestircn, dass K.. M. und 
H. D. solches mit Huld zu erkennen, Anlass haben. 6. So 
viel der Proviantcommissare noch am Leben, mögen den ge- 
wünschten Eid leisten und dann ungesäumt befriedigt werden. 
7. Stände werden auf vorhergehende diplomata das Quantum 
der angeregten Fräuleinsteuer zu I. K. M. contentement zahlen. 

Bl. 142b- 147. Duplica 16. April. 4. Die Türkenhülfe 
ist nicht weiter als December zu extendiren, da die Völker am 
ersten Januar licentirt worden, von den monatlich bis Decbr. 
gezahlten 40 ß müsse sogar ein Ueberschuss sein. 2. Hol- 
stein. Stände hätten gemeint, dass Scblesw. Stände zu den 
sumtibus litis concurriren, wenn das nicht, würde, da in Hol- 
stein Uber 7000 Pfl., doch, wenn a Pflug 1 R. zahlte, ein 
Uebermass sein. Es wird um Minderung, wie in resolutione 
gebeten, der Landsyndikus möge von dem Stand der Sache 
unterrichtet werden. 

Wulf von der Wisch zu Lütgenhorn und Damp habe zu 
verstehen gegeben, wie er als Impetrant gegen Herzog Chri- 
stian Adolf zu Schi. Holstein Sonderb. Linie den Impetraten 
auf eine klare Obligation, wofür Rönhof hypothecirt, ein man- 
datum erhalten, der Herzog aber Parition geweigert und 
Exemtion allegirt. Stände recommandiren das Gesuch als zu 
diesem zweiten capite gehörig, damit dem Impetrato sein in 
puncto exemtionis präjudicirliches Attentatum keineswegs ge- 
deihe. 3. Zum Unterhalt der Soldaten wollen Stände zu den 
in resolutione bewilligten 6 R. noch 2 R. zulegen in den 
genannten 4 Terminen, auch in Schillingen zur Hälfte zahlbar. 
Die Ritterschaft habe bei der Valvation befunden, dass die 
Schillinge nur einen Sechsling werth seien, die Städte bitten, 
dass niemand die seit 1663 geschlagenen Schillinge wider 
seinen Willen anzunehmen schuldig. 4. Wegen der Römer- 
monate wird, da seil dem Osnabrückischen Frieden kein Land 
so sehr gelitten, um Abwendung oder doch Dilation gebeten. 



Digitized by Google 



329 



5. Der Holstein. Stände Intention ist nicht, sich den Reichs- 
und Kreissteuern zu opponiren, sie bitten, da 8 R. extra ord. 
bewilligt, mit weiterer Anforderung tibersehen zu werden. 

6. Wegen des Eides der Proviantcommissare wird gedankt, 
dass heredes de credulitate schwören, wird gebeten. Die 
Ritterschaft bittet um Inlercessionales wegen der entwichenen 
Unterthanen, so wie um Schutz ihres Jagdrechts. 

Bl. 147b- 140. Triplica 17. April. 1. Für den Jauuar 
sind die 40 ß Türkenhülfe von den Holstein. Ständen in 14 
Tagen zu zahlen. 2. K. M. und H. D. seien durch Bitten 
der Stände zur Intervention bewogen, weil aber die Holstein. 
Stände die nölhigen media zu ergreifen und die Kosten bei- 
rutragen sich beschweren, lassen K. M. und H. I>. es dahin 
gestellt sein, können den Ständen gern gönnen, dass sie auf 
beliebige Weise ihre Befugnisse ausüben, Sie werden dero jura 
also beobachten lassen, damit, wie selbige von Herzog Joachim 
Ernst bis anhero niemahlen angefochten, also ferner sarta 
tecta und ungeschmälert verbleiben mögen, was sonst wegen 
der Justizsache in modum intercessionis ve) commendationis 
angeführt, darüber werden I. K. M. und H. D. ohnedem 
communiciren. 3. Zum Unterhalt der Soldaten reichen die 
offerirten 8 R. nicht, für diesmal wollen K.M. und H. D. mit 
12 R. ä Pflug friedlich sein , die Aemter hätten schon das 
alterum tantum aufgebracht. 4. Holstein. Stände müssen die 
Römermonate nicht retardiren. 5. Die zum Besten dieser 
Lande verlegten Kosten müsse« Stände nach dem Reichs- 
conclusum ersetzen. (i. Die Erben der Proviantcommissare 
mögen den Eid de credulitate leisten. Da das residuum mit 
den Restanten nicht zu bestreiten, so ist eine neue Anlage 
4 ß vom Pflug erforderlich. Wegen der ausgetretenen adel. 
• Unterthanen soll an K. M. und II. D. referirl werden. 

Bl. 150-152. Quadruplica 17. April. I. Stände be- 
willigen ad 1. V 2 R., ad 2. auch V 2 R. Gebelen wird, um 
Nachricht über den Status causac und die Verwendung der 
Gelder. 3. Stände erbieten sich zu 10 R. in 4 Portionen 



330 



jedesmal 2'/ 2 R., Schilling« mögen angenommen werden. Die 
Holstein. Stände erklären, dass sie, wenn sie terminis nondum 
exspirals Römermonate zu zahlen, nur 8 R. geben können. 
6. Wegen der Proviantgelder Wörden die früher bewilligten 
12 ß ausreichen. Wegen Ersatz der Spreckelschen Gelder 
wird gebeten. 

Flensburger Lan dtag 1666 Mai. (Verz. B. 2. XXXIII.) 

Bl. 153 154. Proposition, Copenhagen 2. Mai, 1. Zum 
UnUrhaji der Miliz und Versehung der Festungen sind 3 R. 
a Pflug monatlich erforderlich. 2. Da wegen des in Betr. de« 
gemeinen Landesinteresse bewilligten nichts ciugekoramen, auch 
sonst ein Ansehnliches restirt, das suh poena eiecutionis aus- 
gelassene Mandat fast verächtlich hintenaiigesetzt, so ist die 
poena dupli zur Hand zu nehmen. 3. Wegen der Legations- 
und andern Kosten werden Stände sieb «> eiuem erklecklichen 
subsidio herauslassen. 

Bl. 155 - 157. Unumgängliche aller- und unterth. An- 
zeige und Bitte. Flensburg 16. Mai. Obwohl Stände die 
proponirten capita in Consultation zu ziehen und darauf gern 
resolvirt hätten, so haben sie doch dfte aller- und unterthän. 
Beisorge und Befürchtung gehabt, es würde K. M. und R. D. 
einige Ungnade und Urihuld, welche sie doch nicht wissen 
verdient zu haben, auf sie geworfen haben, zumal sie aus den 
Mandatis vermerkt, wie die zuwider dem im vorigen Jahr ge- 
machten Landtagsconcluso vorgenommene und ganz contrariireude 
Inüraationes ') ergangen, dadurch die beliebten Termine in 



«) In der Handschrift foult der gemeinseb. Befehl. GUickstadt 
18. April 1666, dass die Holstein. Stände 24 ß Nachstand der 
Türkeuhülfe, 21 /J zu der das Landesiuteresse conrenureodeo Sache 
und die 50 Römermonale zu zahlen, da*s Holstein, und Schlesw. 
Stände zum Unterhalt der Mühe in 14 Tagen 10 R. zahlen bei sonst 
eintretender milftlr. Exrrutlon, dass I H. Frauleinsteuer, der Rest 
des Veehttsohen Contintenls und des Provlantgeldes einzubringen. 



Digitized by Google 



331 



quantitate et qualitate geändert, anticipirt und milit. exequirt, 
und dadurch der den Rechten und Privilegien gemässen Ob- 
servanz derogirt worden. Die jetzige Proposition giebt kein 
geringes Additaraentum, welches Stände dermassen bestürzt — . 
Holstein. Stände hätten bei vorigem Landtage 10 R. condi- 
tionell bewilligt, und wenigstens Moderation gehofft — die 
langjährige Last, der Misswachs in vorigen Jahren, das Vieh- 
slerben habe den Credit erschüttert, Stände können auf ein 
so hohes nach dem Anschlag der 18,000 Pflüge in die 
648,000 R. sich erstreckendes Quantum sich nicht resolviren, 
bitten es bei den Privilegien und den Landtagsschlüssen zu 
lassen, eine anderweitige mildere Proposition zu stellen. 

Bl. 158. Erklärung der König!, und Fürstl Deputirten 
vom 17. Mai, dass sie, so viel ihre Instruction zugiebt, alles 
Mögliche beitragen wollen ; Stände müssen ohne Cunctation 
sich auf die Proposition erklären. 

Bl. 158 b ^-165. Resolution der Stände. 1. Stände 
hätten um Aufrechthaltung der Privilegien, Beachtung der 
Landtagsoonclusa, die weder in quantitate noch qualitate zu 
verrücken, gebeten, und gehofft, dass die Königl. und Fürstl. 
Deputirten eine zu obigem Zweck zielende Resolution geben 
würden. Stände bewilligen, so fern diese Länder ohne Ein- 
quartkung und Ueberzug bleiben unter der Condition der un- 
verbrüchlichen Haltung künftiger Landlagsconclusa , 8 R. 
2. Betreffend den in cap. Ü und in dem am 18. April publi- 
cirten Monitorio bedeuteten Passus, erinnern sich Holstein. 
Stände, dass sie 24 ß ä Pfl. als Nachsteuer der Tiirkensteuer 
bewilligt, von den 5 R. der Römermonote hätten Stände sich 
exonerirt gewünscht oder doch Dilation erwartet, da auch die 
5 R. via executionis guten Theils eingetrieben, beiluden Stände 
billig, dass die Morosi ein Gleiches thuu, jedoch mit dem 
Reservat, dass, weil Stände auf vorigem Landtage nur sub 



Auch fehlt der Befehl vom 21. April I6Ü5, in welchem 5 R. Rönn r- 
monate gefordert wurden. Verz. B. 2. 8. 181. 



332 




expressa conditione declinationis vel suspensionis hujus oneris 
zu besagten 10 R. gewilligt, im Widrigen nur zu 8 R. sich 
erklärt, diejenigen, welche schon das ganze Quantum der 10 R. 
erlegt, die überschiessenden 2 R. an dem jetzigen Contingent 
der 8 R. defalciren. Stände beharren bei den wegen der das 
gemeine Landesinteresse concernirenden Sache bewilligten 24 /?, 
dass daraus ein Fond zur Ausführung der Prozesse nach vorigem 
Landlagsschluss gemacht, wider die Säumigen execulive ver- 
fahren werde; auch wegen der von beiden Fürstenthümern 
eingewilligten zu zahlenden 10 R., so wie wegen der ofine 
Abbruch des altüblicheu Gebrauchs des Orthsthaler üher sich 
genommenen 1 R. Fräuleinsteuer möge exequirt werden. 3. Die 
Forderung der Legationskosten sei ganz ungewöhnlich, Stände 
bitten, dass deshalb nicht weiter in sie gedrungen werde. 

Stände wiederholen die Bitte, es bei Conservirung der 
Privilegien und den Landlagscouclusis unverändert zu lassen, 
die Versammlungen mitten im Lande an bequemen Oertern 
anzustellen, ausser erheblichen Vorfällen nicht nach Flensburg 
zu verlegen; sie bitten 1. dass die Contributiones in kleiner 
Münze angenommen worden. 2. Dass die seit 1661 ge- 
schlagenen untauglichen Schillinge auf einen Sechsling gesetzt 
werden von künftigen Jacobi an, wenn das nicht zu bewilligen, 
so sie doch in der Conlrihution - anzunehmen. 3. Dass eine 
Commtssion zur Revision der Restanten anzuordnen mit Zu- 
ziehung Einiger aus der Noblesse und den Städten. 4. Wegen 
der ausgetretenen ünterthanen bittet die Ritterschaft um Hülfe. 
5. Wegen des Streits des Klosters Itzehoe Abhülfe zu ge- 
währen (vergl. gem. Verordn. S. 698). 6. Das Kloster Preetz 
hat wieder um Rcduction der Pflugzahl gebeten. 7. Heinrich 
Sehestedt hat sich beschweret, dass sein HofTeld zu Beck mit 
vier Pfl. angesetzt, da doch über hundert und mehr Jahren 
keine Contribution ausser dem Rossdienst gezahlt, er bittet um 
Delirung der Pflüge. 8. Königl. Städte bitten, dass K. M. 
und H. D. es bei der in Propositione versprochenen Gleich- 
heit in den Collecten lassen, sie seien mit Quartier der 



Digitized by Google 



333 



Reuter und des Fussvolks prägravirt, es möge gestattet sein, 
die Last der Hospitation in der Contribution zu kürzen. 
Vors 9te l ) hat auch die Stadt Kiel wegen Remission und 
Repartirung (vergl. Verz B. 2. S. XXXIII.) gewisser Pflüge 
laut Beil. B. (fehlt) angesucht, und dessen vornehmste Ursach 
in die daselbst angestellte Universität als gemeinnütziges Werk, 
wozu sie eine grosse Summe beigetragen, und den Professoribus 
et membris academicis gewisse Häuser einräumen und desfalls 
einen grossen Abgang an der Pflugzahl erleiden müssen, sol- 
ches auch zu Facilitirung ihrer zu ertragenden Intention gegen- 
wärtiger Resolution mit einzuverleiben gebeten, welches zwar 
übrige löbliche Stände geschehen lassen ; jedoch dass ihnen 
dadurch kein Zuwachs geschehen möge. 10. Wegen der 
Uniformität der Maasse ist früher per majora auf das Rends- 
burger Maass geschlossen, um Abhülfe der Ungleichheit wird 
gebeten. 11. Städte wiederholen die Bitte um Abschaffung 
des Stempelpapiers, wofür auch die Ritterschaft intercedendo 
gebeten. 12. Die gewöhnlichen Quartal- und Landgerichte, 
die in Stocken gerathen, mögen angesetzt werden. 

Bl. 165 b— 1G9. Replik 21. Mai. 1. Die bewilligten 
acht R. sind unzureichend, das begehrte Quantum ist erforder- 
lich. 2. Zum Unterhalt der Milice sind die Holsteinischen 
eben so hoch wie die Schlesw. gehalten und sind nicht 2 R. 
zu defalciren. Von den Römermonaten kann Holstein sich 
nicht eximiren. Die zu der das gemeine Landesinteresse 
concernirenden Sache bewilligten 24 ß ä Pflug werden fürerst 
angenommen. Die Proviantgelder sind cum usuris zu erstatten, 
durch die Restanten ist das Quantum nicht zu erlangen, Stände 
müssen ohne ferneres Queruliren das Fehlende zahlen. Die 
Legationskosten haben Stände nach Reichs- und Kreisschlüssen 
und Gewohnheit anderer Länder zu tragen. Wegen des Orts 
der Versammlung lassen K. M. und H. D. sich nichts vor- 



') Dieser neunte Punkt ist in diesem Manuscript nicht voll- 
ständig enthalten, ich habe ihn aus andern Handschi ifti'ii ergänzt. 



Digitized by Google 



334 



schreiben, die Deputaten wollen jedoch der Stände Sachen 
recommandiren. 1. Wegen der kleinen Münze wollen* die 
Depulirten referiren, es ist bereits verboten, in folgenden 
Jahren Schillinge zu prägen. Wegen der Annahme der Münze 
im Legekasten bleibt es bei trüberen Beschlüssen. 3. Zur 
Eintreibung der adeligen Restanten sind bereits Kön. und 
Fürstl. Deputirte verordnet. 4. Wegen der entwichenen adeligen 
Unlerthanen werden auf Inploration Intereessionales ergehen. 
5. Wegen der Irsale des Klosters Itzehoe mögen Prälaten und 
Rillerschaft Commissarc vorschlagen. 6. Wegen der Reduction 
der Pflüge des Klosters Preetz sind Deputirle nicht instrairt. 
7 Wegen der Delirung der Pflüge des H. Sehestedt, eben so. 
8. der Städte Gesuch wegen der Hospitation ist nicht zum 
Landtage gehörig, sie werden an I. K. M. verwiesen. 

9. Der Stadl Kiel Remonstration (S. 169) und Gesuch 
wegen Abnahme etlicher Pflüge betr. seynd I. K. M. u. H. D. 
der Meinung, dass der Abgang an Pflugzahl wegen der Pro- 
fessoren Häuser über gemeine Stadt hinwieder auszutheilen 
und dieser gestalt die Verringerung zu ergänzen. 10. Wegen 
der Gleichheit der Maasse sei 15^4 und 1636 Verfügung er- 
gangen. (Vergl. gemeinsch. Verordn. Renovation y. 29. Mai 
1666.) Wegen des StempelpapierS muss es bei dem frühem 
Bcschluss sein Bewenden behalten. Wegen des Quartal- und 
LaiHlgericbts wird zwischen K. M. und II. D. Comraünication 
statt finden, Deputirte wollen das Gesuch recommandiren. 

Bl. 170 -173. Duplica. Stände sehen die confirmirten 
Privilegien als Basis et essentiale praestfppositum aller con- 
cludendorum an, hatten sich auch diesmal nicht beschwert, 
wenn nicht die im vorigen Jahr ergangenen Paten ta et Mandats 
sie dazu veranlasst, sie hoffen, dass K. M. und H. D. dar- 2 
Uber halten und nicht zugeben, dass dawider gehandelt werde, 
t. Als Freiwilligkeit werden zu den angebotenen 8 R. noch 2 R„ 
bewilligt, also 10 R., eins für alles mit der Condition, sofern 
das Land in Ruhe ohne Kriegsüberzüge, Etnquarlirung und 
Durchmarsch bleibt. 2. Da die Römermonate eingefordert, 



Digitized by Google 



I 



385 



hoffen Holstein. Stände, Claas sie % R. defaieiren können, wie 
früher gebeten. 3. Mit den Legationskosten Stände zu ver- 
schonen, wird gebeten, sie seien Annexuni Regaliuni und 
früher nie gefordert. 4. Staude repeliren die Bitte wegen des 
Orts der Versammlungen, wollen K. M. und H. fo. kein Kiel 
oder Maass vorschreiben. Stände wiederholen die Beschwerde 
wegen der kleinen Münze. Bei Eintreibung der adeligen Ko- 
stanten ist auch auf die abgetheilten Herren zu sehen, die 
Execution über alle unter die Pflugzahl Gehörigen vorzunehmen 
üfid durchgehende Gleichheit zu halten. Wegen der entwich. 
Unterthanefr. — 5. 6. Wegen des Klosters ftzehoe und Preetz 
haben Stände intercedirt, um Unheil abzuwenden, wiederholen 
die Bitte, welche sie auch 7 Ratione der Königlichen als sub 
com omni proiitgio et uno corpore mit der löblichen Ritler- 
schaft gehörige arid wegen Hospitationskosten specialiter gra- 
virten Städte rcpetircD, und K M. und H. D. anflehen, damit 
sie uieitt düplici onere gravirt werden, massen denn auch die 
Stadt Kiel sich vor das aller- und gnädigst vorberfthrte Et- 
fredlens aller- und unterthän. bedanket, alldieweil sie jedoch 
anter vorigem onere in sich verbleibet und keine Leiehterung 
dadurch verspüren würde, als geruhen E. K. M. und H. I). 
dieselbe oller- und gnäd. anzusehen und sie in dem aller- und 
unferthan. pOtito mildigst zu erhören. Städte wiederholen die 
Ritte um Abschaffung des Stempelpapiers. 

Bl. 174—175. triplica 22. Mai. 1. Die 10 R. sind 
nicht ausreichend, Stände werden sich zu einer erklecklichern 
Summe herauslassen. 2. Zu Befriedigung der Proviant- 
commissan ist eine neüe Anlage ungefähr 8 ß ä Pflug er- 
forderlich, Stände werden die früher bewilligte l R. 12 ß 
einbringen. 3. Holstein. Stände müssen die Legations- und 
andere Kosten zahlen. Wegen Defalcirung der 2 R., des Orts 
der Versammlung, des Klosters Preetz und der Stadt Kiej 
bleibt es bei der Replfca. Wegen der Münze und des Land- 
gerichts wollen Depuürte referiren; wenn wegen des Klosters 



336 



Itzehoe ein Vergleich nicht zu erreichen, ist die Sache ad 
forum ordtnarium zu verweisen. 

Bl. 176 - 177. Quadrupliea 22. Mai. Stände offeriren 
seracl pro Semper zu den oflVrirteti 10 R. noch 2 R., könneu 
nicht mehr bewilligen, weil sie sonst von Haus und Hof zu 
gehen genölhigt werden. 

Kieler Landtag 1607 April. (Verz. B. 2. S. XXXIV.) 

Bl. 179 -180. Proposition, Goltorf 22. April. 1. Zur 
Unterhaltung der Milice sind 18 R. in 4 Terminen Jon., Mich., 
Weihnachten und künftigen Jahrs 1. Mai nölhig. 2. Bei den 
Concursen haben die Creditoren besonders die Ritterschaf, 
grossen Schaden gelitten, seit 1661 soll derselbe sich auf 
etliche Tonnen Geldes erstrecken Um dies zu verhindern, 
wird auch hicselbst, wie in andern Chur- und Fürstenth , ein 
Provincialprolocoll, worin alle Pfandverschreibungen einzutragen, 
zu errichten sein. 3. Wegen der excessiven Kosten der 
adeligen Leichbegängnisse ist ein Maass zu bestimmen und 
eine unterschiedene Ordnung unter denen, welche vornehme 
ansehnliche Gharges bekleidet und andern Privatpersonen zu 
observiren und in acht zu nehmen. 1. Zur Refusion der 
Legationskosten ist eine Ergiebigkeit zu bewilligen, o. Die 
Röinerzugsgelder sind bei sonst eintretender militär. Execution 
einzubringen. 6. Den Ständen ist wissend, in welche kostbare 
Processe I. K. M. u. HD. von dero Vellern Herzog Joachim 
Ernsl F. G. sowohl wegen anderer Sachen als auch auf Land- 
tagen verwilligter Contributiou unbegründeter Weise gezogen 
worden, ob nun zwar K. M. und H. D. anfangs der Zuversicht 
gelebt, es würden Se. Liebden in Anerkennung seines hoch- 
handgreiflichen und wider den unvermeidlichen landüblichen 
Gebrauch laufenden Unfugs von selbst von dergleichen unziem- 
lichen Zumuthungen abgestanden und in ihrem gesammten 
Herzoglichen Hause einige unnöthige Zweiungen zu veranlassen, 
sich besser besonnen haben, so befindet sich doch nunmehr 



Uigitized by 



337 



das Contrarium, indem nicht allein höchstpräjudicirliche Re- 
scripta von S. L. einseitig extrahirt, sondern auch noch be- 
schwerlichere zu vermuthen sein könnten, darum haben K.M. 
und H. D. eine Nothdurft zu sein erachtet, denen Ständen zu 
dem Ende bievon Part zu geben, damit sie I. K. M. und 

H. D. bei noch währendem Landtage mit Ihrem hierüber 
führenden aller- und unterth. Sentiment an Hand gehen 
mögten. 7. Demnach auch letztlich dem geliebten Vaterlande 
zum Besten LH. D. Herzog Christian Albrecht ailhic in dero 
Stadt Kiel eine academiam erigiren lassen und denn gedachte 
Stadt wegen der Professoren Freihäuser einige Milderung von 
der Pflugzahl beweglichst gesuchet, so haben I. H. D. dieses 
nicht unbillige Suchen an die löbl. Stände verwiesen und zu 
billig massiger Erörterung hiemit recommandiren wollen. 

Bl. 181—187. Resolution 25. April. Stände beklagen 
den Zustand des Landes, das werthe Vaterland sei bei weitem 
nicht mehr in dem alten Flor, ein adeliges Gut muss nach 
dem andern den Crediloribus abgetreten werden, Städte klagen 
über den Abgang der Commercien, der Credit sei geschwächt- 

I. Sie offeriren von jedem Pflug 8 R. in den proponirten vier 
Terminen, wobei die mit Einquartirung belegten Königl. Städte 
bitten, dass sie die Hospitationskosten decourtiren dürfen, 
dem die Klöster wegen vielfältiger Nachtlager und Durchzüge 
inhäriren. 2. Das Provincialprotocoll halten Prälaten und Ritter- 
schaft der Landschaft nicht erspriesslich; sie bitten, dass die 
Urtheilsgelder und taxatio sportularum nach dem quanto realis 
solutionis bestimmt, die Coramissionskosten gemindert werden. 
3. Die Ritterschaft muss gestehen , dass bei denen in den 
Städten, maassen die auf dem Lande und den adeligen Höfen 
angestellten Sepulturen hiemit nicht gemeint, angestellten adel. 
Begräbnissen grosse Depensen geschehen, welchem sie nicht 
besser vorzukommen gemeint, als dass desfals eine gewisse 
Ordnung gemacht und darüber gehalten würde, gestalt sie sich 
dahin und zwar sub poena von 500 R. in eventum contra- 
ventionis einhellig vereinbaret. 1. Die Anleihuug des fremden 

22 



Digitized by Google 



338 



Silbergeschirrs. 2 5. Gebeten wird diese Beliebung au con- 
(iroairen undi promulgiren Im Uebrigen (vgl. Verz. B. 2. S. 183) 
gelebt die Noblesse der Zuversicht, dass sie unter dem Namen der 
Privatpersonen in boepassu der Proposition nicht wird gemeint sein. 

4. Mit den Legationskoslen bitten Stände verschont zu werden. 

5. Bekannt, dass nach den Braunsebweigiachen und andern Kreis* 
Schlüssen die Römermoeate weder unken sali statuum concluso 
gewilligt, noch das Quantum determiuirt, sondern bis zum 
nächsten Reichstage ausgesetzt worden. Stande bitten um 
Dilation bis von den Reichs- und Kreisverwandte« Nachricht 
cinkommt und bis der Kreis exequirt wird, und um Suspension 
der mitgeteilten Execution, sollte mit dieser der Anfang ge- 
macht werden, könnten sie die bewilligten 8 R. nicht zahlen. 
t> Stände können heilsameres nicht ermessen, als dass K. M. 
und HL D. nach dem Exempel dero Vorfahren sich der Sache 
forthin altes Ernstes annehmen und sieh den Wohlstand ihrer 
Land und Leute wollen lassen recomraandirt sein, auch dem 
am Kaiserl. Reichshofrath bestellten Sachwaller die treuliche 
Nachsetzung dieses ganz präjudicirlichen negotii anbefehlen, 
immassen wir die uns pro rata competir enden noth wendiger» 
litis expensas mittelist perlustrirter Rechnung zu K. M. und 
Fi. Erleichterung mit über uns zu nehmen erbötig. Obwohl 
des Fürstenthums Schlesw. Stände sieb von diesen Kosten 
eximirt halten, so haben doch wir des Fürst. Holstein. Stände 
denselben widersprochen und dass sie ob idontitatem et con- 
nexitalem causae dahin mit gehörig, opponirt, die Schlesw. 
aber bei ihrer von der hohen Landesherrschaft in dieser Sache 
beroits erhaltenen BeipflichUing beharret, und> gebeten es bei 
vorigem Recessc zu lassen. Sollten K. M. und H. D. 
ein Anderes als vorg«selzet unter diesem Punkt inten- 
diren und desfalls eine Deduction und nähere Eröfnung zu 
geben belieben, so sein wir dieselbe gewärtig und erbötig mit: 
unserer Erklärung einzukommen, wobei jedoch die Schleswig- 
scheu ihre gethane Protestation und pnora erwiedern*. Endlich 
und pro 7. Können und mögün löbliche Ständo der Sladt Kiel 



Digitized by Google 



339 

herzlich gern gönnen und wünschen, dass sie die Ersetzung 
an der Pflugzahl wegen verspürten Abgangs der Professoren 
Häuser erlangen, wenn E. K. M. und H. D. dieselbe ihnen 
aller- and gnädigst remiUiren Wollen, nur dass andern dadurch 
kern incrementura zuwachse, desfals man sich auf den vorigen 
Landtagsschluss quoad hunc passum will bezogen haben. 

1. Da unter Exigirung auch die Debita, so noch nicht 
liquide, gezogen und darauf die Execution pure verhängt, auch 
die bereits bezahlt, auf den Restantenzettel gesetzt, so bitten 
Stände, die Execution nicht zu verhängen, bevor die höchste 
Notwendigkeit es erfordert, und dass aus Mittel der Ritter- 
schaft und Städte Etliche wegen der Rechnungen zugezogen 
werden, auch die Execution nicht durch Reuter, sondern durch 
Musqoettre geschehe. 2. Weil bei dem Landgerichtsnotar 
Confusion der Restanten, wird gebeten, dass er ein ordent- 
liches jährliches Register halte, den Ständen eine General- 
quitang nach der Zahlung gebe« 3. Dass die Contributiones 
in allerhand kleiner Münze ohne Unterschied anzunehmen. 
4. Dass der Brückenzoll in Eckernforde abgestellt. 5. Wegen 
Gleichheit der Maasse Bestimmung getroffen werde. 6. Die 
Ritterschaft bittet um Assistenz wegen der entwichenen ünter- 
thanen. 7. Die Klöster haben ihre Bitten resp. compensa- 
tionis, reduetionis, remissionis ihrer Pflüge wiederholt, das 
Memorial des Klosters Preetz liegt an (fehlt), die Klöster 
bitten, dass ihnen die alten Restanten nachgelassen werden. 
Stände recommandiren die Petita. 8. Dm Resolution wegen 
der Spreckelschen Gelder wird gebeten. 9. Schlesw. Stände 
bitten — wie bereits durch speciale Concession gestattet — 
auch für die Städte um eine gleich massige Verordnung wegen 
der testamentifactio. 10. Kay von Ahlefeld auf Mehlbeck hat 
beikommende Nothdurft (fehlt) übergeben, dass das Gut 
Campen aus Unwissenheit der Interessenten zu zwei Pflügen 
angesetzt. 11. Wegen des Stempelpapiers Wiederholen die 
Städte ihre Bitte. 12. Die Stadt Schleswig hat pro totali 
remissione der 20 Pfluge auf dem Holm als auch die armen 

22* 



340 



Leute des grauen Klosters um Nachlass der Restanten auch 
Remission gebeten, so wie die Stadt Sonderburg wegen Brand- 
schadens um Milderung. 

Bl. 189—193. Replica 27. April. 1. Zur Milice sind 
16 R. a Pflug erforderlich. 2. Wegen des Schuld- und 
Pfandprotocolls mag es für jetzt sein Bewenden haben. We- 
gen der Sportein (vcrgl. gemeinschaftl. Verordn. S. 708). 

Was löbl. Stände zu der adeligen Funeralkosten Ersparung 
beliebt, gereichet K. M. und H. D. zur Gefälligkeit und 
werden sie eine Constitution publiciren auch die beliebte Poen 
exigiren, davon dem, welcher dem regierenden Herrn solchen 
Ungehorsam anmeldet, V 3 * der Strafe, das Residuum dem Fisco 
appliciren lassen. (Vcrgl. gem. Verordn. S. 712.) Sonsten 
ist K. M. und H. D. gar b e fremd t und ohngewöhnlich für- 
kommen — Verz. B. 2. S. 183). 4. Der Passus der 
Legations- und andern Spesen ist nicht zur Consullalion, son- 
dern nur zur Notifikation vorgetragen. Stände werden sich 
also erklären , dass ihre Devotion für die landesväterliche 
Sorgfalt zu erblicken. 5. Wegen der Römermonate scheint 
es, dass Stände der hohen Obrigkeit Ziel und Maass zu geben, 
wie diesellie auf Reichs- und Kreistagen die Vota zu führen, keine 
Scheu tragen — • K. M. und H. D. wollen getreue Stände 
aller- und gnäd. Ernstes hiemit verwarnt haben, dass sie hin- 
fuhr o behutsamer verfahren, und in den Schranken — , keine fer- 
nere Contradiction — im Fall der Reichspfennigmeister auf 
seine Forderung der Zinsen von den so lang zurückgehaltenen 
Römerzugsgeldern ferner bestehen sollte, sind diese von den 
Morosis zu exigiren. 6. Mit welchem Ohnfug Herzog Joachim 
Ernst sich der landtäg. Gontribution zu enthalten für einige 
Zeit anmasslich unternommen und deswegen I. K. M u. H. D. 
in einen kostbaren Prozess gezogen, kann den löbl. Ständen 
mehrentheils nicht ohnverborgen sein, als welchen gutermassen 
erinnerlich, welchergestalt S. L. allewege durch die ihrige der 
Landtags-Proposition Eröffnung und darauf folgender Consul- 
tation, wie ein anderer Stand, beigewohnt, auch das verwilligle 



Digitized by Google 



341 





Quantum in den Legekasten ohne einzige Cont'radiction ein 
gebracht, nun aber für wenige Jahre sich dessen zu enthrecben 
unterstanden, daher die Stände diese Sache überlegen , den 
ante actis nachsinnen und ihr aller- und unterth. Sentiment 
und Wissenschaft hierüber beitragen und an Hand geben wol- 
len, gestalt sie dann dero Endt quoad hunc actum ihrer Eyde 
und Pflichten, womit sie I. K. M. und H. D. verwandt, er- 
lassen werden, K. M. und H. D. werden sorgsame Vigilanz 
beobachten zu lassen nicht ermüden, sind der gnäd. Zuver- 
sicht, die Holstein. Stände — wegen der Schlesw. Stände 
Contradiction soll referirt werden — zu einem anderweitigen 
subsidio (in Betracht ein Mehreres als die zuerst eingewilligten 
24 ß eintragen, bereits auf den Prozess verwandt, wie hin- 
führo alle Quartal der Stande Deputirten so wohl von dem 
Verlag als der Sachen Bewandniss Nachricht soll gegeben 
werden) in fürdersamstem Termino in den Legekasten beizu- 
tragen, sich herauslassen werden. 

Wegen der Gravamina 1. soll Wandel geschafft werden. 
2. Der Quitung des Landgerichtsnotars (gemeinsch. Verordn. 
S 709;. 3. Wegen der kleinen Münze bleibt es bis zu 
anderweitiger Verordnung bewenden (gemeinsch. Verordn. 
S. 706). 4. Wegen der Brücke zu Eckernförde soll Anstalt 
erfolgen. 5. Wegen Gleichheit der Maasse soll Verfügung 
ergehen. 6. Wegen der entwichenen Unterthanen soll referirt 
werden. 

Bl. 191—199. Duplik 28. April, i. Stände bewilligen 
10 R. 2. Die Städte bitten wieder um Decourtirung wegen 
der Hospitation, die Klöster gleichfalls, S. Job. ist mit einem 
Memorial eingekommen. Wegen der Sportern. 3. Wegen 
der Funeralkosten. (Es wird ein Nachtrag zu der Beliebung 
mitgetbeilt.) Im Uehrigen sind Prälaten und Ritterschaft nicht 
wenig bestürzet worden (Verz. B. 2. S. 183) — . 4. Die 
frühere Bitte, sie wegen der Legationskosten zu übersehen, 
wird wiederholt. 5. Holstein. Stände sind nicht weniger be- 
trübt als höchst consternirt — haben niemals gedacht, unter 



842 

dem Schein der Reichsoneruoi uns unserer schuldigsten Devpir 
gegen unsere regierende hohe Landesherrscbaft zu entbrechen, 
haben gesucht, die Execution bis zu einlaufender Nachricht, ob 
und wie weit der Niedersächsische Kreis diese Römermonate 
bezahlt, zu dilatiren, können nicht umhin, ihr Petitum noch» 
mals zu wiederholen, nachdem wir uns zu mehrfältigen an- 
sehnlichen Subsidiis eben auch jetzo in dieser Duptica zu 
zehn R. ausgelassen, um so viel mehr werden Sie uns mit 
dieser Prästation fibersehen. 6. Können Stände nicht ab- 
sehen, wie Herzog Joachim Ernst, F. D. auf dero gefasste 
ganz ungleiche Meinung unabwendig bestehen, dadurch sich 
den beliebten Collectis gänzlich zu entziehen und dieselbe den 
übrigen Ständen dieser Fürstenth. anzubürden. gemeint, da doch 
die landkundige Nolorietät und unverrücktes Herkommen un~ 
läugbar behaupten , dass nach publiquer Intimalion derer von 
der regier. Herrschaft berahmten Landtage Hochg. I. F. G. 
dero deputirte Räthe dahin abgeordnet, welche nebst übrigen, 
den Prälaten, Ritterschaft und Städten, die Proposition mit 
angehöret, bei der Consultation ihre Session und Votum ge- 
habt also das landtägige Couclusum mit gemacht, dadurch sieb 
als ein Nebenstand und tan quam indivisibile membrum von 
, diesem corpore geberdet, immassen solches nicht allein aus 
vorigem, sondern noch in dem jüngstverwichengn 1664sten 
Jahr beim Landtage zu Rendsburg durch zweier Plönischer 
deputirter Räthe Erscheinung oculariter zu Tage geleuchtet, 
auch die alten Register ergeben werden, dass sie in den 
Legekasten allemal contribuiret und unsers Wissens niemals 
etwas dabei reservando vel protestando abziehen lassen, daher 
denn erhellen will, Sie sich von dem onere collectandi zu 
unserer Aggravation nicht werden entbrechen können. Wir 
bedanken uns gegen E. K. M. und H, D. für die Vigilanz, 
bitten, dass Ew. — darin nichts vermindern — . zu den 
bereits bezahlten 24 ß wollen Stände noch einen y a R. dar- 
legen nächstkünftigen Oclavis 16t>8, dass inzwischen die Rech- 
nung Uber die 24 ß den Deputirten der Stände cammunkirt 



Digitized by Google 



848 



werde. Die Schleswig. Stände bedanken sich för die ihrer 
Protestatio!) wegen promittirie favoriible Relation. 

Wegen <ter Gravaniina danken Stände fi)r die Erklärung 
ad i. 2. 4.-6., jedoch ad 3. wird nochmals gebeten, daSS 
die kleine Milrtzsorte promiscue im Legekasten anzunehmen. 
Wegen 8., 9.) 10. wird um fa^orable Relation gebeten. Gay 
von Antfeld wiederholt sein Petitum wegen Campen, Cay 
Bertram von Wonsflelh's Memoria) wegen Espelns wird recom<- 
mandando exhibirt. Prälaten und Ritterschaft haben unter sich 
eine Anlage von 24 ß zo gemeinen Landes nothwendigen 
Aasgaben Michaelis zahlbar beliebt, bitten, Patente deshalb zu 
erlassen. 

BL 200. Der Holstein. Stande Erklärung 29 April. 
Obwohl Stände sich Hoffnung gemacht, E; K. M und H. D. 
Wörden in allen Punkten acquiesciren, erinnern sieh dennoch, 
dass der Passus wegen reslirender Röraermonate Bedenken 
macht, leicht eine TripNoa erfolgen durfte, wenn nun Holstein. 
Stände Nachriebt von diesem Werke, erlaugt, dadurch die in 
resolutione et dopliea conditionirte Erklärung purificirt wird, 
als wollen sie Bich zu der Pröstatron offerirt haben. 

Rendsburger Landtag 1668 April. (Verz. B. 2. 
S. XXXV. und S. 184.) 

» « • 

Bl. 201. Landtagspatenl, Gllkkstadt 25. Februar 1668, 
sich am 8. April in Rendsburg einzufinden, am 9. April auf 
dem Rathhause zu erscheinen. 

Bl. 202. Imitation. Glückstadt 17. Mai 1668. Da 
Wh* König Friedrich die Durchl. Prinzessin Friderica Amalia 
an unsern vielgeliebten Vetter Herzog Christian Albrecht 
despondirt auch d'fe Vermählung ith October verwichenert Jahrs 
in Glückstadt vollzogen, so ist die gebührende Frauleinsteüei 1 
von jedem Pflug 1 R. am 1. Mai bei Vermeidung der militär 
Execntion bei dem Landgeriehtsnotar einzubringen. 

Bl. 203-206. Gemeinschaftliche Zoll- Und Liccntver- 



344 



Ordnung fi — 13). Kopenhagen 5. März 1668. Bl. 206-208. 
Renovirte Zollrolle. Kopenhagen 5 März 1668. Bl. 209-210. 
Renovirte Licentrolle. (Die letztere gedruckt im corp. const. 
regio Holsat. I. S. 1405.) 

Bl. 211 — 212. Gemeiusch. Licentordnung (1 — 6). Copen- 
hagcn 5. März 1668. (Gedruckt in gemeinschaftl. Verordn. 
S. 715, auch im corp. constit. regio Holsat. I. S. 1408. 
„und damit vors erste — tt .) 

Bl. 212b- 213. Contenta (cap. 1—4) der Landtags- 
proposition und Resolution, so wie 7 Gravamina. 

Bl. 214-216. Proposition. Copenhagen 31. März 1668. 
1. Zur Unterhaltung der Milice werden 18 R. gefordert in 
4 Terminen Joh., Mich., Weihn. und künftigen Mai. 2. Den 
Ständen ist bekannt, dass die ex officio ausgelassene Kaiser- 
liche Commission zu Hinterlegung der zwischen Herzog Joachim 
Ernst und den Ständen obschwebenden und unlängst zu Recht 
verflochtenen Irrungen mit ehestem zu reassumiren, so werden 
sie bedacht sein, dass ihre Deputirten mit genügsamer Information 
und Vollmacht versehen werden. 3. Da von den gewilligten An- 
lagen als nachstehenden Römermonaten resp. Prinzessin- und 
Fräuleinsteuer, nicht weniger zur Forlsetzung bekannter Pro- 
zesse, auch von den 1657 zu Flensburg verwilligten 24 R. 
ä Pflug ansehnliche Restanten sich befinden, und K. M. und 
H. D. entschlossen, sothane Restanten durch Exemtion einzu- 
treiben, so wollen dieselben vorher Stände warnen. 4. I.K. 
Maj. und H. D. haben einige Jahre viele Unkosten auf 
Ambassadeur , Residenten und Correspondenten verwandt. 
Stände haben die nothwcndigen subsidia nach Anzahl der 
Pflüge, in Gemässheil der Reichs- und Kreisschlüsse, zu tragen, 
es sind 6 R. a Pflug zu erlegen. 

ßl. 216b 226. Resolution. Stände offeriren 8 R. 
ä Pflug in den 4 Terminen der Proposition mit dem Beding, 
dass sie von diesen und dergleichen so wohl auch denen in 
propositione specialiter enthaltenen sampt sonst allen andern 
ungewöhnlichen Forderungen, wie die auch Namen haben 



Digitized by Google 



345 



mögten, jetzt und hinführo verschont bleiben. Die Königlichen 
Städte bitten, dass ihnen wegen des onus hospitationis eine 
KUrzung an der Conlribution gestattet werde, Fürstl. Städte 
bitten, die Ihrer F. Herrschaft im verwichenen Jahr ahgcslattcte 
sonderbare exlraord. Abgilt zu ponderiren. 2. Holstein Stande 
sind bereit aus Mittel der Prälaten und Ritterschaft und den 
Städten Deputirte mit Vollmacht und Instruction zu versehen 
— K. Maj. und H. D. werden bei der nochmals angesetzton 
Raiserl. Commission das Beste thun, damit wir bei der wohl- 
hergebrachten Kön. und Fürstl. Regierung geschützt und mit 
anderweitiger Homagial- und andern Leistungen nicht gravirt 
werden mögen. Stände bitten, weil so wohl aus der von den 
Kaiserl. Chur- und Fürstl. Commissariis an die gesaromten 
Holstein. Prälaten, Ritter- und Landschaft abgelassene Oenun- 
ciation, als auch dero Subdelegirten gegebenen Nachricht und 
dabei ertheilten copeylichen Communication erhellet, dass bevor 
von der Rais. Maj. ein besonderes Monitorium an die Stände 
immediate abgelassen, dasselbe aber in originali bei E. K. M. 
und F. D. sich befinden würde, dass solhanes zu Beifügung 
der Acten ihnen extradirt werden möge. 3. Stände danken 
für die Prämonition. Weil unter den Restanten die Fräulein- 
Steuer mit angezogen, so erinnern sieb Stände ihrer Obligation, 
wenn sie aber aus dem oh n längst ergang. Patent mit Bestür- 
zung vernommen, dass nicht nur das geforderte Quantum in 
materialibus ratione augmenti auf 1 R., sondern auch in for- 
maiibus quoad modum exigendi der terrainus solvendi, ohne 
vorhergehende gewöhnliche landtägige Intimalion, Consultation 
und schliessliche Vereinbarung idque sub cornminatione ntili- 
taris executionis, gesetzet, welches den Ständen dieser Fürslenth. 
Observanz und Privilegien nach niemals vorher begegnet — 
bitten, es bei der beständig observirten Praxi und der Stände 
freiwilligen Ergiebigkeit zu lassen. Was den dritten Posten 
die 1657 mit gewisser Bedingung geforderten und angenom- 
menen 24 R. betrifft, ergiebt der helle Buchstab so wohl 
resolutionis als duplicae des damaligen Rendsburgischen Ab- 



346 



schied», dass die Hälfte sofort, die andern 1B R. anders nicht 
denn sofern das Land von feindlichen Einfällen und dergleichen 
Casus würde cunservirt bleiben, von den Ständen damals ge- 
willigt worden. (Oben 8. 293.) Da aber bekamt, dass so- 
fort darauf die Kriegsunruhe eingefallen , die präsupponirte 
conditio des beständigen Friedens nicht erfüllt, der Schwedische 
Einfall sofort darauf erfolget, dahero die Stände bis auf diese 
Stunde noch drückende Brandschatzung und andere erlittene 
Besch wem usse, so dieses Quantum weit übertreffen, ertragen, 
weshalb sie die 1661 und 1662 angeführten Motive repetiren, 
und sie zu entfreien bitten. 4. Die 0 R. Legationskosten, 
da solche vor K. M. und F. D. Vorfahren nie gefordert, 
werden abgelehnt; auch können Stände sie nicht bewilligen, 
da sie schon bei dem ersten Punkt über ihr Vermögen zu 
8 R. sich herausgelassen, Stände bitten, sie mit dem neuen 
Postulato zu verschonen. 

Gravaraen 1. Die Städte bitten, die in kurz verwiebener 
Zeit verspürte Steigerung der Zölle, Accisen und Licente als 
commune gravamen anzuziehen. PräLaien und Ritterschaft be- 
finden zwar, dass E. K. M. und H. D. gegen sie ein sonder- 
bares Gnadenzeichen erblicken lassen und Dicht gemeint, ihnen 
zu disputiren, was Kon. und Fürst!. Vorfahren dieser wegen 
concedirt, dieweil aber befunden, dass die Steigerung auch 
auf ihre Unterthanen consequenter auf sie redundirt, daher 
auch gesamtste Stände conjunetim et communi nomine viele 
Jahre um Abschaffung gebeten. Die Noblesse hat sich dem 
nicht zu entlegen gewusst, zumal implorirende Städte sieb nicht 
allein in kundbaren mit der Ritterschaft gemein habenden 
Privilegiis fundirt, sondern auch zu der gesammten Stände 
Unheil erstreckt - bitten, diesen beschwerlichen Punkt abzu- 
stellen event. es bei dem alten ungesteigerten und uogeänderlen 
Stand zu lassen Weil die Noblesse von dem zur Gras- und 
Futterung eingekauftem Vieh nur den kleinen Zoll von 3 ß 
erlegt, wegen des Geiraides, Fettwaaren frei passfet, so wird 
gebeten, eine deutliche Erklärung zu geben, damit die Zoll- 



Digitized by Google: 



347 

— 



Verwalter nicht sur Ungebühr die Certificationes disputiren 
mögen. 2. Wegen der kleinen Münze. 3. Wegen der 
Spreckelschen Gelder. 4.. Pralate n und Ritterschaft bitten den 
alten Gebrauch wieder einzuführen, dass aus ihrem Mittel 
Gewisse bei dem Legekasten gesetzt werden. 5. Die Klöster 
Itaehoe und PreetB wiederholen ihre Hilten, S. Joh. klagt in 
anlieg. (S. 25$) Memorial Über aufgebürdete Herren-Fuhren. 
6. Wegen de* ausgetretenen Unlerthanen. 7. Die Städte be- 
schweren «ich über das Stempelpapier, die Stadt Schleswig 
bittet, es bei der a. 1652 gemachten Reduclion der Pflugzahl 
zu lassen, ihr die 20 Pflüge auf dem Holm abzunehmen. 

Bl. 286 -229. Replica 13. April. 1. Die 8 R. reichen 
nicht, 18 R. sind zu zahlen. Wns Städte wegen der Hospita- 
tion und eztraord. Angiften annectirt, darüber soll referirt 
werden. 2. Bei der Kais. Commission wollen K M. und 
F. D. Stände vertreten, die Originaldecumente sollen nach- 
gesucht und dieser wegen den Ständen nach Gutbcfinden be- 
gegnet werden. 3. Der Priazessin-Steuer t R. a PQug werden 
Stande sich nicht entziehen, und ft. Mai den 1 R. einbringen. 
Die Restanten der 1057 bewilligten 24 R. sind zu zahlen, 
obwohl Krieg dazwischen gekommen. Aus diesen Restanten 
wollen K. M. die Forderung der Spreckelschen Gelder befrie- 
digen. 4. Wegen der Legationskosten wollen K, M. u. F. D. 
von ihren getreuen Ständen keine fernere Contradictian, son- 
dern geaiemende Devotion erwarten. 

Wegen Gravaraen 1-, 2 , 4., 5., 7., 8. wollen Deputirte 
ob defeetum Instructions referiren. Die voUwi« htigen Duralen 
sollen sü6^( angenommen werden, den Qbligationibus, worin 
R. in specie verschrieben, muss nachgelebt werden. Wegen 
der entwichenen Unlerthanen bleibt es bei voriger Erklärung. 

Bl. 229 23ti. 1. Duplik 14 April. 1. Stände bewilli- 
gen, mit dem in resolutione angezogenen Reservat gänzlicher 
Befreiung von allen übrigen Ausgaben . seniel pro semper 
10 R. Die Königl. Städte bieten, ihre Hospitalionsbescbwerd« 
iu poudeiire*, die Fftwt», Städte euwfihnen ihre vergangen 



348 



jährige extraord. Abgiften. 2. Stände danken für das Ver- 
sprechen der Assistenz in der ab Plönscher Seite angemassten 
Sache, und der versprochenen Nachsuchung der Documente. 
Die Viochfiirstl. (Holsteinischen) Städte als Mitglieder des 
Hochfiirstl. (Holsteinischen) corporis und consortes hujus litis 
ermessen es, erspriesslicher zu sein, dass sie Ihrer allergnäd. 
Herrschaft die Vertret- und Ausführung dieser Sache aller- 
und unterth. anheim geben, als thun sie I. K. M. und F. D. 
in aller Unterthänigkeit submittiren — bitten sie von der 
Plönschen Impugnation auch der zu besorgenden Pöna contu- 
maciae ob non faclam comparitionem ad commissar. denuncia- 
tioncm und anderer Ungelegenheiten zu entfreien, dies jedoch 
nicht als eine Separation von Prälaten und Ritterschaft auszu- 
deuten, sondern sie auch mit denselben allewege indissociabel 
zu lassen geruhen wollen. 3. Die Fräuleinsteuer betr. be- 
ziehen sich Stande auf ihre in dergleichen Fällen erwiesene 
freigiebige Devotion — bitten es, bei der in resolutione an- 
geregten Freiwilligkeit für diesmal citra conseq , hinküuftig 
aber bei dem alten Herkommen ralione simplicis quanti absque 
extcnsione et augmentatione als auch modi exigendi bewenden 
zu lassen. 3. Wegen der 24 R. wird gebeten, nicht weiter 
zu fordern. Die Spreckelschen Gelder sind schon einmal von 
den Ständen bezahlt, auch sind nur Etliche dabei interessirt. 
4. Die Legationskosten werden abgelehnt. 

Gravamina 1. Stände berufen wegen der Zölle und Licen- 
ten sich auf die Privilegien : Man schall ock — (Hegewisch 
und Jensen S. 146). 2. Wegen 2., 4., 5., 6 , 7. wird die 
Bitte wiederholt, rücksichtlich der Spreckelschen Gelder wird 
um Ersatz des Vorschusses cum usuris an die Interessirten 
gebeten. Das Memorial Einiger der Ritterschaft wegen der 
neulich gemachten Klosterordnung, die Abkürzung der Hebungen 
der Conventualinnen betr. ist (S. 245) angelegt. Die Ritter- 
schaft hat zu ihren nothwendigen Anlagen 1 R. beliebt, es 
wird um Erlassung der Patente gebeten. 

Bt 237 -239. Triplica 15. April, i. Zur Milice sind 



Digitized by Google 



349 



wenigstens 16 R. nothwendig. 2. Wegen der Plönschen Sache 
soll nach der Originalcitation Erkundigung angestellt werden, 
die von den Kaiserl. Commissarien den Ständen insinuirle 
Citalion wird mit der Kaiserlichen Zustimmung sein und es 
wird keiner Kaiserlichen Citalion bedürftig sein. Wegen der 
Städte Gesuch soll referirt werdet). 3. Die Fräuleinsteuer 
werden Stände von der vorigen Devotion mittelst Einbringung 
des gewöhnlichen 1 R. nicht aussetzen, es wird diesem Quanlo 
inhärirt. Was die von den 1657 bewilligten 24 R. restirenden 
12 R. a Pflug betrifft, bleibt es bei der Replik. 4. Die Le- 
gationskosten sind zu des Vaterlandes Tranquillilät ausgegeben, 
und wird darauf steifest inhärirt. 

Grav. wegen der Zölle wollen die Depulirlen referiren. 
Falls die bei der Itzehoeschen klösterlichen Commission Inter- 
essirten andere Mittel, als in der Transaction enthalten, er- 
sinnen können, sollen dieselben recommandirt werden, wegen 
des von der Landschaft beliebten 1 R. sollen Patente ergehen. 

Bl. 239— 243. Quadruplica 16. April. 1. Es wird 
gebeten, es bei den offerirten 10 R. zu lassen. 2. Stände 
danken für die Nachsuchung der Originalcitation. Wegen der 
Fräuleinsteuer bitten Stände, es bei dem von Alters her ge- 
bräuchlichen Reichsohrt zu lassen. 3. Von den 1657 bedingt 
bewilligten 24 R. ist die expromissio 'von 12 R. durch den 
eventus belli gleich zerfallen, es wird gebeten, sie mit dem 
Postulato zu übersehen, da sie sonst zu conditionirten Ausgaben 
sich nie auslassen können. 4. Die Legationskosten werden 
wieder abgelehnt. 

Gravamina 1. Die Bitte wegen der Zölle wird wiederholt, 
die Privilegien werden als Basis der Landeswohlfahrt hervor- 
gehoben. Um die eilige Abstellung eher zu erreichen, werden, 
im Fall der gänzlichen Aufhebung der Zölle, Licenten und 
Accisen, 2 R. a Pflug cilra conseq. oflferirt, beim Widrigen 
exspiriren diese unler Beding gebotenen 2 R. von selbst. 
Prälaien und Ritterschaft danken für das Versprechen der Er- 
lassung der Patente wegen des unter ihnen, mit Ausnahme 



350 



der Städte, beliebten t R., die Städte glauben mit 8 ß au«* 
zukommen. 

BL 243-244 Erklärung der Deputaten I. K. M. und 
F. D. 16 ApriL Das zur Defension bewilligte Ouantuni der 
10 R. ist nach der Instruction nicht allein ungemäss, sondern 
aueh mit Conditionen beschränkt, die Deputirten haben es ob 
defectum raandati nicht annehmen, noch weniger in die ohn- 
gewöhnliche Bedingung wegen besorgender Verantwortung ge- 
helen können, wollen hierüber wie wegew der offerirten 2 R. 
die Zölle betr. referiren. 

„Dieses ist mir von den H. Deputirten post exhioitionera 
quadruplicae zugestellt, welches an noch anwesenden löbl. 
Ständen communicirt, so aber, weilen» mehrenthcils bereits 
weg, es beizulegen begehrt, quod factum." 

Bl. £44- 245. Bittie der bei dem Landtage Anwesenden 
von Prälaten und Ritterschaft an S. Maj., die Beliebung zu 
confirmiren , dass auf dem nächsten Landtage nachfolgende 
acht Schleswigsche und acht Holsteinische aus der Noblesse — 
erscheinen und forthin alle Jahr eine Abwechselung eintrete, 
jedoch freistehe, dies nach Belieben wieder aufzuheben. (Verz. 
B. 1. S. 99 B. 2. S. 18«.) 

Bl. 245—252. Memorial zum Landtage nomine H v. Ahle- 
feld — an die Holstein, und Schi. Ritterschaft wegen der 
17. März 1667 nach Königl. und Fürstl. Commission ertheilten 
Itzehoer Kloster-Decision. Mit 1. anlieg. Extract der Decision 
(gedruckt in gemeinsch. Verordn. S. 727. Anmerk.) 2. Pro- 
testation producirt Itzehoe 1. Aug. 1667. 3. Remonstration 
und Bittschrift an den König und Herzog pro dectaratione der 
1667 17 Mai (März) gemachten neuen Decision und KlöBter- 
ordnung zu Itzehoe. (Vergl. gemeinsch. Verordn S. 728 
Anmerkung Und S. 727— 729 Verordn. für das Kloster Itzehoe 
7. Aug. 1667.) 

Bl. 252—254. Mitte der Priörin und Conventualinnen 
des S Joh. Klosters wegen des Königs Fuhren. (Verz. B. 1. 
S. 99.) 



Digitized by Google 



I 



SM 

AI« 255 259. Anzeige und Bitte voit Praxen uwi Ritt, 
in pcto. der Zolle, Accisen und Licenten. Schreibe« zw 
RecommarMtation. 

Bl. 260— 27i. Die Aktenstücke, welche in B. 4. S. 90 
u. 100 nach S. H. 36. 37 von S. 508 - 525 verzeichnet sind; 
sie betreffen die Ablieferung iinri Abrechnung des gewesene» 
Land Syndikus M, Bockel an Syndikus Henning», gemeinst*. 
Mandat, Glück Stadt 3. Juli r668, 10 R. zur Lairdesdefension 
bei dem Landgericbtsnotar in den Legekasten in Kiel zu zah- 
len, dass awch Aeratcr und Städte in <#en Legekaste» zahlen, 
zu der Stande Nothdurft resp. t R. 8 ß Rescript des 
Herzogs Chrotiarr Albrecht an die Stadt Kiel 11, Juli, das 
Contingent nicht in den Legekasten, sondern an den Zanl- 
commissar zo zahlen. Gem. Mandat, Gliickstadt 24. Juli, 
wegen kirchlicher Danksagung bei der Schwangerschaft! der 
Churprinz. zu Sachsen. Anzeige und Bitte von Prälaten und 
Ritterschaft zur Nachsicht und Eintreibung der zu den Ad- 
vokaten- und andern gemeinnutzigen Anlagen seit 1661 Resti- 
renden. Gem. monitor. wegen dieser Restanten 22. D«cember. 
Gemeinsch. Intimation, Gottorf 28. Januar 1669, das*, wer 
revisionem beim Kammergericht zu Speyer gesucht, sich zum 
1. Hai 1669 melde. 

Kieler Landtag 166'J April. tVerz. B 1. S. 100. 

B. 2. XXXIV. 187.) 

Bl. 271-272. Convokationspatent. Gottorf 8. März zum 
19. April. 

Bl. 272b -274. Gemeinsch. Mandat v. 23. März 1609 
wegen der kleinen Münze (in gemeinsch. Verordn. S. 721). 



\) Das in den gemeinsch. Verordn. S. 717—721 gedruckte vom 
25. Mai 16ü8 datirte Mandat ist gleichlautend mit obigem v. 3. Juli 
«latirteu, hat jedoch den wohl nicht zur Ausführung gekommenen 
Passu>, dass wieder nach altem Gebrauch Deputirle der Stände beim 
Legekasten zuzuziehen. 



Digitized by Google 



352 



Herzog Christian Albrechts Verordnung vom 3 April 1669 
wegen der kleinen Münze. 

Bl. 275 276. Contenta der Landtagsproposition 14; 
Gravamina 1—8. 

Bl. 276—278. Proposition, Gottorf - April 1669, er- 
öffnet Kiel in Curia 20 April 1069. 1. 18 R. zur Milice zu 
zahlen. 2. Die Commissiou wegen Plön wird in kurzer Zeit 
reassumirt werden, wovon die Stände benachrichtigt werden, 
damit sie zeitig consultiren und der Deputirten und Vollmacht 
wegen die Nothdurft beobachten können. 3. Von den eio- 
gewilligten Anlagen, als Römermonaten, resp. Prinzessin- und 
Fräuleinsteuer, zur Fortsetzung bekannter Prozesse und andern 
des Vaterlands Beste angehenden Angelegenheiten sind an- 
sehnliche Restanten , weshalb die Execution ergehen wird. 
Stände werden deshalb verwarnt. 4. Zu den Legationskosteu 
sind 6 R. a Pflug zu zahlen. 

Bl. 278— 2<S8. Resolution 22. April 1669. Stände haben 
gehofTt, auf die vorigen Landtag von den Deputirten ob de- 
fectum instruclionis ad referendum angenommene Gravamina 
in der Proposition gewierige Antwort zu erhalten , hoffen 
jedoch, dass sie diesmal noch mit abgethan werden, gehen in 
der Hoffnung zur Consultation. 1. Bewilligt werden 6 R. a Ptltig 
mit dem Beding, dass den auf vorigem Landtage bewilligten 
Gravaminibus und unter diesen den Zöllen, Accisen und Li- 
centen abgeholfen werde ; sollte diese Remedirung nicht er- 
folgen, so würden Stände das oblatum unmöglich völlig prä- 
stiren können. Die Städte wiederholen ihre Beschwerde wegen 
der Hospitation, bitten um Absolvirung, aurh um Abschaffung 
der Marquetender in den Garnisonen und den Bürgern die 
Nahrung zu gönnen. 3. Wegen der Reassumtion der Plön- 
schen Commissiou haben Stände de loco et tempore keine 
Nachricht, bitten darum. 3. Stände bitten, dass ihnen bei 
allen Landtagen vom Landgerichtsnotar und Zahlcommissarien 
eine Designation der Restanten gegeben werde. 4. Mit den 
Legationskosten Übersehen zu werden, bitten Stände. 



Digitized by Google 



353 



Gravamina 1. Die Zölle, Accisen, Licenten abzustellen. 
2. Dass kein fremdes Korn eingeführt, oder dasselbe mit ge- 
wissem Zoll belegt werde ; die Städte contradiciren. 3. Wegen 
der kleinen Münze. 4. Die Noblesse bittet, dass dem vorigen 
Gebrauch nach Einige ihres Mittels dem Legekasten beigesetzt 
und so die Restanten füglicher eingetrieben werden. 5. Wegen 
der entwichenen Unterthanen. 6. Der Spreckelschen Gelder. 
7. Die Klöster wiederholen die frühern Gravamina. 8. Städte 
bitten um Abstellung des gestempelten Papiers, die Stadt 
Schleswig um Remission der 20 Pflüge auf dem Holm, 
f*. Städte bitten , sie bei dem Privilegio des Malzens und 
Brauens zu schützen, 10. dass die Handwerker auf dem Lande 
abgeschafft werden ; die Noblesse contradicirt. 

Bl. 288 b - 292. Replica 23. April. Die Deputaten wollen 
wegen der Gravamina referiren, damit sie bei künftigem Land- 
tage erledigt werden, jetzt nach ihrer Instruction sich über 
einige Passus herauslassen. 1. Zur Milice sind wenigstens 
14 R. erforderlich. Der Antrag der Städte wegen der Hos- 
pitation und Marquetender gehört an das Gommissariatswesen. 

2. Wegen der Plönschen Sache ist Zeit und Mahlstatt noch 
nicht bekannt. 3. Eine Designation der Restanten soll der 
Landgerichtsnotar den Ständen bei den Landtagen vorlegen. 
4. Zu den Legationskosten sind 4 R. ä Pflug zu zahlen. 

Gravamina 1. Von den Kühen, so ein Edelmann zu 
seinem Gut nöthig, auch von den Pferden der Hausleute, so 
nicht aus dem Lande gehen, soll gegen eidliche Gertification 
kein weiterer Zoll als vor diesem gefordert werden, auch das 
auf adeligen Höfen gebaute Korn, wenn es schon an einen 
Mann wieder verkauft, innerhalb Jahreszeit von demselben aus- 
geführt wird, soll gegen Gertification licentfrei sein. 2. Wegen 
Einführung fremden Getraides ist Hochf. Durchl. Verordnung 
ergangen , an Kön. Maj. soll eine Vorstellung ergehen. 

3. Wegen der Münze ist eine zulängliche Verordnung ergangen. 

4. Die Beisetzung bei dem Legekasten haben K. M. einge- 
willigt, die Fürst!. Depulirten haben, als darauf nicht instruirt, 

23 



.Vi 4 



<Ue ^alatiou vorbehalten, erachten die Beisetzung nicht eben 
uöthig, können nicht absahen, quo fine dies gesucht worden, 
da der, La.ndgericbtsuntar eine Resignation der Restanten vor- 
legen soll. Wegen der entwichenen Untertbanc* soJl referirt 
werden. 6. Die Spieckelschen Gelder sollen bezahlt werden, 
wenn der Rest o>r \U*7 fcewilliaten 24 R. eiokommt, 7. Die 
Gravarpina der Klöster sind nicht beigelegt, sondern ausser 
Acbi gelassen, Wegen 9., 10. soll; oh defectura insteuc- 
tiouis referirt werben. 

Ol. 292-301. Publica. 1. Stände bewilligen 8 R. unter 
der Bedingung der Abstellung der Gravanaina.. 2. Sie bitten 
um eine Zusammenkunft* wenn die Conjmunicatioa und Intima- 
tion der Raiserl. Commission erfolgt ist. 3. Ersuche», um 
ExecuJlion wegeut der pure et iljimitate verwilligten Anlagen, 
danken für dje versprochene Pesignatjon und bitten, dem 
Landgericbtsnotar mich zu befehlen, dass er einen» Jeden der 
f.outribuenjerf jährlich eiue Generajquituug der bescbeheqen, 
Zahlung gebe. 4. Btften , sie mit de* Legalionsko^ten W 
übersehe«? . 

(jravamina 1 Wegen der Zölle, latenten und Accisen 
können Stände kein Aequivajeut geben,, die Städte, als mit 
der Ritterschaft in einem corpore et privilegiis begriffen, kla- 
gen, wissen nicht zur Ungnade Anjas« gegjeben zu haben, sind 
neben der Schätzung mit der Hospitals o»ne Engeld also 
dupliyi onere belegt, bätten iteratis vieibus. anse»»]ichc subsidia 
charitaliva abgeführt, auch mit dem gestempelten Papier be- 
lastet, in den nechst gelegenen Dörfern würden ohne Licenten 
u,nd Zölle Handwerke und Kaufmannschaft getrieben, einige 
Städte seien vom Zoll frei. Die Städte bitten um Aufhebung 
des Lieent- und Zollwosens,, welches die Ritterschaft, in so 
weit dieses, andern Ständen und Aemitfrn nicht schädlich, 
diesem recessum interessirt ( inserirt) und denen darunter Prä- 
judicirten ihre Nothdurft reservirt. Die Ritterschaft bittet 
(S. 29») wegen ihrer Zollfreiheit um eine Declaratfon und, 
Extension, sie dankt wegen, des Verbots der Einfuhr fremden 



Digitized by Google 



355 



Getraides, bittet* den Zoll darauf zu erhöhen 1 ). Ob zwar diesem 
per majora vota gemachten Petito die Städte, so vorgestriger 
Resolution contradicirt , tiarin der Ritterschaft nicht gehelen 
können, so bitten sie (bittet die Ritt ), solche Contradiction 
nicht zu attendiren und, da sie hergegen de novo etwa ein- 
wenden sollten, darauf nicht zu reflectiren, sondern es bei der 
Pluralitat der vetorum zu lassen, dawider löbl. Städte ihre 
angeführte Contradiction, zumal die majora contra privilegia 
civitatum keine statt haben, noch ihnen schaden könnten, 
repetiren. 4. Wegen der kleinen Münze, dass der Land- 
gerichtsnotar die Hälfte der Contribution in Schillingen und 
Doppelschillingen annehme. 5. Wegen der ausgetretenen 
Unterthanen 6. Das debitum plane liquidum ist nicht mit 
den 1657 conditione pacis bewilligten £A R. zu compensiren, 
da Einige der bei den Spreckelschen Geldern Interessirten — 
wie berichtet — privatim contentirt seien, für reliqui wird 
gleiche Gnade erbeten. 7. Die von den Klöstern bei diesem 
Landtag wiederholten Gravamina sind bei vorigem Convent in 
scriptis exhihirt, sie repetiren priora. 8., U., 10. Weil diese 
capita alle contra pluralitatem votorum 2 ) diesem reecssus mit 
eingefügt, als bittet die Ritterschaft dieselben nicht zu beachten 
noch unter die Landesgravamina mit anzunehmen, dem die 
ehrbaren Städte feyerlich widersprochen und ad privilegia 
provociren, als wider welche die Pluralitas votorum nichts 
verfüget. 



') Eine Erhöhung des Zolls auf fremdes Getraide vom 18. Nvb. 
1669 ist in gem. Verordn. S. 729. 

1 ) Die Resolution dieses Landtages vom 21. April ist (S. 2N8.J 
unterschrieben von H. Blome, P. Ranlzow, B. Pogwisch, B. v. Ahle- 
feld, H. H. Kielmann, H. Ranlzow, B. Pogwisch, v. Brockdorff, 
S. v. Plesseu, B. Rantzau, G. v. Thienen, I). Blome, T. Rantzow, 
H v. Thienen, B. Blume, H. A. v. Buchwaldt Borstel, H. Ad. v. Buch- 
waid GiereSby, Joh. Kirchmann, H. Lange, Joh. v. Leimerken, 
H. Milvius. Die Resolution v. 11. April 1668 (S. 226) ist von vier 
StWtedepiitirten, achtzehn von der Noblesse unterschrieben. 

23 • 



* 



Digitized by Google 



356 



H. Blume, G. v. Buchwald, H. Kielmann, B. v. Ahlefeld, 
H. Rantzow, B. Pogwisch, D. Brockdorff, B. Rantzow, Fr. 
Rantzow, G. v. Thienen, T. Rantzow, B. v. Ahlefeld, J. v. Buch- 
wald , H. Ablefeld, H. C. v. Buchwald, Joh. Kircbmano, 
H. Lange, J. Lengerken, H. Milvius. 

Bl. 30t b -303. Triplica 25. April, i. Die zur Milice 
offerirlen 8 R. ä Pflug reichen nicht, 12 R. sind nothwendig, 
die angeführte Bedingung der Erledigung der Gravaminum ist 
ganz ohnziemlich, der Unterhalt der Milice und die Erledigung 
der Gravamina sind longe diversa, das Erste liegt den Ständen 
ob, das zweite ist von der Clemenz und Huld zu erwarten. 
2. Wenn Zeit und Mahlstatt der Plönschen Gommission be- 
stimmt ist, sollen Stände Nachricht haben, die Proponenda 
sind ex anteactis bekannt und jetzt zu überlegen. 3. Der 
Landgerichtsnoter soll jährlich eine Generalquitung (gemeinsch 
Verordn. S. 710) vorlegen gegen Annahme der bei jeden 
Termin gegebenen Seheine. 4. An Legationskosten sind 2 R. 
a Pflug zu zahlen. 

Gravamina, Deputirte wollen wegen der Zölle referiren. 
Hochf. D. wissen sich der von den Städten fast verweislich 
angezogenen verschiedenen sogen, charitativa, ausser der letzteu 
bei dem vollführten Beilager dem Herkommen zufolge einge- 
brachten Beisteuer, nicht zu erinnern. Wegen der übrigen 
Gravamina soll referirt werden , die Gravamina der Klöster 
sind nicht zur Hand, es wird Ständen anheim gestellt, ob sie 
sie übergeben wollten. 

Bl. 304-308. Quadruplica. 1. Stände bewilligen zur 
Milice zu den 8 R. noch 2 R. mit der Bedingung der Abstel- 
lung der Gravamina (vergl. Verz. B. 2. S. 188). 2. bitten 
auf den Fall der Nothwendigkeit um Berufung der Stände 
wegen der Plönschen Gommission. 4. lehnen die Legations- 
kosten ab. 

Gravamen wegen der Zölle wird die Bitte wiederholt. 
Die Städte hätten ihr Unvermögen anführen wollen. (Durch 
Mandat vom 18. Mai 1669 wurden 10 R. a Pflug verlangt, 



Digitized by Google 



357 



die bei den bewilligten 2 R. gestellte Conditio verworfen. 
Gemeinsch. Verordn. S. 722.) 

Rendsburger Landtag 1670 Juni. 

Bl. 309 331. Vergl. Verzeichniss der Handschriften 
B. 2. XXXV. und S. 190-191. Zur Milice werden 16 R. 
gefordert, acht R. bedingt bewilligt, 1 R. Fräuleinsteuer zur 
Vermählung der Tochter des Herzogs Christian Albrecht, wird 
unbegeben der Privilegien, pro hac vice eingeräumt. 

Rendsburger Huldigungs-Landtag 1671 Mai. 

Bl. 333-348. Vergl. B. 2. S. XXXV. 191. 192. Die 
Stände baten, da der Landtag erst kurz vorher ausgeschrieben, 
Se. Maj. nicht anwesend, um Aussetzung der Huldigung und 
Erledigung der Gravamina, aber vergebens, eben so baten sie 
vergebens um vorherige copeiliche Mittheilung der Königlichen 
Confirmation und der anhängigen Eidesleistung ; die Deputirlen 
erklären quoad substantialia sei in der Königl. Confirmation 
nichts geändert. 

Bl. 351b — 353. König Christans V. Confirmatio privi- 
legiorum 1671 2. Juli. (Gedruckt in den Privilegien S. 221 
mit dem Datum 2. Juni „an Eydes Statt befestiget und unter- 
schrieben.") 

Kieler Landtag 1671 Juni. (Verz. B. 2. S. XXXV. 

194-196. 

Bl 355— 356. Proposition, Gottorf 1. Juni 1671. 1. Zum 
Unterhalt der Milice sind 10 R. a Pflug nothwendig in 4 Ter- 
minen Joh., Mich., Weihnachten dieses und 1. Mai des Jahrs 
1672. 2. Da ungeachtet der Erinnerung auf vorigem Landtage 
die wegen der Plönschen Commission verlegten Spesen nicht 
abgerichtet, ist bei jetzigem Landtage mit den Kön. und Fürstl. 
Deputirlen der calculus zuzulegen. 3. Auf dem Kreistag zu 
Lüneburg ist eine Kreishülfe bewilligt, den Holstein. Ständen 



Digitized by Google 



358 

soll Nachricht gegeben werden. 4. Als Fräulein-Steuer wegen 
der Verlobung der Schwester des Königs ist i R. zu table». 

Bl. 357- 362. Präliminarbitte der Stände 6. Juni. Es 
wird gebeten , die Gravamina ante omnia zu erörtern und zu 
remediren. 1, Wegen der seit 1630 erhöheten Accise, Zölle 
und Licenten berufen sich die Stände auf das Privilegium von 
1524. (Gedruckte Privileg. S. 145 : Man schall ock - .) Die 
Zollvei walter verlangen von den von der Ritlerschaft zur Gräs- 
unrf Fütterung gekauftem Vieh , statt des kleinen Zolls von 
/j, 1 Lüb. Die in Schulden steckenden Städte, welche 
mit der Ritterschaft die Privilegien gemein haben, sind gravirt, 
wie 1668 und 1669 dargelegt. 2. Dass die dänischen Schil- 
linge von Mich, an auf einen Sechsling devalvirl werden 
mögen. 3. Dass die Stifter Lübeck, Hamburg und Eutin, wie 
die Sonderburgischen und ihre F. D. zu Plön assignirle Aemter 
und Güter nach der Landesmatrikel zu contribuiren haben. 
4. Die im Jahr 1668 zu den acht R. noch bewilligten 2 R. 
seien nur unter der conditio der Abstellung der Zölle, Accisen 
und Licenten eingewilligt, aber doch executive eingetrieben, 
es wird gebeten, die 2 R. in andern Anlagen compensando 
geniessen zu lassen. 5. Das Kloster Itzehoe bittet um Auf- 
rechthaltung seiner Jurisdiction auf dem Laurent» Kirchhof. 
Die Klöster Itzehoe und Preetz sind, nach beigefügten Schriften 
(fehlen), mit Ausheimischen belästigt; um Remedtrung wird 
gebeten. Das S. Joh. Kloster beschweret sich über Herren- 
fuhren, hat seine causalee bereits 1668 tibergeben. 6. Wegen 
der ausgetretenen Unterthanen, die Aufnahme in Dänemark 
und den Aemtern zu inbibiren. 7. Die Noblesse besckwerl 
sich über das wegen des Stempelpapiers im verwich. Jahr 
erlassene Edict, dass ihre Unterthanen bei Processen und 
Contracten mit Kön. und Fürstlichen Unterthanen Stempel- 
papier brauchen sollen, (Gemeinsch. Verordn, S. 731. Ver- 
ordu, vom 2. Novb. 1670), 8. die Städte wiederholen ihre ei 
eodum capite tragende Beschwerde, bitten um Remission, des- 
halb die Ritterschaft ihre hiebevor interponirken iutercessionale« 



Digitized by Google 



850 



aribero repetirt. 9. Wegen der fcpreckelschcn (leider. 10. Mar«}. 
Breide habe 1 \2 { J auf seinem Gut Nübel (Nühbcl) eine Stif- 
tung gemacht, der älteste der Familie sollte ein Gewisses jähr- 
lich gemessen, auch Habe Frau Abel von Oerzen ü>n Genuss 
gehabt, bei Auslegung des Amis Segeberg sei flir die Inter- 
essenten gesorgt •). Es wird um Schutz der Stiftung gebeten. 
Iii Die Städte bitten um Abschaffung der Handwerker, Mälzer, 
Brauer und Kränier auf dem Landet Die Klöster und Ritter- 
schaft contradiciren in so weit, als ihre Untermalten darunter 
sollten verstanden werden, Sie reserviren sich ihre Gerechtig- 
keiten. Um Ansehung der in Stocken jrerathetien Land- und 
Quartalgerichte Wird gebeten. 

Bl. 863-306. Resolution auf die Gravamina 7. Juni. 
1. Wegen der Accise, Stölle und Licenten ist kein Gravamen 
zu machen, kraift Kaiserl. Conlirmation der Laiidgertchtsördn. 
werden sie billig gefordert, die Rolle ist nicht erhöht, sorldern 
revidirt und nach jetzigem VerhHIlriiss propörtlotiirlieh auge^ 
Setzt. Damit die Ritterschaft die Gnade verspüre, Soll; was 
in replica von 1661) enthalten, durch eine Verordnung bestimmt 
werden. 2. Soll wegen der kleinen Münze eine Verordnung 
erlassen werden, in etlichen Jahren seien keine Schillinge mehr 
geprägt. 3. Der Col fdeten pünkt betrifft die Regalien. 4. Das* 
2 R. mehr eingetrieben, als eingewilligt, hüben Stände sich 
selbst zu imputlren ; dass die eihgcwilllgtcn 6 R. nicht genü- 
gend, Sei vorgestellt. Obgleich im Landlagspatent vorge- 
schrieben gewesen, nicht vor dem Schluss voll einander zu 
verrücken, seien Stände mehreutheils davon gereist und die 
übrigen hätten »eddhken getragen 4 sich einzulassen. Stände 
können mit Fug kein commune placitum, welches von dem, 
was Unter der Herrschaft Und den Ständen beliebt worden, 
zu verstehen, anziehen. Das vom Kloster Itzehoe Angeführte 



{ ) Vergl. J. v. Schröder Topographie Schleswigs. 2. Auflage. 
Otdenb. IH5f. S. 3^. Vergl. B. 2 des Verzeichnisses der Uaiüi- 
schrltom S. 59. 



Digitized by Google 



360 



gehört nicht hierher, soll nach dem abgethan, wegen der 
Ausheira.ischen soll referirt werden, das S, Joh. Kloster hat 
sieb nicht zu beschweren wegen der Fuhren, es gesteht selbst, 
wenn das Capitel vier Wagen gestellt, den fünften geliefert zu 
haben, das Capitel hatte damals 341, das Kloster 70 Pflüge, 
viele Capitelspflüge sind entlegen, I. M. jetziger Antheil an 
dem Capitel besteht nur in 133 V2 Pfl., nicht unbillig, dass 
nach Anzahl der Pflüge die Fuhren abgehalten werden, das 
Kloster kann sich nicht entlegen, bei der Durchreise 1. K. M. 
von jedem Pflug einen Wagen zu stellen. K. M. und H. D. 
reserviren sich ihre Jura. 6. Wegen der nach Dänemark ent- 
wichenen Unterthanen haben die Stände sich an K. M. zu 
wenden, wegen der Aemter soll in Gemässheit der Land- 
gerichtsordnung eine Verordnung ergehen, ratione der extra 
territorium Entwichenen sollen auf Ansuchen Intercess. gegeben 
werden. K. M. u. H. D. wollen ermahnet haben, die Unter- 
thanen leidlicher zu tractiren. 7. Was die Noblesse selbst 
betrifft, bleibt es bei der Freiheit vom Stempelpapier. 8 Auf 
der Städte Gesuch wegen des Stempelpapiers soll Sorge ge- 
tragen werden, dass ihnen anderweit durch Fortsetzung der 
Commerden geholfen werde. 9. Etliche bei den Spreckel- 
schen Geldern Interessirte sind bezahlt, die andern sollen 
befriedigt werden. 10. Ist ein novum gravamen, die Inter- 
essenten haben sich an K. M. zu wenden. 11. Rücksichtlich 
der Handwerker auf dem Lande sollen der Städte Privilegien 
beachtet werden. 12. Der Stadt Schleswig Gesuch wird an 
H. D. verwiesen, so wie die Gesuche der Königl. Städte an 
den König. 13. Das Justizwesen soll aufrecht erhalten 
werden. 

Bl. 368—372. Resolution der Stände 8. Juni. 1. Die 
incommoda der Zölle, Accisen und Licenten aufzuheben, die 
Ritterschaft aeeeptirt die in puncto telonii gegebene Erklärung, 
bittet die seit 1630 angelegten neuen Zolle in totum abzu- 
schaffen. 2. Für die versprochene Münzordnung wird gedankt 
und gebeten, den Münzmeistern die alten Stempel abzufordern. 



Digitized by Google 



361 



3. Ratione der Stifter, Sonderburg und Plön wird gebeten, dass 
diese die onera mit abtragen. 4. Stande sind bestürzt, über 
das, was ihnen wegen der 1068 bedingt bewilligten 2 R. 
imputirt wird, 8 R. seien pure, 2 R. unter der Bedingung der 
Abschaffung der Zölle etc. bewilligt. Stände bitten, dass hin- 
fuhro, was auf gemeinem Landtage commuuibus suffragiis 
nicht gebilligt, invitis privilegiis mandatsweise nicht intimirU 
nicht exequirt werde* Die 2 R. mögen in der Anlage gekürzt 
werden. 5. Die Ritterschaft bittet, die Klöster bei ihren 
Fundationen zu schützen, per primas preces dem einheimischen 
Adel an seinem jure quaesito nichts zu derogiren, S. Joh. 
nicht mit neuen Oneribus zu belasten. 6. Kön. Maj. und 
H. D. mögen boshaften Angaben rücksiehtlich der entwichenen 
ünterthanen kein Gehör geben , die Conservation der Güter 
beruhe principaliter auf der Wohlfahrt der ünterthanen. 7. Die 
Ritterschaft bittet, dass auch ihre Ünterthanen stempelfrei, die 
Städte wiederholen ihre Bitte wegen des Stempelpapiers. 

8. danken für die versprochene Fortsetzung der Commercien. 

9. Wegen der Spreckelschen Gelder Abmachung. 10. Die 
Fundation der Nübelschen Gelder sei unleugbar, das Dorf 
Nübbel, woher die Fundation rührt, sei im Besitz des Königs, 
es sei befohlen, die Zahlung zu thun, die Interessenten bitten, 
dass die Zinsen, wie früher, gezahlt werden. 11. Für die 
Erklärung rücksichtlich der Handwerker danken die Städte, 
Prälaten und Ritterschaft repetiren ihre Contradiction , dass 
hierdurch ihren Gütern und den ihrigen nichts derogirt 
werde. 

1. Zum Unterhalt der Milice werden 4 R. bewilligt, dass 
dagegen die Zölle. Accisen, Licente und Übrige unerledigte 
Gravamina gänzlich abgethan, künftig keine wider die Privi- 
legia laufende Neuerung eingeführt werde. 2. Wegen der 
Plönschen CommissionskoHten wollen Holstein. Stände, wenn 
der calculus zugelegt, ihre Quota abstalten. 3. Um Com- 
municirung des Lüneburger Kreisschlusses wird gebeten. 

4. Rücksichtlich der Fräuleinsleuer werden K. Ii. es bei der 



I 



362 



Stände Freiwilligkeit bewenden lassen, aüch die Ausschreibung bis 
nach vollzog. Beilager verschieben, Gebeten wird noehmal 
um Abhülfe der Gravamina, nach Brfolgung derselben werden 
Stande wegen der Defensionsgelder sich weiter her*uslasseri. 
„Bei Schliessung dieser Resolution Wird das Plönsche Con- 
tingent 5 a Pflug und die Kreishülfe etwa 6 ß für dtes 
Jahr angegeben, Holstein. Stände erklären sich bereit, das- 
selbe in den beim Kreistage beliebten Terminen zu zahlen. u 

Bl. 373-374. Rcplica 9 Juni. Kon. und f. DeputiNfe 
haben über VerhOfTen ersehen, dass Stände die Zölle, Acciäeri 
und Licenten nach der Erklärung in der Replica von 1669 
und dem rücksichtlich der Städte Erklärten noch für ein be- 
sonderes Gravamen halten, es ist nicht abzusehen, wie Stande 
unter diesem Vorwand sich der Unterhaltung der Miliec ent^- 
ziehen, da sie nicht conneia. 2. In dem Kreisabschied sind 
2 Anlagen, 1. zu der Mannschaft in triplo 180 zti Pferde und 
240 zu Fuss, so ungefähr 13 R. a Pflug austragen; 2. Zur 
Haltung der Restanten und Vorrath der Gasse sind drei 
simpla eingewilligt, jedes 700 R. Wegen der ersten Anlage wolleh 
K. M. und H. I), thunlich subleviren, wenn Stände sich rück- 
sichtlich der Defensionsgelder schuldigst herauslassen, im Fäll 
sie bei der Widersetzlichkeit beharren, werden K. M. und 
H, I). die 13 R. a PflUg gänzlich abführen lassen. 

Bl. 275-376. Artstatt dnplirae dienstliche Bitte an did 
Kön. und Fürstl. Deputirtc 9, Juni. Stände biUen, mit dett 
4 R. üefensionsgeldern so lange befriedigt zu sein, bis der 
Punkt der Gravamina, welcher eine continuatio des äctus 
homagialis ist, Abhülfe erlangt. 

Bl. 377 380. Dupliea 17. Junr, (Notirt ist: Diese 
hat nicht wollen subscribirt werden.) i« Die Ritterschaft dankt 
für die rücksiclitlich der Zölle in dem Reocss vön 1669 ent- 
haltene Bewilligung und Wieelerherabsetzung des kleinen Zolls 
von 16 ß auf einen Dfttgeii, ihr und den gesammten Ständen 
würde vortfäglicher gewesen sein, wenn sowohl der alte ge- 
steigerte als der seit 1630 eingeführte Zoll, in Getriässheit der 



Digitized by Google 



363 



Privilegia, abgestellt würde, warum Stände instanlissim« im- 
ploriren, Adel und ünadel, Bürger und Bauer würdeu dadurch 
gedrückt, die Städte enervirt. 2. Wegen der Münze. 3. We- 
gen der Stifter und übrigen Annectirtcti in pcto. colJalionis 
su sorgen, dass, was sub commuui onere contribuendi gehört, 
darunter bleibe. Die Ritterschaft bittet, dem alten Gebrauch 
nach, aus ihrem Mittel Etliche dem Legekasten beizusetzen, 
zu vergönnen, und weil ihre Intention allein auf die Einnahme 
nicht auf die Ausgaben geht , wird dadurch der Herrschaft 
nichts derogirt, und kann diesem Petito um so eher deferirt 
werden '). 5. Die Kitterschaft bittet die primas preces nicht 
ad exteras personas zu extendiren, den ältesten in ihrem jure 
quaesito nicht zu präjudiciren. 6. Prälöten und Ritterschaft 
wiederholen die Bitte, dass ihre ünterthanen stcmpelfrei sein 
mögen, auch die Städte und vor sie die Ritterschaft um 
gleichmäßige Abstellung intercedendo denuo bitten. Wegen 
der Spreckelscben und Nübbelschen Gelder wird die Bitte 
wiederholt und um favorable Relation gebeten. 

1. Es wird gebeten, die olferirtcn 4 R. zum Unterhalt 
der Soldatesque vorerst anzunehmen, Stände wollen nicht den 
Unterhalt der Milioe und die Gravamiua coufundiren, die leta- 
tern gehören zu dem actus homagialis. Wenn Stände von 
andern Beschwerden und Gravaminibus erleichtert, und zu 
Kräften gedeihen, dann werden sie bereit sein, ihre Devotion 
nach Vermögen mehr zu contestiren. 2. Nach dem Kreis- 
scbluss werden zu den ejngewilligten drei simplis für Ab- 
haltung der Restanten und Cassevorralh nach dem Calculo 
ä PQvg 12 ß zu erlegen sein, wozu die Holstein. Stände 



1 ) Die Herausgeber tlcr gemeinst h. Verordnungen bemerken 
S. 719 Anmerk. mit Recht, dass die Verordnung v. J5. Mai lt>('.8, 
nach weh her Gewisse der Stände beim Legekasten gesetzt werden 
sollen, nicht zur Ausführung gekommen sein kann, weil sonst ohige 
selbst beschränktere Bitte nur die Einnahme betr. 1671 nicht winde 
gestellt sein. ■ 



364 



erbötig. Wegen der Mannschaft und Milice in triplo deter- 
minirten Anlagen bitten Stände um Sublevirung, noch habe keine 
Herrschaft dieses Kreises ihren Ständen etwas angemuthet — . 

Bl. 381. Antwort auf die von den Ständen loco duplicae 
überreichte Bittschrift. Der modus procedendi, vor Einwilligung 
der schuldigen Anlage zum Unterhalt der Milice, zu suchen, 
den desideriis Satisfaction zu geben, ist mit dem der K. M. 
und H. D. zustehenden Respect incompatibel, Stände mögen 
vernünftig überlegen. 

Bl. 382-384. Triplira 19. Juni. Das Homagium ist 
eine angeborne Schuldigkeit für die, welche de territorio sind, 
der Gravaminum Remedirung muss von der Herrschaft Milde 
und Güte gesucht und erwartet werden, mit dem Unterhalt 
der Milice zu tergiversiren , ist unfüglich. Zur Verhütung 
nachdenklicher Gonsequenzien ist reiflich zu überlegen, erst 
ist die Devotion durch Bewilligung des Unterhalls der Milice 
zu contestiren, und dann wegen der Gravamina gebührlich zu 
suchen. Wegen der Zolle sind Deputirte nicht instruirt. 

1. K Maj. sind nicht abgeneigt, die Beschwerung der 
Einfuhr des fremden Korns zu der Städte Aufnahme abstellen 
zu lassen, die Fürstl. Deputirten sind darüber nicht instruirt. 
Der 1 Lüb. Accise statt des frühern Dütgens von jedem 
olück Vieh beruht auf dem Glückstädler Vergleich ') und ist 
nur auf gewisse Zeit eingeführt, K. M. und F. D. wollen 
bedacht sein, solchen 1 wieder abzustellen. 2. 3. Wegen 
der kloinen Münze und Collectio der Stifter beziehen Deputirte 
sich auf die vorige Erklärung. 4. Wegen der Beisetzung beim 
Legekasten haben sich S. M. ausgelassen, die H. D. Depu- 
tirte nehmen dies ad referendum. 5. Der Klöster Fundationes 
wollen K. M. und H. D. nicht beeinträchtigen, reserviren 
ihre preces. 6. 7. Wegen der Spreckelschen und Nübel- 



») Der Glücksladter Recess ist tom 12. Oct. 1067. Das Mandat 
v. 5. No\emb. 1687 verlangt 1 # von jedem Stück grossen Viehs. 
Gemeinsch. Verordn. S. 714. 



Digitized by Google 



365 



sehen Gelder beziehen Deputirte sich auf ihre vorige gegebene 
Erklärung. 

Wie wenig die zur Defension offerirten 4 R. ä Pflug zu- 
länglich auch die annectirte Condition, nach Abhelfung der 
Gravamina und Erlangung mehrerer Kräfte zu Mehrerin sich 
herauszulassen, R. M. und H. D. gefällig, den Ständen aber 
die Beharrung nachtheilig sein werde, ist berührt und offen- 
bar, die Landesdefension liegt den Ständen ohne Condition 
und Beschränkung ob , nicht weniger kundig, dass die gefor- 
derten 10 R. so wenig zureichen, dass darüber grosse Summen 
zugeschossen werden müssen. Die Deputirten wollen ihre 
Warnung, dass, wenn Stände in Betreff der Defension des 
Vaterlandes sich mittelst Widersetzlichkeit entziehen würden, 
K. M. und H. D. zulängliche Eintreibungsmitlel zur Hand zu 
nehmen veranlasst werden, repetiren. Was Holstein. Stände 
wegen der zu der Mannschaft auf dem Lüneburger Kreistage 
in triplo bewilligten Anlage anführen, dass sie nur im Noth- 
falle beliebt, ist aus dem Abschied nicht zu ersehen, Kö'n. 
Maj. wollen gegen 4 R. a Pflug über die zur Landesdefension 
nöthigen 10 R. die Darstellung der nach dem Kreisschluss 
zukommenden Völker auf sich nehmen und die Stände dieses 
oneris für diesmal entheben, zumal aber von Fürstl. Seite 
dafür gehalten wird, wenn das nächsthin beim letzten Kreis- 
tage bewilligte Triplum vorerst von den Holstein. Ständen ab- 
geführt, dass alsdann, so lange bei den benachbarten Fürsten 
ratione der Mannschaft keine Anforderung gemacht wird, man 
mit den Ständen in Ruhe sein könne, doch liegt den Ständen 
ob, evcntualiter ihr devoir zu resolviren , damit in omnem 
eventum man per proclamata nur Anzeige thun dürfe. Auf 
der Stände Erklärung wollen K. M. und II. D. sich eines 
Schlusses vereinigen. 

Bl. 385-388. Quadruplica 20. Juni. Stände sind nicht 
der Ansicht gewesen, dass der passus contributionis mit der 
Huldigung connex, wohl aber, dass die Gravamina mit dem 
Homagio verwandt, darin der Nervus und die Conservation der 



366 



Privilegien beruhet — . Stände bitten um Abstellung der in duplica 
angeführten Beschwerden des Zolls etc., wobei die Ritterschaft 
ungern vernommen, wie I K. M. nicht ungeneigt, die Be- 
schwerung des einzuschiffenden fremden Korns au der Städte 
Aufnahm« abstellen zu lassen. Nun ist K. Maj.. wissend, dsss, 
da die Stände die Onera des Landes abtragen müsse», ihnen 
auch solche Media, wodurch man zu den Geldmitteln gelangen 
kann, billig gegönnt werden, deswegen die Hemmung der 
Koruzufuhr bei vorigem Landtage gebeten r per majora be- 
schlossen, auch von K. M. und II. I>. placid+ret, durch Edicta 
inbibircl uud also ratiune hujus passus eine sanctio pragraatica 
dieses Inhalts geworden: „weil glaubhaft vernommen welcher 
gestalt in diese Fürst, gar viel frerabd Korn eingeführet das 
einheimische fast nicht zu verkaufen l ) — Die Ritterschaft 
dankt Hochf. Durchl., dass dieselben dem placito zu inbäriren 
gemeint, nicht zweifelnd, l. K. M werden die Ritlerschaft bei 
der mitgegebenen Sanction manuteniren. Obzwar die Städte 
contiadicirt und sieb gegen kön. Maj. bedanken, auch hoffen 
H. I). ihnen eine gleichmässige Gnade wiederfahren lassen 
werde, anerwogen dergleichen Commerden in isto passu 
niemals mit den Licenten beschwert worden, dagegen als einer 
ex privilegio herrührenden Sache die Majora nicht importiren 
könnten, wie beim Landtage 1609 deduciret, uud dass diese cou- 
stitulio nicht pragmatica, sondern limitata et temporalis beigebracht, 
so hat die Ritterschaft sich dieser wegen in Disputen nicht einlassen 
wollen, und gebeten, die Städte abzuweisen, um so mehr, weil 
uur wenige dabei inluressirt, dieses Gesuch auch der jetzigen 
Landtagsresolutiou und Duplik nicht inserirt, sondern durch 
eine absonderliche Supplication separalim und also clam et 
sub — et obreptitie gesucht, von der Usance abgegangen, kraft 
deren kein Stand in praejud. des andern ohne dessen Consens 
jemals etwas aparte gebeten, sondern zu eines Jedweden Noth- 



') Gemcinsch. Verordn. S. 72i> vom 18. November li>69. Die 
obigen Worte: Weil glaubhaft — sind die Worte dieser Verordnung. 



Digitized by Google 



ae-7 



dürft und Beobachtung publice produeirf und den actis ins*rirt 
wofdedh umb welcher guten Ordnung Beibehaltung die Ritter- 
sch^Ct bittet, keine dergleichen suplicen, so nicht hei dem 
Undsyudiko a4 dictaturam gebracht und recessin einverleibt, 
in futuro anzunehmen — . Dem die Städte widersprochen und 
sich, ad literara consütnUoÄiis. bezogen, weil auch Supplica 
in pdeno produciret, verlesen und von der Noblesse wider- 
sprochen, so wären sie dieselbe den ComtniUirten zu übergeben, 
genölbigt worden. 

Wegen der Defensionsgeld$r, ob wohl der Status dieser 
Fürst, lamentabel und sie zu iroploriren hätten, sie über die 
offerirten 4 R. nickt zu beschweren, so bewilligen sie doch 
8 R* a Pflug als freiwilligen Beitrag in der Zuversicht, da«» 
fc. Ät und H, D*. ein Weiteres nicht begehren, sie auch mit 
keiner weiter« innerlichen. Anlage, die haben Namen und rühren 
her, wo sie wollen, zu belegen, weniger wider die Privilegia 
und Herkommen über das auf den Landtagen bewilligte Quan- 
tum csecutive zu verfahren, geruhen, Stände leben in der 
Zuversicht, es werde mit dem fürdersamsten die promittirte r und 
anhero als noch continnirenden actum homagialem remiUirter 
Beschwerden Entlassung unfehlbar erfolgen. 

HoJstein. Stände aeeeptiren mit Dank, dass U. Durehl. 
sie mit Anwerbung der Kricgsvöiker, bis von andern Kreis- 
genossen dasselbe geschaht, übersehen wollen, leben der 
Zuversicht, Maj. werde dero Gnade nicht minder erblicken 
lassen und die Stände bis zur Nothdurft übersehen. Wenn 
dieser Casuä existiren sollte* erachten Holstein. Stände sich 
zu Einbringung ihres Contingents schuldig. Gebeten wird, 
Einige zu verordnen, die mit den aus Mittel der Stände zu 
Benennenden den Galculum zulegen, damit bei erheischender 
Nothdurft die Paten ta über die Quoia der Holstein» Stände*cr- 
gehen können. 

Bl. 3h9— 390* Quintuplwa 21. Juli. Dcputirte hätten 
genolTl, die Stände würden zu der Milice Unterhalt, welches 
nicht; für einen, freiwilligen Beitrag zu achten, sondern als 



Digitized by Google 



368 



Schuldigkeit gefordert wird, die völligen 10 R. endlich offerirt 
auch wegen der Kreisanlange zur Mannschaft sich der Gebühr 
ausgelassen haben, in Erwägung denselben nicht ohnwissend, 
dass ein Geringeres zu berührtem Zweck nicht zulänglich, dass 
man auf sothancs Quantum, ohne Remission, instruirt, auch 
nicht bemächtigt, sich der Gravamina halber, womit der actus 
homagialis, wie ohnfüglich \on den Ständen fürgegeben wird, 
keine Connexilät bat, auszulassen. Da Stände aller Remon- 
stration ungeachtet sich nur zu 8 R. zu einem dem Vermuthen 
nach vigore instruetionis nicht annehmlichen Quanlo heraus- 
gelassen, wollen Deputirte hierüber, auch wegen Dilation des 
ersten Termins bis Jacobi, des Gesuchs wegen fernerer Be- 
schwerung des fremden Korns Relation erstatten, und zu Kon. 
Maj. und II. D. Belieben stellen, wie sie dann in tan tum der 
Stände oblatum, ausser einig Beding- und Beschränkung, mit 
Vorbehalt der Fräuleinsteucr, Plönscher Commissionskoslen 
und sonsten, ad referendum aeeeptiren. 

Bl. 349-351. Bitte der Schi. Holstein. Städte 10. Juni 
1671 übergeben. K. M. und H. D. ist bekannt, dass die 
Städte bei vorigem Landtage und sonst sich über die revidirte 
Zoll- und Licentordnung und über die auf das ausländische 
Gelraide gesetzte Licent und Zölle als eine die Städte ruinirende 
Sache höchlich beschwert, und dass sie, obwohl Hoffnung 
gemacht, unter der überschweren Last geblieben, unerachtet 
sie um deren Abnehmen 1669 2 R. ä Pflug eingewilligt auch 
abgeführt haben, sie wiederholen die Bitte hiemit, 1. da sie 
mit Prälaten und Ritterschaft in uno ac eodem privilegio be- 
griffen. 2. Die oft von den Zöllen angeführten verba privi- 
legii sowohl Städte als Prälaten und Ritterschaft zu Gute 
eingeführt. 3. Der Städte Privilegien conßrmirt. 4. Prälaten 
und • Ritterschaft bei den Privilegien gelassen und mit dei 
neuen Licenten nicht beschwert, die constitatio ducalis von 
1636 rede nur von Licenten auf Sachen, die zum Luxus die- » 
nen, Städte sind nicht gemeint, sich von den vor der letzten 
Revision gewesenen Licenten zu eximiren. Wenn die Salaria 



Digitized by Google 



369 



der Licenteinnehmer berechnet werden, wird der freie Ueber- 
schuss nicht von solcher Importanz sein, dass nicht lieber deji 
Städten zu deren Conservirung das freie Commercium nach 
altem Herkommen zu gestatten. Gestrigen Tages sei in der 
Replik erklärt, K. # M. und F. D. wollten den Städten statt des 
gestempelten Papiers in p. commerciorum einen andern Vor- 
theil gewähren, welches sie ,auf Abschaffung der erhöbeten 
Zölle und Licenten bezogen — verschiedener zur See trafiqui- 
render Städte Situation ist so bewandt, dass auf Waaren 
absque cvidentissima incolarum ruina keine Licenten und Zölle 
angeordnet werden können, verschiedene Städte sind drei bis 
vier Meilen von der See abgelegen, nächst der See aber grosse 
Flecken und Oerter vorhanden, welche noch einmal so viel 
Schiffe als solche Slädte haben, alle Fahrwasser befahren, 
Waaren feil haben, die in solchen Oertern wohnenden Knuf- 
leute und Schiffer licentfrei und der Freiheit wegen die Waaren 
minori pretio distrahiren können, wodurch das Commercium 
von den Städten gebracht, welches Schleswig und Eckernförde 
von wegen Cappeln, Heiligenhavn und Neustadt wegen des 
Strandes erfahren. Die Städte hätten vor 2 Jahren die erhöhten 
Licenten, wie erwähnt, mit 2 R. ä Pflug redimirt, wären auch 
geneigt, dies mit einem additamento semel pro Semper zu 
verbessern, sie bitten, das Licentwesen in den Stand zu 
setzen, wie es vor der letzten Revision in specie a. 1639 
gewesen '). 

Rendsburger Landtag 1672 April. (Verz. B. 1. 

S. XXXV. u. 197.) 

Bl. 392-394. Proposition. Rendsburg 24. April, i« Zum 
Unterhalt der Milice genügen die auf vorigem Landtage be- 
willigten 8 R. nicht, Prälaten und Ritterschaft hätten den letzten 



') Auf diese Bitte der Städte bezieht sich offenbar die in der 
Quadruplica v. 20. Juni (o.S.866) enthaltene contradictorische Bemerkung 
der Ritterschaft, dass die Städte separatim gegen die Usance suppliciret. 

24 



Digitized by Google 



370 



Termin nicht bezahlt, es sei ein Vorschuss gemacht, aus 
Mlieg. Extract der Defensionsvölker sei au ersehen, was zur 
Unterhaltung erforderlich, obwohl der abseiten I. H. D. bei- 
liegende Extract der Anzahl der in dem Königl. Extract ent- 
haltenen Völker nicht adäquirt, so soll die Ergänzung förder- 
lichst erfolgen. 2. Herzog Wilhelm zu Braunschweig hat als 
Kreisoberster um Einsendung der Bolle der Holstein bei- 
kommenden Kreisvölker angehalten und begehrt, dass sie 
21. Mai in GifThorn erscheinen, die Holstein. Stände haben die 
zur Werbung der Kreis- und Reichsvölker und der dazu gehör. 
Artiglerie erforderlichen Gelder nach Ausweisung des beilieg, 
Extracts erst auf 6 Monate, ersten Mai und Jon., in den 
Landkasten zu zahlen. 3. In der Nachrechnung befindet sieb, 
dass die im verwichenen Jabr bewilligten drei simpla oder 
drei Römerraonate von den ausgeschriebenen 12 ß ä Pflug 
nicht haben bezahlt werden können, in diesem Jabr muss 
abermals ein simplum abgehalten werden, wozu 12 ß a Pflug 
nothig. 4. Bei den gefährlichen Conjuncturen haben Prälaten 
und Ritterschaft ihren Rossdienst in Bereitschaft zu halten. 
5. Diejenigen, welche adelige Lehngüter haben, und solche nicht 
gebührend von I. K. Mai gemuthet, haben die Muthung nicht 
zu verschieben, H. D. wollen dasselbe gewärtig sein. 

Bl. 395-399. Extract der in den Herzogtümern sich 
befindenden Defensionsvölker. 

Verzcichniss , was an Gewehr und Ammunition zu den 
Kreisvölkern erfordert wird. 

1 Estandarte 60 R. 

2 Fähnlein a 30 R. ..'// 60 „ 
252 Musqueten ä 2V 2 R. 360 „ 
252 lederne Taschen mit Patronen und Pulverhorn 

ä 16 ß 84 „ 

etc. etc. 

1758 R. 

Imgleichen wird auf jede Compagnie ein Regiment-Stück 
4 Pfund und (olgende Ammunition und Materialien erfordert; 



Digitized by Googl 



371 



1 PfundstOck von Metall auf 1098 % jedes 

16 ß 366 R. — ß 

8 Centner 51 Ü Musqueten- und Stückpulver 

ä Centner 20 R. 169 R. 5 ß. 

etc. etc. 

Summa, so viel ein Regimentstück saramt Am- 
munition und die Equipirung der Rüstwagen 
zu stehen kommt 1788 R. 3 ß 

Vermöge des Niedersächs. Kreisschlusses von dem Herz. 
Holstein an Kreishülfe erfordert: 
Eine Compagnie zu Rpss stark 

87 Mann, darunter Unteroffizier 

und gemeine Reuter 84 Mann 

a 50 R. Werbegeld 4200 R. — ß 

Monatlicher Unterhalt 968 R. 8 ß 

Zwei Compagnien zu Fuss, jede 

ohne prima plane an Gefreiten 

und Gemeinen stark 132 Mann, 

auf jeden Mann an Werbegeld 

12 R.. 3168R. - ß 

Monatlicher Unterhalt mit Stab 1288 R. — ß 

Das Gewehr zu obigem Fussvolk 

nebst den 6 Rüstwagen, so zu 

den 3 Compagnien erfordert 
werden, nach Beilage 175* R. — 

9126 R. - ß 

Die Beischaffung der Artillerie 

auf eine Compagnie zu Fuss 

nach Verzeich niss 1788 R. 

38 ß, 2 Compagnien 3577 R. 18 ß 

Unterhalt monatlich 208 R. - ß 

12703 R. 18/? 

Summa was zum Werbegeld 
und Beischaffung des Gewehres 

24* 



> 



37-2 



und der Artiglerie zu den 

Kreisvölkern erfordert wird 12,703 R. 18 ß 
Ein Monat Unterhalt 2468 R - ß 

6 Monate 14,785 R. — ß 

Becde Pöste 27,488 R. 18 ß 

Zu der Reichshülfe wird erfordet 

1 Compagnie zu Ross, zu 86 Mann 

tbut Werbegeld, wie vorgedacht 4200 R. 
Monatl. Unterhalt 968 R. 8 ß 

Eine Compagnie zu Fuss 168 Mann 

Werbegeld a 12 R. 2016 R. 

Monatl. Unterhalt 668 R. 24 ß 

Das Gewehr zu solchen Fussvölkern 877 R. 
Artiglerie 1788 R. 

Monatl. Unterhalt 104 R. — /? 

Summa der Reichsschlüsse 8881 R. 1740 R. 32 ß 
Ein Monat Unterhalt 1740 R. 32 ß, 

6 Monat 10,444 R. 

und beide Pöste 19,325 R. 

Summa Summarura aller Kreis- u. Reichshülfe 27,488 R. 18 ß 

19,325 R. - ß 

46,813 R. 18 ß 

• • • «■.,,_■*' < 

Exlract, wie viel geworbene Völker I. H. D. zur Be- 
satzung ihrer Festungen und Defension anjetzo halten und was 
selbe jährlich zu verpflegen kosten. 
Goltorf, daselbst sind 2 Compagnien, jede 300 
Mann ohne prima plana als 24 Mann ist 
monatlich 1060R.8/2, 2Compagnien 12Monate 25,444 R. 
Auditeur, Ingeniour, Zeugmeister, Artiglerie, 

Bediente und andere monatlich 300 R. 3,600 R. 

Tönningen 3 Compagnien 38,166 R. 

Zeugmeister, Wachtmeister etc. 4,800 R. 

Summa 72,010 R. 



Digitized by Google 



373 

Transport 72,010 R. 
Die Garnison auf Heiligenland monatlich 100 R. 1,200 R. 
Jahresbesoldung, Gelder des Commandanten und , 
anderer Bedienteu 2,000 R. 

75,210 R. 

Die Leibgarde zu Pferde als 80 Einspänner 
a 10 R., monatlich 800 R., 1 Rittmeister, 

1 Quartirmeister, 3 Corporals 91 R., also 

891 R., 12 Monate 10,692 R. 

85,902 R. 

Reparationskosten an den Vestungen , Ammunition und 
andere viele Ausgaben nicht mitgerechnet. 

• — ♦ 

Extract, wie viel geworbene Völker I. K. Maj. in den 
Herzogtümern zur Defension des Landes und Besatzung ihrer 
daselbst habenden Festungen ohnentbehrlich halten und wie 
dieselbe jährlich verpfleget werden. 
Glückstadt 6 Compagnien zu Fuss, jede 
effective stark mit prima plana 150 
Kopfe kostet nach der Verpflegungs- 
ordonnance 5737 R. 22 V a /?, also die 
6 Comp, nebst Generalmajor u. Stab 37,640 R. 21 ß 
900 Mann Artiglerie und Festungsbediente 

jährlich 4,596 R. 5 ß 

300 „ Crempe 2 Compagnien Unter- 
halt jährlich 11,746 R. 29 ß 
Artiglerie und Vestungsbediente 1,180 R. 26 ß 
300 „ Rendsburg 2 Comp. 12,418 R. 33 ß 
16 „ Artiglerie und Vestungsbediente 1,543 R. 6 ß 
450 v Friedrichsort 3 Compagnien 17,784 R. 13 ß 
20 „ Artiglerie und Vestungsbediente 1,528 R. 39 ß 
240 „ Cavallerie 4 Comp., jede 60 

Köpfe. Unterhalt 5002 R. 28/? 20,010 R. 16 ß 

2 „ Commissarii 2,600 R. — ß 
Summa der Mannschaft 2300 Mann, so 

jährlich zu unterhalten kosten 111,040 R. 6 ß (?) 



374 

■ 

Wenn dazu gerechnet würde, was ! der Unterhalt und 
Reparation der Festungen, zu Amraunition — erfordert wird, 
würde die Summe sich ziemlich vergrössern. 

Bl. 401—406. Resolution. Rendsburg 25. April. 1. Stände 
klagen, dass sie seit dem Osnabrück. Frieden sub onere con- 
tribuendi geblieben, den Beschwerden nicht abgeholfen, danken 
für das Gnadenzeichen, dass im verwichenen Jahr die offerirten 
8 R. acceptirl, die Patente darnach eingerichtet lind das alte 
Herkommen auf Bewilligung der Stände stabilirt, sie offeriren 
8 R. in 4 Terminen Jacobi, Mich., Weihn. und künftig Jahr 
1. Mai, bitten, sie fernerer Anmuthung zu überheben, beson- 
ders bitten Holstein. Stände um Schonung, da sie mit Kreis- 
kosten gravirt, da die in den Fürstenthümern befindlichen 
Vestungen dem Fürst. Schleswig, nicht Holstein zum Besten 
gereichen, da dieses seine Securität in der Kreisverfassung 
findet. 2. Holstein. Stände wollen sich ihrer Schuldigkeit 
nicht entlegen, weil aber der Schluss ratione der Kreishülfe 
und dessen quanti auf eine förmliche Liquidation beruht, bitten 
Stände, K M. und H. D. wollen einige Personen verordnen, 
mit welchen der Ritterschaft und Städte Denominirte beisammen 
treten und ein certum liquidum machen, quo facto sie ihr 
Contingent, so lange die Völker in dem Kreise wirklich stehen, 
beizutragen schuldigen Erbietens sein. Weil aber wegen der 
Reichshülfe das Conclusum noch nicht intimirt und die Aus- 
gaben hactenus cessiren, bitten sie bis dahin um Uebersehung, 
in casum ermessen sie sich, wie bei der Kreishülfe, schuldig. 
4. Die Ritterschaft will, wenn die äosserste Noth ist, mit dem 
Rossdienst erscheinen, auf welchen Fall K. M. und H. D. so 
wohl ratione loci als mit Bestellung der Officiere und deren 
Capitulation, wobei die Ritterschaft interessirt, es bei dem alten 
Gebrauch lassen werden. 5. Bei dem jüngst gewesenen actu 
homagiali sei die Muthung dilatirt, die Ritterschaft sei bereit, 
bitten die, so etwa ex ignorantia daran verfehlen mögten, pro 
excusabel zu halten. 

Gebeten wird um Abhülfe der Gravamina, die ob defectum 



Digitized by Google 



375 



instructionis der Deputirten bis daher mehrentheils ohne Effect 
geblieben. 1. Nach vorangegangenem Landtage sind zu den Plön. 
Kosten nur 5 bewilligt und angenommen und landtägliches Con- 
clusum geworden, nachher sei das Quantum 10 ß erweitert, der 
Landgerichtsnotar hat sich geweigert, die 5 ohne die 10 ß an- 
zunehmen. Gebeten wird, dass der Ueberschuss der 10 ß 
künftig compensirt, und dem Landgericbtsnotar befohlen werde, 
die Contributiones und Anlagen nach dem Landtagsconcluso 
und anderes nicht anzunehmen. 2. Wegen der Accise, Zoll 
und Licenten repetiren Stände priora, ob zwar Prälaten und 
Ritterschaft darin in tantum, davor sie danken, in totum aber 
fast so wenig als die Städte erhört, indem die zu Schleswig 
angesetzten 3 ß Zoll auch zu Kiel gefordert — 3. Die 
Klöster wiederholen ihre Beschwerde resp. wegen Herrenfuhren, 
das Kloster Preetz und Itzehoe wegen übermässiger Anzahl 
der washeimischen adel. Jungfrauen, so dass auf den Fall 
solcher Continuation dieselben fast die Einheimischen übertreffen, 
es wird gebeten, dies commune interesse nobilium beweglich 
mit anzuführen. 4. Wegen der entlaufenen Unterlhanen, dass sie 
in Dänemark und den Fürst, nicht hausen und wieder ausgefolgt 
werden. 5. Wegen der von Marq. Rantzau 1429 auf Nübbel 
gemachten Stiftung wird für die Participanten die Bitte wieder- 
holt. 6. Wegen der Spreckelschen Gelder. 7. Wegen der 
überhäuften kleinen Münze, des gestempelten Papiers, der 
Hospitationsbeschwerden abseiten der Königl. Städte wird die 
Bitte repetirt. 

Bl. 407—408. Replic* 27. April. 1. Nach dem ange- 
legten Extract sind die offerirten 8 R. nicht genügend, es sind 
ungefähr 13 R. a Pflug zu determiniren und in den vier Ter- 
minen der Proposition einzubringen. 2. Die Deputirten sollen, 
nach K. M. und H. D. Erbieten, wegen der Reichs- und Kreis- 
hülfe auch der vermeintlich zum Plönschen Contingent zu viel 
gegebenen 10 ß mit der Stände Verordneten die Rechnungen 
noch diesen Abend nachsehen. Wegen Unterhalt der Kreis- 
völker sind die Stände nur mit 6 Monaten zu belegen, wenn 



Digitized by Google 



376 



nachher ein Mehreres nöthig, haben Stände, ohne landtägige 
Versammlung, ihr Contingent zu zahlen. Mit der Reichshülfe 
sind Stände jetzt zu übersehen, doch dass auf Intimation 
ohne landtäg. Consultation das Contingent in den genannten 
4 Terminen zu zahlen, wegen des Rossdienstes soll keine Be- 
einträchtigung gegen die Observanz geschehen. Wegen Mu- 
thung der Lehnguter bleiben K. M. bei der uralten Obser- 
vanz, die Mulhung ist schriftlich zu suchen, H. D. gewärtigen 
gleichfalls von denen, welche ihre Lehngüter nicht recognos- 
cirt, das Gleichmässige. 

Wegen der Gravamina ist das erste bei cap. 2 berührt, 
wegen der andern bleibt es bei dem auf vorigem Landtage 
Angeführten, wegen der kleinen Münze ist eine Verordnung 
verfügt. 

Bl. 409 -415. Duplica 28. April, i. Stände bewilligen 
unter dem Vorbehalt, dafern diese Fürstenth., es betreffe die 
adl. Klöster, Noblesse oder Städte, mit keinen feindlichen Ein- 
fällen und Kriegspressuren, Einquartirungen, Standquartieren, 
Laufplätzen und andern Belästig, onerirt werden, vor diesmal 
10 R in 4 Terminen Jacobi, Mich., Weihnachten und künft. 
Jahrs 1. Mai, welches oblatum den Meisten sauer und schwer 
ja Manchen unmöglich, sie bitten, es hiebei zu lassen auch 
bei den Terminen, da die Ritterschaft ihre Gefalle erst Maitag 
erhebt. 2. Nach der Gonferenz haben Holstein. Stände be- 
funden, dass in Einem und Andern der calculus fast hoch 
angeschlagen, Degen, Gehänge etc. 50 R. Werbegeld für jeden 
Reuter etc. Von dem berechneten Quanto der Kreishülfe 
27,488 R. 18 ß können nach dem calculo 2257 R. abgehen, 
bleibt 25,231 R. 18 ß, auf 7634 Pflüge vertheilt, hat Ii Pflug 
an Werbegeld 1 R. 7 ß, zum Unterhalt 15 ß monatlich zu 
zahlen. Holstein. Stände wollen dies Contingent, so wie, was 
ihnen nach geschehener Intimation und Liquidation 3. Ratione 
der Reichshülfe beikommen wird, zahlen. 4. Rossdienst. 
5. Die Mufhung ist bei iteratis actibus bomag. nach her- 
gebrachter Observanz mittelst Eingreifung des Huts geschehen, 



Digitized by Google 



377 



die Ritlerschaft bittet, es dabei tu lassen und einen Terrain 
intimiren zu lassen; sollte von einem oder dem andern die 
Muthung schriftlich geschehen Und ein Muthzettel ertheilt sein, 
worüber eine Designation erbeten wird, so wollen die Inter- 
essenten sich dem Exempel der Vorfahren conformiren. 

Letztlich hat Bekümmerniss verursacht, dass das Gesuch 
wegen Remedirung der Beschwerden so ungnädig angesehen, 
da doch K. M. in dem Rescript vom 14. Juni 1670 quoad 
bunc passum sich gnädig erklärt, nicht weniger bei dem 
neulichst in Kiel gehaltenem Landtage. Stände müssen die 
Hände fast sinken lassen, bitten, wegen der Accise, Zölle und 
Licenten, weshalb Lübeck bereits das jus retorsionis gebraucht, 
wegen der Kloster, der Enlweichung der Unterthanen, der 
Nübbelscben Fundation, der Spreckelschen Gelder, des ge- 
stempelten Papiers, der Hospitation und was sonst mehr 
gebeten,, um Abhülfe, so wie mit dem Anerbieten der 10 R. 
in Buhe zu stehen. Die Ritterschaft bittet, den Pateniis 1 R. 
zu einer absonderlichen Collccte einzuverleiben, die Städte 
wollen, sofern ihnen mehr als 6 ß a Pflug gewöhnliches 
Advokatengeld zugerechnet werden kann, ihre Rata beitragen. 

Bl. 415- 417. Memorial der Königl. ond Fürst). De- 
putaten ad duplicam 29. April 1672. 1 Zur Defensioo sind 
12 R. a Pflug erforderlich, K. M. und H. D. werden darauf 
die Patente 1 ) ergehen lassen. 2. Die Kreishülfe betreffend 
sind in der Matrikel 8234 Holstein. Pflüge berechnet, nach 
Abzug des Stiftes Eutin 517 2 ), Amt und Stadt Rendsburg 



*) Gemeinsch. Verordn., wo S. 785 ein Mandat vom 13. Mai 
1672, in dem die Einbringung von 12 R. zur Defension, von Hol- 
stein zur Werbung der Kreisvölker I R. 16/3, zur monatlichen 
Unterhaltung 16/3, zu andern Kieisausgaben 12 (S gefordert werden. 

') In der Matrikel (gemeinsch. Verordn. S. 652) steht Stift 
Lübeck, S. Jon. Kloster, Heil. Geist Dörfer Caland zu Lübek und 
Stift Eulin zu 517 Pfl, Stellow und Welling stehen als Graf Christian 
Rantzau Güter zu 8 und 22 Pfl. und wieder unter den adel. Gütern 
secundum alphab., wo die andern RantzoVschen Güter nicht stehen. 



Digitized by Google 



378 



6 (00) Pflüge , so im Schleswigschen liegen , Welling und 
Siel low 30 doppell in Matricula, item Beckhof mit 4, zusammen 
611 Pll., bleiben annoch 7623 Pflüge, ohnerachtet so wobl von 
den Plönschen noch einige Pflüge disputiret und der Stadt 
Lütjenburg 10 Pflüge remittirt wordeq. Die Deputaten wollen 
gern favorabilirer referiren, dass ton den 12703 R. 18 ß Werbe« 
geldern abgehen , die Degen 252 R. etc., zusammen 1893 R., bleiben 
10,810 R. 18 /?, auf 7623 Pflüge vertheilt, kommt jeden 
Pflug 1 R. 21 ß macht 10958 R. 11 /?, wenn alles ein käme, 
148 R. 17 ß mehr, die zu Reisen und Spesen wenig helfen. 
Mit 1 R. 7 ß können Stände nicht auskommen, es muss ein 
error calculi sein. Die Verpflegung belangend, so ist selbige 
richtig und werden K. M. und H. D. die offerirten 16 ß 
monatlich aeeeptiren , auch wegen der Reichshülfe werden 
K. M. und H. D. mit dem Erbieten zufrieden sein. Dass 
Stände nach geschehener Intimation, was nötbig und bei der 
Proposition übergeben, nach der bekannten Anzahl der Pflüge 
beitragen. 

Bl. 418 b -419. Bitte der Stände an den König und 
Herzog. Sie bezichen sich auf ihre Resolution und Duplik, 
bitten, es bei den offerirten 10 R. zu lassen, kein höheres 
Quantum durch Patente zu fordern. 

Kieler Landtag 1673 April. (Verz. B. 2. S. XXXV. 

...... i » » K j 

S. 198.) 

Bl. 419b-423. Replica 12. April. 1. Zum Unterhalt der 
Soldaten sind 12 R. a Pflug in 4 Terminen ohnfehlbar ein- 
zubringen, dass nicht, wie beim vorigen Landtage Zeit und 
Spesen mit unzulänglichen oblatis vergeblich hingebracht wer- 
den, Deputirte können nach ihrer Instruction nichts ablassen. 
2. Der gewöhnliche Rossdienst ist von Prälaten und Ritterschaft 
ohnverzüglich beizubringen. 3. Die Kreishüife ist zu con- 
tinuiren, und weil einige Römermonate restiren auch einige 
Spesen sind, so ist % R. a Pflug in Monatsfrist zu zahlen. 



Digitized by Google 



379 



4. Wegen der RfcichshtNfe sind vom Kreisobersten Monitoria 
ergangen, Stände müssen sich mit ihrem Contingent gefasst 
halten. 5. Die Lehngüter sind gebührlich zu muthen. 6. Der 
von K. M gemachte Vorschuss, da die Bewilligung zur De- 
fensiön einige Jahre nicht ausreichend gewesen, ist zu refun* 
diren, I. H. D. reserviren deshalb gleichmässig. 7. Einige 
Stände und Städte des Niedersächsiseheh Kreises wollen das 
MUnzwesen ordnen, Staude haben deshalb zu überlegen. 8. Die 
Commissare, welche zum Ausmarsch der Völker Proviant ge- 
liefert, haben supplicirt und ihre Forderung übergeben, was 

davon noch restirt, ist zu zahlen. . * ! 

j • /• : i*i#r • -• ' ; .'i. .' .. .. -|. : 

Bl. 423-430. Resolution 16. April 1. Auf der libera 
comitiornm deliberatio und placitorum observatio fundiren die 
ausgeschriebenen Patente; nach d«n Landtagsconclusis sind 
die Patente unverändert abzufassen, im verwichenen Jahr sind 
10 R. bewilligt, was die Patente auf 12 R. extendirt; wenn 
die deliberanda in praecepta verwandelt, werden die Landtage 
immutirt, den Unterthanen der adifus zur Koh. und Fürstlichen 
Gnade präcludirt, Stände haben sich der mittelst der Huldigung 
reciproce versprochenen Clemenz Und Gehorsamkeit, daran 
Stände sich mit ungefärbter Treue halten, wenig zu erfreuen, 
sie hoffen quoad hunc passum auf mildere Erklärung. 2. Die 
Ritterschaft offerirt den Rossdienst in casu summae necessitatis 
3. Die 16 ß monatlich zur Unterhaltung der Kreishülfe wollen 
Holstein. Stände zahlen, aber mit dem halben R. bitten sie, 
Ubersehen zu werden. 4. Wegen der Reichsvölker wollen 
Holstein. Stände als Mitglieder des Röm. Reichs Anstalt 
machen, wenn andere Mitreichsstände ihr Contingent einbringen. 

5. Wegen der Lehngüter wird die frühere Bitte wiederholt. 

6. Wegen des Vorschusses bitten Stände um Enthebung, die 
bewirfigten Summen sind Angenommen und nie weitere exactiones 
begehrt. 7. Das Münzwesen ist regale, Stände bitten den 
Münzmeistern zu befehlen, dass sie keine als gang- und taug- 
liche Münze nach altem Schrot und Korn schlagen , die 



Digitized by Google 



380 



schlechte juxta bonitatem intrinsecam zu valviren ! ). 8. Wegen 
der restirenden Proviantgelder ist vorlängst ein Anschlag auf 
1 R. 12 ß gemacht und später 8 ß ä Pflug zugelegt, auch 
von Mehreren eingebracht, 1664 iiquidirt und suffteient ge- 
funden. Wegen der Morosen können Andere nicht gravirt 
werden. 

Bl 430—432. Replica 17. April. 1. K. M. und H D. 
sind nicht gemeint. Die Landtage aufzuheben, 12 R. sind zur 
Defension uöthig, Stände haben in resoluüone wider Herkommen 
diesen Passum übergangen. 2. Rossdienst. 3. Zu der Kreis- 
generalität, Reisen etc. ist V 2 R nöthig, auf Begehren soll 
den Holstein. Ständen Rechnung fürgelegt werden. 4. Wegen 
der Reichshölfe soll gewartet werden, bis die übrigen Stände—. 

5. Wegen der Lehngüter wird auf die Proposition verwiesen. 

6. Wegen des Vorschusses erachten Deputirte, es werden 
Stände sich näher herauslassen. Wegen 7. u. 8. soll referirt 
werden. 

Bl. 432—439. Duplica 18. April. 1. Zum Unterhalt 
der Soldaten werden 10 R. bewilligt. 2. Rossdienst. 3. Hol- 
stein. Stände hitten rücksichtlicb der Kreishülfe sie mit dem 
V 2 R , welcher in dem Kreisschluss nicht einverfasset, zu 
übersehen. 4. Sie wiederholen ihre Erklärung wegen der 
Reichshülfe. 5. Wegen der Lehngüter erbietet sich die Ritter- 
schaft ad consueta. 6. Stände lehnen die ungewöhnliche Re- 
fusion des Vorschusses ab. 7. Wegen der Gravamina 1. Zölle, 
Accisen , Licente. Die Stadt Schleswig und Eckernförde, 
Grempe und Wilster, da die Cremper- und Wilstermarsch 
licentfrei — sind besonders bedrückt, die Ritterschaft bittet 
um Abstellung des Viehzolls von 16 ß, 2. Die Klöster 
bitten um Aufrechthaltung ihrer Freiheit. 3. Wegen der ent- 
wichenen Unterthanen bittet die Ritterschaft um Abhülfe, um 
Vermittelung in Mecklenburg. 4. Die Segebergischen Parti- 


>) Münz- und Devalvation«?- Patent v. 28. Juni 1673 in gemeinsch. 
Verordn. S. 737. 



Digitized by Google 



381 



cipanten beschweren sich, bitten K. M. zu befehlen, dass die 
Bedienten nichts als was auf den Landtagen vermöge Kön. 
Kaufbriefs bewilligt, jedoch davon, was zu dem gemeinen 
Nutzen und Privatanlagen der Stände eingewilligt, ausbeschieden, 
fordern '). 6. Wegen der Spreckelschen Gelder. 7. Städte 
klagen wegen der Handwerker auf dem Lande. 8. Weil die 
Tobackspachterei zum Abbruch gereicht, bitten Fürstl. Städte, 
die Pacht aufzuheben. 9. Städte beschweren sich über das 
Stempelpapier, die Königlichen Städte apart wegen der Hos- 
pitation. 

Bl. 430-441. Triplica 19. April. 1. Den einseitigen 
Placitis der Stande kann die Kraft eines allgemeinen Landtags- 
schlusses nicht beigelegt werden, zor Milice ist ein ergiebigeres 
oblatum nöthig. 2. Rossdienst. 3. Dem Kreisabschied von 
1671 cap. 5 u. 8 ist die Forderung des l / 2 R. entsprechend, 
die Deputirten wollen sich bemühen, dass fürerst 12 ß a Pflug 
genügen. Wegen 4. u. 5. bleibt es bei der Replica. Wegen 
Ö., 7. u. 8. des Vorschusses, Münzwesens, Proviantgelds und 
der Gravamina soll referirt werden. 

Bl. 441—442. QuadrupHca 19. April. Stände wollen 
rücksichtlich der Landtage und conclusa nichts, als was die 
Privilegien und Observanz ihnen gönnen. 1. Sie offeriren zur 
Milice zu den offerirten 10 R. noch 1 R. 2. Die Ritterschaft 
bezieht sich ad priora. 3. Holstein. Stände danken für die 
versprochene Bemühung wegen der 12 bei 4. und 5. be- 
ziehen sich Stände ad priora. Wegen 6. u. 7. wird gedankt. 
Zum Advokatengeld und andern Ausgaben ist 1 R. a Pflug 
bewilligt, es wird gebeten, dies den Patenten einzuverleiben, 
die Restanten solcher voriger Anlage einzufordern ; die Posses- 
sores der Segebergischen Güter klagen, dass der Amtsverwalter 
Particularanlagen auch den Ausscbuss, dem König]. Kaufbrief 
entgegen, fordert, Stände intercediren und bitten, dass diese 
Segebergischen adeligen ünterthanen mit Particularanlagen 



l ) Vergl. Jahrbücher der Landeskunde B. 3. S. 16. 18. 



382 



oicht beschwert werden, wwd der Rossdienst vor sich geht, 
wollen die Interessenten, was in dem Königl. Kaufbrief ent- 
halten, leisten. u ./ . • . . 

• • ■ ■ «••'. • . '" • * •' . m,i • . ' • ■ ,J« * 

Rendsburger Landlag 1674 Mai. (Verz. B. 2. 

S. XXXV. 200.) 

• >~* ' . .■ ,11 : - • i i • ..* ; I 

Bl. 445—446. Proposition 4. Mai. i. Zur Defension 
sind in diesem Jahr 12 R. erforderlich. 2. Das Kreis-Con- 
tingent ist abzurichten. 3. Wegen der Reichsvölker haben 
Holstein. Stände zu zahlen, sobald das Reichsmonitorium an- 
langt. 4. Der Rossdienst ist fertig zu halten. 5. K. M. und 
H. D. wollen die Stände mit dem Vorschusa zur Zeit über- 
sehen. 6. Die Lehngüter sind in 3 Monaten zu muthen, eine 
Specification liegt an, die Docuraente haben nicht nachgesehen 
werden können; die so mehr wissentlich besitzen, als in der 
Specification, müssen sub poeoa cacUicitatis gleichfalls muthen. 

Bl. 446. Ohngefehrlicbe, Designalion der Lebngüter, so 
viel derselben aus den Lehnsdocumenten fürerst aufgesucbet 
worden. Ascheberg, Bossee, Barnitz, Bothkamp — (im Gan- 
zen 42) 1 ). 

Ohngefehrliche Specification mehrerer Lebngüter, welche 
in der vorigen Proposition beigefügten Designation nicht ent- 



*) (Amthor) hat in seinem histor. Bericht vom Zustand der 
Ritterschaft 1714 £ 83 S. 68 die ungefehrliche Designation der Lehn- 
güter abdrucken lassen, in seiner Liste sind 40 aufgeführt. Iu dem 
obigen Maouscript sind Petersdorf und Schwalbeck zweimal genannt, 
die Liste reducirt sich also auch auf 40. Amthor nennt Hasseldorf, 
obige Designation aber Hasselburg. Amthor sagt wohl mit Recht, 
dass in der Designalion mehrere vermeintliche Feudalgüter aufgeführt 
sind, die man weder in der Matrikel noch bei Dankwerth findet. In 
(Noodts) Beiträgen, Hamburg 1744, B. 1. S. 635 ist die Designation 
ebenfalls gedruckt, Noodt sagt Hindeberg sei vielleicht dasselbe mit 
Nindeberg, er bemerkt S. 596, dass Hasseldorf mit Hasselburg >er- 
*eth>elt, ersteres ein Lehngut gewesen sei. 



Digitized by Googl 



383 



halten, so bei der Replik übergebe« als: Breiteriburg, Hanerau, 
Neyeadorf, Rethwisch, Wandsbeck. 

Bl. 446 b— 451. Resolution 5. Mai. i. Wir haben der Hoff, 
nung gelebt, K. M. und H. D. würden nach dem letzten 
Landtage nicht zugelassen haben, dass wir über das Quantum 
der elf R. ä Pflug sollten gravirt und wider das auf der Stande 
Bewilligung (undirte und gemachte Conclusum abermals exequirt 
worden sein. Stände ofieriren auf die jetzt geforderten 12 R. zur 
Defension achtR. in 4 Terminen. 2. u. 3. Die Holstein. Stände 
wissen, so weit die gesammten andern Kreises Landstände 
bei wirklicher Kriegsverfassung dasselbe abtragen — sich nicht 
zu entlegen, bitten um Nachricht. 4. Der Rossdienst soll im 
Nothfall bereit sein. 5. Stünde bitten, sie in to tum mit dem 
Nacbschuss zu übersehen, die zur Defension bewilligten Gelder 
seien pure acceptirt, und sie über die placitirten Collecten mit 
keinen exaetionibus zu beschweren. 6. Die Ritterschaft bittet, 
es wegen der Lehngütcr bei dem Herkommen zu lassen. Die 
recognoscentes seien in possessione libertatis, und hatten freie 
Hand zu schalten, zu alieniren, hypotheciren, per testamentum 
et alio modo zu disponiren, den Successoribus tarn descen- 
dentibus quam collateralibus, masculis et feminis absque in- 
vestiturae renovatione ab intestato zu succediren frei steht, 
bei Coocursen sind die Güter plus licitanti absque ullo reser- 
vato gerichtlich adjudicirt. Sollten sie wider Verhoffen keine 
Erhörung erlangen, so wird um Mittheilung der Muthzettel etc. 
in forma probante gebeten. 

Um Remedirung der Gravamina wird gebeten. 1. Wegen 
der kleinen Münze. 2. Die Klöster Itzehoe, Preetz und Ueter- 
sen klagen über Prägravation durch Einquartirung und Durch- 
züge, Preetz über die im Flecken vorgeg. Excesse. Dieses 
Kloster habe ratione der 1657 gemachten Anlagen der 24 R. 
1903 R. 31 ß zu viel bezahlt, es bittet um Kürzung in dem 
Conlingent (die angezog. Memorialien der Klöster fehlen) die 
Städte Itzehoe, Wüster, Oldesloe und Heiligenhafen, und andere, 
welche mit gleichförmigem onere metatorum beleget, haben 



384 



eine besondere Supplik (fehlt) eibibirt. Wegen der Spreckel- 
schen und Nübelschen Gelder sind Priora repetirt. Von den 
gesäumten König!, und Furstl. Städten ist die Bitte wegen 
der Tabaekspacht, um Aufhebung dieses Monopols, gebeten. 
Prälaten und Ritterschaft haben 6 ß ä Pflug zu Particular- 
ausgaben bewilligt, bitten dies den Palenten zu inseriren. 

Bl. 454 b— 453. Replica 8. Mai. 1. Durch die 1673 
vorgelegte Rechnung ist erwiesen, dass 12 R. zur Defension 
nöthig, die Herrschaft müsse zu den 12 R. noch zulegen, 
was die Stände einseitig beliebt, ist nicht als Landtags-Con- 
clusum zu achten. Wegen 2. und 3. wird auf die Beilagen 
(fehlen), wegen 4. und 5. auf die Proposition verwiesen. 
6. Wenn auch einige Zeit hero K. M. und H. D. sich mit 
dem Eingreifen in den Hut vergnügt, so könne dies der Lehns- 
gerechtigkeit keinen Abbruch thun noch hinderlich sein, die 
schriftliche Muthung und Belebnung wieder einzuführen. Ex 
archivis kann den Interessenten Nachricht gegeben werden. 
Die Lebnsinbaber können sich versichert halten, dass sie über 
den Inhalt voriger Lehnsbriefe und die Billigkeit nicht be- 
schwert werden. 

Die Gravamina sind mebrentheils abgethan. Die fremde 
Münze ist devalvirt, wie den Ständen bekannt, wobei K. M. 
es bewenden lassen, sie haben verboten, in ihren Reichen 
Dennemark, Norwegen als auch in dem Fürstenthumb Holstein 
einige Markstücke und kleine Münze weiter zu münzen, und 
befohlen, dass die Ducaten und Rthlr. nach gemeinen Reichs 
Schrot und Korn zu schlagen. Die Klöster Itzehoe und Preetz 
haben sich der Einquartirung halber mit Fug nicht zu be- 
schweren , weil die Reuter blosses Standquartier geniessen, 
das Uebrige baar bezahlen. Das Kloster Uetersen wird, mit 
dem, wegen ihrer in dem Amt Pinneberg belegenen und mit 
dem Standquartier belegten Unterthanen, angeführten anhero 
nicht gehörigen Gesuch an I. K. M. verwiesen. Wegen der 
Spreckelschen und Nübelschen Gelder bleibt es bei voriger 
Erklärung. Wegen der Tabacksverpachtung haben sich 



Digitized by Google 



385 



diejenigen, welche sich zn beschweren, sich mit ihren Sup- 
pliqoen an K. Ii. und H. D. zu wenden. 

Wegen der beliebten 6 ß soll das Nöthige den Patenten 
inserirt werden. 

Bl. 453 b— 459. Duplica 10. Mai. Stände klagen Uber 
die vielen Lasten, Accisen, Monopole, Hospitation. Holstein. 
Stände sind wegen der continuirenden Reichs- und Kreissteuern 
vor denen im Herz. Schleswig prägravirt, leben der guten 
Fiduz zu den Schlesw. Standen, in Erwegung, dass sie unzer- 
trennlich unirt, die Gefahr beeder Fürstenth. gemein und da 
die Holstein. Stände durch die äusserlichen Steuern defatigirt, 
die Oefensionsunterhaltung denen Schleswigsehen um so viel 
mehr unschwächlich fallen und also nicht unbillig sein würde, 
dass, wenn sie die Holstein. Stände um diese Defcnsionsgelder 
unter die Arme greifen und dieselben etwa mit 2 R. a Pflug 
ohne Gonsequenz beizutragen sich resolviren und K. M. und 
H. D. sie durch bewegliche Argumente hierzu zu commoviren 
geneigen wollen, welches eine ansehnliche Summe zur Defen- 
sion austragen würde, so dass K. M. und H. D. sie mit 
keinem Höberen zu beschweren Ursach haben würden. Zur 
Bezeugung der Devotion werden die offerirlen 8 R. zu 10 R. 
extendirt, welchem Additament sich die Schleswigschen Stände 
conformirt, aber wegen der übrigen 2 R. E. K. M. Landrath 
G. v. Buchwaldt, als aus der Schlesw. Ritterschaft für jetzt 
allein zugegen , für sich und die Abwesenden nebst den 
Schlesw. Städten sich contradicendo entlehnt, ihr Unvermögen 
und dass sie zu des Niedersächs. Kreises Bürde nicht gehalten 
— angezogen und sie nebst den Holstein, über die jetzt mit 
verwilligten 10 R. nicht zu graviren gebeten. Stände bitten, 
kein höheres den Patenten einzuverleiben, noch darüber zu 
exigiren. 2. 3. Die Holstein. Stände danken für die Beilagen. 
4. 5. Gebeten wird, den Rossdienst nicht ohne Noth zu for- 
dern. 6. Wegen der Lehngüter wird die Bitte, es bei der 
Apprehensio pilei zu lassen, wiederholt, sie hoffen Erhörung, 
weil in replica gesagt, dass K. M. und H. D. nicht gemeint, 

* 



Digitized by Google 



386 

• - - ■ ■ 

sie über das Herkommen zu beschweren. Die Lehnreverse, 
wie dieselbe successive auf die Possessores lauten, um welche 
event. gebeten, sind um so mehr erwünscht, da leicht eine 
Aendcrung eingetreten sein könnte. Es wird gebeten, die zu 
drei Monat angesetzte Frist bis su künftigem Landtag zu pro- 
rogiren, oder einen soleben Termin su indulgiren, damit sie 
Zeit haben — . 

Irrig sei angenommen, dass alle Gravamina vorigen Land- 
tag abgelhan. Die Beschwerden rOckstcbtlicb der Licenten, 
Accisen, Zölle (der Zöllner zu Ulzburg laut die Fettwaaren 
und Fische nicht passiren), der ausgetretenen adel. Unterthanen, 
der Bebürdung der Klöster und König!. Städte mit Hospitation, 
des Stempelpapiers Monopol in den Städten, besteben noch. 
Nicht bloss die Ducaien und Thaler, sondern jede Münze ist 
nach den Privilegien nach des Reichs Schrot und Korn einzu- 
richten. Pie Klöster repetiren ihre Beschwerde, das onus 
hospitalionis sei dadurch nicht gehoben, dass ein geringes 
Pretium bezahlt werde. Die Reuter treiben ihre Pferde in 
Gras und Korn—, Wegen der Spreckelsehen und Nübelschen 
Gelder wird wieder gebeten, die Städte bitten um Abstellung 
der Tabackspacht. Die Scnlesw. Stande bitten, dass die er- 
stattete Königl. und Höcht. Specialconcession der testamenti- 
factio etc. auch in die Städte introducirt werde. Die Suppliquen 
sind beigelegt (fehlen). Die Ritterschaft Holstein. Fürsten- 
thums bittet, eiue Verordnung zu erlassen, dass ab intestato, 
wenn Töchter und Söhne vorhanden, jeder der Sonne aus dem 
Nachlass zwei, jede Tochter nur eine Portio erhalte, auf die 
Praedia keine Prätension zu machen befugt sei. 

Bl. 439 b 462. TripUca 11. Mai. 1. Die Königl. De- 
putirlen können von den 12 R. nichts ablassen, die Fürst- 
lichen sind mit tt R. a POug zufrieden, im Fall K. M. zu 
einem Gleirhmässigen von den Ständen cemmovirt werden, 
wozu Königl. Depuiirte keine Hoffnung machen. Wegen 
2. -5. wird auf die Proposition und Replica verwiesen, tt. Die 
Lebnsinhaber haben schriftlich geziemend zu suchen, um die 



Digitized by Google 



387 



poena caducitatis zu evitiren. Wenn die Lehnsinteressenten 
ex replica anziehen, dass dieselben dadurch versichert worden, 
wider das Herkommen nicht beschwert zu werden, so ist sol- 
ches ganz irrig. Das Wort Herkommen ist in der replica 
nicht enthalten, sondern gesagt, dass sie über den Inhalt 
voriger Lehnsbriefe und wider die Billigkeit nicht zu be- 
schweren. Zur Prorogation der 3 Monate sind Königl. De- 
putate nicht ermächtigt, abseilen H. D. hält man dafür, dass 
auf gebührliches Ansuchen eine kurze Frist nach Verfliessung 
des vorigen Termini werde concedirt werden. 

Gravamina. Dass alle Gravamina abgethan, sei in replica 
nicht gesagt. Wegen der Zölle, Accisen und Licenten bezieht 
man sich auf geschehene Verordnung, zu Ulzburg ist die be- 
hufige Ordre gestellt. So lange die Reichs- und Kreisvolker 
im Lande bleiben, können deren Verpflegungsgelder, dafern 
L F. D. sich das mit gefallen lassen, halb in Specie R. und 
halb oder auch wohl gar in dän. Reichsmünze grobe Cour. 
Sorten entrichtet werden, Fürs«. Gottorf. Seite lässt man es 
bei der einmal in Hamburg beliebten Devalvation bewenden, 
naeh welcher die Stände sich zu richten und das F. Gn. ex 
collectis zukommende dimidium bei dem Legekasten einzu- 
bringen^ Wegen der aisgetretenen ade). Unterlhanen wollen 
K. M. und H. D., wenn die Stände um Intercessionales an 
Mecklenburg gebührend anhalten, an Hand gehen. I. K. M. 
werden wegen der, so nach dem Reich Dennemark ihr refu- 
gium nehmen, auf der Possessoren Anbringen gestalten Sachen 
resolviren. Auf den Landtagen ist dergleichen nicht gehörig. 
Wegen der Einquartirung kann man sich nicht beschweren, 
Exeesse sollen auf beschebene Klage am gehörigen Orte be- 
straft werden. 

Die Königl. Aemter tragen weit mehr, communis defensio 
kann sine armis nicht behalten werden. Das wegen des 
Monopols ist in replica erledigt. Wegen der Testamenti- 
factio und der successio ab int. wollen Deputirte favorabel 
referiren. 

25* 



Digitized by Google 



388 



Bl. 462—465. Quadraplica 12. Mai. 1. Stande danken, 
dass I. H. D. mit 11 R. vergnüget, offeriren 11 R. und 
bitten, dass K. M. es bei diesem oblato lassen, kein höheres 
fordern, noch sie sonst mit andern neuen Calculations-Rech- 
nungen , weshalb sie sich auf die Resolution von 1672 be- 
ziehen, beschweren. Quoad 1 — 5. beziehen sie sich auf priora. 
6. Die Lehnsinteressenten hoffen, die Herrschaften werden die 
in jure et consuetudine fundirten Momenta zur Hand nehmen, 
bitten , es bei der hergebrachten Gewohnheit bewenden zu 
lassen. Die Verweisung ratione des Worts Herkommen haben 
Stände mit Bestürzung vermerkt, sie stehen in der Ver- 
muthung, dass die etwa vorhandenen ihnen unbekannten Lehn- 
briefe auf Herkommen und Gewohnheit sich gründen. Ge- 
beten wird um Dilation, sie wollen mit einer absonderlichen 
Supplique einkommen. 

Gravamina 1. Gedankt wird, dass in Ulzburg Ordre ge- 
geben. 2. Gebeten, die Unordnung der Münze zu heben. 
3. Die Klöster und ein Theil der Königl. Städte wegen der 
Hospitation, das Kloster Preetz rücksichtlich der Kürzung der 
zu viel gezahlten 1903 R. zu erhören, wegen der Spreckel- 
sehen und Nübelschen Gelder, der ausgetretenen Unterthanen 
samt sonst in resolutione et duplica Gebetenen zu remediren, 
so wie wegen der von der Schleswigschen und Holsteinischen 
Ritterschaft rücksichtlich testamentifactionis etc. Gebetenen zu 
deferiren. 

Bl. 466. Memoriale, Rendsburg 12. Mai 1674, unter- 
zeichnet: Christoph Schönbach, Landcanzler. Die Kön. und 
Hochf. Deputirten haben triplicam loco ultimae resolutionis 
übergeben lassen. Weil die Stände quadruplicam eingereicht, 
so werden die Deputirten genöthigt, auf alles in quadruplica 
Angeführte Priora zu wiederholen und sich auf die Proposition, 
Replik und Triplica zu beziehen, die der Duplik beigefügten 
darin nicht beregte supplicas, welche jeder Herrschaft gebühr- 
lich einzureichen, für jetzt zu übergeben — . 

Bl. 467—468. Befehl Christians V. und Christian 



Digitized by Google 



389 



Albrechts, Gottorf 23. November 1674, dass die verlangten 
Lehnsdocumente den Impetranten länger nicht vorzuenthalten, 
sondern zu ihrer Nachsicht auszuliefern, dann , so viel bei 
unserer Herzog Christian Albrechts Regier. Caozlei beGndlich, 
fordersamst gegen die Gebühr extradirt und das Hauptwerk 
bis auf nächstkünfligen Landlag suspcndirt werden soll. 

Kieler Landtag, so 1675 Mai sollte gehalten 
werden. (Verz. B. 2. XXXVI. 202. 

61. 467 — 470. Memorial, so auf dem Landtage zu 
Kiel im May von den Königl. Deputirten einseitig übergeben, 
weil die Herrschaft wegen der Proposition nicht einig gewesen. 

Die Königl. Deputirten haben mit Hochf. Durchl. Depu- 
tirten conferirt wegen der Lan^tagsproposition , wenn sie 
erfahren müssen, dass man abseilen I. H. D. wegen eines oder 
andern Passus Schwierigkeilen gemacht und es fast das An- 
sehen hat, als wenn man lieber den Landtag abrumpirt sehen 
als demselben, dem Herkommen nach , seinen freien Lauf 
lassen wolle, die Königl. Deputirte haben dessen Forlsetzung 
eifrig poussirt und dennoch nach Wunsch nicht reussiren 
können, vielweniger von der ertheilten Instruction abzuweichen 
vermocht, daher die Stände auf die Gedanken gerathen könn- 
ten, als wenn man Königl. Seite die Billigkeit aus den Augen 
gesetzet, bevorab da hin und wieder im Lande eine unbegrün- 
detes Gerücht zu erschallen beginnt, dass Kön. Maj. ein 
überaus grosses Quantum zu fordern entschlossen — so haben 
die Königl. Deputirten nicht umhin gekonnt, folgendes zu der 
Stände Notice gelangen zu lassen. 1. Kön. Maj. haben be- 
fohlen, die Rechnung, woraus zu ersehen, was zur Defension 
nöthig, vorzulegen — was die Stände bisher contribuirt, reicht 
bei Weitem nicht. 2. Zur Versehung der Vestungen sind 
zwei Tonnen Rocken a Pflug zu liefern. 3. Holstein. Stände 
werden mit Einbringung der Reichs- und Kreisanlage con- 
tinuiren. Mit Abforderung der alten Restanten wollen K. M. 



Digitized by Google 



390 



für jetzt die Stände beider Fürstentümer übersehen bis zu 
bequemerer Zeit. 

Bl. 471 — 472. Schreiben des Herzogs Christian Albrecht, 
Gottorf 11. Mai 1674, an den hochgelehrten unseren lieben 
getreuen Johanni Hennings J. U. D. und Landsyndico. (Vgl. 
Verz. B. 2. S. 202.) „Demnach wir mit Befremden ver- 
nommen, dass die H. Deputirten einseitig, — damit nicht uns 
imputirt werden möge, dass super proponendis sich bis dato 
noch nicht gefasst, zumal an I. K. M., unsern freundl. viel- 
geliebten H. Vetter, Bruder und Schwager, wir für mehr denn 
6 Wochen deshalb um eine Conferenz, dem Herkommen nach, 
freund-, vetter- und brüderlich geschrieben, jelzo aber in 
Verbleibung derselben vernehmen, dass die Postulata ab Kon. 
Seite also gethan scheinen, dass uns bedenklich, ja sehr prä- 
judicirlich gefallen, darin so blösslich zu condescendiren, als 
ist unser Befehl an Euch, dass Ihr den Ständen, nach An- 
tragung uns. gnäd. besonders geneigten Willens, anzeiget und 
hergegen versichert, dass hierunter nichts anders gesuchet und 
intendirt werde, als dass Alles bei uraltem Herkommen ge- 
lassen, die Stände bei ihren hergebrachten freien, unerzwing- 
lichen landtägigen suflfragiis maintenirt werden mögen, massen 
wir daher genöthigt, den jetzo vorgestandenen Landtag auf 
einige Wochen zu suspendiren und einen nach Copenhagen, 
um das Werk zu adjustiren, zu senden — . 

Bl. 474—499. Niedersäcbsischer Kreisabschied, Braun- 
schweig 2. Juli 1673. Bl. 494-498. Register, was für 
Privilegia in der Privilegien-Lade vorhanden de a. 1651. 

Erstlich Hertzogs Heinrichs, Adolphs und Gerhards Ge- 
brüder Verschreibung — 1422. 

Das Verbüudniss zwischen dem Reiche Dennemark und 
F. Schi. Holstein dobbelt dänisch und deutsch a 1523 (die 
falsche Jahreszahl 1523 statt 1533 ist in mehreren Mss. und 
im Druck der Privilegien angegeben). Auf Bl. 496 b sind 
mehrere Urkunden mit einem Kreuz verseben, nach einer 



Digitized by Google 



391 



Bemerkung auf Bl. 497 b sind diese Urkunden von der 
Breitenburg gekommen. 

S. H. 43 K. B. 5. (121 SS. u. Bl. 123-317, vorn 2 BU. 
chronolog. Register u. am Schluss 5 Bll. index materiarum.) 

Verhandlungen der Jahre 1711 u. 1712. Vergl. 
oben S. 219 u. folg. Nordalbing. Stud. 6. 314. 

I. Verhandlungen in Schleswig vom 17. Juni bis Septb. 
1711. (Vergl. oben S. 221—223.) 

Im Jahr 1711 wurde am 24sten März ein gemeinschaft- 
liches Patent an Prälaten und Ritterschaft, 80 R ä Pflug zu 
zahlen, so wie andere gravirende Patente, vom 8. April wegen 
Abstellung der bürgerlichen Nahrung auf dem Lande, 27. April 
wegen der Lehngüter erlassen. Die Bitten um Berufung eines 
Landtags wurden nicht erhört, dagegen durch eine Intimation 
vom 12. Mai 1711, weil ein förmlicher Landtag zu weitläuftig 
sein würde, Prälaten und Ritterschaft aufgefordert, am 17. Juni 
in der Stadt Schleswig in corpore oder durch einen Ausschuss 
zu erscheinen, von König!. Seite wurden zur Verhandlung com- 
mittirt Geh. Rath Job. Balthasar von Jessen auf Nichof, Etats- 
rath Johann Neve, Oberkriegscommissar Lor. Nissen, von 
Herzoglicher Seite Geh. Rath Ober-Hofmarschall Georg Hein- 
rich Freiherr von Schlitz, genannt von Goertz, Etatsrath Chri- 
stian Albrecht Calliscn, Oberkriegscommissar Nicolaus Tych. 
Von Seiten der Ritterschaft erschienen die Prälaten und sechs 
Deputirte. In der Handschrift beginnt nicht die der Zeit nach 
erste Verhandlung der Landescommission, sondern die spätere 
Verhandlung steht voran , dies ist in folgendem geändert 
worden. (Gem. Verordn. S. 779—796.) 

Bl. 423—169. Relatio von demjenigen, was bei der 
mense Junio 1711 von I. K. M. und H. D. verordnet ge- 
wesenen Landes-Commission vorgetragen, schriftlich übergeben 
und was darauf zur Resolution ertheilt worden, mit Anl. 1. 
Deductio des hauptsächlichen Gravaminis juncto humillimo 



392 



petito um Berufung eines Landtags und Confirmation der 
Privilegien von Prälaten und Deputirten der Ritterschaft, Schles- 
wig 17. Juni 1711. (Die citirten Anlagen dieser Deduction 
A — X fehlen.) 2. Resolution der Commissarien, ad specia- 
liora zu gehen. Schleswig 20. Juni. 3. Anieige einiger 
specialen Gravamina. Grav. 1. Die Landtage betr. 2. Statt 
80 R. sich mit 40 R. zu begnügen juneto petito von Prälaien 
und Deputirten der Ritterschaft 23. Juni 1711 tibergeben. 
(Die citirten Beilagen 1 — 9 fehlen). 4. Antwort oder Pra- 
liminarproposition der Commissarien 26. Juni. 5. Erklärung 
von Prälaten und Deputirten der Ritterschaft 30. Juni. 6. Vor- 
stellung und Bitte von Prälaten und Deputirten der Ritterschaft 
wegen weiterer Gravamina. Grav. 3. Handwerker 4. Wege- 
reparirung — Juni 1711. 7. Deductio Gravaminum juneto 
petito et reservatione ulteriorum 2. Juli 1711. Grav. 5. Jagd. 
Grav. 6. Lehngüter mit Supplica vom 27. April 1711 an den 
König und den Herzog wegen der Lehen, und Königl. und 
Fürstl. Resolution, Gottorf 23. Novb. 1674. Grav. 7. Wahl 
des Verbitlers und der Pröbste. Grav. 8. Execution der 
Mandata poenalia. Grav. 9. Wegen delicte einseitiger Unter- 
thanen auf Grund der Klöster und Güter. Grav. 10. Vor- 
herige Mittheilung der zu erlassenden gemeinseb. Verordnungen 
(die in der Deductio citirten Anlagen 12 — 17 fehlen. 8—10. 
Antwort der Commissarien 6. Juli, betr. die Befreiung der 
Klöster von der Anlage der 80 R. Antwort derselben 6. Juli 
wegen der LehngUter. Antwort derselben vom 6. Juli wegen 
Producirung der Privilegien. 11. Bl. 165— 168. Resolutio der 
Commissarien, Schleswig 12. September 1711. 1. Dass 
Prälaten und Ritterschaft noch in diesem Jahr wieder convocirt 
werden, dass 2. für dies Jahr 40 R. a Pflug genügen. 3. Dass 
die Klöster Itzehoe, Preetz und Uetersen zu Mich, den ersten 
Terrain zahlen, S. Job. und das graue Kloster bis nach ein- 
gezogener Nachricht übersehen werden. 4. Wegen der Hand- 
werker auf dem Lande. 5. Reparirung der Wege. 6. Wegen 
der Jagd. 7. Lehngüter. 8. Der Pönalmandate. 9. Auslieferung 



Digitized by Googl 



393 



der Deliquenten. (Gemeinsch. Verordnungen S. 807, die Re- 
solution ist unterzeichnet von Jessen, Neve, Goertz, Callisen.) 
12. BI. 163b— 165. Supplica von Prälaten und Ritterschaft an 
den König und Herzog, die Restanten zur Zahlung anzuhalten. 
BI. 168b-169. Gemeinsch. Mandat, Gottorf 17. September 
1711. 

II. Verhandlungen in Rendsburg 1711 vom 11. October 
bis 17. November. 

Commissare waren : Jessen, Görtz, Neve, Callisen, der Königl. 
Etatsrath Wasmer, der hochfürstliche Justizrath Christian Hein- 
rich Stryke. Gesammte Prälaten und Ritterschaft wurden durch 
Patent vom 14. September 1711 zum 11. Oct. nach Rends- 
burg berufen. 

S. 1—7. Proposition, Rendsburg 14. October 1711. 
S. 7 -49. Der Stande (Prälaten und Ritterschaft) Erklärung 
über die geforderte zweite Hälfte der 80 R ., so wie das von 
den Commissaren geforderte Bedenken Uber mehrere zu er- 
lassende Verordnungen und Postulata oder Gravamina 19. Oct. 
Gebeten wird S. 22 1. einen Landtag zur Huldigung anzusetzen, 
auch die Städte dazu zu berufen. 2. Die Privilegia zu con- 
firmiren. 3. Ausserord. Contribution nicht ohne Landtag. 4. — 

S. 50—51. Extractus protocolli, Rendsburg 20. Oct. 
Betr. die Receptio nobilium, Ernennung einiger Deputirten, mit 
denen die Commissare Rücksprache nehmen können, die Ein- 
bringung der Klosterrechnungen und der Klosterfundationen. 
S. 52 — 57. Exculpationsschrift von Prälaten und Ritterschaft 
wegen der Reception. 

S. 59 — 119. Königl. und Fürstl. Commiss. Resolution ') 
auf der Ritterschaft Erklärung, auf das Bedenken und die 
Postulata 1—29, Rendsburg 29. October 1711, mit an- 
liegendem Bedenken, wie die Klosterordnung zu ändern und 
dazu gehörenden Anlagen A— D. Extracte von 1611, 1612, 
1613, 1614 mit E. Entwurf einer Verordnung wegen des Spiels, 



») Ein Eitract dieser Resolution steht auch BI. 171, 172. 



Digitized by Google 



394 



F. einer Polizeiordnung, G. einer Constitutio wegen der Spor- 
tein, II. Rationes pro Introducirung eines Schuld und Pfand- 
protocolls, I. Entwurf einer Constitution wegen der Decimation 
der aus dem Lande gehenden Capitalien, K L. Pormulae 
juramenti wegen der Lehngüler mit Verzeichniss der Lehnguter, 
M. Extract der Resolution vom 15. April 1613 wegen Be- 
setzung der Aemter, N. v. 15. April 1613 wegen der Jagd. 

ßl. 173—174. Memorial von Prälaten und Ritterschaft 
an die Commissare, Rendsburg 3. November 1711, pro de- 
claratioue der in der Resolution verlangten Devotionsbezeugnng. 
Bl. 174b — 175 Antwort der Commission auf das Memorial 
pro declaratione. Proposition der Königl. Commissarien, einen 
Vorschuss von 400,000 R., der Hochförstl. Commissarien, 
etwas zu suppeditiren. Bl. 175 b — 199'. Vorstellung und Er- 
klärung an die Kön. Commissare, Rendsburg 13. November, 
auf die Proposition des Vorschusses, an die Hochfürstl. Com- 
missarien zur Bezeugung der Devotion, Rendsburg 18. Novb. 
Fernere Erklärung und Bitte von Prälaten und Ritterschaft 
13. Nvb. mit Bedenken (oder Beil. zu Passus 8 H.) über die 
pro introd. protocollo angeführten' Rationes. (Die Beil. 1—6 
fehlen.) 

Bl. 199b -201. Memorial des Verbitters Friedr. Re- 
ventlow auf Niendorf, Rendsburg 11. November, wegen der 
von den Unterthanen des Klosters Itzehoe geforderten extraord. 
Anlage sich mit 30 R. a Pflug zu begnügen. Bitte abseilen 
der Ritterschaft an K. M. und H. D. wegen der extraord. An- 
lage der 40 R. und desfalls an die Oberkriegscommissare ab- 
zulassenden Mandats. 

Bl. 202—203. Extractus protocolli vom 16. u. 17. Novb. 
sich wegen des Donativs etc. gleich zu erklären, nach gewier. 
Erklärung wird bis zum 14. December Dilation gegeben. 
Bl. 203—207. Erklärung und Bitte abseiten Prälaten und 
Ritterschaft wegen der Doni gratuiti und sonst yethanen Pro- 
position, die Commissare werden gebeten, da die Ritterschaft 
in geringer Zahl anwesend, sie auf 3 Wochen zu dioiittiren. 



Digitized by Google 



395 



Abermalige Erklärung und wiederholte Bitte wegen der offerirten 
Anleihe und dagegen verlangten Donativs, Rendsb. 17. Novb. 
1711. Gehorsamste Offerte nebst Bitte ratione dilationis wegen 
der Umschlag 1712 auszuzahlenden 100,000 R. 

Bl. 208—210. Am 16. November sind drei Constitutiones 
1. wegen der entwich. Unterhanen, 2. der Reparirung der 
Wege, 3. Validirung der Cessionen zum Bedenken mitgetheilt. 
Bedenken und Bitte abseiten Prälaten und Ritterschaft 16. No- 
vember auf die communicirten Constitutiones. 

Bl. 221 — 223. Schreiben von den Commissaren Jessen 
und Neve an den Verbilter etc., Rendsburg U. December, 
dass die Versammlung bis zum 18. December, da die Kö'nigl. 
Resolution nicht eingegangen, zu verschieben, dass die Ritter- 
schaft zum 18. December in mehrerer Frequenz in Rendsburg 
erscheine. Antwort, Kiel 12. December, ob nicht die Königl. 
Resolution vorher abzuwarten und der Termin der Versamm- 
lung weiter auszusetzen. 

III. Fortsetzung der am 17. November 1711 sus- 
pendirten Versammlung in Rendsburg am 19. De- 
cember, dann Aussetzung bis zum Jß. Decb. 1711 
und weitere Aussetzung bis zum 14. Jan. 1712. 

Bl. 223-229. Extr. protocolli 19. December 1711. Die 
Comraissarien zeigen an, dass die Versammlung, wenn nicht 
vor künftigen Dinstag die Kön. Resolution eingehe, bis zum 
4. Jan. 1712 auszusetzen. Die in geringer Zahl Anwesenden 
bitten um Aussetzung bis zum 7. Jan. und um Abhaltung der 
Versammlung in Kiel. Schreiben der Gommissare Jessen und 
Neve, Rendsburg 22. December 1711, dass, da die Resolution 
eingegangen, die Versammlung 29. December 1711 zu reassu- 
miren. Eztr. prot. bei der Landtags-Versammlung in Rends- 
burg 30. Deeember, dass die Ritterschaft einen zulänglichen 
Schluss fasse, um die Commissare in Stand zu setzen, die 
Kön. und Fürsll. Resolution bekannt zu machen. Bitte ab- 
seiten Prälaten und Ritterschaft 11. December 1711, pro 



Digitized by Google 



396 



dilatione etwa bis zum 11. Januar und die Versammlung dann 
in Kiel zu reassumiren. 

IV. Fortsetzung oder Reassumtion der Versamm- 
lung in Kiel am 14. Jan. 1712. 

Bl. 239 b— 236. Antwort und Proposition der Königl. 
und Fürstlichen Commissare, Kiel 14. Jan. 1712. Bitte und 
angehängte eventuale Erklärung, Kiel 16. Jan., pro communi- 
catione der aller- und gnäd. Resolution, sodann wegen des 
Vorschusses und Donativs. Extr. protocolli 18. Jan. Finale 
Erklärung und Bitte 19. Jan. 1712 wegen der Anleihe und 
des Donativs, so wie um vorgängige Communication der aller- 
und gnäd. Resolution. 

Bl. 237—244. Gehorsamste Vorstellung abseiten Ver- 
schiedener von der Ritterschaft betr. den modum collectandi 
wegen der extraordinär aufzubringenden Gelder, dass so wohl 
die Capitalien als die Pflüge beizutraagen. Formulae juramenti 
wegen Einzahlung von den Capitalien. Bitte der Uebrigen von 
Prälaten und Ritterschaft auf die Bitte Verschiedener. 

*BI. 245 —271. Anzeige und Bitte abseiten Prälaten und 
Ritterschaft, Kiel 23. Jan. 1712. Resolution der Commissarien 
vom 25. Jan. über die angebrachten Postulata bis auf I. K.M. 
und H. D. in 14 Tagen zu verschaffender Ratification der Re- 
solution. (Gedruckt in den Privilegien S. 225.) Vortrag der 
Commissarien 25. Januar wegen Aufrichtung von Magazinen, 
Erklärung auf den Vortrag 26. Jan. Vorgängiges Quitungs- 
formular des Oberkriegscommissars Schräder über den ge- 
zahlten Vorschuss bis zur Auslieferung der König]. Obligation. 
Bitte abseiten Prälaten und Ritterschaft wegen Accordirung 
der bei der Landtagscommission miterbetenen Königlichen 
Gnade, Kiel 26. Jan. Bitte desselben Inhalts an den Herzog, 
Kiel 26. Jan. Anzeige und Bitte an die Commissare wegen 
Beförderung der allergnäd. Resolution 27. Januar, an K. M. 
und H. D. Bemerkungen und Bitte von Prälaten und Ritter- 
schaft über die communicirte Klosterordnung. 



Digitized by Google 



397 



Bl. 279. Königliche Resolution, Goldingen 30. Januar 
1712, auf die Bitte abseilen Prälaten und Ritterschaft wegen 
Accordirung u. s. w. vom 26. Januar 1712, dass Vorschuss 
und Donativ fordersarast zu zahlen. 

» - 

V.Verhandlungen mit den C ommissaren inRends- 
burg 1712 April bis 4. Juni. Acten wegen der 
M a g azi n 1 i ef e r un ge n etc. 

Bl. 271 — 278. An die Commissarien Vorstellung einiger 
Landräthe W. Brocktorff, Chr. Blome, D. H. v. Ahlefeld, 
0. Blome, welche von K. M. und H. D. committirt, PrSlaten 
und Ritterschaft wegen des Vorschusses Vorstellung zu machen, 
Kiel 23. April. Schreiben der Commissarien, Rendsburg 
23. April an die Excell. — betreffend die in wenigen Tagen 
eintreffende König!, und Fürstl. Ratification der Resolution der 
Commissare vom 25. Januar, zur Entgegennahme der Ratifi- 
cation und der auszustellenden Versicherung Bevollmächtigte 
von Prälaten und Ritterschaft zu ernennen. Angelegt ist eine 
Nachricht über die von der Noblesse auszustellende Ver- 
sicherung wegen Zahlung des Restes des Vorschusses 34,838 R. 
und des Donativs. Antwort an die Commissare, Kiel 29. April, 
dass die Ritterschaft zum 10. Mai convocirt. Convokation der 
Ritterschaft, Kiel 1. Mai zum 11. Mai. Schreiben der Com- 
missare, Rendsburg 30. April, dass die Begnadigungen und 
Documente eingegangen, am 18. Mai den Deputirten der Ritter- 
schaft zu extradiren. 

Bl. 280—281. Formular der von der Ritterschaft auszu- 
stellenden Versicherung, sub obstagio et hypotheca bonorum 
100,000 R. Donativ O. Tr. r. 1714 an die Gottorfische 
Rentekammer zu zahlen, und sich durch keinen Krieg — . 

Bl. 281—286. Befehl Friedrichs IV. an den Oberkriegs- 
Commissar Lohemann zu Rendsburg — Coldingen 27. April 
wegen Heulieferung nach Bramstedt und Schuby, Designation 
der Güter, so dieses zu intimiren 1. Mai. Befehl von Schölten 
und Numsen, Hauptquartier zu Pinneberg 5. Mai 1712, dass 



398 



das Gut Gaden, da es 5 Pfl. habe, 5 Puder Heu jedes 500 tt 
oach Bramstedt zu liefern. Bitten von Prälaten und Ritter- 
schaft, Kiel 13. und 21. Mai, wegen der Heulieferung. 

Bl. 280 b -29t. Vorstellung und Bitte der Ritterschaft 
an den König, Rendsburg i. Juni 4712, wegen der von den 
Commissarien 23. April geroachten Mittheilung, den Rest des 
Vorschusses ohne Anstand, das Donativ der 100,000 R. Jakobi 
zu zahlen und eine Versicherung und Obligation auszustellen. 
Vorstellung und Bitte derselben an den Herzog, Rendsburg 
1. Juni, in Beziehung auf die Miltbeilung der Commissare am 
23. April wegen des Donati vs, dessen Reparation und vor- 
gängig geforderter Obligation, die Exigirung bis 1716 zu ver- 
schieben, die Obligationsausstellung zu erlassen. 

Bl. 291b— 299. Abschriften des Diptoroa regiura Fried- 
richs iV., Coldingen 27. April 1712, zur Confirmation der 
Privilegien und der Ratibibation der Commissionalresolution 
vom 25. Jan. der Ratification und Confirmation der von den 
Königl. Commissarien 25. Jan. zu Kiel ertheilten Commissions- 
sehlüsse und Resolutiones. Abschrift von Herzog Christian 
August Ratificatio der Commissionalresolotion vom 25. Januar, 
Gottorf — April 1712 und von desselben Diploma, Gottorf — 
April 1712, zur Confirmation der Privilegien. (Gedruckt in 
den Privilegien S. 235.) (Die Originale wurden zurückgehalten 
bis zum 4. Juni 1712. 

BL 300—310. An 1. K. M. und 1. H. D. Anzeige und 
Bitte von Prälaten und Ritterschaft, Kiel 2. Juni, wegen der 
ihnen copeylich communicirten aller- und gnäd. Confirmation 
Privileg, und Ratification der bei der Landtagsversamml. er- 
theilten Commissionsschlüssc und Resolutionen. Die K. und 
H. F. Erklärung, dass die von Prälaten und Ritterschaft zu 
erhebende ordinäre Contribution bei Friedenszeiten niemahls 
erhöht, noch bei Kriegszeiten einige extraordinäre Contribuliones 
ohne der ohnumbgängl. Noth wendigkeit ausgeschrieben, jedoch 
Prälaten und Ritterschaft solcher wegen zu einer LawHags- 
versammlung nicht convocirt werden sollen, sei den Privilegien 



Digitized by Google 



399 



abträglich, die Landtage würden gänzlich cessiren. An den 
König und Herzog Offerte, Erklärung und Bitte abseiten Prä- 
laten und Ritterschaft wegen der communicirten Cootirmation 
und Ratification, Rendsburg 4. Juni 1712. Die Commissarii 
hätten zu verstehen gegeben, die K. und F. Conlirraation und 
Ratification sei das Ultimatum, und sie beordert, bei weiterer 
Verzögerung der Noblesse den Landtag zu abrnmpiren. Ant- 
wort der Commissarien auf die Offerte, Rendsburg 4. Juni, 
zur Extradirung der Originale der diplomata contirraationum 
Privileg, nebst Ratificationes der 25. Januar zu Kiel ertheilten 
Commissionalresolution: Dass Prälaten und Ritterschaft wegen 
dereinstiger Minderung der ordinären Contribution in Friedens- 
zeit, und wegen Gestaltung einer Landtadsversammlung zur 
Bewilligung einer extraordinären Contribution in Kriegszeiten, 
sich immediate an die Herrschaften zu wenden. (Die Land- 
tagsversammlung hiemit geschlossen.) 

Bl. 309 b — 317. Bitte an deu König und den Herzog 
abseiten Prälaten und Ritterschaft wegen Declarirung des neu- 
lich errichteten Rendsburgischen Vergleichs, Rendsburg 4. Juni. 
Aeusserlich vernommen, dass nach dem Rendsb. Vergleich die 
Häuser in den Städten, dass Horst nnd Warleberg mit den 
3V 2 von Knoop erkauften Pflügen der einseitigen Jurisdiction 
unterworfen seien, dass dadurch die Besorgniss entstanden, 
dass die dem Kloster Itzehoe gehörenden Häuser der Feld- 
schmiede, zu 17 PO. berechnet, Horst 28 Pfl., die Warlebcrger 
und Rathmannsdorfer Pfl. der Matrikel entzogen werden und 
insonderheit in den extraord. Anlagen dem onus der Noblesse 
accresciren mögten. Anzeige und Bitte abseiten der Posses- 
soren der an der Obereider angrenzenden adeligen Güter, 
Rendsb. Ii. (4.) Juni 1712, um Remedirung einiger von den 
Rendsburger Schiffern oder deren Leuten verübten und ferner 
zu besorgenden Excesse und Schadens. Abermalige Anzeige 
und Bitte abseiten Präl. u. Ritt., Rendsb. 4. Juni 1712, wegeu 
der Jagd auf den Klösterlichen Gütern und der gesetzten Jagd- 
pfähle, eine Declaration der Constitution v. 20. April zu erlassen. 



Digitized by Google 



400 



S. H. 43 L. fol. 

1. Register eines Manuscripts Holsteinischer Acten von 
1588—1638 und 1638—1657, betr. Verhandlungen zwischen 
den Landesherrn und den Landständen. Das Manuscript ist 
in der Sammlung des Kammerherrn von Cossel, Antmanns in 
Rendsburg. Das Register 7 Bll. fol., welches Joh. v. Schröder 
geschrieben, bezieht sich auf die oben S. 21 u. folg. verzeieb- 
Landtagsacten. 

2. Privilegia der Schleswig-Holsteiniscben Ritterschaft, so 
wie selbige noch in a. 1776 Platz gefunden 4 Bll. 

3. Designatio und Verzeichniss aller Holsteinischer Siegel, 
Briefe und anderer Documente, welche sich in dem Gräflich 
Holstein. Schauenburgischen Archiv befinden. Aus der Biblio- 
thek des H. Amtmanns Seestem-Pauly in Schwarzenbcck. Mit- 
gctbeilt von Joh. v. Schröder. 10 Bll. 

4. Beiträge zur vaterländischen Geschichte aus Hand- 
schriften der Hamburger Commerzbibliothek gesammelt von 
Joh. v. Schröder, Major a. D. 75 Bl. 

5. I C. Dreyeri apparatus juris publici Lubecensis et 
hist. Lubec. In der Lübecker Stadtbibliothek, elf Blätter, von 
Joh. v. Schröder. (Vergl. Ratjen J. C. H. Dreyer, Kiel 1861 
S. 171 und Falcks Magazin B. 4. S. 143.) 

6. Verzeichniss der Holsteinischen Oberbeamten. 16 Bll. 
(Das Verzeichniss ist sehr unvollständig.) 

S. H. 45 BB. 

Chronologisches Verzeichniss von Urkunden und Verord- 
nungen raeistdie Herzogthtimer betreffend vom Jahr 1351 -1765 
zum Theil mit Verweisungen, wo die Urkunden etc. gedruckt 
oder als Handschrift zu finden, z. B. Westphalen monum, 
Dankwerths Chronik, Goldast, Sam. -Rachclius, Faber Staats- 
kanzelei, Nachrichten vom Nord-Kriege u. s. w. 9 Voll. 4. 

Vol. 1. von 1351 — 1480. Bl. 4: Vergleich zwischen 
Bischof Bertramo zu Lübeck und dem Abt zu Reynenfeld 



Digitized by Google 



401 



wegen der Zehenden zu Gadendorp 20. Mart. 1351. Lün(ig) 
R. A. spicil. eccl. 2, 369. 

Bischof Bertrami zu Lübeck statutum, wie es mit Recep- 
tion derer Beneficien unter seinen Canonicis gehalten werden 
soll. In crast. fest. corp. christi 1351. Lün. R. A. spicil. 
eccl. 2. 370. 

(Bertrammus de Cremon , Lüb scher Bischof, starb nach 
Leverkus Urkundenbuch des Bisthums Lübeck S. 851 a. 1377.) 

Vol 2. von 1481—4580. Vol. 3. von 1581—1040. 

1590 Kaiser Rudolphs II. monitorium de anno 1590 an 
die Hertzogen zu Holstein Gott., Herlzog Johannsen zu Sonder- 
burg in seinem Oldenburgschen Successionsrecht keine Be- 
schwerde zu machen. Plönsche wahre Vorstellung no. XI. 

Vol. 4. 1641—1660. 

Bl. 2. Instrumentum contradictionis und prolestationis der 
verwittweten Gräfin Elisabeth zu Holstein Schaumburg wider 
Minden. Bückeburg 16. Jan. 1641. Acta die Mind. Lehn 
betr. 1645 ad n. 35. n. 1. 

Vol. 5. 1661—1680. Vol. 6. 1681-1695. Vol. 7. 
1696—1700. Vol. 8. 1714-1716. 

In fine: Rechtliche Ursachen abseilen des Geh. Raths 
Präsidenten von Weddercop in der Gellingschen Sache 1716. 

Vol. 9. 1731—1765. Stockholm 15. Juni 17o2Reichsschluss 
der Schwedischen Reichsstände in dessen 8ten § die eventuelle 
Umtauschung der Grafschaften Oldenburg und Dellmenhorst 
gegen Holstein angeführt wird. Petersburg " 0 *^ bw 1752 
Sententia wider Holmer und die Gebrüder Westphalen. 
28. April 1756 Rescript, dass Geh. Rath Westphalen in 
seine Dignität reslituirt. Kiel, Patent 19. Juli 1756, dass 
Elendsheim und Gadendam arretirt. 

S. H. 49 A. 

Zur Schleswig-Holsteinischen Geschichte fol. Anno reno- 
vatae salutis 1633. Buch 1. 57, Buch 2. 79 Bll. 

Das erste Buch von Schleswig-Holstein oder communia 
hodierna ulriusque ducatus cap. 1. quantitas et termini, cap. 2. 

26 



402 



incolarnm difterealia, cap. 3. von der Sehl. Holstein. Ritter- 
schaft, zuerst (4 — 13) die grössten blühenden Geschlechter, 
oder aecrescentes, cap. 4. von den Rantzouwea , 5. Alefeld, 
6. Buchwaldt, 7. Blume, 8. Brockdorff, 9. Meinslorfl, 10. Qua- 
len, 11. Reventlouw, 12. Sebesteth, 13. von der Wisch und 
Pogwisch. 

Cap. 14. (Bl. 36.) von den abgehenden adel. Geschl. 
den decrescentes : Andersen, Breide, Damme, Frudtzön, Hagen, 
Heesten, Herberge, Hocken, Holcken, Ivensen, Höver, Kassen- 
brock, Karckberg, Köter, Magnussen, Pensen, Petersen, Ples- 
sen, Rathlau«, Rüden, Sc back, Schwaben, von Tinen, Ucken, 
Wensin, WiUorp,Won*Qeth. (Vgl. Westpbalen mon.T.2. p.6. lab.D.) 

Cap. 15. von den ausgestorbenen adel. Gescbl. typ. 16. 
von Gottesdienst und öffentlicher Religion dieser Fürttealbümer. 
Cap. 17, (Bl. 52) von dieser Lande itaiger Gerichlsverwaltung. 

Das zweite Buch vom Herzogthum Holstein cap. 1. vom 
Namen, Grenzen und Provinzen, Wagerland, Klein-Hoisteia, 
Slormarn und Dithmarschen ; 2. vom den Sachsen als ersten 
I^inwofcnern; 3* von Slormarn; 4* von der Stadt Hamburg 
und deren Nahmen, vom situ der Stadt, von Erbauern ; 5. tob 
dar geistlichen Obrigkeit der Stadt and zum Ersten vom H. 
Anschario, 6. von den andern Hamburgischen-Bremischen Erz* 
bischöfen und erstlich dem Remfeerto; 7. (Bl. 25) von den 
volgenden Brem- und Haaaburgischea Erzbiscbofen und andern 
geistlichen Sachen; — 43. Johann Friedrich, Herzog zu Schi. 
Holstein, des vorigen Bruder, wird duicb gedachte Resignation 
1597 Erzbiscbof zu Bremen und Bischof zu Lübeck fast in 
die 33 Jahre, starb 1634 — 44. Friedrich, Hertzog zu 
Schleswig Holstein, König Christian! des 4. zu Denncmark 
Sohn, schon längst zuvor zum Coadjutor erwehlet, soccedirt 
ihm in jüngst gedachten Jahren in der Regierung. 

Gott verleihe Ihr. FnrstL Gnaden bei diesem allgemeinen 
zerrüttenden Rechtszustande langes gesundes Leben, Mutb zu 
Wiederstant, Weisheit in Ansehlegen und Geduld im Aus- 
fahren. Amen. 



Digitized by Google 



403 



Bl. 28 b— 33. Omiisa. (Nachträge zu den Erzbischöfen.) 
Cap. 8. von der welllicheo Obrigkeit und nach und Dach 
erlangten Hoheiten der Stadt Haniburg. Bl. 45 ist von anderer 
Hand eingeschaltet: Der Accord und .Vertrag zwischen der 
Statt Hamburg und dem König zu Dennemark etc. pendente 
revisione nichts zu attendiren sub dato, Steinburg 8. Juli 1621. 
(Verz. der Handschriften B. 1. S. 285.) 

Cap. 9. Ol. 53 b.) Von etlichen Geschichten der Stat 
Hamburg. Bl. 63b-^9 sind bis auf eine NoÜz auf Bl. 65 
vom Jahr 1589 unbenutzt. Der Verfasser hat die Geschichte 
Hamburgs, wie es scheint, fortführen wollen. 

Cap. 10. (Bl. 70.) Von den andern stormariscben Steten 
1. Crempe, 2. Glückstadt, 3. Oldeschlo, 4. Brarastet. Cap. it. 
Von den Stortnarschen Emblem : Steinburg, Reinbeck, Trittouw, 
Tremsbüttel. Cap. 12. Von den Stormarschen Embtern 
Schouwenburgscher Jurisdiction : Pinneberg, Hatzeburg, Barm- 
stedt, Elmshorn, Uetersen« Cap. 18. (Bl. 77.) Von den 
adeligen Gütern im Stormerlaüde: Breidenborg etc. 

(Das letzte Capitel ist nicht ausgeführt. Zu Anfang der 
Handschrift sind 5 Bit. von der Disposition und Eintheilung 
des Werks, das der Verfasser nicht ganz ausgeführt. Bei der 
Handschrift ist eine Karte beider Herzogtümer, eine von Hol- 
ste» und eine von Slormarn. Der Verfasser hat Helmold, 
Crantz, Reineccius, Tratzige lt. a. benutzt.) 

S. H. 104 A. 

Der Höchfürstl. Thumb-Kircben- und der vier Präbenden 
Rechnungen von Andrea 1707 bis Andrea 1708, wie auch die 
Contributions- und Quartiergekler Rechnung vom 1. Januar 
1708 bis ull. Decemb. geführt von dem Hochfürsll. Hofrath 
und Thumbinspector Ad. Hau« Beselin. Prod. Gottorf 9. März 
1709. 302 SS. fol. 

Die Einnahme von den Thumbkirchen- und Thumkapitels 
Unterthanen 8253 R. 15 ß 11 V 4 «3fc. Als zahlpffichtig sind 
geoannt Einwohner in : Gr. und Klein Grödersbuy, Pageroe, 
Bondiilum 7 Fau liek, Gollofft, Quastrup, Kragelund, Stiegelund 

26* 



404 



Süderbrarup, Arnis, Schleswig und Lollfuss, Vogtey Langen- 
horn, Oster-Oflfebüll, Fahrstedt, Pobüll, Hochviöl, Eggebeck, 
Ahrenviöl, Hiinding, Almdorf, Struckum, Wesebuy, Schaff- 
lund u. s. w. 

S. H. 137 B. 

Christian Kuss geschichtliche Darstellung des Fürstenthums 
Sunderburg wie auch der abgelheilten kleinen Fürstenthümer 
und der noch blühenden Geschlechter des Sunderburgischen 
Fürstenhauses, oder: Geschichtliche Darstellung des Fürst. 
Sunderburg mit den eingegangenen kleinen Fürstentümern 
und den noch blühenden Geschlechtern dieses Fürstenhauses. 
Mit einem Anhange und Verzeichniss der Druckschriften des 
Verfassers. 99 Seiten 4. 

Der landeskundige Verfasser hat diese Schrift in seinem 
vier und achtzigsten Jahr für den Druck ausgearbeitet, die 
Erben haben sie, wie andere Handschriften ihres seligen Vaters, 
der Universitätsbibliothek geschenkt. Das Fürstenthum Arroe 
ging ein 1633, Sunderburg 1667, Norburg 1730, Plön 1761, 
Glücksburg 1779. 

S. H. 137 C-M. 
Statistische und historische Notizen aus dem Nachlasse 
des seligen Pastor Kuss. Holstein. Städte 4 Hefte, Holstein. 
Flecken 3 Hefte, Schleswigische Städte und Flecken 2 Hefte, 
Historische Notizen 1 Heft in 4. 

S. H. 137 N. 

'4. Register zu Falcks neuem staatsbürgerlichen Magazin. 
97 Seiten fol. 

2. Verzeichniss einiger (50) Urkunden, Briefe und Nach- 
richten, welche zur Erläuterung der Civil-, Kirchen- und gel. 
Historie der Herzogthümer Schleswig und Holstein dienen und 
durch Vorschub vornehmer Gönner ans Licht gezogen werden 
sollen, 3 Bll. fol. 

Das Verzeichniss bezieht sich auf die nachher von Joh. 
Noodt, Hamburg 1714 herausgegebenen Urkunden und enthält 
am Schluss eine Aufforderung zur Betbeiligung an den Bei- 



Digitized by Googl 



405 



trägen. Schon 1736 hatten mehrere Vaterlandsfreunde Rein- 
both, Noodt, Friccius u. A. den Plan gefasst, eine (Jrkunden- 
samrolung zur Geschichte der Herzogtümer herauszugeben, 
Westpbalen kam ihnen mit dem ersten Bande seiner Monumente 
zuvor, aber Noodt gab seinen Plan nicht auf. Vergl. Ratjen, 
Dreyer S. 15. 

3. Verzcichniss der Contents in Westphalen monumenta 
inedita. 3 Bit. fol. 

S. H. 162 B. 

Pnblicistische Aclenstücke und Aufsätze fol. Aus Falcks 
Nacblass. 

1. Rönigl. Rescript vom 6. März 1832 betr. die Ein- 
herufung der erfahrenen Männer mit Kanzleischreiben vom 
10. März 1832. 

2. Materialien und Ausarbeitungeu der zur Begutachtung 
der Eintheilung der Wahldistricle ernannten Committee und 
Promemoria. Kopenhagen 2. Mai 1832. 

3. Vorstellung, Kopenb. 3. Juni 1832, von ßalemann, 
Falck, Henningsen, Moltke, Schweffei. 

4. Protest d?s Herzogs von Augustenburg, Augustenburg 
30. Juli 1846, gegen den offenen Brief v. 8. Juli. 

5. Vorstellung des Grafen M. Moltke an den König 1816 
betr. den offenen Brief. 

6. Falcks Gutachten betr. die Staatserbfolge in dem 
Herzogthum Schleswig vom 30. September 1816. (Das Gut- 
achten ist Kiel 1864 gedruckt.) 

7. Berichtserforderung der Schi. Holst. Regierung vom 
21. October 1846 wegen der Sprachverhältnisse im Herzog- 
thum Schleswig. 

8. Falcks Schreiben an den Advokaten Jürgensen in 
Tondern, Schleswig 20. Mai 1836, betr. die Gültigkeit einer 
dänischen Verordnung vom 16. Febr. 1820 io dem Schleswig- 
schen Grenzzolldistrict an der Jütschen Grenze. 

S. H. 170 I. 1. 
Broder Beysen ordentliche Verzeichniss der Kirchen- 



Digitized by Google 



406 



Einkünfte und Kirchendiener Besoldungen in den Fürsten- 
tbumben Schleswig Holstein Gottorfischen Antheils auf gnedigc 
Commission und Beveligh des Durchl. Fürsten und Herrn Joh. 
Adolph aus den Kirchenregistern mebrentheils zusammen- 
gezogen in Ordnung gebracht und I. F. Gn. offerirt. Anno 
1609. Am Schluss: Schleswig 28. Mai a. 1609. E. F. G. 
undertheniger Diener Broderus Boyesen zu dieser Sachen ver- 
ordneter F. Coramissarius. 222 BU. 4. (Die holsteinischen 
Kirchen beginnen Bl. 180 mit Kiel, wo dem Verfasser nicht, 
wie bei andern Kirchen, das Kirchenregister fllrgezeigt, son- 
dern nur ein Extract gegeben worden. Geschenk der Wittwe 
des verdienten Topographen Joh. von Schröder.) 

S. H. 170 L. L. 
Kurzer Bericht von den Veränderungen, so sich nach 
der Reformation mit dem Thum in Schleswig zugetragen. 
48 BU. 4. 

Bl. 16. Paul Stricker, Hauptpastor an der Thumkirche 
und Inspector scholae calhedralis, Vorstellung, Anzeige und 
Bitte wegen Besetzung des vacirenden Conrectorats an die 
Hochf. Durchlaucht. Des Generalsuperintendenten und Ober- 
hofpredigers H. Muhiii Gegenanzeige über diese Bitte Strickers 
an die Herzogin Hedwig Sophia und den Coadjutor. Decretura 
Gottorf 25. Mai 1703. Bl. 25 b. Verantwortung, Anzeige und 
Bitte abseilen P. Stricker wider H. Muhlius. Bl. 45. Bendix 
Martini Vocation zum Schul-Inspectorat, Schleswig 27. April 
1665. 

8. H. 181 F. 

Tratziger, H. Rantzow, Presbyter Brem. M. Coronaeus. 
Kriegsgerichtliche Notizen. 419 SS. 124. 45. 13. 7. Dil. fol. 
(Die Sammlung ward der Kieler Universitätsbibliothek von 
Landvogt Boysen geschenkt.) 

Abth. I. S. 1—416. Adam Tratziger, der Rechten Doetor 
und Syndikus zu Hamburg, der Stadt Hamburg Chronica, 
Jahrbücher von der Zeit Caroli des Grossen bis auf das 
Kaisertbum Karl V. Absolutum est hoc opus Hamburg! 1557 



Digitized by Google 



407 



dte 2$, Decembris. (Auf dem Titel steht der Name des be- 
kannten Dithmars. Historikers: Viethen. Vergl. Wert, der 
Handschriften B. 2. S. 256, 252 und Tratzigers Chronica de* 
Stadt Hamburg. Herausg. von Lappenberg, Hamburg 1865 LXXV) 

S. 417b. Geschlechtstafel deT Hertzogen zu Schles- 
wig, Holstein, Stormarn Und der Dithm. 418—419. Histor. 
Bemerkungen: 1659 beschickte Hambarg den Reichstag zu 
Augsburg, König Friedrich gekrönt, zur Krönung schickte 
Hamburg seinen Bürgermeister — . 

Abth. H. Bl. 1 — 94. Henrich' Ranlzowii cimbricae cher- 
sonesi ejusdemque partium urbiura etc. descriptio hövä, nunc 
primum in lucem edita a. 1597. Auth. RanZovii manu primum 
concepto libro traosumta. 

Zu Bl. 37 eine Zeichnung von Gormonis monumentum. 
Bl. 67—94 uonnulla de famosis quibusdam Cimbriae heroibus 
epigrammata. 

Nach der peroratio operis, die Bl. 94 endet, Und womit 
in Westphalen mon. T. L p. 166 die Rantzausche descriptio 
schliesst, folgen in der Handschrift bis Bl. 97 mehrere 
lateinische Gedichte von G. L. Proben, der längere Zeit bei 
Heinrich Rantzau lebte und die an diesen gerichteteten epistolae 
consolat. druckte, sowie aus P. Lindeberg JUvenilia, dessen 
coment. rer. memorab. und Bl. 98 — 100 Judicia de hac 
chorographia aus Moller isagoge, Sibberh blbliotheca u. andern. 

Bl. 100b — 107. ftfdex hujtis operis. Bl. 108-124, 
siebzehn Bll. mit Zeichnungen A— Z, Aa— Dd. A. NobiliS 
eimber equestri habitu, qui fuit a. Christi 1596. 

III. Bl. 1 — 45. Holsteinische Chronice der olde Ge- 
schichten und Feide des Landes tho Hofsfein äng. nha Christi 
gebordt von 1164 Jahren beth an des Graven Kiedrichs von 
öldenborg Geschlechte, de des Konmges Chrfstiani des ersten 
des Nähmens Vader gewesen, endigt sieb Im Jahr 1428. 
Bemerkt ist: Presbyter Bremensis verus auetor hujus Cronici 
est. LeibnitiuS vol. L accessionum suarum inseruit hoc chroni- 
con latino idiomate quidem eleganter translatum sed facunis plenum. 



Digitized by Google 



408 



(Vergl. Verzeichniss der Handschriften B. 1. S. 9. 10« 
Ratjen, Dreyer und Westphalen, Kiel 1861 S. 25 und J. M. 
Lappenberg Chronicon Holtzatiae auctore presbytero Bremcnsi, 
Kiel 1862, S„ XXVI, Lappenberg entscheidet für die Ursprüng- 
licbkeit des lateinischen Textes. Obige Abschrift schliesst mit 
dem Jahr 1428. Bl. 45 oben : Alse Hertog Hinrich dodt 
was, togen alle de van den Stedten — (Lappenberg S. 150 
oben.) Der Schluss Bl. 45 b; ock worden de Lübschen in- 
sonderheit övel stan, wenn ehr de Holsten Porte tho water 
und tho Lande geslaten wehre, wente se hebben dat Land tho 
Holsteen als ein Vorwerck und so dat verstöret, so konde 
ahne twiffel ehr Stadt nich bestan. 

IV. Bl. 1 — 12. Martinus Coronaeus vormahls der Schule 
zu Bordesholm Alumnus, jetzt aber Pastor zu Flindtbeck, Anti- 
quitäten des Closters Bordesholm, darin beschrieben wird die 
Fundation — item was für weldl. Ambtieute darin von 1566 
im Ambte gesessen, und was für denkwürdige Dinge in diesem 
territorio geschehen — . 

Bl. 11 und Hb steht das Verzeichniss der alumni, wel- 
ches in Westphalens latein. Druck monum. T. 2. p. 608 steht 
und mit Valentin Breitenholt schliesst. Nach diesem Verzeich- 
niss folgen in dieser Handschrift und in S. H. 321 u. 321 A 
noch einige Notizen auf Bl. Hb und Bl. 12: A. 1598 liess 
die gottfürchtige Fürstin—. Bl. 12b. Es sind vor 1000 Jahren 
in diesem Amte Bordesholm die Giganten — . (Wesphalen, 
welcher in seinem Mon. T. 2 eine lateinische Uebersetzung 
von Coronaei antiquitt. gegeben, hat Zusätze aus andern Quel- 
len genommen.) 

(Vergl. Verzeichniss der Handschr. B. 2. S. 34 und 
S. 269, wo über Coronaei Antiquitäten S. H. 321 A stehen 
soll. Auf dem Titelblatt von Coronaei antiquitates steht: „Ex- 
tract aus einem holsteinischen cronico mseto. A. 1599 ist 
Henricus Rnntzovius auf Breitenberg gestorben und zu Itzehoe 
begraben worden. Dessen Bücher sind theils durch M. Mart. 
Coronaeum, seiner Kinder praeeeptorem und endlich pastorme 



- 



Digitized by Google 



409 



zu Kiel, in Druck gegeben worden. Dieser Uzt gemeldete 
Juncker ist ein rechter Liebhaber der gelehrten und freyen 
Künste gewesen. Der Autor dieses Buchs hat ihn mit zu 
Grabe gesungen, da er sieben Jahr alt gewesen." 

Der Schreiber dieser Notiz hat wohl den altern Mart. 
Coronaeus oder Kreye, der Lehrer der Kinder Heinrich 
Rantzaus war und 1586 als Prediger in Kiel starb, mit dem 
jungem Mart. Coronäus, der Pastor in Flintbeck war, und 
die Antiquitäten Bordesholms schrieb, verwechselt oder sie 
nicht gehörig gesondert. Der ältere Coronaeus wirkte für den 
Druck von zwei Elogia auf Joh. Rantzau. Moller nimmt in 
seiner Cimbria literata T. 1. p. 113 wohl mit Unrecht an, 
dass M. Coronaeus der Aeltere diese Lobreden verfasst habe, 
sie sind wohl von Heinrich Rantzau geschrieben. Vgl. Ratjen 
Joh. Rantzau, Kiel 1862, S. 36. 

Bl. 12 b und 13 folgt nach Coronaei Antiquitäten ein 
Extract aus einem Chronieon von Holstein : Das geschriebene 
Cbronicon von Holstein erzehlt es dergestalt. Die Holsten 
haben auch in grosser Abgötterei, wie andere Sachsen, gelebt 
bis zu den Zeiten Caroli Magni — . 1448 ist Otto Graff zu 
Schauwenburg mit 43,000 Gulden abgekauffet worden — . 
A. 1609 hat der Fürst von Holstein ein Mandat lassen aus- 
gehen, dass man die Reformirten und Zwinglianer nicht solte 
lästern oder conderoniren. Das Mandat ist 1617 abermabl 
renovirt worden, aber man bat es nicht geachtet. Bl. 13b 
a. 1**03 haben die Hamburger Christianum IV. und Hertzog 
Jobann Adolph zu Hamburg für ihre Schutzherrn aufgenommen, 
hierbei ist mit Turniren — . A. 1608 starb der hochgelahrte 
und geistreiche Mann Philippus Nicolai s. theol. D. in Ham- 
burg. A. 1480 sind nachfolgende 39 adelige Geschlechter 
noch in Holstein gewesen, nunmehr 1606 aber ausgestorben: 
1. Die von der Osten, 2. die Lembcke, 3. von Siggen — 
38 von Hadeln, 39 Grosche. 

V. Bl. 1-7. Kriegsgerichtliche Notizen des Jahrs 1675. 

A. 1675 d. 30. Juli wurde auf Befehl des Generalmajors 



410 



Nielss Rosenkranzes im Beisein nachgehende benannter R. 
Officiers in der Ftirstl. Holsteinischen Residence Schlesswig 
beim Konigl. Leibregiment ein Kriegsverhör angestellt und 
zwar über folgende Soldaten — 1675 2. Aug. Kriegsgericht 
— 1675 9. Aug. — 16. Aug. 

S. H. 181 G. 

Cimbricae Charsonesi ejusdemque partium, urbium, insu- 
larum et fluminum nec non Cimbrorum orfginls, nominis, forti- 
tudinis, fidelitatis, rerumque gestarum quatuor libris comprehensa 
descriptio nova e penu lucubrationum nobilissimi et magniflei 
viri Dn Henrici Ranzovii producis Cimbrici deprompta et nunc 
primum in lucem edita, A. C. 1597 a prima Oldenburgensium 
comitum in reges Daniae electione 149, ab ultima Dithmarsiae 
subactione 38. 

Lib. I. Bl. 6- 186. Lib. 2. BI. 187-236. Lib. 3. 
237-284. Lib. 4. 285—411. 4. Der erste Theil des Manu- 
scripts bis Bl. 160 ist von Einer Hand geschrieben, der zweite 
Theil von einer andern Hand mit Einschattungen von derselben 
Hand, die den ersten Theil geschrieben, oder doch von einer 
ahnlichen Hand. Das Manuscript ist hin und wieder corrigirt 
von einer dritten Hand. Westphalen behauptet T. 1. p. 9 er 
habe ein apographum des Originals manu Rantzovü emendatuu» 
gehabt und darnach den Druck beschaffen lassen. Diese Be- 
merkung passt auf unsere Handschrift. 

Bl. 1 — 5 stehen die Verse P. Lindebergii in Iihrum nunc 
H. Rantzovü: si bene de patria — , die auch in Westphalen 
monum. T. 1. p. 1 vor dem Druck der descriptio stehen, 
Bl. 2 ist eine Notiz aus 0. Molleri introduetio in docatuum 
Cimbric. historiam T. 1. 129, der befürchtete, dass das Manu- 
script der descriptio H. Rantzovü 1628 in arcis Breden- 
burgensis direptione a militibus caesareis facta prorsus perierit. 
In Westphalen T. 1 praefatio p. 9 stehen dieselben Worte 
Mollers, Bl. 3 steht der angegebene Titel des Werks und ein 
Bildniss H. Rantzovü, wie auch in dem Druck bei Westphalen, 
ferner die Verse in effigiem H. Rantzovü, in laudem Cimbriae 



Digitized by Googl 



411 



und Cimbria de se loquitur, die auch bei Westphalen stehen, 
so wie die auch bei W. befindliche Charte: typus chersonesi 
cimbricae, und typus parvae Angliae, auf dessen Rückseite die 
auch bei Westphalen stehenden Verse: H. Rantzovius lectori: 
Nutrici patriae — . Der typus parvae Angliae ist im Druck 
Westphalens p. 76. Die Abbildungen, Bl. 123 nobtlis eimber 
ist bei Westphalen Tab. 1. n. 4, ovium pastor Tab. 3. n. 8, 
Bl. 435 — 136 habitus incolae und habitus feminae in Dith- 
marsia sind bei Westphalen Tab. 3. n. 9 -10, Bl. 170 
sepulchrale bei Westphalen Tab. 12, Bl. 107 habitus virilis 
Hatstedensium bei W. Tab. 5 n. 21, Bl. 201 habitus pucllae 
rusticae Eiderstad. W. 6. 28, Bl. 203 femina Strandensis W. 
Tab. 6. 29, Bl. 204 puella Ockholm. W. 8. 34, Bl. 206 
femina in insula Faerensi W. 8. 36, Bl. 207. habitus rustici 
in insula Sildia W. 9. 39. In der Handschrift ist Bl. 207 
eine alia forma von Sylt, die nicht bei W. ist. Die Abbil- 
dungen der Wappen bei Westphalen fehlen in der Handschrift. 
Die Abbildungen der Handschrift sind keine Zeichnungen, 
sondern Holzschnitte, nur das Porträt des Verfassers aufBI.3 
der Handschrift Kupferstich, und zwar ein besserer Stich als 
der bei Westphalen. Auch sind die Holzschnitte der Hand- 
schrift grösser und besser als die Kupferstiche bei Westphalen, 
wie mir unser kundiger Universitäts-Zeichenlehrer Loos ver- 
sichert. Gegen das Ende des üb. 2 nennt H. R. 59 Arten 
Fische Cimbriens. Bekanntlich bat Rüder in seinen Winken 
S. 59 u. 174 und in seinen anonymen Blicken S. 90 ohne 
nähere Angabe behauptet, zu Heinrich Rantzaus Zeit sei in den Her- 
zogtümern noch keine Leibeigenschaft gewesen, er sagt: Ver- 
ewigter Heinrich Rantzow, du kanntest am Schluss des sech- 
zehnten Jahrhunderts noch keine Leibeigenschaft! Aehnlich und 
bestimmter spricht er in seinen Winken. Vergl. Falcks Hand- 
buch IV. S. 201—203. Falck hat Rüders Ansicht wider- 
sprochen, er sagt: dass sein (H. Rantzaus) Status ruslicorum 
nur die Bauern in den Aemtern befasst, dürfte eher für das 
damalige Vorhandensein der Leibeigenschaft sprechen als da- 



Digitized by Google 



412 



gegen, von dem Status rusticorum hat H. R. in lib. 1 bei 
Westphalen p 6, in der Handschrift Bl. 22: Rusticorum genera 
duo sunt, unum heredilaria ac libera, alterum conductitia et 
angaria possidet, bona. Bestimmter spricht der gelehrte Auetor 
lib. 3. bei W. p. 91 in der Handschrift p. 259, wo er von 
den moribus et institutis veterum Gimbrorum redet: Bonis et 
possessionibus suis, quae paseuis potissimum stagnis et ne- 
morihus constabant, pro arbitrio utebantur fruebanturque, neque 
ea colonario beneficiariove, sed proprio atque hereditario omnes 
jure tenebaot. Nec operis quidem et angariis nobililate 
praestandis coloni ita, ut nunc plerisque in Iocis, olim grava- 
bantur, quae postea ab his qui, veris expulsis incolis, has oras 
occuparunt, paullatim introdueta subditisque imposita sunt. Id 
vel inde conjicere licet, quod agrestes Holsatiam Ditmarsiam- 
que incolentes sua sibi habent dominia et praedia, quae haere- 
ditate obveniunt transeuntque, ac rariora levioraque earum sunt 
onera, nec iisdem in Iocis, ut in aliis, tot nobiles sua habent 
domicilia. At mutatis subinde dominis cum quisque, ut erat 
victor, abrogatis vrteribus, novas praescriberet diceretque leges, 
ex bonis haereditariis passim precaria atque conductitia effecta 
sunt. Ich meine, in diesen Worten ist von H. Rantzau das 
Vorhandensein der Leibeigenschaft zu seiner Zeit angedeutet. 
Ob die von ihm angegebenen Gründe die rechten sind, ist 
eine andere Frage, die Sache selbst erhellt auch wohl ge- 
nügend aus der alten Landgerichtsordnung. Dass die Leib- 
eigenschaft nach H. Rantzaus Zeit ausgedehnt und verschlimmert 
wurde, dürfte nicht zu bestreiten sein. Vergl. Jahrbücher für 
die Landeskunde B. 4. S. 371, und wegen der Rantzauschen 
Handschrift, Ratjen Johann Rantzau und Heinrich Rantzau S. 6. 



Druck von {.'. I'. Molir in Kid 




Digitized by Google